Padme und Wirtschaftsordnung: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Padme''' ist ein [[Mantra]]m des tibetischen [[Buddhismus]] und Bestandteil der bekannten Gebetsformel [[Om Mani Padme Hum]]. Es wird auch bezeichnet als der '''Herzlotos der sich entfaltenden Schauung''' und weist auf die reinen Ätherkräfte des [[Herz]]ens und steht in unmittelbarer Verbindung mit dem [[Herzchakra]]. Durch die Intonation dieses Mantras soll die Entwicklung von [[Buddhi]], des [[Lebensgeist]], gefördert werden, der durch die [[bewusst]]e Arbeit des [[Ich]]s am [[Ätherleib]] entsteht. Wirkliche [[Hellsehen|Hellsichtigkeit]] beginnt erst, wenn sich die Erlebnisse des Astralleibes im Ätherleib abdrücken und wenn man zugleich zu einem unmittelbaren Verständnis des Geschauten kommt. Dazu muss die ursprüngliche Imagination ganz aus dem Bewusstsein getilgt werden und ein Zustand vollkommener Leere erzeugt werden, aus der die [[Inspiration]] ([[Überpsychisches Bewusstsein]]) erklingen kann, verbunden mit der Imagination, die nun auf neuer, höherer Ebene wieder aufleuchtet. Padme steht daher für Erkenntnis der eigentlichen geistigen Wirklichkeit, die sich im buddhistischen Sinn durch die absolute [[Leerheit]] offenbart (vergleiche dazu die Worte aus [[Goethe]]s [[Faust-Dichtung]]: ''"In deinem Nichts hoff' ich das All zu finden."''). Weil sich hier die Wahrnehmung des Geistigen konsolidiert, wird PADME unmittelbar auf den [[Geist]] bezogen.  
Die '''Wirtschaftsordnung''' umfasst alle (Rechts-)Normen und Institutionen, die das wirtschaftliche Geschehen in einer [[Volkswirtschaft]] regeln. Die Wirtschaftsordnung legt die Regeln fest, nach denen Akteure eines Landes im Wirtschaftsgeschehen handeln können und sollen. Sie beeinflusst im Wesentlichen die Form, den Umfang und die Entwicklung einer Volkswirtschaft.


[[Kategorie:Buddhismus]] [[Kategorie:Mantra]]
== Klassifikationskriterien von Wirtschaftsordnungen ==
Grundlegende Kriterien zur Einteilung der Wirtschaftsordnungen sind die Steuerung der [[Wikipedia:Wirtschaftsprozess|Wirtschaftsprozess]]e, die Frage der [[Eigentum]]srechte, der Ort der [[Preisbildung]], die Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung und die Formen der [[Wikipedia:Finanzwirtschaft|Finanzwirtschaft]].
 
; Planungs- und Lenkungsformen
: Werden [[Produktion]] und [[Konsum|Konsumtion]] durch eine zentrale staatliche Instanz bestimmt, spricht man von einer [[Zentralverwaltungswirtschaft]]. In einer [[Marktwirtschaft]] hingegen erfolgt die Planung dezentral, das heißt jedes Wirtschaftssubjekt plant für sich selbst. Die Koordination der Wirtschaftsabläufe erfolgt dabei über den Markt, also über [[Angebot und Nachfrage]].
; Eigentumsverfassung
: In [[Sozialismus|sozialistischen]] Wirtschaftsordnungen sind die [[Produktionsmittel]] verstaatlicht, [[Kapitalismus|kapitalistische]] sind gekennzeichnet durch Privateigentum an Produktionsmitteln.<br /> Dabei sind in der Regel Sozialismus und Zentralverwaltungswirtschaft sowie Marktwirtschaft und Privateigentum miteinander verbunden.<ref>[http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=ZTSPR2 ''Duden. Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag'', 4. Aufl., Bibliographisches Institut, Mannheim 2009; Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2009].</ref>
; Ort der Preisbildung
: Wird der Preis durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt, handelt es sich um eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung, setzt hingegen ein zentrales Planungsinstrument den Preis für Produkte fest, handelt es sich um eine Zentralverwaltungswirtschaft.
; Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung
: Ein weiteres Kriterium für die Definition einer Wirtschaftsordnung ist die Form der betrieblichen Ergebnisrechnung. In marktwirtschaftlichen Ordnungen findet sich das Gewinnprinzip, d.&nbsp;h. Unternehmen sind bestrebt, Gewinn zu erzielen. In planwirtschaftlichen Ordnungen gibt es das Planerfüllungsprinzip, d.&nbsp;h. die Betriebe sind bestrebt, den ihnen zentral vorgegebenen Plan zu erfüllen.
; Formen der Finanzwirtschaft
: Um die vorherrschende Wirtschaftsordnung einer Volkswirtschaft zu beschreiben, können ferner die Formen der Finanzwirtschaft betrachtet werden. Ein unabhängiges Banken- sowie ein funktionierendes Steuer- und Abgabensystem dienen demnach als Hinweis für eine marktwirtschaftliche Grundordnung.
 
Träger der Wirtschaftsordnung in einer [[Demokratie|demokratischen]] Gesellschaft sind der Staat und die von ihm sanktionierten [[Wikipedia:Selbstverwaltung|Selbstverwaltung]]sorgane der Wirtschaft. Die Wirtschaftsordnung steht meist in engem Zusammenhang mit der [[Wikipedia:Wirtschaftspolitik|Wirtschaftspolitik]], [[Wikipedia:Finanzpolitik|Finanzpolitik|Finanz-]] und [[Wikipedia:Sozialpolitik|Sozialpolitik]].
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Wirtschaftsordnung}}
 
== Literatur ==
* Hans Kaminski: ''OEC. Grundfragen wirtschaftlichen Handelns''. Westermann Verlag, Braunschweig 2005.
* Walter Eucken: ''Ordnungspolitik.'' Hrsg. von Walter Oswald, 1. Auflage, Walter Eucken Archiv: Reihe Zweite Aufklärung, Lit Verlag, Münster 1999, ISBN 3-8258-4056-5.
* Walter Eucken: ''Grundsätze der Wirtschaftspolitik''. Hrsg. von E. Eucken, P.K. Hensel, 6. Auflage, J.C.B. Mohr, Tübingen 1990, ISBN 3-16-345548-4.
* K. Paul Hensel: ''Grundformen der Wirtschaftsordnung. Marktwirtschaft – Zentralverwaltungswirtschaft''. 3. Auflage, Beck, München 1978.
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Wirtschaftsordnung|!]]
[[Kategorie:Wirtschaftssystem|!]]
[[Kategorie:Wirtschaft]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 7. August 2018, 13:46 Uhr

Die Wirtschaftsordnung umfasst alle (Rechts-)Normen und Institutionen, die das wirtschaftliche Geschehen in einer Volkswirtschaft regeln. Die Wirtschaftsordnung legt die Regeln fest, nach denen Akteure eines Landes im Wirtschaftsgeschehen handeln können und sollen. Sie beeinflusst im Wesentlichen die Form, den Umfang und die Entwicklung einer Volkswirtschaft.

Klassifikationskriterien von Wirtschaftsordnungen

Grundlegende Kriterien zur Einteilung der Wirtschaftsordnungen sind die Steuerung der Wirtschaftsprozesse, die Frage der Eigentumsrechte, der Ort der Preisbildung, die Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung und die Formen der Finanzwirtschaft.

Planungs- und Lenkungsformen
Werden Produktion und Konsumtion durch eine zentrale staatliche Instanz bestimmt, spricht man von einer Zentralverwaltungswirtschaft. In einer Marktwirtschaft hingegen erfolgt die Planung dezentral, das heißt jedes Wirtschaftssubjekt plant für sich selbst. Die Koordination der Wirtschaftsabläufe erfolgt dabei über den Markt, also über Angebot und Nachfrage.
Eigentumsverfassung
In sozialistischen Wirtschaftsordnungen sind die Produktionsmittel verstaatlicht, kapitalistische sind gekennzeichnet durch Privateigentum an Produktionsmitteln.
Dabei sind in der Regel Sozialismus und Zentralverwaltungswirtschaft sowie Marktwirtschaft und Privateigentum miteinander verbunden.[1]
Ort der Preisbildung
Wird der Preis durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt, handelt es sich um eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung, setzt hingegen ein zentrales Planungsinstrument den Preis für Produkte fest, handelt es sich um eine Zentralverwaltungswirtschaft.
Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung
Ein weiteres Kriterium für die Definition einer Wirtschaftsordnung ist die Form der betrieblichen Ergebnisrechnung. In marktwirtschaftlichen Ordnungen findet sich das Gewinnprinzip, d. h. Unternehmen sind bestrebt, Gewinn zu erzielen. In planwirtschaftlichen Ordnungen gibt es das Planerfüllungsprinzip, d. h. die Betriebe sind bestrebt, den ihnen zentral vorgegebenen Plan zu erfüllen.
Formen der Finanzwirtschaft
Um die vorherrschende Wirtschaftsordnung einer Volkswirtschaft zu beschreiben, können ferner die Formen der Finanzwirtschaft betrachtet werden. Ein unabhängiges Banken- sowie ein funktionierendes Steuer- und Abgabensystem dienen demnach als Hinweis für eine marktwirtschaftliche Grundordnung.

Träger der Wirtschaftsordnung in einer demokratischen Gesellschaft sind der Staat und die von ihm sanktionierten Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft. Die Wirtschaftsordnung steht meist in engem Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik, Finanzpolitik|Finanz- und Sozialpolitik.

Siehe auch

Literatur

  • Hans Kaminski: OEC. Grundfragen wirtschaftlichen Handelns. Westermann Verlag, Braunschweig 2005.
  • Walter Eucken: Ordnungspolitik. Hrsg. von Walter Oswald, 1. Auflage, Walter Eucken Archiv: Reihe Zweite Aufklärung, Lit Verlag, Münster 1999, ISBN 3-8258-4056-5.
  • Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik. Hrsg. von E. Eucken, P.K. Hensel, 6. Auflage, J.C.B. Mohr, Tübingen 1990, ISBN 3-16-345548-4.
  • K. Paul Hensel: Grundformen der Wirtschaftsordnung. Marktwirtschaft – Zentralverwaltungswirtschaft. 3. Auflage, Beck, München 1978.

Einzelnachweise


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