Urheberrechtsreform der Europäischen Union

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Abstimmung im Europäischen Parlament zu Straßburg

Der Vorschlag für eine Richtlinie (EU) …/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG verfolgt das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Trotz erheblicher Proteste gegen den Entwurf[1][2] stimmte das Europaparlament dem Entwurf am 26. März 2019 zu.[3] Zum Abschluss des Rechtsetzungsprozesses ist noch die Zustimmung des Rats der Europäischen Union erforderlich.

Der Vorschlag wurde von der Kommission Juncker eingebracht. Federführend war zunächst der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU/EVP), bevor dies der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den Digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip (RE/ALDE) und EU-Digitalkommissarin Marija Gabriel (GERB/EVP) übernahmen. Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss war der deutsche Abgeordnete Axel Voss (CDU/EVP). Als Schattenberichterstatterin fungierte Julia Reda (Piratenpartei/Grüne/EFA).[4]

Die Vorlage des Entwurfs gilt auch nach mehreren Revisionen als umstritten. Zustimmung erhielt dieser von Verbänden der Kreativwirtschaft, Künstler- und Journalistenverbänden, Verlagen und Verwertungsgesellschaften, während er auf Ablehnung seitens Bürgerrechtsorganisationen, netzpolitischer Vereinigungen sowie der Branchenverbände der Informations- und Telekommunikationsbranche stieß. Gegenstand der Kontroversen sind insbesondere Bestrebungen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger sowie die Umsetzung einer Verpflichtung zur Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte und damit verbundener Upload-Filter.[5]

Ziele

Das geltende aus verschiedenen Richtlinien bestehende harmonisierte europäische Urheberrecht wurde von der Europäischen Kommission zwischen 2013 und 2016 verschiedentlich evaluiert. Zweck der Evaluation war es, „sicherzustellen, dass das Urheberrecht und damit zusammenhängende Praktiken auch in diesem neuen digitalen Umfeld ihren Zweck weiterhin erfüllen.“[6]

Entsprechend gab die Kommission folgende Ziele als Leitplanken der Urheberrechtsreform vor.

  • Es sind Anpassungen an die „neuen Realitäten“ erforderlich.[7]
  • Rechteinhaber müssen besser geschützt werden.[8]
  • Eine Zersplitterung des Urheberrechts in den Mitgliedsstaaten muss verhindert werden.[9]

Verfahren

Vorgeschichte und Evaluation des geltenden Urheberrechts

Seit dem 22. Dezember 2002 musste die aktuelle Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 in nationales Recht umgesetzt worden sein.[10]

Im Jahr 2010 kündigte die Europäische Kommission im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa an, dass es Ziel sei die „Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten“ zu vereinfachen.[11] Weiterhin zeigte sie 2011 die „Schaffung eines umfassenden integrierten Binnenmarktes für Rechte des geistigen Eigentums“ als eine der konkretesten Möglichkeiten auf, „um das Potenzial europäischer Erfinder und Schöpfer zu erschließen und sie in die Lage zu versetzen, Ideen in hochwertige Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum zu verwandeln.“[12]

Anfang 2012 entschied der Europäische Gerichtshof, dass soziale Netzwerke nicht dazu verpflichtet sind, mittels automatisierter Upload-Filter die Beiträge der Nutzer auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren. Das Gericht begründete dies zum einen mit dem Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht. Zum anderen beeinträchtige dies die unternehmerische Freiheit, da teure und komplizierte Informatiksysteme dafür notwendig seien. Geklagt hatte eine Verwertungsgesellschaft gegen das soziale Netzwerk Netlog.[13]

Zwischen 2013 und 2016 führte die Kommission eine Ex-Post-Evaluation des geltenden Urheberrechts durch.[14] Zunächst mit einer offenen Konsultation zwischen dem 5. Dezember 2013 und 5. März 2014 zu allgemeinen Themen des Urheberrechts.[15] Über die Konsultation wurde im Juli 2014 berichtet.[16] Dann mit einer weiteren Konsultation zu den Themen Plattformen, Online-Vermittler, Daten, Cloud Computing und die partizipative Wirtschaft.[17] Der entsprechende Bericht wurde am 25. Mai 2016 veröffentlicht.[18] Schließlich fand zwischen dem 23. März 2016 und 15. Juni 2016 eine Konsultation zu den Themen Verleger in der urheberrechtlichen Verwertungskette und Panoramafreiheit statt.[19] Der Bericht wurde in die Bereiche Verleger in der urheberrechtlichen Verwertungskette[20] und Panoramafreiheit[21] aufgeteilt.

Darüber hinaus gab die Europäische Kommission mehrere Studien in Auftrag um die Problematiken des gültigen Urheberrechts zu beleuchten.[22][23][24][25] Hierbei wurden insbesondere die Vergütung von Urhebern[26][27] und der Rechtsrahmen des Text- und Data-Mining[28] untersucht.

Beginn des Legislativen Prozesses mit Abstimmungen im Rat der EU und dem EU-Parlament

Der EU-Ministerrat einigte sich am 25. Mai 2018 auf einen Entwurf für die geplante Richtlinie, in der Upload-Filter oder weltweite Lizenzen aller Rechteinhaber gefordert werden.[29] Dieser war erstmalig dem Rat und dem Parlament im September 2016 vorgelegt worden.

Am 20. Juni 2018 stimmte der Justizausschuss des EU-Parlaments den Kompromissanträgen zum Entwurf vom zuständigen Berichterstatter Axel Voss zu.[30] Artikel 13 des Entwurfes sieht vor, Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten dazu zu verpflichten, durch „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ die Verbreitung nicht-lizenzierter Werke zu verhindern.[31] Dies lasse sich nur durch Upload-Filter bewerkstelligen.[32][33] Am 5. Juli 2018 stimmte das EU-Parlament als Ganzes nach öffentlichen Protesten zunächst gegen die Reform.[34] In zweiter Sitzung am 12. September 2018 stimmte das Parlament jedoch nach einigen Änderungen im Gesetzestext mit 438 zu 226 Stimmen bei 39 Enthaltungen für die Reform.[35] Upload-Filter blieben nach Ansicht von Experten weiterhin zwingend notwendig, um die dort gestellten Anforderungen zu erfüllen.[36]

Abstimmungsergebnisse nach Zugehörigkeit zu deutschen und österreichischen Parteien im Europaparlament am 12. September 2018[37]

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Mit der Annahme des Textes beschloss das Europäische Parlament den Übergang in den Trilog.[38]

Die Verhandlungen wurden Ende Januar 2019 kurzzeitig ausgesetzt, da elf der beteiligten Länder, darunter Deutschland, einen Entwurf der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft nicht annahmen.[39][40] Im Deutschen Bundestag wurde am 31. Januar 2019 ein Antrag, der die Bundesregierung dazu aufforderte, sich im Trilog gegen Upload-Filter einzusetzen, durch die Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt.[41] Eine Einigung zwischen Deutschland und Frankreich über die Ausnahme für Start-up-Unternehmen von Artikel 13 ermöglichte schließlich den Abschluss des Trilogs.[42] Der entsprechende Kompromissvorschlag wurde an die Presse durchgestochen.[43]

Am 20. Februar 2019 stimmte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten dem Kompromiss des Trilogs zu.[44] Die ständigen Vertreter der Niederlande, Luxemburgs, Polens, Italiens und Finnlands stimmten gegen die Annahme des Kompromissvorschlages, mit der Begründung dass dieser keine ausgewogene Regelung zwischen dem Schutz der Rechteinhaber und den Interessen der EU-Bürger und Unternehmen biete. Daher bestehe die Gefahr, „dass Innovationen behindert werden, anstatt sie zu fördern“.[45] Die deutsche Bundesregierung verschaffte dem Kompromiss eine Mehrheit, obwohl der Koalitionsvertrag der Großen Koalition eine Ablehnung von Upload-Filtern vorsah.[46]

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments bestätigte den Entwurf in einer Sondersitzung am 26. Februar 2019.[47]

Beschluss der Urheberrechtsreform im EU-Parlament

Am 26. März 2019 beschloss das EU-Parlament die Urheberrechtsreform der Europäischen Union.[3] Wird die Reform nun vom Rat der Europäischen Union bestätigt, wäre das Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung beider Organe abgeschlossen und die entsprechende zweijährige Umsetzungsfrist beginnt.

Die Zulassung von Änderungsanträgen wurde mit 312 zu 317 Stimmen (bei 24 Enthaltungen) abgelehnt. Im Protokoll korrigierten zehn Abgeordnete ihr Votum auf Zustimmen, zwei auf Ablehnen und einer auf Enthaltung. Da die Korrektur aber erst nach der Abstimmung erfolgte, hat diese keine rechtlichen Konsequenzen.[48][49] Beim eigentlichen Beschluss wurden ursprünglich 348 Ja-Stimmen, 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen gewertet. Nach Korrekturen von Abgeordneten lag das Ergebnis bei 338 zu 284 Stimmen.

Abstimmungsergebnisse nach Zugehörigkeit zu Fraktionen im Europaparlament am 26. März 2019 nach Korrekturen

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Abstimmungsergebnisse nach Zugehörigkeit zu deutschen und österreichischen Parteien im Europaparlament am 26. März 2019

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Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens durch den Rat der Europäischen Union

Am 2. April 2019 wurde bekannt, dass die entscheidende Abstimmung über die Urheberrechtsreform im Rat der Europäischen Union für den 15. April 2019 angesetzt wurde und dort die Agrarminister der EU-Staaten für den letzten Beschluss im Gesetzgebungsverfahren verantwortlich sind.[50] Daraufhin wurden im Deutschen Bundestag für den 4. April 2019 zwei Anträge, mit dem Ziel eine Ablehnung der Urheberrechtsreform durch Deutschland zu erwirken, eingebracht.[51] Mit der Mehrheit der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurden beide Anträge in Ausschüsse überwiesen, während die gesamte Opposition für eine sofortige Abstimmung gestimmt hatte.

Inhalte

Text- und Datenauswertung

In Artikel 3 wird eine neue Schranke des Urheberrechts eingeführt. Vervielfältigungen von und Entnahmen aus Werken, zu denen Forschungsorganisationen rechtmäßig Zugang haben, werden zu Zwecken des Text- und Data-Minings zugelassen.

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Durch Artikel 15 (ex Artikel 11 des Vorschlags) soll zum Zweck des „Schutzes von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen“, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden. Die Vergütung an die Verleger wurde vereinzelt missverständlich als „Linksteuer“ bezeichnet; tatsächlich handelt es sich jedoch nicht um eine staatliche Abgabe (Steuer).[52]

Der aktuelle nur in Englisch verfügbare Text lautet:

Artikel 15

Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf die Online-Nutzung

(1) Die Mitgliedstaaten legen Bestimmungen fest, mit denen Presseverlage mit Sitz in einem Mitgliedstaat die in Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2001/29/EG genannten Rechte für die Online-Nutzung ihrer Presseveröffentlichungen durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft erhalten.

Die in Unterabsatz 1 vorgesehenen Rechte gelten nicht für die private oder nicht-kommerzielle Nutzung von Presseveröffentlichungen durch einzelne Nutzer.

Der nach Unterabsatz 1 gewährte Schutz gilt nicht für das Setzen von Hyperlinks.

Die in Unterabsatz 1 vorgesehenen Rechte gelten nicht für die Nutzung einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung.

(2) Die in Absatz 1 vorgesehenen Rechte lassen die im Unionsrecht festgelegten Rechte von Urhebern und sonstigen Rechteinhabern an den in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Werken und sonstigen Schutzgegenständen unberührt und beeinträchtigen diese Rechte in keiner Weise. Die in Absatz 1 vorgesehenen Rechte dürfen nicht zum Nachteil dieser Urheber und sonstigen Rechteinhaber geltend gemacht werden und dürfen diesen insbesondere nicht das Recht nehmen, ihre Werke und sonstigen Schutzgegenstände unabhängig von der Presseveröffentlichung zu verwerten, in der sie enthalten sind.

Ist ein Werk oder ein sonstiger Schutzgegenstand auf der Grundlage einer nicht ausschließlichen Lizenz in einer Presseveröffentlichung enthalten, so dürfen die in Absatz 1 vorgesehenen Rechte nicht zu dem Zweck geltend gemacht werden, die Nutzung durch andere berechtigte Nutzer zu untersagen. Die in Absatz 1 vorgesehenen Rechte dürfen nicht zu dem Zweck geltend gemacht werden, die Nutzung von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen, deren Schutzdauer abgelaufen ist, zu untersagen.

(3) Die Artikel 5 bis 8 der Richtlinie 2001/29/EG, die Richtlinie 2012/28/EU und die Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates 19 finden sinngemäß auf die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels vorgesehenen Rechte Anwendung.

(4) Die in Absatz 1 vorgesehenen Rechte erlöschen zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Presseveröffentlichung. Die Berechnung dieser Zeitspanne erfolgt ab dem 1. Januar des auf den Tag der Veröffentlichung der Presseveröffentlichung folgenden Jahres. Absatz 1 findet keine Anwendung auf Presseveröffentlichungen, deren erstmalige Veröffentlichung vor dem ... [Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie] erfolgt.

(5) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass Urheber der in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Werke einen angemessenen Anteil der Einnahmen erhalten, die die Presseverlage aus der Nutzung ihrer Presseveröffentlichungen durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft erhalten.[53]

Ausgleichsansprüche von Verlagen

Ziel des Artikels ist, die Verlage wieder an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen – der sog. Pauschalabgabe – zu beteiligen. Diese Beteiligung, welche je nach Land und Art der Werke bis zu 50 % betrug, wurde im Jahre 2015 vom EuGH für rechtswidrig erklärt, da diese Kompensation für Privatkopien nur für die Urheber gedacht sei. Seitdem stehen diese Vergütungen der Verwertungsgesellschaften ausschließlich den Urhebern zu.[54]

Lizenzierungspflicht und Upload-Filter

Mit Artikel 17 (ex Artikel 13 des Vorschlags) der Richtlinie soll die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ geregelt werden. Als solche gelten „Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, bei dem der Hauptzweck […] darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt“. Diese Dienstanbieter sollen für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer vollständig haften, außer sie (a) unternehmen alle Anstrengungen mit den betroffenen Rechteinhabern Lizenzen auszuhandeln, (b) setzen verhältnismäßige (technische) Maßnahmen zur Verhinderung dieser Verstöße (zum Beispiel sogenannte „Upload-Filter“) ein und (c) entfernen bei Kenntnis eines Verstoßes das betroffene Werk und verhindern dessen erneutes Hochladen. Für junge Dienstanbieter (unter drei Jahre) mit wenig Umsatz und wenigen Nutzern sollen weniger strenge Regeln gelten.

Der Text lautet:

Artikel 17

Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten

[…]

(4) Wird die Erlaubnis nicht erteilt, so ist der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten für nicht erlaubte Handlungen der öffentlichen Wiedergabe, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung, urheberrechtlich geschützter Werke oder sonstiger Schutzgegenstände verantwortlich, es sei denn, der Anbieter dieser Dienste erbringt den Nachweis, dass er

a) alle Anstrengungen unternommen hat, um die Erlaubnis einzuholen; und

b) nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen unternommen hat, um sicherzustellen, dass bestimmte Werke und sonstige Schutzgegenstände, zu denen die Rechteinhaber den Anbietern dieser Dienste einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben, nicht verfügbar sind; und in jedem Fall

c) nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises von den Rechteinhabern unverzüglich gehandelt hat, um den Zugang zu den entsprechenden Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu sperren bzw. die entsprechenden Werke oder sonstigen Schutzgegenstände von seinen Internetseiten zu entfernen, und alle Anstrengungen unternommen hat, um gemäß Buchstabe b das künftige Hochladen dieser Werke oder sonstigen Schutzgegenstände zu verhindern.

[…][55]

Bislang schloss der EuGH aus einer Zusammenschau der Richtlinien 2000/31/EG, 2001/29/EG und 2001/29/EG, „dass sie [die Richtlinien] der Anordnung eines nationalen Gerichts an einen Hosting-Anbieter entgegenstehen, ein System der Filterung […] einzurichten, mit dem sich Dateien ermitteln lassen, die […] Werke enthalten, an denen der Antragsteller Rechte des geistigen Eigentums zu haben behauptet, um zu verhindern, dass die genannten Werke unter Verstoß gegen das Urheberrecht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.“[56]

Öffentliche Diskussion

Zu den Befürwortern der Reformbestrebungen des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt gehören Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Kreativ- und Kulturwirtschaft[57][58], sowie Berufsverbände von Künstlern[59][60][61][62] und Journalisten[63].

Weiterhin zählen Verlegerverbände, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und Verwertungsgesellschaften zu den Befürwortern.[64]

Die Kritik am Entwurf zur Reform entzündet sich insbesondere an der de facto als wahrscheinlich geltenden Notwendigkeit von Upload-Filtern (Artikel 13) und dem explizit geforderten Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 11).

Zudem wird kritisiert, die Reform zwinge Kreative in die Abhängigkeit großer Verwerterstrukturen. Denn nur diese seien in der Lage, Pauschallizenzen zu verhandeln.[65]

Artikel 11

Bereits eine von der EU-Kommission beauftragte, jedoch nicht offiziell veröffentlichte Studie kam zu dem Ergebnis, dass Presseverleger durch Nachrichten-Aggregatoren profitieren.[66]

Der Spiegel hatte 2014 über die Folgen der Einführung eines Leistungsschutzrechts in Spanien berichtet[67]: Hier hat Google News den Service eingestellt, was zu einem Rückgang der Werbeeinnahmen auf den verlinkten Presseportalen um 10–15 % geführt hat. Das Leistungsschutzrecht in Deutschland habe Verlagen bisher Kosten beschert, die um das mehrfache höher waren als die eingenommen Lizenzzahlungen[68]. Zudem mussten, wie Die Zeit berichtet, viele Medienbeobachtungsdienste schließen oder sind in ihrer Existenz gefährdet[69].

Artikel 13

Zahlreiche insbesondere netzpolitische Vereinigungen äußerten sich im Frühjahr 2018 kritisch zu einzelnen Aspekten des Vorhabens in seiner damaligen Form, besonders der möglichen Implementierung von Upload-Filtern.[70] Der IT-Verband Bitkom kritisierte, die EU würde mit dieser Reform „die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur überschreiten“.[71]

In einem offenen Brief sprachen sich im Juni 2018 bekannte Internetpioniere – darunter Tim Berners Lee, Vint Cerf und Jimmy Wales – gegen eine Umsetzung der Lizenzpflicht durch Upload-Filter als ein „Werkzeug der Überwachung und Nutzerkontrolle“ aus und forderten die Streichung aus dem Gesetzesentwurf.[72]

Ebenfalls Kritik an den Artikeln 11 und 13 der Urheberrechtsreform äußerte eine Gruppe von akademischen Wissenschaftlern für Geistiges Eigentum von zuletzt 25 Forschungseinrichtungen und mehr als 200 Wissenschaftlern aus mehreren Mitgliedstaaten. Die Wissenschaftler verfassten zwei offene Briefe im Februar 2017[73] und April 2018[74]. Zusätzlich veröffentlichte dieselbe Gruppe ein Papier zu Falschinformationen in der Debatte um die Artikel vom Juni 2018[75] und zuletzt einen von einigen beteiligten Wissenschaftlern unterzeichneter Aufruf gegen die Artikel zu stimmen vor der Abstimmung im Europäischen Parlament am 24. März 2019. Kernpunkte der Kritik gegen den Entwurf des Artikel 11 für ein neues Leistungsschutzrecht waren, dass dieser die Verbreitung von Nachrichten verhindere, die Online-Lizenzierung behindere und journalistische Autoren negativ wirtschaftlich beeinflusse. Die Interessen etablierter Presseverlage seien einseitig gegenüber innovativem Qualitätsjournalismus bevorzugt worden. Die Kritik am Entwurf des Artikel 13 griff ebenfalls die mit Uploadfiltern einhergehende Risiken für die Meinungs- und Informationsfreiheit auf und bemängelte darüber hinaus, dass die durch die Urheberrechtsreform neu geschaffene geteilte Verantwortlichkeit von Plattformen und Nutzern im Konflikt mit der E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG) stünde. Weitere Kritik äußerten die Autoren auch an der Regelung zu Data Mining, die zu stark begrenzt sei, um Innovation zu fördern.

Ein breites Bündnis mit mehr als 145 europäischen Organisationen und Institutionen forderte im Juli 2018 die EU-Abgeordneten dazu auf, im Plenum gegen die Reform in der damaligen Fassung zu stimmen.[76]

Die netzpolitischen Vereine der Parteien CDU, CSU, SPD und FDP sprachen sich ebenfalls im Juli 2018 gegen Upload-Filter aus[77]; sie verwiesen auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der Upload-Filter als unverhältnismäßig ablehnte.[78]

Jürgen Taeger, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, beurteilte in einem von der Universität veröffentlichten Interview den noch im Trilog befindlichen Richtlinienentwurf als Verpflichtung zur Vorabkontrolle hochgeladener Inhalte für die Plattformen. Diese liefe „letztlich darauf hinaus, dass sie Uploadfilter-Software einsetzen müssen.“ Die beabsichtigten Ausnahmeregelungen seien in ihren Anforderungen so unbestimmt formuliert, dass sie in der Praxis nur schwer handhabbar seien und zu großen Rechtsunsicherheiten führten.[79]

Laut den Medienrechtsanwälten Christian Solmecke und Anne-Christine Herr handelt es sich bei dem ausgehandelten Kompromiss zum Artikel 13 Absatz 4 des Vorschlags um eine implizite Pflicht, Upload-Filter einzusetzen, eine andere Möglichkeit gebe es nicht.[80] Außerdem sei in der geplanten Richtlinie nicht konkret bestimmt, mit welchen Rechteinhabern die Plattformen Lizenzen vereinbaren müssen. Zwar wäre in Artikel 9a die Möglichkeit der Fiktion der Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft vorhanden, dies sei jedoch nie als Durchsetzungsmöglichkeit des Artikels 13 vorgesehen. Weiterhin stelle sich durch die Entscheidung „Soulier & Doke“ des EuGH[81] die Frage, ob eine entsprechende Regelung mit dem sonstigen Europarecht konform wäre.[82] Auch seien nur wenige Unternehmen technisch und finanziell in der Lage, solche Filtersysteme selbst zu programmieren; es wäre nur ein Rückgriff auf Systeme, wie Content ID, großer amerikanischer Unternehmen möglich.[83] Auch die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation führte an, nur die größten Techfirmen, die alle einen Sitz in den USA hätten, könnten sich die teuren Filter leisten.[84] Solmecke und Herr verweisen auf dem EU-Parlament vorliegende alternative Lösungen z. B. durch Erweiterung der Pauschalabgabe, um die großen Online Provider zu umfangreicheren Lizenzzahlungen zu verpflichten, ohne durch eine Filterung aller Uploads die Rechte der privaten Nutzer zu beschränken.[85]

Der Berichterstatter Axel Voss sieht in der Verpflichtung „Online-Plattformen, die Gewinn durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken machen, […] Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte“ tragen zu lassen keine Filterung: „Das hat nichts mit ‚Filtern‘ zu tun“.[86] Auch die Vorsitzende des Kulturausschusses des Europäischen Parlaments Helga Trüpel (Bündnis 90/Die Grünen/Grüne/EFA) verteidigt die Reform: „Es geht darum, dass diejenigen die sehr von den Inhalten Dritter […] profitiert haben und für ihre großen Content-Sharing-Plattformen [bislang] keine entsprechenden Lizenzen eingeholt haben, die sollen dazu gebracht werden zu lizenzieren“ und weiter „daher kann ich auch diese Art der Argumentation – man dürfe nicht mehr hochladen, alles müsste jetzt gefiltert werden – nicht teilen.“[87]

Obwohl sich der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU & SPD ausdrücklich gegen Upload-Filter ausspricht, beschloss das Bundeskabinett im Februar 2019 einstimmig, als Deutschland der vorliegenden Richtlinie im Rat der Europäischen Union zuzustimmen. Hätte einer der Koalitionspartner Widerspruch eingelegt, hätte sich die Bundesregierung hingegen enthalten müssen. Die federführende Bundesministerin Katarina Barley (SPD) verteidigte anschließend die Entscheidung.[88]

Die Wikimedia Foundation setzt sich für eine Durchsetzung von Urheberrecht ohne Upload-Filter ein und plädiert stattdessen für andere Wege und mehr Aufklärung. Wikimedia Deutschland protestierte gegen die reichlichen Änderungen durch die EU und bezeichnete die Aktionen als „beispiellose Last-Minute-Änderungen“. Seiten wie die Wikipedia, die durch die freie Verbreitung von Wissen leben, seien durch Uploadfilter stark betroffen, weil sie das Zitieren von Quellen erschwerten und viel Wichtiges verschwinde.[89][90][91]

Im Februar 2019 warnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) in einer Pressemitteilung vor möglichen Konsequenzen der Reform. Auch wenn der Gesetzesentwurf Upload-Filter nicht explizit erwähne, liefe die praktische Anwendung auf diese hinaus. Er äußerte ferner datenschutzrechtliche Bedenken infolge des Entwicklungsaufwands, der für kleinere Diensteanbieter nicht zu leisten sei. Dadurch entstünde „ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft“.[92]

Als Reaktion auf die zahlreichen kritischen Stimmen behauptete Voss, es handle sich um eine „inszenierte Kampagne“, die von den „großen Online-Plattformen“ ausginge und das Ziel habe, sich „ganz vom Urheberrecht zu verabschieden“. Ebenfalls sprach sich der Bundesverband Musikindustrie für die geplanten Reformen aus und bemängelte ein „Drohgebäude […], das mit der Realität nichts zu tun hat“.[93]

Dieser Artikel 13 des ersten Vorschlags, figuriert im Abstimmungsvorschlag als Artikel 17.

Kampagnen gegen die Reform

Demonstrationszug gegen Art. 13 am 23. März 2019 auf dem Frankfurter Römer
40.000 demonstrieren gegen die Urheberrechtsreform mit Art. 13 in München am 23. März 2019

In einer nichtoffiziellen Online-Petition bei change.org, die sich gegen die Artikel 11, 12 und 13 wendet, werden die EU-Abgeordneten dazu aufgefordert, die Upload-Filter aus der geplanten Reform zu streichen. Am 18. Februar 2019 wurde die bis dahin rund 4,7 Millionen Mal mitgezeichnete Petition von den Initiatoren an Justizministerin Katarina Barley (SPD) übergeben.[94] Am 13. März 2019 übergaben in Straßburg YouTuber aus mehreren europäischen Ländern die Petition mit mittlerweile 4,9 Millionen Unterschriften an die EU-Parlamentarier Brando Benifei und Daniele Viotti. Die 5-Millionen-Grenze wurde am 21. März 2019 überschritten.[95][96]

Nach zahlreichen Protest-E-Mails an EU-Abgeordnete hat sich die EU-Kommission in einem binnen zwei Tagen zurückgezogenen Artikel Die Urheberrechtsrichtlinie: Wie der Mob aufgefordert wurde, den Drachen zu retten und den Ritter zu töten[97] geäußert und damit die Kritiker als „Mob“ bezeichnet.[98][99]

Zahlreiche Influencer auf Social-Media- und Videoplattformen wie YouTube und Instagram veröffentlichten kritische Beiträge über Artikel 13.[100][101] Auch manche Beitreiber von Internetforen beteiligten sich an Kampagnen gegen die Reform.[102] Hierbei fand unter anderem der Hashtag #SaveYourInternet Verwendung.[103][100] Als sich viele CDU-Abgeordnete, darunter Axel Voss, am Tag der Trilog-Verhandlungen für Artikel 13 aussprachen, schaffte es der Hashtag #niewiederCDU auf Platz 1 der Twitter-Trends in Deutschland.[104]

Es fanden bereits am 2. März 2019 Demonstrationen in Berlin und Köln mit jeweils etwa dreitausend Teilnehmern statt.[105][106][107][108] Nachdem öffentlich wurde, dass die EVP-Fraktion die Abstimmungssitzung zeitlich vor die geplanten großen Demonstrationen am 23. März verlegen wollte, kam es zu lauten Protesten der Entwurfsgegner.[109] Daraufhin hat SaveTheInternet zu Eildemonstrationen für den 5. März 2019 in sieben deutschen Städten aufgerufen, unter anderem in Berlin vor der CDU-Zentrale, sowie drei weitere für den 6. März 2019 bzw. den 9. März 2019. An der Demonstration in Berlin nahmen mehrere tausend Menschen teil.[110][111] Für den 23. März 2019 hatte SaveTheInternet europaweit 21 Demonstrationen angemeldet, davon 17 in Deutschland.[112][113] Zwischen 100.000 und 150.000 Menschen demonstrierten in Deutschland, allein in München waren es 40.000 Teilnehmer.[114][115][116][117] Für massive öffentliche Kritik sorgte in diesem Zusammenhang der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Daniel Caspary, welcher behauptete, „amerikanische Konzerne“ würden „mit massivem Einsatz von Desinformationen und gekauften Demonstranten versuchen, Gesetze zu verhindern“. Selbst Abgeordnete der CDU bezeichneten diese Äußerungen als „Irrsinn“ und „katastrophal“.[118][119] Zuvor unterstellen bereits Kritiker den Reformbefürwortern, sie nicht ernst zu nehmen und für Bots zu halten. Dies wurde von Teilnehmern der zweiten Demonstration in Köln entsprechend aufgegriffen.[107][106]

Am 21. März wurden in der deutschsprachigen Wikipedia-Ausgabe[120][96] sowie in der dänischen[121], der tschechischen[122][123] und der slowakischen[124] sowie am 25. März in der italienischen Ausgabe[125] für 24 Stunden alle Artikel komplett geschwärzt angezeigt. Diese Protestaktion wurde von OpenStreetMap unterstützt[126], wobei auf einem Banner zum Widerstand aufrief und mit einem Link auf eine Webseite führte, auf der OpenStreetMap Deutschland über die Problematik im Zusammenhang mit der OpenStreetMap-Bearbeitung informierte und Unmut über die geplante EU-Urheberrechtsreform äußerte.[127]

Siehe auch

Weblinks

Commons: EU Copyright Reform - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1. Jessica von Blazekovic: Tausende Menschen protestieren gegen Urheberrechtsreform. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Februar 2019, abgerufen am 20. Februar 2019.
  2. EU-Urheberrechtsreform – Proteste gegen Artikel 13. In: deutschlandfunk.de. Abgerufen am 3. März 2019 (deutsch).
  3. 3,0 3,1 EU-Parlament stimmt Urheberrechts-Richtlinie komplett zu. Spiegel Online, 26. März 2019, abgerufen am 26. März 2019.
  4. Christian Meier: Der Weg ist frei für ein europaweit einheitliches Copyright. In: welt.de. Axel Springer, 20. Juni 2018, abgerufen am 20. Februar 2019.
  5.  ZEIT ONLINE: EU-Urheberrechtsreform: EU-Justizausschuss stimmt umstrittenem Kompromiss zu. In: Die Zeit. Hamburg 26. Februar 2019, ISSN 0044-2070 (https://www.zeit.de/digital/2019-02/eu-urheberrechtsreform-europaparlament-zustimmung-upload-filter-leistungsschutzrecht).
  6. Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission über Inhalte im digitalen Binnenmarkt. COM(2012) 789 final. 18. Dezember 2012, abgerufen am 20. Februar 2019: „Die digitale Wirtschaft war in den vergangenen beiden Jahrzehnten ein wichtiger Wachstumsfaktor und soll in den kommenden Jahren sieben Mal schneller wachsen als das BIP der EU. In der Online-Welt gibt es neue Wege für Angebot, Schaffung und Vertrieb von Inhalten und neue Möglichkeiten der Wertschöpfung. Das Aufkommen neuer Geschäftsmodelle, die sich bei der Lieferung von Inhalten das Potenzial des Internet zunutze machen, ist Herausforderung und gleichzeitig Chance für Kreativwirtschaft, Autoren und Künstler sowie andere Akteure der digitalen Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund besteht eines der Ziele der Kommission darin sicherzustellen, dass das Urheberrecht und damit zusammenhängende Praktiken wie Lizenzverfahren auch in diesem neuen digitalen Umfeld ihren Zweck weiterhin erfüllen.“
  7. Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. 14. September 2016, abgerufen am 20. Februar 2019: „Die Entwicklung der Digitaltechniken hat zu Veränderungen bei der Schaffung, der Herstellung, der Verbreitung und der Verwertung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen geführt. Es gibt neue Formen der Nutzung sowie neue Akteure und Geschäftsmodelle. Im digitalen Umfeld hat auch die grenzübergreifende Nutzung zugenommen und für Verbraucher sind neue Möglichkeiten des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Inhalten entstanden. Zwar behalten die im EU-Urheberrecht bereits festgelegten Ziele und Grundsätze ihre Gültigkeit, doch sind gewisse Anpassungen an diese neuen Realitäten erforderlich. Maßnahmen auf EU-Ebene sind außerdem notwendig, um eine Fragmentierung des Binnenmarktes zu verhindern.“
  8. Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. 14. September 2016, abgerufen am 1. März 2019: „Die Entwicklung der digitalen Technologien [sic] hat zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle geführt und die Rolle des Internet als wichtigsten Markt für die Verbreitung und den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gestärkt. In diesem neuen Umfeld sehen sich Rechteinhaber mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie eine Lizenzvergabe für ihre Rechte und eine Vergütung für den Vertrieb ihrer Werke über das Internet anstreben. Dadurch könnte die Entwicklung der Kreativität und die Produktion kreativer Inhalte in Europa gefährdet werden. Es muss daher gewährleistet werden, dass Urheber und Rechteinhaber einen fairen Anteil an der durch die Verwertung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände generierten Wertschöpfung erhalten.“
  9. Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. 14. September 2016, abgerufen am 20. Februar 2019: „Ausnahmen von den Urheberrechten und verwandten Schutzrechten sowie Beschränkungen dieser Rechte sind auf EU-Ebene harmonisiert. Manche dieser Ausnahmen dienen dem Erreichen allgemeiner Ziele der staatlichen Politik z. B. im Forschungs- oder Bildungsbereich. Da sich jedoch in letzter Zeit neue Arten der Nutzung herausgebildet haben, ist noch nicht sicher, ob diese Ausnahmen weiterhin geeignet sind, um für ein faires Gleichgewicht zwischen den Rechten und Interessen von Urhebern und anderen Rechteinhabern auf der einen und denen der Nutzer auf der anderen Seite zu sorgen. Außerdem greifen diese Ausnahmen nur auf nationaler Ebene und Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Nutzungen ist nicht garantiert.“
  10. Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. nicht amtliche konsolidierte Fassung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 10. Oktober 2017, abgerufen am 20. Februar 2019 (Artikel 13 Absatz 1): „Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie vor dem 22. Dezember 2002 nachzukommen. Sie setzen die Kommission hiervon unverzüglich in Kenntnis.“
  11. Europäische Kommission: Eine Digitale Agenda für Europa. KOM(2010)245 endgültig. 11. Januar 2010, S. 10, abgerufen am 22. Februar 2019: „Schlüsselaktion 1: Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten: - Verbesserung der Verwaltung, Transparenz und europaweiten Lizenzierung für die (Online-)Rechteverwaltung durch Vorlage eines Vorschlags für eine Rahmenrichtlinie für die kollektive Rechteverwertung bis 2010; - Schaffung eines Rechtsrahmens zur Erleichterung der Digitalisierung und Verbreitung von Kulturwerken in Europa durch einen Vorschlag für eine Richtlinie über verwaiste Werke bis 2010, Führung eines Dialogs mit den Beteiligten über weitere Maßnahmen zu vergriffenen Werken, ergänzt durch Rechteinformationsdatenbanken; - bis 2012: Überprüfung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, insbesondere ihres Anwendungsbereichs und ihrer Grundsätze für Zugangs- und Nutzungsentgelte.“
  12. Europäische Kommission: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen EigentumsFörderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa. 24. Mai 2011, S. 4, abgerufen am 22. Februar 2019: „Die Schaffung eines umfassenden integrierten Binnenmarktes für Rechte des geistigen Eigentums ist eine der konkretesten Möglichkeiten, um das Potenzial europäischer Erfinder und Schöpfer zu erschließen und sie in die Lage zu versetzen, Ideen in hochwertige Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum zu verwandeln.“
  13.  EuGH stoppt Upload-Filter für soziale Netzwerke. In: sueddeutsche.de. 16. Februar 2012, ISSN 0174-4917 (https://www.sueddeutsche.de/digital/gerichtsurteil-eugh-stoppt-upload-filter-fuer-soziale-netzwerke-1.1285690).
  14. Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. 14. September 2016, abgerufen am 22. Februar 2019: „Die Kommission führte zwischen 2013 und 2016 eine Überprüfung des bestehenden Urheberrechts durch, um „sicherzustellen, dass das Urheberrecht und damit zusammenhängende Praktiken [wie Lizenzverfahren] auch in diesem neuen digitalen Umfeld ihren Zweck weiterhin erfüllen““
  15. Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht. Europäische Kommission, 23. Juli 2014, archiviert vom Original am 9. Januar 2017; abgerufen am 20. Februar 2019 (deutsch, english, français).
  16. Report on the responses to the Public Consultation on the Review of the EU Copyright Rules. (PDF) Zusammenfassender Bericht. Europäische Kommission, Juli 2014, archiviert vom Original am 23. Juni 2018; abgerufen am 20. Februar 2019 (english).
  17. Responses to the Public Consultation on the regulatory environment for platforms, online intermediaries, data and cloud computing and the collaborative economy. Europäische Kommission, 2. Februar 2016, abgerufen am 21. Februar 2019 (english).
  18. Synopsis Report on the Public Consultation on the Regulatory Environment for Platforms, Online Intermediaries and the Collaborative Economy. (PDF) Europäische Kommission, 25. Mai 2016, abgerufen am 20. Februar 2019 (english).
  19. Public consultation on the role of publishers in the copyright value chain and on the „panorama exception“. Europäische Kommission, abgerufen am 20. Februar 2019 (english).
  20. Zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette. (PDF) Europäische Kommission, 14. September 2016, abgerufen am 21. Februar 2019.
  21. Zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur „Panoramaausnahme“. (PDF) Europäische Kommission, 14. September 2016, abgerufen am 21. Februar 2019.
  22.  Jean-Paul Triaille, Séverine Dusollier, Sari Depreeuw, Jean-Benoit Hubin, François Coppens, Amélie de Francquen, De Wolf & Partners: Study on the application of Directive 2001/29/EC on copyright and related rights in the information society (the “Infosoc Directive”). Europäische Kommission, 20. November 2013, ISBN 978-92-79-29918-6, doi:10.2780/90141 (https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/9ebb5084-ea89-4b3e-bda2-33816f11425b).
  23.  Sari Depreeuw, Jean-Benoît Hubin, De Wolf & Partners: Study on the making available right and its relationship with the reproduction right in cross-order digital transmissions. Europäische Kommission, 11. November 2014, ISBN 978-92-79-33045-2, doi:10.2780/20538 (https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/0851e076-2c88-4ff3-93dc-29429cb9c400).
  24.  Gregor Langus, Damien Neven, Gareth Shier, Charles River Associates: Assessing the economic impacts of adapting certain limitations and exceptions to copyright and related rights in the EU. Europäische Kommission, 25. Oktober 2013, ISBN 978-92-79-29919-3, doi:10.2780/90295 (https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/5092b309-660e-48d7-a984-390ebb549062).
  25.  Julian Boulanger, Alexandre Carbonnel, Raphaël De Coninck, Gregor Langus, Charles River Associates: Assessing the economic impacts of adapting certain limitations and exceptions to copyright and related rights in the EU: Analysis of specific policy options. Europäische Kommission, 19. Juni 2014, ISBN 978-92-79-33044-5, doi:10.2780/20222 (https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/70cbb988-798a-4d9f-a844-6b3196b7f6f9).
  26.  Lucie Guibault, Olivia Salamanca, Stef van Gompel: Remuneration of authors and performers for the use of their works and the fixations of their performances. Europäische Kommission, 3. Dezember 2015, ISBN 978-92-79-47162-9, doi:10.2759/834167 (https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/c022cd3c-9a52-11e5-b3b7-01aa75ed71a1).
  27.  Lucie Guibault, Olivia Salamanca, IViR.: Remuneration of authors of books and scientific journals, translators, journalists and visual artists for the use of their works. Europäische Kommission, 1. Januar 2017, ISBN 978-92-79-54129-2, doi:10.2759/14126 (https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/81acd376-d896-11e6-ad7c-01aa75ed71a1).
  28.  Jean-Paul Triaille, Jérôme de Meeûs d'Argenteuil, Amélie de Francquen, De Wolf & Partners: Study on the legal framework of text and data mining (TDM). Europäische Kommission, 12. November 2014, ISBN 978-92-79-31976-1, doi:10.2780/1475 (https://publications.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/074ddf78-01e9-4a1d-9895-65290705e2a5).
  29. Copyright rules for the digital environment: Council agrees its position. Pressemitteilung. Rat der Europäischen Union, 25. Mai 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (english).
  30. Axel Voss: Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. A8-0245/2018. Europäisches Parlament, 29. Juni 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (deutsch, български, español, čeština, dansk, eesti, ελληνικά, english, français, hrvatski, italiano, latviešu, lietuvių, magyar, malti, nederlands, polski, português, română, slovenčina, slovenščina, suomi, svenska): „Datum der Annahme: 20.6.2018“
  31. Axel Voss: Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt – Änderungsantrag 77. A8-0245/2018. Europäisches Parlament, 29. Juni 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (deutsch, български, español, čeština, dansk, eesti, ελληνικά, english, français, hrvatski, italiano, latviešu, lietuvių, magyar, malti, nederlands, polski, português, română, slovenčina, slovenščina, suomi, svenska): „Die Anbieter von Online-Inhaltsweitergabediensten gemäß Absatz –1 ergreifen in Absprache mit den Rechtsinhabern angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen, damit mit den Rechtsinhabern geschlossene Lizenzvereinbarungen, in denen gegebenenfalls die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände in Bezug auf diese Dienste geregelt ist, eingehalten werden.“
  32. Stefan Krempl: EU-Copyright-Reform: Abgeordnete stimmen für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht. In: heise online. 20. Juni 2018, abgerufen am 24. Februar 2019: „Im Endeffekt läuft dies angesichts der Fülle von Beiträgen, die Nutzer auf Portale wie YouTube sekündlich hochladen, auf eine automatisierte Kontrolle und Durchleuchtung der Inhalte durch die gefürchteten Upload-Filter hinaus, auch wenn diese nicht direkt im Gesetzestext vorgeschrieben werden. Im Zweifelsfall dürften Provider damit auch verstärkt legale Inhalte löschen, um eine Haftbarkeit bei online verbliebenen geschützten Werken zu vermeiden.“
  33. Stefan Fries: Keiner profitiert von diesem Gesetz. Deutschlandfunk, 20. Juni 2018, archiviert vom Original am 23. Juni 2018; abgerufen am 24. Februar 2019: „Das Problem: Das werden sie nicht tun, weil es viel zu aufwendig ist oder die Urheber nicht wollen. Stattdessen werden sie solche Inhalte schon beim Hochladen mit Datenbanken abgleichen und im Zweifel blockieren. Bei Milliarden geteilter Dokumente pro Tag geht das nur per Algorithmen. Die sind aber bekanntlich enorm fehleranfällig, erkennen weder zulässige Zitate noch Parodien oder Kunst – und blockieren dann im Zweifel auch legale Inhalte.“
  34. Protokoll der Sitzung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2018 – Tagesordnungspunkt 6.4 – Beschluss über die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen: Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Abstimmung). Europäisches Parlament, 21. November 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (deutsch, български, español, čeština, dansk, eesti, ελληνικά, english, français, hrvatski, italiano, latviešu, lietuvių, magyar, malti, nederlands, polski, português, română, slovenčina, slovenščina, suomi, svenska): „BESCHLUSS ÜBER DIE AUFNAHME VON INTERINSTITUTIONELLEN VERHANDLUNGEN: Abgelehnt“
    Mitschmitt der Plenarsitzung vom 5. Juli 2018. Ab 2:33. Europäisches Parlament, 5. Juli 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (deutsch, български, español, čeština, dansk, eesti, ελληνικά, english, français, hrvatski, italiano, latviešu, lietuvių, magyar, malti, nederlands, polski, português, română, slovenčina, slovenščina, suomi, svenska).
  35. Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 12. September 2018 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016)0593 – C8-0383/2016 – 2016/0280(COD)). P8_TA-PROV(2018)0337. In: Angenommenne Texte (Vorläufige Fassung). Europäisches Parlament, 12. September 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (deutsch, български, español, čeština, dansk, eesti, ελληνικά, english, français, hrvatski, italiano, latviešu, lietuvių, magyar, malti, nederlands, polski, português, română, slovenčina, slovenščina, suomi, svenska).
  36. Stefan Krempl: Urheberrechtsreform: Was hat das EU-Parlament tatsächlich beschlossen? In: heise online. 15. September 2018, abgerufen am 24. Februar 2019: „Der Begriff Upload-Filter taucht im Text des Parlaments nicht auf. Praktisch dürften die Vorschriften aber angesichts der Fülle von Beiträgen, die Nutzer sekündlich auf Portale wie YouTube hochladen, auf eine automatisierte Kontrolle der Inhalte hinauslaufen. Für Kritiker des Entwurfs steht außer Zweifel, dass die betroffenen Plattformen auf Upload-Filter setzen müssen, um sich angesichts des neuen strengen Haftungsregimes vor Klagen etwa aus der Musik- oder Filmindustrie zu schützen.“
  37. Abstimmungsverhalten der deutschen EU-Abgeordneten am 12. September 2018 auf abgeordnetenwatch.de
  38. Lisa Hegemann: Diese Überschrift dürfen Sie künftig nicht mehr zitieren. In: Zeit Online. 12. September 2018, abgerufen am 24. Februar 2019: „Die abgesegnete Version geht jetzt noch in den Trilog, wird also von Rat der EU, EU-Kommission und Parlament verhandelt. Im Frühjahr muss die Reform dann endgültig vom EU-Parlament verabschiedet werden“
  39. Samuel Jackisch: Reform des Urheberrechts verschoben. In: tagesschau.de. 21. Januar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019: „Die für heute geplanten Verhandlungen des Rats mit dem Europäischen Parlament und der Kommission wurden abgesagt, weil die Haltungen unter den Mitgliedsstaaten zu unterschiedlich sind. Die Reform liegt damit auf Eis und wird wohl frühestens nach der Europawahl weiter verhandelt.“
  40. EU-Urheberrechtsreform – Verhandlungen vorerst ausgesetzt. In: deutschlandfunk.de. Abgerufen am 3. März 2019 (deutsch).
  41. Drucksache 19/7469 Deutscher Bundestag Januar 2019
  42. Eva Fischer: Deutschland und Frankreich einig bei Reform des Urheberrechts. In: handelsblatt.de. 6. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019.
  43. Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market – Update of negotiating mandate. (pdf) Rats-Dokument: 5893/19. In: politico.eu. 4. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (english, Article 11).
  44. Cosmin Boiangiu: Proposal for a Directive of the Europeam Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market. (PDF) Notifikation über die Zustimmung des COREPER an den Vorsitzendes des JURI-Ausschuss Pavel Svoboda. In: emeeting.europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 20. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (english).
    Proposal for a Directive of the Europeam Parliament and of the Council on Copyright in the Digital Single Market. (PDF) Annex zur Notifikation über die Zustimmung des COREPER an den Vorsitzendes des JURI-Ausschuss. In: emeeting.europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 20. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (english).
  45. Statement of the Netherlands, Luxembourg, Poland, Italy and Finland to point 39 of the CRP I agenda of 20 February 2019 regarding the DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on copyright in the Digital Single Market. (PDF) Ständige Vertretung des Königreichs der Niederlande bei der Europäischen Union, Brüssel, 20. Februar 2019, abgerufen am 26. Februar 2019 (english).
  46. EU-Copyright, Artikel 13 und Upload-Filter: Barley verteidigt Ja zur EU-Reform heise.de 22. Februar 2019
  47. Reform des EU-Urheberrechts: EP-Rechtsausschuss billigt Einigung mit Rat. Europäisches Parlament, 26. Februar 2019, abgerufen am 1. März 2019.
    Committee on Legal Affairs JURI – Committee meeting. Europäisches Parlament, 26. Februar 2019, abgerufen am 1. März 2019.
  48. Beim Urheberrecht verwählt. Abgerufen am 30. März 2019.
  49. Abgeordnete ändern nachträglich Abstimmungsverhalten zum Urheberrecht. Abgerufen am 30. März 2019.
  50. Artikel 13: EU-Rat für Landwirtschaft stimmt über umstrittene Reform ab netzwelt.de 2. April 2019
  51. Anträge der FDP und der Lin­ken zur Ur­he­ber­rechts­richt­linie der EU Deutscher Bundestag 2. April 2019
  52. Lisa Hegemann: Und was wird jetzt aus dem Internet? In: ZEIT ONLINE. ZEIT ONLINE GmbH, 13. Dezember 2018, S. 1, abgerufen am 1. März 2019: „Onlinedienste sollen dafür zahlen, wenn sie Ausschnitte aus Presseartikeln verbreiten. […] Kritikerinnen und Kritiker sprechen hier von einer potenziellen „Linksteuer“, durch die sie grundsätzlich das Teilen von Texten im Netz in Gefahr sehen – auch wenn der Begriff missverständlich ist, weil es sich nicht um eine staatliche Abgabe handelt.“
  53. Abänderungen des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Kommission Richtlinie (EU) 2019/… über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG. (pdf) Drucksache des Europäischen Parlaments A8-0245/271. Europäisches Parlament, 20. März 2019, S. 117f., abgerufen am 23. März 2019 (Article 15).
  54. Die Urheberrechtsreform und Artikel 12 – Verlage sollen wieder mitverdienen. WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte, 11. März 2019, abgerufen am 22. März 2019.
  55. Abänderungen des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Kommission Richtlinie (EU) 2019/… über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG. (pdf) Drucksache des Europäischen Parlaments A8-0245/271. Europäisches Parlament, 20. März 2019, S. 123ff., abgerufen am 23. März 2019 (Artikel 17).
  56. EuGH, Urteil v. 16. Februar 2012, Rechtssache C–360/10, ECLI:EU:C:2012:85:
    „Die Richtlinien
    – 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr),
    – 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und
    – 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
    sind, bei einer Gesamtbetrachtung und einer Auslegung im Hinblick auf die sich aus dem Schutz der anwendbaren Grundrechte ergebenden Anforderungen, dahin auszulegen, dass sie der Anordnung eines nationalen Gerichts an einen Hosting-Anbieter entgegenstehen, ein System der Filterung
    – der von den Nutzern seiner Dienste auf seinen Servern gespeicherten Informationen,
    – das unterschiedslos auf alle diese Nutzer anwendbar ist,
    – präventiv,
    – allein auf eigene Kosten und
    – zeitlich unbegrenzt
    einzurichten, mit dem sich Dateien ermitteln lassen, die musikalische, filmische oder audiovisuelle Werke enthalten, an denen der Antragsteller Rechte des geistigen Eigentums zu haben behauptet, um zu verhindern, dass die genannten Werke unter Verstoß gegen das Urheberrecht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.“
  57. Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats: Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt – Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den Trilog-Verhandlungen über den Vorschlag für eine Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt | Deutscher Kulturrat. Abgerufen am 3. März 2019 (deutsch).
  58. Pressemitteilung des Deutschen Musikrates: EU-Urheberrecht: Deutscher Musikrat und Landesmusikrat NRW begrüßen Einigung der EU-Staaten. Abgerufen am 3. März 2019.
  59. Pressemitteilung der Fachgruppe Medien, Kunst und Industrie bei ver.di: JA zur EU-Urheberrechtsrichtlinie. Abgerufen am 3. März 2019.
  60. Pressemitteilung des Verbands deutscher Drehbuchautoren: EU-Urheberrecht: Es wird sich etwas ändern in Europa – zu Gunsten der Kulturschaffenden | Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD). Abgerufen am 3. März 2019.
  61. Pressemitteilung des BFF: Die EU hat über die Zukunft des Urheberrechts entschieden – Weg frei für die Einhaltung im Internet. · News · BFF. Abgerufen am 3. März 2019 (deutsch).
  62. Wortlaut des Aufrufs: Initiative Urheberrecht: »Stimmen Sie der Richtlinie zu!« bei buchreport.de. 1. März 2019, abgerufen am 3. März 2019 (deutsch).
  63. EU soll Weg frei machen. Deutscher Journalisten Verband, 7. Februar 2019, abgerufen am 3. März 2019.
  64. Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, Allianz deutscher Designer, Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler et al.: JA zur EU-Urheberrechtsrichtlinie. Verwertungsgesellschaft Musikedition, abgerufen am 3. März 2019 (deutsch, english).
  65. Sascha Lobo: Lasst uns nicht auf diese Fake-Reform hereinfallen! In: Spiegel online. 20. März 2019, abgerufen am 22. März 2019.
  66. N. N.: Online News Aggregation and Neighbouring Rights for News Publishers. (PDF) 20. Dezember 2017, abgerufen am 24. Februar 2019 (english, Ref. Ares(2017)6256585): „The available empirical evidence shows that newspapers actually benefit from news aggregation platforms in terms of increased traffic to newspaper websites and more advertising revenue.“
  67. ore: Google News in Spanien abgeschaltet: Kein Geld für Verlage. 17. Dezember 2014 .
  68. Patrick Beuth: Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Die Regierung verschleppt ihre Bilanz. 1. Juni 2018 .
  69. Patrick Beuth: Kollateralschäden eines unsinnigen Gesetzes. 20. Juli 2016 .
  70. Bitkom, Verbraucherzentrale Bundesverband, Wikimedia Deutschland, Bundesverband Deutsche Startups, Bundesverband Digitale Wirtschaft, Bundesverband IT-Mittelstand, Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Chaos Computer Club, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur, Deutscher Gründerverband, Digitale Gesellschaft, eco – Verband der Internetwirtschaft, Jugendpresse Deutschland, Open Knowledge Foundation: Europäische Upload-Filter-Regelung verhindern. (pdf) offener Brief. 27. Februar 2018, abgerufen am 24. Februar 2019.
  71. Markus Balser, Karoline Meta Beisel, Jacqueline Lang, Robert Roßmann: Die Zahl der Zweifler wächst. In: www.sueddeutsche.de. 6. März 2019, abgerufen am 23. März 2019.
  72. Kritiker laufen gegen EU-Urheberrecht Sturm. In: n-tv NACHRICHTEN. 16. Juni 2018, abgerufen am 17. März 2019.
  73. Martin Kretschmer, Martin Husovec, Lionel Bently et al.: Copyright Reform: Open Letter from European Research Centres. EU Copyright Reform Proposals Unfit for the Digital Age. In: www.create.ac.uk/. 24. Februar 2017, abgerufen am 29. März 2019.
  74. Martin Kretschmer, Martin Husovec, Lionel Bently et al.: Copyright Reform: Open Letter #2 from European Research Centres. The Copyright Directive is failing. In: www.create.ac.uk/. 26. April 2018, abgerufen am 29. März 2019.
  75. Martin Kretschmer, Martin Husovec, Lionel Bently et al.: The Copyright Directive: Academic Statement. The Copyright Directive: Misinformation and Independent Enquiry. In: www.create.ac.uk/. 29. Juni 2018, abgerufen am 29. März 2019.
  76. Access Info Europe, Allied for Startups, Civil Liberties Union for Europe, Copyright for Creativity et al.: Call to Members of the European Parliament – Europe’s citizens, startups, human rights organisations, publishers, creators, educators, cultural heritage professionals, librarians, and researchers ask for your support. (PDF) In: copybuzz.com. Copyright for Creativity, Juli 2018, abgerufen am 24. Februar 2019 (english).
  77. Dorothee Bär, Thomas Jarzombek, Laura-Kristine Krause, Jörg Müller-Lietzkow, Nico Lumma, Ann-Cathrin Riedel: DRINGEND – Abstimmung zum Urheberrecht: Upload-Filter und Leistungsschutzrecht verhindern. In: load-ev.de. LOAD e.V., 29. Juni 2018, abgerufen am 24. Februar 2019.
  78.  Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode. Berlin 12. März 2018, Kapitel Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung, Abschnitt Digitalisierung, Absatz Digitales Europa, S. 49, OCLC 1027776577 (https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1#page=49).
  79. Jürgen Taeger: Charakter des Internets würde sich nachhaltig verändern. Pressemitteilung. Universität Oldenburg, 19. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019 (Rezipiert von t3n: Kommentar - EU-Urheberrechtsreform: Deine letzte Chance, das Netz zu retten, 17. März 2019): „Diese Diensteanbieter sollen nun dafür haften, wenn ohne Lizenz urheberrechtlich geschützte Werke von Nutzern hochgeladen werden. Sie sollen künftig verpflichtet werden, Dateien vor einem Upload zu überprüfen, ob sie Urheberrechte verletzen. Das läuft letztlich darauf hinaus, dass sie Uploadfilter-Software einsetzen müssen. Google hatte einen solchen Filter für YouTube schon mit dreistelligen Millionen-Betrag entwickelt. Dieser Algorithmus wird verfeinert werden müssen, was erneut mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Google wird diesen Algorithmus an andere Plattformbetreiber vermarkten, wobei kleinere Anbieter die hohen Lizenzkosten nur schwer werden aufbringen können. Ich fürchte, dass auch diese Maßnahme zur Steigerung der Marktmacht der großen Anbieter beitragen wird.“
  80. Christian Solmecke, Anne-Christine Herr: Besser kein Kompromiss als ein schlechter. In: Legal Tribune Online. 6. März 2019, abgerufen am 6. März 2019: „Sind die Rechteinhaber nicht gewillt, die Nutzung ihrer Werke im Netz zu erlauben, so müssen die betroffenen Plattformen „beste Anstrengungen“ unternehmen, um den Upload solcher Inhalte generell zu verhindern. Hierfür müssten die Rechteinhaber ihre Werke zum Abgleich zur Verfügung stellen. Zwar steht das Wort „Upload-Filter“ nicht im Gesetzestext. Eine andere Möglichkeit, um illegale Uploads zu verhindern, gibt es jedoch nicht.“
  81. EuGH, Urteil vom 16. November 2016, Rechtssache C‑301/15. ECLI:EU:C:2016:878
  82. Christian Solmecke, Anne-Christine Herr: Besser kein Kompromiss als ein schlechter. In: Legal Tribune Online. 6. März 2019, abgerufen am 6. März 2019: „Das Problem, dass nicht alle Urheber die jeweiligen Verwertungsgesellschaften mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt haben, könne mit dem neuen Artikel 9a umgangen werden. Danach soll es Mitgliedstaaten erlaubt werden, zu fingieren, dass alle Rechteinhaber erst einmal von einer Verwertungsgesellschaft vertreten werden, solange sie dem nicht widersprechen. Solche Systeme sind etwa in Skandinavien bereits üblich, durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jedoch gefährdet (Urt. v. 16. November 2016, Rs. C-301/15 – Soulier & Doke).
    Der EU-Abgeordneten und Piratenpolitikerin Julia Reda zufolge wurde Artikel 9a aber nie als Durchsetzungsmittel für Artikel 13 diskutiert. Es sei zudem unwahrscheinlich, dass Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werde.“
  83. Christian Solmecke, Anne-Christine Herr: Besser kein Kompromiss als ein schlechter. In: Legal Tribune Online. 6. März 2019, abgerufen am 6. März 2019: „Noch gravierender wiegen aber die Nachteile der Upload-Filter. Das einzige System, das derzeit annähernd funktioniert, ist „Content ID“. Google hat es für 100 Mio. US-Dollar entwickeln lassen, um Musik bei YouTube zu erkennen.“
  84. Stefan Krempl: EU-Copyright-Reform: „Das Internet in Europa wird kaputt gefiltert“. In: www.heise.de. 14. Februar 2019, abgerufen am 23. März 2019.
  85. Christian Solmecke und Anne-Christine Herr: Rechtliche Analyse der Pro- und Contra Argumente zu Artikel 13 der geplanten EU Urheberrechtsnovelle. In: www.wbs-law.de. 19. März 2019, abgerufen am 25. März 2019.
  86. Axel Voss: Einigung zum Urheberrecht. In: axel-voss-europa.de. 14. Februar 2019, abgerufen am 24. Februar 2019: „Plattformen werden nun stärker in die Haftung genommen. „Online-Plattformen, die Gewinn durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken machen, sollen die Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte tragen. Die Plattformen haften künftig für die Urheberrechtsverletzungen, die auf ihren Seiten stattfinden. Das hat nichts mit ‚Filtern‘ zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtfreier Räume im Internet propagiert wird“, macht Voss deutlich.“
  87.  Sascha Lobo: Angela Merkels Digitalpolitik: Witze übers eigene Versagen. Interview mit Helga Trüpel, ab 7:27. In: Der SPIEGEL ONLINE Debatten-Podcast. 24. Februar 2019 (https://soundcloud.com/user-728223693/angela-merkels-digitalpolitik-witze-ubers-eigene-versagen#t=7:27).
  88. https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/eu-reform-zum-urheberrecht-bundesregierung-verteidigt-zustimmung/24029076.html
  89. heise online: Wikimedia: EU-Urheberrechtsreform hemmt die freie Wissensverbreitung. Abgerufen am 17. März 2018.
  90.  Barbara Wimmer: Ohne Upload-Filter kein Wikipedia? EU verhandelt Urheberrechtsreform. (https://www.futurezone.de/netzpolitik/article212473255/Ohne-Upload-Filter-kein-Wikipedia-EU-verhandelt-Urheberrechtsreform.html).
  91. Jasmin Körber: EU-Urheberrechtsreform: Wikipedia-Macher kritisieren geplante Upload-Filter. (Nicht mehr online verfügbar.) In: BR.de. Bayrischer Rundfunk, 12. Januar 2018, archiviert vom Original am 21. Juni 2018; abgerufen am 17. März 2018.
  92. Reform des Urheberrechts birgt auch datenschutzrechtliche Risiken. In: bfdi.bund.de. Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 26. Februar 2019, abgerufen am 27. Februar 2019: „Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten, verdeutlicht unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook.“
  93. heise online: Copyright-Filter: EU-Berichterstatter Voss wirft Gegnern „Fake News“ vor. Abgerufen am 3. Juli 2018.
  94. Friedhelm Greis: Uploadfilter: Fast 5 Millionen Unterschriften gegen Urheberrechtsreform. 18. Februar 2019, abgerufen am 28. Februar 2019.
  95. Ansgar Lahmann (change.org e.V.): 5 Millionen Unterschriften, Wikipedia-Blackout und europaweite Demonstrationen am Samstag. In: PT-Magazin. OPS Netzwerk GmbH, 21. März 2019, abgerufen am 22. März 2019.
  96. 96,0 96,1 EU-Urheberrechtsreform: Wikipedia ist offline. Abschnitt „Fünf Millionen unterstützen eine Petition“. In: Zeit Online. 21. März 2019, abgerufen am 22. März 2019.
  97. The Copyright Directive: how the mob was told to save the dragon and slay the knight (Memento vom 15. Februar 2019 im Internet Archive)
  98. Friedhelm Greis: Uploadfilter: EU-Kommission bezeichnet Reformkritiker als „Mob“. Golem Media GmbH, 16. Februar 2019, abgerufen am 9. März 2019.
  99. Stefan Krempl: EU-Copyright-Reform: Der „Mob“ erhebt sein Haupt gegen Upload-Filter. In: Heise online. 18. Februar 2019, abgerufen am 26. Februar 2019.
  100. 100,0 100,1 red/dpa/noa: Löschungs-Gerüchte um Youtube: Das steckt hinter der Hysterie im Netz. 8. November 2018, abgerufen am 20. März 2019.
  101. Carina Schmihing: Youtuber: Wie sich PietSmiet, RobBubble und Co. gegen Artikel 13 wehren. In: Neue Westfälische. Zeitungsverlag Neue Westfälische, 23. Februar 2019, abgerufen am 3. März 2019.
  102. Friedhelm Greis: Uploadfilter: Reform bedroht Foren und Lehrmittelangebote im Netz. 10. März 2019, abgerufen am 20. März 2019.
  103. Panagiotis Kolokythas: Artikel 13: Das Ende von Youtube & Co droht… nicht. In: PC-Welt. 9. November 2018 .
  104.  Markus Böhm: Streit ums EU-Urheberrecht: YouTuber wollen gegen Artikel 13 auf die Straße gehen. In: Spiegel Online. 14. Februar 2019 (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-urheberrechtsreform-youtuber-wollen-gegen-artikel-13-auf-die-strasse-a-1253001.html).
  105. Demonstration gegen EU-Urheberrechtsreform. Mitteldeutscher Rundfunk, 2. März 2019, abgerufen am 5. März 2019: „Rund 3.500 Menschen haben in Berlin gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform demonstriert.“
  106. 106,0 106,1 Julian Ork: Demonstration gegen EU-Urheberrechtsreform. Handelsblatt, 2. März 2019, abgerufen am 5. März 2019: „„Wir sind die Bots“, schallt es immer wieder vor der Zentrale von Axel Springer in Berlin.“
  107. 107,0 107,1 Torsten Kleinz: "Dieser Bot geht wählen" – 3000 demonstrieren in Köln gegen Urheberrechtsreform. In: Heise Online. 23. Februar 2019, abgerufen am 27. Februar 2018.
  108. Stefan Krempl: Upload-Filter und Artikel 13: EU-Rechtspolitiker befürworten Copyright-Reform. In: Heise Online. 26. Februar 2019, abgerufen am 27. Februar 2019.
  109. Stefan Krempl: Proteste gegen Upload-Filter: Union will Abstimmung über EU-Copyright vorziehen. In: heise online. Heise Medien, 4. März 2019, abgerufen am 5. März 2019.
  110. https://www.tagesspiegel.de/berlin/protest-gegen-upload-filter-tausende-demonstrieren-in-berlin-gegen-urheberrechtsreform/24069638.html
  111. Demos. In: Savetheinternet.info. Abgerufen am 5. März 2019.
  112. Piratenpartei unterzeichnet Demoaufruf gegen Uploadfilter auf SaveTheInternet. Piratenpartei Deutschland, 26. Februar 2019, abgerufen am 1. März 2019.
  113. Patrick Beuth: Demo gegen Urheberrechtsreform: Warmlaufen für den nächsten Acta-Moment. Spiegel Online, 3. März 2019, abgerufen am 5. März 2019.
  114. EU-Urheberrechtsreform: Zehntausende fordern Aus für Artikel 13 - tagesschau.de. Abgerufen am 23. März 2019.
  115. https://www.golem.de/news/vor-der-abstimmung-mehr-als-100-000-menschen-demonstrieren-gegen-uploadfilter-1903-140208.html
  116. https://www.sueddeutsche.de/digital/upload-filter-urheberrecht-demo-berlin-1.4380487
  117. https://netzpolitik.org/2019/weit-mehr-als-100-000-menschen-demonstrieren-in-vielen-deutschen-staedten-fuer-ein-offenes-netz/
  118. https://www.zdf.de/nachrichten/heute/cdu-tweet-bezahlte-demonstranten-gegen-urheberrechtsreform-100.html
  119. https://www.golem.de/news/vor-der-abstimmung-mehr-als-100-000-menschen-demonstrieren-gegen-uploadfilter-1903-140208.html
  120.  Benjamin Emonts: Warum Wikipedia offline geht. In: sueddeutsche.de. 2019, ISSN 0174-4917 (https://www.sueddeutsche.de/panorama/wikipedia-offline-nicht-erreichbar-protest-freies-internet-lexikon-1.4374703).
  121. Christina Nordvang Jensen: Dansk Wikipedia lukker ned i et døgn i protest mod omstridt copyright-lov. Danmarks Radio, 21. März 2019, abgerufen am 22. März 2019 (dansk).
  122. Daniela Lazarová: Czech Wikipedia to shut down on Thursday over EU copyright reform. Radio Praha, 18. März 2019, abgerufen am 22. März 2019 (english).
  123. Tschechischer Rundfunk Radio Prag: Protest: Tschechische Wikipedia abgeschaltet. 21. März 2019, abgerufen am 22. März 2019.
  124. Prepare for the shutdown of Slovak Wikipedia. SME, 20. März 2019, abgerufen am 22. März 2019 (english).
  125. Copyright, oscurato Wikipedia in Italia. ANSA, 25. März 2019, abgerufen am 25. März 2019 (italiano).
  126. Oliver Bünte: Aktionen gegen EU-Urheberrechtsreform: (Nicht nur) deutschsprachige Wikipedia protestiert. Heise online, 21. März 2019, abgerufen am 22. März 2019.
  127. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie schadet OpenStreetMap. In: OpenStreetMap Deutschland. 7. März 2019, abgerufen am 22. März 2019.


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