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'''Fiqh''' ({{arS|فقه|b=Erkenntnis, Verständnis, Einsicht}}) bezeichnet die [[islam]]ische [[Recht]]swissenschaft, die sich mit den religiösen Normen (''al-ahkām asch-scharʿiyya'')<ref>''Al-mausūʿa al-fiqhiyya.'' 1. Auflage. Kuwait 1995. Bd. 32, S. 193</ref> auf der Basis des kononischen Gesetzes, der [[Scharia]], befasst. Alle Handlungen der Muslime werden dabei nach religiösen Maßstäben bewertet; eine Trennung zwischen weltlichem und religiösem Bereich gibt es nicht. „Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens und Verkehrs sollten im Sinne eines als religiös anzuerkennenden Gesetzes geregelt werden“.<ref>[[Wikipedia:Arent Jan Wensinck|Arent Jan Wensinck]] und J. H. Kramers (Hrsg.): ''Handwörterbuch des Islam''. Brill, Leiden 1941. S. 130; </ref> „Die Wissenschaft, die sich mit der Scharia beschäftigt, heißt ''fiqh'', d.h. Kenntnis und Verständnis des Rechts.“<ref>[[Wikipedia:Helmut Gätje|Helmut Gätje]] (Hrsg.): ''Grundriß der Arabischen Philologie''. Band II. Literaturwissenschaft. Wiesbaden 1987. S. 299-300</ref> Die religiösen Gesetze werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert. Die Rechtswissenschaft beruft sich stets auf die religiösen Textquellen [[Wikipedia:Koran|Koran]] und die in der [[Wikipedia:Hadith|Hadith]] überlieferte [[Wikipedia:Sunna|Sunna]] ({{arF|سنة |w=sunna |d=sunna |b=eig. Brauch, Gewohnheit, Handlungsweise}})<ref>Über die Bedeutung und Anwendung des Begriffes siehe: [[Wikipedia:Max Bravmann|Max Bravmann]]: ''The spiritual background of early Islam''. Studies in ancient Arab concepts. Brill, Leiden 1972</ref>, der Summe der überlieferten Äußerungen und Handlungen des [[Prophet]]en [[Mohammed]], nebst ihrer Auslegung und erläutert sowohl die rituellen Verpflichtungen (''ʿibādāt'') als auch die Rechte des Menschen gegenüber seinen Mitmenschen (muʿāmalāt)<ref>Helmut Gätje (1987), S. 299</ref> innerhalb der islamischen Gesellschaft. Ihre Darstellung ist den [[Wikipedia:Madhhab|Rechtsschulen]] in ihren Fiqh-Büchern, mit teilweise sehr [[Wikipedia:Ichtilāf|kontroversen Rechtsauffassungen]], vorbehalten. | |||
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[[Kategorie:Islam]] |
Version vom 6. Mai 2015, 00:03 Uhr
Fiqh (arab. فقه ‚Erkenntnis, Verständnis, Einsicht‘) bezeichnet die islamische Rechtswissenschaft, die sich mit den religiösen Normen (al-ahkām asch-scharʿiyya)[1] auf der Basis des kononischen Gesetzes, der Scharia, befasst. Alle Handlungen der Muslime werden dabei nach religiösen Maßstäben bewertet; eine Trennung zwischen weltlichem und religiösem Bereich gibt es nicht. „Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens und Verkehrs sollten im Sinne eines als religiös anzuerkennenden Gesetzes geregelt werden“.[2] „Die Wissenschaft, die sich mit der Scharia beschäftigt, heißt fiqh, d.h. Kenntnis und Verständnis des Rechts.“[3] Die religiösen Gesetze werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert. Die Rechtswissenschaft beruft sich stets auf die religiösen Textquellen Koran und die in der Hadith überlieferte Sunna (sunna / سنة / sunna /„eig. Brauch, Gewohnheit, Handlungsweise“)[4], der Summe der überlieferten Äußerungen und Handlungen des Propheten Mohammed, nebst ihrer Auslegung und erläutert sowohl die rituellen Verpflichtungen (ʿibādāt) als auch die Rechte des Menschen gegenüber seinen Mitmenschen (muʿāmalāt)[5] innerhalb der islamischen Gesellschaft. Ihre Darstellung ist den Rechtsschulen in ihren Fiqh-Büchern, mit teilweise sehr kontroversen Rechtsauffassungen, vorbehalten.
Einzelnachweise
- ↑ Al-mausūʿa al-fiqhiyya. 1. Auflage. Kuwait 1995. Bd. 32, S. 193
- ↑ Arent Jan Wensinck und J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Brill, Leiden 1941. S. 130;
- ↑ Helmut Gätje (Hrsg.): Grundriß der Arabischen Philologie. Band II. Literaturwissenschaft. Wiesbaden 1987. S. 299-300
- ↑ Über die Bedeutung und Anwendung des Begriffes siehe: Max Bravmann: The spiritual background of early Islam. Studies in ancient Arab concepts. Brill, Leiden 1972
- ↑ Helmut Gätje (1987), S. 299