Gesinnungsethik und Kategorie:Ilias: Unterschied zwischen den Seiten

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Die '''Gesinnungsethik''' ist ein Typ moralischer Theorien, der Handlungen nach der Handlungsabsicht und der Realisierung eigener [[Wert (Philosophie)|Werte]] und Prinzipien bewertet, und zwar ungeachtet der nach erfolgter Handlung eingetretenen [[Konsequentialismus|Handlungsfolgen]]. Auch Gesinnungsethiker müssen jedoch vor ihren Handlungen die erwarteten Handlungsfolgen gründlich und angemessen beurteilen und in ihr Urteil über eine moralisch richtige Handlung einbeziehen. Der Ausdruck wurde als Fachterminus von [[Ernst Troeltsch]]<ref>Ernst Troeltsch: Grundprobleme der Ethik [1902], Gesammelte Schriften Band 2, Göttingen 1922, Nachdruck Scientia, Aalen 1977, 626</ref>, [[Max Scheler]]<ref>Max Scheler: Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik, Niemeyer 1916, Teil III: Materiale Ethik und Erfolgsethik ([http://archive.org/details/DerFormalismusInDerEthikUndDieMaterialeWertethik online])</ref> und vor allem von [[Max Weber]]<ref>Max Weber: Der Sinn der 'Wertfreiheit' der soziologischen und ökonomischen Wissenschaften, in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Tübingen 1922, 7. Auflage, Mohr Siebeck, Tübingen 1977, 467ff</ref> mit nicht vollständig identischem Sinn in die ethische Diskussion eingeführt. Bei Scheler ist der Gegenbegriff „[[Erfolgsethik]]“, bei Weber „[[Verantwortungsethik]]“; Troeltsch kontrastierte insbesondere die sogenannte objektiv-theologische [[Güterethik]], die sich am Handlungserfolg orientiere. Weber definierte die Gesinnungsethik dahingehend, dass „der Eigenwert des ethischen Handelns [...] allein zu seiner Rechtfertigung genügen soll“.<ref name="Weber17"/>
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[[Kategorie:Homer]]
Ein Beispiel für die Gesinnungsethik ist die Haltung der [[Zeugen Jehovas]], die [[Bluttransfusion]]en ablehnen, auch wenn hierdurch das Leben des Betroffenen gefährdet wird. Ein Gegensatz zu einer Ethik, die sich vorrangig an den [[Konsequenzialismus|Konsequenzen]] der Handlungen orientiert – diese wird häufig als Verantwortungsethik oder Erfolgsethik bezeichnet – entsteht in Entscheidungssituationen, in denen ein moralisches [[Dilemma]] vorliegt. So ist es in Deutschland grundsätzlich untersagt, Menschenleben gegeneinander aufzuwiegen. Eine Sonderregelung bestand jedoch etwa nach § 14 [[Luftsicherheitsgesetz]] im Fall von Terroranschlägen mit dem Flugzeug, wonach ein bewaffneter Eingriff auch dann erlaubt sein kann, wenn dadurch der Tod Unbeteiligter in Kauf genommen wird; diese Bestimmung wurde vom [[Bundesverfassungsgericht]] aber für unvereinbar mit dem [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] und daher für [[Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz 2005|nichtig erklärt]].<ref>{{Internetquelle |autor=Bundesverfassungsgericht, 1. Senat |url=http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705 |titel=Bundesverfassungsgericht  -  Entscheidungen - Nichtigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz: fehlende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für einen Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen - LuftSiG § 14 Abs 3 mit dem Recht auf Leben iVm der Menschenwürdegarantie unvereinbar, soweit von dem Einsatz der Waffengewalt tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden |datum=2006-02-15 |zugriff=2018-06-05 |sprache=de}}</ref> Ein weiteres Beispiel ist die Frage der [[Abtreibung]] und die Entscheidung über den Erhalt ungeborenen Lebens.
[[Kategorie:Sage]]
 
[[Kategorie:Literarisches Werk]]
In der [[Christliche Ethik|christlichen Ethik]] hat die Gesinnungsethik im 18. und 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle eingenommen.<ref name="FN001"/>
[[Kategorie:Dichtung]]
 
[[Kategorie:Epos]]
== Antike ==
[[Kategorie:Ilias|!]]
Die Idee einer an der Gesinnung orientierten Ethik findet sich schon in der Antike, etwa wenn für [[Platon]] schon der Versuch einer guten Handlung als gut gilt. ([[Phaidros]] 274 a/b). Als Gesinnung kann man bei [[Aristoteles]] die als [[Tugend]] erarbeitete Haltung auffassen ([[Nikomachische Ethik|EN]] 1103 a, 9-10, 1106 a, 6-7, 1120 b, 7-9)<ref>Hans Reiner: Gesinnung und Haltung, Die Sammlung 13 (1958) 292ff</ref>. Besonders für die [[Stoa]] galt die Absicht (intentio) einer Handlung als Maßstab der Glückseligkeit.<ref>Hans Reiner: Der Streit um die stoische Ethik, Zeitschrift für philosophische Forschung 21 (1967), 261-281</ref> Eine Gesinnungsethik vertrat auch [[Augustinus]].<ref>Hans Reiner: Gesinnungs- und Erfolgsethik, Archiv für Rechts- und Staatsphilosophie 40 (1953) 522-526</ref>
 
== Gesinnungsethik bei Kant ==
Zweifellos hat [[Immanuel Kant]] eine Art von Gesinnungsethik vertreten, die allerdings nicht im Gegensatz zu einer Verantwortungsethik, sondern allenfalls zu einer bloßen „Erfolgsethik“ steht. Max Weber hat als Beispiel für eine Gesinnungsethik keineswegs Immanuel Kant angeführt. Erst spätere Kommentatoren haben diese Charakterisierung Weber zugeschrieben.<ref name ="FN002"/> Andere haben die Unterscheidung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik aber auch allgemein und speziell in Bezug auf Kant zurückgewiesen.<ref name="FN003"/>
Die Position Kants ergibt sich aus der ''[[Grundlegung zur Metaphysik der Sitten]]''. Hier stellt Kant fest:
{{Zitat|Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.|GMS, [http://www.korpora.org/Kant/aa04/393.html AA IV 393]}}
{{Zitat|Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zu Erreichung irgend eines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d. i. an sich, gut und, für sich selbst betrachtet, ohne Vergleich weit höher zu schätzen als alles, was durch ihn zu Gunsten irgend einer Neigung, ja wenn man will, der Summe aller Neigungen nur immer zu Stande gebracht werden könnte.|GMS, [http://korpora.zim.uni-duisburg-essen.de/kant/aa04/394.html AA IV 394]}}
{{Zitat|Endlich giebt es einen Imperativ, der, ohne irgend eine andere durch ein gewisses Verhalten zu erreichende Absicht als Bedingung zum Grunde zu legen, dieses Verhalten unmittelbar gebietet. Dieser Imperativ ist kategorisch. Er betrifft nicht die Materie der Handlung und das, was aus ihr erfolgen soll, sondern die Form und das Princip, woraus sie selbst folgt, und das Wesentlich&#x3D;Gute derselben besteht in der Gesinnung, der Erfolg mag sein, welcher er wolle. Dieser Imperativ mag der der Sittlichkeit heißen.|GMS, [http://korpora.zim.uni-duisburg-essen.de/kant/aa04/416.html AA IV 416]}}
Diese Aussage Kants ist häufig so interpretiert worden, als ob es ihm nur um den guten Willen gehe und die Wirkung einer Handlung ihn nicht interessiere. Beispielhaft ist die Kritik Max Schelers:
{{Zitat|In diesem Satz ist die falsche Gesinnungsethik fast bis zur Absurdität gesteigert. Ein Wollen von etwas, an dessen Wirklichkeit ‚uns nicht gelegen’ ist, ist, wie schon [[Christoph von Sigwart|Sigwart]] hervorhob, ein Wille, ‚der das nicht will, was er will’. Das von Kant geforderte Verhalten ist also überhaupt unmöglich. Außerdem aber liegt dem Satz die falsche Meinung zugrunde, es könne als sittlich gelten, wenn es zum Inhalt des Wollens wird, ‚gelegentlich’ fremden Leides durch eine Handlung der Hilfe eine sittliche Gesinnung (sei es von uns selbst oder von anderen), ‚an den Tag zu legen’.<ref>Max Scheler: Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik, Niemeyer 1916, 4. Aufl. 1954, 140</ref>}}
Scheler übersah in dieser Kritik, dass Kant grundsätzlich davon ausging, dass eine beabsichtigte Handlung in Bezug auf den erwarteten Erfolg beurteilt wird und dass dieser als gut gilt. Kant diskutiert die Frage, ob eine Handlung, die im Erfolg gut ist, auch moralisch gut ist. Wenn jemand einem ledigen, altersschwachen Onkel hilft, ist dies an sich gut. Moralisch gut ist diese Handlung aber erst, wenn sie aus dem Motiv erfolgt, dem Onkel das Leben zu erleichtern und wenn nicht vorrangig dahinter der Eigennutz steht, etwa sein Erbe abzusichern. Bei Kant heißt es hierzu:
{{Zitat|Ich übergehe hier alle Handlungen, die schon als pflichtwidrig erkannt werden, ob sie gleich in dieser oder jener Absicht nützlich sein mögen; denn bei denen ist gar nicht einmal die Frage, ob sie aus Pflicht geschehen sein mögen, da sie dieser sogar widerstreiten. Ich setze auch die Handlungen bei Seite, die wirklich pflichtmäßig sind, zu denen aber Menschen unmittelbar keine Neigung haben, sie aber dennoch ausüben, weil sie durch eine andere Neigung dazu getrieben werden.|GMS, [http://korpora.zim.uni-duisburg-essen.de/kant/aa04/397.html AA IV 397]}}
{{Zitat|Denn bei dem, was moralisch gut sein soll, ist es nicht genug, daß es dem sittlichen Gesetze gemäß sei, sondern es muß auch um desselben willen geschehen; widrigenfalls ist jene Gemäßheit nur sehr zufällig und mißlich, weil der unsittliche Grund zwar dann und wann gesetzmäßige, mehrmals aber gesetzwidrige Handlungen hervorbringen wird.|GMS, [http://korpora.zim.uni-duisburg-essen.de/kant/aa04/390.html AA IV]}}
Man kann Kants Ethik daher nicht auf eine reine Gesinnungsethik reduzieren, sondern muss beachten, dass der absehbare Handlungserfolg für Kant eine maßgebliche Rolle spielt.<ref>Eberhard Schmidhäuser: Gesinnungsethik und Gesinnungsrecht, in: Karl Lackner (Hrsg.): Festschrift für Wilhelm Gallas zum 70. Geburtstag, de Gruyter, Berlin 1973, 81-98, 84</ref>
 
== Die Gesinnungsethik bei Max Weber ==
[[Max Weber]] analysiert in ''[[Politik als Beruf]]'' die Gesinnungsethik.<ref name="Weber19"/> Es handelt sich um eine Rede, die Weber am 25. Januar 1919  vor Münchener Studenten unter dem Eindruck der [[Münchner Räterepublik]] gehalten hat. Die Rede ist nicht die Entwicklung einer ethischen Theorie, sondern die Mahnung, in der politischen Auseinandersetzung nicht der [[Ideologie]] den Vorrang vor dem politisch Vertretbaren zu geben. Die Rede wandte sich insbesondere gegen die Auffassung, dass der Zweck die Mittel heiligt. In diesem Sinne ist eine auf einer Gesinnung beruhende Politik zwar legitim, sie soll sich aber in Hinblick auf die Wirkungen politischen Handelns vor allem an einer [[Verantwortungsethik]] orientieren:
{{Zitat|Man mag einem überzeugten gesinnungsethischen [[Anarcho-Syndikalismus|Syndikalisten]] noch so überzeugend darlegen, daß<!--sic!--> die Folgen seines Tuns die Steigerung der Chancen der Reaktion, gesteigerte Bedrückung seiner Klasse, Hemmung ihres Aufstiegs sein werden, – und es wird auf ihn gar keinen Eindruck machen. […] „Verantwortlich“ fühlt sich der Gesinnungsethiker nur dafür, dass die Flamme der reinen Gesinnung, die Flamme z. B. des Protestes gegen die Ungerechtigkeit der sozialen Ordnung, nicht erlischt. Sie stets neu anzufachen, ist der Zweck seiner, vom möglichen Erfolg her beurteilt, ganz irrationalen Taten, die nur exemplarischen Wert haben können und sollen.}}
 
== Sonstige Beispiele ==
* Der italienische Philosoph und Dichter [[Niccolò Machiavelli]], der allgemein als der Begründer der neuzeitlichen Politikwissenschaft gilt, ordnet beim Politiker die persönliche Gesinnung unter die politische Verantwortung.
 
* Für den indischen Pazifisten [[Mahatma Gandhi]] stellt die [[Motivation]], aus der heraus eine Handlung geschieht, das entscheidende Kriterium bei deren Beurteilung dar.
 
* Auch die [[Negative Ethik]] versteht sich als Gesinnungsethik.
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Gesinnungsethik}}
 
== Literatur ==
* D. Baumgardt: ''Gesinnungsethik oder Erfolgsethik?'', in: Philosophische Studien 1 (1949), S. 91–110.
* H. Reiner: Art. ''Gesinnungsethik'', in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 3, 539f.
* H. Reiner: ''Gesinnungsethik und Erfolgsethik'', in: ARSP 40 (1953), S. 522–526.
 
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
* Bernward Grünewald: ''[http://www.academia.edu/1338051/Gesinnung_oder_Verantwortung_Uber_den_Widersinn_der_Entgegensetzung_von_Gesinnungs-und_Verantwortungsethik Gesinnung oder Verantwortung? Über den Widersinn der Entgegensetzung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik]'', in: ''Kant als Bezugspunkt philosophischen Denkens''. Festschrift für Peter Baumanns, hrsg. von H. Busche und A. Schmitt. Königshausen u.Neumann, Würzburg 2010, 85-100.
* Georg Meggle: ''[http://www.uni-leipzig.de/~philos/meggle/&publikationen/1989d.pdf Gesinnung und Verantwortung. Zur Benutzung der Ethik als Mittel zum Zweck] (PDF; 56&nbsp;kB)'', in: Matthias Gatzemeier (Hrsg.): ''Verantwortung in Wissenschaft und Technik''. BI-Wissenschaftsverlag, Mannheim u.&nbsp;a. 1989, 10-16.
* Jörg Schroth: ''[http://joergschroth.de/texte/voreil.html#kants Der voreilige Schluß auf den Nonkonsequentialismus in der Nelson- und Kant-Interpretation]'', in: ''Philosophiegeschichte und logische Analyse'', hrsg. von Uwe Meixner und Albert Newen, Band 6: Geschichte der Ethik, mentis, Paderborn 2003, 123–50.
* Robert Spaemann: ''[http://www.kath-info.de/verantwortungsethik.html Wer hat wofür Verantwortung? Kritische Überlegungen zur Unterscheidung von Gesinnungsethik und Verantwortungsethik]'', Das Portal zur katholischen Geisteswelt
* Johan Verstraeten: ''[http://ethical-perspectives.be/page.php?FILE=ep_detail&ID=8&TID=838 The Tension Between ‘Gesinnungsethik’ and ‘Verantwortungsethik’]. A Critical Interpretation of the Position of Max Weber in ‘Politik als Beruf’'', in: Ethical Perspectives 2 (1995)3, 180-187.
 
== Einzelnachweise ==
<references>
<ref name="FN001">Vgl. z.&nbsp;B. Gerald Hubmann: ''Ethische Überzeugung und politisches Handeln. Jakob Friedrich Fries und die deutsche Tradition der Gesinnungsethik''. Zugleich: Frankfurt (Main), Univ., Diss., 1996. Heidelberg: Winter, 1997, 391 S., ISBN 3-8253-0536-8 (Frankfurter Beiträge zur Germanistik; Band 30).</ref>
<ref name="FN002">Vgl. z.&nbsp;B. Harald Köhl: ''Kants Gesinnungsethik.'' Zugleich: Berlin, Freie Univ., Diss., 1986. Berlin; New York: de Gruyter, 1990, X, 166 S., ISBN 3-11-012309-6 (Quellen und Studien zur Philosophie; Band 25). Shen-chon Lai: ''Gesinnung und Normenbegründung. Kants Gesinnungsethik in der modernen Diskussion''. Zugleich: Münster, Univ., Diss., 1998. Neuried: Ars Una, 1998, VIII, 206 S., ISBN 3-89391-071-9 (Deutsche Hochschuledition; Band 71).</ref>
<ref name="FN003">Vgl. z.&nbsp;B. Bernward Grünewald: ''Gesinnung oder Verantwortung? Über den Widersinn der Entgegensetzung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik'', in: Kant als Bezugspunkt philosophischen Denkens, hrsg. v. H. Busche u. A. Schmitt. Würzburg: Königshausen u. Neumann 2010, S. 85–100, zu Weber insbes. S. 86, Anm. 2. ISBN 978-3-8260-4290-4.</ref>
<ref name="Weber17">Max Weber: ''Der Sinn der 'Wertfreiheit' der soziologischen und ökonomischen Wissenschaft'', zuerst 1917, u.&nbsp;a. auch in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, 467ff.</ref>
<ref name="Weber19">Max Weber: ''Politik als Beruf'' (1919). Mit einem Vorwort von Robert Leicht. Frankfurt am Main: Büchergilde Gutenberg, 1999, 85 S., ISBN 3-7632-4902-8. Der Text ist auch [http://www.textlog.de/2296.html online] einsehbar.</ref>
</references>
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=4157122-8}}
 
[[Kategorie:Ethik nach Richtung]]
[[Kategorie:Ethische Richtung]]
[[Kategorie:Deontologische Ethik]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 12. Juni 2018, 13:15 Uhr