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Das '''Rechnungswesen''' (''RW'' oder auch ''REWE'') oder (seltener) '''Unternehmensrechnung''' ist ein Teilgebiet der [[Betriebswirtschaftslehre]] und dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.
== Lizenz ==
 
{{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}
Zum einen werden Geld- und [[Wirtschaftskreislauf|Güterströme]] in einem [[Unternehmen]] dokumentiert, um gegenüber Außenstehenden [[Rechenschaft]] ablegen zu können (externes Rechnungswesen), zum Beispiel gegenüber dem [[Finanzamt]], den [[Bank]]en oder auch [[Kostenträger]]n im [[Gesundheitswesen]]. Zum anderen soll das Rechnungswesen dem Unternehmer aber auch die Daten liefern, die zur Steuerung und [[Planung]] des Unternehmens notwendig sind (internes Rechnungswesen). In der Schul- und Berufsausbildung mehrerer deutscher Bundesländer wird Rechnungswesen im Fach ''Kaufmännische Steuerung und Kontrolle'' (KSK) gelehrt.
 
== Bereiche des Rechnungswesens ==
Das Rechnungswesen untergliedert sich in vier Teilbereiche.
 
=== Externes Rechnungswesen ===
{{Hauptartikel|Rechnungslegung}}
 
Das externe Rechnungswesen (Rechnungslegung)  bildet die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen ab ([[Finanzbuchhaltung]]). Dargestellt wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, gegliedert in [[Bilanz]], [[Gewinn- und Verlustrechnung]], [[Kapitalflussrechnung]] und weiteren Instrumenten, die nicht notwendigerweise zahlenorientiert sind, wie dem [[Anhang (Jahresabschluss)|Anhang]] und dem [[Lagebericht]]. Rechtliche Grundlage ist in Deutschland das [[Handelsgesetzbuch]] (HGB) und in Österreich das Unternehmensgesetzbuch (UGB).
* [[Buchführung]]
* [[Inventar]]
* [[Jahresabschluss]] (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang)
* Lagebericht
* Sonderbilanzen, Zwischenbilanzen, [[Konzernabschluss]]
 
=== Internes Rechnungswesen ===
{{Hauptartikel|Controlling}}
Das interne Rechnungswesen, auch als Controlling bezeichnet, beschäftigt sich mit der [[Planung]], [[Kontrolle]] und Koordination bewerteter Unternehmensprozesse im Hinblick auf die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die so ermittelten Informationen sollen der objektiven Fundierung von Entscheidungen des Managements dienen. Dazu werden die Quellen des Erfolgs eines Unternehmens, insbesondere mit Hilfe der [[Kosten- und Leistungsrechnung]] und der [[Investitionsrechnung]], analysiert und zu einem [[Controlling]]konzept ausgebaut.
 
Das interne Rechnungswesen ist prinzipiell nicht an die handels- und steuerrechtlichen Auflagen und [[Publizitätspflicht]]en des externen Rechnungswesens gebunden, deshalb kann es auch mit abweichenden und zusätzlichen Bewertungsansätzen arbeiten. Neben unterschiedlichen Bewertungsansätzen für [[Preis (Wirtschaft)|Faktorpreise]] sind abweichende Kosten unter dem Begriff [[kalkulatorische Kosten]] einzuordnen. Kalkulatorische Kosten können [[Zins]] (inkl. Risiko), [[Unternehmerlohn]], [[Abschreibung]], Miete etc. sein. Ferner ist die Betrachtung im Gegensatz zum externen Rechnungswesen überwiegend zukunftsorientiert, d. h., sie operiert mit Standard- und Planwerten. In der Regel werden auch die Komponenten des Gesamterfolgs auf Ebene der einzelnen Produkte und Dienstleistungen ermittelt und analysiert.
* Betriebsabrechnung (kalkulatorische Buchführung)
** [[Kostenartenrechnung]]
** [[Kostenstellenrechnung]]
** [[Kostenträgerrechnung]]
** kurzfristige Erfolgsrechnung (Betriebsergebnisrechnung)
* [[Kostenträgerrechnung#Verfahren der Kostenträgerstückrechnung|Selbstkostenrechnung (Kostenträgerstückrechnung)]]
 
=== Betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung ===
* Betriebswirtschaftliche [[Statistik]]
* Einzelbetrieblicher Vergleich
** Soll-Ist-Vergleich
** Verfahrensvergleich
** [[Zeitvergleich]]
* Zwischenbetrieblicher Vergleich (siehe [[Benchmark]])
 
=== Planungsrechnung ===
Die [[Budgetierung|Planungsrechnung]] beschäftigt sich mit unternehmens- und betriebsbezogener Vorschaurechnung unter Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden. Sie dient der Entscheidungsvorbereitung für diverse Bereiche und Strategien der Unternehmen.
 
== Rechtliche Grundlagen des Externen Rechnungswesens ==
=== Deutschland ===
Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in [[Deutschland]] ist für den handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss das [[Handelsgesetzbuch]] ({{§§|hgb|seite=index.html#BJNR002190897BJNE003300306|juris|text=§§ 238 ff. HGB}}). Auch die Empfehlungen des [[Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee|Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees]] (DRSC) sind in bestimmten Fällen im Rahmen der [[Konzernabschluss|Konzernrechnungslegung]] relevant. Der handelsrechtliche Einzelabschluss – zu erstellen von jedem [[Kaufmann (HGB)|Kaufmann]] – hat die Funktion der Bemessung von Ausschüttungsansprüchen der Eigentümer; der Konzernabschluss hat insbesondere Informationsfunktion und dient weder der Ausschüttungs-, noch der Steuerbemessung. 
Ferner haben kapitalmarktorientierte Konzern-Mutterunternehmen  mit Sitz in einem der Mitgliedsstaaten der EU ihren [[Konzernabschluss]] nach den [[International Financial Reporting Standards]] (IFRS) zu erstellen, was diese Unternehmen in Deutschland von der Konzernrechnungslegung nach dem HGB befreit.
 
Für Zwecke der Steuerbemessung haben Gewerbetreibende, die entweder Kaufmann im Sinne des HGB sind oder bestimmte Größenkriterien erfüllen (nach {{§|141|ao_1977|juris}} AO), eine eigenständige [[Steuerbilanz]] zu erstellen, die sich am Einzelabschluss nach HGB orientiert ([[Maßgeblichkeitsprinzip]]). Hierbei sind neben dem HGB die Vorschriften des [[Steuerrecht (Deutschland)|Steuerrechts]] zu beachten, insbesondere das [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|Einkommensteuergesetz]] (EStG) und das [[Körperschaftsteuergesetz (Deutschland)|Körperschaftsteuergesetz]] (KStG) und die dazugehörigen [[Durchführungsverordnung]]en.
 
=== Schweiz ===
In der Schweiz muss die Rechnungslegung mindestens nach [[Obligationenrecht (Schweiz)|Obligationenrecht]] (OR) erfolgen. Um eine größere Transparenz für die Anleger zu erhalten, wurden die [[Fachempfehlungen zur Rechnungslegung]] (FER oder ''Swiss GAAP FER'', nicht zu verwechseln mit IFRS) als Mindeststandard eingeführt, nach dem Unternehmen ihre Bilanzen und Erfolgsrechnungen aufbauen und gliedern. Speziell in der Schweiz ist auch die Problematik der [[Stille Reserven|stillen Reserven]] zu beachten.
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Kategorie:Rechnungswesen}}
* {{WikipediaDE|Rechnungswesen}}
* {{WikipediaDE|Buchhaltung}}
* {{WikipediaDE|Carbon Accounting}}
* {{WikipediaDE|Wirtschaftsprüfer}}
 
== Literatur ==
* {{Literatur | Autor= Adolf G. Coenenberg u. a.| Titel= Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen; HGB, IAS/IFRS, US-GAAP, DRS| Auflage= 22.| Verlag= Schäffer-Poeschel Verlag| Ort= Stuttgart| Jahr= 2012| ISBN=  978-3-7910-3182-8}}
* Michael Griga, Raymund Krauleidis: ''Bilanzen erstellen und lesen für Dummies.'' 2. Auflage, Wiley-VCH, 2010, ISBN 978-3-527-70598-6.
* Gerhard Scherrer: ''Rechnungslegung nach neuem HGB.'' 3. Auflage, Vahlen 2010, ISBN 978-3-8006-3787-4.
* Volker Schultz:  Basiswissen Rechnungswesen: Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung, Controlling.  Beck-Wirtschaftsberater im dtv, Band 50957. 8. Auflage, C.H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-423-50957-2.
* Jürgen Weber, Barbara E. Weißenberger: ''Einführung in das Rechnungswesen: Bilanzierung und Kostenrechnung.'' 8. Auflage, Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-7910-2923-8.
* Jochen Langenbeck: ''Kosten- und Leistungsrechnung.'' 2. Auflage, Herne 2011, ISBN 978-3-482-58672-9.
 
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
{{Commonscat|Accounting|Rechnungswesen}}
; Skripten und Lehrmaterial:
* [http://www.buchen.ch/Geschichte_der_doppelten_Buchhaltung.pdf ''Geschichte der doppelten Buchhaltung''] von Reto Sutter (PDF; 729 kB)
; Schweiz:
* [http://www.buchen.ch/ ''buchen.ch – Das 1×1 doppelte Buchhaltung und Rechnungswesen nach Schweizer Methode'']
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=4048732-5|LCCN=|NDL=|VIAF=}}
 
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaften]]
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]
[[Kategorie:Rechnungswesen|!]]
[[Kategorie:Steuerrecht|P]]
 
{{Wikipedia}}

Aktuelle Version vom 11. August 2022, 12:02 Uhr

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