Sache und Kategorie:Bionik: Unterschied zwischen den Seiten

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Die '''Sache''' (von {{ahd|sahha}}, {{mhd|sache}}, von [[Wikipedia:Gotische Sprache|gotisch]]: ''sakan'', ''sôk'', ''sakans'' = „Streiten“; [[lat.]] '''res''') leitet sich [[begriff]]lich aus der [[Wikipedia:Germanen|germanischen]] [[Recht]]spraxis ab, wo sie ursprünglich für eine Streitigkeit, einen Rechts''streit'', stand. Allmählich wurde der Begriff ausgedehnt auf den ''Grund des Streits'', den vorliegenden ''Tatbestand'' und dessen ''gerichtliche Verfolgung'' und schließlich auch auf den ''Gegenstand des Streits''. Davon ausgehend wird der Begriff heute auch außerhalb des [[Rechtsleben]]s weitgehend [[synonym]] verwendet für [[Gegenstand]], [[Objekt]] oder [[Ding]] (abgeleitet von der Bezeichnung für die germanischen Gerichtsversammlung, dem [[Wikipedia:Thing|Thing]]).
[[Kategorie:Interdisziplinäre Wissenschaft nach Fachgebiet|D]]
 
[[Kategorie:Biowissenschaften]]
== Rechtsleben ==
[[Kategorie:Technologie|A]]
Im [[juristisch]]en Sinn wird der Begriff Sache in verschiedenen [[Staat]]en unterschiedlich [[definiert]]. Nach bürgerlichem [[Deutschland|deutschem]] Recht (→ [[Wikipedia:Zivilrecht|Zivilrecht]]) gilt etwa: "Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände." {{§|90|bgb|juris}} [[Wikipedia:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]. [[Licht]] oder [[Elektrizität]] sind nach dieser Auffassung keine Sachen, sind es aber sehr wohl nach öffentlichem deutschen Recht (→ [[Wikipedia:Öffentliches Recht|Öffentliches Recht]]). Der [[Mensch]] ist, obwohl körperliches Wesen, juristisch insofern keine Sache, als er als Rechts''subjekt'', d.h. als Träger von [[Recht]]en und [[Pflicht]]en im Sinne des Gesetzes, nicht zugleich Rechts''objekt'' sein kann. Seit 1990 gelten auch [[Tier]]e gemäß {{§|90a|BGB|dejure}} [[Wikipedia:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] nicht als Sache, werden aber rechtlich ''wie'' Sachen behandelt, indem man sie etwa kaufen und verkaufen kann. Das [[Österreich|österreichische]] Recht definiert: "Alles, was von der Person unterschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen dient, wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt." {{§|285|ABGB|RIS-B}} [[Wikipedia:ABGB|ABGB]] Auch Tiere sind keine Sachen und werden durch eigene Rechte geschützt.
[[Kategorie:Biologie]]
 
[[Kategorie:Bionik|!]]
== Philosophie ==
 
In der [[Philosophie]] steht [[lat.]] '''res''' ganz allgemein für etwas, dem [[Ontologie|ontologisch]] eine eigenständige [[Realitiät]] zugesprochen wird.
 
Nach dem von [[René Descartes]] vertretenen [[Dualismus]] teilt sich das Seiende in die [[res extensa]] und die [[res cogitans]], in eine Objekt- und eine Gedankenwelt, in Leib und Seele, Körper und Geist. Er betont dabei, dass unter [[Seele]] nicht ein quasi Körperliches („ein feines Etwas, nach Art eines Windes, Feuers oder Äthers“, vgl. [[Immanuel Kant|Kants]] „Seelending“) zu verstehen sei, also eben nicht die vulgärreligiöse Vorstellung eines herumschwirrenden Geistes.
 
Eine ''res extensa'' ist ein physischer Körper, hat somit Ausdehnung, ist teilbar, dekomponierbar, zerstörbar, unterliegt den Regeln der [[Kausalität]]. Die ''res cogitans'' dagegen ist ausdehnungslos, unteilbar, unsterblich und verfügt über ein von ihm untrennbares und – auch im massivsten Zweifel – nicht aufkündbares Denken. Aus der Frage nach der Verbindung zwischen diesen beiden radikal unterschiedlichen Seiten entsteht das in der [[Philosophie des Geistes]] diskutierte [[Leib-Seele-Problem]].
 
[[Kategorie:Grundbegriffe]] [[Kategorie:Recht]] [[Kategorie:Philosophie]] [[Kategorie:Ontologie]]

Version vom 31. August 2020, 17:08 Uhr