Strafrecht und Diskussion:Der Menschheitsrepräsentant zwischen Luzifer und Ahriman: Unterschied zwischen den Seiten

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Das '''Strafrecht''', auch als '''Kriminalrecht''' bezeichnet, umfasst im [[Rechtssystem (Soziologie)|Rechtssystem]] eines Landes diejenigen [[Rechtsnorm]]en, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer [[Strafe]] als [[Rechtsfolge]] verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter [[Rechtsgut|Rechtsgüter]] wie beispielsweise [[Leben]], [[Gesundheit]] und [[Eigentum]] von Personen, Sicherheit und Integrität des [[Staat]]es sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Mögliche Strafen, die jedoch nicht in allen Ländern praktiziert werden, sind unter anderem die [[Geldstrafe]], die [[Freiheitsstrafe]], die [[Körperstrafe]] sowie als schwerwiegendste Form die [[Todesstrafe]].
Ich kann mir nicht helfen, aber in dieser, mir bisher völlig unbekannten, aber wohl in der Anthroposophie heute weit verbreiteten, von Steiner aber so nie intendierten oder autorisierten Interpretation sind Ahriman und Luzifer schlicht vertauscht worden... Das geht ja "gar nicht"...


Das Strafrecht ist in den meisten Ländern in Form eines eigenen [[Strafgesetzbuch]]es und gegebenenfalls weiterer [[Nebengesetz]]e definiert. Teil des Strafrechts sind insbesondere [[Rechtssatz|Rechtssätze]], durch welche die strafbaren Handlungen und ihre Merkmale, die Art und Schwere der damit verbundenen Strafmaßnahmen sowie die für die Durchsetzung des Strafrechts zuständigen Institutionen und ihre Arbeitsweise festgelegt sind. Hinsichtlich dieser Aspekte, der zulässigen Strafen, der Bewertung des [[Strafzwecktheorien|Strafzwecks]], Art und Umfang der zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen sowie der Einordnung des Strafrechts in die Rechtssystematik gibt es jedoch zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen einzelner Länder, die Gegenstand der [[Vergleichende Rechtswissenschaft|vergleichenden Rechtswissenschaft]] sind.
Habt Ihr übrigens gesehen, dass sich Steiner selbst las Christus, und damit als Menschheitsrepräsentant dargestellt aht... Ganz schön dreist...
<!--== Geschichte ==
{{Hauptartikel|Geschichte des Strafrechts}}-->


== Allgemeine Lehren ==
:Joachim, was reitet Dich jetzt wieder? Wie kommst Du darauf, dass hier Luzifer und Ahriman vertauscht sind??? Der Text des Artikels besteht übrigens zum allergrößten Teil aus den Erläuterungen, die Rudolf Steiner selbst gegeben hat - das scheinst Du übersehen zu haben... --[[Benutzer:Odyssee|Wolfgang Peter]] ([[Benutzer Diskussion:Odyssee|Diskussion]]) 16:11, 2. Feb. 2020 (UTC)
=== Aufbau der Straftat ===
==== Deutscher Rechtskreis ====
{{Hauptartikel|Strafrecht (Deutschland)|Strafrecht (Österreich)|Strafrecht (Schweiz)}}


Die deutsche Strafrechtswissenschaft und ihre Allgemeine Lehre vom Strafrecht gehört zu den weltweit einflussreichsten. Die führenden deutschen Lehrbücher werden oftmals ins Spanische, Portugiesische, Chinesische, Japanische und Koreanische übersetzt. Deutsche Strafrechtswissenschaft ist besonders in Spanien, Lateinamerika, Japan, Südkorea, Taiwan sowie in Polen, Griechenland und der Türkei umfassend rezipiert worden:<ref name="dubber1296_1299">{{Literatur |Autor=Markus Dirk Dubber |Hrsg=Mathias Reimann, [[Reinhard Zimmermann]] |Titel=Comparative Criminal Law |Sammelwerk=Oxford Handbook of Comparative Law |Verlag=Oxford University Press |Ort=Oxford |Datum=2008 |Seiten=1296–1299}}</ref>
Wirklich erstaunlich ist, dass das das überhaupt nicht erkennst... Aber in dem Artikel wird es so dargestellt, als sei der Ahriman die Figur unter der Erde, während Luzifer seitlich neben dem Christus stehen würde... Das genau Gegenteil ist aber tatäschlich der Fall... Wirklich erstaunlich ist eingentlich nur, dass es niemand in der Anthroposophie bemekrt, dass hier ein kolossaler Irrtum vorliegt, der so buchstäblich verhängnisvoll werden könnte... Und zwar aus ganz prinzipiellen Gründen... [[Benutzer:Joachim Stiller|Joachim Stiller]] ([[Benutzer Diskussion:Joachim Stiller|Diskussion]]) 16:31, 2. Feb. 2020 (UTC)


Nach dieser Lehre ist eine Straftat aus drei Bestandteilen aufgebaut:
Nicht wahr, der Luzifer ist die Begierdeglut, die kommt immer von unten... Und Ahriman ist die Täuschung, und die kommt immer von oben, wo immer sich Ahriman gerad tatsächlich befindet oder aufhält... Mir ist super wichtig, das  das zumindest vom Grundsatz her verstanden wird... Der Befund ist heir absolut eindeutig... Und Steiner ist durchaus nicht gnaz unschuldig, an diesm fatalen Missverständnis, denn er kokettiert duchaus äfters mit so katastrophalen Missverständnissen... Man muss da teilweise sehr aufpassen... Und Anthroposophen scheinen das oft nicht zu tun, oder nicht in ausreichendem Maße... [[Benutzer:Joachim Stiller|Joachim Stiller]] ([[Benutzer Diskussion:Joachim Stiller|Diskussion]]) 16:39, 2. Feb. 2020 (UTC)
# [[Tatbestand]],
# [[Rechtswidrigkeit]] und
# [[Schuld (Strafrecht)|Schuld]].


==== Romanischer Rechtskreis ====
:Joachim, Du verwechselst da etwas! Ja, ja, die Begierdenglut ist schon ''unten'', natürlich, und Luzifer greift von ''oben'' nach dieser und will den ungeläuterten Menschen in sein ''überirdisches'' Reich ziehen. Und Ahriman greift von ''unten'' nach dem oberen Menschen, namentlich nach seinem Denken, um dieses seinem ''untersinnlichen'' Reich einzuverleiben... --[[Benutzer:Odyssee|Wolfgang Peter]] ([[Benutzer Diskussion:Odyssee|Diskussion]]) 16:51, 2. Feb. 2020 (UTC)
Der französische ''Code pénal'' enthält keine Angaben zum Aufbau der Strafbarkeit; diese Lücke wurde von der Rechtslehre durch verschiedene Ansätze gefüllt. Der früheste Ansatz unterschied allein nach den Kriterien ''strafbare Tat'' und ''strafbarer Täter.'' Das Kriterium ''strafbarer Täter'' enthielt dabei etwa die Zurechnungsfähigkeit, die Schuld sowie die Notwehr ''(légitime défense).'' Ab der Mitte des 20. Jahrhunderts setzten sich Ansätze durch, die erstmals die Straftat als solche gliederten. Diese klassische Lehre ''(doctrine classique)'' beschreibt einen dreiteiligen Tataufbau:
# gesetzliches Element ''([[élément légal]])''
# materielles Element ''([[élément matériel]])''
# subjektives Element ''(élément subjectif'' auch ''élément psychologique, intellectuel'' oder ''[[élément moral]]).''
Die persönliche Verantwortlichkeit des Täters war nicht Bestandteil des Aufbaus der Straftat. Später kamen einige Versuche auf, die persönliche Verantwortlichkeit, wie Strafmündigkeit oder Zurechnungsfähigkeit, dem subjektiven Element zuzuordnen; andererseits wurde zum Teil die Existenz eines vierten Elementes, des ''élément injuste'' erwogen, das etwa die Notwehr erfassen sollte.<ref>{{Literatur |Autor=Juliette Lelieur, Peggy Pfützner, Sabine Volz |Hrsg=Ulrich Sieber, Karin Cornils |Titel=Begriff und Systematisierung der Straftat – Frankreich |Sammelwerk=Nationales Strafrecht in rechtsvergleichender Darstellung |Band=II. Allgemeiner Teil, Teilband 2 |Verlag=Duncker & Humblot |Ort=Berlin |Datum=2008 |ISBN=}}</ref>


==== Englischer Rechtskreis ====
Nein, genau umgekehrt... Habs mit eiegenen Augen gesehn... Der Befund ist hier absolut eindeutig... So leid es mir tut... [[Benutzer:Joachim Stiller|Joachim Stiller]] ([[Benutzer Diskussion:Joachim Stiller|Diskussion]]) 17:06, 2. Feb. 2020 (UTC)
Die Systematisierung der Straftat im ''[[common Law]]'' ist stark von prozessualen Gesichtspunkten geprägt. Auch wenn sich die Bezeichnungen oft leicht in grob entsprechende Merkmale nach kontinentaleuropäischer Systematik übertragen lassen, ist ihre Zielsetzung nicht, eine [[Ontologie]] oder [[Phänomenologie]] der Straftat zu erschaffen, sondern eine praxistaugliche Handhabe zu geben. Strafbares Verhalten besteht demnach zunächst aus einer ''offence,'' die der Staat ''„beyond reasonable doubt“'' („jeden begründeten Zweifel ausschließend“) beweisen muss. Eine ''offence'' besteht ihrerseits aus ''[[actus reus]]'' und ''[[mens rea]].'' Der Angeklagte ''(defendant)'' muss seinerseits den Beweis für eine ''[[defence]]'' erbringen.<ref name="dubber1318_1320">{{Literatur |Autor=Markus Dirk Dubber |Hrsg=Mathias Reimann, [[Reinhard Zimmermann]] |Titel=Comparative Criminal Law |Sammelwerk=Oxford Handbook of Comparative Law |Verlag=Oxford University Press |Ort=Oxford |Datum=2008 |Seiten=1318–1320}}</ref>


==== Sozialistischer Rechtskreis (China) ====
Ich habe Steiner immer übel genommen, dass er von den inneren Schcihten der Erde gesprochen hat, praktisch bis runter zum Zersplitterer... Das würe für ihn eigentlich ein absolutes Tabu gewesen.. Denn genau das barg die große Gefahr solcher Missverständnisse... Ähnliches dann bei Dante in Bezug auf die göttliche Kommöde und auch die Phrase vom drohenend Abgrund, der "überhaupt nichts" damit zu tun hat, aber leicht damit verwechselt werden könnte... Und Wolfgang, ich finde es schade, dass ausgerechenet Du ein Opfer solcher Missverständnisse geworden bist... Vielleicht versuchts Du mal, Dich zu erinnern, wie es tatsächlich war... Tatsächlich sind die Zusammenhänge komplett andere... Nur ein Beispiel, der drohende Abgrund, der noch viel realer ist, als Antrhoposophie heute annimmt, hat nicht das Geringste mit Ahriman zu tun, sondern mit Thoth, dem 4. Bösen Prinzip... Und wenn wir das überhaupt noch verhindern wollen, müffen wir gena da dran, und zwar besser gesren, als heute... Es sthet da buchstäblich Spitz auf Knopf... Und ich weiß, wovon ich rede... Da zeigt sich mir übrigens auch, wie schrecklich unvorbereitet die Anthroposophie auf die kommende Apokalypse tatsächlich ist... Auf "diesem" Irrweg wrden wir jedenfalls komplett Schiffbruch erleiden... [[Benutzer:Joachim Stiller|Joachim Stiller]] ([[Benutzer Diskussion:Joachim Stiller|Diskussion]]) 17:12, 2. Feb. 2020 (UTC)
Mit der langen eigenen [[China|chinesischen]] Rechtstradition wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts zugunsten der [[Rezeption (Recht)|Rezeption]] des deutschen bzw. [[Japanisches Recht|japanischen Rechts]] gebrochen. Man übernahm den klassischen deutschen Aufbau der Straftat in Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. 1949 verwarf die [[Kommunistische Partei]] alles bisher geltende Recht und die bisherige Lehre. Er wurde durch eine vom Recht der [[Sowjetunion]] geprägte Einteilung ersetzt, die auf der Grundlage des [[Marxismus-Leninismus]] aufbaute. Die vier Voraussetzungen der Strafbarkeit sind demnach:
# Schutzobjekt
# bestimmte objektive Umstände
# Subjekt
# subjektive Tatmerkmale (Vorsatz und Fahrlässigkeit)
In der Lehre blieb dieser Aufbau besonders in jüngerer Zeit nicht kritiklos; im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass [[Strafausschließungstatbestand|Strafausschließungstatbestände]] sich in den deutschen dreiteiligen Aufbau besser einfügen. Dennoch stellt der vierteilige Aufbau das geltende Paradigma dar.


Die Rechtswissenschaft unterscheidet beim Objekt der Tat zwischen dem konkreten Objekt der Tatbegehung (Handlungs- oder Angriffsobjekt, 对象, ''duixiang'') und dem abstrakten Schutzobjekt (客体, ''keti''). Das Schutzobjekt ist ein eigenständiges Merkmal im Tatbestandsaufbau; das Handlungsobjekt zählt hingegen zu den objektiven Umständen. Die tradierte Auffassung beschreibt als Schutzobjekt, die „vom Strafrecht geschützten, durch die strafbare Handlung verletzten sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen“ (社会主义社会关系, ''shehui zhuyi shehui guanxi'')<ref>Mingxuan Gao: ''Prinzip des Strafrechts''. Band 1. China Renmin University Press, Peking 1993, S.&nbsp;480–485</ref>
:Joachim, Du gehst einen anderen Weg und der wird wohl auch für Dich der richtige sein - das hoffe ich jedenfalls. Meiner ist das aber nicht! Jeder hat sich eben eine andere Schicksalsaufgabe gewählt und muss entsprechend einen anderen geistigen Weg einschlagen. Das ist auch gut so. Aber bitte versuch nicht, mir Deinen Weg aufzudrängen. Ich weiß schon, welchen ich zu gehen habe. Die Auseinandersetzung mit dem Abgrund, d.h. mit all den Widersachern, die damit verbunden sind, scheint mir jedenfalls heute bedeutsamer denn je. Das gehört zu meinem Weg. An der Erlösung (und nicht nur Bekämpfung) der Widersacher und an der Auflösung des Abgrundes mitzuarbeiten, wird immer wichtiger - und das wohl auch früher als ursprünglich gedacht. Dass das mit Risiken verbunden ist, ist keine Frage. Und man muss sehr gut erforschen, ob man das wagen darf. Alles andere wäre unverantwortlich. Aber diese Aufgabe muss bewältigt werden und das kann nur - mit der Hilfe des Christus - durch Menschen geschehen, die sich dazu bereit machen. Abnehmen kann uns das niemand, es ist ein Teil der menschheitlichen Entwicklung. Wenn Du das anders siehst, soll mir das recht sein. Ich sehe es jedenfalls als zentrale Aufgabe an - und Steiner tat das offenbar auch, und er hätte es vermutlich noch mehr getan, wenn sich nicht auch viele Anthroposophen vehement dagegen gesträubt hätten und es teils auch heute noch tun. Bei unseren Dante-Aufführungen habe ich das hautnah erlebt. Aber dadurch lasse ich mich nicht beirren. Eine ausufernde Diskussion darüber bringt nichts. Akzeptiere bitte einfach, dass jeder seinen Weg gehen muss und dass es nicht den „einen“ Weg für alle gibt. Damit es keine Missverständnisse gibt: In AnthroWiki versuche ich nicht meinen Weg zu vertreten, sondern hier geht es rein darum, möglichst unverfälscht darzustellen, was Steiner dazu gesagt hat. Natürlich kann daran jederzeit auch Kritik geübt werden, aber unter Strich sollte klar sein, was Steiner gegeben hat. Ich habe nicht vor, hier eine Art von „reformierter“ Anthroposophie vorzustellen, auch wenn das vielleicht ganz im Sinne der zeitgenössischen Kritik an Steiner läge - aber diese Aufgabe habe ich für AnthroWiki ganz dezidiert nicht vorgesehen. Wenn Du bei AnthroWiki mitarbeiten willst, erwarte ich, dass Du bereit bist, Dich diesen sachlichen Vorgaben zu fügen... Grüße --[[Benutzer:Odyssee|Wolfgang Peter]] ([[Benutzer Diskussion:Odyssee|Diskussion]]) 17:52, 2. Feb. 2020 (UTC)


Liegen alle vier Bedingungen vor, kann von einer gesellschaftsschädlichen und mithin strafbaren Handlung ausgegangen werden. Ausnahmen hiervon lassen sich als Unterfälle fehlender Gesellschaftsschädlichkeit auffassen. Die deutsche Einteilung in Rechtswidrigkeit und Schuld ist nicht bekannt; die im deutschen Rechtskreis hiervon erfassten Fälle werden unter dem Begriff „Grund für den Ausschluss der Strafbarkeit“ ''(paichu fanzui de shiyou)'' abgehandelt.<ref>{{Literatur |Autor=Yang Zhao, Thomas Richter |Hrsg=Ulrich Sieber, Karin Cornils |Titel=Begriff und Systematisierung der Straftat – China |Sammelwerk=Nationales Strafrecht in rechtsvergleichender Darstellung |Band=II. Allgemeiner Teil, Teilband 2 |Verlag=Duncker & Humblot |Ort=Berlin |Datum=2008 |ISBN=}}</ref>
::Wolfgang, das ist alles schön und gut, und von Deinem subjektiven Standpunkt auch absolut gerechtfertigt... Allein wir haben heute in der Anthroposophie das Problem, das sich gleich "zwei" komplett unterschiedliche, und letztendlich diametral entgegengesetzte Heils- und Erlösungswege komplett selbst paralysieren... Und Deine ehrlichen Ausführungen haben mir ganz deutlich gezeigt, dass das Problem mögliche Weise nicht mehr lösbar ist... Jedenfalls werde ich nichts unversucht lassen, wenigstens das ein oder andere Reversisteinchen noch umzudrehen...


=== Objektive Tatseite ===
Es fehlt übrigens noch ein Artikel zum drohenden Sturz in den Abgrund, etwa des Materialismus... Das Problem ist nämlich viel realeer und aktueller, als Ihr Euch vorstellen können... Der Sturz der Menschheit in den Abgrund wird nämlich längst von den Widersachern vorbereitet, und zwar ausgesprochen gezielt und systematisch... Dass das ganze mal wieder von Mars-Amerika ausgeht, brauche ich - glaube ich - nciht mehr groß zu erwähnen... Die Mars-Amerikaner versuchen hier gerade, genau das gleiche Luziferexperiment zu instlleirne, wie schon auf dme Mars... Das Ergebnis ist - denke ich - hinreichend bekannt...Es hat zur totalen Zerstörung des Planeten Mars in einem gewalten Krieg aller gegen alle geführt... Der Mensch wird da sher aufpassen müssen, sich nicht von Thoth, dem 4. bösen Prinzip, zu irgednwas verleiten oder von irgendwas instrumentalisieren zu lassen... Denn seine Ziele scheinen klar zu sein: Totale Zerstörung auch "diesen" Planeten... Und ein mal hette er ja schon Erfolg... Lassen wir eine Wiederholung der Ereignisse auf dem Mars nicht zu, auch wenn wir jetzr die Marsianer mit im Bott haben, bei denen Thoths Lübgen uaf furchtbar fruchtbaren Boden fallen... Übrigens treibt Thoth zumindest in Teilen auch in Achberg längst sein Unwesen... Nicht dass ich jetzt darauf insitieren möchte, aber es sollte wenigstens mal erwähnt werden... Vielleicht überlegt sich der ein oder andere ja, wie er sich in Zukunft zu Achberg stellen will... [[Benutzer:Joachim Stiller|Joachim Stiller]] ([[Benutzer Diskussion:Joachim Stiller|Diskussion]]) 17:42, 2. Feb. 2020 (UTC)
==== Sozialistischer Rechtskreis (China) ====
Die objektive Tatseite wird im Recht Chinas im Wesentlichen durch die ''objektiven Umstände (fanzui keguan fangmian)'' abgedeckt. Das Tatsubjekt besetzt zwar nach herrschender Lehre in China eine eigene Stelle im Tataufbau, gehört unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten aber dennoch zur objektiven Tatseite. Tatsubjekt sind primär natürliche Personen. Juristische Personen konnten bis zur Reform des Strafgesetzbuches ''(Zhonghua Renmin Gongheguo xingfa,'' chStGB) nicht verfolgt werden. Seit 1997 ist dies zumindest dann möglich, wenn es im Straftatbestand ausdrücklich vorgesehen ist. Das chinesische Strafrecht unterscheidet nach Allgemein- und Sonderdelikten. [[Allgemeindelikt]]e können von jedermann begangen werden, [[Sonderdelikt]]e nur von Tätern, die bestimmte persönliche Merkmale aufweisen wie etwa die Zugehörigkeit zum Militär.<ref>{{Literatur |Autor=Yang Zhao, Thomas Richter |Hrsg=Ulrich Sieber, Karin Cornils |Titel=Objektive Tatseite – China |Sammelwerk=Nationales Strafrecht in rechtsvergleichender Darstellung |Band=Allgemeiner Teil, Teilband 3 |Verlag=Duncker & Humblot |Ort=Berlin |Datum=2008 |ISBN=}}</ref>


=== Subjektive Tatseite ===
:Na bitte, so ganz wesenlos scheint Dir der Abgrund ja doch nicht zu sein. Dachte ich ja, dass wir da aneinander vorbeireden. Diesbezüglich gibt es zweifellos noch einiges aufzuarbeiten... --[[Benutzer:Odyssee|Wolfgang Peter]] ([[Benutzer Diskussion:Odyssee|Diskussion]]) 17:56, 2. Feb. 2020 (UTC)
==== Englischer Rechtskreis ====
===== Elemente der subjektiven Tatseite =====
Das subjektive Tatelement wird im Recht von England und Wales unter dem Stichwort [[mens rea]] erörtert; die ''mens rea'' enthält auch diejenigen Elemente, die nach deutscher Systematik der Schuld zuzurechnen sind. Die drei wichtigsten Formen von ''mens rea'' sind ''[[Intention (England und Wales)|intention]],'' ''[[recklessness]]'' und ''[[Criminal negligence (England und Wales)|negligence]].'' Einige Straftatbestände erfordern bezüglicher einiger Elemente der objektiven Tatseite kein subjektives Element, es liegt sog. ''[[Strict liability offence (England und Wales)|strict liability]]'' vor. Die Unterscheidung zwischen den einzelnen Begriffen ist wenig prägnant ausgearbeitet, was seine Ursache darin findet, dass die Entscheidung über das Vorliegen von ''mens rea'' in der gerichtlichen Praxis der ''jury'' obliegt.<ref name="mpi3steuw">{{Literatur |Autor=Susanne Forster |Hrsg=Ulrich Sieber, Karin Cornils |Titel=Subjektive Tatseite – England und Wales |Sammelwerk=Nationales Strafrecht in rechtsvergleichender Darstellung |Band=Allgemeiner Teil, Teilband 3 |Verlag=Duncker & Humblot |Ort=Berlin |Datum=2008 |ISBN=}}</ref>


===== Vorsatz/''intention'' und ''recklessness'' =====
Nein sicher, der drohende Abgrund und der drohende Sturz der Menswchheit in ebend diesen Abgrund des Materialismus sind völlig real, und hoch aktuell... Allein als "angebliche" Konfrontationserfahrung des Einzuweihenden spielt es definitiv "keine" Rolle... Da erzählt Seiner einfach Märchen, weil er noch den alten, anachronistischen alchemistisch-rosenkreuzerischen Pseudomysterien anhing... Und da könnte es tatsächlcih solche absurden Gaugkelspiele geben... In den neuen Mysteren, also den wahren christlichen Mysterien die der Christus eigentlcih dem Johannea aufgegeben hatte, spielt so etwas definitiv "keine" Rolle... Habe es ja selbst erlebt und überprüfen können... Überhaupt habe ich erst sehr viel später davon Kenntnis bekommen, dass es in der Anthroposophie tatäschlich solche absurden Vorstellengen gibt... So etwas war mir auch nach der Lektüfe von über 130 Bänden aus der GA komplett unbekannt geblieben... Und da kann man sich dann auch mal fragen, weilche Bände aus der GA denn von Anthroposophen so sehr favorisiert werden, dass sie am eigentlichen Sinn der wahren Anthroposophie dermaßen vorbeigehen... [[Benutzer:Joachim Stiller|Joachim Stiller]] ([[Benutzer Diskussion:Joachim Stiller|Diskussion]]) 18:50, 2. Feb. 2020 (UTC)
Dem Topos ''Vorsatz'' im weiten Sinne lassen sich zwei Arten der ''mens rea'' zuordnen: ''[[intention (England und Wales)|intention]]'' (Absicht) und ''[[recklessness (England und Wales)|recklessness]]'' (Rücksichtslosigkeit). Die Mehrzahl der englischen Straftatbestände fordert entweder ''intent'' in Bezug auf den Taterfolg oder zumindest ''recklessness'' für den Erfolgseintritt. Weder ''intention'' noch ''recklessness'' sind gesetzlich oder im ''common law'' genau definiert, sie entbehren ferner einer genauen Abgrenzung zueinander. Wichtig ist die Abgrenzung nur insofern, als nach {{Section|1|db=ukpga|year=1981|chapter=47}} des ''[[Criminal Attempts Act 1981]]'' der [[Attempt (England und Wales)|Versuch]] nur strafbar ist, wenn der Täter ''intent'' hat, eine Straftat zu begehen, sowie für den Strafausschließungsgrund ''([[defence]])'' ''self-defence.''<ref name="mpi3steuw" />
 
===== Fahrlässigkeit/''negligence'' =====
Die Fahrlässigkeit, ''negligence,'' wird im englischen Recht als Form der ''mens rea'' behandelt. Eine allgemeine gesetzliche Definition der ''negligence'' fehlt; bei den ''[[Statute Law|statutory offences]]'' wird für den jeweiligen Tatbestand meist genau geregelt, worin die Fahrlässigkeit bestehen muss, ohne auf den Terminus ''negligence'' zu verweisen. ''[[Common Law]]''-Tatbestände, die durch ''negligence'' zu erfüllen sind, existieren fast nicht mehr. Eine wichtige Ausnahme bildet ''[[Tötungsdelikt|manslaughter]]'' (‚Totschlag‘), für dessen Verwirklichung ''gross negligence'' (grobe Fahrlässigkeit) ausreicht.<ref name="mpi3steuw" />
 
=== Strafbares Verhalten vor Tatvollendung ===
{{Hauptartikel|Versuch (StGB)|Versuch (italienisches Strafrecht)|inchoate offence (England und Wales)}}
<!-- === Tatbeteiligung ===
=== Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Straftaten in Kollektiven ===-->
 
=== Ausschluss der Strafbarkeit ===
''Siehe für den deutschen Rechtskreis:'' [[Rechtfertigungsgrund]], [[Entschuldigungsgrund]], [[Rücktritt (Strafrecht)|Rücktritt]], [[Tätige Reue]], [[Selbstanzeige]]; ''für das common law:'' [[defence]]
 
=== Verjährung ===
''Siehe:'' [[Verjährung]]
 
=== Amnestie, Begnadigung ===
''Siehe:'' [[Amnestie]], [[Gnadenbefugnis]]
 
== Deliktsgruppen ==
Im kontinentaleuropäischen Rechtskreis grenzen sich die verschiedenen Deliktsgruppen über den Begriff des [[Rechtsgut]]s ''(bien jurídico, bene giuridico)'' voneinander ab. Gleichzeitig legitimieren sich Straftatbestände über das zu schützende Rechtsgut. Im Rechtskreis des ''[[common Law]]'' ist der Begriff unbekannt. An seiner statt stehen eher systematisch weniger stark prägende Begriffe wie ''invidual or public interest'' oder ''harm or evil.''<ref name="dubber1322_1323">{{Literatur |Autor=Markus Dirk Dubber |Hrsg=Mathias Reimann, [[Reinhard Zimmermann]] |Titel=Comparative Criminal Law |Sammelwerk=Oxford Handbook of Comparative Law |Verlag=Oxford University Press |Ort=Oxford |Datum=2008 |Seiten=1322–1323}}</ref>
 
Angesichts seiner zentralen Stellung mag es deshalb überraschen, dass über die genaue Definition von ''Rechtsgut'' bislang keine Einigkeit besteht, wie dieses zu definieren sei: als unverzichtbare und deshalb werthafte Funktionseinheiten,<ref>Rudolphi, FS Honig, 1970, S. 151 (163 f.)</ref> als rechtlich geschütztes Interesse,<ref>Maurach/Zipf AT/1 19/8.</ref> als strafrechtlich schutzbedürftiges Interesse<ref>NK/Hassemer/Neumann Vor § 1 Rn 144.</ref> oder als werthaften Zustand.<ref>Roxin JuS 1966, 377 (381).</ref> Entsprechend ist das Konzept als wenig fassbar oder zirkulär kritisiert worden: „Das Rechtsgut ist zu einem wahren [[Proteus (Mythologie)|Proteus]] geworden, der sich unter den Händen, die ihn festzuhalten glauben, sofort in etwas anderes verwandelt.“<ref>Welzel ZStW 58 (1939), 491 (509).</ref> Unklar ist deshalb etwa, ob das Fehlen eines Rechtsgutes einen Straftatbestand verfassungswidrig macht. Insgesamt kommt dem Rechtsgut deshalb seine hauptsächliche Rolle bei der Interpretation der Straftatbestände zu. Eine ähnliche Rolle nehmen im US-Recht die Bestimmungen und Wertungen der Verfassung ein.<ref name="dubber1322_1323" />
 
Nach kriminologisch-rechtsvergleichenden Kriterien lassen sich unterscheiden:
* [[Amtsdelikt]]
* [[Ehrdelikt]]
* [[Freiheitsdelikt]]
* [[Körperverletzungsdelikt]]
* [[Rauschmitteldelikt]]
* [[Rechtsfriedensdelikt]]
* [[Rechtspflegedelikt]]
* [[Sexualdelikt]]
* [[Steuerdelikt]]
* [[Tötungsdelikt]]
* [[Urkundendelikt]]
* [[Verkehrsdelikt]]
* [[Vermögensdelikt]]
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Kategorie:Strafrecht}}
* {{WikipediaDE|Strafrecht}}
 
== Literatur ==
'''Einführungen'''
* {{Literatur
  |Autor=Markus Dirk Dubber
  |Hrsg=Mathias Reimann, Reinhard Zimmermann
  |Titel=Comparative Criminal Law
  |Sammelwerk=Oxford Handbook of Comparative Law
  |Verlag=Oxford University Press
  |Ort=Oxford
  |Datum=2008
  |ISBN=978-0-19-953545-3
  |Seiten=1287–1326}}
* {{Literatur
  |Autor=Thomas Weigend
  |Hrsg=Jan M. Smits
  |Titel=Criminal law and criminal procedure
  |Sammelwerk=Elgar Encyclopedia of Comparative Law
  |Verlag=Edward Elgar
  |Ort=Cheltenham/Northampton, M.A.
  |Datum=2006
  |ISBN=978-1-84542-013-0
  |Seiten=214–217}}
 
'''Umfassende Darstellungen, Enzyklopädien'''
* {{Literatur
  |Hrsg=Jon Heller, Markus D. Dubber
  |Titel=The Handbook of Comparative Criminal Law
  |Verlag=Stanford Law and Politics
  |Ort=Stanford
  |Datum=2010
  |ISBN=978-0-8047-5758-4}}
* Publikationen der Forschungsgruppe des Max-Planck-Instituts
** {{Literatur
  |Hrsg=Ulrich Sieber, Karin Cornils
  |Titel=Nationales Strafrecht in rechtsvergleichender Darstellung
  |Band=Allgemeiner Teil. Band 1: Grundlagen
  |Reihe=Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht
  |Verlag=Duncker & Humblot
  |Ort=Berlin
  |Datum=2009
  |ISBN=978-3-428-13300-0
  |Kommentar=Reihe S: Strafrechtliche Forschungsberichte}}
** {{Literatur
  |Hrsg=Ulrich Sieber, Karin Cornils
  |Titel=Nationales Strafrecht in rechtsvergleichender Darstellung
  |Band=Allgemeiner Teil. Band 2: Gesetzlichkeitsprinzip – Internationaler Geltungsbereich des Strafrechts – Begriff und Systematisierung der Straftat
  |Verlag=Duncker & Humblot
  |Ort=Berlin
  |Datum=2008
  |ISBN=978-3-428-12981-2
  |Kommentar=Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe S: Strafrechtliche Forschungsberichte}}
** {{Literatur
  |Hrsg=Ulrich Sieber, Karin Cornils
  |Titel=Nationales Strafrecht in rechtsvergleichender Darstellung
  |Band=Allgemeiner Teil. Band 3: Objektive Tatseite – Subjektive Tatseite – Strafbares Verhalten im Vorfeld der Tatvollendung
  |Verlag=Duncker & Humblot
  |Ort=Berlin
  |Datum=2008
  |ISBN=978-3-428-12982-9
  |Kommentar=Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe S: Strafrechtliche Forschungsberichte}}
* {{Literatur
  |Autor=Jean Pradel
  |Titel=Droit pénal comparé
  |Auflage=3.
  |Verlag=[[Dalloz]]
  |Ort=Paris
  |Datum=2008
  |ISBN=978-2-247-07151-7}}
* {{Literatur
  |Autor=Jean P. Spreutels
  |Titel=Droit pénal comparé
  |Verlag=Presses Univ.
  |Ort=Brüssel
  |Datum=
  |Kommentar=1992/1993}}
* {{Literatur
  |Hrsg=Frank Verbruggen
  |Titel=International Encyclopaedia Of Laws: Criminal Law
  |Verlag=Kluwer Law and Taxation
  |Ort=Deventer u.&nbsp;a.
  |ISBN=978-90-6544-937-5
  |Kommentar=Loseblattsammlung mit Länderberichten, seit 1991}}
 
'''Kriminologie und strafrechtliche Hilfswissenschaften'''
* {{Literatur
  |Hrsg=Alexander Elster [Begründer], Rudolf Sieverts
  |Titel=Handwörterbuch der Kriminologie
  |Band=5 Bände
  |Auflage=2.
  |Verlag=de Gruyter
  |Ort=Berlin
  |Datum=
  |Kapitel=1966–1998}}
* {{Literatur
  |Hrsg=Sanford H. Kadish [Begründer], Joshua Dressler
  |Titel=Encyclopedia of Crime and Justice
  |Band=4 Bände
  |Auflage=2.
  |Verlag=Collier Macmillan
  |Ort=London / New York
  |Datum=2002
  |ISBN=0-02-865320-3}}
 
'''Ökonomische Analyse des Strafrechts'''
* {{Literatur
  |Autor=Robert Cooter, Thomas Ulen
  |Titel=Law & Economics
  |Auflage=8.
  |Verlag=Addison Wesley
  |Ort=Boston
  |Datum=2008
  |ISBN=0-321-52290-7
  |Kapitel=10. An Economic Theory of Crime And Punishment 7. Topics in the Economics of Crime And Punishment}}
* {{Literatur
  |Autor=David D. Friedman
  |Titel=Law’s Order
  |Verlag=Princeton University Press
  |Ort=Princeton/Oxford
  |Datum=
  |ISBN=978-0-691-09009-2
  |Kapitel=15 – Criminal Law}}
 
== Weblinks ==
* {{SEP|http://plato.stanford.edu/entries/criminal-law/|Theories of Criminal Law|Antony Duff}}
* [http://infocrim.org/ Max-Planck-Informationssystem für Strafrechtsvergleichung] Berichte zum Strafrecht in 25 Ländern.
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
{{Rechtshinweis}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4057795-8}}
 
[[Kategorie:Strafrecht|!]]
[[Kategorie:Recht|!102]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 2. Februar 2020, 21:27 Uhr

Ich kann mir nicht helfen, aber in dieser, mir bisher völlig unbekannten, aber wohl in der Anthroposophie heute weit verbreiteten, von Steiner aber so nie intendierten oder autorisierten Interpretation sind Ahriman und Luzifer schlicht vertauscht worden... Das geht ja "gar nicht"...

Habt Ihr übrigens gesehen, dass sich Steiner selbst las Christus, und damit als Menschheitsrepräsentant dargestellt aht... Ganz schön dreist...

Joachim, was reitet Dich jetzt wieder? Wie kommst Du darauf, dass hier Luzifer und Ahriman vertauscht sind??? Der Text des Artikels besteht übrigens zum allergrößten Teil aus den Erläuterungen, die Rudolf Steiner selbst gegeben hat - das scheinst Du übersehen zu haben... --Wolfgang Peter (Diskussion) 16:11, 2. Feb. 2020 (UTC)

Wirklich erstaunlich ist, dass das das überhaupt nicht erkennst... Aber in dem Artikel wird es so dargestellt, als sei der Ahriman die Figur unter der Erde, während Luzifer seitlich neben dem Christus stehen würde... Das genau Gegenteil ist aber tatäschlich der Fall... Wirklich erstaunlich ist eingentlich nur, dass es niemand in der Anthroposophie bemekrt, dass hier ein kolossaler Irrtum vorliegt, der so buchstäblich verhängnisvoll werden könnte... Und zwar aus ganz prinzipiellen Gründen... Joachim Stiller (Diskussion) 16:31, 2. Feb. 2020 (UTC)

Nicht wahr, der Luzifer ist die Begierdeglut, die kommt immer von unten... Und Ahriman ist die Täuschung, und die kommt immer von oben, wo immer sich Ahriman gerad tatsächlich befindet oder aufhält... Mir ist super wichtig, das das zumindest vom Grundsatz her verstanden wird... Der Befund ist heir absolut eindeutig... Und Steiner ist durchaus nicht gnaz unschuldig, an diesm fatalen Missverständnis, denn er kokettiert duchaus äfters mit so katastrophalen Missverständnissen... Man muss da teilweise sehr aufpassen... Und Anthroposophen scheinen das oft nicht zu tun, oder nicht in ausreichendem Maße... Joachim Stiller (Diskussion) 16:39, 2. Feb. 2020 (UTC)

Joachim, Du verwechselst da etwas! Ja, ja, die Begierdenglut ist schon unten, natürlich, und Luzifer greift von oben nach dieser und will den ungeläuterten Menschen in sein überirdisches Reich ziehen. Und Ahriman greift von unten nach dem oberen Menschen, namentlich nach seinem Denken, um dieses seinem untersinnlichen Reich einzuverleiben... --Wolfgang Peter (Diskussion) 16:51, 2. Feb. 2020 (UTC)

Nein, genau umgekehrt... Habs mit eiegenen Augen gesehn... Der Befund ist hier absolut eindeutig... So leid es mir tut... Joachim Stiller (Diskussion) 17:06, 2. Feb. 2020 (UTC)

Ich habe Steiner immer übel genommen, dass er von den inneren Schcihten der Erde gesprochen hat, praktisch bis runter zum Zersplitterer... Das würe für ihn eigentlich ein absolutes Tabu gewesen.. Denn genau das barg die große Gefahr solcher Missverständnisse... Ähnliches dann bei Dante in Bezug auf die göttliche Kommöde und auch die Phrase vom drohenend Abgrund, der "überhaupt nichts" damit zu tun hat, aber leicht damit verwechselt werden könnte... Und Wolfgang, ich finde es schade, dass ausgerechenet Du ein Opfer solcher Missverständnisse geworden bist... Vielleicht versuchts Du mal, Dich zu erinnern, wie es tatsächlich war... Tatsächlich sind die Zusammenhänge komplett andere... Nur ein Beispiel, der drohende Abgrund, der noch viel realer ist, als Antrhoposophie heute annimmt, hat nicht das Geringste mit Ahriman zu tun, sondern mit Thoth, dem 4. Bösen Prinzip... Und wenn wir das überhaupt noch verhindern wollen, müffen wir gena da dran, und zwar besser gesren, als heute... Es sthet da buchstäblich Spitz auf Knopf... Und ich weiß, wovon ich rede... Da zeigt sich mir übrigens auch, wie schrecklich unvorbereitet die Anthroposophie auf die kommende Apokalypse tatsächlich ist... Auf "diesem" Irrweg wrden wir jedenfalls komplett Schiffbruch erleiden... Joachim Stiller (Diskussion) 17:12, 2. Feb. 2020 (UTC)

Joachim, Du gehst einen anderen Weg und der wird wohl auch für Dich der richtige sein - das hoffe ich jedenfalls. Meiner ist das aber nicht! Jeder hat sich eben eine andere Schicksalsaufgabe gewählt und muss entsprechend einen anderen geistigen Weg einschlagen. Das ist auch gut so. Aber bitte versuch nicht, mir Deinen Weg aufzudrängen. Ich weiß schon, welchen ich zu gehen habe. Die Auseinandersetzung mit dem Abgrund, d.h. mit all den Widersachern, die damit verbunden sind, scheint mir jedenfalls heute bedeutsamer denn je. Das gehört zu meinem Weg. An der Erlösung (und nicht nur Bekämpfung) der Widersacher und an der Auflösung des Abgrundes mitzuarbeiten, wird immer wichtiger - und das wohl auch früher als ursprünglich gedacht. Dass das mit Risiken verbunden ist, ist keine Frage. Und man muss sehr gut erforschen, ob man das wagen darf. Alles andere wäre unverantwortlich. Aber diese Aufgabe muss bewältigt werden und das kann nur - mit der Hilfe des Christus - durch Menschen geschehen, die sich dazu bereit machen. Abnehmen kann uns das niemand, es ist ein Teil der menschheitlichen Entwicklung. Wenn Du das anders siehst, soll mir das recht sein. Ich sehe es jedenfalls als zentrale Aufgabe an - und Steiner tat das offenbar auch, und er hätte es vermutlich noch mehr getan, wenn sich nicht auch viele Anthroposophen vehement dagegen gesträubt hätten und es teils auch heute noch tun. Bei unseren Dante-Aufführungen habe ich das hautnah erlebt. Aber dadurch lasse ich mich nicht beirren. Eine ausufernde Diskussion darüber bringt nichts. Akzeptiere bitte einfach, dass jeder seinen Weg gehen muss und dass es nicht den „einen“ Weg für alle gibt. Damit es keine Missverständnisse gibt: In AnthroWiki versuche ich nicht meinen Weg zu vertreten, sondern hier geht es rein darum, möglichst unverfälscht darzustellen, was Steiner dazu gesagt hat. Natürlich kann daran jederzeit auch Kritik geübt werden, aber unter Strich sollte klar sein, was Steiner gegeben hat. Ich habe nicht vor, hier eine Art von „reformierter“ Anthroposophie vorzustellen, auch wenn das vielleicht ganz im Sinne der zeitgenössischen Kritik an Steiner läge - aber diese Aufgabe habe ich für AnthroWiki ganz dezidiert nicht vorgesehen. Wenn Du bei AnthroWiki mitarbeiten willst, erwarte ich, dass Du bereit bist, Dich diesen sachlichen Vorgaben zu fügen... Grüße --Wolfgang Peter (Diskussion) 17:52, 2. Feb. 2020 (UTC)
Wolfgang, das ist alles schön und gut, und von Deinem subjektiven Standpunkt auch absolut gerechtfertigt... Allein wir haben heute in der Anthroposophie das Problem, das sich gleich "zwei" komplett unterschiedliche, und letztendlich diametral entgegengesetzte Heils- und Erlösungswege komplett selbst paralysieren... Und Deine ehrlichen Ausführungen haben mir ganz deutlich gezeigt, dass das Problem mögliche Weise nicht mehr lösbar ist... Jedenfalls werde ich nichts unversucht lassen, wenigstens das ein oder andere Reversisteinchen noch umzudrehen...

Es fehlt übrigens noch ein Artikel zum drohenden Sturz in den Abgrund, etwa des Materialismus... Das Problem ist nämlich viel realeer und aktueller, als Ihr Euch vorstellen können... Der Sturz der Menschheit in den Abgrund wird nämlich längst von den Widersachern vorbereitet, und zwar ausgesprochen gezielt und systematisch... Dass das ganze mal wieder von Mars-Amerika ausgeht, brauche ich - glaube ich - nciht mehr groß zu erwähnen... Die Mars-Amerikaner versuchen hier gerade, genau das gleiche Luziferexperiment zu instlleirne, wie schon auf dme Mars... Das Ergebnis ist - denke ich - hinreichend bekannt...Es hat zur totalen Zerstörung des Planeten Mars in einem gewalten Krieg aller gegen alle geführt... Der Mensch wird da sher aufpassen müssen, sich nicht von Thoth, dem 4. bösen Prinzip, zu irgednwas verleiten oder von irgendwas instrumentalisieren zu lassen... Denn seine Ziele scheinen klar zu sein: Totale Zerstörung auch "diesen" Planeten... Und ein mal hette er ja schon Erfolg... Lassen wir eine Wiederholung der Ereignisse auf dem Mars nicht zu, auch wenn wir jetzr die Marsianer mit im Bott haben, bei denen Thoths Lübgen uaf furchtbar fruchtbaren Boden fallen... Übrigens treibt Thoth zumindest in Teilen auch in Achberg längst sein Unwesen... Nicht dass ich jetzt darauf insitieren möchte, aber es sollte wenigstens mal erwähnt werden... Vielleicht überlegt sich der ein oder andere ja, wie er sich in Zukunft zu Achberg stellen will... Joachim Stiller (Diskussion) 17:42, 2. Feb. 2020 (UTC)

Na bitte, so ganz wesenlos scheint Dir der Abgrund ja doch nicht zu sein. Dachte ich ja, dass wir da aneinander vorbeireden. Diesbezüglich gibt es zweifellos noch einiges aufzuarbeiten... --Wolfgang Peter (Diskussion) 17:56, 2. Feb. 2020 (UTC)

Nein sicher, der drohende Abgrund und der drohende Sturz der Menswchheit in ebend diesen Abgrund des Materialismus sind völlig real, und hoch aktuell... Allein als "angebliche" Konfrontationserfahrung des Einzuweihenden spielt es definitiv "keine" Rolle... Da erzählt Seiner einfach Märchen, weil er noch den alten, anachronistischen alchemistisch-rosenkreuzerischen Pseudomysterien anhing... Und da könnte es tatsächlcih solche absurden Gaugkelspiele geben... In den neuen Mysteren, also den wahren christlichen Mysterien die der Christus eigentlcih dem Johannea aufgegeben hatte, spielt so etwas definitiv "keine" Rolle... Habe es ja selbst erlebt und überprüfen können... Überhaupt habe ich erst sehr viel später davon Kenntnis bekommen, dass es in der Anthroposophie tatäschlich solche absurden Vorstellengen gibt... So etwas war mir auch nach der Lektüfe von über 130 Bänden aus der GA komplett unbekannt geblieben... Und da kann man sich dann auch mal fragen, weilche Bände aus der GA denn von Anthroposophen so sehr favorisiert werden, dass sie am eigentlichen Sinn der wahren Anthroposophie dermaßen vorbeigehen... Joachim Stiller (Diskussion) 18:50, 2. Feb. 2020 (UTC)