Benutzer Diskussion:Joachim Stiller und Grundsicherung: Unterschied zwischen den Seiten

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Als '''Grund-''' oder '''Mindestsicherung''', auch '''Grundversorgung''', werden bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte [[Sozialleistung]]en zur Sicherstellung des [[Lebensunterhalt]]es bezeichnet. Hervorgegangen sind diese Leistungen aus der [[Armenhilfe]] bzw. [[Fürsorge#System der Fürsorge, Obsorge oder Sozialhilfe|-fürsorge]].


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== Nationales ==
=== Mindestsicherungssysteme in Europa ===
Grund- bzw. Mindestsicherungssysteme zur Vermeidung von Armut bestehen in den meisten europäischen Staaten. Alle EU-Bürger erhalten bei Zuzug in ein anderes EU-Land Grundsicherungsleistungen zu den Bedingungen des jeweiligen anderen Staates<!--; daher können beispielsweise deutsche Hartz-IV-Leistungen nicht ins Ausland transferiert werden-->. Auch neben einer allgemeinen und existenzsichernden [[Bedingungsloses Grundeinkommen|Grundrente]] (Bsp.: die schwedische ''„Volksrente“'', ab 1999 ''[[Garantierente]]'') sind zur Armutsvermeidung Sozialhilfeleistungen erforderlich, da bestimmte Personengruppen (unter anderem [[Migrant]]en) andernfalls keine existenzsichernden Leistungen erhalten würden. Die Leistungen umfassen allgemein ein [[soziokulturell]]es [[Existenzminimum]]. Eine Mindestsicherung könnte jedoch auch höhere Leistungen – die beispielsweise einen niedrigen individuellen [[Lebensstandard]] berücksichtigen – umfassen.
 
=== Deutschland ===
Als ''Grundsicherung'' wird in Deutschland eine aus [[Steuergelder]]n finanzierte Sozialleistung bezeichnet, die dem [[Sozialversicherung (Deutschland)|Sozialversicherungssystem]] (u.&nbsp;a. [[Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)|Rentenversicherung]] und [[Arbeitslosenversicherung#Arbeitslosenversicherung in Deutschland|Arbeitslosenversicherung]]) gegenübersteht. Im [[Sozialgesetzbuch]] (SGB) besteht eine Unterteilung in Sozialhilfeleistungen nach dem [[Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch|SGB XII]] sowie Arbeitslosenunterstützung und -förderung nach dem [[Zweites Buch Sozialgesetzbuch|SGB II]].
 
Dem Begriff „Sozialhilfeleistungen des Mitgliedstaats“ ist eine eigenständige Bedeutung im Unionsrecht zuerkannt laut Urteil vom 4. März 2010, Chakroun (C 578/08). Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Leistung nach der Verordnung dann als eine Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden, wenn sie den Begünstigten aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung der persönlichen Bedürftigkeit gewährt wird und wenn sie sich auf eines der in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht laut Urteil vom 18. Dezember 2007, Habelt u. a. (C 396/05, C 419/05 und C 450/05). Somit ist es einem Mitgliedsstaat untersagt, die Grundsicherung aus anderen Gründen als der Bedürftigkeit (eheähnliche Gemeinschaft usw.) zu verweigern.
 
Dementsprechend gibt es die Grundsicherungsleistungen der ''[[Sozialhilfe (Deutschland)|Sozialhilfe]]'' (SGB XII):
* [[Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung]] und
* [[Hilfe zum Lebensunterhalt]]
sowie die ''Grundsicherung für Arbeitsuchende'' (SGB II):
* [[Arbeitslosengeld II]] (Alg II) und
* dazugehörend für Nichterwerbstätige (Kinder, Partner) das [[Sozialgeld]].
Die letztgenannten beiden Leistungen werden umgangssprachlich – wenn auch nicht korrekt und auch mit abwertender Tendenz – nach dem Gesetzespaket, mit dem sie eingeführt wurden als „[[Hartz-Reform#Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005|Hartz IV]]“ bezeichnet. In vielen Fällen wird diese Bezeichnung auch nur im Sinne von ''Alg II'' verwendet bzw. allein mit dieser Leistung gleichgesetzt.
 
Des Weiteren steht der Begriff für in der politischen Diskussion stehende Modelle:
* [[Kindergrundsicherung]] (<!--entweder -->bedarfsabhängig oder aber bedingungslos) als eine mögliche Form des Familienleistungsausgleichs für Kinder. <!--- anderes Wort für „Familienleistungsausgleich“ ?! -->
 
=== Österreich ===
In Österreich wurde die ''[[bedarfsorientierte Mindestsicherung]]'' – als Ersatz für die auf Länderebene organisierte ''[[Sozialhilfe (Österreich)|Sozialhilfe]]'' – ab 1.&nbsp;September 2010 eingeführt.
 
Arbeitslose erhalten aber nach wie vor im Anschluss an das befristete [[Arbeitslosengeld (Österreich)|Arbeitslosengeld]] eine als Versicherungsleistung konzipierte ''[[Notstandshilfe]]'', die einen individuellen Lebensstandard auf niedrigem Niveau ermöglicht. Diese kann abhängig von deren Höhe durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung ergänzt werden.
 
Außerdem gibt es für Asylwerber die ''[[Grundversorgung (Österreich)|Grundversorgung]]''.<ref name="Grundversorgung">Beispielsweise: ''[http://www.noe.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Soziale-Dienste-Beratung/Fluechtlingshilfe/Grundversorgung.html Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde – Flüchtlingshilfe.]'' noe.gv.at; ''[https://www.land-oberoesterreich.gv.at/26937.htm Grundversorgung von Fremden (Asylwerber/innen).]'' land-oberoesterreich.gv.at; '' {{Webarchiv|text=Grundversorgung |url=http://www.salzburg.gv.at/grundversorgung |wayback=20150924094117 |archiv-bot=2018-04-13 02:44:46 InternetArchiveBot }}.'' salzburg.gv.at; – in den anderen Ländern analog.</ref>
 
=== Schweiz ===
In der Schweiz gibt es [[Kanton (Schweiz)|kantonale]] Regelungen mit stark unterschiedlichen Leistungen, siehe [[Sozialhilfe (Schweiz)]].
 
=== Weitere Länder in Europa ===
* Frankreich hat 2009 die Sozialhilfe ''Revenu minimum d’insertion'' (''RMI'') durch die neue Mindestsicherung ''[[Revenu de solidarité active]]'' (''RSA'') ersetzt.
 
Als einziges EU-Mitgliedsland ohne allgemeine bedarfsorientierte Mindestsicherung nennt die europäische Missoc-Statistik Griechenland.<ref>''[http://ec.europa.eu/employment_social/spsi/missoc_tables_de.htm Missoc.]'' ec.europa.eu.</ref>
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Grundsicherung}}
* {{WikipediaDE|Bürgergeld}}
* {{WikipediaDE|Bedingungsloses Grundeinkommen}} als Modell einer Transferleistung für alle Bürger ohne Gegenleistung
* {{WikipediaDE|Regelsatzverordnung}}
* {{WikipediaDE|Einkommens- und Verbrauchsstichprobe}}
 
== Weblinks ==
* [https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Sozialhilfe/Sozialhilfe.html Statistisches Bundesamt (Destatis): Daten zum Thema Sozialhilfe, inklusive Grundsicherung.]
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Sozialleistung]]
[[Kategorie:Sozialpolitik|H]]
[[Kategorie:Grundeinkommen]]
[[Kategorie:Einkommen]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 23. Dezember 2018, 10:01 Uhr

Als Grund- oder Mindestsicherung, auch Grundversorgung, werden bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet. Hervorgegangen sind diese Leistungen aus der Armenhilfe bzw. -fürsorge.

Nationales

Mindestsicherungssysteme in Europa

Grund- bzw. Mindestsicherungssysteme zur Vermeidung von Armut bestehen in den meisten europäischen Staaten. Alle EU-Bürger erhalten bei Zuzug in ein anderes EU-Land Grundsicherungsleistungen zu den Bedingungen des jeweiligen anderen Staates. Auch neben einer allgemeinen und existenzsichernden Grundrente (Bsp.: die schwedische „Volksrente“, ab 1999 Garantierente) sind zur Armutsvermeidung Sozialhilfeleistungen erforderlich, da bestimmte Personengruppen (unter anderem Migranten) andernfalls keine existenzsichernden Leistungen erhalten würden. Die Leistungen umfassen allgemein ein soziokulturelles Existenzminimum. Eine Mindestsicherung könnte jedoch auch höhere Leistungen – die beispielsweise einen niedrigen individuellen Lebensstandard berücksichtigen – umfassen.

Deutschland

Als Grundsicherung wird in Deutschland eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung bezeichnet, die dem Sozialversicherungssystem (u. a. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) gegenübersteht. Im Sozialgesetzbuch (SGB) besteht eine Unterteilung in Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sowie Arbeitslosenunterstützung und -förderung nach dem SGB II.

Dem Begriff „Sozialhilfeleistungen des Mitgliedstaats“ ist eine eigenständige Bedeutung im Unionsrecht zuerkannt laut Urteil vom 4. März 2010, Chakroun (C 578/08). Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Leistung nach der Verordnung dann als eine Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden, wenn sie den Begünstigten aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung der persönlichen Bedürftigkeit gewährt wird und wenn sie sich auf eines der in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht laut Urteil vom 18. Dezember 2007, Habelt u. a. (C 396/05, C 419/05 und C 450/05). Somit ist es einem Mitgliedsstaat untersagt, die Grundsicherung aus anderen Gründen als der Bedürftigkeit (eheähnliche Gemeinschaft usw.) zu verweigern.

Dementsprechend gibt es die Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII):

sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II):

Die letztgenannten beiden Leistungen werden umgangssprachlich – wenn auch nicht korrekt und auch mit abwertender Tendenz – nach dem Gesetzespaket, mit dem sie eingeführt wurden als „Hartz IV“ bezeichnet. In vielen Fällen wird diese Bezeichnung auch nur im Sinne von Alg II verwendet bzw. allein mit dieser Leistung gleichgesetzt.

Des Weiteren steht der Begriff für in der politischen Diskussion stehende Modelle:

  • Kindergrundsicherung (bedarfsabhängig oder aber bedingungslos) als eine mögliche Form des Familienleistungsausgleichs für Kinder.

Österreich

In Österreich wurde die bedarfsorientierte Mindestsicherung – als Ersatz für die auf Länderebene organisierte Sozialhilfe – ab 1. September 2010 eingeführt.

Arbeitslose erhalten aber nach wie vor im Anschluss an das befristete Arbeitslosengeld eine als Versicherungsleistung konzipierte Notstandshilfe, die einen individuellen Lebensstandard auf niedrigem Niveau ermöglicht. Diese kann abhängig von deren Höhe durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung ergänzt werden.

Außerdem gibt es für Asylwerber die Grundversorgung.[1]

Schweiz

In der Schweiz gibt es kantonale Regelungen mit stark unterschiedlichen Leistungen, siehe Sozialhilfe (Schweiz).

Weitere Länder in Europa

  • Frankreich hat 2009 die Sozialhilfe Revenu minimum d’insertion (RMI) durch die neue Mindestsicherung Revenu de solidarité active (RSA) ersetzt.

Als einziges EU-Mitgliedsland ohne allgemeine bedarfsorientierte Mindestsicherung nennt die europäische Missoc-Statistik Griechenland.[2]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Beispielsweise: Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde – Flüchtlingshilfe. noe.gv.at; Grundversorgung von Fremden (Asylwerber/innen). land-oberoesterreich.gv.at; Grundversorgung (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft (bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis). salzburg.gv.at; – in den anderen Ländern analog.
  2. Missoc. ec.europa.eu.


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