Grundsicherung

Aus AnthroWiki
Version vom 8. Mai 2021, 02:19 Uhr von imported>Joachim Stiller

Als Grund- oder Mindestsicherung, auch Grundversorgung, werden bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet. Hervorgegangen sind diese Leistungen aus der Armenhilfe bzw. -fürsorge.

Nationales

Mindestsicherungssysteme in Europa

Grund- bzw. Mindestsicherungssysteme zur Vermeidung von Armut bestehen in den meisten europäischen Staaten. Alle EU-Bürger erhalten bei Zuzug in ein anderes EU-Land Grundsicherungsleistungen zu den Bedingungen des jeweiligen anderen Staates. Auch neben einer allgemeinen und existenzsichernden Grundrente (Bsp.: die schwedische „Volksrente“, ab 1999 Garantierente) sind zur Armutsvermeidung Sozialhilfeleistungen erforderlich, da bestimmte Personengruppen (unter anderem Migranten) andernfalls keine existenzsichernden Leistungen erhalten würden. Die Leistungen umfassen allgemein ein soziokulturelles Existenzminimum. Eine Mindestsicherung könnte jedoch auch höhere Leistungen – die beispielsweise einen niedrigen individuellen Lebensstandard berücksichtigen – umfassen.

Deutschland

Als Grundsicherung wird in Deutschland eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung bezeichnet, die dem Sozialversicherungssystem (u. a. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) gegenübersteht. Im Sozialgesetzbuch (SGB) besteht eine Unterteilung in Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sowie Arbeitslosenunterstützung und -förderung nach dem SGB II.

Dem Begriff „Sozialhilfeleistungen des Mitgliedstaats“ ist eine eigenständige Bedeutung im Unionsrecht zuerkannt laut Urteil vom 4. März 2010, Chakroun (C 578/08). Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Leistung nach der Verordnung dann als eine Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden, wenn sie den Begünstigten aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung der persönlichen Bedürftigkeit gewährt wird und wenn sie sich auf eines der in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht laut Urteil vom 18. Dezember 2007, Habelt u. a. (C 396/05, C 419/05 und C 450/05). Somit ist es einem Mitgliedsstaat untersagt, die Grundsicherung aus anderen Gründen als der Bedürftigkeit (eheähnliche Gemeinschaft usw.) zu verweigern.

Dementsprechend gibt es die Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII):

sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II):

Die letztgenannten beiden Leistungen werden umgangssprachlich – wenn auch nicht korrekt und auch mit abwertender Tendenz – nach dem Gesetzespaket, mit dem sie eingeführt wurden als „Hartz IV“ bezeichnet. In vielen Fällen wird diese Bezeichnung auch nur im Sinne von Alg II verwendet bzw. allein mit dieser Leistung gleichgesetzt.

Des Weiteren steht der Begriff für in der politischen Diskussion stehende Modelle:

  • Kindergrundsicherung (bedarfsabhängig oder aber bedingungslos) als eine mögliche Form des Familienleistungsausgleichs für Kinder.

Österreich

In Österreich wurde die bedarfsorientierte Mindestsicherung – als Ersatz für die auf Länderebene organisierte Sozialhilfe – ab 1. September 2010 eingeführt.

Arbeitslose erhalten aber nach wie vor im Anschluss an das befristete Arbeitslosengeld eine als Versicherungsleistung konzipierte Notstandshilfe, die einen individuellen Lebensstandard auf niedrigem Niveau ermöglicht. Diese kann abhängig von deren Höhe durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung ergänzt werden.

Außerdem gibt es für Asylwerber die Grundversorgung.[1]

Schweiz

In der Schweiz gibt es kantonale Regelungen mit stark unterschiedlichen Leistungen, siehe Sozialhilfe (Schweiz).

Weitere Länder in Europa

  • Frankreich hat 2009 die Sozialhilfe Revenu minimum d’insertion (RMI) durch die neue Mindestsicherung Revenu de solidarité active (RSA) ersetzt.

Als einziges EU-Mitgliedsland ohne allgemeine bedarfsorientierte Mindestsicherung nennt die europäische Missoc-Statistik Griechenland.[2]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Beispielsweise: Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde – Flüchtlingshilfe. noe.gv.at; Grundversorgung von Fremden (Asylwerber/innen). land-oberoesterreich.gv.at; Grundversorgung (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft (bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis). salzburg.gv.at; – in den anderen Ländern analog.
  2. Missoc. ec.europa.eu.


Dieser Artikel basiert (teilweise) auf dem Artikel Grundsicherung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.