Assoziation (Wirtschaftsleben) und Mindestlohn: Unterschied zwischen den Seiten

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Die '''Assoziationen''' sind die Lenkungsorgane im Wirtschaftsleben eines sozialen Organismus im Sinne der [[Soziale Dreigliederung|Dreigliederungsidee]] Rudolf Steiners. '''Assoziationen''' ermitteln die Konsumbedürfnisse und regen eine entsprechende Warenproduktion an. Aus ihren jeweiligen Zusammenhängen entsenden die Produzenten, die Händler und die Konsumenten Vertreter in die jeweilige Assoziation. Die Assoziationen betreuen die Planung der Produktion, die Zirkulation der Waren (Handel), die Ermittlung von relevanten Bedürfnissen und den gegenlaufenden [[Geld]]fluß. Sie schaffen schließlich Voraussetzungen für effiziente und innovative Produktion und stellen die bedarfsorientierte Verteilung der Waren an die Konsumenten sicher.
[[Datei:Mindestlohn vertrag verguetung deutschland.jpg|miniatur|Mindestlohn im Arbeitsvertrag (Symbolfoto)]]
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"Bei dem bloßen Marktverhältnis, auf dem Angebot und Nachfrage alleinherrschend sind, ist nur das Rechnen mit diesem Egoismuswert möglich. Dieses Verhältnis ist nur zu überwinden, wenn Assoziationen den Austausch und die Produktion der
Verbrauchsgüter aus der vernunftgemäßen Beobachtung der menschlichen Bedürfnisse heraus regeln. Solche Assoziationen können an Stelle des bloßen Angebotes und der bloßen Nachfrage die Ergebnisse vertragsmäßiger Unterhandlungen zwischen Konsumenten- und Produzentenkreisen einerseits und zwischen den einzelnen Produzentenkreisen andererseits setzen." (RUDOLF STEINER Dreigliederung und soziales Vertrauen (Kapital und Kredit), S. 253f.)
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Die Assoziationen "werden die Entscheidungen haben über die Kreditgewährung und Kreditentgegennahme. In den Verhandlungen solcher Assoziationen werden die Antriebe eine entscheidende Rolle spielen, die aus dem geistigen und dem Rechtsgebiet heraus in das Wirtschaftsleben hineinwirken. Die Notwendigkeit einer bloß kapitalistischen Orientierung ist für diese Assoziationen nicht vorhanden. Denn die eine Assoziation wird mit der andern im Wechselverkehr stehen. Dadurch werden die einseitigen Interessen des einen Produktionszweiges durch diejenigen des anderen geregelt.
Die Verantwortung für Kreditgewährung und Kreditentgegennahme wird den Assoziationen zufallen. Dadurch
wird die Bedeutung der individuellen Fähigkeiten der Einzelpersönlichkeiten nicht beeinträchtigt, sondern erst zur vollen Geltung gebracht. Der einzelne ist seiner Assoziation gegenüber verantwortlich für die bestmögliche Leistung; und die Assoziation ist anderen Assoziationen gegenüber verantwortlich für die zielgemäße Verwendung der Leistungen. In solcher Teilung der Verantwortlichkeit liegt die Gewähr dafür, dass die Produktionsbetätigung aus einander in ihrer Einseitigkeit korrigierenden Gesichtspunkten vor sich geht. Es wird nicht aus den Erwerbsantrieben der einzelnen in das Gemeinschaftsleben hinein produziert, sondern aus den sachgemäß wirkenden Bedürfnissen der Gemeinschaft heraus." (RUDOLF STEINER Dreigliederung und soziales Vertrauen (Kapital und Kredit), S. 261f.)
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Die kapitalistische Marktwirtschaft, die für die [[Preis]]bildung erforderlich macht, daß die Wirtschaftssubjekte eigennützige Interessen geltend machen, die auf den Märkten dann durch die Vertragsabschlüsse indirekt die Marktpreise bestimmen, kann so überwunden werden. Freilich benötigen auch in der assoziativen Wirtschaft die Waren Preise. Sie sind weiterhin durch Angebot und Nachfrage mitbestimmt, bilden sich aber nicht durch einen anonymen Marktprozeß, sondern sind ein Nebenprodukt der assoziativen Vertragsverhandlungen. Den Assoziationen obliegt es also als eine weitere Aufgabe, die Richtigkeit der Preise zu beobachten, und bei Bedarf auf ihre Korrektur hinzuwirken:
Ein '''Mindestlohn''' ist ein in der Höhe festgelegtes kleinstes rechtlich zulässiges [[Arbeitsentgelt]]. Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, eine Festschreibung in einem [[Allgemeinverbindlicherklärung|allgemeinverbindlichen]] [[Tarifvertrag]] oder implizit durch das Verbot von [[Lohnwucher]]. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es auch regionale Varianten, die sich z.&nbsp;B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen. Weitere Erscheinungsformen sind [[Wirtschaftszweig|branchenspezifische]] Mindestlöhne.
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(entsprechendes Zitat)
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Wird dieses Assoziationswesen richtig verstanden, verliert die Realisierbarkeit solchen Wirtschaftens ihren utopischen Anschein:
1896 gab es in Neuseeland erste Gesetze zur Lohnschlichtung, aber noch keine festgelegten Mindestlöhne. 1938 wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika nationale Mindestlöhne eingeführt, mit der Begründung, die weißen Arbeitnehmer vor den damals als minderwertig angesehenen Schwarzen zu schützen. Das Jahr vor der Einführung des Mindestlohns war dann auch das letzte Jahr, in dem die [[Arbeitslosigkeit]] der Schwarzen niedriger war als die der Weißen.<ref>''Intellectuals and Society''. Basic Books, 2010, ISBN 978-0-465-01948-9, [[Thomas Sowell]]</ref> Eine 1970 von der [[Internationale Arbeitsorganisation|Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) beschlossene Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen Festlegung von Mindestlöhnen<ref>''ilo.org'' – [http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc131.htm Übereinkommen über die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer], Genf 1970.</ref><ref>''ilo.org'' – [http://www.ilo.org/public/english/protection/condtrav/pdf/infosheets/w-1.pdf Minimum wages policy], Genf 2006.</ref> hatten zu Beginn des 21. Jahrhunderts 51 der 181 ''ILO-Mitgliedsstaaten'' ratifiziert.<ref>''ilo.org'' – {{Internetquelle | titel=NORMLEX – Information System on International Labour Standards | zugriff=2012-07-23 | url=http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=1000:1:0::NO}}</ref> Nach einer [[Statistik]] der ''ILO'' gibt es in über 90 % ihrer Mitgliedstaaten Mindestlöhne.<ref>''ilo.org'' – [http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---dgreports/---dcomm/documents/publication/wcms_100786.pdf Global Wage Report 2008/09] (Seite 48; PDF; 1,9&nbsp;MB)</ref>


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Branchenspezifische Mindestlöhne und ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn werden unter [[Sozialpolitik|sozial-]] und [[Arbeitsmarktpolitik|arbeitsmarktpolitischen]] Aspekten in [[#Wirtschaftstheorie|Wissenschaft]] und [[#Politische Debatte|Politik]] kontrovers diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im [[Niedriglohn]]sektor, ein Hauptargument dagegen ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf das Beschäftigungsniveau ist umstritten. Maßgeblich für die möglichen Auswirkungen ist dabei die Höhe des Mindestlohns in Relation zum allgemeinen Lohnniveau.
"Wer nur an gewohnten Gedankengängen hängt, der wird sagen: das sind «schöne» Gedanken; aber wie soll man aus dem gegenwärtigen Leben in ein solches hineinkommen, das auf dergleichen Ideen ruht? Es handelt sich darum, einzusehen, dass das hier Vorgeschlagene tatsächlich unmittelbar in die Wirklichkeit umgesetzt werden kann. Man hat nur nötig, den Anfang mit den gekennzeichneten Assoziationsbildungen zu machen. Dass dies ohne weiteres möglich ist, sollte eigentlich niemand bezweifeln, der einigen gesunden Sinn für die Wirklichkeiten des Lebens hat. Solche Assoziationen, die auf der Grundlage der Dreigliederungsidee ruhen, sind doch wahrlich ebenso gut zu bilden wie Konsortien, Gesellschaften und so weiter im Sinne der alten Einrichtungen. Es ist aber auch jede Art von Wirtschaftsverkehr der neuen Assoziationen mit den alten Einrichtungen möglich. Man braucht durchaus nicht daran zu denken, dass das Alte zerstört und künstlich durch das Neue ersetzt werden müsse. Das Neue stellt sich neben das Alte hin." (ebend. S. 261f.)
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Für die Einrichtung assoziativen Wirtschaftens bedarf es also nicht zunächst einer Revolution, die den Kapitalismus beseitigt, sondern sie ist gemäß den Aussagen Rudolf Steiners auf evolutivem Wege etablierbar, kann auch innerhalb einer ansonsten kapitalistischen Wirtschaft Platz greifen.
== Geschichte ==
Mindestlöhne wurden in der Geschichte mehrfach von der [[Arbeiterbewegung]] durch [[Streik]]s erkämpft. Motiv waren so genannte ''Hungerlöhne'', die in Zeiten großer [[Rivalität|Konkurrenz]] auf dem Arbeitsmarkt so gering waren, dass sie nicht zur Sicherung der [[Grundbedürfnis]]se reichten. Erste lokale Mindestlohnregelungen gab es gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Ab 1894 vergab die Stadt [[Amsterdam]] öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht unter einem Mindestlohn bezahlten. 1896 wurden in [[Neuseeland]] durch den Industrial Conciliation and Arbitration Act Lohnschlichtungsstellen eingeführt, gefolgt von Victoria, [[Australien]], im Jahr 1899 und [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] im Jahr 1909, die ähnliche Schlichtungsstellen einführten. Das australische Mindestlohnsystem hat seinen Ursprung im ‚Harvester Judgment‘ (1907), und das [[Argentinien|argentinische]] mit dem im Jahre 1918 erlassenen ''Ley 10.505 de trabajo a domicilio'' (Heimarbeitsgesetz). Auch eine Reihe von Entwicklungsländern beschloss in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Mindestlöhne, darunter [[Sri Lanka]] mit der ''Minimum Wage Ordinance'' aus dem Jahr 1927.<ref name="Lee 2002">Chang-Hee Lee vom Asia Monitor Resource Centre (AMRC): ''The Minimum Wage.'' siehe [http://www.amrc.org.hk/alu_article/wages/the_minimum_wage online]</ref> Zu weiteren Ländern mit einer langen Erfahrung mit Mindestlöhnen gehören u.&nbsp;a. die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] (seit 1938), [[Frankreich]] (1950) oder die [[Niederlande]] (1968).


==Assoziationen als Organe der Brüderlichkeit==
Die Einführung gesetzlicher und tariflicher Mindestlöhne wurde bis nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] nur spärlich zur Armutsbekämpfung eingesetzt. Erst mit Ende des Krieges wuchs die Zahl der Länder mit Mindestlöhnen wieder deutlich an. Auch die ''ILO'', drittelparitätisch besetzt mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Staaten, beschloss nun mehrere [[Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation|Internationale Arbeitskonventionen]] über Mindestlohnregelungen: noch 1928 die ''Minimum Wage Fixing Machinery Convention'' (No. 26), dann 1951 die ''Minimum Wage Fixing Machinery (Agriculture) Convention'' (No. 99) und schließlich 1970 die ''Minimum Wage Fixing Convention'' (No. 131).


"Was der einzelne Mensch nicht mehr finden kann, kann die Assoziation finden, die wiederum eine Art Gruppenseele entwickeln wird, die auf dasjenige gehen wird, was jetzt nicht der einzelne entscheidet. Im Zeitalter des Intellektes war der einzelne der Wirtschafter, in der Zukunft wird es die Assoziation sein. Und in der Assoziation müssen die Menschen zusammenstehen. Da kann dann wiederum, wenn man anerkennt, daß ein Geistiges gebändigt werden muß im Wirtschaftsleben, etwas herauskommen, was Blutabstammung und Patent ersetzen kann. Denn dem Menschen würde das Wirtschaftsleben über den Kopf wachsen, wenn er ihm nicht gewachsen wäre, wenn er nicht Geistiges mitbrächte, um dieses Wirtschaftsleben zu leiten." (Lit.: [[GA 200]], S. 95)
Heute existieren Regelungen, die gesetzliche Rahmenbedingungen zur Vereinbarung von Mindestlöhnen regeln, in 21 der 28 Länder<ref>[http://www.mindestlohn.de/news/meldung/2013/august-2013/21-von-28-eu-staaten-haben-einen-mindestlohn/ Mindestlohn.de: 21 von 28 EU-Staaten haben einen Mindestlohn]</ref> der [[Europäische Union|Europäischen Union]]. In Europa gab es besonders in den 1990er Jahren nach dem Zusammenbruch der [[Sowjetunion]] einen deutlichen Zuwachs an Ländern, die an ihre nationalen Begebenheiten angepasste Gesetze beschlossen.


"Man kann sagen, daß durch die Assoziationen – indem die Menschen durch diese Assoziationen einander kaufmännisch und wirtschaftlich kennenlernen –, die Bewußtheit auch in das Wirtschaftsleben einzieht. So wird einfach durch das Drinnenstehen in diesen Assoziationen das bewußte wirtschaftliche Leben sich entwickeln." (Lit.: [[GA 335]], S. 73)
=== Südafrika ===
In Südafrika zur Zeit der [[Apartheid]]politik erließ die Regierung 1957 den ''Wage Act (Act No 5 / 1957)'', der dazu diente, für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer bzw. Branchen ohne Tarifstruktur geeignete Festlegungen zu treffen. Dazu konnte der Arbeitsminister so genannte Lohnkommissionen ''(Wage Boards)'' einrichten, die Empfehlungen erarbeiteten und dem Ministerium als Vorschlag übermittelten. Im Juni 1973 sind 355 ''Wage-Board''-Festsetzungen im Amtsblatt der Regierung von [[Pretoria]] als ''wage determination'' verkündet worden, wonach etwa 500.000 Arbeitnehmer (darunter etwa 300.000 Schwarze) betroffen waren. Im Abschnitt 5 (b) des Gesetzes wurde eingeschränkt, dass die Lohnkommission die Gruppen von Beschäftigen aufzeigen soll, in welcher Höhe das Entgelt für sie zu zahlen ist, damit es in Übereinstimmung mit dem „zivilisierten Lebensstandard“ steht, womit Weiße gemeint waren. Diese Sichtweise hatte in Südafrika bereits Tradition und ist mit dem Begriff ''Civilized Labour Policy'' verbunden. Ein früherer Arbeitsminister, der Sozialdemokrat [[Frederic Cresswell]], definierte um 1924 „[[Zivilisation|unzivilisierte]] Arbeit“ als eine Tätigkeit von Personen, die sich auf einen Lebensstil mit den nur allernötigsten Verpflichtungen beschränken, wie er unter „barbarischen und unentwickelten Menschen“ üblich sei.


{{GA}}
Das System der Lohnkommissionen diente im Rahmen der Industriepolitik zur Infragestellung allgemeiner Mindestlohnregelungen im Bereich der ''Border Industry'', die sich am Rande der [[Homeland]]s angesiedelt hatte. Hier zeigte sich die Apartheidregierung bereit, durch spezifische ''wage determinations'' oder ''industrial council agreements'' die sonst geltenden Festlegungen außer Kraft zu setzen, um dort besondere Niedriglöhne zu ermöglichen, die noch in besonderer Weise durch die Arbeitssuchenden aus den Homelands unter Dauerdruck standen.<ref>Peter Ripken: ''Zur Problematik gewerkschaftlicher Organisationen von Afrikanern in Südafrika.'' In: Francis Wilson u. a.: ''Wanderarbeit im Südlichen Afrika. Ein Reader''. Bonn (Informationsstelle Südliches Afrika e.V.) 1976, S. 19, 158–160.</ref>


[[Kategorie:Soziales Leben]]
== Wirtschaftstheorie ==
{{Hauptartikel|Arbeitsmarktökonomik|Arbeitsmarktpolitik}}
 
Die ökonomischen Auswirkungen von Mindestlöhnen werden kontrovers diskutiert.
 
Während die [[klassische Nationalökonomie]] bis ins späte 19. Jahrhundert sowie ihr Nachfolger die [[Neoklassische Theorie]] den Arbeitsmarkt bis heute im Sinne eines freien Marktes wie einen Gütermarkt betrachten, führte der [[Keynesianismus]] im frühen 20. Jahrhundert die [[Konjunkturpolitik]] im Sinne eines regulierten Marktes in die theoretische Betrachtung ein. Die Annahme vollkommener Arbeitsmärkte wurde von [[John Maynard Keynes]] in ''General Theory'' fundamental kritisiert. Diese Perspektive nahm die [[Neue Institutionenökonomik]] wieder auf. Neuere Theorien ziehen die Unvollkommenheiten auf dem Arbeitsmarkt in Untersuchungen ein oder berücksichtigen, dass Arbeitsmärkte abgeleitete bzw. [[Marktregulierung|regulierte]] Märkte sind.
 
Einige dieser Thesen:
 
* Der Ökonom [[Gary Fields]] meint, dass ein Markt für Arbeit nicht nur auf seinem eigenen Sektor betrachtet werden dürfe, da er nicht vor der Wirkung anderer Marktsektoren geschützt sei. Die Bedingungen für den Arbeitsmarkt in einer Branche können beispielsweise die in einer anderen Branche beeinflussen, so dass die einfache Lehrbuchannahme eines Marktmodells nicht zutreffe.<ref>Gary Fields (1994). „The Unemployment Effects of Minimum Wages“. International Journal of Manpower. Retrieved on 12. Februar 2007.</ref>
* [[Walter Eucken]], Begründer des [[Ordoliberalismus]], der als Grundlage der [[Soziale Marktwirtschaft|Sozialen Marktwirtschaft]] gilt, argumentiert, dass die Angebotskurve anormal verlaufen könne, wenn die Menschen zur Sicherung der Existenzgrundlage bei sinkenden Löhnen das Arbeitsangebot ausweiten müssen. Sollte ein solches Problem über längere Zeit hinweg auftreten, schlägt Eucken hierfür die staatliche Festsetzung von Minimallöhnen vor.<ref>[[Walter Eucken]] (1952): ''Grundsätze der Wirtschaftspolitik'', Mohr Siebeck (UTB), 7. Auflage. Tübingen 2004, S. 304.</ref>
* Die Modellierung [[Effizienzlohntheorie|effizienzlohntheoretischer]] Zusammenhänge betrachtet Unternehmer und Beschäftigte nicht nur als reine Anpasser an externe Bedingungen, sondern als aktive und möglicherweise innovative Akteure.<ref name="Bosch">[http://library.fes.de/pdf-files/asfo/03980.pdf Bosch, Weinkopf: ''Gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland?''] (PDF; 1,2&nbsp;MB) S. 26.</ref> Ein Mindestlohn könne zu steigender Motivation der Beschäftigten führen oder die Unternehmen zur Qualifizierung der Mindestlohnbezieher veranlassen. Durch gestiegene Produktivität stiegen auch die Gewinne des Unternehmens.<ref name="Lesch">[http://www.iwkoeln.de/data/pdf/content/trends04-04-4.pdf Hagen Lesch: ''Beschäftigungs- und verteilungspolitische Aspekte von Mindestlöhnen'',] (PDF; 135&nbsp;kB) S.9</ref>
* Ein gestiegenes Suchverhalten bei höheren Lohnniveau u.&nbsp;U. kann zu mehr Beschäftigung führen, weil ein Arbeitsangebot dann eher angenommen wird; andererseits aber auch zu einem Rückgang im Niedriglohnsektor.
 
Verschiedene Literaturauswertungen<ref name="SVR_2006">Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR), Jahresgutachten 2006/07, S. 408ff. (Zu finden über [http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fruehere_jahresgutachten.html „Frühere Jahresgutachten“]; [http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/download/gutachten/ga06_ges.pdf Direkt zur PDF-Datei])</ref><ref>Christian Ragacs: ''Warum Mindestlöhne die Beschäftigung nicht reduzieren müssen: neoklassische Ansätze im Überblick.'' In: ''Wirtschaft und Gesellschaft.'' 28, 1, 2002, S. 59–84, 84.</ref><ref>Institut Arbeit und Technik: [http://www.iatge.de/aktuell/veroeff/2006/bosch05.pdf ''Stellungnahme zum Fragenkatalog „Mindestlohn“: zur Anhörung der AG Arbeitsmarkt der Bundesregierung am 4. Oktober 2006 im BMAS in Berlin''] (PDF; 163&nbsp;kB), Antwort zu Frage 2</ref> gelangen zu dem Ergebnis, dass die theoretische Analyse keine eindeutigen negativen Beschäftigungswirkungen eines Mindestlohns belege. Laut [[Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung]] (SVR) „''hängt das Urteil über den Mindestlohn davon ab, welche praktische Relevanz den Modellannahmen beigemessen wird. Das heißt, es bedarf letztlich einer empirischen Analyse.''“.<ref name="SVR_2006" />
 
=== Neoklassische Theorie ===
Laut [[Neoklassische Theorie|neoklassischer Wirtschaftstheorie]] hält ein Mindestlohn diejenigen Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt fern, bei denen der unternehmerische Ertrag aus ihrer Arbeit unter den Kosten ihres [[Arbeitsplatz]]es liegt.<ref>{{Webarchiv | url=http://www.ftd.de/meinung/kommentare/180082.html?mode=print | wayback=20070929123506 | text=''Gastkommentar: Mindestlohn – direkt ins Aus'', [[Financial Times Deutschland]]}}</ref><ref name="Sachverständigenrat 2004">[[Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung]] (2004): ''Jahresgutachten 2004/05 – Erfolge im Ausland – Herausforderungen im Inland.'' S. 504ff. [http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/download/gutachten/04_ges.pdf (PDF)]</ref>
 
Im neoklassischen [[Modell]] stellt sich auf einem freien [[Markt (Wirtschaftswissenschaft)|Markt]] aufgrund der Gesetze von [[Angebot (Volkswirtschaftslehre)|Angebot]] und [[Nachfrage]] stets ein [[Marktgleichgewicht|Gleichgewicht]] ein, so auch auf dem [[Arbeitsmarkt]]. Im Gleichgewicht entspricht die Menge der angebotenen Arbeitskraft der nachgefragten Arbeitskraft und der angebotene Lohn dem nachgefragten Lohn. Dieser wird als [[Marktgleichgewicht|Gleichgewichtslohn]] bezeichnet.
 
=== Kaufkrafttheorie ===
{{Hauptartikel|Kaufkrafttheorie}}
 
Nach der [[Nachfragepolitik|nachfrageorientierten]] Kaufkrafttheorie steigert ein Mindestlohn den Gesamtkonsum der Volkswirtschaft. Die Lohnempfänger im Niedriglohnbereich konsumieren demnach den Großteil ihres Einkommens unmittelbar. Die Voraussetzung für einen positiven Nettoeffekt für die Wirtschaft ist laut dieser Theorie dadurch gegeben, dass der Nachfrageeffekt größer ist als die Preissteigerungen infolge der höheren Löhne. Z.&nbsp;B. könnten die Bezieher hoher Einkommen ihre Sparsumme reduzieren, um die höheren Preise zu bezahlen, und das Einkommen der neuen Mindestlohnbezieher ist ohnehin gestiegen. Es muss mehr investiert werden, um den Nachfrageüberhang auszugleichen. Deshalb wird die Investitionstätigkeit bei einer sinkenden Sparquote nicht verringert, sondern wegen der Zunahme der Kaufkraft vergrößert: „In einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung aber, und das ist für die Wirtschaftspolitik die einzig relevante Sichtweise, führt die Idee des der Investition vorangehenden Sparens in die Irre. Der Kern des Missverständnisses liegt in der immer gewährleisteten Identität von realisiertem Sparen und realisiertem Investieren.“
 
==== Kritik ====
Vertreter der [[Angebotspolitik]] bestreiten, dass durch die Einführung von Mindestlöhnen ein Nachfrageeffekt erzeugt werden kann. Die Effekte nachfragesteuernder Maßnahmen werden im Gegensatz zur Preissteigerung erst mit großer zeitlicher Verzögerung wirksam. Ein Unternehmen produziert und verkauft zum Zeitpunkt der Einführung eines Mindestlohnes nicht mehr Güter und verfügt somit nicht über mehr Geld; es muss daher entweder Personal entlassen, die Gehälter kürzen oder die Gewinne reduzieren. Also treten zuerst negative Nachfrageeffekte ein. Wenn nun die Erhöhung der Niedriglöhne zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich reale Nachfrageeffekte hervorruft, wird sich die kumulierte Nachfrage nicht verändern, sondern es gibt nur Verlagerungen bei der Nachfrageentscheidung. In der Regel nimmt aufgrund der niedrigeren Sparquote der neuen Nachfragerstruktur die Nachfrage nach Investitionsgütern ab, was mittelfristig zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führt.
 
Weiter wird kritisiert, dass diejenigen Unternehmen Vorteile aus dem Kaufkraftgewinn der Lohnempfänger zögen, die von der Lohnerhöhung weniger belastet seien. Dies sind zum einen die Unternehmen der kapitalintensiven Wirtschaftszweige, die relativ wenig Menschen beschäftigen. Zum anderen ausländische Unternehmen, die oftmals bereits kostengünstiger produzieren.
 
=== Weitere Positionen in der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion ===
Der Ökonom [[Gregory Mankiw]] argumentiert, dass ein Mindestlohn äquivalent ist zu
# einer Gehalts-Subvention für ungelernte Arbeiter, bezahlt durch
# eine Steuer auf Arbeitgeber, die ungelernte Arbeiter beschäftigen.<ref>[http://gregmankiw.blogspot.com/2006/12/working-at-cross-purposes.html Greg Mankiw's Blog: Working at Cross Purposes<!-- Bot generated title -->]</ref>
 
Der erste Teil der Politik bringt Vorteile für Niedriglöhner, während der zweite bestimmte Arbeitgeber diskriminiert.
 
Daher argumentieren einige Kritiker des Mindestlohns, dass eine [[negative Einkommensteuer]] größeren Teilen der ärmeren Bevölkerung Vorteile bringt und dabei die Kosten gerechter auf die Gesellschaft als ganzes verteilt. Dass die negative Einkommensteuer armen Arbeitern einen größeren monetären Vorteil bei geringeren Kosten für die Gesellschaft bringt, wurde in einem Bericht des [[Congressional Budget Office]] dokumentiert.<ref>{{Internetquelle| titel=Response to a Request by Senator Grassley About the Effects of Increasing the Federal Minimum Wage Versus Expanding the Earned Income Tax Credit| hrsg=cbo.gov| format=PDF; 91&nbsp;kB| zugriff=2012-07-23| datum=2007-01-09| url=http://www.cbo.gov/sites/default/files/cbofiles/ftpdocs/77xx/doc7721/01-09-minimumwageeitc.pdf}}</ref>
 
Nach Lewis F. Abbott sind Arbeit gebende Unternehmen ökonomische Organisationen und keine Wohlfahrtsorganisationen und nationale Mindestlöhne ineffiziente, kostenträchtige und dysfunktionale Methoden um den [[Lebensstandard]] von ärmeren Haushalten anzuheben. Es ist für die Regierung sehr viel praktischer und kostengünstiger, wenn sie:
* die Möglichkeiten zu arbeiten maximiert, unabhängig von dem Marktwert der Arbeit; selbst einfachste Tätigkeiten bieten laut Abbott wertvolle Arbeitserfahrungen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung;
* Niedriglöhne aufstockt oder wenn nötig subventioniert, und
* Geld in anderen Bereichen spart, [[Inflation]] bekämpft, und diverse künstliche politisch bedingte Belastungen abschafft, die die [[Lohnsubvention]]en erst erforderlich machen.<ref>Lewis. F. Abbott: ''Statutory Minimum Wage Controls: A Critical Review of their Effects on Labour Markets, Employment, and Incomes.'' 2. Auflage. Industrial Systems Research Publications, Manchester UK 2000, ISBN 0-906321-22-0, Chapter 7: „The Effects of Minimum Wage Controls on Incomes and Welfare“.</ref>
 
== Empirische Studien und Prognosen ==
=== Internationale Befunde ===
Von der [[OECD]] 1998<ref>OECD: ''Making most of the Minimum: Statutory Minimum Wages, Employment and Poverty.'' In: ''Employment Outlook.'' Paris 1998, S. 31–79.</ref> und 2003 erstellte Literaturübersichten zu empirische Studien zu Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen zeigen, dass im Gegensatz zu älteren Untersuchungen, die übereinstimmend nur negative Effekte konstatierten, nun grob widersprüchliche Ergebnisse ermittelt wurden. Dabei wurden Ergebnisse, die entweder keine statistisch signifikanten Aussagen hergeben, oder solche, bei denen die konjunkturellen Effekte eventuell eine Rolle spielen, als widersprüchlich gewertet. Neben negativen Beschäftigungswirkungen, vor allem bei Jugendlichen, wurde auch festgestellt, dass die Armutsquote durch Mindestlöhne nur in begrenztem Maße verringert werden kann, da viele arme Haushalte kein Einkommen aus Erwerbsarbeit beziehen und Beschäftigte mit Mindestlöhnen oft in Haushalten mit einem höher Verdienenden leben.<ref name="autogenerated1">Gerhard Bosch, Claudia Weinkopf: ''Gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland?'' S. 28f. ([http://library.fes.de/pdf-files/asfo/03980.pdf PDF])</ref> Die unterschiedlichen qualitativen Ergebnisse aus neun Ländern besagen zusammengefasst: In 24 Fällen ergab sich eine Unterstützung für das neoklassische Standardmodell, also Evidenz für negative Beschäftigungseffekte. Widersprüchliche Ergebnisse wurden bei sieben Studien konstatiert und unerwartete Ergebnisse, also entweder keine oder sogar positive Beschäftigungswirkungen, in 15 Fällen aufgezeigt.<ref name="Ragacs 2003">[http://www.wu-wien.ac.at/inst/vw1/gee/papers/gee%21wp25.pdf Christian Ragacs: ''Mindestlöhne und Beschäftigung: Ein Überblick über die neuere empirische Literatur''. Working Paper 25, Wirtschaftsuniversität Wien 2006] (PDF; 161&nbsp;kB)</ref>
 
Der [[Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung]] kommt in seiner Auswertung der jüngeren Studien zu dem Ergebnis, dass in den Vereinigten Staaten und Großbritannien, wo der Mindestlohn so niedrig ist, dass davon weniger als 2 % der Arbeitnehmer betroffen sind, nicht allein „in der Regel keine oder allenfalls geringfügig negative, sondern bisweilen sogar positive Beschäftigungseffekte eines Mindestlohns“ gefunden wurden. In Frankreich, wo der Mindestlohn so hoch ist, dass 15,6 % der Arbeitnehmer betroffen sind, zeigten sich im Unterschied dazu teilweise starke negative Beschäftigungseffekte, vor allem bei Jugendlichen und Frauen. In diesem Land, das laut SVR „''hinsichtlich seines institutionellen Regelwerkes auf dem Arbeitsmarkt am ehesten mit Deutschland vergleichbar ist''“, seien die Beschäftigungsverluste aufgrund der Anhebung des [[Salaire minimum interprofessionnel de croissance|französischen Mindestlohns]] allerdings beachtlich. „''So ermitteln Laroque und Salanié (2002) einen signifikanten Einfluss des Mindestlohns auf die Höhe der Arbeitslosigkeit.''“<ref>[http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/download/gutachten/ga06_ges.pdf Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2006/07, S. 410f. (PDF)]</ref> Andere Studien ermitteln allenfalls einen geringen negativen Beschäftigungseffekt des SMIC.<ref>Yucef Ghellab: Minimum Wages and Youth Unemployment, ''ILO'' 1998 [http://www.ilo.org/public/english/employment/strat/download/etp26.pdf (PDF)]</ref> Weitere Untersuchungen schätzen die beschäftigungspolitischen Effekte von Mindestlöhnen infolge produktivitätssteigernder Wirkungen durch veränderte Unternehmensstrategien positiv ein. Zudem seien weitere positive Einflüsse auf Wachstum und Beschäftigung über eine Stärkung der Binnennachfrage zu erwarten, so dass ein negativer Beschäftigungseffekt stark relativiert werde.<ref>Daniel Szpiro: Salaire minimum et emploi revisités, rapport au Ministère de l’Emploi et de la Solidarité, erw. Fassung Université de Lille 2007 [http://www.univ-lille1.fr/ecofi/publications/smic.pdf (PDF; 275&nbsp;kB)]</ref>
 
Nach Angaben der ''ILO'' führen gravierende Erhöhungen von Mindestlöhnen empirisch belegbar zu Beschäftigungseinbußen für diejenigen Beschäftigten, welche zum Mindestlohn arbeiten. Hingegen kommt es im Fall moderater Erhöhungen zu keinen [[Statistische Signifikanz|signifikanten]] Beschäftigungseffekten.<ref>Francois Eyraud und Catherine Saget in ''The Fundamentals of Minimum Wage Fixing'', veröffentlicht von der ''ILO'' 2005, ISBN 92-2-117014-4, S. 77–79.</ref>
 
Eine Studie aus dem Jahr 2013 erhebt den Anspruch, die Widersprüche der unterschiedlichen Studien aufzulösen. Demnach gehen nach der Einführung eines Mindestlohns selten direkt Arbeitsplätze verloren, stattdessen werden fortan weniger neue Stellen geschaffen.<ref>[[Patrick Bernau]]: [http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/neue-studie-warum-der-mindestlohn-doch-jobs-kostet-12769107.html ''Warum der Mindestlohn doch Jobs kostet.''] FAZ.net, vom 25. Januar 2014.</ref>
 
=== Deutsche Befunde ===
Siehe Abschnitt [[#Empirische Untersuchungen|4.2.3 Empirische Untersuchungen]]
 
== Situation in verschiedenen Staaten ==
=== Überblick ===
[[Datei:Map of global minimum wages per hour in USD.svg|miniatur|hochkant=1.25|Mindestlohn weltweit in US$/h, 2013<br />
<div style="column-count:2; -moz-column-count:2; -webkit-column-count:2;">{{Farblegende|#e0e0e0|keine Daten}}
{{Farblegende|#cccccc|kein Mindestlohn}}
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{{Farblegende|#045a8d|7,51–10,00}}
{{Farblegende|#023858|10,01–16,88}}
</div>]]
[[Datei:Mindestlohn und Erwerbslosenquote.png|miniatur|hochkant=1.25|Mindestlohn und [[Erwerbslosenquote]], 2004]]
In den meisten [[Europäische Union|EU]]-Ländern wird der Mindestlohn als Bruttomonatslohn definiert, in [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]], [[Irland]] und [[Deutschland]] als Stundenlohn. 2015 haben 22 von 28 Mitgliedstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] einen [[gesetz]]lich festgelegten Mindestlohn, der von 1,04&nbsp;€ ([[Bulgarien]]) bis 11,10&nbsp;€ ([[Luxemburg]]) pro Stunde reicht.
 
In [[Österreich]], der [[Schweiz]] und den [[Skandinavien|skandinavischen]] Ländern gibt es keinen von der jeweiligen Regierung festgelegten Mindestlohn, unter anderem deshalb, weil mehr Wert auf die [[Tarifautonomie]] gelegt wird. In [[Dänemark]], [[Finnland]] und [[Schweden]] liegt die [[Tarifbindung]] bei über 90 %. In Österreich besteht ebenfalls eine beinahe flächendeckende Tarifbindung.
 
In [[Deutschland]] wurde 2009 in Westdeutschland für 65 % und in Ostdeutschland für 51 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein Branchen- oder Firmentarifvertrag angewendet. Der Anteil der Beschäftigten in Deutschland, deren Lohn- und Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag geregelt werden, hat seit 1996 eine rückläufige Tendenz.<ref>Peter Ellguth, Susanne Kohaut: ''Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung: Aktuelle Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2009.'' In: ''WSI-Mitteilungen.'' Heft 4, 2010, S. 2004–2009.</ref> In Deutschland wurde am 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt.
 
Mindestlöhne in Europa und einigen anderen Länder, Stand Januar 2016:<ref>[http://www.boeckler.de/wsi-tarifarchiv_43610.htm boeckler.de]</ref>
{| class="wikitable sortable"
|- class="hintergrundfarbe6"
!Land!!Euro/Stunde**!!Euro/Stunde (kaufkraftbereinigt)***!!zuletzt geändert
|-
|Luxemburg||11,12||9,40||01.01.2015
|-
|Frankreich||9,67||9,11||01.01.2016
|-
|Niederlande||9,36||8,52||01.01.2016
|-
|Großbritannien||9,23||8,50||01.10.2015
|-
|Irland||9,15||8,48||01.01.2016
|-
|Belgien||9,10||7,65||01.12.2012
|-
|Deutschland||8,50 / 8,84<ref name="milo2017">{{§§|MiLoV|buzer|text=Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV}} für 2017</ref>||6,95||01.01.2015 / ab 01.01.2017
|-
|Slowenien||4,57||5,59||01.01.2015
|-
|Malta||4,20||5,14||01.01.2016
|-
|Spanien||3,97||4,64||01.01.2016
|-
|Griechenland||3,35||4,34||01.03.2012
|-
|Portugal||3,19||3,96||01.01.2016
|-
|Polen||2,55||3,92||01.01.2016
|-
|Estland ||2,54||3,67||01.01.2016
|-
|Kroatien||2,37||3,60||01.01.2016
|-
|Slowakei||2,33||3,41||01.01.2016
|-
|Lettland||2,20||3,36||01.01.2016
|-
|Tschechien||2,15||3,36||01.01.2016
|-
|Litauen||2,13||3,25||01.01.2016
|-
|Ungarn||2,06||3,11||01.01.2016
|-
|Rumänien||1,40||2,62||01.07.2015
|-
|Bulgarien||1,24||2,59||01.01.2016
|-
|Türkei||2,49||4,31||01.01.2016
|-
|Mazedonien||1,50||3,26||01.01.2016
|-
|Serbien||0,98 (netto) / 1,06 (netto)||2,66||01.01.2015  / ab 01.01.2017
|-
|Albanien||0,90||1,92||01.07.2013
|-
|Moldawien||0,54||1,82||01.05.2015
|-
|Russland||0,53||1,76||01.01.2016
|-
|Ukraine||0,34||1,55||01.09.2015
|-
|Australien||11,70||9,14||01.07.2015
|-
|Neuseeland||9,26||7,75||01.04.2015
|-
|Kanada*||7,68||6,87||01.01.2015
|-
|USA||6,53||5,94||24.07.2009
|-
|Japan*||5,94||5,73||01.01.2016
|-
|Korea||4,80||5,39||01.01.2016
|-
|Argentinien||2,96||5,22||01.01.2016
|-
|Brasilien||1,08||1,74||01.01.2016
|}
 
<nowiki>*</nowiki> gewichteter Durchschnitt der regionalen Mindestlöhne<br />
<nowiki>**</nowiki> Umrechnung in Euro anhand des Euro-Referenzkurses Jahresdurchschnitt 2015<br />
<nowiki>***</nowiki> Umrechnung anhand der von der Weltbank für 2014 ausgewiesenen Kaufkraftparitäten für den privaten Konsum
 
=== Deutschland ===
Das deutsche Arbeitsrecht kennt sechs Arten von Mindestlöhnen:
* den allgemeinen Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes;
* Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetze;
* Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
* den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
* Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes;
* [[Vergabemindestlohn|Vergabemindestlöhne]] nach den Vergabegesetzen der Länder, Vergabemindestlöhne beinhalten keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer auf ein Mindestentgelt.<ref>Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), Mindestlohngesetz, Informationen für Prozessvertretungen, Gerichte, ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie beratende Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, 2015, S. 8.</ref>
 
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 aufgrund des [[Mindestlohngesetz (Deutschland)|Mindestlohngesetzes]] erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Der Mindestlohn beträgt seit 2017 8,84&nbsp;€ je Zeitstunde<ref name="milo2017" />. Daneben gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne. Diese gehen dem allgemeinen Mindestlohn vor, wenn sie höher als der allgemeine Mindestlohn sind.<ref>{{§|1|milog|juris}} Abs. 3 Mindestlohngesetz</ref> Während einer Übergangszeit bis Ende 2017 dürfen Branchenmindestlöhne den allgemeinen Mindestlohn noch unterschreiten.<ref>{{§|24|milog|juris}} Abs. 1 Mindestlohngesetz</ref>
 
Die Branchenmindestlöhne werden grundsätzlich durch [[Tarifvertrag|Tarifverträge]] festgelegt und durch einen staatlichen Rechtsetzungsakt für alle Arbeitsverhältnisse dieser Branche rechtsverbindlich. Die Rechtsverbindlichkeit des Branchenmindestlohns ergibt sich aus {{§|3|aentg_2009|juris}} [[Arbeitnehmer-Entsendegesetz]] (AEntG) in Verbindung mit einer [[Allgemeinverbindlicherklärung]] des Tarifvertrags nach {{§|5|tvg|juris}} [[Tarifvertragsgesetz]] oder – alternativ – in Verbindung mit einer nach {{§|7|aentg_2009|juris}} AEntG erlassenen Rechtsverordnung. Für die Pflegebranche gelten besondere Bestimmungen nach § 10 bis § 13 AEntG.
 
Die Branchenmindestlöhne gelten auch für Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt werden. Ebenso gelten sie für (Leih-)Arbeitnehmer, wenn und solange sie durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen Arbeitgeber (Entleiher) überlassen werden, der in den Geltungsbereich eines Branchenmindestlohns fällt ({{§|8|aentg_2009|juris}} Abs.&nbsp;3 AEntG). Daneben kann für die Branche der Arbeitnehmerüberlassung selbst ein Mindestlohn-Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung nach {{§|3a|a_g|juris}} Abs.&nbsp;2 AÜG<ref>in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgsetzes vom 28. April 2011, BGBl. I, S. 642.</ref> allgemeinverbindlich werden. Man spricht hier von einer Lohnuntergrenze.
 
==== Gesetzlicher Mindestlohn ====
{{Hauptartikel|Mindestlohngesetz (Deutschland)}}
 
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz eingeführt. Er beträgt seit 2017 brutto 8,84&nbsp;€ je Zeitstunde. Die Höhe wurde durch den Gesetzgeber bestimmt.
 
Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Die Kommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite, sowie zwei Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft ohne Stimmrecht (beratende Mitglieder).
 
Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben alle Arbeitnehmer. Ebenso Anspruch haben [[Praktikum|Praktikanten]], die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des [[Berufsbildungsgesetz (Deutschland)|Berufsbildungsgesetzes]] (BBiG) handelt. Das gilt nicht für Schüler oder Studenten, die das Praktikum im Rahmen ihrer Schulausbildung oder ihres Studiums absolvieren oder für bis zu dreimonatige Orientierungspraktika oder für von der [[Bundesagentur für Arbeit|Arbeitsagentur]] geförderte Maßnahmen zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation.
 
Ausgenommen von dem Anspruch auf den Mindestlohn sind außerdem jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende. Arbeitnehmer, die mindestens 1 Jahr lang arbeitslos waren (Langzeitarbeitslose i.S. v. {{§|18|sgb_3|juris}} SGB III) haben erst nach sechsmonatiger Beschäftigung Anspruch auf den Mindestlohn. Für Zeitungszusteller gilt übergangsweise ein geringerer Mindestlohn und zwar bis Ende 2015 von 6,38&nbsp;€, bis Ende 2016 von 7,23&nbsp;€ und bis Ende 2017 von 8,50&nbsp;€.
 
Darüber hinaus konnte bis Ende 2016 mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vom gesetzlichen Mindestlohn nach unten abgewichen werden. Seit 2017 gilt der Mindestlohn in allen Branchen, selbst wenn ein Tarifvertrag ein niedrigeres Entgelt vorsieht.
 
Anderweitige Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen sind insoweit unwirksam. Arbeitnehmer können auf den Mindestlohn nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten. Der Mindestlohnanspruch kann nicht verwirkt werden. Die Einhaltung des Mindestlohns wird von der [[Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung|Finanzkontrolle Schwarzarbeit]] (FKS) der Zollverwaltung kontrolliert. Um die Kontrolle zu erleichtern, bestehen für Arbeitgeber zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten.
 
Vor der Einführung des Mindestlohns in Deutschland Anfang 2015 wurde vielfach vor negativen Folgen für den Arbeitsmarkt und starken Arbeitsplatzverlusten gewarnt. Ein Jahr nach Einführung waren derartige Folgen jedoch nicht festzustellen.<ref>[http://www.n-tv.de/wirtschaft/Mindestlohn-schadet-Arbeitsmarkt-nicht-article16676511.html ''Experten ziehen Jahres-Bilanz. Mindestlohn schadet Arbeitsmarkt nicht'']. In: ''[[n-tv.de]]'', 1. Januar 2016. Abgerufen am 5. Januar 2016.</ref>
 
==== Aktuelle gesetzliche Mindestlöhne und Lohnuntergrenzen in den einzelnen Branchen ====
 
{| class="wikitable"
|+Mindestlöhne aufgrund von Tarifverträgen, Rechtsverordnungen im Sinne des [[Arbeitnehmer-Entsendegesetz]]es
 
! Branche !! In Kraft seit !! Gültig bis !! Bruttoverdienst je Arbeitsstunde
|-
| Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst || 1. Juli 2015 || 31. März 2017 ||<ref>{{§§|Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst|buzer}} vom 28. September 2015, {{BAnz|AT 30.09.2015 V1}}</ref>
* Bundesweit: 8,94 &nbsp;€ (ab 1. Januar 2016: 9,10&nbsp;€)
|-
| Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch || 1. Januar 2016 || 31. Dezember 2017 ||<ref>{{§§|Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch|buzer}} vom 10. Dezember 2015, {{BAnz|AT 22.12.2015 V1}}</ref>
* pädagogisches Personal (West und Berlin)<br />ab 1. Januar 2016: 14,00&nbsp;€ (ab 1. Januar 2017: 14,60&nbsp;€)
* pädagogisches Personal (Ost)<br />ab 1. Januar 2016: 13,50&nbsp;€ (ab 1. Januar 2017: 14,60&nbsp;€)
|-
| Bauhauptgewerbe<br />(ohne Dachdeckerhandwerk und Gerüstbaugewerbe) || 1. Januar 2014 || 31. Dezember 2017 ||<ref>{{§§|Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe|buzer}} vom 16. Oktober 2013, {{BAnz|AT 18.10.2013 V1}}</ref>
* einfache Bau- und Montagearbeiten (West und Berlin): 11,10&nbsp;€ (ab 1. Januar 2015: 11,15&nbsp;€, ab 1. Januar 2016: 11,25&nbsp;€, ab 1. Januar 2017: 11,30&nbsp;€)
* einfache Bau- und Montagearbeiten (Ost): 10,50&nbsp;€ (ab 1. Januar 2015: 10,75&nbsp;€, ab 1. Januar 2016: 11,05&nbsp;€, ab 1. Januar 2017: 11,30&nbsp;€)
* fachlich begrenzte Arbeiten (West): 13,95&nbsp;€ (ab 1. Januar 2015: 14,20&nbsp;€, ab 1. Januar 2016: 14,45&nbsp;€, ab 1. Januar 2017: 14,70&nbsp;€)
* fachlich begrenzte Arbeiten (Berlin): 13,80&nbsp;€ (ab 1. Januar 2015: 14,05&nbsp;€, ab 1. Januar 2016: 14,30&nbsp;€, ab 1. Januar 2017: 14,55&nbsp;€)
* fachlich begrenzte Arbeiten (Ost): 10,50&nbsp;€ (ab 1. Januar 2015: 10,75&nbsp;€, ab 1. Januar 2016: 11,05&nbsp;€, ab 1. Januar 2017: 11,30&nbsp;€)
|-
| Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlenbergwerken || 1. April 2013 || 31. März 2015 ||<ref>{{§§|Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlenbergwerken|buzer}} vom 22. November 2013, {{BAnz|AT 27.11.2013 V1}}</ref>
* Werker und Hauer bundesweit: 11,92&nbsp;€
* Hauer und Facharbeiter mit Spezialkenntnissen bundesweit: 13,24&nbsp;€
|-
| Dachdeckerhandwerk || 1. Januar 2016 || 31. Dezember 2017 ||<ref>{{§§|Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk|buzer}} vom 15. Dezember 2015, {{BAnz|AT 22.12.2015 V2}}</ref>
* Bundesweit: 12,05&nbsp;€ (ab 1. Januar 2017: 12,25&nbsp;€)
|-
| Elektrohandwerk || 1. Januar 2016 || 31. Dezember 2019 ||<ref>Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 22. Juli 2016, {{BAnz|AT 28.07.2016 B2}}</ref>
* West: 10,35&nbsp;€ (ab 1. Januar 2017: 10,65&nbsp;€, ab 1. Januar 2018: 10,95&nbsp;€, ab 1. Januar 2019: 11,40&nbsp;€)
* Ost und Berlin: 9,85&nbsp;€ (ab 1. Januar 2017: 10,40&nbsp;€, ab 1. Januar 2018: 10,95&nbsp;€, ab 1. Januar 2019: 11,40&nbsp;€)
|-
|Fleischwirtschaft || 1. August 2014 || 31. Dezember 2017 ||<ref>{{§§|Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft|buzer}} vom 30. Juli 2014, {{BAnz|AT 31.07.2014 V1}}</ref>
* Bundesweit: 7,75&nbsp;€ (ab 1. Dezember 2014: 8,00&nbsp;€, ab 1. Oktober 2015: 8,60&nbsp;€, ab 1. Dezember 2016: 8,75&nbsp;€)
|-
|Friseurhandwerk || ab. 1. Januar 2017 ||  ||
* kein Branchenmindestlohn mehr
|-
| [[Gebäudereiniger#Mindestlohn|Gebäudereinigung]] || 1. Januar 2016 || 31. Dezember 2017 ||<ref>{{§§|Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung|buzer}} vom 26. Februar 2016, {{BAnz|AT 29.02.2016 V1}}</ref>
* Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1; West und Berlin): 9,80&nbsp;€ (ab 1. Januar 2017: 10,00&nbsp;€)
* Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1; Ost): 8,70&nbsp;€ (ab 1. Januar 2017: 9,05&nbsp;€)
* Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6; West und Berlin): 12,98&nbsp;€ (ab 1. Januar 2017: 13,25&nbsp;€)
* Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6; Ost): 11,10&nbsp;€ (ab 1. Januar 2017: 11,53&nbsp;€)
|-
| Gerüstbauerhandwerk || 1. April 2016 || 30. April 2018 ||<ref>{{§§|Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk|buzer}} vom 28. April 2016, {{BAnz|AT 29.04.2016 V1}}</ref>
* Bundesweit: 10,70&nbsp;€ (ab 1. Mai 2017: 11,00&nbsp;€)
|-
| Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau || 1. Januar 2015 || 31. Dezember 2017 ||<ref>{{§§|Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau|buzer}} vom 18. Dezember 2014, {{BAnz|AT 19.12.2014 V1}}</ref>
* ab 1. Januar 2015 alte Länder ohne Berlin: 7,40&nbsp;€, neue Länder und Berlin: 7,20&nbsp;€
* ab 1. Januar 2016 alte Länder ohne Berlin: 8,00&nbsp;€, neue Länder und Berlin: 7,90&nbsp;€
* ab 1. Januar 2017: 8,60&nbsp;€ (bundesweit)
* ab 1. November 2017: 9,10&nbsp;€ (bundesweit)
|-
| Maler- und Lackiererhandwerk || 1. Mai 2014 || 30. April 2017 ||<ref>{{§§|Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk|buzer}} vom 14. Juli 2014, {{BAnz|AT 18.07.2014 V1}}</ref>
* gelernte Arbeitnehmer (West): 12,50&nbsp;€ (ab 1. Mai 2015: 12,80&nbsp;€, ab 1. Mai 2016: 13,10&nbsp;€)
* gelernte Arbeitnehmer (Berlin): 12,30&nbsp;€ (ab 1. Mai 2015: 12,60&nbsp;€, ab 1. Mai 2016: 12,90&nbsp;€)
* gelernte Arbeitnehmer (Ost): 10,50&nbsp;€ (ab 1. Mai 2015: 10,90&nbsp;€, ab 1. Mai 2016: 11,30&nbsp;€)
* ungelernte Arbeitnehmer (bundesweit): 9,90&nbsp;€ (ab 1. Mai 2015: 10,00&nbsp;€, ab 1. Mai 2016: 10,10&nbsp;€)
|-
| [[Mindestarbeitsbedingungen (Pflegebranche)|Pflegebranche]] (Altenpflege und häusliche Pflege durch Pflegebetriebe) || 1. Januar 2015 || 31. Oktober 2017 ||<ref>{{§§|Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche|buzer}} vom 27. November 2014, {{BAnz|AT 28.11.2014 V1}}</ref>
* West und Berlin: 9,40&nbsp;€ (ab 1. Januar 2016: 9,75&nbsp;€, ab 1. Januar 2017: 10,20&nbsp;€)
* Ost: 8,65&nbsp;€ (ab 1. Januar 2016: 9,00&nbsp;€, ab 1. Januar 2017: 9,50&nbsp;€)
Für die Pflegebranche tritt nach dem 4. Abschnitt des AEntG an die Stelle eines Tarifvertrags der Vorschlag einer Kommission, der neben den Gewerkschaften und den nichtkirchlichen Arbeitgebern auch Vertreter der kirchlichen Pflegearbeitgeber und der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer angehören. Damit wird dem so genannten [[Arbeitsrecht der Kirchen|Dritten Weg]] der Kirchen Rechnung getragen, die es unter Berufung auf ihr Selbstbestimmungsrecht ablehnen, Tarifverträge zu schließen oder sich Tarifverträgen zu unterwerfen.
|-
| Schornsteinfegerhandwerk || 1. Januar 2016 || 31. Dezember 2017 ||<ref>Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestentgelts für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk vom 28. April 2016, {{BAnz|AT 02.05.2016 B3}}</ref>
* Bundesweit: 12,95&nbsp;€
|-
| Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk || 1. Mai 2015 || 30. April 2019 ||<ref>{{§§|Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk|buzer}} vom 27. Oktober 2015, {{BAnz|AT 30.10.2015 V1}}</ref>
* West und Berlin: 11,30&nbsp;€ (ab 1. Mai 2016: 11,35&nbsp;€, ab 1. Mai 2017: 11,40&nbsp;€)
* Ost: 10,90&nbsp;€ (ab 1. Mai 2016: 11,00&nbsp;€, ab 1. Mai 2017: 11,20&nbsp;€, ab 1. Mai 2018: 11,40&nbsp;€)
|-
| Textil- und Bekleidungsindustrie || 1. Januar 2015 || 31. Dezember 2017 ||<ref>{{§§|Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (Zweite Textilarbeitsbedingungenverordnung - 2. TextilArbbV)|buzer}}</ref>
* Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin-Ost
** ab 1. Januar 2015: 7,50&nbsp;€
** ab 1. Januar 2016: 8,25&nbsp;€
** ab 1. November 2016: 8,75&nbsp;€
|-
| Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft || 1. Februar 2014 || 30. September 2017 ||<ref>{{§§|Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft|buzer}} vom 27. Januar 2014, {{BAnz|AT 31.01.2014 V1}}</ref>
* alte Bundesländer: 8,25&nbsp;€ (ab 1. Oktober 2014: 8,50&nbsp;€, ab 1. Juli 2016: 8,75&nbsp;€)
* neue Bundesländer und Berlin: 7,50&nbsp;€ (ab 1. Oktober 2014: 8,00&nbsp;€, ab 1. Juli 2016: 8,75&nbsp;€)
|}
 
{| class="wikitable"
|+Lohnuntergrenze nach dem [[Arbeitnehmerüberlassungsgesetz]]
! Branche !! In Kraft ab !! Gültig bis !! Bruttoverdienst Euro je Stunde
|-
| [[Arbeitnehmerüberlassung]] (Zeitarbeit) || 1. April 2014 || 31. Dezember 2016 ||
* West:<br />ab 1. April 2014: 8,50&nbsp;€,<br /> ab 1. April 2015: 8,80&nbsp;€,<br /> ab 1. Juni 2016: 9,00&nbsp;€
* Ost und Berlin:<br />ab 1. April 2014: 7,86&nbsp;€<br /> ab 1. April 2015: 8,20&nbsp;€,<br /> ab 1. Juni 2016: 8,50&nbsp;€<ref>{{§§|Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung|buzer}} vom 21. März 2014, {{BAnz|AT 26.03.2014 V1}}</ref>
|}
 
In weiteren Branchen ist ein Mindestlohn rechtlich möglich, aber nicht in Kraft. Betroffen sind folgende Branchen:
 
; [[Briefmonopol (Deutschland)#Mindestlöhne bei Postdiensten|Briefdienstleistungen]]
: Mit der Postmindestlohnverordnung<ref>Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen vom 28. Dezember 2007, Bundesanzeiger 2007 Nr. 242, S. 8410.</ref> waren Mindestlöhne für die Branche nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden, den der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ im November 2007 geschlossen hatten.<ref>Rechtsnormen des zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V. und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrages vom 29. November 2007 (über Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen) vom 28. Dezember 2007, Bundesanzeiger 2007 Nr. 242, S. 8410.</ref> Die Postmindestlohnverordnung wurde jedoch durch das Bundesverwaltungsgericht, wie bereits von den Vorinstanzen, als rechtswidrig und damit als ungültig angesehen.<ref>[[Bundesverwaltungsgericht (Deutschland)]], [http://lexetius.com/2010,800 Urteil vom 28. Januar 2010], Az. 8 C 19.09, Volltext.</ref>
 
; Abbruch- und Abwrackgewerbe
: Hier galt bis zum 31. Dezember 2008 ein Mindestlohn von 9,10&nbsp;€ bis 11,96&nbsp;€.<ref>Die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Abbruchgewerbe vom 20. März 2008, Bundesanzeiger Nr. 48, S. 1103.</ref>
 
Im '''Friseurhandwerk''' haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn verständigt. Der Tarifvertrag wurde nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt und im Bundesanzeiger vom 13. Dezember 2013 veröffentlicht:<ref>[http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/tarifinformationen/TV-Mindestlohn-2013-07-31-TV.pdf tarifregister.nrw.de]</ref><ref>[http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/tarifinformationen/0005_BUND-Bekanntmachung.pdf tarifregister.nrw.de]</ref>
* West: 7,50&nbsp;€ (ab 1. August 2014: 8,00&nbsp;€, ab 1. August 2015: 8,50&nbsp;€)
* Ost und Berlin: 6,50&nbsp;€ (ab 1. August 2014: 7,50&nbsp;€, ab 1. August 2015: 8,50&nbsp;€)
Bei der Allgemeinverbindlichkeit ist der Lohn nicht für ausländische Arbeitgeber verbindlich, die Friseure nach Deutschland entsenden.
 
Bis zur Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 gab es in Deutschland eine Vielzahl von nicht [[Allgemeinverbindlicherklärung|allgemeinverbindlichen]] Tarifverträgen, nach denen Stundenlöhne von weniger als 6&nbsp;€ gezahlt wurden.<ref>{{Internetquelle|hrsg=Deutscher Bundestag|url=http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/15/029/1502932.pdf|titel=Bundestagsdrucksache 15/2932 – Wandel der Arbeitswelt und Modernisierung des Arbeitsrechts, dort: Tabelle in Anlage 2, S. 14 ff.|zugriff=2004-04-19 |format=PDF; 828&nbsp;kB}}</ref> Die niedrigsten tariflichen Bruttostundenlöhne registrierte das [[Statistisches Bundesamt|Statistische Bundesamt]] im zweiten Halbjahr 2006 in den ostdeutschen Bundesländern. Zum Beispiel verdienten seinerzeit in Thüringen Wachleute für Veranstaltungen 4,38&nbsp;€, der Stundenlohn für Friseure im ersten Berufsjahr lag in Sachsen bei 3,82&nbsp;€.<ref>{{Internetquelle|hrsg=SPIEGEL Online|url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,469552,00.html|titel=3,82&nbsp;€ für die Friseurin – so niedrig sind deutsche Stundenlöhne|zugriff=2007-03-02}}</ref><ref>[http://www.cgb-nrw.de/dateien/aktuelles/DGB-Dumping.pdf Übersicht über abgeschlossene Tariflöhne, die unterhalb von 7,50&nbsp;€ je Stunde sind] – Studie der [[Christliche Gewerkschaft Metall]] (PDF; 53 kB).</ref> 4,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland erhielten weniger als 7,50&nbsp;€ je Stunde.<ref>{{Internetquelle|hrsg=ARD|url=http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldung21360.html|titel=Tagesschau.de: Wer lebt vom Niedriglohn?|archiv-url=https://web.archive.org/web/20100621071635/http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldung21360.html|archiv-datum=2010-06-21|zugriff=2007-06-18}}</ref>
 
==== Empirische Untersuchungen ====
Laut einer Studie des [[Institut für Wirtschaftsforschung Halle|Instituts für Wirtschaftsforschung Halle]] und des [[Ifo Institut für Wirtschaftsforschung|Ifo-Instituts]] birgt das Instrument des Mindestlohns die Gefahr, dass die dadurch gestiegenen Einkommen zu Arbeitsplatzverlusten bei Geringverdienern führen könnten.<ref name="IWH 2007">Joachim Ragnitz, Marcel Thum, Institut für Wirtschaftsforschung Halle und Ifo-Institut Dresden: ''[http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/DocBase_Content/ZS/ZS-ifo_Dresden_berichtet/zs-drber-2007/ifodb_2007_3_36_39.pdf Zur Einführung von Mindestlöhnen: Empirische Relevanz des Niedriglohnsektors (PDF)].'' Mai 2007 ([http://www.econbiz.de/Record/zur-einf%C3%BChrung-von-mindestl%C3%B6hnen-empirische-relevanz-des-niedriglohnsektors-ragnitz-joachim/10005037130 Literaturnachweis])</ref> Eine 2007 veröffentlichte DFG-Studie (Mikrodatenanalyse über Mindestlohneffekte des [[Arbeitnehmer-Entsendegesetz|Entsendegesetzes]]) für die deutsche Bauwirtschaft ergab hinsichtlich der Beschäftigungswirkung insgesamt keine größeren Effekte. Die Untersuchung ergab im Detail in jeweils minimalem Ausmaß sowohl negative Effekte für Ostdeutschland als auch positive Effekte für Westdeutschland.<ref>Marion König und Joachim Möller: Mindestlohneffekte des Entsendegesetzes? – Eine Mikrodatenanalyse für die deutsche Bauwirtschaft, Universität Regensburg, Oktober 2007.</ref> Die Aussagekraft beider Studien wurde unterschiedlich beurteilt.<ref>[http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/studie-mythos-mindestlohn/2885208.html Olaf Storbeck: ''Mythos Mindestlohn'', Handelsblatt, 12. November 2007]</ref><ref>[http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/oekonomie/nachrichten/debatte-ueber-beschaeftigungswirkugen-von-lohnuntergrenzen-mindestlohn-studie-entzweit-forscher/2895520.html Handelsblatt: Mindestlohn-Studie entzweit Forscher]</ref> Forscher der gewerkschaftsnahen [[Hans-Böckler-Stiftung]] konstatieren eine kontroverse Diskussion innerhalb der Wirtschaftswissenschaft zum Verhältnis von Mindestlöhnen und Beschäftigung, bestreiten aber die Folge des Verlusts von Arbeitsplätzen.<ref>[http://www.boeckler.de/wsi-tarifarchiv_4876.htm boeckler.de]</ref>
 
Im Auftrag des [[Bundesministerium für Arbeit und Soziales|Bundesministeriums für Arbeit und Soziales]] evaluierten 2011 sechs führende Wirtschaftsforschungsinstitute acht der insgesamt zwölf branchenspezifischen Mindestlöhne in Deutschland.<ref>[http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Meldungen/evaluation-mindestloehne.html bmas.de]</ref> Das Konsortium aus den Instituten [[Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung|IAB]] (Nürnberg), [[Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung|RWI]] (Essen) und [[Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik|ISG]] (Köln) analysierte den Mindestlohn in der Bauindustrie, das [[Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung|ZEW]] (Mannheim) übernahm das Dachdeckerhandwerk und die Abfallwirtschaft, das [[Institut Arbeit und Qualifikation|IAQ]] (Duisburg) die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und die Gebäudereinigung und das [[Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung|IAW]] (Tübingen) die Pflegebranche, das Maler- und Lackiererhandwerk und das Elektrohandwerk. Ziel der Studien war es, die bestehenden Mindestlöhne hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung, den Arbeitnehmerschutz und den Wettbewerb zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden in zusammenfassender Form in einer Sonderausgabe der Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung veröffentlicht.<ref>[http://www.iab.de/196/section.aspx/Jahrgang/2012 iab.de]</ref> Die Analysen beruhen größtenteils auf Mikrodaten und entsprechen den Standards der internationalen Mindestlohnforschung. Methodisch wurde der Differenz-von-Differenzen Ansatz verwendet, bei dem die Ergebnisvariable (z. B. die Beschäftigung oder Löhne) ähnlich wie bei einer Medikamentenstudie vor und nach Einführung des Mindestlohnes zwischen einer Gruppe aus Betroffenen und einer Kontrollgruppe verglichen wird. Insgesamt legen die Ergebnisse nahe, dass Beschäftigungsverluste durch einen Mindestlohn weitgehend ausgeblieben sind, wenn auch große regionale Unterschiede zu konstatieren sind. So lassen sich insbesondere in Ostdeutschland deutliche Effekte der Lohnuntergrenze auf die Lohnverteilung nachweisen.
 
Die Studienreihe Fachkraft 2020, welche in Kooperation der STUDITEMPS GmbH mit der Maastricht University durchgeführt wurde, befasste sich unter anderem mit den Auswirkungen des Mindestlohns auf den studentischen Arbeitsmarkt. Die repräsentative Befragung von bundesweit etwa 50.000 Studierenden (2014 und 2015) ergab, dass sich das durchschnittliche Lohnniveau der Hochschüler von 9,34 Euro (2014) auf 9,86 Euro (2015) erhöht hat. Diese Steigerung von mehr als 5 Prozent ist vor allem auf den starken Rückgang des Niedriglohnbereichs zurückzuführen. Allerdings ist insbesondere auf dem studentischen Arbeitsmarkt das System des Mindestlohn noch nicht frei von Lücken. So ergab die Studie, dass bei fünf Bundesländern rund 10 % der studentischen Arbeitnehmer weniger als die erforderlichen 8,50 Euro brutto erhielten und somit in einem unzulässigen Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. standen. Das macht deutlich, dass an einer flächendeckenden Umsetzung des Mindestlohns auf dem studentischen Jobmarkt in Deutschland zu zweifeln ist.<ref>[http://studitemps.de/magazin/fast-10-prozent-der-studenten-arbeiten-noch-unter-mindestlohn/ “Fast 10 Prozent der Studenten arbeiten noch unter Mindestlohn”] STUDITEMPS Magazin, 22. Januar 2016, abgerufen am 10. Februar 2016.</ref>
 
Weitere wissenschaftliche Studien zu den ökonomischen Effekten erschienen in einer Sonderausgabe des [[German Economic Review]].<ref>[http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/geer.2013.14.issue-3/issuetoc onlinelibrary.wiley.com]</ref> So untersucht eine Studie von Frings<ref>[http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/geer.2013.14.issue-3/issuetoc Frings, Hanna (2013): ''The Employment Effect of Industry-Specific, Collectively Bargained Minimum Wages .'' In: German Economic Review, 14 (3), S. 258–281 (englisch)]</ref> die Beschäftigungseffekte sowohl in der Elektro- als auch in der Maler- und Lackiererbranche. Die Ergebnisse legen nahe, dass mit der Einführung des Mindestlohnes in der Branche keine negativen Beschäftigungswirkungen einhergegangen sind, trotz teils hoher Betroffenheit. In der Studie von Boockmann, Krumm, Neumann und Rattenhuber<ref>[http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/geer.2013.14.issue-3/issuetoc Boockmann, Bernhard, Krumm, Raimund, Michael Neumann und Pia Rattenhuber (2013):''Turning the Switch: An Evaluation of the Minimum Wage in the German Electrical Trade Using Repeated Natural.'' In: German Economic Review, 14 (3), S. 316–348 (englisch)]</ref> für die Elektrobranche kommen die Autoren zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Studie von Aretz, Arntz und Gregory<ref>Bodo Aretz, Melanie Arntz und Terry Gregory: [https://www.researchgate.net/publication/250123849_The_Minimum_Wage_Affects_Them_All_Evidence_on_Employment_Spillovers_in_the_Roofing_Sector/file/72e7e52cfb770e95b0.pdf?origin=publication_detail ''The Minimum Wage Affects Them All: Evidence on Employment Spillovers in the Roofing Sector.'' In: ''German Economic Review.'' 14 (3), 2013, S. 282–315 (PDF, englisch)]</ref><ref>Bodo Aretz, Melanie Arntz und Terry Gregory: [http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/zn/zn1212.pdf ''Mindestlohn senkt Beschäftigungschancen von Facharbeitern in Ostdeutschland.''] In: ''ZEW News.'' Ausgabe Dezember 2012, S. 1–2 (PDF)</ref> berücksichtigt dagegen auch Lohngruppen mit Verdiensten oberhalb des Mindestlohns in ihren Analysen und findet eine reduzierte Weiterbeschäftigungswahrscheinlichkeit in der Dachdeckerbranche, insbesondere auch bei Facharbeitern in Ostdeutschland. Eine weitere Studie betrachtet die Verdienstsituation der Dachdecker im Zuge des Mindestlohns.<ref>Gregory (2014): [http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp14133.pdf "When the Minimum Wage Bites Back: Quantile Treatment Effects of a Sectoral Minimum Wage in Germany"], in: ZEW Diskussionspapier No. 14-133, S. 5–6 (PDF)</ref><ref>Gregory (2015): [http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/zn/zn0315.pdf "Mindestlohn senkt Bildungsrenditen im ostdeutschen Handwerk"], in: ZEW News Ausgabe März 2015, S. 1–2 (PDF)</ref> Die Ergebnisse zeigen, dass zwar die Löhne der Geringverdiener gestiegen sind, die Verdienste der qualifizierteren Facharbeiter sich jedoch gleichzeitig verschlechtert haben. Die Befunde sprechen für eine reduzierte Lohndifferenzierung bzw. Bildungsrendite im Handwerk. Mit einer Betroffenheitsquote (Anzahl der Beschäftigten mit einer Entlohnung unterhalb der nächsten Mindestlohnstufe) von über 50 Prozent ist das Dachdeckerhandwerk einer der am stärksten vom Mindestlohn betroffenen Branchen. Eine weitere Studie der Universitäten Tübingen und Linz zur [[Schattenwirtschaft]] in Deutschland prognostiziert mit Einführung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 eine Erhöhung der Schattenwirtschaft um 1,5 Mrd. Euro, wobei dies nach der Modellschätzung lediglich einen relativ geringen Teil der erforderlichen Anpassungen an den Mindestlohn ausmacht.<ref>IAW: Prognose zur Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland im Jahr 2015: [http://www.iaw.edu/index.php/aktuelles-detail/511?file=tl_files/dokumente/iaw_pm_Schattenwirtschaftsprognose_03_Februar_2015.pdf "Prognose zur Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland im Jahr 2015"], IAW-Pressemitteilung vom 3. Februar 2015, S. 2 (PDF)</ref>
 
==== Politische Debatte ====
Befürworter des Mindestlohns sehen die Forderungen nach Mindestlöhnen oft als notwendigen Bestandteil humaner Arbeit im Kontext der [[Menschenwürde]].<ref name="Grund 2011">{{Literatur |Autor=Uwe Grund |Titel=Mindestlohn bedeutet Menschenwürde |Sammelwerk=Hamburger Abendblatt |Tag=3 |Monat=November |Jahr=2011 |ISSN=0949-4618}}</ref><ref name="DGB 2011">{{Internetquelle | url=http://hamburg.dgb.de/themen/++co++dec421fa-092c-11e1-75c6-00188b4dc422 | titel=Mindestlohn bedeutet Menschenwürde | hrsg=DGB Hamburg| datum=2011-11-07|zugriff=2012-12-27}}</ref><ref name="LandesregierungBaWü 2011">{{Internetquelle | url=http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Landesregierung_beschliesst_Initiative_zum_Mindestlohn/262040.html | titel=Landesregierung beschließt Initiative zum Mindestlohn | hrsg= Staatsministerium Baden-Württemberg, Pressestelle der Landesregierung| werk= Das Landesportal Baden-Württemberg| datum=2011-12-06 | zugriff=2012-12-27}}</ref>
 
Eine Position sieht den gesetzlichen Mindestlohn als geeignetes und notwendiges Instrument an, soziale Verwerfungen durch [[Niedriglohn|Niedriglöhne]] zu verhindern, insbesondere auch als Kompensation für die zurückgegangene [[Tarifbindung]]<ref name="iab">[http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb1608.pdf IAB-Kurzbericht (PDF; 1,8&nbsp;MB)]</ref><ref>{{Webarchiv | url=http://www.mindestlohn.de/meldung/sinkende-tarifbindung/ | wayback=20090205002626 | text=IAB-Studie: Tarifbindung sinkt weiter}}</ref> und die steigende Anzahl von „[[Aufstocker]]n“, die einen Lohn unterhalb des [[Sozialhilfe (Deutschland)#Anspruchsvoraussetzungen|Sozialhilfeniveaus]] erhalten und daher einen Anspruch auf ergänzendes [[Arbeitslosengeld II]] haben.<ref name="iab" /><ref>{{Webarchiv | url=http://www.iab.de/764/section.aspx/Publikation/k070612n02 | wayback=20090208010446 | text=Neue Untersuchungen zu Geringverdienern mit Aufstockendem ALG II: 1,2 Millionen können vom Arbeitseinkommen nicht leben}}</ref> Ihre Vertreter verweisen auf entsprechende ausländische Regelungen.<ref>{{Webarchiv | url=http://www.mindestlohn.de/meldung/mindestloehne-in-europa/ | wayback=20090131234724 | text=Nachbarländer lassen Deutschland weit hinter sich}}</ref>
 
Die Gegenposition lehnt den Mindestlohn ab; sie befürchtet negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage und einen Arbeitsplatzabbau. Sie schlägt andere Modelle zur Lösung eventueller sozialer Probleme vor.<ref>[http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_Mindestlohn Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände – Gesetzliche Mindestlöhne gefährden Arbeitsplätze<!-- Bot generated title -->]</ref>
 
Während der Regierungszeit der großen Koalition (2005–2009, [[Kabinett Merkel I]], Bundesarbeitsminister: [[Franz Müntefering]]) gab es relativ wenige Diskussionen zum Thema Mindestlohn.<ref>zu möglichen Gründen siehe faz.net 14. November 2005: [http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/tarifparteien-betriebliche-buendnisse-mindestlohn-foerderung-aelterer-arbeitnehmer-1279947.html Betriebliche Bündnisse, Mindestlohn, Förderung älterer Arbeitnehmer], boeckler.de (2006): [http://www.boeckler.de/wsi-tarifarchiv_2323.htm Allgemeinverbindlichkeit, Entsendegesetz, Kombi- und Mindestlohn]</ref>
 
Die Tarifbindung ist zurückgegangen, weil das Instrument der [[Allgemeinverbindlicherklärung]]en (AVE) weniger genutzt wird (Daten dazu enthalten [[Tarifregister]]; sie werden vom [[Bundesministerium für Arbeit und Soziales|BMA]], von Landesministerien und vom [[Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut|WSI]] geführt). Vom 1. Januar 1999 bis zum 1. Januar 2006 (rot-grüne Koalition) ging die Zahl der AVE von 591 auf 446 Tarifverträge zurück (also um 25 %).
 
Seit dem Wahlkampf vor der [[Bundestagswahl 2009]] wird das Thema 'Mindestlöhne' wieder stärker diskutiert; ebenso vor der [[Bundestagswahl 2013|Bundestagswahl 2013 (22. September)]] und den [[Landtagswahl in Bayern 2013|Bayerischen Landtagswahl (15. September 2013)]] und Hessen (siehe unten).
 
Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg ([[Kabinett Kretschmann I]]) brachte im Dezember 2011 gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Hamburg einen Entschließungsantrag für die Einführung eines Mindestlohns in den [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] (BR) ein. Die damalige BR-Mehrheit lehnte den Antrag ab. <!--- BR-Sitzungen am q0. Febr. und am 21. September 2012 --->
Durch die [[Landtagswahl in Niedersachsen 2013|Landtagswahl in Niedersachsen am 20. Januar 2013]] änderte sich die Mehrheit im Bundesrat.
 
Der Bundesrat verabschiedete am 1. März 2013 einen Beschluss (BR-Drucksache 136/13)<ref>[http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_6906/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2013/Plenarprotokoll-907,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-907.pdf Seite 17 gff.] (PDF; 1,7&nbsp;MB)</ref> und am 3. Mai 2013 die Entschließung ''Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten''. In letzterer fordert der Bundesrat die Bundesregierung und den Bundestag auf, umfassende gesetzliche Veränderungen zu initiieren und umzusetzen zwecks „Sicherung auskömmlicher Löhne, insbesondere durch Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland“.<ref>[http://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2013/052-2013.html bundesrat.de] (PDF; 57&nbsp;kB)</ref>
 
Am 8. Mai 2013 wurden Daten aus neuen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekannt.<ref>SZ: [http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mindestlohn-debatte-staat-muss-immer-oefter-loehne-aufstocken-1.1667996 Staat muss immer öfter Löhne aufstocken]</ref>
* 2012 gab es im Jahresdurchschnitt etwa 323.000 Haushalte mit einem sogenannten Hartz-IV-Aufstocker, der ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von mehr als 800 Euro bezieht. 2009 waren es etwa 20.000 weniger.
* Die Zahl dieser auf Hartz IV angewiesenen, alleinstehenden Vollzeit- oder Teilzeit-Jobber kletterte im gleichen Zeitraum um 38 Prozent auf etwa 75.600.
* Insgesamt waren 2012 durchschnittlich etwa 1,3 Millionen Hartz-IV-Bezieher erwerbstätig, etwa genauso viele wie 2009. Knapp die Hälfte von ihnen hatten einen Mini-Job.
 
[[Zeit online]] konstatierte im Mai, dass einige seriöse Medien aus statistischen Zahlen falsche Schlussfolgerungen gezogen hatten und Meldungen mit Titeln wie ''Reguläre Jobs reichen immer seltener zum Leben'' (Spiegel Online) veröffentlicht hatten.<ref>[http://www.zeit.de/2013/21/arbeitsmarkt-lohn-aufstocker/komplettansicht Viele Medien beklagen, dass der Staat immer öfter die Löhne aufstocken muss. Doch das stimmt so nicht.]</ref>
 
'''''Tarifparteien'''''
Die [[Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten]] (NGG) und die [[Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft]] (ver.di) fordern einen gesetzlichen Mindeststundenlohn in Höhe von 8,50&nbsp;€, der später auf 9,00&nbsp;€ ansteigen soll.<ref>[http://www.mindestlohn.de/ www.mindestlohn.de] (Seite des DGB fordert "kein Lohn unter 8,50") – Quelle wird wegen Relevanz kritisiert</ref> Dieser Betrag orientiere sich an den Mindestlöhnen wirtschaftlich vergleichbarer EU-Länder. Das sich daraus ergebende Nettoeinkommen liegt unterhalb der [[Pfändungsfreigrenze]].<ref name="arbeitsrecht.de">arbeitsrecht.de: Newsletter ''Gesetzlicher Mindestlohn? Lasst uns über Zahlen sprechen!'' Siehe {{Webarchiv | url=http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2005/nl_2305.php | wayback=20090202222016 | text=online}}</ref> Auch die [[Industriegewerkschaft Metall]] fordert nach anfänglicher Skepsis <!--- wann ? mit Jahreszahlen wäre es viel informativer!--->einen Mindeststundenlohn von 8,50&nbsp;€.<ref>{{Internetquelle|hrsg=IG Metall|url=http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-0A342C90-18DA1496/internet/style.xsl/view_4508_4525.htm?seitenid=365|titel=Peters fordert positive Entscheidung bei Mindestlohn|zugriff=2007-05-13}}</ref> Der [[Deutscher Gewerkschaftsbund|Deutsche Gewerkschaftsbund]] (DGB) hat die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50&nbsp;€ ebenfalls übernommen. Das gesetzliche Minimum soll dabei als Auffanglösung die Instrumente Allgemeinverbindlicherklärung und das [[Arbeitnehmer-Entsendegesetz]] ergänzen. Die [[Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie]] (IG BCE) lehnt einen branchen-unspezifischen gesetzlichen Mindestlohn ab und favorisiert branchenspezifische Lösungen.<ref>{{Internetquelle |hrsg=Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie |url=http://www.igbce.de/portal/site/igbce/menuitem.3d3264513433cdbcbbb27610c5bf21ca |titel=Ein dringend notwendiger Schritt |zugriff=2007-07-20 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20100209020519/http://www.igbce.de/portal/site/igbce/menuitem.3d3264513433cdbcbbb27610c5bf21ca |archiv-datum=2010-02-09}}</ref><ref>[http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarkt-mindestlohn-beschluss-spaltet-die-gewerkschaften-1332367.html ''Mindestlohn-Beschluß spaltet die Gewerkschaften''] – Archivierte Version.</ref> Die [[IG Bauen-Agrar-Umwelt]] hat für Mitglieder in Teilen ihres Organisationsbereichs bereits deutlich höhere Branchen-Mindestlöhne ausgehandelt (beispielsweise am Bau). Da dies nicht für alle Branchen in Tarifverhandlungen möglich ist, unterstützt sie nach wie vor die Forderung des DGB nach einem flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50&nbsp;€.
 
Die [[Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände]] (BDA) ist (Stand 2007) gegen den gesetzlichen Mindestlohn, sie sah 2007 durch den Mindestlohn 1,7 Millionen Arbeitsplätze bedroht.<ref>{{Internetquelle|hrsg=Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)|url=http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/5637725EAD8D2014C12572D700381DA3|titel=BDA Newsletter Nr. 13 – Tarifpolitik: Kein Bedarf für einen gesetzlichen Mindestlohn|zugriff=2007-05-10|archiv-url=https://web.archive.org/web/20070927005454/http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/5637725EAD8D2014C12572D700381DA3|archiv-datum=2007-09-27}}</ref>
 
'''''Politische Parteien'''''
In den Koalitionsverhandlungen im November 2013 vereinbarten SPD, CDU und CSU im Koalitionsvertrag die schrittweise Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes von 8,50 Euro für Deutschland für 2015 mit möglichen Ausnahmeregelungen bis 2017.<ref>[http://www.fr-online.de/wirtschaft/koalitionsvertrag--der-mindestlohn-und-die-hintertuerchen-,1472780,25455436.html Frankfurter Rundschau: Koalitionsvertrag Der Mindestlohn und die Hintertürchen]</ref>
 
Die [[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]] lehnte einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn viele Jahre lang ab mit der Begründung, sie befürchte von diesem eine arbeitsplatzvernichtende Wirkung. Mit dem Ziel, Arbeitsplätze auch für Geringqualifizierte zu sichern oder zu schaffen, forderte sie stattdessen ein Mindest''einkommen'', das sich aus einer Kombination aus Lohn und einem staatlichen Lohnzuschuss zusammensetzen sollte.<ref>[http://www.stuttgart08.cdu.de/wp-content/uploads/2008/12/081201-beschluss-mitte-deutschlands-staerke.pdf Beschluss des 22. Parteitages der CDU Deutschlands vom 30. November bis 2. Dezember 2008: Die Mitte. Deutschlands Stärke, S. 6 f.] (PDF; 406&nbsp;kB)</ref><ref>[http://www.cdu.de/doc/pdfc/090628-beschluss-regierungsprogramm-cducsu.pdf Gemeinsames Wahlprogramm der CDU und CSU vom 28. Juni 2009, S. 29.] (PDF; 2,6&nbsp;MB)</ref><ref>{{Internetquelle|hrsg=Christlich Demokratische Union (CDU)|url=http://www.cdu.de/archiv/2370_17667.htm|titel=Mindestlohn schafft keinen einzigen Arbeitsplatz|zugriff=2009-02-05}}</ref>
Nach der [[Bundestagswahl 2009]] vereinbarte die CDU mit der FDP im [[Koalitionsvertrag]], in Deutschland keinen allgemeinen Mindestlohn einzuführen ("Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab.").
 
Anfang 2010 befürwortete die neue Bundesarbeitsministerin [[Ursula von der Leyen]] weitere Branchen-Mindestlöhne.<ref>Vgl. [http://www.stern.de/politik/deutschland/ursula-von-der-leyen-arbeitsministerin-will-missstaende-bei-leiharbeit-beseitigen-1552383.html stern.de vom 20. März 2010].</ref> Im Mai 2011 forderte die [[Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft]] (CDA) Mindestlöhne. [[Karl-Josef Laumann]] (Bundesvorsitzender der CDA – [[Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft]] – und Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in NRW) kämpfte jahrelang parteiintern für Mindestlöhne.<ref>zeit.de: [http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-11/laumann-portraet ''Der Mindestlohn-Flüsterer. – Jahrelang kämpfte er für seine Idee, nun ist er fast am Ziel: Wie der Sozialpolitiker Karl-Josef Laumann seiner CDU den Mindestlohn beibrachte.'']</ref> Davon konnte er letztendlich auch den [[CDU-Bundesvorstand|Bundesvorstand der CDU]] unter Angela Merkel überzeugen,<ref>{{Internetquelle| titel=CDU und der Mindestlohn: Merkel wagt den nächsten Tabubruch| werk=[[Süddeutsche Zeitung]]| zugriff=2012-07-23| datum=2011-10-30| url=http://www.sueddeutsche.de/politik/cdu-und-der-mindestlohn-merkel-wagt-den-naechsten-tabubruch-1.1176699}}</ref> und auf dem Leipziger Parteitag 14./15. November 2011 beschloss die CDU, sich für die Einführung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze einzusetzen, die durch eine Kommission der Tarifparteien bestimmt werden solle.<ref>[http://www.leipzig2011.cdu.de/ Offizielle Webpräsenz des 24. Parteitages der CDU]</ref><ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,797776,00.html "Leipziger Parteitag – CDU bekennt sich zu Mindestlöhnen"], [[Spiegel Online]] vom 14. November 2011.</ref>
Einen Einfluss der Politik auf diese Lohnuntergrenze lehnte sie ab.<ref>{{Internetquelle|hrsg=Christlich Demokratische Union (CDU)|url=http://www.leipzig2011.cdu.de/images/stories/docs/111115-sonstige-beschluesse.pdf|titel=Beschlüsse des Leipziger Parteitags 2011|zugriff=2009-02-05|format=PDF; 92&nbsp;kB}}</ref> Der Begriff „Lohnuntergrenze“ statt „Mindestlohn“ wurde gewählt, um sich begrifflich von politischen Wettbewerbern abzugrenzen.<ref>''[http://www.sueddeutsche.de/politik/diskussion-ueber-die-homo-ehe-merkel-streicht-den-konservatismus-zusammen-1.1608965 Merkel streicht den Konservatismus zusammen]'', ''Süddeutsche Zeitung'', 25. Februar 2013.</ref>
 
Die [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]] fordert mit dem Argument der Lohngerechtigkeit einen gesetzlichen Mindestlohn, der bei einer Vollzeitbeschäftigung das [[Existenzminimum]] gewährleistet. Sie fordert, der Mindestlohn solle gesetzlich verankert sein, flächendeckend gültig und mindestens 8,50&nbsp;€ je Stunde betragen.<ref>Parteitagsbeschluss [http://www.spd.de/linkableblob/21858/data/beschluss_arbeit_alterssicherung_kurz.pdf "Den Wert der Arbeit erhöhen"] (PDF; 72&nbsp;kB) vom Berliner Parteitag 2011.</ref>
 
Die [[Freie Demokratische Partei|FDP]] plädierte lange Zeit gegen einen gesetzlichen Mindestlohn; sie fürchtete negative Konsequenzen für die Wirtschaft und einen Rückgang der Beschäftigung für gering qualifizierte Tätigkeiten.<ref>April 2012: [http://www.fdp.de/files/1463/Flugblatt_Mindestlohn.pdf Flugblatt]; 2006: {{Internetquelle|hrsg=FDP-Fraktion|url=http://www3.fdp-fraktion.de/files/540/06-04-03-3-Mindestlohn.pdf|titel=FDP lehnt gesetzliche Mindestlöhne ab|zugriff=2006-04-03|archiv-url=https://web.archive.org/web/20060509211414/http://www3.fdp-fraktion.de/files/540/06-04-03-3-Mindestlohn.pdf|archiv-datum=2006-05-09}}</ref> Negativen sozialen Folgen von Niedriglöhnen wollte sie durch Einführung eines [[Bürgergeld]]es begegnen. Der Kurswechsel der CDU und andere Faktoren lösten in der FDP eine Debatte über den zukünftigen Kurs aus.<ref>SZ 6. November 2011: [http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-mindestlohn-fdp-warnt-vor-arbeitsmarktpolitischem-beton-1.1181842 "Mindestlohn spaltet Union und Liberale. – FDP warnt vor "arbeitsmarktpolitischem Beton"]</ref> Das Thema wurde auf dem Bundesparteitag am 4. Mai 2013 diskutiert;<ref>SZ: [http://www.sueddeutsche.de/politik/vor-dem-fdp-parteitag-leise-abkehr-von-der-reine-lehre-1.1665003 Leise Abkehr von der reine Lehre]</ref> nach einer spannenden Debatte stimmten 57 % der Delegierten für die (neue) Linie der FDP-Parteispitze.<ref>SZ: [http://www.sueddeutsche.de/politik/fdp-und-der-mindestlohn-mitfuehlender-anti-sozialismus-1.1665344 Mitfühlender Anti-Sozialismus]</ref>
 
Die Partei [[Die Linke]] fordert, einen Mindestlohn von 10&nbsp;€ gesetzlich zu verankern, dieser soll dann jährlich mindestens in dem Maße steigen, in dem die Lebenshaltungskosten steigen.<ref>{{Internetquelle|hrsg=Fraktion ''Die Linke''|url=http://www.linksfraktion.de/position_der_fraktion.php?artikel=1723364544|titel=Mindestlohn|archiv-url=https://web.archive.org/web/20070209003307/http://www.linksfraktion.de/position_der_fraktion.php?artikel=1723364544|archiv-datum=2007-02-09|zugriff=2007-12-16}}</ref>
 
[[Bündnis 90/Die Grünen]] schlägt (Stand November 2011) eine Mindestlohnkommission nach britischem Vorbild vor, die unabhängig von politischem Einfluss mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft besetzt sein solle und die Höhe des Mindestlohns unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen festlegen solle.<ref>[http://www.gruene-bundestag.de/cms/arbeit/dok/394/394891.fairer_lohn_statt_trickserei.html www.gruene-bundestag.de 1. November 2011]</ref>
 
Die [[Piratenpartei Deutschland|Piraten]] fordern langfristig die Einrichtung einer Expertenkommission nach niederländischem Vorbild zur Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohns.<ref>[http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Expertenkommission Bundeswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland Abschnitt 7.6.1.2]</ref> Kurzfristig wird ein Mindestlohn von 9,02 Euro für unbefristete und 9,77 Euro für befristete Arbeitsverhältnisse im Jahr 2013 gefordert.<ref>[http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Bedingungsloses_Grundeinkommen_und_Mindestlohn Bundeswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland Abschnitt 7.1]</ref>
 
Von Seiten der Arbeitgeber wird kritisiert, dass mit der Einführung des Mindestlohnes auch eine erhebliche Steigerung der [[Bürokratie]] einhergeht, da Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer genau aufgezeichnet werden müssen. Dies bringe erhebliche Mehrkosten und Rechtsunsicherheit mit sich, wie u.&nbsp;a. der [[Deutscher Industrie- und Handelskammertag|DIHK]] kritisiert.<ref>[https://www.welt.de/wirtschaft/article135434414/Durchschnittsverdiener-muessen-Arbeitszeit-erfassen.html Alle Durchschnittsverdiener müssen Arbeitszeit erfassen: Mehrkosten durch Bürokratie], [[Die Welt]], 16. Dezember 2014.</ref>
 
==== Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ====
Der [[Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung]] widmet in seinem Gutachten 2006 dem Thema Mindestlohn einen Abschnitt mit dem Titel ''Mindestlöhne – ein Irrweg''<ref>[http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/download/gutachten/ga06_ges.pdf Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2006/07, S. 401ff. (PDF)]</ref> und untersucht darin die Argumente für und gegen die Einführung eines Mindestlohns. Die Analyse kommt zu dem Schluss: „Als Fazit ergibt sich, dass keines der Argumente für die Einführung eines Mindestlohns wirklich zu überzeugen vermag.“ (S. 407). Hinsichtlich der zu erwartenden Beschäftigungswirkungen schreibt der Sachverständigenrat: „Anders als in der Diskussion teils suggeriert, dürfte ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland durchaus negative Beschäftigungseffekte nach sich ziehen.“ (S. 408) sowie: „In Verbindung mit den internationalen Erfahrungen ist daher im Hinblick auf die zu erwartenden Beschäftigungseffekte ausdrücklich vor der Einführung eines Mindestlohns in Deutschland zu warnen. Dies gilt umso mehr angesichts der gegenwärtig diskutierten Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50&nbsp;€ und mehr.“ (S. 407).
 
Ein Mitglied des SVR, [[Peter Bofinger]], vertritt eine abweichende Meinung und schlägt einen Mindestlohn von 5&nbsp;€ vor.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.wiwo.de/politik/wirtschaftsweiser-bofinger-fordert-fuenf-euro-mindestlohn-409360/ |titel= Wirtschaftsweiser Bofinger fordert 5&nbsp;€ Mindestlohn |hrsg=Wirtschaftswoche |datum=2009-09-26 |zugriff=2015-07-28}}</ref> Seiner Ansicht nach wäre die Einführung eines Mindestlohns nicht mit negativen Beschäftigungsfolgen verbunden (S. 422 ff).
 
==== Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ====
Die [[Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung]]  prognostizierte im Jahr 2013, dass [[Handelsbilanzüberschuss#Handelsbilanzüberschuss mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union|Deutschlands Handelsbilanzüberschuss mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union]] auch in den kommenden Jahren über der von der EU geforderten Grenze von sechs Prozent liegen würde und empfahl Deutschland, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Ihre Empfehlung enthielt keine Angaben über eine geeignete Höhe des Mindestlohns.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oecd-wirbt-fuer-gesetzlichen-mindestlohn-in-deutschland-a-934391.html |titel=Wirtschaftsausblick: OECD wirbt für gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland |hrsg=Spiegel online |datum=2013-11-19 |zugriff=2013-11-20}}</ref>
 
=== Luxemburg ===
{| class="wikitable float-right"
|+ Mindestlohn
! Personengruppe !! pro Monat !! pro Stunde
|-
| Qualifizierte ab 18 || 2307,56&nbsp;€ || 13,33&nbsp;€
|-
| Unqualifizierte ab 18 || 1922,96&nbsp;€ || 11,11&nbsp;€
|-
| 17–18 Jahre alt || 1538,37&nbsp;€ || {{0}}8,89&nbsp;€
|-
| 15–17 Jahre alt || 1442,22&nbsp;€ || {{0}}8,33&nbsp;€
|}
In Luxemburg wird seit dem 1. Januar 2009 arbeits- und sozialrechtlich nicht mehr zwischen „Arbeitern“ (''ouvriers'') und „Angestellten“ (''employés privés'') unterschieden; fortan gibt es nur noch „Gehaltsempfänger“ (''salariés'').<ref>[http://www.csl.lu/index.php ''La Chambre des salariés : une structure indispensable pour défendre les intérêts des salariés.'']</ref> Für alle Beschäftigungsverhältnisse ist ein Mindestgehalt per Gesetz vorgeschrieben. Am 1.&nbsp;Januar 2015<ref>[http://www.ogbl.lu/frontaliers-allemands/ce-quil-faut-savoir/securite-sociale/parametres-sociaux/ ''Aktuelle Sozialparameter''], abgerufen am 13. Februar 2015.</ref> wurde das Mindestgehalt je nach Alter und Qualifikation entsprechend nebenstehender Tabelle neu festgelegt.<ref>[http://www.itm.lu/droit-du-travail/salaire-social-minimum/ ''Salaire social minimum'']</ref> Das „soziale Mindestgehalt“ (''le salaire social minimum'') ist ein grundlegender Eckwert der Luxemburger [[Sozialversicherung]] und entspricht im Betrag jeweils dem Mindestgehalt für Unqualifizierte ab dem Alter von 18&nbsp;Jahren, derzeit 1922,96&nbsp;€ im Monat bzw. 11,11&nbsp;€ pro Stunde.
 
=== Österreich ===
In [[Österreich]] gelten für jene Betriebe, die Mitglied in der [[Wirtschaftskammer Österreich|Wirtschaftskammer]] sind, teilweise [[Kollektivvertrag|Kollektivverträge]], die zwischen der Wirtschaftskammer und den zuständigen Branchenverbänden bzw. Gewerkschaften abgeschlossen werden. Dort sind, je nach Einstufung der Tätigkeit und dem Dienstalter, verbindliche Mindestlöhne festgelegt. Ein Generalkollektivvertrag (für alle Branchen) wurde in Österreich nicht eingeführt. Organisationen, die kein Mitglied der Wirtschaftskammer sind (z.&nbsp;B. [[Non-Profit-Organisation]]en), unterliegen keinem Kollektivvertrag und daher auch keinem Mindestlohn.
 
In Österreich wurde zum 1. Januar 2009 durch Festlegung in den Kollektivverträgen zwischen der [[WKÖ]] und [[ÖGB]], ein Mindestlohn in Höhe von 1.000&nbsp;€ [[brutto]] für viele Branchen eingeführt. Da in Österreich aus steuerlichen Gründen fast überall 14 Monatsgehälter pro Jahr üblich sind (12 gewöhnliche Gehälter plus 2 steuerbegünstigte "Sonderzahlungen" in der Höhe eines Monatsgehalts), entspricht dies 14.000&nbsp;€ im Jahr, oder 12*1.167&nbsp;€ . Ausgenommen sind Lehrlinge und Praktikanten.<ref>{{Webarchiv | url=http://www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_Suche.a&cid=1182957338210 | wayback=20071105033201 | text=Grundsatzvereinbarung zum Mindestlohn von 1.000&nbsp;€}}</ref><ref>{{Webarchiv | url=http://www.tagesschau.de:80/ausland/meldung17092.html | wayback=20081103085329 | text=Tagesschau: Keiner soll weniger als 1000 Euro verdienen}}</ref> Am 15. April 2009 bestanden noch drei Kollektivverträge mit einem Mindestlohn von unter 1.000&nbsp;€: Konditorengewerbe, in bestimmten Sparten der Bekleidungsindustrie und im Verlagswesen. Außerdem bestanden für einige Branchen, wie die Abfallwirtschaft, gar keine Kollektivverträge.<ref>{{Internetquelle
| hrsg= Republik Österreich – Parlamentsdirektion
| url= http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_00859/index.shtml
| titel= Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mindestlohn
| datum= 11. Februar 2009
| zugriff=2011-10-31
}}</ref>
 
Weiterhin ist festzuhalten, dass etwaige Kollektivverträge zwar die Mindestlöhne für Arbeiter- und Angestelltenverhältnisse sehr genau regeln, aber ''atypische Dienstverhältnisse'', die in den letzten Jahren ein starkes Wachstum verzeichneten, oft gar nicht oder unzureichend berücksichtigt werden. Als in atypischen Dienstverhältnissen Beschäftigte gelten [[Freier Beruf (Österreich)|freie Dienstnehmer]] und [[Werkvertrag]]nehmer sowie unter Umständen auch Dienstnehmer in [[Ausbildung]]sverhältnissen (Praktikanten, Werkstudenten). Eine Studie aus dem Jahr 2002 hat ergeben, dass atypische Dienstnehmer in Österreich in der Praxis meist finanzielle Einbußen hinnehmen müssen und sozial weniger abgesichert sind als die gleiche Arbeit verrichtende Angestellte.<ref>[http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-3128-AD-839.html Web] Arbeiterkammer Wien (2002): ''Studie: Atypische Beschäftigung bringt massive Nachteile.''</ref>
 
Bereits 2003 war im Koalitionspakt von [[Österreichische Volkspartei|ÖVP]] und [[Freiheitliche Partei Österreichs|FPÖ]] ein Mindestlohn von 1000&nbsp;€ vorgesehen, wurde aber nicht umgesetzt.
Im Jahr 2006 einigten sich [[Sozialdemokratische Partei Österreichs|SPÖ]] und ÖVP im Koalitionspakt auf einen einheitlichen Mindestlohn in der Höhe von 1.000&nbsp;€. Die Sozialpartner [[WKÖ]] und [[ÖGB]] trafen im Juli 2007 eine Vereinbarung zur Umsetzung bis 1. Januar 2009; allerdings nicht durch Generalkollektivvertrag, sondern durch die Kollektivverträge in den Branchen. Nur wenn bis 2009 die Umsetzung nicht erfolgt ist, kommt der Generalkollektivvertrag für alle Bereiche die durch [[WKÖ]] und [[ÖGB]] abgedeckt werden. Die freien Berufe (z.&nbsp;B. Zahnarzthelferin) bilden nach wie vor eine Lücke. Durch die Einigung der Sozialpartner ist ein gesetzlich geregelter Mindestlohn unwahrscheinlicher geworden.<ref>DiePresse.com: ''[http://dpoportal1.diepresse.apa.net/home/politik/innenpolitik/293208/index.do?parentid=0&act=0&isanonym=0 Regierungsabkommen: Mindestlohn kommt im Zwergenschritt]'', 25. März 2007.</ref><ref>[[Die Presse]].com: ''[http://www.diepresse.at/home/politik/innenpolitik/304358/index.do Wirtschaft und ÖGB: 1.000&nbsp;€ Mindestlohn in zwei Etappen]'', 15. Mai 2007.</ref><ref>ORF.at: ''[http://news.orf.at/ticker/257921.html Sozialpartner: 1.000&nbsp;€ Mindestlohn bis 2009]''</ref> (''siehe [[Kollektivvertrag#Vereinheitlichung des Kollektivvertrages|Vereinheitlichung des Kollektivvertrages]]'').
 
Das im Rahmen von Kollektivverträgen vereinbarte niedrigste Einkommen der verschiedenen Branchen war von 1.000 € im Jahr 2008 auf 1.300 € im Jahr 2010 gestiegen.<ref>[http://derstandard.at/2000012427528/Mindestlohn-in-Deutschland-Einkommen-zum-Auskommen Der Standard]</ref> In etlichen Branchen mit einer Abdeckung von etwa 80 Prozent ist er seit 2014 bei 1.500 €. Die österreichischen Gewerkschaften möchten ihn seit Mitte des Jahres 2015 auf 1.700 € anheben.<ref>[http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4793068/Gewerkschaft-will-1700-Euro-Mindestlohn Die Presse]</ref>
 
=== Schweiz ===
In der [[Schweiz]] können Mindestlöhne nur im Rahmen von [[Gesamtarbeitsvertrag|Gesamtarbeitsverträgen (GAV)]] oder bundesrechtlichen Normalarbeitsverträgen allgemeinverbindlich verankert werden. Für ungelernte Angestellte in der Hauswirtschaft gilt beispielsweise ein Mindestlohn von 18.90 CHF <ref>[https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Arbeit/Personenfreizuegigkeit/normalarbeitsvertraege_bund/hauswirtschaft_9_12_16.pdf.download.pdf/Hauswirtschaft_9_12_16_d.pdf ''NAV Hauswirtschaft'']</ref>. Etwa 60 % der Lohnabhängigen sind nicht über Mindestlöhne abgesichert.<ref>Dokumentation SGB zur Mindestlohninitiative, 25. Januar 2011, S. 1 und Tabelle 1: http://mindestlohn-initiative.ch/wp-content/uploads/2011/01/110125_Pressedok_mlohn.pdf</ref>
 
Am 27.&nbsp;November 2011 haben die stimmberechtigten Bürger des französischsprachigen [[Kanton Neuenburg|Kantons Neuenburg]] mit 54,6 % einem gesetzlichen Mindestlohn zugestimmt; somit ist Neuenburg der erste [[Kanton (Schweiz)|Kanton]] mit einem in der Verfassung verankerten Mindestlohn.<ref>[http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/neuenburg_verankert_mindestlohn_in_der_verfassung_1.13433463.html ''Neuenburg verankert Mindestlohn in der Verfassung''], vom 27. November 2011, abgerufen am 3. Dezember 2011.</ref> Zudem stimmten am selben Tag die Bürger der französischsprachigen Kantone [[Kanton Genf|Genf]] und [[Kanton Waadt|Waadt]] über eine Aufnahme des Mindestlohns in ihre Verfassungen ab. Der Kanton Genf stimmte mit 54,2 %, die Waadt mit 51,1 % gegen einen Mindestlohn.
 
Der [[Schweizerischer Gewerkschaftsbund|Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB)]] forderte 2008 einen Mindestlohn von 3550 [[Schweizer Franken]] (nach damaligem Kurs etwa 2'250&nbsp;€). Dies gilt als das Existenzminimum für eine alleinerziehende Person mit einem Kind. Am 18. Mai 2014 scheiterte die [[Mindestlohn-Initiative]] des SGB an der Urne; die Abstimmenden lehnten einen Mindestlohn von 22 CHF (nach damaligem Kurs etwa 18,50&nbsp;€) mit einer großen Mehrheit von 76,3 % ab.<ref>FAZ.net: [http://www.faz.net/aktuell/politik/volksentscheid-in-der-schweiz-mindestlohn-abgelehnt-12945284.html Schweizer lehnen Mindestlohn von 18 Euro ab]</ref>
 
=== Frankreich ===
In Frankreich wurde 1950 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, der seit 1970 die Bezeichnung [[Salaire minimum interprofessionnel de croissance]] (SMIC) trägt und in der Verfassung und im Arbeitsrecht verankert ist. Die Höhe des Bruttomindestlohnes wird einmal jährlich an die gesamtwirtschaftliche Lage sowie nach politischen Vorgaben angepasst. Zum 1. Juli 2012 erfolgte eine Erhöhung um 2 % und zum 1. Januar 2013 noch einmal um 0,3 %. Der Bruttomindestlohn beträgt aktuell 9,53&nbsp;€ pro Stunde, was einem Bruttomonatslohn von 1430,22&nbsp;€<ref>[http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&plugin=1&language=de&pcode=tps00155 epp.eurostat.ec.europa.eu]</ref> entspricht, ausgehend von einer 35-Stunden-Woche.
 
Abgezogen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben (13,7 % des Brutto-SMIC) sowie weitere obligatorische Beiträge wie der CSG (''Contribution sociale généralisée'') und der CRDS (''Contribution au remboursement de la dette sociale'') zur Deckung der Krankenkassenverschuldung beziehungsweise der Soziallastverschuldung (insgesamt 8 % von 97 % des Brutto-SMIC).<ref>[http://www.insee.fr/fr/themes/tableau.asp?ref_id=NATnon04145 Salaire minimum interprofessionnel de croissance (SMIC)] Insee, abgerufen 9. Februar 2012 (fr)</ref>
 
=== Großbritannien ===
[[Datei:Vereinigtes Königreich Großbritannien Mindestlohn.png|miniatur|Großbritannien: wirtschaftliche Entwicklung vor und nach dem Mindestlohn]]
 
1999 führte die [[Labour Party|Labour]]-Regierung unter Premierminister [[Tony Blair]] einen gesetzlichen Mindestlohn (''National Minimum Wage'') ein. Laut dem Bericht der britischen Low Pay Commission von 2006 gibt es 1,3 Millionen Menschen in Großbritannien die für den Mindestlohn arbeiten.<ref name="Low Pay Commission 2006">Low Pay Commission (2006): ''National Minimum Wage – Low Pay Commission Report 2006''. Englisch [http://www.lowpay.gov.uk/lowpay/report/pdf/2006_Min_Wage.pdf (PDF; 1,4&nbsp;MB)]</ref> Niedrigere Mindestlöhne existieren jedoch für unter 22-Jährige sowie für ältere Angestellte während der ersten sechs Monate in einem neuen Job, wenn gleichzeitig eine Weiterbildungsmaßnahme belegt wird. Die Mindestlöhne betrugen 2007: £ 5,52 (6,90&nbsp;€) ab 22 Jahren, £ 4,60 (5,75&nbsp;€) für 18- bis 21-Jährige und £ 3,40 (4,25&nbsp;€) für 16- bis 17-Jährige.<ref>[http://www.britischebotschaft.de/pdf/workUK_ger.pdf LEBEN UND ARBEITEN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH, Britische Botschaft Berlin, Aktueller Stand Nov.2007]</ref>
 
Die Low Pay Commission übt wesentlichen Einfluss auf die Mindestlohngestaltung aus; sie ist unabhängig und besteht aus je drei Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften. Sie gibt jährlich, zumeist im März, einen Bericht heraus, in dem umfassend die Wirkungen des Mindestlohns auf die Gesamtwirtschaft und den Niedriglohnsektor untersucht werden, und Empfehlungen für die künftige Höhe des Mindestlohnes, auf Grundlage derer dann die Regierung zum Oktober eines jeden Jahres eine Wertanpassung vornimmt.
 
Die Untersuchung von Metcalf 2007<ref name="Metcalf 2007">[http://cep.lse.ac.uk/pubs/download/dp0781.pdf David Metcalf: ''Why Has the British National Minimum Wage Had Little or No Impact on Employment?''] (PDF; 549&nbsp;kB), CEP Discussion Paper No 781, April 2007.</ref> kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit einer von zehn Beschäftigten davon betroffen ist und nach der Einführung des Mindestlohns in Großbritannien sich das reale und relative Lohnniveau im Niedriglohnbereich erhöht sowie die [[Lohndifferenz]] zwischen Männern und Frauen sich verringert hat. Auf unterschiedliche Weise angestellte Analysen lassen indes keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf das gesamte Beschäftigungsniveau erkennen, es sei denn auf die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Mutmaßlich wurde befürchteten negativen Beschäftigungseffekten entgegengewirkt durch die Arbeitsmarkt-[[Friktion (Wirtschaft)|Friktionen]], Einkommensteuerfreibeträge, die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften, Produktivitätsverbesserungen, Preiserhöhungen und Profitreduktionen. In einer neueren Beurteilung des britischen Modells<ref>[http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/060524_WSI_Modell_GB.pdf Oliver Nachtwey, Arne Heise: ''Großbritannien: Vom kranken Mann Europas zum Wirtschaftswunderland?,''] (PDF; 140&nbsp;kB) WSI Mitteilungen 3/2006.</ref> wird die vergleichsweise günstigere Arbeitsmarktentwicklung nicht auf die erfolgte Arbeitsmarktflexibilisierung, sondern auf die im Vergleich zur Eurozone günstiger gestalteten institutionellen Rahmenbedingungen für makroökonomisches Handeln zurückgeführt.
 
=== Irland ===
[[Datei:Irland Mindestlohn.png|miniatur|Irland: wirtschaftliche Entwicklung vor und nach dem gesetzlichen Mindestlohn]]
 
In [[Irland]] gilt seit dem 1. April 2000 ein gesetzlicher Mindestlohn. Für 18- bis 20-Jährige, Berufseinsteiger und Praktikanten sind reduzierte Mindestlöhne zwischen 70 % – 90 % des vollen Satzes zu zahlen. In den Jahren vor 2000 wurden branchenspezifische Mindestlöhne in Irland durch die Joint Labour Committees ausgehandelt. Diese Branchenregelungen ergaben einen im Vergleich zum jetzigen Mindestlohn deutlich niedrigeren Stundenlohn und galten zudem nur für ein knappes Viertel der Arbeitskräfte. Im Jahr 2004 erhielten 3,1 % der Vollzeitbeschäftigten den Mindestlohn.
 
Eine 2002 vorgestellte ökonomische Studie zeigte dass der Beschäftigungszuwachs bei Unternehmen im [[Niedriglohnsektor]] nicht signifikant anders war als der bei Firmen, die von der Mindestlohngesetzgebung nicht betroffen waren. Dabei werde jedoch die Anzahl der betroffenen Unternehmen überschätzt. Bei Berücksichtigung der Steigerung des allgemeinen Lohnniveaus befanden die Autoren, dass der Mindestlohn einen statistisch signifikanten negativen Beschäftigungseffekt bei der kleinen Anzahl von Firmen gehabt haben kann, die von der Einführung des Mindestlohns besonders stark betroffen waren.<ref name="O'Neill 2002">O'Neill, Donal, Brian Nolan und James Williams (2002): ''Evaluating the Impact of a National Minimum Wage: Evidence from a new Survey of Firms'', 2. Revision 2005, in: LABOUR: Review of Labour Economics and Industrial Relations [http://ideas.repec.org/p/ecj/ac2002/151.html Abstract]</ref>
 
Das [[Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung|DIW]] weist darauf hin, dass der Mindestlohn in Irland in einer Phase starken Wirtschaftswachstums und sich deutlich verringernder Arbeitslosigkeit eingeführt wurde. Zudem gebe es „eine lange Reihe“ von Ausnahmeregelungen.<ref>[http://www.diw-berlin.de/documents/dokumentenarchiv/17/44743/20061010_stellungnahme_mindestlohn.pdf Stellungnahme des DIW zum Thema Mindestlohn] (PDF; 89&nbsp;kB)</ref>
 
=== Niederlande ===
In den [[Niederlande]]n gilt seit 1968 ein gesetzlicher Mindestlohn, jüngere Angestellte erhalten 30 % bis 85 % des allgemeinen Betrags.<ref name="MSZW 2005">Ministerium van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (25-03-2005): ''Minimumloon: informatie voor werknemers'', siehe [http://home.szw.nl/index.cfm?fuseaction=app.document&link_id=65025 online]</ref> Das Gesetz hierzu wurde am 27. November 1968 vom Parlament verabschiedet.<ref>
{{Literatur | Autor=J. Haasnoot | Titel=Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag | Verlag=Kluwer | Ort=Deventer | Datum=2008 | ISBN=978-90-13-05593-1 | Seiten=14 | Sprache=nl |Online=[http://books.google.de/books?id=nP3ig992UloC&pg=PA14#v=onepage&q&f=false online] }}</ref> Damals betrug der Mindestlohn 100 [[Niederländischer Gulden|Gulden]] per Arbeitswoche. Erhöhungen beschließt das niederländische Arbeitsministerium nach freiwilliger Anhörung des so genannten Sozialökonomischen Rats, der sich aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Externen zusammensetzt.
 
Um Schocks durch zu hohe Steigerungen zu vermeiden, passt die niederländische Regierung den Mindestlohn öfter, und zwar jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres an die wirtschaftliche Entwicklung an. Prinzipiell an Letztere gebunden, kann durch politische Entscheidungen des Ministeriums eine außergewöhnliche Erhöhung oder Stagnation des Mindestlohns beschlossen werden. Nachdem der Mindestlohn von 2003 bis einschließlich 2005 aufgrund politischer Entscheidungen und bedingt durch die schlechte Wirtschaftslage nicht erhöht wurde, stieg er am 1. Januar 2006&nbsp;um 0,6 % an. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2014 auf 19253 Euro brutto im Jahr für Vollzeitarbeitnehmer im Alter von 23 Jahren oder älter festgelegt.<ref>[http://www.rijksoverheid.nl/documenten-en-publicaties/regelingen/2013/11/19/rekenregels-januari-2014.html rijksoverheid.nl]</ref> Umgerechnet ergibt sich zum 1. Januar 2015 ein Mindeststundenlohn von 9,21 Euro (1501,80 Euro brutto Monatslohn).<ref>[http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/52621_53219.htm boeckler.de]</ref>
 
Im Jahr 2004 wurden 4,2 % aller niederländischen Beschäftigten auf dem Niveau des Mindestlohns bezahlt.
 
=== Spanien ===
Der [[Spanien|spanische]] Mindestlohn wurde noch unter Diktator [[Francisco Franco]] 1963 eingeführt und zuletzt 1980 umgebaut. Jeweils in der letzten Woche eines Jahres verkündet die spanische Regierung nach freiwilliger Konsultation der Gewerkschaften und Arbeitgeber den ab 1. Januar des Folgejahres geltenden Mindestlohnsatz. Sollte es ihr notwendig erscheinen, kann die Regierung auch eine zweite Anpassung des ''Salario Mínimo Interprofesional'' genannten Mindestlohns in einem Jahr veranlassen.
 
Der Mindestlohn ist in Spanien der Maßstab für eine Reihe weiterer Regelungen, darunter das nationale Arbeitslosengeld, das Eingliederungsgeld nach längerer Arbeitslosigkeit oder [[Abfindung]]en bei vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages. Dies macht ihn zu einem wichtigen politischen Instrument, auch wenn er durch seine Gültigkeit für nur 0,77 % der Arbeitskräfte in Spanien aufgrund seiner relativ geringen Höhe von 37,7 % des nationalen Durchschnittseinkommens keine große wirtschaftliche Bedeutung genießt.
 
In Spanien ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ([[Salario mínimo interprofesional]], kurz: SMI) das, was ein Arbeitender unabhängig von seinem Beruf und seiner Tätigkeit verdienen soll und wird in Beträgen pro Tag, pro Monat oder pro Jahr angegeben. Er wird jährlich in dem [[Boletín Oficial del Estado]] (BOE) veröffentlicht.
 
Für 2012 liegt der Mindestlohn bei 21,38&nbsp;€/Tag, 641,40&nbsp;€/Monat plus 2 Extrazahlungen und bei 8979,60&nbsp;€/Jahr (bei 14 Monatsgehältern).<ref>{{Internetquelle| titel=Boletín Oficial Del Estado| hrsg=boe.es| format=PDF; 149&nbsp;kB| zugriff=2012-07-23| datum=2011-12-31| url=http://www.boe.es/boe/dias/2011/12/31/pdfs/BOE-A-2011-20645.pdf| sprache=es}}</ref> Dies entspricht etwa 748,30&nbsp;€/Monat bei 12 Monatsgehältern pro Jahr.
 
Aktuell erhalten mehr als 30 % der in Spanien niedergelassenen Bürger den Mindestlohn. Im Dezember 2011 wurde der Mindestlohn erstmals seit seiner Einführung von der Regierung unter [[Mariano Rajoy]] eingefroren.<ref>{{Internetquelle| autor=Ediciones El País| titel=Rajoy congela el salario mínimo por primera vez desde que se creó| werk=EL PAÍS| zugriff=2012-07-23| datum=2011-12-29| url=http://elpais.com/diario/2011/12/29/economia/1325113201_850215.html| sprache=es}}</ref>
 
=== USA ===
[[Datei:State minimum wages v2.jpg|miniatur|Übersicht der Mindestlohnregelungen der US-Staaten und -Territorien, 1. Januar 2013{{Legend|#83a156|höher als nationaler Mindestlohn}}
{{Legend|#2e73b9|gleich dem nationalen Mindestlohn}}
{{Legend|#f8c64d|keine Regelung}}
{{Legend|#c43235|geringer als nationaler Mindestlohn}}
{{Legend|#e7a82e|geringer als nationaler Mindestlohn und branchenspezifisch}}</ul>
Niedrigere Mindestlohnregelungen der Staaten werden von Bundesrecht gebrochen.
]]
In den [[Vereinigte Staaten|USA]] existiert seit 1938 ein gesetzlicher Mindestlohn, der damals mit einem Wert von 0,25 [[US-Dollar]] pro Stunde eingeführt worden war. Seitdem wurde er regelmäßig erhöht, und seine stärkste [[Kaufkraft (Konsum)|Kaufkraft]] bestand im Jahr 1968 mit 1,60 Dollar pro Stunde, was auf Preise des Jahres 2013 umgerechnet 10,70 Dollar entspricht.<ref>{{Internetquelle |titel=CPI Inflation Calculator |url=http://www.bls.gov/data/inflation_calculator.htm |werk=U.S. Bureau of Labor Statistics |zugriff=2013-04-22}}</ref> Von 2009 bis 2014 betrug die Höhe des amerikanischen Mindestlohns 7,25 US-Dollar. Per Dekret hat US-Präsident [[Barack Obama]] ihn am 13. Februar 2014 für Beschäftigte, deren Arbeitgeber auf Vertragsbasis für die Regierung tätig sind, von 7,25 auf 10,10 US-Dollar (umgerechnet 7,48 Euro) angehoben. Gültig ist dieser Mindestlohn für Arbeitsverträge ab 1. Januar 2015.<ref>welt.de: [https://www.welt.de/wirtschaft/article124359103/Die-grandiose-Luftnummer-des-Barack-Obama.html Mindestlohn in Amerika – Die grandiose Luftnummer des Barack Obama], 30. Januar 2014.</ref>
 
Die [[Bundesregierung (Vereinigte Staaten)|Bundesregierung]] gibt mit ihren Regelungen einen nationalen Mindestlohn vor, von dem die [[US-Bundesstaat|Bundesstaaten]] nach oben hin abweichen können. Eine große Zahl der Bundesstaaten haben bislang von der Möglichkeit zur selbständigen Erhöhung des Mindestlohns Gebrauch gemacht, in einigen Staaten haben auch Städte eigene Mindestlohnregelungen erlassen. Den höchsten gesetzlichen Mindestlohn in den USA hat [[San Francisco]] in [[Kalifornien]] mit 10,55 Dollar seit Januar 2013.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.sfgsa.org/index.aspx?page=411 |werk=San Francisco Labor Standards Enforcement |titel=Minimum Wage Ordinance |zugriff=2013-04-22}}</ref> Obwohl der Mindestlohn in der Politik als zwischen den beiden Parteien umstrittenes Thema wahrgenommen wird, haben 2014 die Wähler in vier als besonders republikanisch geltenden Staaten in Volksabstimmungen eine teilweise erhebliche Erhöhung des Mindestlohns beschlossen: Betroffen waren [[South Dakota]], [[Arkansas]], [[Nebraska]] und [[Alaska]].<ref>citylab: [http://www.citylab.com/politics/2014/11/this-years-minimum-wage-initiatives-fell-way-short/382410/ This Year's Minimum Wage Initiatives Fell Way Short], 5. November 2014.</ref> 2012 haben 1,15 % aller Amerikaner bzw. 3,6 Millionen zum Mindestlohn oder darunter gearbeitet. 1,6 Millionen haben den Mindestlohn erhalten, während ca. 2,0 Millionen darunter lagen. Letzteres ist auf Ausnahmen vom Mindestlohngesetz und die Beschränkung des Gesetzes auf pro Stunde entlohnte Arbeitnehmer zurückzuführen.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.bls.gov/cps/minwage2012.htm |werk=U.S. Department of Labor |titel=Characteristics of Minimum Wage Workers: 2012 |zugriff=2013-04-22}}</ref>
 
Die 2010 veröffentlichte Untersuchung „Minimum Wage Effects Across State Borders“ des Arbeitsmarkt-Forschungszentrums an der [[University of California, Berkeley|University of California in Berkeley]] kam zum Ergebnis, dass höhere Mindestlöhne in den USA in den vergangenen 16 Jahren zu keinem Verlust an Arbeitsplätzen geführt haben.<ref>Olaf Storbeck: [http://www.handelsblatt.com/politik/nachrichten/us-studie-die-wahrheit-ueber-mindestloehne%3B2713774%3B0 ''Wahrheit über Mindestlöhne.'' In: ''Handelsblatt.'' 2. Januar 2011.]</ref>
 
== Siehe auch ==
* [[Erwerbsarmut]]
* [[Höchstlohn]]
 
== Literatur ==
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* Christian Ragacs: ''Mindestlöhne und Beschäftigung: Ein Überblick über die neuere empirische Literatur''. Working Papers Series: Growth and Employment in Europe: Sustainability and Competiveness, Working Paper 25, [[Wirtschaftsuniversität Wien]], 2003. [http://www.wu-wien.ac.at/inst/vw1/gee/papers/gee%21wp25.pdf (PDF; 161&nbsp;kB)]
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* Gabriele Sterkel, Thorsten Schulten, Jörg Wiedemuth (Hrsg.): ''Mindestlöhne gegen Lohndumping. Rahmenbedingungen – Erfahrungen – Strategien''. VSA-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-89965-134-0.
* Ulrich Sittard: ''Deutscher Mindestlohn: Zur Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und zur Fluchtmöglichkeit für Arbeitgeber.'' In: ''Zeitschrift für Wirtschaftsrecht.'' (ZIP) 2007, S. 1444–1449.
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== Weblinks ==
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* [[Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut#WSI-Tarifarchiv|WSI-Tarifarchiv]]: [http://www.boeckler.de/94229.html Tarifliche und gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland – Übersicht]
* [[Die Zeit]] Ausgabe 10: [http://www.zeit.de/2015/10/mindestlohn-ausbeutung-luege Mindestlohn ''Die&nbsp;Lohnlüge''] vom 20. März 2015, abgerufen am 23. Februar 2015
* Thorsten Schulten: [http://www.boeckler.de/pdf/wsimit_2010_03_schulten.pdf WSI-Mindestlohnbericht 2010 – Unterschiedliche Strategien in der Krise.] (PDF; 329&nbsp;kB) WSI Mitteilungen 3/2010.
* [http://library.fes.de/pdf-files/wiso/04965.pdf Studie „Auswirkungen eines Mindestlohns auf kleine und mittlere Unternehmen“] (PDF-Datei; 0,5&nbsp;MB) Studie von Prof. Dr. [[Jörn-Axel Meyer]] vom Deutschen Institut für kleine und mittlere Unternehmen (DIKMU) im Auftrag der [[Friedrich-Ebert-Stiftung]] (November 2007) plädiert für differenzierten und rechtlich geschützten Mindestlohn.
* [http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoContent/N/about/aboutifod/ifod_bereich/20070509-WELT-Mindestloehne.pdf Studie des Ifo-Instituts und des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle] prognostiziert Beschäftigungsverluste von über 600.000 Arbeitsplätzen bei Einführung eines Mindestlohn. (PDF-Datei; 172 kB)
* [[Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung]]: [http://www.iab.de/asp/X_info/dokSelect.asp?pkyDokSelect=5&show=Lit ''IAB InfoSpezial''] zum Thema Mindestlohn mit Veröffentlichungen, Forschungsprojekten, Institutionen und weiterführenden Links
* Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: ''Der aktuelle Begriff : Nr. 64/05 : Gesetzliche Mindestlöhne.'' [http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=2860&id=1205 (PDF; 100&nbsp;kB)] (12.&nbsp;September 2005)
* [http://www.fedee.com/minwage.html Federation of European Employers – Review of Minimum Wage Rates], ständig aktualisierte Übersicht über die Höhe des Mindestlohns in allen europäischen Staaten
* Olaf Storbeck: [http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/mythos-mindestlohn/2885208.html ''Mythos Mindestlohn'',] Artikel über die Studie „Mindestlohneffekte des Entsendegesetzes“ von Marion König und Joachim Möller, [[Handelsblatt]], 12. November 2007
* [http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/mindestlohn-studie-entzweit-forscher/2895520.html Kommentare zu der Studie von Arbeitsmarkt- und Ökonometrie-Experten]
* Arindrajit Dube, T. William Lester, and Michael Reich: [http://www.irle.berkeley.edu/workingpapers/157-07.pdf ''Minimum Wage Effects Across State Borders: Estimates using contiguous counties.'' In: ''The Review of Economics and Statistics.'' November 2010, 92(4), S. 945–964.] (PDF; 416&nbsp;kB) – Untersuchung des Arbeitsmarkt-Forschungszentrums der Universität Berkeley (USA) von 2010. [http://www.handelsblatt.com/politik/nachrichten/us-studie-die-wahrheit-ueber-mindestloehne;2713774;0 Zusammenfassung auf Deutsch im Handelsblatt,]
* [http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/bihk24/standortpolitik/arbeitsmarkt_beschaeftigung/Download/818616/.15./data/Positionspapier_ContraMindeslohn-data.pdf Studie der IHK Berlin zu den Auswirkungen des Mindestlohns in der deutschen Hauptstadt]
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Sozialpolitik]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 29. Juli 2017, 15:59 Uhr

Mindestlohn im Arbeitsvertrag (Symbolfoto)

Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder implizit durch das Verbot von Lohnwucher. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es auch regionale Varianten, die sich z. B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen. Weitere Erscheinungsformen sind branchenspezifische Mindestlöhne.

1896 gab es in Neuseeland erste Gesetze zur Lohnschlichtung, aber noch keine festgelegten Mindestlöhne. 1938 wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika nationale Mindestlöhne eingeführt, mit der Begründung, die weißen Arbeitnehmer vor den damals als minderwertig angesehenen Schwarzen zu schützen. Das Jahr vor der Einführung des Mindestlohns war dann auch das letzte Jahr, in dem die Arbeitslosigkeit der Schwarzen niedriger war als die der Weißen.[1] Eine 1970 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen Festlegung von Mindestlöhnen[2][3] hatten zu Beginn des 21. Jahrhunderts 51 der 181 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert.[4] Nach einer Statistik der ILO gibt es in über 90 % ihrer Mitgliedstaaten Mindestlöhne.[5]

Branchenspezifische Mindestlöhne und ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn werden unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Niedriglohnsektor, ein Hauptargument dagegen ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf das Beschäftigungsniveau ist umstritten. Maßgeblich für die möglichen Auswirkungen ist dabei die Höhe des Mindestlohns in Relation zum allgemeinen Lohnniveau.

Geschichte

Mindestlöhne wurden in der Geschichte mehrfach von der Arbeiterbewegung durch Streiks erkämpft. Motiv waren so genannte Hungerlöhne, die in Zeiten großer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt so gering waren, dass sie nicht zur Sicherung der Grundbedürfnisse reichten. Erste lokale Mindestlohnregelungen gab es gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Ab 1894 vergab die Stadt Amsterdam öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht unter einem Mindestlohn bezahlten. 1896 wurden in Neuseeland durch den Industrial Conciliation and Arbitration Act Lohnschlichtungsstellen eingeführt, gefolgt von Victoria, Australien, im Jahr 1899 und Großbritannien im Jahr 1909, die ähnliche Schlichtungsstellen einführten. Das australische Mindestlohnsystem hat seinen Ursprung im ‚Harvester Judgment‘ (1907), und das argentinische mit dem im Jahre 1918 erlassenen Ley 10.505 de trabajo a domicilio (Heimarbeitsgesetz). Auch eine Reihe von Entwicklungsländern beschloss in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Mindestlöhne, darunter Sri Lanka mit der Minimum Wage Ordinance aus dem Jahr 1927.[6] Zu weiteren Ländern mit einer langen Erfahrung mit Mindestlöhnen gehören u. a. die Vereinigten Staaten (seit 1938), Frankreich (1950) oder die Niederlande (1968).

Die Einführung gesetzlicher und tariflicher Mindestlöhne wurde bis nach dem Zweiten Weltkrieg nur spärlich zur Armutsbekämpfung eingesetzt. Erst mit Ende des Krieges wuchs die Zahl der Länder mit Mindestlöhnen wieder deutlich an. Auch die ILO, drittelparitätisch besetzt mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Staaten, beschloss nun mehrere Internationale Arbeitskonventionen über Mindestlohnregelungen: noch 1928 die Minimum Wage Fixing Machinery Convention (No. 26), dann 1951 die Minimum Wage Fixing Machinery (Agriculture) Convention (No. 99) und schließlich 1970 die Minimum Wage Fixing Convention (No. 131).

Heute existieren Regelungen, die gesetzliche Rahmenbedingungen zur Vereinbarung von Mindestlöhnen regeln, in 21 der 28 Länder[7] der Europäischen Union. In Europa gab es besonders in den 1990er Jahren nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion einen deutlichen Zuwachs an Ländern, die an ihre nationalen Begebenheiten angepasste Gesetze beschlossen.

Südafrika

In Südafrika zur Zeit der Apartheidpolitik erließ die Regierung 1957 den Wage Act (Act No 5 / 1957), der dazu diente, für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer bzw. Branchen ohne Tarifstruktur geeignete Festlegungen zu treffen. Dazu konnte der Arbeitsminister so genannte Lohnkommissionen (Wage Boards) einrichten, die Empfehlungen erarbeiteten und dem Ministerium als Vorschlag übermittelten. Im Juni 1973 sind 355 Wage-Board-Festsetzungen im Amtsblatt der Regierung von Pretoria als wage determination verkündet worden, wonach etwa 500.000 Arbeitnehmer (darunter etwa 300.000 Schwarze) betroffen waren. Im Abschnitt 5 (b) des Gesetzes wurde eingeschränkt, dass die Lohnkommission die Gruppen von Beschäftigen aufzeigen soll, in welcher Höhe das Entgelt für sie zu zahlen ist, damit es in Übereinstimmung mit dem „zivilisierten Lebensstandard“ steht, womit Weiße gemeint waren. Diese Sichtweise hatte in Südafrika bereits Tradition und ist mit dem Begriff Civilized Labour Policy verbunden. Ein früherer Arbeitsminister, der Sozialdemokrat Frederic Cresswell, definierte um 1924 „unzivilisierte Arbeit“ als eine Tätigkeit von Personen, die sich auf einen Lebensstil mit den nur allernötigsten Verpflichtungen beschränken, wie er unter „barbarischen und unentwickelten Menschen“ üblich sei.

Das System der Lohnkommissionen diente im Rahmen der Industriepolitik zur Infragestellung allgemeiner Mindestlohnregelungen im Bereich der Border Industry, die sich am Rande der Homelands angesiedelt hatte. Hier zeigte sich die Apartheidregierung bereit, durch spezifische wage determinations oder industrial council agreements die sonst geltenden Festlegungen außer Kraft zu setzen, um dort besondere Niedriglöhne zu ermöglichen, die noch in besonderer Weise durch die Arbeitssuchenden aus den Homelands unter Dauerdruck standen.[8]

Wirtschaftstheorie

Die ökonomischen Auswirkungen von Mindestlöhnen werden kontrovers diskutiert.

Während die klassische Nationalökonomie bis ins späte 19. Jahrhundert sowie ihr Nachfolger die Neoklassische Theorie den Arbeitsmarkt bis heute im Sinne eines freien Marktes wie einen Gütermarkt betrachten, führte der Keynesianismus im frühen 20. Jahrhundert die Konjunkturpolitik im Sinne eines regulierten Marktes in die theoretische Betrachtung ein. Die Annahme vollkommener Arbeitsmärkte wurde von John Maynard Keynes in General Theory fundamental kritisiert. Diese Perspektive nahm die Neue Institutionenökonomik wieder auf. Neuere Theorien ziehen die Unvollkommenheiten auf dem Arbeitsmarkt in Untersuchungen ein oder berücksichtigen, dass Arbeitsmärkte abgeleitete bzw. regulierte Märkte sind.

Einige dieser Thesen:

  • Der Ökonom Gary Fields meint, dass ein Markt für Arbeit nicht nur auf seinem eigenen Sektor betrachtet werden dürfe, da er nicht vor der Wirkung anderer Marktsektoren geschützt sei. Die Bedingungen für den Arbeitsmarkt in einer Branche können beispielsweise die in einer anderen Branche beeinflussen, so dass die einfache Lehrbuchannahme eines Marktmodells nicht zutreffe.[9]
  • Walter Eucken, Begründer des Ordoliberalismus, der als Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft gilt, argumentiert, dass die Angebotskurve anormal verlaufen könne, wenn die Menschen zur Sicherung der Existenzgrundlage bei sinkenden Löhnen das Arbeitsangebot ausweiten müssen. Sollte ein solches Problem über längere Zeit hinweg auftreten, schlägt Eucken hierfür die staatliche Festsetzung von Minimallöhnen vor.[10]
  • Die Modellierung effizienzlohntheoretischer Zusammenhänge betrachtet Unternehmer und Beschäftigte nicht nur als reine Anpasser an externe Bedingungen, sondern als aktive und möglicherweise innovative Akteure.[11] Ein Mindestlohn könne zu steigender Motivation der Beschäftigten führen oder die Unternehmen zur Qualifizierung der Mindestlohnbezieher veranlassen. Durch gestiegene Produktivität stiegen auch die Gewinne des Unternehmens.[12]
  • Ein gestiegenes Suchverhalten bei höheren Lohnniveau u. U. kann zu mehr Beschäftigung führen, weil ein Arbeitsangebot dann eher angenommen wird; andererseits aber auch zu einem Rückgang im Niedriglohnsektor.

Verschiedene Literaturauswertungen[13][14][15] gelangen zu dem Ergebnis, dass die theoretische Analyse keine eindeutigen negativen Beschäftigungswirkungen eines Mindestlohns belege. Laut Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) „hängt das Urteil über den Mindestlohn davon ab, welche praktische Relevanz den Modellannahmen beigemessen wird. Das heißt, es bedarf letztlich einer empirischen Analyse.“.[13]

Neoklassische Theorie

Laut neoklassischer Wirtschaftstheorie hält ein Mindestlohn diejenigen Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt fern, bei denen der unternehmerische Ertrag aus ihrer Arbeit unter den Kosten ihres Arbeitsplatzes liegt.[16][17]

Im neoklassischen Modell stellt sich auf einem freien Markt aufgrund der Gesetze von Angebot und Nachfrage stets ein Gleichgewicht ein, so auch auf dem Arbeitsmarkt. Im Gleichgewicht entspricht die Menge der angebotenen Arbeitskraft der nachgefragten Arbeitskraft und der angebotene Lohn dem nachgefragten Lohn. Dieser wird als Gleichgewichtslohn bezeichnet.

Kaufkrafttheorie

Nach der nachfrageorientierten Kaufkrafttheorie steigert ein Mindestlohn den Gesamtkonsum der Volkswirtschaft. Die Lohnempfänger im Niedriglohnbereich konsumieren demnach den Großteil ihres Einkommens unmittelbar. Die Voraussetzung für einen positiven Nettoeffekt für die Wirtschaft ist laut dieser Theorie dadurch gegeben, dass der Nachfrageeffekt größer ist als die Preissteigerungen infolge der höheren Löhne. Z. B. könnten die Bezieher hoher Einkommen ihre Sparsumme reduzieren, um die höheren Preise zu bezahlen, und das Einkommen der neuen Mindestlohnbezieher ist ohnehin gestiegen. Es muss mehr investiert werden, um den Nachfrageüberhang auszugleichen. Deshalb wird die Investitionstätigkeit bei einer sinkenden Sparquote nicht verringert, sondern wegen der Zunahme der Kaufkraft vergrößert: „In einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung aber, und das ist für die Wirtschaftspolitik die einzig relevante Sichtweise, führt die Idee des der Investition vorangehenden Sparens in die Irre. Der Kern des Missverständnisses liegt in der immer gewährleisteten Identität von realisiertem Sparen und realisiertem Investieren.“

Kritik

Vertreter der Angebotspolitik bestreiten, dass durch die Einführung von Mindestlöhnen ein Nachfrageeffekt erzeugt werden kann. Die Effekte nachfragesteuernder Maßnahmen werden im Gegensatz zur Preissteigerung erst mit großer zeitlicher Verzögerung wirksam. Ein Unternehmen produziert und verkauft zum Zeitpunkt der Einführung eines Mindestlohnes nicht mehr Güter und verfügt somit nicht über mehr Geld; es muss daher entweder Personal entlassen, die Gehälter kürzen oder die Gewinne reduzieren. Also treten zuerst negative Nachfrageeffekte ein. Wenn nun die Erhöhung der Niedriglöhne zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich reale Nachfrageeffekte hervorruft, wird sich die kumulierte Nachfrage nicht verändern, sondern es gibt nur Verlagerungen bei der Nachfrageentscheidung. In der Regel nimmt aufgrund der niedrigeren Sparquote der neuen Nachfragerstruktur die Nachfrage nach Investitionsgütern ab, was mittelfristig zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führt.

Weiter wird kritisiert, dass diejenigen Unternehmen Vorteile aus dem Kaufkraftgewinn der Lohnempfänger zögen, die von der Lohnerhöhung weniger belastet seien. Dies sind zum einen die Unternehmen der kapitalintensiven Wirtschaftszweige, die relativ wenig Menschen beschäftigen. Zum anderen ausländische Unternehmen, die oftmals bereits kostengünstiger produzieren.

Weitere Positionen in der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion

Der Ökonom Gregory Mankiw argumentiert, dass ein Mindestlohn äquivalent ist zu

  1. einer Gehalts-Subvention für ungelernte Arbeiter, bezahlt durch
  2. eine Steuer auf Arbeitgeber, die ungelernte Arbeiter beschäftigen.[18]

Der erste Teil der Politik bringt Vorteile für Niedriglöhner, während der zweite bestimmte Arbeitgeber diskriminiert.

Daher argumentieren einige Kritiker des Mindestlohns, dass eine negative Einkommensteuer größeren Teilen der ärmeren Bevölkerung Vorteile bringt und dabei die Kosten gerechter auf die Gesellschaft als ganzes verteilt. Dass die negative Einkommensteuer armen Arbeitern einen größeren monetären Vorteil bei geringeren Kosten für die Gesellschaft bringt, wurde in einem Bericht des Congressional Budget Office dokumentiert.[19]

Nach Lewis F. Abbott sind Arbeit gebende Unternehmen ökonomische Organisationen und keine Wohlfahrtsorganisationen und nationale Mindestlöhne ineffiziente, kostenträchtige und dysfunktionale Methoden um den Lebensstandard von ärmeren Haushalten anzuheben. Es ist für die Regierung sehr viel praktischer und kostengünstiger, wenn sie:

  • die Möglichkeiten zu arbeiten maximiert, unabhängig von dem Marktwert der Arbeit; selbst einfachste Tätigkeiten bieten laut Abbott wertvolle Arbeitserfahrungen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung;
  • Niedriglöhne aufstockt oder wenn nötig subventioniert, und
  • Geld in anderen Bereichen spart, Inflation bekämpft, und diverse künstliche politisch bedingte Belastungen abschafft, die die Lohnsubventionen erst erforderlich machen.[20]

Empirische Studien und Prognosen

Internationale Befunde

Von der OECD 1998[21] und 2003 erstellte Literaturübersichten zu empirische Studien zu Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen zeigen, dass im Gegensatz zu älteren Untersuchungen, die übereinstimmend nur negative Effekte konstatierten, nun grob widersprüchliche Ergebnisse ermittelt wurden. Dabei wurden Ergebnisse, die entweder keine statistisch signifikanten Aussagen hergeben, oder solche, bei denen die konjunkturellen Effekte eventuell eine Rolle spielen, als widersprüchlich gewertet. Neben negativen Beschäftigungswirkungen, vor allem bei Jugendlichen, wurde auch festgestellt, dass die Armutsquote durch Mindestlöhne nur in begrenztem Maße verringert werden kann, da viele arme Haushalte kein Einkommen aus Erwerbsarbeit beziehen und Beschäftigte mit Mindestlöhnen oft in Haushalten mit einem höher Verdienenden leben.[22] Die unterschiedlichen qualitativen Ergebnisse aus neun Ländern besagen zusammengefasst: In 24 Fällen ergab sich eine Unterstützung für das neoklassische Standardmodell, also Evidenz für negative Beschäftigungseffekte. Widersprüchliche Ergebnisse wurden bei sieben Studien konstatiert und unerwartete Ergebnisse, also entweder keine oder sogar positive Beschäftigungswirkungen, in 15 Fällen aufgezeigt.[23]

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kommt in seiner Auswertung der jüngeren Studien zu dem Ergebnis, dass in den Vereinigten Staaten und Großbritannien, wo der Mindestlohn so niedrig ist, dass davon weniger als 2 % der Arbeitnehmer betroffen sind, nicht allein „in der Regel keine oder allenfalls geringfügig negative, sondern bisweilen sogar positive Beschäftigungseffekte eines Mindestlohns“ gefunden wurden. In Frankreich, wo der Mindestlohn so hoch ist, dass 15,6 % der Arbeitnehmer betroffen sind, zeigten sich im Unterschied dazu teilweise starke negative Beschäftigungseffekte, vor allem bei Jugendlichen und Frauen. In diesem Land, das laut SVR „hinsichtlich seines institutionellen Regelwerkes auf dem Arbeitsmarkt am ehesten mit Deutschland vergleichbar ist“, seien die Beschäftigungsverluste aufgrund der Anhebung des französischen Mindestlohns allerdings beachtlich. „So ermitteln Laroque und Salanié (2002) einen signifikanten Einfluss des Mindestlohns auf die Höhe der Arbeitslosigkeit.[24] Andere Studien ermitteln allenfalls einen geringen negativen Beschäftigungseffekt des SMIC.[25] Weitere Untersuchungen schätzen die beschäftigungspolitischen Effekte von Mindestlöhnen infolge produktivitätssteigernder Wirkungen durch veränderte Unternehmensstrategien positiv ein. Zudem seien weitere positive Einflüsse auf Wachstum und Beschäftigung über eine Stärkung der Binnennachfrage zu erwarten, so dass ein negativer Beschäftigungseffekt stark relativiert werde.[26]

Nach Angaben der ILO führen gravierende Erhöhungen von Mindestlöhnen empirisch belegbar zu Beschäftigungseinbußen für diejenigen Beschäftigten, welche zum Mindestlohn arbeiten. Hingegen kommt es im Fall moderater Erhöhungen zu keinen signifikanten Beschäftigungseffekten.[27]

Eine Studie aus dem Jahr 2013 erhebt den Anspruch, die Widersprüche der unterschiedlichen Studien aufzulösen. Demnach gehen nach der Einführung eines Mindestlohns selten direkt Arbeitsplätze verloren, stattdessen werden fortan weniger neue Stellen geschaffen.[28]

Deutsche Befunde

Siehe Abschnitt 4.2.3 Empirische Untersuchungen

Situation in verschiedenen Staaten

Überblick

Mindestlohn weltweit in US$/h, 2013
  • keine Daten
  • kein Mindestlohn
  • 0,00–1,00
  • 1,01–2,00
  • 2,01–3,00
  • 3,01–5,00
  • 5,01–7,50
  • 7,51–10,00
  • 10,01–16,88
  • Mindestlohn und Erwerbslosenquote, 2004

    In den meisten EU-Ländern wird der Mindestlohn als Bruttomonatslohn definiert, in Großbritannien, Irland und Deutschland als Stundenlohn. 2015 haben 22 von 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der von 1,04 € (Bulgarien) bis 11,10 € (Luxemburg) pro Stunde reicht.

    In Österreich, der Schweiz und den skandinavischen Ländern gibt es keinen von der jeweiligen Regierung festgelegten Mindestlohn, unter anderem deshalb, weil mehr Wert auf die Tarifautonomie gelegt wird. In Dänemark, Finnland und Schweden liegt die Tarifbindung bei über 90 %. In Österreich besteht ebenfalls eine beinahe flächendeckende Tarifbindung.

    In Deutschland wurde 2009 in Westdeutschland für 65 % und in Ostdeutschland für 51 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein Branchen- oder Firmentarifvertrag angewendet. Der Anteil der Beschäftigten in Deutschland, deren Lohn- und Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag geregelt werden, hat seit 1996 eine rückläufige Tendenz.[29] In Deutschland wurde am 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt.

    Mindestlöhne in Europa und einigen anderen Länder, Stand Januar 2016:[30]

    Land Euro/Stunde** Euro/Stunde (kaufkraftbereinigt)*** zuletzt geändert
    Luxemburg 11,12 9,40 01.01.2015
    Frankreich 9,67 9,11 01.01.2016
    Niederlande 9,36 8,52 01.01.2016
    Großbritannien 9,23 8,50 01.10.2015
    Irland 9,15 8,48 01.01.2016
    Belgien 9,10 7,65 01.12.2012
    Deutschland 8,50 / 8,84[31] 6,95 01.01.2015 / ab 01.01.2017
    Slowenien 4,57 5,59 01.01.2015
    Malta 4,20 5,14 01.01.2016
    Spanien 3,97 4,64 01.01.2016
    Griechenland 3,35 4,34 01.03.2012
    Portugal 3,19 3,96 01.01.2016
    Polen 2,55 3,92 01.01.2016
    Estland 2,54 3,67 01.01.2016
    Kroatien 2,37 3,60 01.01.2016
    Slowakei 2,33 3,41 01.01.2016
    Lettland 2,20 3,36 01.01.2016
    Tschechien 2,15 3,36 01.01.2016
    Litauen 2,13 3,25 01.01.2016
    Ungarn 2,06 3,11 01.01.2016
    Rumänien 1,40 2,62 01.07.2015
    Bulgarien 1,24 2,59 01.01.2016
    Türkei 2,49 4,31 01.01.2016
    Mazedonien 1,50 3,26 01.01.2016
    Serbien 0,98 (netto) / 1,06 (netto) 2,66 01.01.2015 / ab 01.01.2017
    Albanien 0,90 1,92 01.07.2013
    Moldawien 0,54 1,82 01.05.2015
    Russland 0,53 1,76 01.01.2016
    Ukraine 0,34 1,55 01.09.2015
    Australien 11,70 9,14 01.07.2015
    Neuseeland 9,26 7,75 01.04.2015
    Kanada* 7,68 6,87 01.01.2015
    USA 6,53 5,94 24.07.2009
    Japan* 5,94 5,73 01.01.2016
    Korea 4,80 5,39 01.01.2016
    Argentinien 2,96 5,22 01.01.2016
    Brasilien 1,08 1,74 01.01.2016

    * gewichteter Durchschnitt der regionalen Mindestlöhne
    ** Umrechnung in Euro anhand des Euro-Referenzkurses Jahresdurchschnitt 2015
    *** Umrechnung anhand der von der Weltbank für 2014 ausgewiesenen Kaufkraftparitäten für den privaten Konsum

    Deutschland

    Das deutsche Arbeitsrecht kennt sechs Arten von Mindestlöhnen:

    • den allgemeinen Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes;
    • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetze;
    • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
    • den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
    • Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes;
    • Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der Länder, Vergabemindestlöhne beinhalten keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer auf ein Mindestentgelt.[32]

    In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 aufgrund des Mindestlohngesetzes erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Der Mindestlohn beträgt seit 2017 8,84 € je Zeitstunde[31]. Daneben gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne. Diese gehen dem allgemeinen Mindestlohn vor, wenn sie höher als der allgemeine Mindestlohn sind.[33] Während einer Übergangszeit bis Ende 2017 dürfen Branchenmindestlöhne den allgemeinen Mindestlohn noch unterschreiten.[34]

    Die Branchenmindestlöhne werden grundsätzlich durch Tarifverträge festgelegt und durch einen staatlichen Rechtsetzungsakt für alle Arbeitsverhältnisse dieser Branche rechtsverbindlich. Die Rechtsverbindlichkeit des Branchenmindestlohns ergibt sich aus § 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in Verbindung mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags nach § 5 Tarifvertragsgesetz oder – alternativ – in Verbindung mit einer nach § 7 AEntG erlassenen Rechtsverordnung. Für die Pflegebranche gelten besondere Bestimmungen nach § 10 bis § 13 AEntG.

    Die Branchenmindestlöhne gelten auch für Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt werden. Ebenso gelten sie für (Leih-)Arbeitnehmer, wenn und solange sie durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen Arbeitgeber (Entleiher) überlassen werden, der in den Geltungsbereich eines Branchenmindestlohns fällt (§ 8 Abs. 3 AEntG). Daneben kann für die Branche der Arbeitnehmerüberlassung selbst ein Mindestlohn-Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung nach § 3a Abs. 2 AÜG[35] allgemeinverbindlich werden. Man spricht hier von einer Lohnuntergrenze.

    Gesetzlicher Mindestlohn

    Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz eingeführt. Er beträgt seit 2017 brutto 8,84 € je Zeitstunde. Die Höhe wurde durch den Gesetzgeber bestimmt.

    Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Die Kommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite, sowie zwei Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft ohne Stimmrecht (beratende Mitglieder).

    Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben alle Arbeitnehmer. Ebenso Anspruch haben Praktikanten, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) handelt. Das gilt nicht für Schüler oder Studenten, die das Praktikum im Rahmen ihrer Schulausbildung oder ihres Studiums absolvieren oder für bis zu dreimonatige Orientierungspraktika oder für von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation.

    Ausgenommen von dem Anspruch auf den Mindestlohn sind außerdem jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende. Arbeitnehmer, die mindestens 1 Jahr lang arbeitslos waren (Langzeitarbeitslose i.S. v. § 18 SGB III) haben erst nach sechsmonatiger Beschäftigung Anspruch auf den Mindestlohn. Für Zeitungszusteller gilt übergangsweise ein geringerer Mindestlohn und zwar bis Ende 2015 von 6,38 €, bis Ende 2016 von 7,23 € und bis Ende 2017 von 8,50 €.

    Darüber hinaus konnte bis Ende 2016 mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vom gesetzlichen Mindestlohn nach unten abgewichen werden. Seit 2017 gilt der Mindestlohn in allen Branchen, selbst wenn ein Tarifvertrag ein niedrigeres Entgelt vorsieht.

    Anderweitige Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen sind insoweit unwirksam. Arbeitnehmer können auf den Mindestlohn nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten. Der Mindestlohnanspruch kann nicht verwirkt werden. Die Einhaltung des Mindestlohns wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung kontrolliert. Um die Kontrolle zu erleichtern, bestehen für Arbeitgeber zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten.

    Vor der Einführung des Mindestlohns in Deutschland Anfang 2015 wurde vielfach vor negativen Folgen für den Arbeitsmarkt und starken Arbeitsplatzverlusten gewarnt. Ein Jahr nach Einführung waren derartige Folgen jedoch nicht festzustellen.[36]

    Aktuelle gesetzliche Mindestlöhne und Lohnuntergrenzen in den einzelnen Branchen

    Mindestlöhne aufgrund von Tarifverträgen, Rechtsverordnungen im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
    Branche In Kraft seit Gültig bis Bruttoverdienst je Arbeitsstunde
    Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst 1. Juli 2015 31. März 2017 [37]
    • Bundesweit: 8,94  € (ab 1. Januar 2016: 9,10 €)
    Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch 1. Januar 2016 31. Dezember 2017 [38]
    • pädagogisches Personal (West und Berlin)
      ab 1. Januar 2016: 14,00 € (ab 1. Januar 2017: 14,60 €)
    • pädagogisches Personal (Ost)
      ab 1. Januar 2016: 13,50 € (ab 1. Januar 2017: 14,60 €)
    Bauhauptgewerbe
    (ohne Dachdeckerhandwerk und Gerüstbaugewerbe)
    1. Januar 2014 31. Dezember 2017 [39]
    • einfache Bau- und Montagearbeiten (West und Berlin): 11,10 € (ab 1. Januar 2015: 11,15 €, ab 1. Januar 2016: 11,25 €, ab 1. Januar 2017: 11,30 €)
    • einfache Bau- und Montagearbeiten (Ost): 10,50 € (ab 1. Januar 2015: 10,75 €, ab 1. Januar 2016: 11,05 €, ab 1. Januar 2017: 11,30 €)
    • fachlich begrenzte Arbeiten (West): 13,95 € (ab 1. Januar 2015: 14,20 €, ab 1. Januar 2016: 14,45 €, ab 1. Januar 2017: 14,70 €)
    • fachlich begrenzte Arbeiten (Berlin): 13,80 € (ab 1. Januar 2015: 14,05 €, ab 1. Januar 2016: 14,30 €, ab 1. Januar 2017: 14,55 €)
    • fachlich begrenzte Arbeiten (Ost): 10,50 € (ab 1. Januar 2015: 10,75 €, ab 1. Januar 2016: 11,05 €, ab 1. Januar 2017: 11,30 €)
    Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlenbergwerken 1. April 2013 31. März 2015 [40]
    • Werker und Hauer bundesweit: 11,92 €
    • Hauer und Facharbeiter mit Spezialkenntnissen bundesweit: 13,24 €
    Dachdeckerhandwerk 1. Januar 2016 31. Dezember 2017 [41]
    • Bundesweit: 12,05 € (ab 1. Januar 2017: 12,25 €)
    Elektrohandwerk 1. Januar 2016 31. Dezember 2019 [42]
    • West: 10,35 € (ab 1. Januar 2017: 10,65 €, ab 1. Januar 2018: 10,95 €, ab 1. Januar 2019: 11,40 €)
    • Ost und Berlin: 9,85 € (ab 1. Januar 2017: 10,40 €, ab 1. Januar 2018: 10,95 €, ab 1. Januar 2019: 11,40 €)
    Fleischwirtschaft 1. August 2014 31. Dezember 2017 [43]
    • Bundesweit: 7,75 € (ab 1. Dezember 2014: 8,00 €, ab 1. Oktober 2015: 8,60 €, ab 1. Dezember 2016: 8,75 €)
    Friseurhandwerk ab. 1. Januar 2017
    • kein Branchenmindestlohn mehr
    Gebäudereinigung 1. Januar 2016 31. Dezember 2017 [44]
    • Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1; West und Berlin): 9,80 € (ab 1. Januar 2017: 10,00 €)
    • Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1; Ost): 8,70 € (ab 1. Januar 2017: 9,05 €)
    • Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6; West und Berlin): 12,98 € (ab 1. Januar 2017: 13,25 €)
    • Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6; Ost): 11,10 € (ab 1. Januar 2017: 11,53 €)
    Gerüstbauerhandwerk 1. April 2016 30. April 2018 [45]
    • Bundesweit: 10,70 € (ab 1. Mai 2017: 11,00 €)
    Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau 1. Januar 2015 31. Dezember 2017 [46]
    • ab 1. Januar 2015 alte Länder ohne Berlin: 7,40 €, neue Länder und Berlin: 7,20 €
    • ab 1. Januar 2016 alte Länder ohne Berlin: 8,00 €, neue Länder und Berlin: 7,90 €
    • ab 1. Januar 2017: 8,60 € (bundesweit)
    • ab 1. November 2017: 9,10 € (bundesweit)
    Maler- und Lackiererhandwerk 1. Mai 2014 30. April 2017 [47]
    • gelernte Arbeitnehmer (West): 12,50 € (ab 1. Mai 2015: 12,80 €, ab 1. Mai 2016: 13,10 €)
    • gelernte Arbeitnehmer (Berlin): 12,30 € (ab 1. Mai 2015: 12,60 €, ab 1. Mai 2016: 12,90 €)
    • gelernte Arbeitnehmer (Ost): 10,50 € (ab 1. Mai 2015: 10,90 €, ab 1. Mai 2016: 11,30 €)
    • ungelernte Arbeitnehmer (bundesweit): 9,90 € (ab 1. Mai 2015: 10,00 €, ab 1. Mai 2016: 10,10 €)
    Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Pflege durch Pflegebetriebe) 1. Januar 2015 31. Oktober 2017 [48]
    • West und Berlin: 9,40 € (ab 1. Januar 2016: 9,75 €, ab 1. Januar 2017: 10,20 €)
    • Ost: 8,65 € (ab 1. Januar 2016: 9,00 €, ab 1. Januar 2017: 9,50 €)

    Für die Pflegebranche tritt nach dem 4. Abschnitt des AEntG an die Stelle eines Tarifvertrags der Vorschlag einer Kommission, der neben den Gewerkschaften und den nichtkirchlichen Arbeitgebern auch Vertreter der kirchlichen Pflegearbeitgeber und der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer angehören. Damit wird dem so genannten Dritten Weg der Kirchen Rechnung getragen, die es unter Berufung auf ihr Selbstbestimmungsrecht ablehnen, Tarifverträge zu schließen oder sich Tarifverträgen zu unterwerfen.

    Schornsteinfegerhandwerk 1. Januar 2016 31. Dezember 2017 [49]
    • Bundesweit: 12,95 €
    Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 1. Mai 2015 30. April 2019 [50]
    • West und Berlin: 11,30 € (ab 1. Mai 2016: 11,35 €, ab 1. Mai 2017: 11,40 €)
    • Ost: 10,90 € (ab 1. Mai 2016: 11,00 €, ab 1. Mai 2017: 11,20 €, ab 1. Mai 2018: 11,40 €)
    Textil- und Bekleidungsindustrie 1. Januar 2015 31. Dezember 2017 [51]
    • Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie Berlin-Ost
      • ab 1. Januar 2015: 7,50 €
      • ab 1. Januar 2016: 8,25 €
      • ab 1. November 2016: 8,75 €
    Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft 1. Februar 2014 30. September 2017 [52]
    • alte Bundesländer: 8,25 € (ab 1. Oktober 2014: 8,50 €, ab 1. Juli 2016: 8,75 €)
    • neue Bundesländer und Berlin: 7,50 € (ab 1. Oktober 2014: 8,00 €, ab 1. Juli 2016: 8,75 €)
    Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
    Branche In Kraft ab Gültig bis Bruttoverdienst Euro je Stunde
    Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) 1. April 2014 31. Dezember 2016
    • West:
      ab 1. April 2014: 8,50 €,
      ab 1. April 2015: 8,80 €,
      ab 1. Juni 2016: 9,00 €
    • Ost und Berlin:
      ab 1. April 2014: 7,86 €
      ab 1. April 2015: 8,20 €,
      ab 1. Juni 2016: 8,50 €[53]

    In weiteren Branchen ist ein Mindestlohn rechtlich möglich, aber nicht in Kraft. Betroffen sind folgende Branchen:

    Briefdienstleistungen
    Mit der Postmindestlohnverordnung[54] waren Mindestlöhne für die Branche nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden, den der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ im November 2007 geschlossen hatten.[55] Die Postmindestlohnverordnung wurde jedoch durch das Bundesverwaltungsgericht, wie bereits von den Vorinstanzen, als rechtswidrig und damit als ungültig angesehen.[56]
    Abbruch- und Abwrackgewerbe
    Hier galt bis zum 31. Dezember 2008 ein Mindestlohn von 9,10 € bis 11,96 €.[57]

    Im Friseurhandwerk haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn verständigt. Der Tarifvertrag wurde nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt und im Bundesanzeiger vom 13. Dezember 2013 veröffentlicht:[58][59]

    • West: 7,50 € (ab 1. August 2014: 8,00 €, ab 1. August 2015: 8,50 €)
    • Ost und Berlin: 6,50 € (ab 1. August 2014: 7,50 €, ab 1. August 2015: 8,50 €)

    Bei der Allgemeinverbindlichkeit ist der Lohn nicht für ausländische Arbeitgeber verbindlich, die Friseure nach Deutschland entsenden.

    Bis zur Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 gab es in Deutschland eine Vielzahl von nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, nach denen Stundenlöhne von weniger als 6 € gezahlt wurden.[60] Die niedrigsten tariflichen Bruttostundenlöhne registrierte das Statistische Bundesamt im zweiten Halbjahr 2006 in den ostdeutschen Bundesländern. Zum Beispiel verdienten seinerzeit in Thüringen Wachleute für Veranstaltungen 4,38 €, der Stundenlohn für Friseure im ersten Berufsjahr lag in Sachsen bei 3,82 €.[61][62] 4,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland erhielten weniger als 7,50 € je Stunde.[63]

    Empirische Untersuchungen

    Laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Ifo-Instituts birgt das Instrument des Mindestlohns die Gefahr, dass die dadurch gestiegenen Einkommen zu Arbeitsplatzverlusten bei Geringverdienern führen könnten.[64] Eine 2007 veröffentlichte DFG-Studie (Mikrodatenanalyse über Mindestlohneffekte des Entsendegesetzes) für die deutsche Bauwirtschaft ergab hinsichtlich der Beschäftigungswirkung insgesamt keine größeren Effekte. Die Untersuchung ergab im Detail in jeweils minimalem Ausmaß sowohl negative Effekte für Ostdeutschland als auch positive Effekte für Westdeutschland.[65] Die Aussagekraft beider Studien wurde unterschiedlich beurteilt.[66][67] Forscher der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung konstatieren eine kontroverse Diskussion innerhalb der Wirtschaftswissenschaft zum Verhältnis von Mindestlöhnen und Beschäftigung, bestreiten aber die Folge des Verlusts von Arbeitsplätzen.[68]

    Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales evaluierten 2011 sechs führende Wirtschaftsforschungsinstitute acht der insgesamt zwölf branchenspezifischen Mindestlöhne in Deutschland.[69] Das Konsortium aus den Instituten IAB (Nürnberg), RWI (Essen) und ISG (Köln) analysierte den Mindestlohn in der Bauindustrie, das ZEW (Mannheim) übernahm das Dachdeckerhandwerk und die Abfallwirtschaft, das IAQ (Duisburg) die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und die Gebäudereinigung und das IAW (Tübingen) die Pflegebranche, das Maler- und Lackiererhandwerk und das Elektrohandwerk. Ziel der Studien war es, die bestehenden Mindestlöhne hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung, den Arbeitnehmerschutz und den Wettbewerb zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden in zusammenfassender Form in einer Sonderausgabe der Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung veröffentlicht.[70] Die Analysen beruhen größtenteils auf Mikrodaten und entsprechen den Standards der internationalen Mindestlohnforschung. Methodisch wurde der Differenz-von-Differenzen Ansatz verwendet, bei dem die Ergebnisvariable (z. B. die Beschäftigung oder Löhne) ähnlich wie bei einer Medikamentenstudie vor und nach Einführung des Mindestlohnes zwischen einer Gruppe aus Betroffenen und einer Kontrollgruppe verglichen wird. Insgesamt legen die Ergebnisse nahe, dass Beschäftigungsverluste durch einen Mindestlohn weitgehend ausgeblieben sind, wenn auch große regionale Unterschiede zu konstatieren sind. So lassen sich insbesondere in Ostdeutschland deutliche Effekte der Lohnuntergrenze auf die Lohnverteilung nachweisen.

    Die Studienreihe Fachkraft 2020, welche in Kooperation der STUDITEMPS GmbH mit der Maastricht University durchgeführt wurde, befasste sich unter anderem mit den Auswirkungen des Mindestlohns auf den studentischen Arbeitsmarkt. Die repräsentative Befragung von bundesweit etwa 50.000 Studierenden (2014 und 2015) ergab, dass sich das durchschnittliche Lohnniveau der Hochschüler von 9,34 Euro (2014) auf 9,86 Euro (2015) erhöht hat. Diese Steigerung von mehr als 5 Prozent ist vor allem auf den starken Rückgang des Niedriglohnbereichs zurückzuführen. Allerdings ist insbesondere auf dem studentischen Arbeitsmarkt das System des Mindestlohn noch nicht frei von Lücken. So ergab die Studie, dass bei fünf Bundesländern rund 10 % der studentischen Arbeitnehmer weniger als die erforderlichen 8,50 Euro brutto erhielten und somit in einem unzulässigen Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. standen. Das macht deutlich, dass an einer flächendeckenden Umsetzung des Mindestlohns auf dem studentischen Jobmarkt in Deutschland zu zweifeln ist.[71]

    Weitere wissenschaftliche Studien zu den ökonomischen Effekten erschienen in einer Sonderausgabe des German Economic Review.[72] So untersucht eine Studie von Frings[73] die Beschäftigungseffekte sowohl in der Elektro- als auch in der Maler- und Lackiererbranche. Die Ergebnisse legen nahe, dass mit der Einführung des Mindestlohnes in der Branche keine negativen Beschäftigungswirkungen einhergegangen sind, trotz teils hoher Betroffenheit. In der Studie von Boockmann, Krumm, Neumann und Rattenhuber[74] für die Elektrobranche kommen die Autoren zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Studie von Aretz, Arntz und Gregory[75][76] berücksichtigt dagegen auch Lohngruppen mit Verdiensten oberhalb des Mindestlohns in ihren Analysen und findet eine reduzierte Weiterbeschäftigungswahrscheinlichkeit in der Dachdeckerbranche, insbesondere auch bei Facharbeitern in Ostdeutschland. Eine weitere Studie betrachtet die Verdienstsituation der Dachdecker im Zuge des Mindestlohns.[77][78] Die Ergebnisse zeigen, dass zwar die Löhne der Geringverdiener gestiegen sind, die Verdienste der qualifizierteren Facharbeiter sich jedoch gleichzeitig verschlechtert haben. Die Befunde sprechen für eine reduzierte Lohndifferenzierung bzw. Bildungsrendite im Handwerk. Mit einer Betroffenheitsquote (Anzahl der Beschäftigten mit einer Entlohnung unterhalb der nächsten Mindestlohnstufe) von über 50 Prozent ist das Dachdeckerhandwerk einer der am stärksten vom Mindestlohn betroffenen Branchen. Eine weitere Studie der Universitäten Tübingen und Linz zur Schattenwirtschaft in Deutschland prognostiziert mit Einführung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 eine Erhöhung der Schattenwirtschaft um 1,5 Mrd. Euro, wobei dies nach der Modellschätzung lediglich einen relativ geringen Teil der erforderlichen Anpassungen an den Mindestlohn ausmacht.[79]

    Politische Debatte

    Befürworter des Mindestlohns sehen die Forderungen nach Mindestlöhnen oft als notwendigen Bestandteil humaner Arbeit im Kontext der Menschenwürde.[80][81][82]

    Eine Position sieht den gesetzlichen Mindestlohn als geeignetes und notwendiges Instrument an, soziale Verwerfungen durch Niedriglöhne zu verhindern, insbesondere auch als Kompensation für die zurückgegangene Tarifbindung[83][84] und die steigende Anzahl von „Aufstockern“, die einen Lohn unterhalb des Sozialhilfeniveaus erhalten und daher einen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II haben.[83][85] Ihre Vertreter verweisen auf entsprechende ausländische Regelungen.[86]

    Die Gegenposition lehnt den Mindestlohn ab; sie befürchtet negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage und einen Arbeitsplatzabbau. Sie schlägt andere Modelle zur Lösung eventueller sozialer Probleme vor.[87]

    Während der Regierungszeit der großen Koalition (2005–2009, Kabinett Merkel I, Bundesarbeitsminister: Franz Müntefering) gab es relativ wenige Diskussionen zum Thema Mindestlohn.[88]

    Die Tarifbindung ist zurückgegangen, weil das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) weniger genutzt wird (Daten dazu enthalten Tarifregister; sie werden vom BMA, von Landesministerien und vom WSI geführt). Vom 1. Januar 1999 bis zum 1. Januar 2006 (rot-grüne Koalition) ging die Zahl der AVE von 591 auf 446 Tarifverträge zurück (also um 25 %).

    Seit dem Wahlkampf vor der Bundestagswahl 2009 wird das Thema 'Mindestlöhne' wieder stärker diskutiert; ebenso vor der Bundestagswahl 2013 (22. September) und den Bayerischen Landtagswahl (15. September 2013) und Hessen (siehe unten).

    Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg (Kabinett Kretschmann I) brachte im Dezember 2011 gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Hamburg einen Entschließungsantrag für die Einführung eines Mindestlohns in den Bundesrat (BR) ein. Die damalige BR-Mehrheit lehnte den Antrag ab. Durch die Landtagswahl in Niedersachsen am 20. Januar 2013 änderte sich die Mehrheit im Bundesrat.

    Der Bundesrat verabschiedete am 1. März 2013 einen Beschluss (BR-Drucksache 136/13)[89] und am 3. Mai 2013 die Entschließung Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten. In letzterer fordert der Bundesrat die Bundesregierung und den Bundestag auf, umfassende gesetzliche Veränderungen zu initiieren und umzusetzen zwecks „Sicherung auskömmlicher Löhne, insbesondere durch Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland“.[90]

    Am 8. Mai 2013 wurden Daten aus neuen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekannt.[91]

    • 2012 gab es im Jahresdurchschnitt etwa 323.000 Haushalte mit einem sogenannten Hartz-IV-Aufstocker, der ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von mehr als 800 Euro bezieht. 2009 waren es etwa 20.000 weniger.
    • Die Zahl dieser auf Hartz IV angewiesenen, alleinstehenden Vollzeit- oder Teilzeit-Jobber kletterte im gleichen Zeitraum um 38 Prozent auf etwa 75.600.
    • Insgesamt waren 2012 durchschnittlich etwa 1,3 Millionen Hartz-IV-Bezieher erwerbstätig, etwa genauso viele wie 2009. Knapp die Hälfte von ihnen hatten einen Mini-Job.

    Zeit online konstatierte im Mai, dass einige seriöse Medien aus statistischen Zahlen falsche Schlussfolgerungen gezogen hatten und Meldungen mit Titeln wie Reguläre Jobs reichen immer seltener zum Leben (Spiegel Online) veröffentlicht hatten.[92]

    Tarifparteien Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordern einen gesetzlichen Mindeststundenlohn in Höhe von 8,50 €, der später auf 9,00 € ansteigen soll.[93] Dieser Betrag orientiere sich an den Mindestlöhnen wirtschaftlich vergleichbarer EU-Länder. Das sich daraus ergebende Nettoeinkommen liegt unterhalb der Pfändungsfreigrenze.[94] Auch die Industriegewerkschaft Metall fordert nach anfänglicher Skepsis einen Mindeststundenlohn von 8,50 €.[95] Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € ebenfalls übernommen. Das gesetzliche Minimum soll dabei als Auffanglösung die Instrumente Allgemeinverbindlicherklärung und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergänzen. Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) lehnt einen branchen-unspezifischen gesetzlichen Mindestlohn ab und favorisiert branchenspezifische Lösungen.[96][97] Die IG Bauen-Agrar-Umwelt hat für Mitglieder in Teilen ihres Organisationsbereichs bereits deutlich höhere Branchen-Mindestlöhne ausgehandelt (beispielsweise am Bau). Da dies nicht für alle Branchen in Tarifverhandlungen möglich ist, unterstützt sie nach wie vor die Forderung des DGB nach einem flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 €.

    Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist (Stand 2007) gegen den gesetzlichen Mindestlohn, sie sah 2007 durch den Mindestlohn 1,7 Millionen Arbeitsplätze bedroht.[98]

    Politische Parteien In den Koalitionsverhandlungen im November 2013 vereinbarten SPD, CDU und CSU im Koalitionsvertrag die schrittweise Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes von 8,50 Euro für Deutschland für 2015 mit möglichen Ausnahmeregelungen bis 2017.[99]

    Die CDU lehnte einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn viele Jahre lang ab mit der Begründung, sie befürchte von diesem eine arbeitsplatzvernichtende Wirkung. Mit dem Ziel, Arbeitsplätze auch für Geringqualifizierte zu sichern oder zu schaffen, forderte sie stattdessen ein Mindesteinkommen, das sich aus einer Kombination aus Lohn und einem staatlichen Lohnzuschuss zusammensetzen sollte.[100][101][102] Nach der Bundestagswahl 2009 vereinbarte die CDU mit der FDP im Koalitionsvertrag, in Deutschland keinen allgemeinen Mindestlohn einzuführen ("Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab.").

    Anfang 2010 befürwortete die neue Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen weitere Branchen-Mindestlöhne.[103] Im Mai 2011 forderte die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) Mindestlöhne. Karl-Josef Laumann (Bundesvorsitzender der CDA – Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft – und Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in NRW) kämpfte jahrelang parteiintern für Mindestlöhne.[104] Davon konnte er letztendlich auch den Bundesvorstand der CDU unter Angela Merkel überzeugen,[105] und auf dem Leipziger Parteitag 14./15. November 2011 beschloss die CDU, sich für die Einführung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze einzusetzen, die durch eine Kommission der Tarifparteien bestimmt werden solle.[106][107] Einen Einfluss der Politik auf diese Lohnuntergrenze lehnte sie ab.[108] Der Begriff „Lohnuntergrenze“ statt „Mindestlohn“ wurde gewählt, um sich begrifflich von politischen Wettbewerbern abzugrenzen.[109]

    Die SPD fordert mit dem Argument der Lohngerechtigkeit einen gesetzlichen Mindestlohn, der bei einer Vollzeitbeschäftigung das Existenzminimum gewährleistet. Sie fordert, der Mindestlohn solle gesetzlich verankert sein, flächendeckend gültig und mindestens 8,50 € je Stunde betragen.[110]

    Die FDP plädierte lange Zeit gegen einen gesetzlichen Mindestlohn; sie fürchtete negative Konsequenzen für die Wirtschaft und einen Rückgang der Beschäftigung für gering qualifizierte Tätigkeiten.[111] Negativen sozialen Folgen von Niedriglöhnen wollte sie durch Einführung eines Bürgergeldes begegnen. Der Kurswechsel der CDU und andere Faktoren lösten in der FDP eine Debatte über den zukünftigen Kurs aus.[112] Das Thema wurde auf dem Bundesparteitag am 4. Mai 2013 diskutiert;[113] nach einer spannenden Debatte stimmten 57 % der Delegierten für die (neue) Linie der FDP-Parteispitze.[114]

    Die Partei Die Linke fordert, einen Mindestlohn von 10 € gesetzlich zu verankern, dieser soll dann jährlich mindestens in dem Maße steigen, in dem die Lebenshaltungskosten steigen.[115]

    Bündnis 90/Die Grünen schlägt (Stand November 2011) eine Mindestlohnkommission nach britischem Vorbild vor, die unabhängig von politischem Einfluss mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft besetzt sein solle und die Höhe des Mindestlohns unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen festlegen solle.[116]

    Die Piraten fordern langfristig die Einrichtung einer Expertenkommission nach niederländischem Vorbild zur Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohns.[117] Kurzfristig wird ein Mindestlohn von 9,02 Euro für unbefristete und 9,77 Euro für befristete Arbeitsverhältnisse im Jahr 2013 gefordert.[118]

    Von Seiten der Arbeitgeber wird kritisiert, dass mit der Einführung des Mindestlohnes auch eine erhebliche Steigerung der Bürokratie einhergeht, da Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer genau aufgezeichnet werden müssen. Dies bringe erhebliche Mehrkosten und Rechtsunsicherheit mit sich, wie u. a. der DIHK kritisiert.[119]

    Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

    Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung widmet in seinem Gutachten 2006 dem Thema Mindestlohn einen Abschnitt mit dem Titel Mindestlöhne – ein Irrweg[120] und untersucht darin die Argumente für und gegen die Einführung eines Mindestlohns. Die Analyse kommt zu dem Schluss: „Als Fazit ergibt sich, dass keines der Argumente für die Einführung eines Mindestlohns wirklich zu überzeugen vermag.“ (S. 407). Hinsichtlich der zu erwartenden Beschäftigungswirkungen schreibt der Sachverständigenrat: „Anders als in der Diskussion teils suggeriert, dürfte ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland durchaus negative Beschäftigungseffekte nach sich ziehen.“ (S. 408) sowie: „In Verbindung mit den internationalen Erfahrungen ist daher im Hinblick auf die zu erwartenden Beschäftigungseffekte ausdrücklich vor der Einführung eines Mindestlohns in Deutschland zu warnen. Dies gilt umso mehr angesichts der gegenwärtig diskutierten Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 € und mehr.“ (S. 407).

    Ein Mitglied des SVR, Peter Bofinger, vertritt eine abweichende Meinung und schlägt einen Mindestlohn von 5 € vor.[121] Seiner Ansicht nach wäre die Einführung eines Mindestlohns nicht mit negativen Beschäftigungsfolgen verbunden (S. 422 ff).

    Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

    Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung prognostizierte im Jahr 2013, dass Deutschlands Handelsbilanzüberschuss mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch in den kommenden Jahren über der von der EU geforderten Grenze von sechs Prozent liegen würde und empfahl Deutschland, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Ihre Empfehlung enthielt keine Angaben über eine geeignete Höhe des Mindestlohns.[122]

    Luxemburg

    Mindestlohn
    Personengruppe pro Monat pro Stunde
    Qualifizierte ab 18 2307,56 € 13,33 €
    Unqualifizierte ab 18 1922,96 € 11,11 €
    17–18 Jahre alt 1538,37 € 08,89 €
    15–17 Jahre alt 1442,22 € 08,33 €

    In Luxemburg wird seit dem 1. Januar 2009 arbeits- und sozialrechtlich nicht mehr zwischen „Arbeitern“ (ouvriers) und „Angestellten“ (employés privés) unterschieden; fortan gibt es nur noch „Gehaltsempfänger“ (salariés).[123] Für alle Beschäftigungsverhältnisse ist ein Mindestgehalt per Gesetz vorgeschrieben. Am 1. Januar 2015[124] wurde das Mindestgehalt je nach Alter und Qualifikation entsprechend nebenstehender Tabelle neu festgelegt.[125] Das „soziale Mindestgehalt“ (le salaire social minimum) ist ein grundlegender Eckwert der Luxemburger Sozialversicherung und entspricht im Betrag jeweils dem Mindestgehalt für Unqualifizierte ab dem Alter von 18 Jahren, derzeit 1922,96 € im Monat bzw. 11,11 € pro Stunde.

    Österreich

    In Österreich gelten für jene Betriebe, die Mitglied in der Wirtschaftskammer sind, teilweise Kollektivverträge, die zwischen der Wirtschaftskammer und den zuständigen Branchenverbänden bzw. Gewerkschaften abgeschlossen werden. Dort sind, je nach Einstufung der Tätigkeit und dem Dienstalter, verbindliche Mindestlöhne festgelegt. Ein Generalkollektivvertrag (für alle Branchen) wurde in Österreich nicht eingeführt. Organisationen, die kein Mitglied der Wirtschaftskammer sind (z. B. Non-Profit-Organisationen), unterliegen keinem Kollektivvertrag und daher auch keinem Mindestlohn.

    In Österreich wurde zum 1. Januar 2009 durch Festlegung in den Kollektivverträgen zwischen der WKÖ und ÖGB, ein Mindestlohn in Höhe von 1.000 € brutto für viele Branchen eingeführt. Da in Österreich aus steuerlichen Gründen fast überall 14 Monatsgehälter pro Jahr üblich sind (12 gewöhnliche Gehälter plus 2 steuerbegünstigte "Sonderzahlungen" in der Höhe eines Monatsgehalts), entspricht dies 14.000 € im Jahr, oder 12*1.167 € . Ausgenommen sind Lehrlinge und Praktikanten.[126][127] Am 15. April 2009 bestanden noch drei Kollektivverträge mit einem Mindestlohn von unter 1.000 €: Konditorengewerbe, in bestimmten Sparten der Bekleidungsindustrie und im Verlagswesen. Außerdem bestanden für einige Branchen, wie die Abfallwirtschaft, gar keine Kollektivverträge.[128]

    Weiterhin ist festzuhalten, dass etwaige Kollektivverträge zwar die Mindestlöhne für Arbeiter- und Angestelltenverhältnisse sehr genau regeln, aber atypische Dienstverhältnisse, die in den letzten Jahren ein starkes Wachstum verzeichneten, oft gar nicht oder unzureichend berücksichtigt werden. Als in atypischen Dienstverhältnissen Beschäftigte gelten freie Dienstnehmer und Werkvertragnehmer sowie unter Umständen auch Dienstnehmer in Ausbildungsverhältnissen (Praktikanten, Werkstudenten). Eine Studie aus dem Jahr 2002 hat ergeben, dass atypische Dienstnehmer in Österreich in der Praxis meist finanzielle Einbußen hinnehmen müssen und sozial weniger abgesichert sind als die gleiche Arbeit verrichtende Angestellte.[129]

    Bereits 2003 war im Koalitionspakt von ÖVP und FPÖ ein Mindestlohn von 1000 € vorgesehen, wurde aber nicht umgesetzt. Im Jahr 2006 einigten sich SPÖ und ÖVP im Koalitionspakt auf einen einheitlichen Mindestlohn in der Höhe von 1.000 €. Die Sozialpartner WKÖ und ÖGB trafen im Juli 2007 eine Vereinbarung zur Umsetzung bis 1. Januar 2009; allerdings nicht durch Generalkollektivvertrag, sondern durch die Kollektivverträge in den Branchen. Nur wenn bis 2009 die Umsetzung nicht erfolgt ist, kommt der Generalkollektivvertrag für alle Bereiche die durch WKÖ und ÖGB abgedeckt werden. Die freien Berufe (z. B. Zahnarzthelferin) bilden nach wie vor eine Lücke. Durch die Einigung der Sozialpartner ist ein gesetzlich geregelter Mindestlohn unwahrscheinlicher geworden.[130][131][132] (siehe Vereinheitlichung des Kollektivvertrages).

    Das im Rahmen von Kollektivverträgen vereinbarte niedrigste Einkommen der verschiedenen Branchen war von 1.000 € im Jahr 2008 auf 1.300 € im Jahr 2010 gestiegen.[133] In etlichen Branchen mit einer Abdeckung von etwa 80 Prozent ist er seit 2014 bei 1.500 €. Die österreichischen Gewerkschaften möchten ihn seit Mitte des Jahres 2015 auf 1.700 € anheben.[134]

    Schweiz

    In der Schweiz können Mindestlöhne nur im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder bundesrechtlichen Normalarbeitsverträgen allgemeinverbindlich verankert werden. Für ungelernte Angestellte in der Hauswirtschaft gilt beispielsweise ein Mindestlohn von 18.90 CHF [135]. Etwa 60 % der Lohnabhängigen sind nicht über Mindestlöhne abgesichert.[136]

    Am 27. November 2011 haben die stimmberechtigten Bürger des französischsprachigen Kantons Neuenburg mit 54,6 % einem gesetzlichen Mindestlohn zugestimmt; somit ist Neuenburg der erste Kanton mit einem in der Verfassung verankerten Mindestlohn.[137] Zudem stimmten am selben Tag die Bürger der französischsprachigen Kantone Genf und Waadt über eine Aufnahme des Mindestlohns in ihre Verfassungen ab. Der Kanton Genf stimmte mit 54,2 %, die Waadt mit 51,1 % gegen einen Mindestlohn.

    Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) forderte 2008 einen Mindestlohn von 3550 Schweizer Franken (nach damaligem Kurs etwa 2'250 €). Dies gilt als das Existenzminimum für eine alleinerziehende Person mit einem Kind. Am 18. Mai 2014 scheiterte die Mindestlohn-Initiative des SGB an der Urne; die Abstimmenden lehnten einen Mindestlohn von 22 CHF (nach damaligem Kurs etwa 18,50 €) mit einer großen Mehrheit von 76,3 % ab.[138]

    Frankreich

    In Frankreich wurde 1950 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, der seit 1970 die Bezeichnung Salaire minimum interprofessionnel de croissance (SMIC) trägt und in der Verfassung und im Arbeitsrecht verankert ist. Die Höhe des Bruttomindestlohnes wird einmal jährlich an die gesamtwirtschaftliche Lage sowie nach politischen Vorgaben angepasst. Zum 1. Juli 2012 erfolgte eine Erhöhung um 2 % und zum 1. Januar 2013 noch einmal um 0,3 %. Der Bruttomindestlohn beträgt aktuell 9,53 € pro Stunde, was einem Bruttomonatslohn von 1430,22 €[139] entspricht, ausgehend von einer 35-Stunden-Woche.

    Abgezogen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben (13,7 % des Brutto-SMIC) sowie weitere obligatorische Beiträge wie der CSG (Contribution sociale généralisée) und der CRDS (Contribution au remboursement de la dette sociale) zur Deckung der Krankenkassenverschuldung beziehungsweise der Soziallastverschuldung (insgesamt 8 % von 97 % des Brutto-SMIC).[140]

    Großbritannien

    Großbritannien: wirtschaftliche Entwicklung vor und nach dem Mindestlohn

    1999 führte die Labour-Regierung unter Premierminister Tony Blair einen gesetzlichen Mindestlohn (National Minimum Wage) ein. Laut dem Bericht der britischen Low Pay Commission von 2006 gibt es 1,3 Millionen Menschen in Großbritannien die für den Mindestlohn arbeiten.[141] Niedrigere Mindestlöhne existieren jedoch für unter 22-Jährige sowie für ältere Angestellte während der ersten sechs Monate in einem neuen Job, wenn gleichzeitig eine Weiterbildungsmaßnahme belegt wird. Die Mindestlöhne betrugen 2007: £ 5,52 (6,90 €) ab 22 Jahren, £ 4,60 (5,75 €) für 18- bis 21-Jährige und £ 3,40 (4,25 €) für 16- bis 17-Jährige.[142]

    Die Low Pay Commission übt wesentlichen Einfluss auf die Mindestlohngestaltung aus; sie ist unabhängig und besteht aus je drei Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften. Sie gibt jährlich, zumeist im März, einen Bericht heraus, in dem umfassend die Wirkungen des Mindestlohns auf die Gesamtwirtschaft und den Niedriglohnsektor untersucht werden, und Empfehlungen für die künftige Höhe des Mindestlohnes, auf Grundlage derer dann die Regierung zum Oktober eines jeden Jahres eine Wertanpassung vornimmt.

    Die Untersuchung von Metcalf 2007[143] kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit einer von zehn Beschäftigten davon betroffen ist und nach der Einführung des Mindestlohns in Großbritannien sich das reale und relative Lohnniveau im Niedriglohnbereich erhöht sowie die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen sich verringert hat. Auf unterschiedliche Weise angestellte Analysen lassen indes keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf das gesamte Beschäftigungsniveau erkennen, es sei denn auf die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Mutmaßlich wurde befürchteten negativen Beschäftigungseffekten entgegengewirkt durch die Arbeitsmarkt-Friktionen, Einkommensteuerfreibeträge, die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften, Produktivitätsverbesserungen, Preiserhöhungen und Profitreduktionen. In einer neueren Beurteilung des britischen Modells[144] wird die vergleichsweise günstigere Arbeitsmarktentwicklung nicht auf die erfolgte Arbeitsmarktflexibilisierung, sondern auf die im Vergleich zur Eurozone günstiger gestalteten institutionellen Rahmenbedingungen für makroökonomisches Handeln zurückgeführt.

    Irland

    Irland: wirtschaftliche Entwicklung vor und nach dem gesetzlichen Mindestlohn

    In Irland gilt seit dem 1. April 2000 ein gesetzlicher Mindestlohn. Für 18- bis 20-Jährige, Berufseinsteiger und Praktikanten sind reduzierte Mindestlöhne zwischen 70 % – 90 % des vollen Satzes zu zahlen. In den Jahren vor 2000 wurden branchenspezifische Mindestlöhne in Irland durch die Joint Labour Committees ausgehandelt. Diese Branchenregelungen ergaben einen im Vergleich zum jetzigen Mindestlohn deutlich niedrigeren Stundenlohn und galten zudem nur für ein knappes Viertel der Arbeitskräfte. Im Jahr 2004 erhielten 3,1 % der Vollzeitbeschäftigten den Mindestlohn.

    Eine 2002 vorgestellte ökonomische Studie zeigte dass der Beschäftigungszuwachs bei Unternehmen im Niedriglohnsektor nicht signifikant anders war als der bei Firmen, die von der Mindestlohngesetzgebung nicht betroffen waren. Dabei werde jedoch die Anzahl der betroffenen Unternehmen überschätzt. Bei Berücksichtigung der Steigerung des allgemeinen Lohnniveaus befanden die Autoren, dass der Mindestlohn einen statistisch signifikanten negativen Beschäftigungseffekt bei der kleinen Anzahl von Firmen gehabt haben kann, die von der Einführung des Mindestlohns besonders stark betroffen waren.[145]

    Das DIW weist darauf hin, dass der Mindestlohn in Irland in einer Phase starken Wirtschaftswachstums und sich deutlich verringernder Arbeitslosigkeit eingeführt wurde. Zudem gebe es „eine lange Reihe“ von Ausnahmeregelungen.[146]

    Niederlande

    In den Niederlanden gilt seit 1968 ein gesetzlicher Mindestlohn, jüngere Angestellte erhalten 30 % bis 85 % des allgemeinen Betrags.[147] Das Gesetz hierzu wurde am 27. November 1968 vom Parlament verabschiedet.[148] Damals betrug der Mindestlohn 100 Gulden per Arbeitswoche. Erhöhungen beschließt das niederländische Arbeitsministerium nach freiwilliger Anhörung des so genannten Sozialökonomischen Rats, der sich aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Externen zusammensetzt.

    Um Schocks durch zu hohe Steigerungen zu vermeiden, passt die niederländische Regierung den Mindestlohn öfter, und zwar jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres an die wirtschaftliche Entwicklung an. Prinzipiell an Letztere gebunden, kann durch politische Entscheidungen des Ministeriums eine außergewöhnliche Erhöhung oder Stagnation des Mindestlohns beschlossen werden. Nachdem der Mindestlohn von 2003 bis einschließlich 2005 aufgrund politischer Entscheidungen und bedingt durch die schlechte Wirtschaftslage nicht erhöht wurde, stieg er am 1. Januar 2006 um 0,6 % an. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2014 auf 19253 Euro brutto im Jahr für Vollzeitarbeitnehmer im Alter von 23 Jahren oder älter festgelegt.[149] Umgerechnet ergibt sich zum 1. Januar 2015 ein Mindeststundenlohn von 9,21 Euro (1501,80 Euro brutto Monatslohn).[150]

    Im Jahr 2004 wurden 4,2 % aller niederländischen Beschäftigten auf dem Niveau des Mindestlohns bezahlt.

    Spanien

    Der spanische Mindestlohn wurde noch unter Diktator Francisco Franco 1963 eingeführt und zuletzt 1980 umgebaut. Jeweils in der letzten Woche eines Jahres verkündet die spanische Regierung nach freiwilliger Konsultation der Gewerkschaften und Arbeitgeber den ab 1. Januar des Folgejahres geltenden Mindestlohnsatz. Sollte es ihr notwendig erscheinen, kann die Regierung auch eine zweite Anpassung des Salario Mínimo Interprofesional genannten Mindestlohns in einem Jahr veranlassen.

    Der Mindestlohn ist in Spanien der Maßstab für eine Reihe weiterer Regelungen, darunter das nationale Arbeitslosengeld, das Eingliederungsgeld nach längerer Arbeitslosigkeit oder Abfindungen bei vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages. Dies macht ihn zu einem wichtigen politischen Instrument, auch wenn er durch seine Gültigkeit für nur 0,77 % der Arbeitskräfte in Spanien aufgrund seiner relativ geringen Höhe von 37,7 % des nationalen Durchschnittseinkommens keine große wirtschaftliche Bedeutung genießt.

    In Spanien ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn (Salario mínimo interprofesional, kurz: SMI) das, was ein Arbeitender unabhängig von seinem Beruf und seiner Tätigkeit verdienen soll und wird in Beträgen pro Tag, pro Monat oder pro Jahr angegeben. Er wird jährlich in dem Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlicht.

    Für 2012 liegt der Mindestlohn bei 21,38 €/Tag, 641,40 €/Monat plus 2 Extrazahlungen und bei 8979,60 €/Jahr (bei 14 Monatsgehältern).[151] Dies entspricht etwa 748,30 €/Monat bei 12 Monatsgehältern pro Jahr.

    Aktuell erhalten mehr als 30 % der in Spanien niedergelassenen Bürger den Mindestlohn. Im Dezember 2011 wurde der Mindestlohn erstmals seit seiner Einführung von der Regierung unter Mariano Rajoy eingefroren.[152]

    USA

    Übersicht der Mindestlohnregelungen der US-Staaten und -Territorien, 1. Januar 2013
  • höher als nationaler Mindestlohn
  • gleich dem nationalen Mindestlohn
  • keine Regelung
  • geringer als nationaler Mindestlohn
  • geringer als nationaler Mindestlohn und branchenspezifisch Niedrigere Mindestlohnregelungen der Staaten werden von Bundesrecht gebrochen.
  • In den USA existiert seit 1938 ein gesetzlicher Mindestlohn, der damals mit einem Wert von 0,25 US-Dollar pro Stunde eingeführt worden war. Seitdem wurde er regelmäßig erhöht, und seine stärkste Kaufkraft bestand im Jahr 1968 mit 1,60 Dollar pro Stunde, was auf Preise des Jahres 2013 umgerechnet 10,70 Dollar entspricht.[153] Von 2009 bis 2014 betrug die Höhe des amerikanischen Mindestlohns 7,25 US-Dollar. Per Dekret hat US-Präsident Barack Obama ihn am 13. Februar 2014 für Beschäftigte, deren Arbeitgeber auf Vertragsbasis für die Regierung tätig sind, von 7,25 auf 10,10 US-Dollar (umgerechnet 7,48 Euro) angehoben. Gültig ist dieser Mindestlohn für Arbeitsverträge ab 1. Januar 2015.[154]

    Die Bundesregierung gibt mit ihren Regelungen einen nationalen Mindestlohn vor, von dem die Bundesstaaten nach oben hin abweichen können. Eine große Zahl der Bundesstaaten haben bislang von der Möglichkeit zur selbständigen Erhöhung des Mindestlohns Gebrauch gemacht, in einigen Staaten haben auch Städte eigene Mindestlohnregelungen erlassen. Den höchsten gesetzlichen Mindestlohn in den USA hat San Francisco in Kalifornien mit 10,55 Dollar seit Januar 2013.[155] Obwohl der Mindestlohn in der Politik als zwischen den beiden Parteien umstrittenes Thema wahrgenommen wird, haben 2014 die Wähler in vier als besonders republikanisch geltenden Staaten in Volksabstimmungen eine teilweise erhebliche Erhöhung des Mindestlohns beschlossen: Betroffen waren South Dakota, Arkansas, Nebraska und Alaska.[156] 2012 haben 1,15 % aller Amerikaner bzw. 3,6 Millionen zum Mindestlohn oder darunter gearbeitet. 1,6 Millionen haben den Mindestlohn erhalten, während ca. 2,0 Millionen darunter lagen. Letzteres ist auf Ausnahmen vom Mindestlohngesetz und die Beschränkung des Gesetzes auf pro Stunde entlohnte Arbeitnehmer zurückzuführen.[157]

    Die 2010 veröffentlichte Untersuchung „Minimum Wage Effects Across State Borders“ des Arbeitsmarkt-Forschungszentrums an der University of California in Berkeley kam zum Ergebnis, dass höhere Mindestlöhne in den USA in den vergangenen 16 Jahren zu keinem Verlust an Arbeitsplätzen geführt haben.[158]

    Siehe auch

    Literatur

    • Bodo Aretz, Melanie Arntz, Terry Gregory: The Minimum Wage Affects Them All: Evidence on Employment Spillovers in the Roofing Sector. In: German Economic Review. 14 (3), 2013, S. 282–315 (PDF, englisch)
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    • Christian Ragacs: Mindestlöhne und Beschäftigung: Ein Überblick über die neuere empirische Literatur. Working Papers Series: Growth and Employment in Europe: Sustainability and Competiveness, Working Paper 25, Wirtschaftsuniversität Wien, 2003. (PDF; 161 kB)
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    • Hermann Ribhegge: Denkanstöße zur Mindestlohnkontroverse. In: Wirtschaftsdienst. 88. Jg., H. 4, 2008, S. 276–284, Download (PDF, 101 kB).
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    • Catherine Saget: Is the Minimum Wage an Effective Tool to Promote Decent Work and Reduce Poverty? The Experience of Selected Developing Countries. ILO Employment Paper 2001/13 (PDF) (englisch)
    • Thorsten Schulten, Reinhard Bispinck, Claus Schäfer (Hrsg.): Mindestlöhne in Europa. VSA-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-89965-154-5. Interview mit Reinhard Bispinck (Memento vom 21. April 2006 im Internet Archive)
    • Gabriele Sterkel, Thorsten Schulten, Jörg Wiedemuth (Hrsg.): Mindestlöhne gegen Lohndumping. Rahmenbedingungen – Erfahrungen – Strategien. VSA-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-89965-134-0.
    • Ulrich Sittard: Deutscher Mindestlohn: Zur Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und zur Fluchtmöglichkeit für Arbeitgeber. In: Zeitschrift für Wirtschaftsrecht. (ZIP) 2007, S. 1444–1449.
    • Günter Wallraff, Frank Bsirske, Franz Josef Möllenberg (Hrsg.): Leben ohne Mindestlohn – Arm wegen Arbeit: Niedriglöhner, Leiharbeiter und »Aufstocker« erzählen. VSA, Hamburg 2011, ISBN 978-3-89965-447-9.

    Weblinks

     Wiktionary: Mindestlohn – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Einzelnachweise

    1. Intellectuals and Society. Basic Books, 2010, ISBN 978-0-465-01948-9, Thomas Sowell
    2. ilo.orgÜbereinkommen über die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer, Genf 1970.
    3. ilo.orgMinimum wages policy, Genf 2006.
    4. ilo.orgNORMLEX – Information System on International Labour Standards. Abgerufen am 23. Juli 2012.
    5. ilo.orgGlobal Wage Report 2008/09 (Seite 48; PDF; 1,9 MB)
    6. Chang-Hee Lee vom Asia Monitor Resource Centre (AMRC): The Minimum Wage. siehe online
    7. Mindestlohn.de: 21 von 28 EU-Staaten haben einen Mindestlohn
    8. Peter Ripken: Zur Problematik gewerkschaftlicher Organisationen von Afrikanern in Südafrika. In: Francis Wilson u. a.: Wanderarbeit im Südlichen Afrika. Ein Reader. Bonn (Informationsstelle Südliches Afrika e.V.) 1976, S. 19, 158–160.
    9. Gary Fields (1994). „The Unemployment Effects of Minimum Wages“. International Journal of Manpower. Retrieved on 12. Februar 2007.
    10. Walter Eucken (1952): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Mohr Siebeck (UTB), 7. Auflage. Tübingen 2004, S. 304.
    11. Bosch, Weinkopf: Gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland? (PDF; 1,2 MB) S. 26.
    12. Hagen Lesch: Beschäftigungs- und verteilungspolitische Aspekte von Mindestlöhnen, (PDF; 135 kB) S.9
    13. 13,0 13,1 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR), Jahresgutachten 2006/07, S. 408ff. (Zu finden über „Frühere Jahresgutachten“; Direkt zur PDF-Datei)
    14. Christian Ragacs: Warum Mindestlöhne die Beschäftigung nicht reduzieren müssen: neoklassische Ansätze im Überblick. In: Wirtschaft und Gesellschaft. 28, 1, 2002, S. 59–84, 84.
    15. Institut Arbeit und Technik: Stellungnahme zum Fragenkatalog „Mindestlohn“: zur Anhörung der AG Arbeitsmarkt der Bundesregierung am 4. Oktober 2006 im BMAS in Berlin (PDF; 163 kB), Antwort zu Frage 2
    16. Gastkommentar: Mindestlohn – direkt ins Aus, Financial Times Deutschland (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive)
    17. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2004): Jahresgutachten 2004/05 – Erfolge im Ausland – Herausforderungen im Inland. S. 504ff. (PDF)
    18. Greg Mankiw's Blog: Working at Cross Purposes
    19. Response to a Request by Senator Grassley About the Effects of Increasing the Federal Minimum Wage Versus Expanding the Earned Income Tax Credit. (PDF; 91 kB) cbo.gov, 9. Januar 2007, abgerufen am 23. Juli 2012.
    20. Lewis. F. Abbott: Statutory Minimum Wage Controls: A Critical Review of their Effects on Labour Markets, Employment, and Incomes. 2. Auflage. Industrial Systems Research Publications, Manchester UK 2000, ISBN 0-906321-22-0, Chapter 7: „The Effects of Minimum Wage Controls on Incomes and Welfare“.
    21. OECD: Making most of the Minimum: Statutory Minimum Wages, Employment and Poverty. In: Employment Outlook. Paris 1998, S. 31–79.
    22. Gerhard Bosch, Claudia Weinkopf: Gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland? S. 28f. (PDF)
    23. Christian Ragacs: Mindestlöhne und Beschäftigung: Ein Überblick über die neuere empirische Literatur. Working Paper 25, Wirtschaftsuniversität Wien 2006 (PDF; 161 kB)
    24. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2006/07, S. 410f. (PDF)
    25. Yucef Ghellab: Minimum Wages and Youth Unemployment, ILO 1998 (PDF)
    26. Daniel Szpiro: Salaire minimum et emploi revisités, rapport au Ministère de l’Emploi et de la Solidarité, erw. Fassung Université de Lille 2007 (PDF; 275 kB)
    27. Francois Eyraud und Catherine Saget in The Fundamentals of Minimum Wage Fixing, veröffentlicht von der ILO 2005, ISBN 92-2-117014-4, S. 77–79.
    28. Patrick Bernau: Warum der Mindestlohn doch Jobs kostet. FAZ.net, vom 25. Januar 2014.
    29. Peter Ellguth, Susanne Kohaut: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung: Aktuelle Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2009. In: WSI-Mitteilungen. Heft 4, 2010, S. 2004–2009.
    30. boeckler.de
    31. 31,0 31,1 Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV für 2017
    32. Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), Mindestlohngesetz, Informationen für Prozessvertretungen, Gerichte, ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie beratende Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, 2015, S. 8.
    33. § 1 Abs. 3 Mindestlohngesetz
    34. § 24 Abs. 1 Mindestlohngesetz
    35. in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgsetzes vom 28. April 2011, BGBl. I, S. 642.
    36. Experten ziehen Jahres-Bilanz. Mindestlohn schadet Arbeitsmarkt nicht. In: n-tv.de, 1. Januar 2016. Abgerufen am 5. Januar 2016.
    37. Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst vom 28. September 2015, Vorlage:BAnz
    38. Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 10. Dezember 2015, Vorlage:BAnz
    39. Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 16. Oktober 2013, Vorlage:BAnz
    40. Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlenbergwerken vom 22. November 2013, Vorlage:BAnz
    41. Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom 15. Dezember 2015, Vorlage:BAnz
    42. Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 22. Juli 2016, Vorlage:BAnz
    43. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft vom 30. Juli 2014, Vorlage:BAnz
    44. Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung vom 26. Februar 2016, Vorlage:BAnz
    45. Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk vom 28. April 2016, Vorlage:BAnz
    46. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau vom 18. Dezember 2014, Vorlage:BAnz
    47. Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. Juli 2014, Vorlage:BAnz
    48. Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom 27. November 2014, Vorlage:BAnz
    49. Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestentgelts für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk vom 28. April 2016, Vorlage:BAnz
    50. Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 27. Oktober 2015, Vorlage:BAnz
    51. Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (Zweite Textilarbeitsbedingungenverordnung - 2. TextilArbbV)
    52. Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft vom 27. Januar 2014, Vorlage:BAnz
    53. Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung vom 21. März 2014, Vorlage:BAnz
    54. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen vom 28. Dezember 2007, Bundesanzeiger 2007 Nr. 242, S. 8410.
    55. Rechtsnormen des zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V. und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrages vom 29. November 2007 (über Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen) vom 28. Dezember 2007, Bundesanzeiger 2007 Nr. 242, S. 8410.
    56. Bundesverwaltungsgericht (Deutschland), Urteil vom 28. Januar 2010, Az. 8 C 19.09, Volltext.
    57. Die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Abbruchgewerbe vom 20. März 2008, Bundesanzeiger Nr. 48, S. 1103.
    58. tarifregister.nrw.de
    59. tarifregister.nrw.de
    60. Bundestagsdrucksache 15/2932 – Wandel der Arbeitswelt und Modernisierung des Arbeitsrechts, dort: Tabelle in Anlage 2, S. 14 ff. (PDF; 828 kB) Deutscher Bundestag, abgerufen am 19. April 2004.
    61. 3,82 € für die Friseurin – so niedrig sind deutsche Stundenlöhne. SPIEGEL Online, abgerufen am 2. März 2007.
    62. Übersicht über abgeschlossene Tariflöhne, die unterhalb von 7,50 € je Stunde sind – Studie der Christliche Gewerkschaft Metall (PDF; 53 kB).
    63. Tagesschau.de: Wer lebt vom Niedriglohn? ARD, archiviert vom Original am 21. Juni 2010; abgerufen am 18. Juni 2007.
    64. Joachim Ragnitz, Marcel Thum, Institut für Wirtschaftsforschung Halle und Ifo-Institut Dresden: Zur Einführung von Mindestlöhnen: Empirische Relevanz des Niedriglohnsektors (PDF). Mai 2007 (Literaturnachweis)
    65. Marion König und Joachim Möller: Mindestlohneffekte des Entsendegesetzes? – Eine Mikrodatenanalyse für die deutsche Bauwirtschaft, Universität Regensburg, Oktober 2007.
    66. Olaf Storbeck: Mythos Mindestlohn, Handelsblatt, 12. November 2007
    67. Handelsblatt: Mindestlohn-Studie entzweit Forscher
    68. boeckler.de
    69. bmas.de
    70. iab.de
    71. “Fast 10 Prozent der Studenten arbeiten noch unter Mindestlohn” STUDITEMPS Magazin, 22. Januar 2016, abgerufen am 10. Februar 2016.
    72. onlinelibrary.wiley.com
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    76. Bodo Aretz, Melanie Arntz und Terry Gregory: Mindestlohn senkt Beschäftigungschancen von Facharbeitern in Ostdeutschland. In: ZEW News. Ausgabe Dezember 2012, S. 1–2 (PDF)
    77. Gregory (2014): "When the Minimum Wage Bites Back: Quantile Treatment Effects of a Sectoral Minimum Wage in Germany", in: ZEW Diskussionspapier No. 14-133, S. 5–6 (PDF)
    78. Gregory (2015): "Mindestlohn senkt Bildungsrenditen im ostdeutschen Handwerk", in: ZEW News Ausgabe März 2015, S. 1–2 (PDF)
    79. IAW: Prognose zur Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland im Jahr 2015: "Prognose zur Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland im Jahr 2015", IAW-Pressemitteilung vom 3. Februar 2015, S. 2 (PDF)
    80.  Uwe Grund: Mindestlohn bedeutet Menschenwürde. In: Hamburger Abendblatt. 3. November 2011, ISSN 0949-4618.
    81. Mindestlohn bedeutet Menschenwürde. DGB Hamburg, 7. November 2011, abgerufen am 27. Dezember 2012.
    82. Landesregierung beschließt Initiative zum Mindestlohn. In: Das Landesportal Baden-Württemberg. Staatsministerium Baden-Württemberg, Pressestelle der Landesregierung, 6. Dezember 2011, abgerufen am 27. Dezember 2012.
    83. 83,0 83,1 IAB-Kurzbericht (PDF; 1,8 MB)
    84. IAB-Studie: Tarifbindung sinkt weiter (Memento vom 5. Februar 2009 im Internet Archive)
    85. Neue Untersuchungen zu Geringverdienern mit Aufstockendem ALG II: 1,2 Millionen können vom Arbeitseinkommen nicht leben (Memento vom 8. Februar 2009 im Internet Archive)
    86. Nachbarländer lassen Deutschland weit hinter sich (Memento vom 31. Januar 2009 im Internet Archive)
    87. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände – Gesetzliche Mindestlöhne gefährden Arbeitsplätze
    88. zu möglichen Gründen siehe faz.net 14. November 2005: Betriebliche Bündnisse, Mindestlohn, Förderung älterer Arbeitnehmer, boeckler.de (2006): Allgemeinverbindlichkeit, Entsendegesetz, Kombi- und Mindestlohn
    89. Seite 17 gff. (PDF; 1,7 MB)
    90. bundesrat.de (PDF; 57 kB)
    91. SZ: Staat muss immer öfter Löhne aufstocken
    92. Viele Medien beklagen, dass der Staat immer öfter die Löhne aufstocken muss. Doch das stimmt so nicht.
    93. www.mindestlohn.de (Seite des DGB fordert "kein Lohn unter 8,50") – Quelle wird wegen Relevanz kritisiert
    94. arbeitsrecht.de: Newsletter Gesetzlicher Mindestlohn? Lasst uns über Zahlen sprechen! Siehe online (Memento vom 2. Februar 2009 im Internet Archive)
    95. Peters fordert positive Entscheidung bei Mindestlohn. IG Metall, abgerufen am 13. Mai 2007.
    96. Ein dringend notwendiger Schritt. Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, archiviert vom Original am 9. Februar 2010; abgerufen am 20. Juli 2007.
    97. Mindestlohn-Beschluß spaltet die Gewerkschaften – Archivierte Version.
    98. BDA Newsletter Nr. 13 – Tarifpolitik: Kein Bedarf für einen gesetzlichen Mindestlohn. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), archiviert vom Original am 27. September 2007; abgerufen am 10. Mai 2007.
    99. Frankfurter Rundschau: Koalitionsvertrag Der Mindestlohn und die Hintertürchen
    100. Beschluss des 22. Parteitages der CDU Deutschlands vom 30. November bis 2. Dezember 2008: Die Mitte. Deutschlands Stärke, S. 6 f. (PDF; 406 kB)
    101. Gemeinsames Wahlprogramm der CDU und CSU vom 28. Juni 2009, S. 29. (PDF; 2,6 MB)
    102. Mindestlohn schafft keinen einzigen Arbeitsplatz. Christlich Demokratische Union (CDU), abgerufen am 5. Februar 2009.
    103. Vgl. stern.de vom 20. März 2010.
    104. zeit.de: Der Mindestlohn-Flüsterer. – Jahrelang kämpfte er für seine Idee, nun ist er fast am Ziel: Wie der Sozialpolitiker Karl-Josef Laumann seiner CDU den Mindestlohn beibrachte.
    105. CDU und der Mindestlohn: Merkel wagt den nächsten Tabubruch. In: Süddeutsche Zeitung. 30. Oktober 2011, abgerufen am 23. Juli 2012.
    106. Offizielle Webpräsenz des 24. Parteitages der CDU
    107. "Leipziger Parteitag – CDU bekennt sich zu Mindestlöhnen", Spiegel Online vom 14. November 2011.
    108. Beschlüsse des Leipziger Parteitags 2011. (PDF; 92 kB) Christlich Demokratische Union (CDU), abgerufen am 5. Februar 2009.
    109. Merkel streicht den Konservatismus zusammen, Süddeutsche Zeitung, 25. Februar 2013.
    110. Parteitagsbeschluss "Den Wert der Arbeit erhöhen" (PDF; 72 kB) vom Berliner Parteitag 2011.
    111. April 2012: Flugblatt; 2006: FDP lehnt gesetzliche Mindestlöhne ab. FDP-Fraktion, archiviert vom Original am 9. Mai 2006; abgerufen am 3. April 2006.
    112. SZ 6. November 2011: "Mindestlohn spaltet Union und Liberale. – FDP warnt vor "arbeitsmarktpolitischem Beton"
    113. SZ: Leise Abkehr von der reine Lehre
    114. SZ: Mitfühlender Anti-Sozialismus
    115. Mindestlohn. Fraktion Die Linke, archiviert vom Original am 9. Februar 2007; abgerufen am 16. Dezember 2007.
    116. www.gruene-bundestag.de 1. November 2011
    117. Bundeswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland Abschnitt 7.6.1.2
    118. Bundeswahlprogramm der Piratenpartei Deutschland Abschnitt 7.1
    119. Alle Durchschnittsverdiener müssen Arbeitszeit erfassen: Mehrkosten durch Bürokratie, Die Welt, 16. Dezember 2014.
    120. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2006/07, S. 401ff. (PDF)
    121. Wirtschaftsweiser Bofinger fordert 5 € Mindestlohn. Wirtschaftswoche, 26. September 2009, abgerufen am 28. Juli 2015.
    122. Wirtschaftsausblick: OECD wirbt für gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Spiegel online, 19. November 2013, abgerufen am 20. November 2013.
    123. La Chambre des salariés : une structure indispensable pour défendre les intérêts des salariés.
    124. Aktuelle Sozialparameter, abgerufen am 13. Februar 2015.
    125. Salaire social minimum
    126. Grundsatzvereinbarung zum Mindestlohn von 1.000 € (Memento vom 5. November 2007 im Internet Archive)
    127. Tagesschau: Keiner soll weniger als 1000 Euro verdienen (Memento vom 3. November 2008 im Internet Archive)
    128. Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mindestlohn. Republik Österreich – Parlamentsdirektion, 11. Februar 2009, abgerufen am 31. Oktober 2011.
    129. Web Arbeiterkammer Wien (2002): Studie: Atypische Beschäftigung bringt massive Nachteile.
    130. DiePresse.com: Regierungsabkommen: Mindestlohn kommt im Zwergenschritt, 25. März 2007.
    131. Die Presse.com: Wirtschaft und ÖGB: 1.000 € Mindestlohn in zwei Etappen, 15. Mai 2007.
    132. ORF.at: Sozialpartner: 1.000 € Mindestlohn bis 2009
    133. Der Standard
    134. Die Presse
    135. NAV Hauswirtschaft
    136. Dokumentation SGB zur Mindestlohninitiative, 25. Januar 2011, S. 1 und Tabelle 1: http://mindestlohn-initiative.ch/wp-content/uploads/2011/01/110125_Pressedok_mlohn.pdf
    137. Neuenburg verankert Mindestlohn in der Verfassung, vom 27. November 2011, abgerufen am 3. Dezember 2011.
    138. FAZ.net: Schweizer lehnen Mindestlohn von 18 Euro ab
    139. epp.eurostat.ec.europa.eu
    140. Salaire minimum interprofessionnel de croissance (SMIC) Insee, abgerufen 9. Februar 2012 (fr)
    141. Low Pay Commission (2006): National Minimum Wage – Low Pay Commission Report 2006. Englisch (PDF; 1,4 MB)
    142. LEBEN UND ARBEITEN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH, Britische Botschaft Berlin, Aktueller Stand Nov.2007
    143. David Metcalf: Why Has the British National Minimum Wage Had Little or No Impact on Employment? (PDF; 549 kB), CEP Discussion Paper No 781, April 2007.
    144. Oliver Nachtwey, Arne Heise: Großbritannien: Vom kranken Mann Europas zum Wirtschaftswunderland?, (PDF; 140 kB) WSI Mitteilungen 3/2006.
    145. O'Neill, Donal, Brian Nolan und James Williams (2002): Evaluating the Impact of a National Minimum Wage: Evidence from a new Survey of Firms, 2. Revision 2005, in: LABOUR: Review of Labour Economics and Industrial Relations Abstract
    146. Stellungnahme des DIW zum Thema Mindestlohn (PDF; 89 kB)
    147. Ministerium van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (25-03-2005): Minimumloon: informatie voor werknemers, siehe online
    148.  J. Haasnoot: Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag. Kluwer, Deventer 2008, ISBN 978-90-13-05593-1, S. 14 (online).
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    150. boeckler.de
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