Finanzwissenschaft

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Die Finanzwissenschaft (eng. public finance) beschäftigt sich mit der Rolle der Regierung in der Ökonomie.[1][2] Sie untersucht dabei besonders öffentliche Finanzen und die staatlichen Auswirkungen auf die effiziente Allokation verfügbarer Ressourcen, die Einkommensverteilung unter den Bürgern und die Stabilität der Wirtschaft.[3]

Es ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft.[1]

Grundlagen

Ausgangspunkt für die Finanzwissenschaft ist die Frage nach der richtigen Rolle der Regierung.[4] In der Theorie verteilen Märkte Waren und Dienstleistungen effizient.[4] Das bedeutet, dass bei einem Marktgleichgewicht keine Verschwendung stattfindet und die Wohlfahrt von Konsumenten und Produzenten maximiert wird. Wenn Märkte immer effizient Ressourcen verteilen würden und die Verteilung soziale Akzeptanz fände, wäre die Rolle der Regierung sehr begrenzt.[4] Vielfach wird aber eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt.[4] Entweder liefern Märkte nicht die gewünschten effizienten Ergebnisse, oder die sich ergebende Verteilung findet keine soziale Akzeptanz.[4] Daher gibt es 2 wesentliche Ziele für staatliche Eingriffe: Effizienz und Gerechtigkeit.[1] Oftmals muss zwischen diesen beiden Zielen abgewogen werden.[1]

Marktversagen besteht dann, wenn Märkte Waren und Dienstleistungen nicht effizient verteilen.[2] Als Gründe für Marktversagen sind zum Beispiel Externalitäten, Informationsasymmetrien oder Netzwerkeffekte zu nennen.[2] Die Existenz von Marktversagen begründet staatliche Eingriffe, mit dem Ziel, eine effiziente Ressourcenallokation herzustellen.[2] Allerdings können staatliche Eingriffe ebenfalls zu Ineffizienzen führen.[2] Diese nennt man Staatsversagen.

Es kann auch vorkommen, dass die Ergebnisse einer Marktverteilung keine soziale Akzeptanz finden. In diesem Fall kann die Regierung Maßnahmen zur Umverteilung ergreifen. Diese führen allerdings in der Regel zu Effizienzverlusten.[1] Unter allgemeinen Voraussetzungen kann zwischen Aktivitäten der Regierung über das effiziente Maß staatlicher Handlungen und der Einrichtung von Steuersystemen getrennt werden (Diamond-Mirrlees-Trennung).[1] Unter diesen Annahmen sollte staatliche Sozialpolitik den Nutzen maximieren und die Kosten minimieren (Kosten-Nutzen-Analyse).[1] Die Einnahmen für diese Programme sollten durch ein effizientes Steuersystem generiert werden. Effizient heißt, dass durch dieses Steuersystem möglichst geringe Wohlfahrtsverluste bzw. Kosten entstehen. In der Praxis ist staatliche Budgetierung sehr viel komplexer und führt oft zu Ineffizienzen oder Staatsversagen.[1]

Regierungen können Staatsausgaben auch mittels Verschuldung bezahlen.[1] Allerdings führen Schulden nur zu einer Verschiebung der Steuerlast in die Zukunft. Schulden sind kein Ersatz für Steuern.[1] Das Haushaltssaldo bezeichnet die Differenz aus Staatsausgaben- und Einnahmen. Verschuldung erlaubt es, die Steuerlast über den Zeitverlauf zu glätten, und ist daher ein wichtiges Werkzeug der Fiskalpolitik.[1]

Themen der Finanzwissenschaft

Im engeren Sinne beleuchtet sie die Einnahmen- (zum Beispiel Steuern, Abgaben) und Ausgabenseite (zum Beispiel Subventionen, öffentliche Einrichtungen) eines Staates sowie das Verhältnis der verschiedenen staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden) zueinander (Finanzausgleich). Sie bezeichnet also die Finanzwirtschaft der öffentlichen Hand und stützt sich auf die Daten der Finanzstatistik und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

Die traditionelle Bezeichnung Finanzwissenschaft beschreibt den Untersuchungsgegenstand nur unzureichend. Neben den klassischen Fragestellungen (zum Beispiel Optimale Ausgestaltung des Steuersystems) beschäftigt sich die moderne Finanzwissenschaft zusätzlich noch mit der Verwendung der Ressourcen einer Volkswirtschaft (Allokationsproblem), der Beeinflussung von Einkommen und Beschäftigung (Stabilisierungsproblem) und der Einkommens- und Vermögensverteilung (Distributionsproblem). Außerdem werden institutionelle Rahmenbedingungen (zum Beispiel Gebote, Verbote, gesetzliche Regelungen) in die ökonomische Analyse einbezogen. Die Frage, welche Handlungsalternativen der öffentlichen Hand aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive vorzuziehen sind, versucht die Wohlfahrtsökonomik zu bestimmen. Im angelsächsischen Sprachraum wird für diese Thematik zunehmend die Bezeichnung "Public Economics" (statt "Public Finance") verwendet, um die Breite des Untersuchungsgegenstands anzudeuten. Der entsprechende deutsche Begriff "Staatswirtschaftslehre" hat sich jedoch nicht durchgesetzt.

Weitere Bereiche, die in der Finanzwissenschaft behandelt werden, sind:

Die Finanzwissenschaft überlappt sich zu großen Teilen mit der Wirtschaftspolitik, auch wenn diese im Vergleich früher stärker theoriegeleitet war. Diese Trennung war eine deutsche Eigentümlichkeit und international wenig gebräuchlich. Heute sind Theorie und Ökonometrie in der Finanzwissenschaft ebenso gebräuchlich wie in der sonstigen Volkswirtschaftslehre.

Geschichte der Finanzwissenschaft

Im 16. Jahrhundert im Zeitalter des Kameralismus stand vor allem der fiskalische Zweck der Besteuerung im Vordergrund. Verteilungspolitische Ausrichtung erhielt die Finanzwissenschaft im 17. und 18. Jahrhundert im sogenannten Akzisestreit. Dieser wurde durch Johann Heinrich Gottlob von Justi geschlichtet: eine allgemeine Verbrauchsteuer belaste ärmere Bevölkerungsschichten stärker als Angehörige höherer Einkommensklassen und sei daher abzulehnen.

Mit der Auseinandersetzung zwischen Liberalismus und Sozialismus im 19. Jahrhundert rückten wieder verteilungspolitische Aspekte in den Vordergrund: Adolph Wagner forderte, die Besteuerung auch in den Dienst sozialpolitischer Ziele zu stellen.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatten die öffentlichen Haushalte einen Umfang angenommen, dass ihre Einflüsse auf die ökonomischen Aktivitäten nicht länger vernachlässigt werden konnten. Die Weltwirtschaftskrise 1929 und die von John Maynard Keynes aufgestellte These, dass eine einmal eingetretene Unterbeschäftigung nicht unbedingt wieder zu einer Vollbeschäftigung führe, gaben den Anstoß, ein konjunkturelles Ziel in die Finanzpolitik aufzunehmen.

Siehe auch

Literatur

  • Norbert Andel: Finanzwissenschaft. C.H.B. Mohr, Tübingen 1983, ISBN 3-16-344645-0.
  • Charles B. Blankart: Öffentliche Finanzen in der Demokratie Vahlen, München 2008, ISBN 978-3-8006-3490-3.
  • Dietrich Dickertmann, Siegfried Gelbhaar: Finanzwissenschaft. Verlag Neue Wirtschaftsbriefe, Herne/Berlin 2000, ISBN 3-482-49981-0.
  •  Josef Gruntzel: Grundriß der Finanzwissenschaft. 2., verbesserte Auflage. Hölder, Wien 1922.
  • Ewald Nowotny, Martin Zagler: Der öffentliche Sektor. 5., neu bearbeitete Auflage. Springer, Berlin 2009, ISBN 978-3-540-87800-1.
  • Wolfgang Scherf: Öffentliche Finanzen. Einführung in die Finanzwissenschaft. WISU-Texte, Lucius & Lucius, UTB, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-8252-8313-1.
  • Joseph E. Stiglitz, Bruno Schönfelder: Finanzwissenschaft. 2. Auflage, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1989, ISBN 978-3-4862-1224-2.
  • Herbert Wiesner, Bodo Leibinger, Reinhard Müller: Öffentliche Finanzwirtschaft. 12., neu bearbeitete Auflage. R. v. Decker, Heidelberg 2008, ISBN 978-3-7685-0555-0.
  • Berthold U. Wigger]: Grundzüge der Finanzwissenschaft. Springer, Berlin 2004, ISBN 3-540-00929-9.
  • Horst Zimmermann, Klaus-Dirk Henke], Michael Broer: Finanzwissenschaft. 10., überarbeitete und ergänzte Auflage. Vahlen, München 2009, ISBN 978-3-8006-3693-8.

Einzelnachweise

  1. 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10  Gruber, Jonathan,: Public finance and public policy. Sixth Edition Auflage. New York, ISBN 978-1-319-10525-9.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4  Roger S. Hewett: Public Finance, Public Economics, and Public Choice: A Survey of Undergraduate Textbooks. In: The Journal of Economic Education. 18, Nr. 4, 1987, S. 426, doi:10.2307/1182123.
  3.  Wallace E. Oates: The Theory of Public Finance in a Federal System. In: The Canadian Journal of Economics. 1, Nr. 1, 1968, S. 37, doi:10.2307/133460.
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4  Tresch, Richard W.,: Public sector economics. Basingstoke, Hampshire [England], ISBN 978-0-230-52223-7, S. 143 ff..
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