Scheidung und Kategorie:Chaldäer: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Scheidung''' oder '''Ehescheidung''' ist die formelle juristische Auflösung einer [[Ehe]].
[[Kategorie:Chaldäer|!]]
 
[[Kategorie:Chaldäa|!101]]
''Geschieden'' ist neben ledig, verheiratet und [[Witwer|verwitwet]] einer der vier weltweit üblichen [[Familienstand|Familienstände]]. Eine Scheidung ist jedoch nicht in allen Rechtssystemen möglich, Verfahren und Bedeutung können sehr unterschiedlich sein.
[[Kategorie:Babylonier]]
 
Daneben gibt es mit [[Aufhebung (Ehe)|Aufhebung]], [[Nichtigerklärung (Ehe)|Nichtigkeit]] und [[Eheannullierung|Annullierung]] aus formellen Gründen verschiedene Formen der Ungültigkeit einer Ehe, sowie die [[Getrenntleben|Trennung]] ohne Beendigung des Eheverhältnisses. In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck ''Scheidung'' rechtlich auch auf [[gleichgeschlechtliche Ehe]]n oder [[eingetragene Partnerschaft]]en<!--sic, nicht der deutsche spezialausdruck-->, nicht aber andere [[Lebensgemeinschaft]]en.
 
Gegenwärtig liegt die Scheidungsrate bei mindestens 40 % aller geschlossenen Ehen (Vgl. Wolfgang Gädeke: EHE -Sehnsucht - Idee - Wirklichkeit, S. 17).
 
== Literatur ==
* Wolfgang Gädeke: ''EHE - Sehnsucht - Idee - Wirklichkeit'', Urachhaus Vlg., Stuttgart 2000
* [[Wolfgang Gädeke]], Michael Cöllen, Horst Petri, u.a.: ''Scheidung - warum?'', [[Flensburger Hefte]] Nr. 44, 1994, ISBN 3926841591
{{wikipedia}}
[[Kategorie:Soziales Leben]]

Version vom 4. Dezember 2021, 14:37 Uhr