Schirk

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Schirk (arab. شرك, DMG širk, abgeleitet von der Wurzel š-r-k „teilnehmen, Anteil haben“) bedeutet nach dem islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) einen Verstoß gegen den strengen Monotheismus, der die Einzigkeit Allahs durch die Beigesellung anderer (Götter) antastet und ist damit die verwerflichste Form des Unglaubens. Schirk bezog sich ursprünglich auf die heidnische Verehrung von Steinen, Bäumen und anderen Natureinscheinungen durch die arabischen Völker der arabischen Halbinsel und steht heute für jede Art von Polytheismus, Idolatrie, Götzendienst, Abgötterei und wird insbesonders auch auf den christlichen Trinitäts-Glauben bezogen. In der 4. Sure des Koran heißt es:

„Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, daß Ihm Götter zur Seite gestellt werden; doch Er vergibt das, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde begangen.“

Koran

„Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, daß Ihm Götter zur Seite gestellt werden: doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der ist in der Tat weit irregegangen.“

Koran

Siehe auch