Zivilgesellschaft

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Zivilgesellschaft bezeichnet einen öffentlichen Raum zwischen staatlicher und privater Sphäre. Dieser Raum ist durch eine Vielzahl autonomer und vom Staat rechtlich getrennter Organisationen (z. B. nichtstaatlicher Organisationen) und Initiativen gefüllt. Die Politikwissenschaft betont den Zusammenhang von Meinungsbildung, Pluralismus und Demokratisierung, bis hin zur partizipatorischen Demokratie. In der Soziologie spielen u.a. die Konzepte einer deliberativen Demokratie und des Kommunitarismus eine Rolle. In modernen demokratischen Gesellschaften wird Zivilgesellschaft im Sinne einer Sozialen Dreigliederung neben Staat/Politik und Wirtschaft/Markt als kulturelle Ausgleichskraft oder Dritter Sektor des bürgerschaftlichen Engagements definiert.[1]

Begriffsbedeutung

Die Bedeutung des Begriffs Zivilgesellschaft ist in den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen wie der Geschichts-, Sozial- und Verwaltungswissenschaft unterschiedlich akzentuiert und ausgerichtet. Ein verwandter und je nach zu Grunde liegender Konzeption synonym verwandter Begriff ist "Bürgergesellschaft".


Siehe auch

Nachweise, Anmerkungen

  1. (Modifizierte bzw. noch zu modifizierende) ehemalige, nicht mehr vorhandene Definition von wikipedia, übernommen von http://www.uni-muenster.de/PeaCon/global-texte/globalws0607.htm

Literatur

  • Nicanor Perlas: Die Globalisierung gestalten. Zivilgesellschaft, Kulturkraft und Dreigliederung, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-924391-26-2, Inhaltsverzeichnis und Textauszüge: Inhaltsverzeichnis und Textauszüge
  • Bo Dahlin: Steiner Waldorf education, Social Three-Folding and civil society: Education as cultural power, RoSE Research on Steiner Education, Volume 1 Number 1, pp. 49-59, January 2010, Volltext