Tragödie und Zwangsehe: Unterschied zwischen den Seiten

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Die '''Tragödie''' ({{ELSalt|τραγωδία}}, ''tragodía'' „Bocksgesang“ ) ist eine Form des [[Dramatik|Dramas]], die sich bis in das  [[Wikipedia:Antikes Griechenland| antike Griechenland]] zurückführen lässt. Das Wort "Tragödie" kommt aus der griechischen Sprache und bezeichnet einen "Bocksgesang", da ursprünglich der Gott [[Dionysos]] mit seinen bocksfüßigen Begleitern im Mittelpunkt stand. Eine deutsche Form der Tragödie ist das [[Wikipedia:Trauerspiel|Trauerspiel]]; die beiden Begriffe sind jedoch nicht genau deckungsgleich.
'''Zwangsheirat''' oder '''Zwangsehe''' bezeichnet eine [[Ehe]]schließung, die [[Freier Wille|gegen den Willen]] eines oder beider Heiratenden stattfindet – im Unterschied zur bloß ''arrangierten Heirat'', die zwar von Verwandten veranlasst oder von [[Heiratsvermittlung|Ehevermittlern]] arrangiert wird, aber im Einverständnis mit dem [[Brautpaar]] stattfindet.


In ihrer klassischen Form beschäftigt sich die Tragödie mit dem Schicksal, Unglück und den letztendlich tragischen Katastrophen, die Mächtigen, Adligen und Menschen in hohen sozialen Positionen widerfahren. Fehlentscheidungen, Charakterfehler und [[Hybris]] (Überheblichkeit) führen dazu, dass die Situation der betroffenen Figuren sich unausweichlich verschlechtert und mit ihrem [[Tod]] endet. Hierbei bedeutet "tragisch" aber nicht wie in der Alltagssprache, dass etwas sehr traurig ist, sondern dass sich jemand in einem unauflösbaren Dilemma befindet und dadurch "schuldlos schuldig" wird, wie zum Beispiel [[Wikipedia:Ödipus|Ödipus]], [[Wikipedia:Orestes|Orestes]] oder [[Wikipedia:Hamlet|Hamlet]].  
Als eine weitere Form der Zwangsehe gilt die [[Kinderheirat]], da sie vor dem Erreichen der [[Ehemündigkeit]] beider Ehepartner abgeschlossen wird.


[[Aristoteles]] schrieb in seiner [[Wikipedia:Poetik (Aristoteles)|Poetik]] der Tragödie geradezu psychologische Wirkungsmacht zu: Die Zuschauer sollten in der Aufführung Mitleid ([[eleos]]) und Furcht ([[phobos]]) für den Helden empfinden und in der Anschauung seines tragischen Schicksals eine Reinigung ([[Katharsis]]) von eben diesen Gefühlen erleben.
== Abgrenzung zur arrangierten Heirat ==


== Dionysos und die heilenden Kräfte der Tragödie ==
Formal liegt eine Zwangsheirat vor, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw. sich [[Freiheitsdelikt|genötigt]] fühlt.


{{GZ|Der Grieche hatte noch nicht eine solche Anschauung der Welt wie wir.
Die Abgrenzung der Zwangsheirat zur [[Heiratsvermittlung|arrangierten Ehe]] ist fließend, weil es letztlich der subjektiven Einschätzung der Beteiligten unterliegt, was als Zwang empfunden wird. Eine Heirat ist eine wichtige Lebensentscheidung. Von außen herangetragene Erwartungen und sozialer Druck können die Stresssituation so verstärken, dass oft nicht objektiv festgestellt werden kann, ob Zwang oder [[Nötigung (Deutschland)|Nötigung]] vorliegen. In Deutschland werden Zwangsehen seit 2011 in {{§|237|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch|StGB]] definiert und unter Strafe gestellt.
Er konnte zwar schon solche Begriffe und Ideen von der Welt entwickeln
wie wir, aber er konnte zu gleicher Zeit diejenigen Anschauungen
ernst nehmen, die noch in Bildern gegeben waren. Er lebte überhaupt
anders, als wir heute leben. Wir gehen zum Beispiel ins Theater,
um uns zu unterhalten. Um sich zu unterhalten, ging man in Griechenland
eigentlich erst ins Theater - wenn ich mich so ausdrücken darf -
zu Euripides Zeiten, kaum zu Sophokles Zeiten, und jedenfalls nicht
in den Zeiten des Äschylos, oder gar in noch älteren Zeiten. Da ging
man zu anderen Zielen in die dramatischen Vorstellungen. Man hatte
ein deutliches Gefühl, daß in allem, in Baum und Strauch, in Quelle
und Fluß geistig-seelische Wesenheiten leben. Wenn man diese geistigseelischen
Wesenheiten erlebt, da hat man eben Lebensaugenblicke, wo
man kein starkes Selbstgefühl hat. Wenn man aber wiederum dieses
starke Selbstgefühl entwickelt, was die Alten noch durch Joga-Schulung
haben suchen müssen, und was der Grieche nicht mehr durch Joga-
Schulung zu suchen brauchte, dann wird alles tot um einen herum,
dann sieht man gewissermaßen nur den Leichnam der Natur. Dadurch
aber verbraucht man sich. Man sagte sich: Das Leben verbraucht den
Menschen. Der Grieche fühlte das wie eine Art seelischen und leiblichen
Erkrankens, nur die tote Natur anzuschauen. Man empfand das lebhaft
in älteren griechischen Zeiten, daß einen das Tagesleben krank macht,
daß man etwas braucht, wodurch man wieder gesund wird: und das
war die Tragödie. Um gesund zu werden, weil man fühlte, man verbraucht
sich, man macht sich in einem gewissen Sinne krank, man
braucht, wenn man überhaupt ganz Mensch bleiben will, eine Heilung,
deshalb ging man zur Tragödie. Und die Tragödie wurde noch in
Äschylos Zeiten so gespielt, daß man denjenigen, der die Tragödie bildete,
der sie gestaltete, als den Arzt empfand, der den verbrauchten
Menschen in einem gewissen Sinne wieder gesund machte. Die Gefühle,
die da erregt wurden von Furcht, von Mitleid mit den Helden, die auftraten,
wirkten wie eine Arznei. Sie durchdrangen den Menschen, und
indem er sie überwand, diese Gefühle von Furcht und Mitleid, bildeten
sie in ihm eine Krisis, wie sich zum Beispiel bei der Pneunomie eine
Krisis bildet. Und indem man die Krisis überwindet, wird man gesund.
So wurden die Schauspiele aufgeführt, um die Menschen, die sich als
Menschen verbraucht fühlten, gesund zu machen. Das war das Gefühl,
das man in der älteren Griechenzeit der Tragödie, dem Schauspiel entgegenbrachte.
Und das war aus dem Grunde, weil sich die Menschen
sagten: Wenn man sein Ich fühlt, dann wird die Welt entgöttert. Das
Schauspiel führt wieder den Gott vor, denn es war im wesentlichen
ein Vorführen der göttlichen Welt und des Schicksals, das selbst die
Götter erdulden müssen, also ein Vorführen dessen, was hinter der
Welt als Geistiges sich geltend macht. Das war es, was in der Tragödie
vorgeführt wurde.


So war dem Griechen die Kunst noch eine Art Heilungsprozeß. Und
Wenn die Betroffenen sich weigern, die für sie bestimmte Heirat einzugehen, sind sie oft Repressionen durch Mitglieder der eigenen Familie ausgesetzt, zum Beispiel Beschimpfungen, Drohungen, Prügel oder sogar Mord (sogenannte ''[[Ehrenmord]]e''). Der Begriff der [[Shotgun Wedding]] (Schrotgewehrheirat), einer aufgrund einer ungeplanten Schwangerschaft durch den Vater der Braut erzwungenen Heirat, gehört zur US-amerikanischen Folklore.
indem die ersten Christen nachlebten, was in der Verkörperung des
Christus in dem Jesus gegeben war und was in den Evangelien nachgedacht
und nachempfunden werden kann: der Hingang des Christus
Jesus zum Leiden und zum Kreuzestod, zur Auferstehung, zur Himmelfahrt-
empfanden sie gewissermaßen eine innerliche Tragödie. Deshalb
nannten sie auch den Christus, und nannte man ihn immer mehr
den Arzt, den Heiland, den großen Arzt der Welt. Der Grieche hat in
den älteren Zeiten dieses Heilende bei seiner Tragödie empfunden. Die
Menschheit sollte allmählich dazu kommen, das historisch, das geschichtlich
Heilende im Anblicke, im Gemütserleben des Mysteriums
von Golgatha, der großen Tragödie von Golgatha zu erleben und zu
empfinden.


Im alten Griechenland ging man, namentlich in der Zeit vor Äschylos,
== Bewertung von Zwangsheirat ==
in der das, was früher nur im Dunkel der Mysterien gefeiert wurde,
 
schon mehr öffentlich geworden war, in die Tragödie. Was sahen die
Bei der Definition und Bewertung des Phänomens Zwangsheirat zeigen sich drei verschiedene Grundpositionen, die in der [[Ethnosoziologie]] und anderen [[Sozialwissenschaften]] bekannt sind:
Menschen in dieser älteren Tragödie? Der Gott Dionysos erschien, der
 
Gott Dionysos war es, welcher aus den Erdenkräften, aus der geistigen
* eine [[Kulturrelativismus|kulturrelativistische]] Sichtweise, die sich bemüht, fremde Kulturen aus ihrem eigenen Kontext heraus zu verstehen und eine universelle Ethik ablehnt. Den Vertretern einer universellen Ethik wird [[Ethnozentrismus]] vorgeworfen, d. h. die eigene, kulturell und historisch gebundene Sichtweise zum allgemeingültigen Maßstab zu erheben;
Erde sich herausarbeitete. - Der Gott Dionysos, weil er sich aus den geistigen
* eine konservative, an der eigenen Kultur orientierte Position;
Kräften herausarbeitete und an die Oberfläche der Erde drang,
* eine vermittelnde Position, die den beiden vorgenannten Perspektiven Einseitigkeit vorwirft: den Kulturrelativisten eine von Schuldgefühlen motivierte überzogene Identifikation mit den Kulturen, die sie nur als Opfer der „westlichen“ Industrieländer ansehe, den Konservativen eine autoritäre Position, die rücksichtslos über die Interessen anderer Gesellschaften hinweggehe. Gegenüber beiden wird die Notwendigkeit betont, in allen Kulturen auf eine weitere Zivilisierung, Pazifizierung und Demokratisierung zu drängen.
machte das Leiden der Erde mit. Er fühlte gewissermaßen als Gott seelisch
 
- nicht so, wie es beim Mysterium von Golgatha war, auch körperlich
Nach einigen spektakulären Fällen im Milieu türkischer Migranten, die auch durch das Buch ''Die fremde Braut'' von [[Necla Kelek]] ins Bewusstsein der Öffentlichkeit getragen wurden, wurde über die Einführung eines besonderen Straftatbestands für Zwangsheirat diskutiert.
-, was es hieß, unter Wesen zu leben, welche durch den Tod
 
gehen. Er lernte den Tod nicht an sich selbst erleben, aber er lernte ihn
== Verbreitung der Zwangsheirat ==
anschauen. Man fühlte, da ist der Gott Dionysos, der tief leidet unter
 
den Menschen, weil er den Anblick haben mußte von alledem, was die
Zwangsverheiratungen sind bis heute in [[islam]]ischen und [[hindu]]istischen Gesellschaften verbreitet, aber auch aus [[Jesiden|jesidischen]], [[Buddhismus|buddhistischen]] und [[Christentum|christlichen]] Umfeldern sind Fälle bekannt. Die Religion übernimmt in diesen Gesellschaften oft die Funktion, eine bestehende Tradition zu rechtfertigen; es gibt aber auch entgegengesetzte Tendenzen.
Menschen erleiden. Es war nur eine einzige Wesenheit auf der Bühne
 
zunächst, der Gott Dionysos, der leidende Dionysos, und um ihn herum
=== Deutschland ===
ein Chor, der da rezitierend sprach, damit die Leute es hören konnten,
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 56 Fälle von Zwangsheirat polizeilich bearbeitet, im Jahr 2013 62 Fälle und im Jahr 2014 58 Fälle. Durch Befragung von Expertinnen und Experten in deutschen Beratungs- und Schutzeinrichtungen konnten im Jahr 2008 insgesamt 3443 von Zwangsverheiratung Betroffene in 830 Beratungsstellen erfasst werden. Rund 60 Prozent von ihnen drohte eine Zwangsverheiratung, in den übrigen Fällen war diese bereits geschlossen. Ein Teil wurde dabei mehrfach erfasst, da schätzungsweise zwischen 14 und 43 Prozent der Betroffenen mehrere Einrichtungen aufgesucht haben.<ref name="bt7749">Polizeiliche Kriminalstatistik und Studie der Lawaetz-Stiftung/Torsten Schaak/Terre des Femmes, Tübingen, vgl. {{BT-Drs|18|7749}}</ref>
was in dem Gotte Dionysos vorging. Denn das war überhaupt die
 
erste Gestalt des Schauspieles, der Tragödie, daß die einzig wirklich
Der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung ermittelte für das Jahr 2013 460 Fälle von Zwangsverheiratung, die in Berlin bekannt geworden sind. Dazu kommt eine Dunkelziffer unbekannter Fälle.<ref>[http://berlin.lsvd.de/wp-content/uploads/2015/02/Umfrage-zu-Zwangsverheiratung.pdf berlin.lsvd.de] (PDF).</ref><ref>[http://www.big-berlin.info/sites/default/files/medien/350_Zwangsverheiratung_2013b.pdf big-berlin.info] (PDF).</ref>
handelnde Person, die auftritt, der Gott Dionysos war, und um ihn
 
herum der Chor, welcher rezitierte, was in des Dionysos Seele vorging.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden in den Jahren 2014 und 2015 fünf bzw. vier Fälle von Zwangsverheiratung beraten.<ref name="bt7749" />
Nach und nach nur wurden dann aus der einen Person, die den Gott
 
Dionysos in den älteren Zeiten darstellte, mehrere Personen, und dann
Beim Niedersächsischen Krisentelefon suchen im Durchschnitt jährlich 140 bis 150 Menschen Unterstützung. Zahlen über Mädchen und junge Frauen, aber auch Männer, die gegen ihren Willen verheiratet wurden, liegen nicht vor.<ref name="bt7749" />
aus dem einen Schauspiele das spätere Drama. So erlebte man im Bilde
 
den Gott Dionysos. Und man erlebte später in Wirklichkeit, als eine
In Sachsen-Anhalt wurden von 2011 bis Anfang 2016 etwa hundert von Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt bedrohte bzw. betroffene Mädchen und Frauen beraten und begleitet, wobei das Dunkelfeld als sehr hoch eingeschätzt wird, da viele Betroffene von ähnlichen Fällen im Bekanntenkreis berichten, die aus Angst vor einer Eskalation im Familienverband keine Hilfe und Unterstützung in Beratungsstellen suchen.<ref name="bt7749" />
historische Tatsache der Menschheitsentwickelung, den leidenden und
 
sterbenden Gott, den Christus. Einmal als historische Tatsache sollte
=== Christliches Europa ===
sich das vor der Menschheit abspielen, so daß alle Menschen es empfinden
 
konnten, was sonst in Griechenland im Schauspiel erlebt worden
Im [[mittelalter]]lichen Europa war die sogenannte [[Muntehe]], eine Form der Zwangsehe, unter Adligen die gebräuchlichste Form der Heirat. In zahlreichen [[Komödie]]n von [[Molière]], so zum Beispiel im ''[[Tartuffe]]'', kommt die Zwangsheirat zur Sprache. Ein [[Einakter]] des französischen Autors, der 1664 uraufgeführt wurde, heißt sogar ausdrücklich ''[[Le mariage forcé]]'' („Die erzwungene Heirat“ – hier wird allerdings keine junge Frau, sondern ein alter Mann zur Heirat gezwungen). Die reine [[Liebesheirat]], in der ökonomische und familiäre Gesichtspunkte nicht mehr die Hauptrolle spielen, wurde erst mit der [[Romantik]] im 19. Jahrhundert im Westen zum Ideal.
war. Aber indem die Menschheit diesem großen Geschichtsdrama entgegenlebte,
 
wurde das Drama, das so heilig war in der alten Griechenzeit,
Im 19. Jahrhundert kam es im Zuge der von Europa ausgehenden [[Mission (Christentum)|christlichen Missionsarbeit]] zu Zwangsheiraten. So verheiratete z.&nbsp;B. der deutsche Missionar [[Carl Hugo Hahn]] 1857 in Otjikango (heute [[Namibia]]) zwangsweise seine Magd mit einem seiner Missionsgehilfen und drohte ihr, sie zu entlassen, sollte sie sich weigern.<ref name="Hahn 1985" />
daß man in ihm den Heiland, die wunderwirkende Menschheitsarznei
 
empfand, immer mehr und mehr, ich möchte sagen, von
Zwangsheirat kommt unter christlichen Gruppen wie [[Griechisch-orthodoxe Kirche|griechisch-orthodoxen]] Glaubensgruppen vor.<ref name="ForcedUK" />
seinem Podest herabgeworfen und wurde zum Unterhaltungsstoff,
 
wie es schon bei Euripides der Fall ist.|211|53ff}}
=== Islam ===
 
Die Zwangsverheiratung ist im Islam unter bestimmten, unten beschriebenen Bedingungen erlaubt. Bei der [[Islamische Ehe|islamischen Ehe]] ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund ''(wali)'' für die Frau notwendig. Der Ehevertrag wird zwischen dem Ehevormund der Braut und dem Bräutigam geschlossen. Bei Vertragsabschluss ist die Anwesenheit zweier männlicher Zeugen vorgeschrieben.<ref name="Alami 1996" /> Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach der klassischen Lehre die Ehe als ''[[wali mudschbir]]'' im Falle, dass die Braut jungfräulich ist, d. h. im Fall der ersten Ehe, auch gegen den ausdrücklichen Willen der Frau schließen, wobei sich seine Entscheidung allerdings strikt an den Belangen der Frau zu orientieren habe.<ref name="Encyclopaedia Islam" />
Nach Meinung von [[Rita Breuer (Islamwissenschaftlerin)|Rita Breuer]] sei es im Islam verboten, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten.<ref name="Breuer 2008" /> Die vor- als auch frühislamische Praxis sah wahrscheinlich – so der deutsche Islamwissenschaftler Harald Motzki – vor, dass Väter ihre jungfräulichen, als unmündig angesehenen Töchter ungeachtet ihrer Zustimmung verheirateten, während erwachsene Frauen keinen solchen Vormund benötigten, d. h., dahingehend selbstständig agierten.<ref name="Motzki 1985" />
 
In seinem "Handbuch Islam" aus dem Jahre 2005 stellt der deutsche Muslim Ahmad A. Reidegeld die oben beschriebene klassische Rechtslage als normatives Recht für Muslime dar, d. h., er erkennt das Recht des wali mudschbir, die Braut auch gegen ihren ausdrücklichen Willen in die Ehe zu zwingen, an.<ref name="Reidegeld 2005" />
 
Maßgeblich ist die Systematisierung der verschiedenen Rechtsschulen, die wie oben beschrieben die Zwangsheirat in bestimmten Fällen erlauben. Im Gegensatz dazu stehende [[Hadith]]e, denen zufolge der Prophet auch Jungfrauen das Recht eingeräumt habe, einen Heiratsantrag abzulehnen.<ref name="Motzki 1985" /> So heißt es in einem auf [[Mohammed]] zurückgeführten Ausspruch aus der Traditionssammlung des [[Buchari]] dahingehend wie folgt:<ref name="Ferchl 2006" /><ref name="Hughes 1996" />
 
{{Zitat|Der Prophet (...) sagte: »Eine ältere Frau darf nur verheiratet werden, wenn dies mit ihr besprochen wurde. Und eine Jungfrau darf nur verheiratet werden, wenn sie der Heirat zustimmt.« Jemand fragte ihn: »O Gesandter Gottes, wie äußert eine Jungfrau ihre Zustimmung?« Er erwiderte: »Sie gibt dadurch ihr Jawort, daß sie schweigt.«}}
 
Des Weiteren verzeichnet Buchari eine Überlieferung, der zufolge der Prophet die Ehe einer zur Heirat gezwungenen Frau ungültig gemacht habe.<ref name="Ferchl 2006" /><ref name="Buchari-67-68" /> Ähnlich lautende Überlieferungen sind auch in den Sammlungen des [[Muslim ibn al-Haddschādsch]],<ref name="Haddschadsch-08" /> des [[Mālik ibn Anas]],<ref name="Anas-28" /> des [[Abū Dāwūd as-Sidschistānī]]<ref name="Sidschistani" /> als auch des [[an-Nasāʾī]]<ref name="Motzki 1985" /> zu finden.
 
In den meisten islamischen Staaten gibt es heute Gesetze, die die traditionellen Regelungen modifizieren oder ersetzen. In Staaten wie [[Saudi-Arabien]] wendet man klassische Ausformulierungen der [[Scharia]], des islamischen Rechts an. Nach einem Rechtsgutachten [[Fatwa]] des stellvertretenden Justizminister [[ʿAbd al-ʿAzīz Āl asch-Schaich]] im Jahre 2005 ist die [[Zwangsehe]] nach [[Rechtssystem Saudi-Arabiens|saudischem Recht]] für verboten und unter Strafe erklärt worden, wobei keine konkrete Strafe festgelegt wurde.<ref name="qantara 2005" />
 
In der [[Türkei]] beispielsweise, deren Recht nach europäischem Vorbild gestaltet wurde, sind Zwangsehen ''[[de iure]]'' verboten. Die Eheschließung in der Türkei durch [[Imam]]e wird jedoch staatlicherseits nicht überprüft, so dass die Rechtswidrigkeit von Ehen mit minderjährigen Mädchen erst bei Schwangerschafts- und Geburtsproblemen öffentlich wird. Die gerichtliche Ahndung entspricht nicht den europäischen Strafrechtsnormen für Vergewaltigung und Verführung Minderjähriger.<ref name="Spiegel 2012-1" />
 
Zur Verbreitung von Zwangsehen unter Muslimen in Deutschland gibt es verschiedene Schätzungen:
 
* Eine Studie des [[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend|Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]] aus dem Jahr [[2004]] sah aufgrund einer Befragung von 150 türkischen Migrantinnen Hinweise darauf, dass ca. zehn Prozent dieser Personen in unfreiwillig eingegangenen Ehen leben, lehnte jedoch eine Verallgemeinerung auf die gesamte Personengruppe wegen der sehr kleinen [[Stichprobe]] ab.<ref name="BMFSFJ 2004" /> Aus qualitativen Untersuchungen (etwa von [[Ahmet Toprak]] mit 15 türkischstämmigen Männern) sind gelegentlich höhere Schätzungen abgeleitet worden. Freilich eignen sich Untersuchungen mit den Methoden der [[Qualitative Sozialforschung|qualitativen Sozialforschung]] zur vertieften Exploration von Einstellungen und Lebensweisen, nicht aber zur Schätzung der quantitativen Verbreitung. Nach Angaben des Arbeitskreises Zwangsheirat waren 2007 allein in Berlin 378 Mädchen und Frauen von Zwangsheirat betroffen.<ref name="Spiegel 2010-11" />
 
* In [[Ralph Ghadban]]s Studie ''Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin'' über muslimische Libanesen sind alle untersuchten Ehen ausnahmslos arrangierte Ehen. Den Anteil der gegen den ausgesprochenen Willen der Frau geschlossenen Ehen konnte er nicht ermitteln; er vermutet einen nicht unerheblichen Teil.
* Im November 2011 wurde eine vom Bund geförderte bundesweite Studie der [[Lawaetz]]-Stiftung (Hamburg) vorgestellt, die aus etwa 3.500 Fällen Schlussfolgerungen zieht<ref name="bureg" /> (Näheres [[#In Deutschland|im Abschnitt 'In Deutschland']]).
 
Bei den arrangierten Heiraten ebenso wie bei den Zwangsehen kannten sich die zukünftigen Ehepartner vorher nicht oder kaum, zum Beispiel durch wenige Treffen unter Aufsicht der Familie.
 
Alle drei Studien geben als Hauptgrund für diese Form der Heirat die Angst der Familien vor „Ehrverlust“ an. Nur wenn die Frauen so früh wie möglich und ohne vorher Kontakt zu potentiellen Heiratskandidaten gehabt zu haben in die Ehe gingen, sei die Gefahr, dass sie vor der Ehe [[Sexualkontakt|sexuelle Kontakte]] hatten, fast gebannt und damit die [[Ehre]] der Familie gesichert.
 
Ähnlich äußert sich [[Werner Schiffauer]] in seinen frühen Arbeiten zu türkischen Migranten.
 
Bei einer häufig auftretenden Form der Zwangsverheiratung unter [[Moslem|muslimischen]] Migranten werden junge – oft minderjährige – Frauen in den Ferien in ihr Heimatland geschickt und dort gegen ihren Willen verheiratet.<ref name="Bundestag 2006" /> Es ist auch nicht bekannt, wie viele Frauen von den 25.000 türkischen Frauen, die seit dem Jahr 2000 pro Jahr nach Deutschland kommen, um dort einen türkischen Mann zu heiraten, Opfer von Zwangsverheiratung sind.<ref name="Carstens 2007" /> Ein bekannter Fall ist [[Esma Abdelhamid]].
 
Die Gründe hierfür sind vielschichtig:
 
# Um der im Ursprungsland lebenden Verwandtschaft die Teilnahme an der Hochzeit zu ermöglichen
# Die Hochzeit im Heimatland ist preisgünstiger
# Braut/Bräutigam wohnen im Heimatland und erhalten kein [[Visum]] oder nur unter Auflagen
# Eine Zwangsheirat ist nur im Heimatland möglich.
 
[[Terre des Femmes]] äußerte 2007 die Vermutung, dass in Deutschland jährlich mehr als 1000 Mädchen zwangsverheiratet und zu diesem Zweck ins Ausland – überwiegend die Türkei, aber auch Libanon, Syrien, Kosovo, Iran und Irak – gebracht bzw. [[Verschleppung|verschleppt]] werden.<ref name="Spiegel 2007-8" />
 
Eine britische Untersuchung aus dem Jahr 2009 kam zu dem Ergebnis, dass es entgegen der öffentlichen Meinung, dass Zwangsheirat fast ausschließlich in muslimischen (oder südasiatischen) Gemeinden stattfindet, auch in anderen religiösen Gemeinden in [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] regelmäßig zu Zwangsheirat kommt.<ref name="ForcedUK" />
 
=== Hinduismus ===
 
{{Hauptartikel|Ehe im Hinduismus}}
 
Die 2000 Jahre alte [[Manusmriti]] ist der wichtigste hinduistische Text für soziale Regeln wie das Kastensystem, Rituale und die Heiratsregeln. Bei dem oft mit „Gesetzbuch des Manu“ wiedergegebenen Text handelt es sich jedoch nicht um ein Gesetzbuch, sondern um eine Beschreibung des gesellschaftlichen „Soll-Zustandes“ aus [[Brahmanen|brahmanischer]] Sicht (siehe auch [[Hinduismus #Rolle der Frau|Rolle der Frau im Hinduismus]]).
 
Es werden acht Formen der Heirat beschrieben, von denen der Brahma-Ritus als die ideale Form beschrieben wird : „Die Gabe einer Tochter, geschmückt (mit kostbarem Kleidern) und sie ehrend (mit Schmuck), an einen gebildeten Mann, der den [[Veda]] studiert hat und gutes Benehmen hat, den der Vater selbst einlädt, wird der Brahma-Ritus genannt“ (MS III.27).
 
Zwei Heiratsformen werden als nicht dem [[Dharma]] (kosmisches Gesetz) entsprechend bezeichnet. Dazu gehört der ''Rakshasa''-Ritus ([[Rakshasa]], Dämon): „Die gewaltsame Entführung eines Mädchens aus ihrem Zuhause, während sie schreit und weint, nachdem ihre Verwandten erschlagen und verwundet wurden und das Haus aufgebrochen wurde, wird der ''Rakshasa''-Ritus genannt“ (MS III.33). Abgelehnt wird außerdem der ''Pisaka''-Ritus: „Wenn ein Mann durch List ein Mädchen, das schläft, berauscht oder geistesgestört ist, verführt, wird dies der sündenvolle ''Pisaka''-Ritus genannt“ (MS III.34).
 
Die Variante, dass eine Braut gegen den Willen der Eltern verheiratet wird, findet jedoch im Text keine Erwähnung.
 
== Ursachen von Zwangsheirat ==
 
Mögliche Motive der beteiligten Akteure sind:
 
* materielle Interessen, da häufig [[Brautpreis|Brautgeld]] gezahlt wird
* Söhne und Töchter die in europäisch geprägten Ländern aufgewachsen sind und durch Heirat mit einem Partner aus dem Herkunftsland der Eltern „diszipliniert“ und stärker auf die Normen der Herkunftskultur verpflichtet werden sollen
* Angst der Familien vor dem Verlust der [[Ehre]]
* Erlangung eines [[Aufenthaltstitel]]s in einem EU-Land
* „Bekämpfung“ von Homosexualität
 
[[Feminismus|Feministische]] Positionen sehen Zwangsheirat als typischen Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse und des männlichen Interesses an der Kontrolle der Gebärfähigkeit der Frau.
 
[[Soziobiologie|Soziobiologische]] Positionen sehen, ähnlich wie [[Feminismus|feministische]] Positionen, jedoch über sie hinausgehend, die Ursache von Zwangsheirat in der Konkurrenz zwischen männlichen und weiblichen Individuen, die in jeder Spezies bestehe. Dabei werde um die Chancen zur Fortpflanzung der eigenen Gene konkurriert. Je nach Spezies ist die Machtbalance zwischen den Geschlechtern unterschiedlich: Mal haben die Weibchen, mal die Männchen die stärkere Position. Bei Menschen ist jedoch die [[Sozialstruktur]] – und damit die Machtbalance zwischen den Geschlechtern – nicht genetisch fixiert; aufgrund unserer besonderen biologischen Ausstattung findet ein ständiger sozialer Wandel ([[Soziokulturelle Evolution]]) statt. Diese kann je nach Gesellschaft unterschiedlich verlaufen. Im Verlauf dieses Wandels kommt es zu Konflikten zwischen Kulturen mit unterschiedlicher Machtverteilung zwischen den Geschlechtern.
 
== Umgang mit Zwangsheirat ==
=== Auf globaler Ebene ===
 
Die Praxis der Zwangsehe verstößt gegen Artikel 16 (2) der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]]. Diverse Nichtregierungsorganisationen versuchen, die Vereinten Nationen von einem Vorgehen gegen Zwangsheirat zu überzeugen.
 
Die [[Istanbulkonvention]] verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 32, die Anfechtbarkeit, [[Nichtigerklärung (Ehe)|Nichtigerklärung]] oder Auflösung einer unter Zwang geschlossenen Ehe zu ermöglichen. Sie verpflichtet sie zudem in Artikel 37, vorsätzliches Verhalten, durch das eine erwachsene Person oder ein Kind zur Eheschließung gezwungen oder zum Zweck einer erzwungenen Eheschließung ins Ausland gelockt wird, unter Strafe zu stellen.<ref>Artikel 37: Zwangsheirat. {{Internetquelle|url=https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=0900001680462535|titel=Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht|hrsg=Europarat|datum=2011-05-11|zugriff=2016-03-19}}</ref>
 
2007 erhielt die amerikanische Fotografin [[Stephanie Sinclair]] den Preis des internationalen Wettbewerbs ›UNICEF-Foto des Jahres‹. Ihre Aufnahme zeigt ein Brautpaar in Afghanistan. Der Bräutigam Mohammed wirkt mit 40 Jahren wie ein alter Mann, die Braut Ghulam ist gerade mal 11 Jahre alt. UNICEF-Schirmherrin Eva Luise Köhler sagte bei der Preisverleihung in Berlin:
:„Das UNICEF-Foto des Jahres 2007 macht uns auf ein weltweites Problem aufmerksam. Millionen Mädchen werden noch im Kindesalter verheiratet – ein selbstbestimmtes Leben bleibt den meisten dieser Kinderbräute für immer verwehrt“.
 
Nach UNICEF-Angaben leben weltweit mehr als 60 Millionen junge Frauen, die verheiratet wurden, bevor sie volljährig wurden, die Hälfte davon in Südasien.
 
=== In Europa ===
 
Der [[Europarat]] forderte im Oktober 2005 staatliches Vorgehen gegen Kinderehen und Zwangsheirat. Das Problem bestehe nach Auffassung der konservativen Berichterstatterin für den Europarat, [[Rosmarie Zapfl-Helbling]] aus der [[Schweiz]], in erster Linie in Einwanderergemeinschaften.
 
Auch in [[Deutschland]] und der [[Schweiz]] werden Frauen, um eine Zwangsheirat zu bewirken, eingesperrt und misshandelt.
Besonders häufig sind so genannte Ferienverheiratungen, die während Urlaubsreisen in die Heimatländer erfolgen. Im Frühjahr 2008 initiierten die Berliner Volkshochschulen eine Aufklärungsaktion gegen Zwangsheirat («Ferienbräute – nicht mit uns»).<ref name="WAZ 2008" />
Staatliche wie zivilgesellschaftliche Organisationen unterhalten Beratungsangebote für von Zwangsheirat Betroffene. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Betroffene, so sie überhaupt der gemeinsamen Behausung entkommen konnte, sich trotz evtl. körperlicher Einschränkung infolge einer körperlichen Auseinandersetzung verständlich machen kann.
 
Politische Forderungen betreffen einen Ausbau der Opferhilfe genauso wie ein höheres Strafmaß und eine konsequentere Verfolgung. Andere Positionen lehnen eine Politisierung des Problems ab, sondern fordern geeignete Vermittler (Mediatoren), die in betroffenen Familien zwischen Eltern und Kinder vermitteln können. In [[Deutschland]] ist Zwangsverheiratung nach {{§|237|stgb|juris}} StGB strafbar und kann so teilweise bekämpft werden.
 
[[Frankreich]] verschob 2005 die Altersgrenze für eine Heirat bei Frauen auf 18 Jahre, um Minderjährige vor Zwangsehen zu schützen.
 
==== In Deutschland ====
 
In Deutschland steht das Erzwingen einer Ehe unmittelbar unter Strafe, {{§|237|stgb|juris}} StGB. Des Weiteren können im Zusammenhang mit einer Zwangsheirat weitere Straftatbestände verwirklicht werden, z.&nbsp;B. [[Menschenhandel]], [[Verschleppung]] oder [[Vergewaltigung]]. Eine Studie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahre 2011 geht von mindestens 3400 Betroffenen in Deutschland aus, wobei nur die 615 Rückmeldungen der insgesamt 1445 deutschen Beratungsstellen berücksichtigt werden konnten.<ref name="peri 2011" />
 
Die Zwangsheirat wurde seit dem 19. Februar 2005 als Regelbeispiel einer besonders schweren [[Nötigung (Deutschland)|Nötigung]] in {{§|240|StGB 18.02.2005|buzer}} Abs. 4 Nr. 1 StGB durch das Gesetz vom 11. Februar 2005 ({{BGBl|2005n I S. 239}}) definiert. Diese lag „in der Regel vor, wenn der Täter eine andere Person […] zur Eingehung der Ehe nötigt“. Die Regelung sah eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.
 
Dennoch gab es seitdem ständige Bemühungen, Zwangsheiraten durch eine eigenständige Strafnorm zu sanktionieren. So betrieb 2006 der [[Baden-Württemberg|baden-württembergische]] Justizminister und Integrationsbeauftragte [[Ulrich Goll]] (FDP) eine [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrats]]-Gesetzesinitiative. Diese sollte Zwangsverheiratung mit [[Freiheitsstrafe]] von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegen und alle Formen der Zwangsheirat unter Strafe stellen. Dieser Gesetzesinitiative ging die Fachtagung "Zwangsheirat – Maßnahmen gegen eine unehrenhafte Tradition" mit [[Serap Çileli]] und [[Terre des Femmes]] am 13. Oktober 2003 voraus.<ref name="TagungZwangsheirat" />
 
Die Beratungen wurden im Februar 2010 durch einen Gesetzentwurf des Bundesrates erneut auf den Weg gebracht.<ref name="Bundesrat 2010" /> Der Gesetzentwurf sah für „Zwangsverheiratung“ einen eigenständigen Straftatbestand vor. Dieser sollte sich an die Tatbestände der [[Nötigung (Deutschland)|Nötigung]], des Menschenhandels und der Verschleppung anlehnen. Bestraft werden sollte auch, wer eine Frau durch List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zur Heirat zwingt. Zudem sollte die Stellung der Opfer im [[Zivilrecht]] gestärkt werden. Geplant war eine von einem auf drei Jahre verlängerte Antragsfrist für die Aufhebung der Zwangsehe. Im Ausland begangene Taten sollten nach deutschem Recht verfolgt werden können, wenn das Opfer ständig in Deutschland wohnt. Die Verjährungsfrist sollte erst beginnen, wenn die Opfer volljährig werden.<ref name="Morgenpost 2010" /> Am 27.&nbsp;Oktober 2010 beschloss die Bundesregierung, dass für die Zwangsheirat ein eigener Straftatbestand geschaffen werden sollte. Anstifter von Zwangsehen sollten mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden.
 
Am 17.&nbsp;März 2011 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften“.<ref name="BT-Drs" /> Die seit 2005 existierende Regelung zur Bestrafung der Nötigung zur Zwangsheirat wurde inhaltsgleich von {{§|240|stgb|juris}} StGB in {{§|237|stgb|juris}} StGB übernommen. Tatbestand und Strafandrohung (Freiheitsstrafe 6 Monate bis 5 Jahre) blieben unverändert. Die neue Regelung stellt zusätzlich klar, dass ebenso bestraft wird, wer eine Frau durch List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zur Heirat zwingt. Schließlich wird die Antragsfrist zur Aufhebung der Zwangsehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängert ({{§|1317|bgb|juris}} Abs.&nbsp;1 Satz&nbsp;1 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]).
 
Durch den neuen {{§|37|aufenthg_2004|juris}} Abs.&nbsp;2a [[Aufenthaltsgesetz]] erhalten Opfer von Zwangsverheiratungen, die von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden, ein Wiederkehrrecht, wenn gewährleistet erscheint, dass das Opfer "sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann" und das Visum zur Rückkehr nach Deutschland bzw. die Aufenthaltserlaubnis "innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Zwangslage, spätestens jedoch vor Ablauf von zehn Jahren seit der Ausreise" beantragt.<ref name="bureg" />
 
Verlängert wurde im Gegenzug die Mindestbestandszeit für ein eigenständiges (von der Ehe unabhängiges) Aufenthaltsrecht nach Deutschland zugezogener ausländischer Ehepartner von zwei auf drei Jahre (Änderung {{§|31|aufenthg_2004|juris}} [[Aufenthaltsgesetz]]). Die im Gesetzgebungsverfahren angehörten Juristen-, Migranten- und [[Wohlfahrtsverbände]] lehnten aus diesem Grund das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat durchweg ab, da es im Ergebnis durch die Verlängerung der Ehebestandzeit Zwangsehen eher fördere als verhindere.<ref name="Bundestag 2011" /> Nachdem das Gesetz am 15.&nbsp;April 2011 den Bundesrat passiert hatte, trat es am 1.&nbsp;Juli 2011 in Kraft.<!--? modifiziert ?--->
 
Im November 2011 wurde eine vom Bund geförderte bundesweite Studie ''Zwangsverheiratung in Deutschland'' vorgestellt. Die Studie erfasste 3.443 Menschen, die eine Beratung zum Thema Zwangsheirat wahrgenommen haben. Dabei wird eingeräumt, dass sich manche Personen an mehrere Beratungsstellen gewandt haben könnten, weshalb die tatsächliche Zahl wohl geringer sei. In 60 Prozent wurde Hilfe wegen einer angedrohten Zwangsverheiratung gesucht, bei wie vielen von ihnen diese dann vollzogen wurde, bleibt unklar. Nach der Veröffentlichung der Studie warf eine Gruppe Sozialwissenschaftler in der [[Süddeutschen Zeitung]] der Familienministerin [[Kristina Schröder]] vor, dass durch ihre Forderung in einem FAZ-Gastbeitrag, dass "manche traditionelle Wurzeln endgültig durchtrennt" werden müssten,<ref name="BMFSFJ 2011" /> anti-muslimische Ressentiments geschürt zu haben.<ref name="Sueddeutsche 2011" /> Schröder habe nach Auffassung der Wissenschaftler die Ergebnisse der Studie „schlichtweg falsch“ wiedergegeben. Unter anderen habe sie „angedrohte Straftaten mit tatsächlich stattgefundenen gleichgesetzt“ und aufgrund nicht belastbar ermittelter Daten die Behauptung aufgestellt, dass 83,4 Prozent der Betroffenen muslimische Eltern hätten." Daraufhin gab die Bundesfamilienministerin bekannt, dass sie nicht gewillt sei, die Ergebnisse der Studie zu "verharmlosen, verschleiern oder umdeuten zu lassen".<ref name="Spiegel 2011-11" /> Unterstützung erhält Familienministerin von Frauenrechtlerinnen wie [[Serap Çileli]],<ref name="peri 2011" /> die sich seit über 12 Jahren für die Rechte muslimischer Frauen einsetzt und [[Sabatina James]], welche 2006 ihre Hilfsorganisation Sabatina e.V. für die Gleichberechtigung muslimischer Frauen ins Leben gerufen hat und Botschafterin der Frauenrechtsorganisation [[Terre des Femmes]] ist.<ref name="sabatina-ev" />
 
[[Terre des Femmes]] fordert im Zusammenhang mit Zwangsehen die Reformierung des [[Personenstandsgesetz (Deutschland)|Personenstandsgesetzes]], insbesondere die Wiedereinführung des im Jahr 2009 abgeschafften [[Verbot der religiösen Voraustrauung|Verbots der religiösen Voraustrauung]].<ref name="Terre des Femmes 2012" />
 
=== In Asien und Afrika ===
 
In [[Südasien]] und der [[Dār al-Islām|islamischen Welt]] wird Zwangsheirat heute noch praktiziert, wenngleich sie oft gesetzlich verboten ist. In Südasien ist sie heute im Gegensatz zu früheren Jahrhunderten jedoch eine Ausnahmeerscheinung. In Afrika ([[Malawi]]) werden Mädchen häufig schon mit zwölf oder 13 Jahren verheiratet.
 
Die Berufungskammer des [[Sondergerichtshof für Sierra Leone|Sondergerichtshofes für Sierra Leone]] hat am 22. Februar 2008 in einer Entscheidung im Rahmen des Verfahrens gegen die bewaffnete Gruppe [[Armed Forces Revolutionary Council (Sierra Leone)|Armed Forces Revolutionary Council]] (AFRC) Zwangsheirat als eigenständiges [[Verbrechen gegen die Menschlichkeit]] anerkannt, das von der [[Zwangsprostitution|sexuellen Sklaverei]] ebenso wie von aus traditionellen Gründen arrangierten Ehen zu unterscheiden sei. Das Gericht definierte darüber hinaus in seiner Entscheidung die Voraussetzungen, die für eine Strafbarkeit der Zwangsheirat vorliegen müssen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==


*{{WikipediaDE|Tragödie}}
* [[Menschenrechte]] – [[Frauen-Notruf]] – [[Sexueller Missbrauch von Kindern]] – [[Häusliche Gewalt]]
* [[Ehefähigkeit]] – [[Kinderverlobung]] (nicht zu verwechseln mit [[Kinderheirat]]) – [[Trauung per Stellvertreter]] – [[Scheinehe]]
* [[Erzwungene Schwangerschaft]]


== Literatur ==
== Literatur ==
<!--Neuest zuerst-->
* [[Hayriye Yerlikaya]]: ''[[Zwangsehe]]n. Eine kriminologisch-strafrechtliche Untersuchung.'' [[Nomos Verlag|Nomos]], Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-7762-7 (Zugleich [[Dissertation|Doktorarbeit]] an der [[Universität Bielefeld]] 2012).
* Hayriye Yerlikaya, Esma Çakır-Ceylan: ''Zwangs- und Scheinehen im Fokus staatlicher Kontrolle. Eine Betrachtung des jüngsten Gesetzentwurfes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und Verhinderung von Scheinehen im Lichte des Opferschutzes.'' In: ''[[Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik]].'' Jahrgang 6, Heft 4, Christian-Albrechts-Universität, Kiel 2011, S. 205–213 (Rechtsanwältinnen aus Düsseldorf; [http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_4_546.pdf PDF-Datei; 146&nbsp;kB, 9&nbsp;Seiten] PDF, auf zis-online.com).
*{{Literatur
| Autor = Christian Sering
| Titel = Das neue „Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz“
| Sammelwerk= [[Neue Juristische Wochenschrift]]
| Band = Heft&nbsp;30
| Verlag = C. H. Beck
| Ort = München
| Jahr = 2011
| Seiten = 2161–2165
| Kommentar = Rechtsanwalt aus Dortmund
}}<!--online nix gefunden-->
*{{Literatur
| Autor = Yvonne Riaño, Janine Dahinden
| Titel = Zwangsheirat. Hintergründe, Maßnahmen, lokale und transnationale Dynamiken
| Verlag = Seismo
| Ort = Zürich
| Jahr = 2010
| ISBN = 978-3-03777-091-7
| Kommentar = Studie der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, Schweiz
}}<!--online nix gefunden-->
*{{Literatur
| Autor = Gesetzentwurf des [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrates]]
| Titel = Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz)
| Sammelwerk= [[Bundestagsdrucksache|Drucksache]]
| Nummer = 17/1213
| Verlag = [[Deutscher Bundestag]]
| Ort = Berlin
| Jahr = 24. März 2010
| Seiten = 7–9: ''Begründung''
| Online = [http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701213.pdf dipbt.bundestag.de] PDF; 206&nbsp;kB
}}
*{{Literatur
|Herausgeber= [[Foreign and Commonwealth Office]]
| Titel = Dealing with Cases of Forced Marriage. Practice Guidance for Health Professionals
| Verlag = Außenministerium des Vereinigten Königreichs
| Ort = London
| Jahr = 2007
| Kommentar = englische Materialien für Gesundheitsfachkräfte
| Online = {{Webarchiv | url=http://www.fco.gov.uk/Files/kfile/Health%20Guidelines%20FINAL.pdf | wayback=20071011182650 | text=PDF-Datei; 987&nbsp;kB, 36&nbsp;Seiten}} in ''archive.org''
}}
*{{Literatur
| Autor = Ahmed Toprak
| Titel = Das schwache Geschlecht: Die türkischen Männer. Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre
| Verlag = Lambertus Verlag
| Ort = Freiburg im Breisgau
| Jahr = 2005
| ISBN = 3-7841-1609-4
| Kommentar = Professor für Erziehungswissenschaften an der Dortmunder Fachhochschule
| Online = {{Google Buch| Land=DE| BuchID=RKKxAAAAIAAJ| Linktext=durchsuchbar}}
}}
*{{Literatur
| Autor = [[Christine Schirrmacher]], [[Ursula Spuler-Stegemann]]
| Titel = Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam
| Verlag = Diederichs/Hugendubel
| Ort = München
| Jahr = 2004
| ISBN = 3-7205-2527-9
| Kommentar = Professorinnen für Islamwissenschaft und [[Turkologie]]
| Online = {{Google Buch| Land=DE| BuchID=pQQRAQAAIAAJ| Linktext=durchsuchbar}}
}}
*{{Literatur
| Autor = Rahel Volz
| Titel = Verliebt, verlobt, verheiratet
| Sammelwerk= Menschenrechte für die Frau. Zeitschrift für Frauenrechte
| Nummer = 4
| Verlag = [[Terre des Femmes]]
| Ort = Tübingen
| Jahr = 2002
| Seiten = 4–7
| Kommentar = Experte bei ''[[Terre des Femmes|Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau e.&nbsp;V.]]''
}}
*{{Literatur
|Herausgeber= [[Unicef]] Innocenti Research Centre
| Titel = Early Marriage. Child Spouses
| Sammelwerk= Innocenti Digest
| Nummer = 7
| Verlag = Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
| Ort = Florenz
| Jahr = 2001
| Kommentar = englischer Gesamtüberblick
| Online = [http://www.unicef-irc.org/publications/pdf/digest7e.pdf unicef-irc.org] PDF; 468&nbsp;kB
}}
*{{Literatur
| Autor = Christian F. Majer
| Titel = Die Strafbarkeit der Zwangsheirat nach § 237 StGB. Bilanz und Reformfragen
| Sammelwerk= Jura Studium & Examen
| Band = Ausgabe 3/2015
| Ort = Tübingen
| Jahr = 2015
| Seiten = 241–244
| Online = [http://www.zeitschrift-jse.de/files/JSE-3-2015.pdf Heft] (PDF; 1,3 MB)
}}
== Dokumentarfilme ==
* Nima Sarvestani: ''Ich war 50 Schafe wert. Mädchenhandel in Afghanistan.'' [[Schweizer Radio und Fernsehen]], Schweiz 2010 (53&nbsp;Minuten; Mädchenhandel und Zwangsheirat anhand von Einzelschicksalen; {{Youtube| id=cYu2hKhCrqM}}).
* [[Rita Knobel-Ulrich]]: ''Der Tag, als ich meiner Hochzeit entkam. Die Flucht einer versprochenen Braut.'' [[Hessischer Rundfunk]], Deutschland 2005 (45&nbsp;Minuten; [http://www.einsfestival.de/sendungen/sendung.jsp?ID=10024241917 Programminfo]).
* Renate Bernhard, Sigrid Dethloff: ''Iss Zucker und sprich süß. Zwangsheirat, die sogenannte Familienehre und ihre Opfer.'' CouRage, Deutschland 2005 (55&nbsp;Minuten; fünf Einzelschicksale; [http://www.renate-bernhard.de/ Info]).
* Bettina Haasen: ''Fremde Liebe.'' Gebrueder Beetz Filmproduktion, Deutschland 2004 (52&nbsp;Minuten; ein Tuaregmädchen in Westafrika in den letzten Stunden vor ihrer arrangierten Hochzeit; [http://www.gebrueder-beetz.de/produktionen/fremde-liebe Info und Vorschau] in ''gebrueder-beetz.de'').
* Sigmund Weinberg, Fuat Uzkinay: ''[[Himmet Ağanın İzdivacı]].'' Deutsch: ''Die Heirat des Himmet Aghas.'' Merkez Ordu Sinema Dairesi Prod., Osmanisches Reich 1918 (Stummfilm nach dem Stück ''Le Mariage forcé'' „Die Zwangsheirat“ des französischen Dramatikers [[Molière]] von 1664).
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| autor = BMFSFJ – Gleichstellung
| titel = Zwangsverheiratung
| url = http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88292.html
| hrsg = [[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]]
| datum =2012-09-17| kommentar = mehrere Studien, Broschüren und Artikel online
}}
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| autor = Forum on Marriage and the Rights of Women and Girls
| titel = Early Marriage: Sexual Exploitation and the Human Rights of Girls
| url = http://www.ippf.org/resource/early_marriage/pdf/EarlyMarriageSexExploitation.pdf
| hrsg = Großbritannien
| datum = 2001-11-00
| sprache = englisch
| format = PDF, 155&nbsp;kB, 52&nbsp;Seiten
| kommentar = Positionspapier des weltweiten Zusammenschlusses von Organisationen gegen Kinder- und Zwangsheirat und Gewalt gegen Frauen und Mädchen
|archiv-url = https://web.archive.org/web/20040716102043/http://www.ippf.org/resource/early_marriage/pdf/EarlyMarriageSexExploitation.pdf
|archiv-datum=2004-07-16}}
''Anonyme Online-Beratungsportale:''
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| titel = Jugendportal zwangsheirat.de
| url = http://onlineberatung.zwangsheirat.de/
| hrsg = [[Terre des Femmes]]
| datum = 2013-00-00
}}
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| titel = Papatya: Anonyme Kriseneinrichtung für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund
| url = http://www.papatya.org/
| hrsg = Türkisch Deutscher Frauenverein
| datum = 2013-00-00
| kommentar = 3-sprachig
}}
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| titel = Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat
| url = http://www.zwangsheirat-nrw.de/
| hrsg = Mädchenhaus Bielefeld
| datum = 2013-00-00
| kommentar = 6-sprachig
}}
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| titel = zwangsheirat.ch
| url = http://www.zwangsheirat.ch/
| hrsg = Schweiz
| datum = 2013-00-00
| sprache = deutsch
}}
''Presse-Artikel:''
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| autor = Julia Jüttner
| titel = Berlin: Hochzeit unter Zwang
| url = http://www.spiegel.de/panorama/berlin-hochzeit-unter-zwang-a-692788.html
| werk = [[Spiegel Online]]
| datum =2010-05-04}}
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| autor = Myria Böhmecke (Interview)
| titel = Zwangsehen: Mütter drohen heiratsunwilligen Töchtern mit Selbstmord
| url = http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,499121,00.html
| werk = Spiegel Online
| datum =2007-08-10| kommentar = Böhmecke ist Expertin bei ''[[Terre des Femmes|Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau e.&nbsp;V.]]''
}}
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| autor = Anna Reimann
| titel = Zwangsheiraten: Zum Urlaub in die Ehehölle
| url = http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,498806,00.html
| werk = Spiegel Online
| datum =2007-08-09}}
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| autor = Florian Güßgen
| titel = Zwangsverheiratungen: „Wir haben zu lange weggesehen“
| url = http://www.stern.de/politik/deutschland/:Zwangsverheiratungen-Wir/563580.html?nv=pr&pr=1
| werk = [[Stern.de]]
| datum =2006-06-19}}
*{{Internetquelle
| zugriff =2013-10-20| autor = [[Necla Kelek]]
| titel = Eure Toleranz bringt uns in Gefahr – Beispiel Zwangsehen: Warum rot-grüne „Islamversteher“ die Lage der moslemischen Frauen nur verschlechtern – Essay
| url = http://www.welt.de/print-welt/article496004/Eure_Toleranz_bringt_uns_in_Gefahr.html
| werk = [[Die Welt]]
| datum =2005-02-26}}


#Rudolf Steiner: ''Das Sonnenmysterium und das Mysterium von Tod und Auferstehung'', [[GA 211]] (1986), ISBN 3-7274-2110-X {{Vorträge|211}}
== Einzelnachweise ==
<references>
<ref name="Alami 1996">
{{Literatur
|Autor=Dawoud Sudqi El Alami, Doreen Hinchcliffe
|Titel=Islamic Marriage and Divorce Laws in the Arab World
|Reihe=Developments in International Law
|Band=Band&nbsp;2
|Verlag=Kluwer Law International
|Ort=London
|Jahr=1996
|ISBN=90-411-0896-3
|Kommentar=englisch
|Online={{Google Buch| Land=DE| BuchID=AlA5AQAAIAAJ| Linktext=durchsuchbar}}}}
</ref>
<ref name="Encyclopaedia Islam">
{{Literatur
|Autor=Lexikoneintrag
|Titel=Nikāḥ
|Sammelwerk=[[The Encyclopaedia of Islam. New Edition]]
|Band=Band&nbsp;8
|Verlag=Brill
|Ort=Leiden
|Jahr=1995
|Seiten=27&nbsp;b}}<!--Online nur mit Registrierung-->
„The ''wali'' can only give the bride in marriage with her consent, but in the case of a virgin, silent consent is sufficient. The father or the grandfather, however, has the right to marry his daughter or granddaughter against her will, as long as she is a virgin (he is therefore called wali mudjbir, wali with power to coercion); the exercise of this power is, however, very strictly regulated in the interests of the bride.“<br />Siehe auch:
{{Literatur
|Autor=Abu Šugā, Eduard Sachau
|Titel=Muhammedanisches Recht nach schafiitischer Lehre
|Sammelwerk=Lehrbücher des Seminars für orientalische Sprachen zu Berlin
|Band=Band&nbsp;17
|Verlag=W. Spemann
|Ort=Stuttgart/Berlin
|Jahr=1897
|Seiten=7
|Kommentar=Arabischer text des ʻAbû-Šugâ nach Bâgûrî, Bulak 1307
|Online=[http://www.archive.org/stream/muhammedanische00sachgoog#page/n46/mode/1up Seitenansicht] in ''archive.org''}}
</ref>
<ref name="Breuer 2008">
{{Literatur
|Autor=Rita Breuer
|Titel=Familienleben im Islam. Traditionen, Konflikte, Vorurteile
|Ort=Freiburg/ Basel/Wien
|Jahr=2008
|Seiten=20}}
</ref>
<ref name="Reidegeld 2005">
{{Literatur
|Autor=Ahmad A. Reidegeld
|Titel=Handbuch Islam – Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime
|Verlag=Kandern
|Jahr=2005
|Seiten=776&nbsp;f}}
</ref>
<ref name="Ferchl 2006">
{{Literatur
|Titel=[[Sahīh al-Buchārī]] – Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad
|TitelErg=Ausgewählt, aus dem Arabischen übersetzt und herausgegeben von Dieter Ferchl
|Verlag=Reclam
|Jahr=2006
|Seiten=344, Kapitel&nbsp;14}}
</ref>
<ref name="Hughes 1996">
{{Literatur
|Autor=Thomas Patrick Hughes
|Titel=Marriage
|Sammelwerk=A Dictionary of Islam
|Verlag=Asian Educational Services
|Jahr=1996
|Seiten=314}}
</ref>
<ref name="Buchari-67-68">
{{Internetquelle
|zugriff=2013-10-20
|autor=[[Sahīh al-Buchārī]]
|titel=Translation of Sahih Bukhari, Book&nbsp;62: Wedlock, Marriage (Nikaah)
|url=http://www.usc.edu/schools/college/crcc/engagement/resources/texts/muslim/hadith/bukhari/062.sbt.html#007.062.067
|hrsg=CMJE & University of Southern California
|datum=2007–2009
|sprache=en
|archiv-url=https://web.archive.org/web/20110823111130/http://www.usc.edu/schools/college/crcc/engagement/resources/texts/muslim/hadith/bukhari/062.sbt.html#007.062.067
|archiv-datum=2011-08-23}}
</ref>
<ref name="Haddschadsch-08">
{{Internetquelle
|zugriff=2013-10-20
|autor=[[Muslim ibn al-Haddschādsch]]
|titel=Translation of Sahih Muslim, Book&nbsp;8: The Book of Marriage (Kitab Al-Nikah)
|url=http://www.usc.edu/schools/college/crcc/engagement/resources/texts/muslim/hadith/muslim/008.smt.html
|werk=usc.edu
|hrsg=CMJE & University of Southern California
|datum=2007–2009
|sprache=en
|archiv-url=https://web.archive.org/web/20110821022303/http://www.usc.edu/schools/college/crcc/engagement/resources/texts/muslim/hadith/muslim/008.smt.html
|archiv-datum=2011-08-21}}
</ref>
<ref name="Anas-28">
{{Internetquelle
|zugriff=2013-10-20
|autor=[[Malik ibn Anas]]
|titel=Translation of Malik’s Muwatta, Book&nbsp;28: Marriage
|url=http://www.usc.edu/schools/college/crcc/engagement/resources/texts/muslim/hadith/muwatta/028.mmt.html#028.28.2.4
|werk=usc.edu
|hrsg=CMJE & University of Southern California
|datum=2007–2009
|sprache=en
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|archiv-datum=2011-08-04}}
</ref>
<ref name="Sidschistani">
{{Internetquelle
|zugriff=2013-10-20
|autor=[[Abū Dāwūd as-Sidschistānī]]
|titel=Partial Translation of Sunan Abu-Dawud, Book&nbsp;11: Marriage (Kitab Al-Nikah)
|url=http://www.usc.edu/schools/college/crcc/engagement/resources/texts/muslim/hadith/abudawud/011.sat.html#011.2088
|werk=usc.edu
|hrsg=CMJE & University of Southern California
|datum=2007–2008
|sprache=en
|archiv-url=https://web.archive.org/web/20110821034142/http://www.usc.edu/schools/college/crcc/engagement/resources/texts/muslim/hadith/abudawud/011.sat.html#011.2088
|archiv-datum=2011-08-21}}
</ref>
<ref name="Motzki 1985">
{{Literatur
|Autor=Harald Motzki
|Titel=Geschlechtsreife und Legitimation zur Zeugung im frühen Islam
|Herausgeber=Ernst W. Müller
|Sammelwerk=Geschlechtsreife und Legitimation zur Zeugung
|Verlag=Karl Alber
|Jahr=1985
|Seiten=525
|Kommentar=siehe auch dortige Quellenangaben}}
</ref>
<ref name="qantara 2005">
{{Internetquelle
|zugriff=2013-10-20
|autor=Kateri Jochum
|titel=Women in Saudi Arabia – Grand Mufti Pronounces End of Forced Marriages
|url=http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-478/_nr-267/i.html
|werk=[[qantara.de]]
|hrsg=Deutsche Welle/DW-World.de
|datum=2005-04-21
|sprache=en
|archiv-url=https://web.archive.org/web/20080501222943/http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-478/_nr-267/i.html
|archiv-datum=2008-05-01}}
</ref>
<ref name="Spiegel 2012-1">
{{Internetquelle
|zugriff=2013-10-20
|autor=Jürgen Gottschlich
|titel=Imam-Hochzeiten in der Türkei: Hüter der Doppelmoral
|url=http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,807917,00.html
|werk=Spiegel Online
|datum=2012-01-10}}
</ref>
<ref name="BMFSFJ 2004">
{{Internetquelle
|zugriff=2013-10-20
|autor=BMFSFJ
|titel=Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland – Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland
|url=http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/langfassung-studie-frauen,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf
|hrsg=[[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]]
|datum=2004-00-00
|format=PDF; 16&nbsp;MB
|kommentar=siehe S.&nbsp;131 von 1.111 Seiten
|archiv-url=https://web.archive.org/web/20070929084228/http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/langfassung-studie-frauen,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf
|archiv-datum=2007-09-29}}
</ref>
<ref name="Spiegel 2010-11">
{{Internetquelle
|zugriff=2013-10-20
|autor=Anna Reimann
|titel=Faktencheck: Wie Berlin seine Zuwanderer integriert – oder nicht. 6. Teil: Berlin und die Zwangsehen
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{{Internetquelle
|zugriff=2013-10-20
|autor=Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Justizministerium Baden-Württemberg
|titel=Stellungnahme zum Thema Zwangsheirat in der Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 19. Juni 2006
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|autor=Peter Carstens
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|werk=[[Frankfurter Allgemeine Zeitung]]
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|autor=Myria Böhmecke (Interview)
|titel=Zwangsehen: Mütter drohen heiratsunwilligen Töchtern mit Selbstmord
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|datum=2007-08-10
|kommentar=Böhmecke ist Expertin bei ''[[Terre des Femmes|Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau e.&nbsp;V.]]''}}
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|Autor=Khatidja Chantler, Geetanjali Gangoli, Marianne Hester
|Titel=Forced marriage in the UK: Religious, cultural, economic or state violence?
|Sammelwerk=Critical Social Policy
|Band=Band&nbsp;19
|Nummer=4
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|autor=Pressestelle Bezirksamt [[Berlin-Mitte]]
|titel=Pressemitteilung Nr.&nbsp;201/2008: Ferienbräute – nicht mit uns! Aktion der Berliner Volkshochschulen gegen Zwangsheirat
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|titel=Risiken für Zwangsverheiratung und „Ehren“-Mord steigen – Standesamtliche Trauung muss wieder Vorrang vor der religiösen haben!
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Version vom 22. August 2017, 22:44 Uhr

Zwangsheirat oder Zwangsehe bezeichnet eine Eheschließung, die gegen den Willen eines oder beider Heiratenden stattfindet – im Unterschied zur bloß arrangierten Heirat, die zwar von Verwandten veranlasst oder von Ehevermittlern arrangiert wird, aber im Einverständnis mit dem Brautpaar stattfindet.

Als eine weitere Form der Zwangsehe gilt die Kinderheirat, da sie vor dem Erreichen der Ehemündigkeit beider Ehepartner abgeschlossen wird.

Abgrenzung zur arrangierten Heirat

Formal liegt eine Zwangsheirat vor, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw. sich genötigt fühlt.

Die Abgrenzung der Zwangsheirat zur arrangierten Ehe ist fließend, weil es letztlich der subjektiven Einschätzung der Beteiligten unterliegt, was als Zwang empfunden wird. Eine Heirat ist eine wichtige Lebensentscheidung. Von außen herangetragene Erwartungen und sozialer Druck können die Stresssituation so verstärken, dass oft nicht objektiv festgestellt werden kann, ob Zwang oder Nötigung vorliegen. In Deutschland werden Zwangsehen seit 2011 in § 237 StGB definiert und unter Strafe gestellt.

Wenn die Betroffenen sich weigern, die für sie bestimmte Heirat einzugehen, sind sie oft Repressionen durch Mitglieder der eigenen Familie ausgesetzt, zum Beispiel Beschimpfungen, Drohungen, Prügel oder sogar Mord (sogenannte Ehrenmorde). Der Begriff der Shotgun Wedding (Schrotgewehrheirat), einer aufgrund einer ungeplanten Schwangerschaft durch den Vater der Braut erzwungenen Heirat, gehört zur US-amerikanischen Folklore.

Bewertung von Zwangsheirat

Bei der Definition und Bewertung des Phänomens Zwangsheirat zeigen sich drei verschiedene Grundpositionen, die in der Ethnosoziologie und anderen Sozialwissenschaften bekannt sind:

  • eine kulturrelativistische Sichtweise, die sich bemüht, fremde Kulturen aus ihrem eigenen Kontext heraus zu verstehen und eine universelle Ethik ablehnt. Den Vertretern einer universellen Ethik wird Ethnozentrismus vorgeworfen, d. h. die eigene, kulturell und historisch gebundene Sichtweise zum allgemeingültigen Maßstab zu erheben;
  • eine konservative, an der eigenen Kultur orientierte Position;
  • eine vermittelnde Position, die den beiden vorgenannten Perspektiven Einseitigkeit vorwirft: den Kulturrelativisten eine von Schuldgefühlen motivierte überzogene Identifikation mit den Kulturen, die sie nur als Opfer der „westlichen“ Industrieländer ansehe, den Konservativen eine autoritäre Position, die rücksichtslos über die Interessen anderer Gesellschaften hinweggehe. Gegenüber beiden wird die Notwendigkeit betont, in allen Kulturen auf eine weitere Zivilisierung, Pazifizierung und Demokratisierung zu drängen.

Nach einigen spektakulären Fällen im Milieu türkischer Migranten, die auch durch das Buch Die fremde Braut von Necla Kelek ins Bewusstsein der Öffentlichkeit getragen wurden, wurde über die Einführung eines besonderen Straftatbestands für Zwangsheirat diskutiert.

Verbreitung der Zwangsheirat

Zwangsverheiratungen sind bis heute in islamischen und hinduistischen Gesellschaften verbreitet, aber auch aus jesidischen, buddhistischen und christlichen Umfeldern sind Fälle bekannt. Die Religion übernimmt in diesen Gesellschaften oft die Funktion, eine bestehende Tradition zu rechtfertigen; es gibt aber auch entgegengesetzte Tendenzen.

Deutschland

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 56 Fälle von Zwangsheirat polizeilich bearbeitet, im Jahr 2013 62 Fälle und im Jahr 2014 58 Fälle. Durch Befragung von Expertinnen und Experten in deutschen Beratungs- und Schutzeinrichtungen konnten im Jahr 2008 insgesamt 3443 von Zwangsverheiratung Betroffene in 830 Beratungsstellen erfasst werden. Rund 60 Prozent von ihnen drohte eine Zwangsverheiratung, in den übrigen Fällen war diese bereits geschlossen. Ein Teil wurde dabei mehrfach erfasst, da schätzungsweise zwischen 14 und 43 Prozent der Betroffenen mehrere Einrichtungen aufgesucht haben.[1]

Der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung ermittelte für das Jahr 2013 460 Fälle von Zwangsverheiratung, die in Berlin bekannt geworden sind. Dazu kommt eine Dunkelziffer unbekannter Fälle.[2][3]

In Mecklenburg-Vorpommern wurden in den Jahren 2014 und 2015 fünf bzw. vier Fälle von Zwangsverheiratung beraten.[1]

Beim Niedersächsischen Krisentelefon suchen im Durchschnitt jährlich 140 bis 150 Menschen Unterstützung. Zahlen über Mädchen und junge Frauen, aber auch Männer, die gegen ihren Willen verheiratet wurden, liegen nicht vor.[1]

In Sachsen-Anhalt wurden von 2011 bis Anfang 2016 etwa hundert von Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt bedrohte bzw. betroffene Mädchen und Frauen beraten und begleitet, wobei das Dunkelfeld als sehr hoch eingeschätzt wird, da viele Betroffene von ähnlichen Fällen im Bekanntenkreis berichten, die aus Angst vor einer Eskalation im Familienverband keine Hilfe und Unterstützung in Beratungsstellen suchen.[1]

Christliches Europa

Im mittelalterlichen Europa war die sogenannte Muntehe, eine Form der Zwangsehe, unter Adligen die gebräuchlichste Form der Heirat. In zahlreichen Komödien von Molière, so zum Beispiel im Tartuffe, kommt die Zwangsheirat zur Sprache. Ein Einakter des französischen Autors, der 1664 uraufgeführt wurde, heißt sogar ausdrücklich Le mariage forcé („Die erzwungene Heirat“ – hier wird allerdings keine junge Frau, sondern ein alter Mann zur Heirat gezwungen). Die reine Liebesheirat, in der ökonomische und familiäre Gesichtspunkte nicht mehr die Hauptrolle spielen, wurde erst mit der Romantik im 19. Jahrhundert im Westen zum Ideal.

Im 19. Jahrhundert kam es im Zuge der von Europa ausgehenden christlichen Missionsarbeit zu Zwangsheiraten. So verheiratete z. B. der deutsche Missionar Carl Hugo Hahn 1857 in Otjikango (heute Namibia) zwangsweise seine Magd mit einem seiner Missionsgehilfen und drohte ihr, sie zu entlassen, sollte sie sich weigern.[4]

Zwangsheirat kommt unter christlichen Gruppen wie griechisch-orthodoxen Glaubensgruppen vor.[5]

Islam

Die Zwangsverheiratung ist im Islam unter bestimmten, unten beschriebenen Bedingungen erlaubt. Bei der islamischen Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (wali) für die Frau notwendig. Der Ehevertrag wird zwischen dem Ehevormund der Braut und dem Bräutigam geschlossen. Bei Vertragsabschluss ist die Anwesenheit zweier männlicher Zeugen vorgeschrieben.[6] Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach der klassischen Lehre die Ehe als wali mudschbir im Falle, dass die Braut jungfräulich ist, d. h. im Fall der ersten Ehe, auch gegen den ausdrücklichen Willen der Frau schließen, wobei sich seine Entscheidung allerdings strikt an den Belangen der Frau zu orientieren habe.[7] Nach Meinung von Rita Breuer sei es im Islam verboten, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten.[8] Die vor- als auch frühislamische Praxis sah wahrscheinlich – so der deutsche Islamwissenschaftler Harald Motzki – vor, dass Väter ihre jungfräulichen, als unmündig angesehenen Töchter ungeachtet ihrer Zustimmung verheirateten, während erwachsene Frauen keinen solchen Vormund benötigten, d. h., dahingehend selbstständig agierten.[9]

In seinem "Handbuch Islam" aus dem Jahre 2005 stellt der deutsche Muslim Ahmad A. Reidegeld die oben beschriebene klassische Rechtslage als normatives Recht für Muslime dar, d. h., er erkennt das Recht des wali mudschbir, die Braut auch gegen ihren ausdrücklichen Willen in die Ehe zu zwingen, an.[10]

Maßgeblich ist die Systematisierung der verschiedenen Rechtsschulen, die wie oben beschrieben die Zwangsheirat in bestimmten Fällen erlauben. Im Gegensatz dazu stehende Hadithe, denen zufolge der Prophet auch Jungfrauen das Recht eingeräumt habe, einen Heiratsantrag abzulehnen.[9] So heißt es in einem auf Mohammed zurückgeführten Ausspruch aus der Traditionssammlung des Buchari dahingehend wie folgt:[11][12]

„Der Prophet (...) sagte: »Eine ältere Frau darf nur verheiratet werden, wenn dies mit ihr besprochen wurde. Und eine Jungfrau darf nur verheiratet werden, wenn sie der Heirat zustimmt.« Jemand fragte ihn: »O Gesandter Gottes, wie äußert eine Jungfrau ihre Zustimmung?« Er erwiderte: »Sie gibt dadurch ihr Jawort, daß sie schweigt.«“

Des Weiteren verzeichnet Buchari eine Überlieferung, der zufolge der Prophet die Ehe einer zur Heirat gezwungenen Frau ungültig gemacht habe.[11][13] Ähnlich lautende Überlieferungen sind auch in den Sammlungen des Muslim ibn al-Haddschādsch,[14] des Mālik ibn Anas,[15] des Abū Dāwūd as-Sidschistānī[16] als auch des an-Nasāʾī[9] zu finden.

In den meisten islamischen Staaten gibt es heute Gesetze, die die traditionellen Regelungen modifizieren oder ersetzen. In Staaten wie Saudi-Arabien wendet man klassische Ausformulierungen der Scharia, des islamischen Rechts an. Nach einem Rechtsgutachten Fatwa des stellvertretenden Justizminister ʿAbd al-ʿAzīz Āl asch-Schaich im Jahre 2005 ist die Zwangsehe nach saudischem Recht für verboten und unter Strafe erklärt worden, wobei keine konkrete Strafe festgelegt wurde.[17]

In der Türkei beispielsweise, deren Recht nach europäischem Vorbild gestaltet wurde, sind Zwangsehen de iure verboten. Die Eheschließung in der Türkei durch Imame wird jedoch staatlicherseits nicht überprüft, so dass die Rechtswidrigkeit von Ehen mit minderjährigen Mädchen erst bei Schwangerschafts- und Geburtsproblemen öffentlich wird. Die gerichtliche Ahndung entspricht nicht den europäischen Strafrechtsnormen für Vergewaltigung und Verführung Minderjähriger.[18]

Zur Verbreitung von Zwangsehen unter Muslimen in Deutschland gibt es verschiedene Schätzungen:

  • Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2004 sah aufgrund einer Befragung von 150 türkischen Migrantinnen Hinweise darauf, dass ca. zehn Prozent dieser Personen in unfreiwillig eingegangenen Ehen leben, lehnte jedoch eine Verallgemeinerung auf die gesamte Personengruppe wegen der sehr kleinen Stichprobe ab.[19] Aus qualitativen Untersuchungen (etwa von Ahmet Toprak mit 15 türkischstämmigen Männern) sind gelegentlich höhere Schätzungen abgeleitet worden. Freilich eignen sich Untersuchungen mit den Methoden der qualitativen Sozialforschung zur vertieften Exploration von Einstellungen und Lebensweisen, nicht aber zur Schätzung der quantitativen Verbreitung. Nach Angaben des Arbeitskreises Zwangsheirat waren 2007 allein in Berlin 378 Mädchen und Frauen von Zwangsheirat betroffen.[20]
  • In Ralph Ghadbans Studie Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin über muslimische Libanesen sind alle untersuchten Ehen ausnahmslos arrangierte Ehen. Den Anteil der gegen den ausgesprochenen Willen der Frau geschlossenen Ehen konnte er nicht ermitteln; er vermutet einen nicht unerheblichen Teil.
  • Im November 2011 wurde eine vom Bund geförderte bundesweite Studie der Lawaetz-Stiftung (Hamburg) vorgestellt, die aus etwa 3.500 Fällen Schlussfolgerungen zieht[21] (Näheres im Abschnitt 'In Deutschland').

Bei den arrangierten Heiraten ebenso wie bei den Zwangsehen kannten sich die zukünftigen Ehepartner vorher nicht oder kaum, zum Beispiel durch wenige Treffen unter Aufsicht der Familie.

Alle drei Studien geben als Hauptgrund für diese Form der Heirat die Angst der Familien vor „Ehrverlust“ an. Nur wenn die Frauen so früh wie möglich und ohne vorher Kontakt zu potentiellen Heiratskandidaten gehabt zu haben in die Ehe gingen, sei die Gefahr, dass sie vor der Ehe sexuelle Kontakte hatten, fast gebannt und damit die Ehre der Familie gesichert.

Ähnlich äußert sich Werner Schiffauer in seinen frühen Arbeiten zu türkischen Migranten.

Bei einer häufig auftretenden Form der Zwangsverheiratung unter muslimischen Migranten werden junge – oft minderjährige – Frauen in den Ferien in ihr Heimatland geschickt und dort gegen ihren Willen verheiratet.[22] Es ist auch nicht bekannt, wie viele Frauen von den 25.000 türkischen Frauen, die seit dem Jahr 2000 pro Jahr nach Deutschland kommen, um dort einen türkischen Mann zu heiraten, Opfer von Zwangsverheiratung sind.[23] Ein bekannter Fall ist Esma Abdelhamid.

Die Gründe hierfür sind vielschichtig:

  1. Um der im Ursprungsland lebenden Verwandtschaft die Teilnahme an der Hochzeit zu ermöglichen
  2. Die Hochzeit im Heimatland ist preisgünstiger
  3. Braut/Bräutigam wohnen im Heimatland und erhalten kein Visum oder nur unter Auflagen
  4. Eine Zwangsheirat ist nur im Heimatland möglich.

Terre des Femmes äußerte 2007 die Vermutung, dass in Deutschland jährlich mehr als 1000 Mädchen zwangsverheiratet und zu diesem Zweck ins Ausland – überwiegend die Türkei, aber auch Libanon, Syrien, Kosovo, Iran und Irak – gebracht bzw. verschleppt werden.[24]

Eine britische Untersuchung aus dem Jahr 2009 kam zu dem Ergebnis, dass es entgegen der öffentlichen Meinung, dass Zwangsheirat fast ausschließlich in muslimischen (oder südasiatischen) Gemeinden stattfindet, auch in anderen religiösen Gemeinden in Großbritannien regelmäßig zu Zwangsheirat kommt.[5]

Hinduismus

Die 2000 Jahre alte Manusmriti ist der wichtigste hinduistische Text für soziale Regeln wie das Kastensystem, Rituale und die Heiratsregeln. Bei dem oft mit „Gesetzbuch des Manu“ wiedergegebenen Text handelt es sich jedoch nicht um ein Gesetzbuch, sondern um eine Beschreibung des gesellschaftlichen „Soll-Zustandes“ aus brahmanischer Sicht (siehe auch Rolle der Frau im Hinduismus).

Es werden acht Formen der Heirat beschrieben, von denen der Brahma-Ritus als die ideale Form beschrieben wird : „Die Gabe einer Tochter, geschmückt (mit kostbarem Kleidern) und sie ehrend (mit Schmuck), an einen gebildeten Mann, der den Veda studiert hat und gutes Benehmen hat, den der Vater selbst einlädt, wird der Brahma-Ritus genannt“ (MS III.27).

Zwei Heiratsformen werden als nicht dem Dharma (kosmisches Gesetz) entsprechend bezeichnet. Dazu gehört der Rakshasa-Ritus (Rakshasa, Dämon): „Die gewaltsame Entführung eines Mädchens aus ihrem Zuhause, während sie schreit und weint, nachdem ihre Verwandten erschlagen und verwundet wurden und das Haus aufgebrochen wurde, wird der Rakshasa-Ritus genannt“ (MS III.33). Abgelehnt wird außerdem der Pisaka-Ritus: „Wenn ein Mann durch List ein Mädchen, das schläft, berauscht oder geistesgestört ist, verführt, wird dies der sündenvolle Pisaka-Ritus genannt“ (MS III.34).

Die Variante, dass eine Braut gegen den Willen der Eltern verheiratet wird, findet jedoch im Text keine Erwähnung.

Ursachen von Zwangsheirat

Mögliche Motive der beteiligten Akteure sind:

  • materielle Interessen, da häufig Brautgeld gezahlt wird
  • Söhne und Töchter die in europäisch geprägten Ländern aufgewachsen sind und durch Heirat mit einem Partner aus dem Herkunftsland der Eltern „diszipliniert“ und stärker auf die Normen der Herkunftskultur verpflichtet werden sollen
  • Angst der Familien vor dem Verlust der Ehre
  • Erlangung eines Aufenthaltstitels in einem EU-Land
  • „Bekämpfung“ von Homosexualität

Feministische Positionen sehen Zwangsheirat als typischen Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse und des männlichen Interesses an der Kontrolle der Gebärfähigkeit der Frau.

Soziobiologische Positionen sehen, ähnlich wie feministische Positionen, jedoch über sie hinausgehend, die Ursache von Zwangsheirat in der Konkurrenz zwischen männlichen und weiblichen Individuen, die in jeder Spezies bestehe. Dabei werde um die Chancen zur Fortpflanzung der eigenen Gene konkurriert. Je nach Spezies ist die Machtbalance zwischen den Geschlechtern unterschiedlich: Mal haben die Weibchen, mal die Männchen die stärkere Position. Bei Menschen ist jedoch die Sozialstruktur – und damit die Machtbalance zwischen den Geschlechtern – nicht genetisch fixiert; aufgrund unserer besonderen biologischen Ausstattung findet ein ständiger sozialer Wandel (Soziokulturelle Evolution) statt. Diese kann je nach Gesellschaft unterschiedlich verlaufen. Im Verlauf dieses Wandels kommt es zu Konflikten zwischen Kulturen mit unterschiedlicher Machtverteilung zwischen den Geschlechtern.

Umgang mit Zwangsheirat

Auf globaler Ebene

Die Praxis der Zwangsehe verstößt gegen Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Diverse Nichtregierungsorganisationen versuchen, die Vereinten Nationen von einem Vorgehen gegen Zwangsheirat zu überzeugen.

Die Istanbulkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 32, die Anfechtbarkeit, Nichtigerklärung oder Auflösung einer unter Zwang geschlossenen Ehe zu ermöglichen. Sie verpflichtet sie zudem in Artikel 37, vorsätzliches Verhalten, durch das eine erwachsene Person oder ein Kind zur Eheschließung gezwungen oder zum Zweck einer erzwungenen Eheschließung ins Ausland gelockt wird, unter Strafe zu stellen.[25]

2007 erhielt die amerikanische Fotografin Stephanie Sinclair den Preis des internationalen Wettbewerbs ›UNICEF-Foto des Jahres‹. Ihre Aufnahme zeigt ein Brautpaar in Afghanistan. Der Bräutigam Mohammed wirkt mit 40 Jahren wie ein alter Mann, die Braut Ghulam ist gerade mal 11 Jahre alt. UNICEF-Schirmherrin Eva Luise Köhler sagte bei der Preisverleihung in Berlin:

„Das UNICEF-Foto des Jahres 2007 macht uns auf ein weltweites Problem aufmerksam. Millionen Mädchen werden noch im Kindesalter verheiratet – ein selbstbestimmtes Leben bleibt den meisten dieser Kinderbräute für immer verwehrt“.

Nach UNICEF-Angaben leben weltweit mehr als 60 Millionen junge Frauen, die verheiratet wurden, bevor sie volljährig wurden, die Hälfte davon in Südasien.

In Europa

Der Europarat forderte im Oktober 2005 staatliches Vorgehen gegen Kinderehen und Zwangsheirat. Das Problem bestehe nach Auffassung der konservativen Berichterstatterin für den Europarat, Rosmarie Zapfl-Helbling aus der Schweiz, in erster Linie in Einwanderergemeinschaften.

Auch in Deutschland und der Schweiz werden Frauen, um eine Zwangsheirat zu bewirken, eingesperrt und misshandelt. Besonders häufig sind so genannte Ferienverheiratungen, die während Urlaubsreisen in die Heimatländer erfolgen. Im Frühjahr 2008 initiierten die Berliner Volkshochschulen eine Aufklärungsaktion gegen Zwangsheirat («Ferienbräute – nicht mit uns»).[26] Staatliche wie zivilgesellschaftliche Organisationen unterhalten Beratungsangebote für von Zwangsheirat Betroffene. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Betroffene, so sie überhaupt der gemeinsamen Behausung entkommen konnte, sich trotz evtl. körperlicher Einschränkung infolge einer körperlichen Auseinandersetzung verständlich machen kann.

Politische Forderungen betreffen einen Ausbau der Opferhilfe genauso wie ein höheres Strafmaß und eine konsequentere Verfolgung. Andere Positionen lehnen eine Politisierung des Problems ab, sondern fordern geeignete Vermittler (Mediatoren), die in betroffenen Familien zwischen Eltern und Kinder vermitteln können. In Deutschland ist Zwangsverheiratung nach § 237 StGB strafbar und kann so teilweise bekämpft werden.

Frankreich verschob 2005 die Altersgrenze für eine Heirat bei Frauen auf 18 Jahre, um Minderjährige vor Zwangsehen zu schützen.

In Deutschland

In Deutschland steht das Erzwingen einer Ehe unmittelbar unter Strafe, § 237 StGB. Des Weiteren können im Zusammenhang mit einer Zwangsheirat weitere Straftatbestände verwirklicht werden, z. B. Menschenhandel, Verschleppung oder Vergewaltigung. Eine Studie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahre 2011 geht von mindestens 3400 Betroffenen in Deutschland aus, wobei nur die 615 Rückmeldungen der insgesamt 1445 deutschen Beratungsstellen berücksichtigt werden konnten.[27]

Die Zwangsheirat wurde seit dem 19. Februar 2005 als Regelbeispiel einer besonders schweren Nötigung in § 240Vorlage:§/Wartung/buzer Abs. 4 Nr. 1 StGB durch das Gesetz vom 11. Februar 2005 (BGBl. I S. 239) definiert. Diese lag „in der Regel vor, wenn der Täter eine andere Person […] zur Eingehung der Ehe nötigt“. Die Regelung sah eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Dennoch gab es seitdem ständige Bemühungen, Zwangsheiraten durch eine eigenständige Strafnorm zu sanktionieren. So betrieb 2006 der baden-württembergische Justizminister und Integrationsbeauftragte Ulrich Goll (FDP) eine Bundesrats-Gesetzesinitiative. Diese sollte Zwangsverheiratung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegen und alle Formen der Zwangsheirat unter Strafe stellen. Dieser Gesetzesinitiative ging die Fachtagung "Zwangsheirat – Maßnahmen gegen eine unehrenhafte Tradition" mit Serap Çileli und Terre des Femmes am 13. Oktober 2003 voraus.[28]

Die Beratungen wurden im Februar 2010 durch einen Gesetzentwurf des Bundesrates erneut auf den Weg gebracht.[29] Der Gesetzentwurf sah für „Zwangsverheiratung“ einen eigenständigen Straftatbestand vor. Dieser sollte sich an die Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung anlehnen. Bestraft werden sollte auch, wer eine Frau durch List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zur Heirat zwingt. Zudem sollte die Stellung der Opfer im Zivilrecht gestärkt werden. Geplant war eine von einem auf drei Jahre verlängerte Antragsfrist für die Aufhebung der Zwangsehe. Im Ausland begangene Taten sollten nach deutschem Recht verfolgt werden können, wenn das Opfer ständig in Deutschland wohnt. Die Verjährungsfrist sollte erst beginnen, wenn die Opfer volljährig werden.[30] Am 27. Oktober 2010 beschloss die Bundesregierung, dass für die Zwangsheirat ein eigener Straftatbestand geschaffen werden sollte. Anstifter von Zwangsehen sollten mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Am 17. März 2011 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften“.[31] Die seit 2005 existierende Regelung zur Bestrafung der Nötigung zur Zwangsheirat wurde inhaltsgleich von § 240 StGB in § 237 StGB übernommen. Tatbestand und Strafandrohung (Freiheitsstrafe 6 Monate bis 5 Jahre) blieben unverändert. Die neue Regelung stellt zusätzlich klar, dass ebenso bestraft wird, wer eine Frau durch List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zur Heirat zwingt. Schließlich wird die Antragsfrist zur Aufhebung der Zwangsehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängert (§ 1317 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Durch den neuen § 37 Abs. 2a Aufenthaltsgesetz erhalten Opfer von Zwangsverheiratungen, die von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden, ein Wiederkehrrecht, wenn gewährleistet erscheint, dass das Opfer "sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann" und das Visum zur Rückkehr nach Deutschland bzw. die Aufenthaltserlaubnis "innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Zwangslage, spätestens jedoch vor Ablauf von zehn Jahren seit der Ausreise" beantragt.[21]

Verlängert wurde im Gegenzug die Mindestbestandszeit für ein eigenständiges (von der Ehe unabhängiges) Aufenthaltsrecht nach Deutschland zugezogener ausländischer Ehepartner von zwei auf drei Jahre (Änderung § 31 Aufenthaltsgesetz). Die im Gesetzgebungsverfahren angehörten Juristen-, Migranten- und Wohlfahrtsverbände lehnten aus diesem Grund das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat durchweg ab, da es im Ergebnis durch die Verlängerung der Ehebestandzeit Zwangsehen eher fördere als verhindere.[32] Nachdem das Gesetz am 15. April 2011 den Bundesrat passiert hatte, trat es am 1. Juli 2011 in Kraft.

Im November 2011 wurde eine vom Bund geförderte bundesweite Studie Zwangsverheiratung in Deutschland vorgestellt. Die Studie erfasste 3.443 Menschen, die eine Beratung zum Thema Zwangsheirat wahrgenommen haben. Dabei wird eingeräumt, dass sich manche Personen an mehrere Beratungsstellen gewandt haben könnten, weshalb die tatsächliche Zahl wohl geringer sei. In 60 Prozent wurde Hilfe wegen einer angedrohten Zwangsverheiratung gesucht, bei wie vielen von ihnen diese dann vollzogen wurde, bleibt unklar. Nach der Veröffentlichung der Studie warf eine Gruppe Sozialwissenschaftler in der Süddeutschen Zeitung der Familienministerin Kristina Schröder vor, dass durch ihre Forderung in einem FAZ-Gastbeitrag, dass "manche traditionelle Wurzeln endgültig durchtrennt" werden müssten,[33] anti-muslimische Ressentiments geschürt zu haben.[34] Schröder habe nach Auffassung der Wissenschaftler die Ergebnisse der Studie „schlichtweg falsch“ wiedergegeben. Unter anderen habe sie „angedrohte Straftaten mit tatsächlich stattgefundenen gleichgesetzt“ und aufgrund nicht belastbar ermittelter Daten die Behauptung aufgestellt, dass 83,4 Prozent der Betroffenen muslimische Eltern hätten." Daraufhin gab die Bundesfamilienministerin bekannt, dass sie nicht gewillt sei, die Ergebnisse der Studie zu "verharmlosen, verschleiern oder umdeuten zu lassen".[35] Unterstützung erhält Familienministerin von Frauenrechtlerinnen wie Serap Çileli,[27] die sich seit über 12 Jahren für die Rechte muslimischer Frauen einsetzt und Sabatina James, welche 2006 ihre Hilfsorganisation Sabatina e.V. für die Gleichberechtigung muslimischer Frauen ins Leben gerufen hat und Botschafterin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ist.[36]

Terre des Femmes fordert im Zusammenhang mit Zwangsehen die Reformierung des Personenstandsgesetzes, insbesondere die Wiedereinführung des im Jahr 2009 abgeschafften Verbots der religiösen Voraustrauung.[37]

In Asien und Afrika

In Südasien und der islamischen Welt wird Zwangsheirat heute noch praktiziert, wenngleich sie oft gesetzlich verboten ist. In Südasien ist sie heute im Gegensatz zu früheren Jahrhunderten jedoch eine Ausnahmeerscheinung. In Afrika (Malawi) werden Mädchen häufig schon mit zwölf oder 13 Jahren verheiratet.

Die Berufungskammer des Sondergerichtshofes für Sierra Leone hat am 22. Februar 2008 in einer Entscheidung im Rahmen des Verfahrens gegen die bewaffnete Gruppe Armed Forces Revolutionary Council (AFRC) Zwangsheirat als eigenständiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt, das von der sexuellen Sklaverei ebenso wie von aus traditionellen Gründen arrangierten Ehen zu unterscheiden sei. Das Gericht definierte darüber hinaus in seiner Entscheidung die Voraussetzungen, die für eine Strafbarkeit der Zwangsheirat vorliegen müssen.

Siehe auch

Literatur

  • Hayriye Yerlikaya: Zwangsehen. Eine kriminologisch-strafrechtliche Untersuchung. Nomos, Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-7762-7 (Zugleich Doktorarbeit an der Universität Bielefeld 2012).
  • Hayriye Yerlikaya, Esma Çakır-Ceylan: Zwangs- und Scheinehen im Fokus staatlicher Kontrolle. Eine Betrachtung des jüngsten Gesetzentwurfes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und Verhinderung von Scheinehen im Lichte des Opferschutzes. In: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik. Jahrgang 6, Heft 4, Christian-Albrechts-Universität, Kiel 2011, S. 205–213 (Rechtsanwältinnen aus Düsseldorf; PDF-Datei; 146 kB, 9 Seiten PDF, auf zis-online.com).
  •  Christian Sering: Das neue „Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz“. In: Neue Juristische Wochenschrift. Heft 30, C. H. Beck, München 2011, S. 2161–2165 (Rechtsanwalt aus Dortmund).
  •  Yvonne Riaño, Janine Dahinden: Zwangsheirat. Hintergründe, Maßnahmen, lokale und transnationale Dynamiken. Seismo, Zürich 2010, ISBN 978-3-03777-091-7 (Studie der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, Schweiz).
  •  Gesetzentwurf des Bundesrates: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz). In: Drucksache. Nr. 17/1213, Deutscher Bundestag, Berlin 24. März 2010, S. 7–9: Begründung (dipbt.bundestag.de PDF; 206 kB).
  •  Foreign and Commonwealth Office (Hrsg.): Dealing with Cases of Forced Marriage. Practice Guidance for Health Professionals. Außenministerium des Vereinigten Königreichs, London 2007 (englische Materialien für Gesundheitsfachkräfte, PDF-Datei; 987 kB, 36 Seiten (Memento vom 11. Oktober 2007 im Internet Archive) in archive.org).
  •  Ahmed Toprak: Das schwache Geschlecht: Die türkischen Männer. Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre. Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau 2005, ISBN 3-7841-1609-4 (Professor für Erziehungswissenschaften an der Dortmunder Fachhochschule, durchsuchbar in der Google Buchsuche).
  •  Christine Schirrmacher, Ursula Spuler-Stegemann: Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam. Diederichs/Hugendubel, München 2004, ISBN 3-7205-2527-9 (Professorinnen für Islamwissenschaft und Turkologie, durchsuchbar in der Google Buchsuche).
  •  Rahel Volz: Verliebt, verlobt, verheiratet. In: Menschenrechte für die Frau. Zeitschrift für Frauenrechte. Nr. 4, Terre des Femmes, Tübingen 2002, S. 4–7 (Experte bei Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau e. V.).
  •  Unicef Innocenti Research Centre (Hrsg.): Early Marriage. Child Spouses. In: Innocenti Digest. Nr. 7, Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, Florenz 2001 (englischer Gesamtüberblick, unicef-irc.org PDF; 468 kB).
  •  Christian F. Majer: Die Strafbarkeit der Zwangsheirat nach § 237 StGB. Bilanz und Reformfragen. In: Jura Studium & Examen. Ausgabe 3/2015, Tübingen 2015, S. 241–244 (Heft (PDF; 1,3 MB)).

Dokumentarfilme

  • Nima Sarvestani: Ich war 50 Schafe wert. Mädchenhandel in Afghanistan. Schweizer Radio und Fernsehen, Schweiz 2010 (53 Minuten; Mädchenhandel und Zwangsheirat anhand von Einzelschicksalen; Vorlage:Youtube).
  • Rita Knobel-Ulrich: Der Tag, als ich meiner Hochzeit entkam. Die Flucht einer versprochenen Braut. Hessischer Rundfunk, Deutschland 2005 (45 Minuten; Programminfo).
  • Renate Bernhard, Sigrid Dethloff: Iss Zucker und sprich süß. Zwangsheirat, die sogenannte Familienehre und ihre Opfer. CouRage, Deutschland 2005 (55 Minuten; fünf Einzelschicksale; Info).
  • Bettina Haasen: Fremde Liebe. Gebrueder Beetz Filmproduktion, Deutschland 2004 (52 Minuten; ein Tuaregmädchen in Westafrika in den letzten Stunden vor ihrer arrangierten Hochzeit; Info und Vorschau in gebrueder-beetz.de).
  • Sigmund Weinberg, Fuat Uzkinay: Himmet Ağanın İzdivacı. Deutsch: Die Heirat des Himmet Aghas. Merkez Ordu Sinema Dairesi Prod., Osmanisches Reich 1918 (Stummfilm nach dem Stück Le Mariage forcé „Die Zwangsheirat“ des französischen Dramatikers Molière von 1664).

Weblinks

 Wiktionary: Zwangsehe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anonyme Online-Beratungsportale:

Presse-Artikel:

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Polizeiliche Kriminalstatistik und Studie der Lawaetz-Stiftung/Torsten Schaak/Terre des Femmes, Tübingen, vgl. Vorlage:BT-Drs
  2. berlin.lsvd.de (PDF).
  3. big-berlin.info (PDF).
  4.  Carl Hugo Hahn: Tagebücher/Diaries 1837–1860. Herausgegeben von Brigitte Lau. Band 4, Windhoek 1985, S. 973.
  5. 5,0 5,1  Khatidja Chantler, Geetanjali Gangoli, Marianne Hester: Forced marriage in the UK: Religious, cultural, economic or state violence?. In: Critical Social Policy. Band 19, Nr. 4, November 2009, S. 587–612, doi:10.1177/0261018309341905 (englisch).
  6.  Dawoud Sudqi El Alami, Doreen Hinchcliffe: Islamic Marriage and Divorce Laws in the Arab World (= Developments in International Law. Band 2). Kluwer Law International, London 1996, ISBN 90-411-0896-3 (englisch, durchsuchbar in der Google Buchsuche).
  7.  Lexikoneintrag: Nikāḥ. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Band 8, Brill, Leiden 1995, S. 27 b. „The wali can only give the bride in marriage with her consent, but in the case of a virgin, silent consent is sufficient. The father or the grandfather, however, has the right to marry his daughter or granddaughter against her will, as long as she is a virgin (he is therefore called wali mudjbir, wali with power to coercion); the exercise of this power is, however, very strictly regulated in the interests of the bride.“
    Siehe auch:  Abu Šugā, Eduard Sachau: Muhammedanisches Recht nach schafiitischer Lehre. In: Lehrbücher des Seminars für orientalische Sprachen zu Berlin. Band 17, W. Spemann, Stuttgart/Berlin 1897, S. 7 (Arabischer text des ʻAbû-Šugâ nach Bâgûrî, Bulak 1307, Seitenansicht in archive.org).
  8.  Rita Breuer: Familienleben im Islam. Traditionen, Konflikte, Vorurteile. Freiburg/ Basel/Wien 2008, S. 20.
  9. 9,0 9,1 9,2  Harald Motzki: Geschlechtsreife und Legitimation zur Zeugung im frühen Islam. In: Ernst W. Müller (Hrsg.): Geschlechtsreife und Legitimation zur Zeugung. Karl Alber, 1985, S. 525 (siehe auch dortige Quellenangaben).
  10.  Ahmad A. Reidegeld: Handbuch Islam – Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime. Kandern, 2005, S. 776 f.
  11. 11,0 11,1  Sahīh al-Buchārī – Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad. Ausgewählt, aus dem Arabischen übersetzt und herausgegeben von Dieter Ferchl. Reclam, 2006, S. 344, Kapitel 14.
  12.  Thomas Patrick Hughes: Marriage. In: A Dictionary of Islam. Asian Educational Services, 1996, S. 314.
  13. Sahīh al-Buchārī: Translation of Sahih Bukhari, Book 62: Wedlock, Marriage (Nikaah). CMJE & University of Southern California, , archiviert vom Original am 23. August 2011; abgerufen am 20. Oktober 2013 (english).
  14. Muslim ibn al-Haddschādsch: Translation of Sahih Muslim, Book 8: The Book of Marriage (Kitab Al-Nikah). In: usc.edu. CMJE & University of Southern California, , archiviert vom Original am 21. August 2011; abgerufen am 20. Oktober 2013 (english).
  15. Malik ibn Anas: Translation of Malik’s Muwatta, Book 28: Marriage. In: usc.edu. CMJE & University of Southern California, , archiviert vom Original am 4. August 2011; abgerufen am 20. Oktober 2013 (english).
  16. Abū Dāwūd as-Sidschistānī: Partial Translation of Sunan Abu-Dawud, Book 11: Marriage (Kitab Al-Nikah). In: usc.edu. CMJE & University of Southern California, , archiviert vom Original am 21. August 2011; abgerufen am 20. Oktober 2013 (english).
  17. Kateri Jochum: Women in Saudi Arabia – Grand Mufti Pronounces End of Forced Marriages. In: qantara.de. Deutsche Welle/DW-World.de, 21. April 2005, archiviert vom Original am 1. Mai 2008; abgerufen am 20. Oktober 2013 (english).
  18. Jürgen Gottschlich: Imam-Hochzeiten in der Türkei: Hüter der Doppelmoral. In: Spiegel Online. 10. Januar 2012, abgerufen am 20. Oktober 2013.
  19. BMFSFJ: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland – Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. (PDF; 16 MB) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, , archiviert vom Original am 29. September 2007; abgerufen am 20. Oktober 2013 (siehe S. 131 von 1.111 Seiten).
  20. Anna Reimann: Faktencheck: Wie Berlin seine Zuwanderer integriert – oder nicht. 6. Teil: Berlin und die Zwangsehen. In: Spiegel Online. 1. November 2010, abgerufen am 20. Oktober 2013.
  21. 21,0 21,1 Pressemeldung: Neue Studie zur Zwangsheirat. In: bundesregierung.de. Bundesregierung Deutschland, 9. November 2011, archiviert vom Original am 3. Januar 2012; abgerufen am 20. Oktober 2013.
  22. Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Justizministerium Baden-Württemberg: Stellungnahme zum Thema Zwangsheirat in der Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 19. Juni 2006. (PDF; 56 kB) In: Ausschussdrucksache 16(13)91i. Deutscher Bundestag, 14. Juni 2006, abgerufen am 20. Oktober 2013 (16 Seiten).
  23. Peter Carstens: Islamkonferenz: Wirklichkeit überwindet Wunschdenken. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2. Mai 2007, abgerufen am 20. Oktober 2013.
  24. Myria Böhmecke (Interview): Zwangsehen: Mütter drohen heiratsunwilligen Töchtern mit Selbstmord. In: Spiegel Online. 10. August 2007, abgerufen am 20. Oktober 2013 (Böhmecke ist Expertin bei Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau e. V.).
  25. Artikel 37: Zwangsheirat. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht. Europarat, 11. Mai 2011, abgerufen am 19. März 2016.
  26. Anna Reimann: Aktion gegen Zwangsheirat: Schutzbrief für Ferienbräute. In: Spiegel Online. 21. Mai 2008, abgerufen am 20. Oktober 2013.
    Siehe auch: Pressestelle Bezirksamt Berlin-Mitte: Pressemitteilung Nr. 201/2008: Ferienbräute – nicht mit uns! Aktion der Berliner Volkshochschulen gegen Zwangsheirat. 14. Mai 2008, abgerufen am 20. Oktober 2013.
  27. 27,0 27,1 Pressemitteilung: Die unbequeme Wahrheit einer Studie. peri – Verein für Menschenrechte und Integration, 5. Dezember 2011, abgerufen am 20. Oktober 2013 (Serap Cileli ist die Vorsitzende).
  28. Einladung & Programm: Fachtagung Zwangsheirat – Maßnahmen gegen eine unehrenhafte Tradition. (PDF; 69 kB) Ausländerbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg, Stuttgart, 13. Oktober 2003, abgerufen am 20. Oktober 2013 (3 Seiten).
  29.  Gesetzentwurf des Bundesrates: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz). In: Drucksache. Nr. 17/1213, Deutscher Bundestag, Berlin 24. März 2010 (dipbt.bundestag.de PDF; 206 kB).
  30. Artikel: Gesetzesinitiativen: Zwangsheirat wird Straftat. In: Berliner Morgenpost. 13. Februar 2010, abgerufen am 20. Oktober 2013 (nur mit Registrierung!).
  31. Bundesregierung Deutschland: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften. (PDF; 249 kB) In: Bundestagsdrucksache 17/4401. Deutscher Bundestag, 13. Januar 2011, abgerufen am 20. Oktober 2013.
    Siehe auch: Innenausschuss des Deutschen Bundestages: Beschlussempfehlung und Bericht. (PDF; 335 kB) In: Bundestagsdrucksache 17/5093. Deutscher Bundestag, 16. März 2011, abgerufen am 20. Oktober 2013.
  32. Innenausschuss des Deutschen Bundestages: 14.03.2011: Bekämpfung Zwangsheirat, Bleiberecht. Deutscher Bundestag, 14. März 2011, abgerufen am 20. Oktober 2013.
  33. Kristina Schröder (Ministerin): Gastbeitrag: Zwangsverheiratungen. In: bmfsfj.de. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 9. November 2011, archiviert vom Original am 15. Januar 2012; abgerufen am 20. Oktober 2013.
  34. Thorsten Denkler: Familienministerin in der Kritik: Wissenschaftler attackieren Schröder für islamophobe Untertöne. Sueddeutsche.de, 30. November 2011, abgerufen am 20. Oktober 2013.
  35. Anna Reimann: Zwangsehen-Studie: Zank um Zahlen. In: Spiegel Online. 30. November 2011, abgerufen am 20. Oktober 2013.
  36. Sabatina James: Alarmierende Zahlen zu Zwangsehen in Deutschland. Sabatina e.V., 9. November 2011, abgerufen am 20. Oktober 2013.
  37. Pressemeldung: Risiken für Zwangsverheiratung und „Ehren“-Mord steigen – Standesamtliche Trauung muss wieder Vorrang vor der religiösen haben! Terre des Femmes, 25. Oktober 2012, abgerufen am 20. Oktober 2013.


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