Dispositionelle Eigenschaft

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Als dispositionelle Eigenschaft oder kurz Disposition bezeichnet man insbesondere in der Ontologie und Wissenschaftstheorie die Möglichkeit oder das Vermögen eines Gegenstandes (einschließlich des Menschen), sich in einer bestimmten Weise zu verhalten[1]. Meint man nur dauerhaftere, spezifische oder angeborene Dispositionen, spricht man auch von Anlage, Veranlagung, Tendenz oder Neigung. Dispositionen können nicht direkt beobachtet werden, da sie nur der Möglichkeit, aber nicht der Wirklichkeit nach existieren.

Beispielsweise lässt sich die Eigenschaft „zerbrechlich“ analysieren als Veranlagung eines Objekts, zu zerbrechen, wenn es relativ geringer Krafteinwirkung ausgesetzt ist. In der jüngeren systematischen Philosophie wurde für die Bearbeitung unterschiedlichster Probleme eine Verwendung des Dispositionsbegriffs vorgeschlagen, darunter Erklärungen menschlichen Verhaltens und Denkens oder angenommene Eigenschaften wie Farben, ästhetische oder Wert-Eigenschaften. Umstritten ist neben der Tauglichkeit derartiger Analysen im Einzelnen u. a., wie der Begriff einer Disposition überhaupt zu analysieren und von anderen Klassen von Eigenschaften zu unterscheiden ist; wie sich Dispositionen zu ihrer materiellen Basis (etwa der Atomstruktur einer zerbrechlichen Vase) verhalten, ob sie etwa durchgängig darauf reduzierbar sind oder es auch ontologisch unabhängige Dispositionen gibt, die ggf. selbständig kausal wirksam sind; ob Dispositionen überhaupt oder gar vollständig je intrinsische Eigenschaften sind.[2]

In der Medizin wird als Disposition insbesondere die Veranlagung zu einer bestimmten Krankheit bezeichnet, in der Psychologie die Anlage zu einer bestimmten Persönlichkeitseigenschaft.

Der klassische Gegenbegriff zum Dispositionsbegriff ist der Begriff manifester Eigenschaften, die als tatsächlich realisierte Möglichkeiten der Beobachtung zugänglich sind und derart durch einen Beobachtungsbegriff erfasst werden können.

Insbesondere im logischen Empirismus wurde die Frage diskutiert, ob und wie dispositionelle Eigenschaften so definiert werden können, dass man in der Analyse nur Bezug nimmt auf manifeste, direkt beobachtbare oder zumindest in ihrer Natur besser verständliche Eigenschaften. Die Unmöglichkeit, Dispositionsbegriffe auf Beobachtungsbegriffe zurückzuführen[3], veranlasste Carnap, sie mit Hilfe bedingter Definition einzuführen. Im Fall bedingter Definitionen kann der definierte Ausdruck jedoch nur dann eliminiert werden, wenn die Bedingung erfüllt ist. Damit scheiterte das Programm Carnaps, alle Begriffe auf Beobachtungsbegriffe zurückzuführen.[4]

Literatur

  • Rudolf Carnap: Testability and Meaning, in: Philosophy of Science 3 (1936), 419–471 und 4 (1937), 1–40.
  • David Kellogg Lewis: Counterfactuals, Cambridge: Harvard University Press 1973.
  • Stephen Mumford: Dispositions, Oxford: Oxford University Press 1998.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Nach E. Kanterian: Analytische Philosophie. Campus, Frankfurt a. M., 2004, S. 90
  2. Einen Überblick über alle letztgenannten Debatten bietet Fara, l.c.
  3. Anderer Auffassung wohl Essler/Martínez: Grundzüge der Logik I. 4. Aufl. (1991), S. 235, wonach Dispositionsbegriffe als „Begriffe, die Gegenständen (oder einer Klasse oder einem Tupel von Gegenständen) durch Resultate von Tests zugeschrieben werden“ definiert werden.
  4. Vgl. Gabriel, Gottfried: Definitionen und Interessen. Frommann-Holzboog, Stuttgart 1972 (problemata, Bd. 13), S. 56 f.


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