Joachim Stiller und Kinderrechte: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Datei:Bild 29x.jpg|mini|Joachim Stiller in seiner Wohnung (2014)]]
Als '''Kinderrechte''' im engeren Sinne werden die [[Subjektives Recht|Rechte]] von [[Kind]]ern und [[Jugendliche]]n bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der [[UN-Kinderrechtskonvention]] (im Folgenden UN-KRK), die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist, woraus sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten lässt. Dieser Beschluss war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]], an dessen Anfang die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte]] im Jahr 1948 stand.


'''Joachim Stiller''' (* [[Wikipedia:24. Juli|24. Juli]]<ref>Die genaue Geburtszeit ist 2:15 Uhr in der Früh</ref> [[Wikipedia:1968|1968]] in [[Wikipedia:Beckum|Beckum]]) ist ein deutscher [[Künstler]], [[Philosoph]] und [[Schriftsteller]]. Außerdem ist er ein [[Wikipedia:Kritik|kritischer]] [[Anthroposoph]]<ref>[http://joachimstiller.de/anthroposophie.html Joachim Stiller: Seite für kritische Antrhoposophie]</ref> und [[Manichäer|Neomanichäer]].  
Im übernationalen Bereich hat auch das [[Haager Minderjährigenschutzabkommen]] Bedeutung.


== Leben ==
Deutsche Kinder- und Jugendlichenrechte im weiteren Sinn, sind Positionen, wie sie auch im [[SGB VIII]], im [[Jugendgerichtsgesetz (Deutschland)|JGG]], im Familienrechtabschnitt des [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]], in Landesschulgesetzen und z.&nbsp;B. sehr deutlich im [[Gesetz über die religiöse Kindererziehung]] (KErzG) – dort allerdings erst ab einem gewissen Alter – festgehalten werden.


[[Datei:Bild 18.jpg|mini|Joachim Stiller: [[Stiller: Regie '68 (1996)|Regie' 68 (1996)]]]]
== Grundlegende Kinderrechte ==
[[Datei:Bild 19.jpg|mini|Joachim Stiller: [[Stiller: Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg! (1999)|Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg! (1999)]]]]
In der UN-KRK werden alle Personen unter 18 Jahren als Kinder definiert und es wird bekräftigt, dass allen Kindern alle [[Menschenrechte]] zustehen. Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel sowie drei Zusatzprotokolle zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern. In vielen Punkten ähneln diese Artikel den Grundrechtskatalogen westlicher Prägung. So werden darin etwa Meinungs-, Religions- und Informationsfreiheit thematisiert.


Stiller versteht sich als Künstler, Philosoph und Schriftsteller, aber  auch  als anthroposophisch  orientierter  Sozial-, Wirtschafts- und Naturwissenschaftler. Er ist reiner Autodidakt. Er hat Feldstudien zu fast allen Bereichen der systematischen und historischen Philosophie betrieben. Stiller publiziert in erster Linie im Internet. So hat er seine sämtlichen Arbeiten und Schriften auf seiner [http://joachimstiller.de/ Homepage] veröffentlicht.
Den Kinderrechten in der UN-KRK liegen vier zentrale Grundprinzipien zugrunde, die der „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ in Genf als „Allgemeine Prinzipien“ (general principles) definiert hat. Diese allgemeinen Prinzipien finden sich in den Artikeln 2, 3, 6 und 12.<ref name="maywald">Jörg Maywald: ''UN-Kinderrechtskonvention: Bilanz und Ausblick.'' In: ''Aus Politik und Zeitgeschichte.'' 38/2010, S. 9–13.</ref>


Während des Abiturs kam Stiller in Berührung mit dem Marxismus, durch den er nachhaltig geprägt wurde. Er wurde mit nur 18 Jahren der jüngste OV-Vorsitzende der Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken. Nach dem Abitur wollte Stiller eigentlich Malerei studieren. Er begeisterte sich für [[Joseph Beuys]], sah in [[Berlin]] die große Beuys-Rhetrospektive 1988 und geriet so an Wilhelm Schmundt und die Anthroposophie. Nach der Wende und dem Zusammenbruch der Sowjetunion, eine Zäsur, die praktisch alle revolutionären Träume zunichte machte, wandelte sich Stiller von einem Marxisten zu einem Anthroposophen. Aus dem Kommunisten war ein Sozialer Dreigliederer geworden, aus dem Materialisten ein Anthroposoph und aus aus dem Atheisten ein tief religiöser Christ und Esoteriker. Zu einem Kunststudium kam es hingegen nicht, nicht zuletzt, weil eine schwere psychische Erkrankung (Schizophrene Psychose) dies verhinderte. Auch ein angefangenes Studium der Soziologie, Philosophie und Geschichte musste er abbrechen. Lange Krankenhausaufenthalte schlossen sich an. Während seiner medizinischen und beruflichen Rehabilitation in Lippstadt griff er den Faden der Kunst wieder auf. Nun war klar, er würde nur noch Objekte und Zeichnungen machen, und zwar im Stile von Joseph Beuys. Stiller las alles, was er von (Steiner) in die Finger kriegen konnte, bewahrte sich aber immer auch einen kritischen Geist Steiner und der Anthroposophie gegenüber. Während seiner Umschulung zum Industriekaufmann in Hamm nahm er Kontakt zum [[Internationales Kulturzentrum Achberg|Internationalen Kulturzentrum]] in Achberg auf, die ihn auch sofort nach Achberg einluden. Um die Jahrtausendwende war Stiller dann regelmäßiger Tagungsteilnehmer im Internationalen Kulturzentrum. Stiller hat bei [[Wilfried Heidt]] über zwei Konstitutionsprobleme gearbeitet, das des Sozialen Organismus und das der [[Anthroposophische Gesellschaft|Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft]], ein damals viel diskutiertes Thema. Er hat auch die Entwicklung miterlebt, die zum [[Medianum|Medianum-Bauimpuls]] führte. Allerdings distanziert er sich heute ausdrücklich von diesem Projekt, das er für nicht zielführend hält.  
* Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Der Staat ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen. Die Aufhebung von Diskriminierung steht besonders im Vordergrund, da bereits in der Präambel explizit die Gleichbehandlung aller Menschen von Geburt an hervorgehoben wird.


Stiller ließ sich 2003 nach einjähriger Arbeit bei Bertelsmann und erneuter Arbeitslosigkeit wegen seiner immer wieder akuten Erkrankung berenten und verwirklicht sich seitdem selbst. Er wurde zunächst Künstler, dann Literat, dann Philosoph, dann Dichter und schließlich Aphoristiker. Ein Ausflug in die Prosaschriftstellerei brachte hingegen nicht so viel ein und wurde von ihm wieder aufgegeben, auch wenn es an Ideen nicht gemangelt hätte. Am Ende wurde er aber ein moderner Enzyklopädist, der für insgesamt zwölf Wikis gearbeitet hat. Aktuell bemüht sich Stiller um die Einrichtung eines neuen BerlinWikis, denn der jetzige Schrott ist schlicht untragbar.
* Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Das Generalprinzip der Orientierung am [[Kindesinteresse|Kindeswohl]] verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist.


Stiller lebt seit 2000 in Münster.
* Entwicklung (Artikel 6): Das Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung.


== Werk ==
* Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12): Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden.<ref name="maywald" />


[[Datei:Bild 20.jpg|mini|Joachim Stiller: Solidarität mit Chile (1986)]]
Darüber hinaus finden sich zahlreiche weitere Rechte von Kindern, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterscheiden lassen.
[[Datei:Bild 23x.jpg|mini|Joachim Stiller:Ich bin nicht aus Pappe (1996) - Das Foto soll noch einmal spiegelverkehrt rekonstruiert werden]]
[[Datei:Bild 24x.jpg|mini|[[Joachim Stiller: Alptraum (1997)]]]]
[[Datei:Bild 40x.jpg|mini|Joachim Stiller:[[Wikipedia:Perpetuum mobile|Perpetuum mobile]] - Der Fortschritt ist eine Schnecke (1996)]]
[[Datei:Bild 42x.jpg|mini|Joachim Stiller: Sonnenblume (1988)]]
[[Datei:Bild 22x.jpg|mini|Joachim Stiller: [[Organe|Okkulte Physiologie]] (2002-2017)]]
[[Datei:Bild 44x.jpg|mini|Joachim Stiller: [[Kosmologie]] und [[Architektur]] - Blasenbau (1988)]]


[[Datei:Bild x 7.jpg|mini|Joachim Stiller: [[Wikipedia:Logo|Logo]] der inzwischen gegründeten, rein virtuellen Partei "Die Bunten"<ref>[http://joachimstiller.de/download/sozialwissenschaft_bunte.pdf Programm der inzwischen gegründeten, rein virtuellen Partei "Die Bunten"]</ref> (2019)]]
* Schutzrechte (Protection): Rechte auf [[Kinderschutz#Aufgabenbereiche|Schutz]] der Identität, der Privatsphäre, Schutz vor Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes (insofern dies nicht dem Schutz des kindlichen Wohlbefindens entgegensteht), Schutz vor Schädigung durch Medien, vor Gewaltanwendung, [[Kindesmisshandlung|Misshandlung]] oder [[Vernachlässigung]], vor wirtschaftlicher Ausbeutung, vor Suchtstoffen, vor [[Sexueller Missbrauch von Kindern|sexuellem Missbrauch]], vor [[Entführung]], Schutz von Kinderflüchtlingen und Minderheiten, Schutz bei bewaffneten Konflikten, Schutz in Strafverfahren und Verbot der lebenslangen Freiheitsstrafe


[[Datei:Bild 41x.jpg|thumb|220px|[[Joachim Stiller: Beuyssche Schultafel (2001)]] mit dem [[Wikipedia:Tafelbild (Unterricht)|Tafelbild 1]]: Was ist der Mensch?]]
* Förderrechte (Provision): Recht auf Leben und Entwicklung, auf Familienzusammenführung, auf Versammlungsfreiheit, Recht auf beide Eltern, auf Förderung bei Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, auf angemessenen Lebensstandard, auf Bildung, auf kulturelle Entfaltung, auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Entfaltung, auf [[Integration (Soziologie)|Integration]] geschädigter Kinder, Zugang zu Medien
[[Datei:Bild 45x.jpg|thumb|220px|[[Joachim Stiller: Rose für Direkte Demokratie (2005-2013)]]]]
[[Datei:Bild 47x.jpg|thumb|220px|[[Joachim Stiller: Direkt-Demokratischer Hammer (2005)]]]]


Das Gesamtwerk von Joachim Stiller gliedert sich in sieben Bereiche:
* Beteiligungsrechte (Participation): Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung und -weitergabe sowie Recht auf Nutzung kindgerechter Medien


=== Das aphoristische Werk ===
== Geschichte der Kinderrechte ==
Bis in die Neuzeit hinein wurden Kinder jahrtausendelang von Geburt an zu den Besitztümern der Eltern gezählt. Insofern hatten die Kinder keine spezifischen Freiräume, in denen sie sich zu eigenständigen Individuen entwickeln konnten. Sie waren in ihrem Lebensweg (Schule, Ausbildung, Beruf) ausschließlich von den Wünschen ihrer Eltern abhängig und mussten sich dem Familienoberhaupt bedingungslos unterordnen. Beispielsweise hatte der [[pater familias]] im alten Rom das uneingeschränkte Recht, über Leben oder Tod seines neugeborenen Kindes zu entscheiden (ius vitae et necis).<ref>[http://www.kinderpolitik.de/kinderrechte/uebersicht.php?page_id=unk_geschichte ''Kinderrechte Spezial: Die Geschichte der UN-Kinderrechtskonvention.''] Deutsches Kinderhilfswerk; abgerufen am 3. Februar 2011.</ref><ref name="maywald" />


Das aphoristische Werk umfasst weit über 21.000 Aphorismen (ab 1998). Hier eine kleine Auswahl:
=== Frühmoderne ===
Erst mit der Aufklärung hat sich das Bild der Kindheit als eigenständiger Lebensabschnitt, wie wir sie heute sehen, gebildet. Die [[Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte]] der französischen Revolution (Déclaration des droits de l'homme et du citoyen, 1789) besagt in Artikel 1: „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es.“ Dabei folgen aus der expliziten Nennung der ganzen Lebensspanne als Grundlage der Rechte noch keine besonderen Überlegungen in Bezug auf Kinder. In der Folge gab es jedoch erste Verbesserungen, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsschutzes von und der Gewaltanwendung gegenüber Kindern: So wurden in Großbritannien 1833 die Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren verboten. 1896 setzte das Bürgerliche Gesetz in Deutschland „grobe Misshandlung und unangemessene Züchtigung“ durch Eltern, aber auch durch andere Bezugspersonen, wie bspw. Lehrer und Heimerzieher unter Strafe. 1899 wurden in den Vereinigten Staaten erstmals eigene Gerichte für Jugendliche institutionalisiert. Zuvor waren Kinder vor Gericht wie Erwachsene behandelt worden. Die Kindheit als schützenswerter Lebensabschnitt und mit besonderen Bedürfnissen war geboren.


* "Denken = Freiheit."
Diese Entwicklungen führten zu immer expliziteren Formulierungen von kindlichen Bedürfnissen und Forderungen nach einer stärkeren rechtlichen Trennung zwischen [[Jugendstrafrecht|Jugend-]] und Erwachsenen[[strafrecht]]. In der gleichen Zeit brachte aber besonders die [[Entfremdung]] durch die Arbeit und die Entwicklung der modernen Kleinfamilie eine Vielzahl von Problemen für die Kinder und ihre Versorgung mit sich (wie beispielsweise die [[Vernachlässigung]] von Kleinkindern in der Arbeitszeit). Die ersten Formen der [[Fürsorge]]erziehung und des [[Jugendschutz]]es sind vor allem als Repressionsmaßnahmen zu verstehen.
* "Kreativität = Kapital."
* "Soziale Kunst = Interaktion."
* "Gewürze müssen immer handgreiflich sein."
* "Ich glaube an die Macht der Träume."
* "Die Zeit kommt immer von oben und fließt nach unten."
* "Ich habe meine Seele an das Kreuz dieser Gesellschaft geschlagen."
* "Das Bauwerk muss sein wie die Musik, wie eine Symphonie, wie ein Konzert, wie eine Melodie."
* "Phänomenologie heißt nichts anderes, als Wesentliches von Unwesentlichem zu trennen."
* "In der Psychiatrie gilt das Münchhausenprinzip: Man muss sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen."
* "Gehen heißt ein Schritt nach dem anderen."
* "Cogito ergo liber sum." (Ich denke, also bin ich frei.)
* "Der weise Mann ist wie der Sämann, er sät, aber er erntet nicht."
* "Ich bin ein Prophet des Antichristen."
* "Lebe immer im Einklang mit Dir selbst, dann lebst Du auch im Einklang mit Deinem Schicksal."
* "Bürger aller Länder, vereinigt Euch!"
* "Zeit meines Lebens war ich Freidenker, Humanist und Menschenfreund. Und doch glaube ich an Gott. Für mich steht das nicht im Widerspruch zueinander."
* "Politik ist Opium fürs Volk."
* "Ich glaube an die Wandlung der katholischen Kirche."


=== Das lyrische Werk ===
=== Erste Hälfte des 20. Jahrhunderts ===
==== Die Genfer Erklärung ====
Mit Beginn des 20. Jahrhunderts und der damit verbundenen Industrialisierung sowie der Einführung der Schulpflicht gewann die Kinderrechtsbewegung zunehmend an Gewicht. So rief die schwedische Reformpädagogin und Frauenrechtlerin [[Ellen Key]] das 20. Jahrhundert zum Jahrhundert des Kindes aus. Aufgerüttelt durch das massenhafte Elend der Flüchtlingskinder nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] gründete die englische Grundschullehrerin [[Eglantyne Jebb]] das britische Komitee ''[[Save the Children]]''. Überzeugt von der Notwendigkeit für die Interessen des Kindes einzutreten, entwarf sie ein Fünf-Punkte-Programm. Diese Children’s Charter ließ sie dem Völkerbund in Genf 1923 mit folgenden Worten zukommen: „Ich bin davon überzeugt, dass wir auf bestimmte Rechte der Kinder Anspruch erheben und für die allumfassende Anerkennung dieser Rechte arbeiten sollten.“ Die Charta wurde am 26. September 1924 von der Generalversammlung des Völkerbundes verabschiedet. Besser bekannt als Genfer Erklärung, sollte sie vor allem die Versorgung und den Schutz von Kindern in der Zwischenkriegszeit gewährleisten.<ref>[http://www.humanium.org/de/genfer-erklarung-1924/ humanium.org] Der dt. Wortlaut der Genfer Erklärung</ref> Darüber hinaus enthielt sie grundlegende Rechte der Kinder in Bezug auf ihr Wohlergehen. Allerdings besaß sie keinen rechtsverbindlichen Charakter. Mit der Auflösung des Völkerbundes 1946 verlor sie zudem ihre Grundlage.<ref>[http://www.humanium.org/de/uber-die-genfer-erklarung-uber-die-rechte-des-kindes-1924/ humanium.org]</ref>


Das lyrische Werk umfasst über 1.000 Gedichte (1998-2012). Eines von Stillers schönsten Gedichten lautet: "Fels in der Brandung" (2002-03):
==== Janusz Korczak ====
<poem>   
Anfang der 1920er Jahre schrieb der polnische Kinderarzt und Pädagoge [[Janusz Korczak]] in seiner „Magna Charta Libertatis“ das Recht der Kinder auf eine uneingeschränkte Achtung ihrer [[Persönlichkeit]] als Grundlage sämtlicher Kinderrechte. Er war mit seiner Anschauung, dass Kinder den Erwachsenen gleichwertig und mit Respekt zu behandelnde Menschen sind, seiner Zeit weit voraus und forderte umfassende Beteiligungsrechte für Kinder.
        Ich möcht' ein Fels in der Brandung sein,
        Die Wellen, sie peitschen gegen mich ein,
        Ich trotz' dem Wasser und auch dem Wind,
        Bis alle Wellen gebrochen sind.
</poem>


=== Das erzählerische Werk ===
=== Nachkriegszeit ===
==== Die Erklärung der Rechte des Kindes ====
Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Vereinten Nationen zum Nachfolger des Völkerbundes. In der Folge bildeten sich zahlreiche Nebenorgane und Sonderorganisationen der UN heraus, die sich den weltweit stellenden Herausforderungen annehmen sollten. So wurde 1945 die [[UNESCO]] gegründet, die unter anderem für die Sicherung eines Grundrechts auf Bildung eintritt. 1946 wurde [[UNICEF]], das Kinderhilfswerk der UN zur Unterstützung der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Kinder gegründet. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung von 1948 wird das Recht der Familie auf Unterstützung (Artikel 25) sowie das [[Recht auf Bildung]] (Artikel 26) zugesichert.


Das erzählerische Werk umfast zwei Erzählbände (Dachwitz - Kriminalerzählungen<ref>[http://joachimstiller.de/download/erzaehlung1.pdf Joachim Stiller: Dachwitz - Kriminalerzählungen (2004)]</ref> 2004 und Mythen, Sagen, Legenden, Märchen<ref>[http://joachimstiller.de/download/erzaehlung2.pdf Joachim Stiller: Mythen, Legenden, Märchen (2007-2013)]</ref> 2007-2013), zwei Kinderbücher (Paul sucht die Zeit<ref>[http://joachimstiller.de/download/kinderbuch1.pdf Joachim Stiller: Paul sucht die Zeit - Kinderbuch 1 (2004)]</ref> 2004 und Paul hat ein Geheimnis<ref>[http://joachimstiller.de/download/kinderbuch2.pdf Joachim Stiller: Paul hat ein Geheimnis - Kinderbuch 2 (2004)]</ref> 2004) und eine experimentelle Autobiographie (bis 2008).
Seit 1953 ist UNICEF fester Bestandteil der UN und konzentriert sich auf die Hilfe für in Not lebende Kinder. Hierbei gilt das Prinzip, dass die Bedürfnisse der Kinder wichtiger sind, als jeglicher internationaler Konflikt. Mit der Gründung der UN wurde aber gleichzeitig die Erklärung der Kinderrechte von 1924 (Genfer Erklärung) aufgehoben. Aus der Absicht, die Genfer Erklärung mit wenigen Anpassungen von der UN anerkennen zu lassen, wurde nach mehrjährigen Vorarbeiten am 29. November 1959<ref>[http://www.un.org/depts/german/gv-early/ar1386-xiv.pdf un.org] (PDF)</ref> die Erklärung der Rechte des Kindes von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Erstmals in der Geschichte der Kinderrechte wurde hier das Kind als eigenständiger Rechtsträger bezeichnet sowie der Begriff des Kindeswohls eingeführt. Trotz allem aber blieb auch die Erklärung der Rechte des Kindes ohne rechtliche Bindung, obwohl diese einstimmig verabschiedet wurde. Ebenfalls im Jahr 1959 wurde in der Schweiz „[[terre des hommes]]“ zur Hilfe für in Not lebender Kinder gegründet – eine deutsche Sektion gründete sich 1967. Für Unicef steht seit den 1960er Jahren nicht mehr der [[Kinderschutz]] im Fokus der Arbeit, sondern vielmehr das kindliche Wohlergehen sowie die Bekämpfung von Kinderarmut.
[[Datei:Kinderrechte, Farson 1974.jpg|mini|Buchcover: US-Psychologe Farson beklagt fehlende Kinderrechte 1974]]


=== Das sozialwissenschaftliche Werk ===
==== Die Konvention über die Rechte des Kindes ====
Im Rahmen des [[Internationales Jahr des Kindes|internationalen Jahres des Kindes]], 1979 zum 20. Jahrestag der „Erklärung der Rechte des Kindes“ durch die Vereinten Nationen ausgerufen, unterbreitete Polen den Vorschlag, die Erklärung von 1959 in einen völkerrechtlich bindenden Vertrag umzuwandeln. Am 20. November 1989, 30 Jahre nach der Erklärung der Rechte, verabschiedete die UN die internationale [[Kinderrechtskonvention]], die erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter hatte. Sie trat am 20. November 1990 in Kraft. Der 20. November ist seitdem der Internationale Tag der Kinderrechte. „Das Übereinkommen ist insofern einmalig, als es die bisher größte Bandbreite fundamentaler Menschenrechte – ökonomische, soziale, kulturelle, zivile und politische – in einem einzigen Vertragswerk zusammenbindet“.<ref name="maywald" />


Stiller hat ein eigenständiges Modell sozialen Viergliederung<ref>[http://joachimstiller.de/download/sozialwissenschaft_soziale_viergliederung.pdf Joachim Stiller: Soziale Viergliederung (bis 2015)]</ref> (bis 2015) und eines der sozialen Fünfgliederung<ref>[http://joachimstiller.de/download/sozialwissenschaft_soziale_fuenfgliederung.pdf Joachim Stiller: Soziale Fünfgliederung (bis 2017)]</ref> entwickelt und einige weitere Beiträge zur [[Soziologie]] und zur "Dynamischen Wirtschaftstheorie" geliefert. Außerdem hat er eine "Neue klassische Theorie"<ref>[http://joachimstiller.de/download/sozialwissenschaft_neue_klassische_theorie.pdf Joachim Stiller: Neue klassische Theorie (2017)]</ref> (2017) entwickelt. Gegenwärtig entwickelt er die [[:Kategorie:Neue Neoklassische Schule]].
Als charakteristisches Merkmal dieser Zeit ist ein Perspektivenwechsel vom Schutzgedanken hin zum kindlichen Wohlbefinden (und die Bekämpfung von Kinderarmut) zu konstatieren – gemäß der UN-KRK vom November 1989. Das Konzept des Kindeswohls unterscheidet sich in seinem Wirkungsgrad entscheidend von seinen Vorgängerideen, wie dem des [[Kinderschutz]]es oder dem der Kinder[[wohlfahrt]], da dem Kind darin erstmals eigene Rechte zugestanden werden, die mit den Rechten erwachsener Personen vergleichbar sind. [[Kindeswohl]] ist ein bewusst breit angelegter Begriff, der je nach Fachdisziplin anders definiert wird, sodass die Messung kindlichen Wohlbefindens variiert.


=== Das philosophische Werk ===
=== Gegenwart ===
{{Siehe auch|Grundriss der Philosophie (Buch)}}
==== Weltkindergipfel ====
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Kinderrechtskonvention fand 1990 in New York der erste Weltkindergipfel statt. Dort wurde ein Programm für das Überleben, den Schutz und die Entwicklung von Kindern, insbesondere in Entwicklungsländern, verabschiedet. Der zweite Weltkindergipfel fand 2002 statt. Auf dieser zweiten Konferenz wurde unter dem Titel „[[A World fit for Children]]“ ein Abschlussdokument verabschiedet, dass weltweit die Lebenssituation der Kinder verbessern soll. Neben Vertretern von mehr als 180 Staaten, wurden zum aller ersten Mal auch Kinder und Jugendliche in der Vollversammlung der UN angehört.


Stiller hat praktisch zu allen wichtigen Themen der Philosophie gearbeitet. Sein bisheriges Hauptwerke, das nur im Internet veröffentlicht ist, ist der „Grundriss der Philosophie“.  
==== Zusatzprotokolle ====
In der Folge ist die Kinderrechtskonvention noch durch drei Zusatzprotokolle, konkretisiert und ausgeweitet worden. Das erste Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend die Verwicklung von Kindern in bewaffneten Konflikten besagt, dass Minderjährige nicht zwangsweise zum Militärdienst eingezogen werden dürfen. Ein zweites Zusatzprotokoll betrifft das Verbot von Kinderhandel, [[Kinderprostitution]] und Kinderpornografie. Es fordert die Staaten ausdrücklich dazu auf, diese Formen der Ausbeutung als Verbrechen zu verfolgen und unter Strafe zu stellen. Ein drittes Fakultativprotokoll sieht einen Mechanismus für Individualbeschwerden vor. Kinder können sich bei Rechtsverletzungen an den Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in Genf wenden, um ihre Rechte geltend zu machen. Dieser Schritt untermauert zugleich, dass die [[Kinderrechtskonvention]] individuelle Rechte des Kindes beinhaltet, die innerstaatlich von Behörden und Gerichten zu beachten sind. Das dritte Fakultativprotokoll wurde bis zum Januar 2014 von 45 Staaten unterzeichnet und von den notwendigen zehn Staaten ratifiziert. Damit trat es am 14. April 2014, drei Monate später, in Kraft. Deutschland hat es am 28. Februar 2012 ratifiziert.


==== Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen ====
Der Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtsausschuss / [[Committee on the Rights of the Child]]) ist ein Gremium unabhängiger Sachverständiger, das die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in den einzelnen Ländern überwacht und darüber berichtet. Der Ausschuss verfasst regelmäßig sogenannte '''«General Comments», '''Allgemeine Bemerkungen, zu verschiedenen Bestimmungen und Themenbereichen der Konvention. Er trägt damit dazu bei, die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung zu interpretieren. «General Comments» haben die Qualität von Rechtsgutachten und bieten den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Interpretation und Umsetzung der [[UN-Kinderrechtskonvention|Kinderrechtskonvention]].


'''Spirituelle Anthropologie'''
== Europäische Union ==
Der [[Vertrag von Lissabon]], Artikel 2, verpflichtet die EU, den Schutz der Rechte des Kindes zu fördern. Die [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union]] legt fest:
: Artikel 24 Rechte des Kindes
: (1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.
: (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
: (3) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen. Mit ihrer ''EU-Agenda für die Rechte des Kindes''<ref>[http://ec.europa.eu/justice/policies/children/docs/com_2011_60_de.pdf Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen] (PDF; 97&nbsp;kB), Europäische Kommission, 15. Februar 2011, Kom(2011) 60</ref> bestätigt die EU ihre Absicht, dass Maßnahmen der EU, die Kinder mittelbar oder unmittelbar betreffen, so konzipiert, umgesetzt und überwacht werden, dass sie dem Grundsatz des Kindeswohls, wie er in dieser Charta und der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist, gerecht werden.


Stiller entwickelte in seiner "Spirituellen [[Anthropologie]]" ein neues [[Paradigma]] des [[Mensch]]en, dass er den "[[Anthropos]]" nennt. Er fand praktische beliebig viele Formen des [[Denken]]s, beliebig viele [[Fühlen|Gefühlsnuancen]], 12 Formen des [[Wollen|Willens]], 12 [[Wikipedia:Empfindung|Empfindungsformen]] und beliebig viele [[Theorie|theoretische]] [[Idee|Ideen]], also reine [[Vernunft|Vernunftbegriffe]]. Außerdem entwickelte Stiller ein ganz neues [[System]] der 24 [[Sinne]]. Er stellt dies in seinem "Grundriss der Philosophie I - Spirituelle Anthropologie"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss1_anthropologie.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie I - Spirituelle Anthropologie (bis 2012)]</ref> (bis 2018) ausführlich dar.
== Umsetzung und Einhaltung der Rechte ==
Die Kinderrechtskonvention ist von allen Staaten der Welt – mit Ausnahme der USA – ratifiziert worden. Zuletzt haben sie im Oktober 2015 [[Somalia]] und der [[Südsudan]] ratifiziert.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/politik/hoffnung-fuer-kindersoldaten-somalia-und-suedsudan-ratifizieren-un-kinderrechtskonvention-1.1826631 Süddeutsche: Somalia und Südsudan ratifizieren Kinderrechtskonvention]</ref> Somit gilt sie für knapp zwei Milliarden Kinder und kann durchaus als eines der erfolgreichsten Menschenrechtsdokumente bezeichnet werden. Allerdings gibt es in den Ländern, trotz der rechtlichen Festschreibung, bis heute sehr unterschiedliche Fortschritte in der Umsetzung und Kontrolle. Aufgedeckte Mängel sind bisher weitestgehend ohne rechtliche Folgen geblieben. Verschiedene Organisationen bemängeln, dass fast 20 Jahre nach der Ratifizierung der Grad der Kinderbeteiligung faktisch äußerst niedrig ist, wenn es um die Erfüllung der ihnen zugesprochenen Rechte geht – obwohl sie laut UN-KRK „in alle sie betreffenden Angelegenheiten“ einbezogen werden sollen.<ref>Manfred Liebel: ''Kinderrechte aus Kindersicht: Wie Kinder weltweit zu ihrem Recht kommen.'' Lit. Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-8258-1855-5.</ref><ref>{{Internetquelle |url=http://www.unicef.de/informieren/25-jahre-kinderrechte/unicef-report-2014/-/recht-auf-beteiligung/52046 |titel=Das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |autor=Ahmad Alhendawi |zugriff=2015-12-10}}</ref><ref>[http://www.tdh.de/fileadmin/user_upload/inhalte/10_Material/Jahresbericht/terre_des_hommes_Jahresbericht_2014.pdf ''18. Kindern eine Stimme geben terre des hommes fördert die Teilhabe von Kindern.''] (PDF, Jahresbericht 2014) Terre des hommes Deutschland; abgerufen am 9. Dezember 2015.</ref>


Die Einführung eines Individualbeschwerderechtes für Kinder vor dem [[Internationaler Gerichtshof|internationalen Gerichtshof]] ist eine Möglichkeit, um Verstöße gegen die UN-KRK effektiver zu ahnden.


''' Naturphilosophie '''
Im Prinzip soll die Einhaltung der Kinderrechte durch ein spezielles „Monitoring“ gewährleistet werden. Als Grundlage dafür dienen einerseits die obligatorischen Berichte zur Umsetzung der Konvention in den beteiligten Staaten, welche diese alle fünf Jahre dem „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ (Kinderrechtsausschuss) vorlegen müssen. Der erste Staatenbericht wurde zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-KRK fällig. Andererseits werden vom UN-Ausschuss neben den jeweiligen Regierungen der Länder auch zivilgesellschaftliche Institutionen gehört. In vielen Ländern wacht zu diesem Zweck eine „[[National Coalition]]“, also ein Bündnis aus mehreren Kinderrechtsorganisationen, über die Einhaltung der staatlichen Verpflichtungen.


Stillers [[Naturphilosophie]] versteht sich durchaus als "[[spirituell|spirituelle]]" Naturphilosophie. Er knüpft dabei an der Naturphilosophie der [[Anthroposophie]] mit ihren vier [[Naturreich]]en an, entwickelt darüber hinaus aber ein neues [[System]] der [[vier Elemente]], das er in nun geänderer Weise mit der Lehre der [[vier Temperamente]] in Verbindung bringt. Er stellt dies in seinem "Grundriss der Philosophie II - Naturphilosophie"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss2_naturphilosophie.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie II - Naturphilosophie (bis 2012)]</ref> (bis 2012) ausführlich dar.
Nach Angaben von terre des hommes wurden seit der Verabschiedung 1989 durchaus einige Fortschritte erzielt: Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Konvention entstanden; die Kindersterblichkeit ist weltweit gesunken. Die Einschulungsrate von Jungen und Mädchen hat sich auf 85&nbsp;Prozent erhöht (2006). Die [[weibliche Genitalverstümmelung]] ist fast überall gesetzlich verboten. Rund 100.000 ehemalige Kindersoldaten wurden zwischen 2001 und 2006 demobilisiert. Inzwischen sind in über 100 Staaten körperliche Züchtigungen in Schulen verboten. Andererseits verweist terre des hommes auf noch immer große Missstände: Trotz Verbot der Genitalverstümmelung werden in 26 Ländern Afrikas und im Jemen täglich 8.000 Mädchen beschnitten. Trotz Demobilisierung ist der Einsatz von 250.000 Kindersoldaten in 19 Konfliktgebieten dokumentiert. Täglich sterben 16.000 Kinder unter fünf Jahren (Stand 2015, 2002 waren es noch 25.000),<ref>{{Internetquelle |url=http://www.apromiserenewed.org/dashboard/ |titel=Under-Five Mortality Dashboard |hrsg=A Promise Renewed |kommentar=Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jahren; Daten je nach Staat zum Teil rückwärts bis ab 1950 abrufbar |sprache=en |zugriff=2017-06-03}}</ref> die meisten an Krankheiten wie Durchfall, Masern oder Lungenentzündung. Hunderttausende Kinder infizieren sich jährlich mit dem HI-Virus. In den Entwicklungsländern ist jedes vierte Kind unter fünf Jahren untergewichtig und bleibt deshalb in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung zurück. Das Recht auf Bildung ist vielen Kindern verwehrt. Etwa 75 Millionen Kinder besuchen keine Schule, mehr als die Hälfte davon sind Mädchen. Mehr als fünf Millionen Kinder<ref>[http://www.tdh.de/fileadmin/user_upload/inhalte/10_Material/Jahresbericht/terre_des_hommes_Jahresbericht_2014.pdf ''Kinder in Zwangsarbeit.''] (PDF, Jahresbericht 2014) Terre des hommes Deutschland; abgerufen am 9.&nbsp;Dezember 2015.</ref> leiden unter Zwangsarbeit oder Schuldknechtschaft und jährlich werden über eine Million von Menschenhändlern verkauft. Vermutlich mehr als 1,8&nbsp;Millionen Minderjährige werden sexuell ausgebeutet für Prostitution und Pornografie. Weltweit sitzen eine Million Menschen unter 18&nbsp;Jahren in Haftanstalten ein.
[[Datei:Jugendlichenrechte, Günther 2003.jpg|mini|Buchdeckel: Alle Kinder- und Jugendlichenrechte, vorgestellt von Günther 2003]]


=== Deutschland ===
In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundesrat erst im Frühjahr 2010 für eine Kehrtwende hinsichtlich der Kinderrechte gesorgt, indem er für die Rücknahme der 1992 ratifizierten Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention votierte. Bis zu dieser Entscheidung stand also nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch im Fall von Deutschland die konsequente Umsetzung der UN-Konvention aus. Flüchtlingskinder verloren beispielsweise zuvor mit Vollendung des 16. Lebensjahres ihr Recht als Kinder im Sinne der Gesetzgebung zu gelten. In der Praxis bedeutete diese Einschränkung, dass [[Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling|unbegleitete minderjährige Flüchtlinge]] im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in Deutschland asylverfahrensrechtlich wie Erwachsene behandelt wurden und deswegen in [[Abschiebehaft]] genommen werden konnten. Damit hat die bundesdeutsche Gesetzgebung Jahre lang gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung verstoßen, nach dem allen Kindern die gleichen Rechte zugestanden werden müssen.


'''Metaphysik'''
Zudem kritisierte das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 9. Februar 2010, dass bei der bisherigen Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze kein kindspezifischer Bedarf ermittelt wird. Derzeit leiten sich die Bedarfssätze für Kinder von den Regelsätzen der Erwachsenen ab. Das Gericht stellte jedoch klar, dass „Kinder keine kleinen Erwachsenen sind“. Die Bundesregierung ist demnach aufgefordert, die Hartz-IV-Regelsätze neu zu berechnen – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.


Im Rahmen seiner [[Metaphysik]] vertritt Stiller einen [[Wikipedia:Pluralismus (Philosophie)|"gemäßigten" Pluralismus]] und einen [[Wikipedia:Relativismus|"gemäßigten" Relativismus]]. Das setzt natürlich einen [[Wikipedia:Individualismus|Individualismus]] zwingend voraus. Diesen (gemäßigten) Individualismus teilt Stiller mit der [[Anthroposophie]] [[Steiner|Steiners]].
Zur Wahrung der Kinderrechte in Deutschland haben sich bundesweit rund 100 national tätige Organisationen und Initiativen zusammengeschlossen. Zu diesem Zweck ist regelmäßig ein Alternativ- oder Schattenbericht zu verfassen, in dem die offiziellen Informationen der Regierung kritisch kommentiert und ergänzt werden. Dabei sind die Bundesregierung (Vertretung der Bundesrepublik Deutschland) und die National Coalition (prozessbegleitende Nichtregierungsorganisation) für die völkerrechtliche Verantwortung und das strategische Management zuständig. Die Datenerhebung und Berichterstattung übernehmen das [[Deutsches Jugendinstitut|Deutsche Jugendinstitut]] und das [[Deutsches Institut für Menschenrechte|Deutsche Institut für Menschenrechte]] sowie das [[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]]. Verantwortlich für das Beschwerdemanagement sind der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sowie die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Beschwerdeanlaufstelle. Die Bewertung und Einschätzung von Zukunftsperspektiven nehmen auf nationaler Ebene die Kinderkommission wie der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung und die Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes (Gremium ausgewählter Persönlichkeiten) vor.


Im Rahmen einer [[Metaphysik]] des [[Raum|Raumes]] und der [[Zeit]] entwickelte Stiller eine eigene [[Mystik]] der Zeit. Er sagt:
=== Österreich ===
Österreich hat die Kinderrechtskonvention am ersten Unterzeichnungstag, 26. Januar 1990, unterzeichnet. Am  6. August 1992 wurde das Abkommen ratifiziert und trat 30 Tage später formal in Kraft. Seither sind eine Reihe an Gesetzen beschlossen bzw. verändert worden, die der Konvention entsprechen.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.kinderrechte.gv.at/kinderrechte-in-osterreich/ |titel=Kinderrechte in Österreich |hrsg=kinderrechte.gv.at |zugriff=2015-12-10}}</ref> In Teilbereichen wurde die Konvention allerdings bis heute nicht umgesetzt. So wurden im 2011 beschlossenen Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern nur acht von insgesamt 43 Paragraphen in die [[österreichische Verfassung]] aufgenommen.<ref>{{Internetquelle |url=http://derstandard.at/1293370582842/Zweidrittel-Mehrheit-Kinderrechte-werden-in-Verfassung-verankert |titel=Kinderrechte werden in Verfassung verankert |autor=APA, Daniela Neubacher |datum=2011-01-13 |zugriff=2012-11-20}}</ref> Aufgrund eines [[Vorbehalt (Völkerrecht)|Erfüllungsvorbehalts]] ist die Kinderrechtskonvention selbst zudem nicht direkt anwendbar, das heißt, Gerichte und Behörden können sich bei Entscheidungen nicht direkt auf sie berufen.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.ur-sprung.info/1101KRK_%20Oesterreich_Verfassung.pdf |titel=Kinderrechte in Österreichs Verfassung |autor=Claudia Schachinger |zugriff=2015-03-11 |datum=2011-01-20 |format=PDF}}</ref>


:"Die Zeit kommt immer von oben und fließt nach unten."
== Kinderrechte in Deutschland ==
Insgesamt ist für Deutschland zu bilanzieren, dass sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges ein gravierender Wandel vollzogen hat: Kinder werden heute rechtlich nicht mehr als [[Rechtsobjekt|Objekte]], sondern als Subjekte, d.&nbsp;h. [[Rechtsfähigkeit (Deutschland)|Träger eigener Rechte]] anerkannt.


Diese Mystik der Zeit wurde für Stiller [[Paradigma|paradigmatisch]] nicht zuletzt auch für seine "Neubegründung der Relativitätstheorie". Er ist der Meinung, dass die an sich [[Wikipedia:Invarianz|invariante]] [[Wikipedia:Zeitdilatation|Ortszeit]] anders nicht verstanden werden könne.
Während die [[Erziehung im Nationalsozialismus]] vom Säuglingsalter an auf Härte angelegt war, darauf abzielte, den Willen des Kindes zu brechen, rassistische Inhalte zu vermitteln und Nationalsozialisten millionenfach Kinder ermordeten, wurden mit Inkrafttreten des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland]] 1949 erste auf Kinder bezogene Rechte verbindlich: unter anderem der Schutz der Familie ([[Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland|Art. 6]] [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]]) und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit ([[Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland|Art. 2 GG]]); dabei blieben Kinder als eigenständige Rechtssubjekte jedoch unerwähnt.


Am Ende klärt Stiller noch den Begriff des [[Wikipedia:Sinn|''Sinns'']] als einem zweiseitigen Begriff. Sinn hat einerseits die Bedeutung von [[Wikipedia:Bedeutung|Bedeutung]] (Wikipedia:Bedeutungstheorie|Bedeutungstheorie) und andererseits die Bedeutung von [[Wikipedia:Zweck|Zweck]] ([[Wikipedia:Handlungstheorie (Philosophie)|Handlungstheorie)]]. Stiller stellt dies alles in seinem "Grundriss der Philosophie III - Metaphysik"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss3_metaphysik.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie III - Metaphysik (bis 2012)]</ref> (bis 2012) ausführlich dar.
Vor allem die [[Kinderladen]]bewegung brachte in den 1970er Jahren in Deutschland die Diskussion um die [[antiautoritäre Erziehung]] und damit auch die Kinderrechte auf die Tagesordnung. In Folge wurde im Jahr 1973 die körperliche Züchtigung an bundesdeutschen Schulen verboten – wobei nach einem OLG-Urteil in Bayern von 1979 auch weiterhin ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht bestand. In der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] war diese bereits seit 1949 untersagt.


'''Ontologie'''
Im Zuge der umfassenden Sorgerechtsreform im Jahre 1980 wurde die „elterliche Gewalt“ von der „[[Elterliche Sorge (Deutschland)|elterlichen Sorge]]“ abgelöst. Zudem wurde der {{§|1626|bgb|juris}} Abs.&nbsp;2 in das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] (BGB) eingefügt, der erstmals ein Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen bei allen [[Kindschaftssache]]n, die sie betreffen, verbindlich machte.


Der [[Aristoteles|aristotelische]] [[Substanz|Substanzbegriff]] und der [[Wesen|Wesensbegriff]] fallen für Stiller weitestgehend zusammen. Grundlegende Eigenschaften der Dinge können entweder [[Akzidenz|akzidentiell]] (accidentia) oder [[Essenz|essentiell]] (essentia) sein.  
Im nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführten (und in modifizierter Form bis heute gültigen) [[Achtes Buch Sozialgesetzbuch|Kinder- und Jugendhilfegesetz]] (KJHG) werden Kinder explizit als Träger eigener Rechte verstanden. Deutlich wird dies beispielsweise in dem von den Eltern unabhängigen Beratungs- und Betreuungsanspruch der Kinder durch das Jugendamt oder in dem 1996 ergänzten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes dreijährige Kind (statt für die Eltern).
Mit dem [[Kindschaftsrechtsreformgesetz]] von 1998 wurden zum einen eheliche und [[Unehelichkeit|nichteheliche Kinder]] weitestgehend gleichgestellt, zum anderen bekamen Kinder das [[Umgangsrecht (Deutschland)|Recht auf Umgang]] mit beiden Eltern ({{§|1684|bgb|juris}} Abs.&nbsp;1 BGB), sowie die Möglichkeit, Kindern in Verfahren, welche die elterliche Sorge betreffen, einen Verfahrenspfleger (seit 1.&nbsp;September 2009: [[Verfahrensbeistand]]) als „Anwalt des Kindes“ zur Seite zu stellen.<ref name="maywald" />


Stiller stellt dies in seinem "Grundriss der Philosophie IV - Ontologie"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss4_ontologie.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie IV - Ontologie (bis 2012)]</ref> (bis 2012) ausführlich dar. Es kommen darin aber auch noch weitere Themen rund um die aristotelische Metaphysik zur Sprache. So unterscheidet Stiller strikt zwischen [[Wikipedia:Sein|Seinsontologie]], [[Wikipedia:Prozessontologie|Prozessontologie]] und [[Wikipedia:Substanz|Substanzontologie]]. Es gibt aber auch noch ein Kapitel zur der von Stiller so genannten "Sprachontologie" mit der er eigentlich die Philosophie Hiedeggers zu charakterisieren versucht.
Das 2000 in Kraft getretene [[Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung]] sichert Kindern in Deutschland auch in der Familie das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zu. Damit gibt es in Deutschland kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr.


Trotz mehreren Initiativen sowie der zweimaligen Aufforderung (1994 und 2004) durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes steht die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland noch immer aus. Zwar werden Kinder in {{Art.|6|gg|juris}} Abs.&nbsp;2 GG erwähnt, allerdings nur als Objekte: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Damit besitzen Kinder keine eigene [[verfassungsrecht]]liche Stellung und können nur von den Eltern abgeleitete Rechte einklagen. Die Bundesrepublik Deutschland kommt bis heute der in Art.&nbsp;4 der [[UN-Kinderrechtskonvention|UN-KRK]] enthaltenen Verpflichtung, alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen „zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte“ zu treffen, nicht im vollen Umfang nach. Mit der Aufnahme der Kinderrechte als [[Grundrecht]] würde Deutschland jedoch nicht nur der neuen Sicht auf Kinder als eigenständige Rechtssubjekte Rechnung tragen, sondern zugleich die [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union]] (Art.&nbsp;24) in nationales Recht umsetzen.<ref>Lore Maria Peschel-Gutzeit: [http://www.kinderpolitik.de/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/21-kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/65-dr-lore-maria-peschel-gutzeit ''Kinderrechte Spezial: Kinderrechte ins Grundgesetz.''] Infostelle des Deutschen Kinderhilfswerkes; abgerufen am 15. Juni 2014.</ref><ref>[http://www.kinderpolitik.de/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz ''Kinderrechte Spezial: Kampagne Kinderrechte ins Grundgesetz.''] Infostelle des Deutschen Kinderhilfswerkes; abgerufen am 15. Juni 2014.</ref>


'''"Sein" als Kategorie des Denkens'''
Problematisch bleiben so umfangreiche Aktivitäten wie Sport treiben im Verein, die an sich sehr positiv sind, durch Beschimpfung, Bedrohung, Mobbing durch Trainer und andere Sportler/innen jedoch Kinderrechte beeinträchtigen können.<ref>Arnd Krüger: Kinderrechte. Leistungssport (Zeitschrift) 45(2015), 3, 40.</ref>


[[Sein|"Sein"]] ist für Stiller keine bloße Koppola, wie für [[Aristoteles]], [[Kant]] und [[Heidegger]], sondern eine echte [[Kategorie]] des [[Denken]]s. Die drei genannten [[Philosophie|Philosophen]] hätten sich hier grundelgend geirrt. Stiller klärt dieses Problem in seiner ''Fundamentalonologie''<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_sein.pdf Joachim Stiller: Fundamentalontologie (2014)]</ref> von 2014. Darin findet sich auch seine neue Kategorienlehre mit einer Tafel von 24 Kategorien in einem revolutionären [[Wikipedia:Quadrupel|Quadrupelschema]]. Stiller stellt dies aber auch in seiner ''Kategorienschrifft''<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_kategorien_und_urteile.pdf Joachim Stiller: Über die Urteile und Kategorien (2012-2016)]</ref> (2012-2016) und in der gleich zu besprechenden [[Logik]] ausführlich dar.
=== Nationaler Aktionsplan ''Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010'' (NAP) ===
Bei dem [[Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland|nationalen Aktionsplan „Für ein kindgerechtes Deutschland“]] handelt es sich um ein vielfältiges Maßnahmebündel, das Deutschland infolge der Vereinbarungen des zweiten [[#Weltkindergipfel|Weltkindergipfels]] auf dem Weg gebracht hat.<ref>''Eine kindergerechte Welt.'' Vereinte Nationen: Abschlussdokument der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zu Kindern, New York 2002, S. 2.</ref>


Dabei stehen folgende sechs Ziele im Mittelpunkt:
# [[Chancengerechtigkeit]] durch Bildung
# Aufwachsen [[Gewaltlosigkeit|ohne Gewalt]]
# Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen
# Beteiligung von Kindern und [[Jugendbeteiligung|Jugendlichen]]
# Entwicklung eines angemessenen [[Lebensstandard]]s für alle Kinder
# Internationale Verpflichtungen


'''Logik'''
Zwischen 2005 und 2010 standen in diesen Bereichen ca. 170 verschiedene Maßnahmen auf der Agenda. Eventuelle Probleme, Schwachstellen und Defizite müssen schnellst möglich identifiziert und ausgebessert werden. Daneben besteht der wichtigste Handlungsbedarf auch in Zukunft darin, allen Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen. Das bedeutet einerseits die Kinder weiter zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären, und sie andererseits auch bei dem Gebrauch ihrer Rechte zu unterstützen. Diese Kernziele gelten über Deutschlands Grenzen hinaus.


Stiller definiert den [[Begriff]] [[Logik]] als [[Synthese]] von [[Kant]] und [[Wikipedia:Ernst Tugendhat|Tugendhat]] so:
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Kategorie:Kinderrechte}}
* {{WikipediaDE|Kinderrechte}}
* {{WikipediaDE|Antipädagogik}}
* {{WikipediaDE|Kinderfreundlichkeit}}
* {{WikipediaDE|Kindesinteresse}}
* {{WikipediaDE|Kindeswohl}}


: "Logik ist die Kunst des formal richtigen Denkens und Schließens."
== Literatur ==
 
* Theresa Behrends, Ralf Meyer, Johanna Mierendorff (Redaktion): ''Themenschwerpunkt: Kinderrechte – Menschenrechte.'' In: ''Berliner Debatte Initial.'' Heft 2/2017, ISBN 978-3-945878-53-8.
Er ist allerdings der Meinung, dass sich die [[Wikipedia:Formalismus (Mathematik)|formale]] [[Logik]] immer weiter von der eigentlichen Sprachlogik entfernt hat und daher unbrauchbar für die [[Philosophie]] geworden ist.
* Manfred Günther: ''Fast alles, was Jugendlichen Recht ist.'' HVD, Berlin 2003, ISBN 3-924041-23-7.
 
* Ulrike Hinrichs: ''Zu Recht finden.'' Verlag an der Ruhr, Mülheim 2010, ISBN 978-3-8346-0572-6.
Stiller fand als erster die [[Wikipedia:Paradoxien der materialen Implikation|Pardoxien der materialen Replikation]]. Er stellt seine logischen Untersuchungen und Ideen u.a. in seinem "Grundriss der Philosophie V - Logik"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss5_logik.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie V - Logik (bis 2012)]</ref> (bis 2012) ausführlich dar. 
* Siegrun von Hasseln: ''Jugendrechtsberater.'' dtv, München 2002, ISBN 3-423-58029-1.
 
* Manfred Liebel: ''Kinderrechte aus Kindersicht: Wie Kinder weltweit zu ihrem Recht kommen.'' Lit, Berlin 2009, ISBN 978-3-8258-1855-5.
 
* Katharina Parr: ''[http://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/files/1539/Disserf.pdf Das Kindeswohl in 100 Jahren BGB].'' Dissertation. Universität Würzburg, 2005. (PDF; 984 KB)
'''Erkenntnistheorie'''
* Jutta Elz; Stadtjugendring Mainz (Hrsg.): ''Recht so. Ein Leitfaden für rechtliche Fragen in der Kinder- und Jugendarbeit.'' 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. 2014. [http://www.sjr-mainz.de/index.php?id=315 SJR, Mainz]
 
* Werner Terpitz, Jochen Terpitz: ''Rechte der Jugendlichen von A–Z, zwischen 14 und 18.'' 3. Auflage. dtv, München 2000, ISBN 3-423-05249-X.
[[Steiner]] definiert das [[Denken]] als das "Sich-Verbinden mit der Welt". Aber wie geht das von statten? Das Denken kann sich entweder mit der [[Wahrnehmung]] oder mit den [[Vorstellung|Vorstellungen]] oder mit den [[Idee|Ideen]] verbinden. Dieses sind die vier Säulen der [[Erkenntnis]]. Darüber hinaus unterscheidet Stiller vier [[Wikipedia:Transzendentalphilosophie|transzendentale]] [[Wikipedia:Differenz (Philosophie)|Differenzen]]. Er vertritt einen [[Wikipedia:Kritischer Realismus|Kritischen Realismus]], der über [[Wikipedia:Nicolai Hartmann|Nicolai Hartmann]], [[Wikipedia:Eduard von Hartmann|Eduard von Hartmann]] und [[Wikipedia:John Locke|John Locke]] bis zu [[Demokrit]] zurückreicht.
* ''Übereinkommen über die Rechte des Kindes – UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989.'' BMFSFJ, Bonn 1995.
 
Bei Stillers neuer [[Erkenntnistheorie]] handelt es sich um eine grundsätzliche Erweiterung der Lehren von [[Thomas von Aquin]], [[Kant]] und [[Steiner]]. Stiller stellt sie in seinem "Grundriss der Philosophie VI - Erkenntnistheorie"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss6a_erkenntnistheorie.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie VI - Erkenntnistheorie (bis 2012)]</ref> (bis 2012) ausführlich dar.
 
 
''' Negative Ethik '''
 
Stiller entwickelte ohne Kenntnis bereits vorhandener ähnlicher Bestrebungen bei [[Wikipedia: Henning Ottmann|Henning Ottmann]] und in der gerade auch in [[Wikipedia:Münster|Münster]] besonders starken [[Wikipedia:Medizinethik|Medizinethik]] eine sich als [[Wikipedia:Universalismus (Philosophie)|universelle]] [[Ethik]] verstehende "Negative Ethik", mit der er sich sowohl vom [[Utilitarismus]] [[Wikipedia:Jeremy Bentham|Benthams]] und [[John Stuart Mill|Mills]], wie auch von der [[Wikipedia:Deontologische Ethik|Deontologie]] [[Kant]]s abzugrenzen Versucht. Zentral für diese negarive Etkik ist das sogenannte "Nichtschadensprinzip" (nonmaleficence):
 
: "Gut ist, was niemandem schadet."
 
Der dazugehörige (neue) [[Wikipedia:Kategorischer Imperativ|Kategorische Imperativ]] (KI) lautet:
 
: "Handle immer so, dass Du nach Möglichkeit niemandem schadest."
 
Stiller glaube nicht nur, mit dieser neuen Ethik die [[Wikipedia:Kontradiktion|Widersprüche]] der [[Kant]]schen [[Ethik]] lösen, sondern auch, [[Moral]]ität  [[Wikipedia:Letztbegründung|letztbegründen]] zu könne. Er stellt dies in seinem "Grundriss der Philosophie VII - Negative Ethik"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss7_ethik.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie VII - Negative Ethik (bis 2016)]</ref> (bis 2016) ausführlich dar.
 
Stiller hat aber auch ganz neu über die Freiheit nachgedacht. In seiner Freiheitsphilosophie<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_freiheit2.pdf Joachim Stiller: Neue Freiheitsphilosophie - Essay (bis 2018)]</ref> setzt er die Freiheit in eine Beziehung zum Menschenbild.
 
 
''' Ästhetik'''
 
In der [[Ästhetik]] vertritt Stiller einen radikalen ästhetischen [[Wikipedia:Subjektivismus|Subjektivismus]]. Stiller glaubt nachweisen zu können, dass dieser radikale ästhetische Subjektivismus bereits bei [[Plotin]] voll ausgebildet ist. Auch Plotin spircht nicht nur von einem reinen Geschmacksurteil, sondern macht dieses am eigenen, an sich subjektiven Gefallen fest. In Anlehnung an Plotin formuliert Stiller den radikalen ästehetischen Subjektivismus wie folgt:
 
: "Schön ist, was gefällt."
 
Mehr lässt sich über [[Wikipedia:Schönheit|das Schöne]] nicht sagen, so Stillers Überzeugung. Er stellt dies in seinem "Grundriss der Philosophie VIII - Ästhetik"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss8_aesthetik.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie VIII - Ästhetik (bis 2016)]</ref> (bis 2016) ausführlich dar.
 
Dies sind die wichtigsten Themen aus dem "Grundriss der Philosophie" von Joachim Stiller.
 
 
''' Sprachphilosophie '''
 
In der [[Sprachphilosophie]]geht es um Stillers [[Sprechakttheorie]] im allgemeinen, um das Thema "Denken und Sprache", um die Frage, wie Begriffe entstehen, die aber erst nur sehr allgemein beantwortet wird, um den Erkenntnisapparat, und das Thema "Sinn und Bedeutung" und um die Dreistrahligkeit der Sprache von Bühler und Liebrucks, die Stiller besonders am Herzen liegt.
 
Stiller stellt dies in seinem "Grundriss der Philosophie IX - Sprachphilosophie"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss9_sprachphilosophie.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie IX - Sprachphilosophie (bis 2013)]</ref> (bis 2013) ausführlich dar.
 
 
''' Philosophie des Geistes '''
 
In der [[Philosophie des Geistes]] geht es Stiller neben gnaz allgemeinen und grundsätzlichen Begriffen zum Thema "Bewusstsein und Geist" um die vier Ebenen des Bewusstseins vom Tagesbewusstsein abwerts bi in die Tiefenschichten des Bewusstseins, um seine Spiegeltheorie des Gehirns und natürlich auch um eine kurze Einführung in die historische Entwicklung des [[Leib-Seele-Problem]]s.
 
Stiller stellt dies in seinem "Grundriss der Philosophie IX - Philosophie des Geises"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss10_philosophiedesgeistes.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie X - Philosophie des Geises (bis 2016)]</ref> (bis 2016) ausführlich dar.
 
 
''' Religionsphilosophie '''
 
In der [[Religionsphilosophie]] geht es Stiller neben allgemeinen religionsphilosophischen und relitionstheologischen Fragen um die acht Weltreligionen, um das Thema "[[Gottesbeweis]]e", um die vielfältigen Eigenschaften Gottes im Sinne der natürlichen Theologie und um Stillers Thesen zur Reform der katholischen Kirche.
 
Stiller stellt dies in seinem "Grundriss der Philosophie XI - Religionsphilosophie"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss11_religionsphilosophie.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie XI - Religionsphilosophie (bis 2013)]</ref> (bis 2013) ausführlich dar.
 
 
''' Geschichtsphilosophie '''
 
In der [[Geschichtsphilosophie]] bricht Stiller noch einmal eine Lanze für den [[Historischer Materialismus|Historischen Materialismus]] von [[Karl Marx|Marx]] und [[Friedrich Engels|Egeles]] und versucht ihn in einer einzigartigen Synthes mit der anthroposophischen Geschcithsphilosophie von [[Rudolf Steiner]] in eins zusammenzudenken. Stiller sieht darin absolut keinen Widerspruch. Ganz im Gegenteil, er ist sogar der Meinung, dass beide Ansätze nicht nur nicht im Widerspruch stehen, sondern sich sogar gegenseitig ergänzen und befruchten könnten.
 
Stiller stellt dies in seinem "Grundriss der Philosophie XII - Geschcihtsphilosophie"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss12_geschichtsphilosophiex.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie XII - Geschichtsphilosophie (bis 2016)]</ref> (bis 2016) ausführlich dar.
 
 
''' Politische Philosophie '''
 
In der [[Politische Philosophie|Politischen Philosophie]] geht es Stiller sehr allgemein um das Thema [[Gerechtigkeit]], um die [[Rechtsphilosophie]] und um die [[Staatsphilosophie]]. In einem Nachtrag zur Staatsphilosophie von 2017 entwickelt Stiller eine neue Staatsleere, die die alte und heute immer noch gebräuchliche Staatseere von [[Polybios]] nicht nur erweitern, sondern nach Möglichkeit "ganz" ablösen soll.
 
Stiller stellt dies in seinem "Grundriss der Philosophie XIII - Politische Philosophie"<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_grundriss13_politische_philosophie.pdf Joachim Stiller: Grundriss der Philosophie XIII - Politische Philosophie (bis 2017)]</ref> (bis 2017) ausführlich dar.
 
 
''' Sonstiges '''
 
Stiller entwickelte über seinen "Grundriss" hinaus eine neue [[Handlungstheorie (Philosophie)|Handlungstheorie]]<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_handlungstheorie2.pdf Joachim Stiller: Neue Handlungstheorie (2014)]</ref> (2014) und eine neue [[Sprechakttheorie]]<ref>[http://joachimstiller.de/download/philosophie_sprechakttheorie2.pdf Joachim Stiller: Neue Sprechakttheorie (2017)]</ref> (2017).
 
=== Das naturwissenschaftliche Werk ===
 
Stiller hat eine Neubegründung der [[Relativitätstheorie]]<ref>[http://joachimstiller.de/download/sonstiges_relativitaetstheorie1.pdf Joachim Stiller: Zur Neubegründung der Relativitätstheorie I (2008-2012)]</ref><ref>[http://joachimstiller.de/download/sonstiges_relativitaetstheorie2.pdf Joachim Stiller: Zur Neubegründung der Relativitätstheorie II (2009)]</ref><ref>[http://joachimstiller.de/download/sonstiges_relativitaetstheorie3.pdf Joachim Stiller: Zur Neubegründung der Relativitätstheorie III (2013-2016)]</ref> (2008-2016) ausgearbeitet, aber auch über die [[Kosmologie]]<ref>[http://joachimstiller.de/download/sonstiges_kosmologie.pdf Joachim Stiller: Zur Kosmologie des Weltalls (2008-2020)]</ref> im Allgemeinen (2009-20) und die [[Wikipedia:Dunkle Materie|Dunkle Materie]]<ref>[http://joachimstiller.de/download/sonstiges_wasserstoffhypothese2.pdf Joachim Stiller: Zur Wasserstoffhypothese der Dunklen Materie (2012-2016))]</ref> (DM) im Besonderen (2012-2016) geforscht und gearbeitet. Er entwickelte das "Kosmologische Trilemma"<ref>[http://joachimstiller.de/download/sonstiges_kosmologisches_trilemma.pdf Joachim Stiller: Kosmologisches Trilemma (2012-2016))]</ref> (2012-2016) als neues kosmologisches Frageparadigma im Zusammenhang mit der Modellierung des Weltalls.
 
=== Das künstlerische Werk ===
 
Stiller hat vor allem Objekte (ca. 200) und Zeichnungen (ca. 300) geschaffen. Dabei hat er sich vor allem an [[Joseph Beuys]] orientiert, von dem er als von „seinem großen Lehrer“ spricht. Stiller versteht sich als Beuys-Schüler in der zweiten Generation.
 
== Einzelausstellungen ==
 
* 2000 [[Wikipedia:Berufsförderungswerk Hamm|Berufsförderungswerk Hamm]] (bfw hamm)
 
== Zitate ==
: "Ja, der Nationalökonomsiche Kurs... Den kannst Du komplet in die Tonne treten, und man kann nur dringend empfehlen, GA 340 und 341 umgehend vom Markt zu nehmen..." (Joachim Stiller).
 
: "Rudolf Steiner hat mir mal gesagt, dass ihm im Nationalökonomischen Kurs ein echter Fehler unterlaufen ist..." (Joachim Stiller).
 
: "Die meisten Anthroposophen sind Rudolf Steiner total verfallen, und das völlig unkritisch. Heute wäre allerdings ein kritischer Umgang mit der Anthroposophie dringend notwendig, denn unser Überleben hängt davon ab..." (Joachim Stiller)
 
: "Der Antidualismus ist der Versuch, die Menschheit für immer in den Abgrund des Materialismus zu stoßen... Man kann da nur ausdrücklich vor warnen... Dumm nur, dass auch Steiner ein Antidualist und (Erkenntnis)Monist war... Übrigens völlig zu Unrecht... Denn eigentlich ist Steiner kein Erkenntnis"monist", sondern ein Erkenntnisdialektiker... Und das ist etwas völlig anderes... Einen "Erkenntnismonismus" in Steiners Sinne "gibt" es eigentlich gar nicht..." (Joachim Stiller)
 
: "Neues soziales Hauptgesetz: Keine sprachliche Äußerung nur für sich selbst, sondern immer auch für den anderen." (Joachim Stiller)
 
: "Um es noch einmal deutlich zu sagen, aber Europa ist "kein" sozialer Organismus, sondern eine "soziale Architektur"... In diesem Punkt stehe ich total auf Kriegsfuß praktisch mit der gesamten Anthroposophie..." (Joachim Stiller)
 
: "Viele Anthroposophen machen die Irrtümer zum Eigentlichen, und nicht die Wahrheit." (Joachim Stiller)
 
== Schriften (eine Auswahl) ==
* Lektüre für Augenblicke 1 - Aphorismen und Sinnsprüche 1 - 11, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-4681-8 [https://www.amazon.de/s?k=9783742746818 Suche auf Amazon]
* Lektüre für Augenblicke 2 - Aphorismen und Sinnsprüche 12 - 22, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-4634-4 [https://www.amazon.de/s?k=9783742746344 Suche auf Amazon]
* Lektüre für Augenblicke 3 - Aphorismen und Sinnsprüche 23 - 33, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-4586-6 [https://www.amazon.de/s?k=9783742745866 Suche auf Amazon]
* Lektüre für Augenblicke 4 - Aphorismen und Sinnsprüche 34 - 44, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-4324-4 [https://www.amazon.de/s?k=9783742743244 Suche auf Amazon]
* Lektüre für Augenblicke 5 - Aphorismen und Sinnsprüche 45 - 55, eBook, Neobooks, 2019, ISBN 978-3-7502-1254-1 [https://www.amazon.de/Lekt%C3%BCre-f%C3%BCr-Augenblicke-Aphorismen-Sinnspr%C3%BCche-ebook/dp/B083R14C1W/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&dchild=1&keywords=Stiller+Lekt%C3%BCre+f%C3%BCr+Augenblicke+5+Joachim&qid=1602822100&sr=8-1 Suche auf Amazon]
* Gesammelte Gedichte 1- Gedichte 1 - 6, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-4705-1 [https://www.amazon.de/s?k=9783742747051 Suche auf Amazon]
* Gesammelte Gedichte 2- Gedichte 7 - 14, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-4693-1 [https://www.amazon.de/s?k=9783742746931 Suche auf Amazon]
* Versuche über den sozialen Organismus, eBook, Neobooks, 2. Auflage, 2018, ISBN 978-3-7427-4661-0 [https://www.amazon.de/s?k=9783742746610 Suche auf Amazon]
* Versuche über die soziale Kunst, eBook, Neobooks, 2. Auflage, 2018 ISBN 978-3-7427-4660-3 [https://www.amazon.de/s?k=9783742746603 Suche auf Amazon]
* Husserl: Die Krisis der europäischen Wissenschaften – Eine Besprechung,  eBook, Neobooks, 2. Auflage  2015, ISBN 978-3-7380-4936-7 [https://www.amazon.de/s?k=9783738049367 Suche auf Amazon]
* Nietzsche: Ecce home – Eine Besprechung, eBook, Neobooks,  2015, ISBN 978-3-7380-4946-6 [https://www.amazon.de/s?k=9783738049466 Suche auf Amazon]
* Thomas Nagel: Was bedeutet das alles? – Eine Besprechung, eBook, Neobooks, 2. Auflage, 2015, ISBN 978-3-7380-1583-6  [https://www.amazon.de/s?k=9783738015836 Suche auf Amazon]  
* Karl Jaspers: Einführung in die Philosophie – Eine Besprechung, eBook, Neobooks, 2016, ISBN 978-3-7380-1584-3 [https://www.amazon.de/s?k=9783738015843 Suche auf Amazon]
* Plotin: Enneaden – Eine Besprechung, eBook, Neobooks, 2016, ISBN 978-3-7380-1428-0 [https://www.amazon.de/s?k=9783738014280 Suche auf Amazon]
* Was ist Sein? Eine Fundamentalontologie, eBook, Neobooks, 2016, ISBN 978-3-7380-5905-2 [https://www.amazon.de/s?k=9783738076080 Suche auf Amazon]
* Grundriss der Philosophie, eBook, Neobooks, 2019, ISBN 978-3-7485-8752-1 [https://www.amazon.de/s?k=9783748587521 Suche auf Amazon]
* Spirituelle Anthropologie - Philosophie, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-4657-3 [https://www.amazon.de/s?k=9783742746573 Suche auf Amazon]
* Zur Naturphilosophie - Philosophie, eBook, Neobooks, 2016, ISBN 978-3-7380-4910-7 [https://www.amazon.de/s?k=9783738049107 Suche auf Amazon]
* Ontologie und Metaphysik - Philosophie, eBook, Neobooks, 2016, ISBN 978-3-7380-1963-6 [https://www.amazon.de/s?k=9783738019636 Suche auf Amazon]
* Zur Logik - Philosophie, eBook, Neobooks, 2016, ISBN 978-3-7380-1975-9 [https://www.amazon.de/s?k=9783738019759 Suche auf Amazon]
* Zur Erkenntnistheorie - Philosophie, eBook, Neobooks, 2016, ISBN 978-3-7380-2002-1 [https://www.amazon.de/s?k=9783738020021 Suche auf Amazon]
* Negative Ethik - Philosophie, eBook, Neobooks, 2017, ISBN 978-3-7380-9307-0 [https://www.amazon.de/s?k=9783738093070 Suche auf Amazon]
* Zur Ästhetik - Philosophie, eBook, Neobooks, 2. Auflage, 2017, ISBN 978-3-7380-4902-2 [https://www.amazon.de/s?k=9783738049022 Suche auf Amazon]
* Religionsphilosophie und philosophische Theologie - Philosophie, eBook, Neobook, 2015, ISBN 978-3-7380-1579-9 [https://www.amazon.de/s?k=9783738015799 Suche auf Amazon]
* Das Problem der Dunkle Materie gelöst! – Zur Wasserstoffhypothese der Dunklen Materie, eBook, Neobooks, 2. Auflage 2017, ISBN 978-3-7380-5905-2 [https://www.amazon.de/s?k=9783738059052 Suche auf Amazon]
* Zur Neubegründung der Relativitätstheorie – Das Postulat eines absoluten Bezugssystems, eBook, Neobooks, 2. Auflage, 2017, ISBN 978-3-7380-4903-9 [https://www.amazon.de/s?k=9783738049039 Suche auf Amazon]
* Zur Kosmologie – Neue Gesichtspunkte zur Modellierung des Weltalls, eBook, Neobooks, 2. Auflgate 2017, ISBN 978-3-7502-2645-6 [https://www.amazon.de/s?k=9783750226456 Suche auf Amazon]
* Zur Geschichte der Wirtschaftstheorie, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-1739-9 [https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Joachim+Stiller+Zur+Geschichte+der+Wirtschaftstheorie Suche bei Googel]
* Neue klassische Theorie, eBook, Neobooks, 2018, ISBN  978-3-7427-1753-5 [https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&ei=vMR9X6TeCI6dsAeSryo&q=Joachim+Stiller+Neue+klassische+Theorie&oq=Joachim+Stiller+Neue+klassische+Theorie&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQAzIFCCEQoAE6BggAEBYQHjoFCAAQzQI6CAghEBYQHRAeOgcIIRAKEKABOgQIIRAVUJrUAli8hQNg5ocDaABwAHgAgAGpAYgB0RCSAQQxOS41mAEAoAEBqgEHZ3dzLXdpesABAQ&sclient=psy-ab&ved=0ahUKEwikrL-ZzaLsAhWODuwKHZKXCgAQ4dUDCAw&uact=5 Suche bei Google]
* Wirtschaftliches Gleichgewicht, IS-LM-Modell, Neue Taylor-Regel, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-1718-4 [https://www.amazon.de/s?k=9783742717184 Suche auf Amazon]
* Zur Philosophie des Sozialen, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-2257-7 [https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Philosophie+des+Sozialen:+Philosophie+Joachim+Stiller&stick=H4sIAAAAAAAAAONgecTozS3w8sc9YSmnSWtOXmO04eIKzsgvd80rySypFNLjYoOyVLgEpXj10_UNDZPKC4oKi8sNNBik-LlQhXgWsZoGZGTm5BfnF2RkpiqkpBYrBOdXZSbmpOZZKSDLeOUnJmdk5ioEl2Tm5KQWAQCYkfB1iAAAAA&sa=X&ved=2ahUKEwjtwv2fzqLsAhVBDOwKHZwgA2YQ6RMwDHoECA0QAg&biw=1280&bih=910 Suche bei Google]
* Neue soziale Dreigliederung, eBook, Neobooks, 2019, ISBN 978-3-7485-9032-3 [https://www.amazon.de/s?k=9783748590323  Suche auf Amazon]
* Soziale Fünfgliederung, eBook, Neobooks, 2018, ISBN 978-3-7427-0982-0 [https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&ei=OcV9X9JfwYOL6A_596OIDg&q=Joachim+Stiller+Soziale+F%C3%BCnfgliederung&oq=Joachim+Stiller+Soziale+F%C3%BCnfgliederung&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQDDIHCCEQChCgAToFCCEQoAE6BggAEBYQHjoICCEQFhAdEB5Qr5QDWM7EA2Da4QNoAHAAeACAAX6IAZYRkgEEMTUuOJgBAKABAaoBB2d3cy13aXrAAQE&sclient=psy-ab&ved=0ahUKEwiS4ITVzaLsAhXBwQIHHfn7COEQ4dUDCAw Suche bei Google]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://wiki.muenster.org/index.php/Joachim_Stiller MünsterWiki: Joachim Stiller]
* [https://www.kinder-und-jugendrechte.de/ Kinder- und Jugendrechte konkret] Portal zur Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte in der entwicklungspolitischen und internationalen Zusammenarbeit
* [http://de.pluspedia.org/wiki/Joachim_Stiller PlusPedia: Joachim Stiller]
* {{SEP|http://plato.stanford.edu/entries/rights-children/}}
* [http://joachimstiller.de/download/lebenslauf_tab.pdf Tabellarischer Lebenslauf von Joachim Stiller]
* [http://www.kinderrechte.gv.at/ Kinderrechte-Website] Kritische Website des österreichischen Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie & Jugend, Abteilung Jugendwohlfahrt und Kinderrechte – bietet Fakten zur UN-Kinderrechtskonvention sowie zu nationalen und internationalen Aktivitäten und Fortschritten zum Thema Kinderrechte
* [http://joachimstiller.de/download/lebensgang2.pdf Lebensgang von Joachim Stiller]
* [http://www.kinderschutzbund-bayern.de/angebote/kinderrechte-kinderleicht.html Projekt ''Kinderrechte kinderleicht!''] schulisches Trainingsprogramm für Kinder des Deutschen Kinderschutzbunds, Landesverband Bayern
* [http://joachimstiller.de/ Homepage von Joachim Stiller]
* [https://www.facebook.com/pg/Joachim-Stiller-M%C3%BCnster-110112912459329/photos/?tab=albums Sämtliche Kunstwerke auf facebook]
* [https://www.buecher.de/ni/search_search/quick_search/q/cXVlcnk9Sm9hY2hpbStTdGlsbGVyJnJlc3VsdHM9MTU=/ Lieferbare Titel bei Bücher.de]
* [https://www.thalia.de/suche?utf8=%E2%9C%93&filterPATHROOT=&sq=Joachim+Stiller Lieferbare Titel bei Thalia.de]
*''[http://aphorismen-archiv.de/S4238.html Aphorismen-Archiv]''
*''[http://aphoristiker-archiv.de/S4238.html Aphoristiker-Archiv]''


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


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Version vom 5. Juli 2018, 04:15 Uhr

Als Kinderrechte im engeren Sinne werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention (im Folgenden UN-KRK), die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist, woraus sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten lässt. Dieser Beschluss war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg, an dessen Anfang die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 stand.

Im übernationalen Bereich hat auch das Haager Minderjährigenschutzabkommen Bedeutung.

Deutsche Kinder- und Jugendlichenrechte im weiteren Sinn, sind Positionen, wie sie auch im SGB VIII, im JGG, im Familienrechtabschnitt des BGB, in Landesschulgesetzen und z. B. sehr deutlich im Gesetz über die religiöse Kindererziehung (KErzG) – dort allerdings erst ab einem gewissen Alter – festgehalten werden.

Grundlegende Kinderrechte

In der UN-KRK werden alle Personen unter 18 Jahren als Kinder definiert und es wird bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen. Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel sowie drei Zusatzprotokolle zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern. In vielen Punkten ähneln diese Artikel den Grundrechtskatalogen westlicher Prägung. So werden darin etwa Meinungs-, Religions- und Informationsfreiheit thematisiert.

Den Kinderrechten in der UN-KRK liegen vier zentrale Grundprinzipien zugrunde, die der „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ in Genf als „Allgemeine Prinzipien“ (general principles) definiert hat. Diese allgemeinen Prinzipien finden sich in den Artikeln 2, 3, 6 und 12.[1]

  • Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Der Staat ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen. Die Aufhebung von Diskriminierung steht besonders im Vordergrund, da bereits in der Präambel explizit die Gleichbehandlung aller Menschen von Geburt an hervorgehoben wird.
  • Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Das Generalprinzip der Orientierung am Kindeswohl verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist.
  • Entwicklung (Artikel 6): Das Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung.
  • Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12): Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden.[1]

Darüber hinaus finden sich zahlreiche weitere Rechte von Kindern, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterscheiden lassen.

  • Schutzrechte (Protection): Rechte auf Schutz der Identität, der Privatsphäre, Schutz vor Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes (insofern dies nicht dem Schutz des kindlichen Wohlbefindens entgegensteht), Schutz vor Schädigung durch Medien, vor Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, vor Suchtstoffen, vor sexuellem Missbrauch, vor Entführung, Schutz von Kinderflüchtlingen und Minderheiten, Schutz bei bewaffneten Konflikten, Schutz in Strafverfahren und Verbot der lebenslangen Freiheitsstrafe
  • Förderrechte (Provision): Recht auf Leben und Entwicklung, auf Familienzusammenführung, auf Versammlungsfreiheit, Recht auf beide Eltern, auf Förderung bei Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, auf angemessenen Lebensstandard, auf Bildung, auf kulturelle Entfaltung, auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Entfaltung, auf Integration geschädigter Kinder, Zugang zu Medien
  • Beteiligungsrechte (Participation): Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung und -weitergabe sowie Recht auf Nutzung kindgerechter Medien

Geschichte der Kinderrechte

Bis in die Neuzeit hinein wurden Kinder jahrtausendelang von Geburt an zu den Besitztümern der Eltern gezählt. Insofern hatten die Kinder keine spezifischen Freiräume, in denen sie sich zu eigenständigen Individuen entwickeln konnten. Sie waren in ihrem Lebensweg (Schule, Ausbildung, Beruf) ausschließlich von den Wünschen ihrer Eltern abhängig und mussten sich dem Familienoberhaupt bedingungslos unterordnen. Beispielsweise hatte der pater familias im alten Rom das uneingeschränkte Recht, über Leben oder Tod seines neugeborenen Kindes zu entscheiden (ius vitae et necis).[2][1]

Frühmoderne

Erst mit der Aufklärung hat sich das Bild der Kindheit als eigenständiger Lebensabschnitt, wie wir sie heute sehen, gebildet. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Revolution (Déclaration des droits de l'homme et du citoyen, 1789) besagt in Artikel 1: „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es.“ Dabei folgen aus der expliziten Nennung der ganzen Lebensspanne als Grundlage der Rechte noch keine besonderen Überlegungen in Bezug auf Kinder. In der Folge gab es jedoch erste Verbesserungen, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsschutzes von und der Gewaltanwendung gegenüber Kindern: So wurden in Großbritannien 1833 die Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren verboten. 1896 setzte das Bürgerliche Gesetz in Deutschland „grobe Misshandlung und unangemessene Züchtigung“ durch Eltern, aber auch durch andere Bezugspersonen, wie bspw. Lehrer und Heimerzieher unter Strafe. 1899 wurden in den Vereinigten Staaten erstmals eigene Gerichte für Jugendliche institutionalisiert. Zuvor waren Kinder vor Gericht wie Erwachsene behandelt worden. Die Kindheit als schützenswerter Lebensabschnitt und mit besonderen Bedürfnissen war geboren.

Diese Entwicklungen führten zu immer expliziteren Formulierungen von kindlichen Bedürfnissen und Forderungen nach einer stärkeren rechtlichen Trennung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht. In der gleichen Zeit brachte aber besonders die Entfremdung durch die Arbeit und die Entwicklung der modernen Kleinfamilie eine Vielzahl von Problemen für die Kinder und ihre Versorgung mit sich (wie beispielsweise die Vernachlässigung von Kleinkindern in der Arbeitszeit). Die ersten Formen der Fürsorgeerziehung und des Jugendschutzes sind vor allem als Repressionsmaßnahmen zu verstehen.

Erste Hälfte des 20. Jahrhunderts

Die Genfer Erklärung

Mit Beginn des 20. Jahrhunderts und der damit verbundenen Industrialisierung sowie der Einführung der Schulpflicht gewann die Kinderrechtsbewegung zunehmend an Gewicht. So rief die schwedische Reformpädagogin und Frauenrechtlerin Ellen Key das 20. Jahrhundert zum Jahrhundert des Kindes aus. Aufgerüttelt durch das massenhafte Elend der Flüchtlingskinder nach dem Ersten Weltkrieg gründete die englische Grundschullehrerin Eglantyne Jebb das britische Komitee Save the Children. Überzeugt von der Notwendigkeit für die Interessen des Kindes einzutreten, entwarf sie ein Fünf-Punkte-Programm. Diese Children’s Charter ließ sie dem Völkerbund in Genf 1923 mit folgenden Worten zukommen: „Ich bin davon überzeugt, dass wir auf bestimmte Rechte der Kinder Anspruch erheben und für die allumfassende Anerkennung dieser Rechte arbeiten sollten.“ Die Charta wurde am 26. September 1924 von der Generalversammlung des Völkerbundes verabschiedet. Besser bekannt als Genfer Erklärung, sollte sie vor allem die Versorgung und den Schutz von Kindern in der Zwischenkriegszeit gewährleisten.[3] Darüber hinaus enthielt sie grundlegende Rechte der Kinder in Bezug auf ihr Wohlergehen. Allerdings besaß sie keinen rechtsverbindlichen Charakter. Mit der Auflösung des Völkerbundes 1946 verlor sie zudem ihre Grundlage.[4]

Janusz Korczak

Anfang der 1920er Jahre schrieb der polnische Kinderarzt und Pädagoge Janusz Korczak in seiner „Magna Charta Libertatis“ das Recht der Kinder auf eine uneingeschränkte Achtung ihrer Persönlichkeit als Grundlage sämtlicher Kinderrechte. Er war mit seiner Anschauung, dass Kinder den Erwachsenen gleichwertig und mit Respekt zu behandelnde Menschen sind, seiner Zeit weit voraus und forderte umfassende Beteiligungsrechte für Kinder.

Nachkriegszeit

Die Erklärung der Rechte des Kindes

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Vereinten Nationen zum Nachfolger des Völkerbundes. In der Folge bildeten sich zahlreiche Nebenorgane und Sonderorganisationen der UN heraus, die sich den weltweit stellenden Herausforderungen annehmen sollten. So wurde 1945 die UNESCO gegründet, die unter anderem für die Sicherung eines Grundrechts auf Bildung eintritt. 1946 wurde UNICEF, das Kinderhilfswerk der UN zur Unterstützung der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Kinder gegründet. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung von 1948 wird das Recht der Familie auf Unterstützung (Artikel 25) sowie das Recht auf Bildung (Artikel 26) zugesichert.

Seit 1953 ist UNICEF fester Bestandteil der UN und konzentriert sich auf die Hilfe für in Not lebende Kinder. Hierbei gilt das Prinzip, dass die Bedürfnisse der Kinder wichtiger sind, als jeglicher internationaler Konflikt. Mit der Gründung der UN wurde aber gleichzeitig die Erklärung der Kinderrechte von 1924 (Genfer Erklärung) aufgehoben. Aus der Absicht, die Genfer Erklärung mit wenigen Anpassungen von der UN anerkennen zu lassen, wurde nach mehrjährigen Vorarbeiten am 29. November 1959[5] die Erklärung der Rechte des Kindes von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Erstmals in der Geschichte der Kinderrechte wurde hier das Kind als eigenständiger Rechtsträger bezeichnet sowie der Begriff des Kindeswohls eingeführt. Trotz allem aber blieb auch die Erklärung der Rechte des Kindes ohne rechtliche Bindung, obwohl diese einstimmig verabschiedet wurde. Ebenfalls im Jahr 1959 wurde in der Schweiz „terre des hommes“ zur Hilfe für in Not lebender Kinder gegründet – eine deutsche Sektion gründete sich 1967. Für Unicef steht seit den 1960er Jahren nicht mehr der Kinderschutz im Fokus der Arbeit, sondern vielmehr das kindliche Wohlergehen sowie die Bekämpfung von Kinderarmut.

Buchcover: US-Psychologe Farson beklagt fehlende Kinderrechte 1974

Die Konvention über die Rechte des Kindes

Im Rahmen des internationalen Jahres des Kindes, 1979 zum 20. Jahrestag der „Erklärung der Rechte des Kindes“ durch die Vereinten Nationen ausgerufen, unterbreitete Polen den Vorschlag, die Erklärung von 1959 in einen völkerrechtlich bindenden Vertrag umzuwandeln. Am 20. November 1989, 30 Jahre nach der Erklärung der Rechte, verabschiedete die UN die internationale Kinderrechtskonvention, die erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter hatte. Sie trat am 20. November 1990 in Kraft. Der 20. November ist seitdem der Internationale Tag der Kinderrechte. „Das Übereinkommen ist insofern einmalig, als es die bisher größte Bandbreite fundamentaler Menschenrechte – ökonomische, soziale, kulturelle, zivile und politische – in einem einzigen Vertragswerk zusammenbindet“.[1]

Als charakteristisches Merkmal dieser Zeit ist ein Perspektivenwechsel vom Schutzgedanken hin zum kindlichen Wohlbefinden (und die Bekämpfung von Kinderarmut) zu konstatieren – gemäß der UN-KRK vom November 1989. Das Konzept des Kindeswohls unterscheidet sich in seinem Wirkungsgrad entscheidend von seinen Vorgängerideen, wie dem des Kinderschutzes oder dem der Kinderwohlfahrt, da dem Kind darin erstmals eigene Rechte zugestanden werden, die mit den Rechten erwachsener Personen vergleichbar sind. Kindeswohl ist ein bewusst breit angelegter Begriff, der je nach Fachdisziplin anders definiert wird, sodass die Messung kindlichen Wohlbefindens variiert.

Gegenwart

Weltkindergipfel

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Kinderrechtskonvention fand 1990 in New York der erste Weltkindergipfel statt. Dort wurde ein Programm für das Überleben, den Schutz und die Entwicklung von Kindern, insbesondere in Entwicklungsländern, verabschiedet. Der zweite Weltkindergipfel fand 2002 statt. Auf dieser zweiten Konferenz wurde unter dem Titel „A World fit for Children“ ein Abschlussdokument verabschiedet, dass weltweit die Lebenssituation der Kinder verbessern soll. Neben Vertretern von mehr als 180 Staaten, wurden zum aller ersten Mal auch Kinder und Jugendliche in der Vollversammlung der UN angehört.

Zusatzprotokolle

In der Folge ist die Kinderrechtskonvention noch durch drei Zusatzprotokolle, konkretisiert und ausgeweitet worden. Das erste Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend die Verwicklung von Kindern in bewaffneten Konflikten besagt, dass Minderjährige nicht zwangsweise zum Militärdienst eingezogen werden dürfen. Ein zweites Zusatzprotokoll betrifft das Verbot von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie. Es fordert die Staaten ausdrücklich dazu auf, diese Formen der Ausbeutung als Verbrechen zu verfolgen und unter Strafe zu stellen. Ein drittes Fakultativprotokoll sieht einen Mechanismus für Individualbeschwerden vor. Kinder können sich bei Rechtsverletzungen an den Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in Genf wenden, um ihre Rechte geltend zu machen. Dieser Schritt untermauert zugleich, dass die Kinderrechtskonvention individuelle Rechte des Kindes beinhaltet, die innerstaatlich von Behörden und Gerichten zu beachten sind. Das dritte Fakultativprotokoll wurde bis zum Januar 2014 von 45 Staaten unterzeichnet und von den notwendigen zehn Staaten ratifiziert. Damit trat es am 14. April 2014, drei Monate später, in Kraft. Deutschland hat es am 28. Februar 2012 ratifiziert.

Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen

Der Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtsausschuss / Committee on the Rights of the Child) ist ein Gremium unabhängiger Sachverständiger, das die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in den einzelnen Ländern überwacht und darüber berichtet. Der Ausschuss verfasst regelmäßig sogenannte «General Comments», Allgemeine Bemerkungen, zu verschiedenen Bestimmungen und Themenbereichen der Konvention. Er trägt damit dazu bei, die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung zu interpretieren. «General Comments» haben die Qualität von Rechtsgutachten und bieten den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Interpretation und Umsetzung der Kinderrechtskonvention.

Europäische Union

Der Vertrag von Lissabon, Artikel 2, verpflichtet die EU, den Schutz der Rechte des Kindes zu fördern. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union legt fest:

Artikel 24 Rechte des Kindes
(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.
(2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
(3) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen. Mit ihrer EU-Agenda für die Rechte des Kindes[6] bestätigt die EU ihre Absicht, dass Maßnahmen der EU, die Kinder mittelbar oder unmittelbar betreffen, so konzipiert, umgesetzt und überwacht werden, dass sie dem Grundsatz des Kindeswohls, wie er in dieser Charta und der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist, gerecht werden.

Umsetzung und Einhaltung der Rechte

Die Kinderrechtskonvention ist von allen Staaten der Welt – mit Ausnahme der USA – ratifiziert worden. Zuletzt haben sie im Oktober 2015 Somalia und der Südsudan ratifiziert.[7] Somit gilt sie für knapp zwei Milliarden Kinder und kann durchaus als eines der erfolgreichsten Menschenrechtsdokumente bezeichnet werden. Allerdings gibt es in den Ländern, trotz der rechtlichen Festschreibung, bis heute sehr unterschiedliche Fortschritte in der Umsetzung und Kontrolle. Aufgedeckte Mängel sind bisher weitestgehend ohne rechtliche Folgen geblieben. Verschiedene Organisationen bemängeln, dass fast 20 Jahre nach der Ratifizierung der Grad der Kinderbeteiligung faktisch äußerst niedrig ist, wenn es um die Erfüllung der ihnen zugesprochenen Rechte geht – obwohl sie laut UN-KRK „in alle sie betreffenden Angelegenheiten“ einbezogen werden sollen.[8][9][10]

Die Einführung eines Individualbeschwerderechtes für Kinder vor dem internationalen Gerichtshof ist eine Möglichkeit, um Verstöße gegen die UN-KRK effektiver zu ahnden.

Im Prinzip soll die Einhaltung der Kinderrechte durch ein spezielles „Monitoring“ gewährleistet werden. Als Grundlage dafür dienen einerseits die obligatorischen Berichte zur Umsetzung der Konvention in den beteiligten Staaten, welche diese alle fünf Jahre dem „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ (Kinderrechtsausschuss) vorlegen müssen. Der erste Staatenbericht wurde zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-KRK fällig. Andererseits werden vom UN-Ausschuss neben den jeweiligen Regierungen der Länder auch zivilgesellschaftliche Institutionen gehört. In vielen Ländern wacht zu diesem Zweck eine „National Coalition“, also ein Bündnis aus mehreren Kinderrechtsorganisationen, über die Einhaltung der staatlichen Verpflichtungen.

Nach Angaben von terre des hommes wurden seit der Verabschiedung 1989 durchaus einige Fortschritte erzielt: Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Konvention entstanden; die Kindersterblichkeit ist weltweit gesunken. Die Einschulungsrate von Jungen und Mädchen hat sich auf 85 Prozent erhöht (2006). Die weibliche Genitalverstümmelung ist fast überall gesetzlich verboten. Rund 100.000 ehemalige Kindersoldaten wurden zwischen 2001 und 2006 demobilisiert. Inzwischen sind in über 100 Staaten körperliche Züchtigungen in Schulen verboten. Andererseits verweist terre des hommes auf noch immer große Missstände: Trotz Verbot der Genitalverstümmelung werden in 26 Ländern Afrikas und im Jemen täglich 8.000 Mädchen beschnitten. Trotz Demobilisierung ist der Einsatz von 250.000 Kindersoldaten in 19 Konfliktgebieten dokumentiert. Täglich sterben 16.000 Kinder unter fünf Jahren (Stand 2015, 2002 waren es noch 25.000),[11] die meisten an Krankheiten wie Durchfall, Masern oder Lungenentzündung. Hunderttausende Kinder infizieren sich jährlich mit dem HI-Virus. In den Entwicklungsländern ist jedes vierte Kind unter fünf Jahren untergewichtig und bleibt deshalb in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung zurück. Das Recht auf Bildung ist vielen Kindern verwehrt. Etwa 75 Millionen Kinder besuchen keine Schule, mehr als die Hälfte davon sind Mädchen. Mehr als fünf Millionen Kinder[12] leiden unter Zwangsarbeit oder Schuldknechtschaft und jährlich werden über eine Million von Menschenhändlern verkauft. Vermutlich mehr als 1,8 Millionen Minderjährige werden sexuell ausgebeutet für Prostitution und Pornografie. Weltweit sitzen eine Million Menschen unter 18 Jahren in Haftanstalten ein.

Buchdeckel: Alle Kinder- und Jugendlichenrechte, vorgestellt von Günther 2003

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundesrat erst im Frühjahr 2010 für eine Kehrtwende hinsichtlich der Kinderrechte gesorgt, indem er für die Rücknahme der 1992 ratifizierten Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention votierte. Bis zu dieser Entscheidung stand also nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch im Fall von Deutschland die konsequente Umsetzung der UN-Konvention aus. Flüchtlingskinder verloren beispielsweise zuvor mit Vollendung des 16. Lebensjahres ihr Recht als Kinder im Sinne der Gesetzgebung zu gelten. In der Praxis bedeutete diese Einschränkung, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in Deutschland asylverfahrensrechtlich wie Erwachsene behandelt wurden und deswegen in Abschiebehaft genommen werden konnten. Damit hat die bundesdeutsche Gesetzgebung Jahre lang gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung verstoßen, nach dem allen Kindern die gleichen Rechte zugestanden werden müssen.

Zudem kritisierte das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 9. Februar 2010, dass bei der bisherigen Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze kein kindspezifischer Bedarf ermittelt wird. Derzeit leiten sich die Bedarfssätze für Kinder von den Regelsätzen der Erwachsenen ab. Das Gericht stellte jedoch klar, dass „Kinder keine kleinen Erwachsenen sind“. Die Bundesregierung ist demnach aufgefordert, die Hartz-IV-Regelsätze neu zu berechnen – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.

Zur Wahrung der Kinderrechte in Deutschland haben sich bundesweit rund 100 national tätige Organisationen und Initiativen zusammengeschlossen. Zu diesem Zweck ist regelmäßig ein Alternativ- oder Schattenbericht zu verfassen, in dem die offiziellen Informationen der Regierung kritisch kommentiert und ergänzt werden. Dabei sind die Bundesregierung (Vertretung der Bundesrepublik Deutschland) und die National Coalition (prozessbegleitende Nichtregierungsorganisation) für die völkerrechtliche Verantwortung und das strategische Management zuständig. Die Datenerhebung und Berichterstattung übernehmen das Deutsche Jugendinstitut und das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Verantwortlich für das Beschwerdemanagement sind der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sowie die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Beschwerdeanlaufstelle. Die Bewertung und Einschätzung von Zukunftsperspektiven nehmen auf nationaler Ebene die Kinderkommission wie der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung und die Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes (Gremium ausgewählter Persönlichkeiten) vor.

Österreich

Österreich hat die Kinderrechtskonvention am ersten Unterzeichnungstag, 26. Januar 1990, unterzeichnet. Am 6. August 1992 wurde das Abkommen ratifiziert und trat 30 Tage später formal in Kraft. Seither sind eine Reihe an Gesetzen beschlossen bzw. verändert worden, die der Konvention entsprechen.[13] In Teilbereichen wurde die Konvention allerdings bis heute nicht umgesetzt. So wurden im 2011 beschlossenen Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern nur acht von insgesamt 43 Paragraphen in die österreichische Verfassung aufgenommen.[14] Aufgrund eines Erfüllungsvorbehalts ist die Kinderrechtskonvention selbst zudem nicht direkt anwendbar, das heißt, Gerichte und Behörden können sich bei Entscheidungen nicht direkt auf sie berufen.[15]

Kinderrechte in Deutschland

Insgesamt ist für Deutschland zu bilanzieren, dass sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges ein gravierender Wandel vollzogen hat: Kinder werden heute rechtlich nicht mehr als Objekte, sondern als Subjekte, d. h. Träger eigener Rechte anerkannt.

Während die Erziehung im Nationalsozialismus vom Säuglingsalter an auf Härte angelegt war, darauf abzielte, den Willen des Kindes zu brechen, rassistische Inhalte zu vermitteln und Nationalsozialisten millionenfach Kinder ermordeten, wurden mit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1949 erste auf Kinder bezogene Rechte verbindlich: unter anderem der Schutz der Familie (Art. 6 GG) und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG); dabei blieben Kinder als eigenständige Rechtssubjekte jedoch unerwähnt.

Vor allem die Kinderladenbewegung brachte in den 1970er Jahren in Deutschland die Diskussion um die antiautoritäre Erziehung und damit auch die Kinderrechte auf die Tagesordnung. In Folge wurde im Jahr 1973 die körperliche Züchtigung an bundesdeutschen Schulen verboten – wobei nach einem OLG-Urteil in Bayern von 1979 auch weiterhin ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht bestand. In der DDR war diese bereits seit 1949 untersagt.

Im Zuge der umfassenden Sorgerechtsreform im Jahre 1980 wurde die „elterliche Gewalt“ von der „elterlichen Sorge“ abgelöst. Zudem wurde der § 1626 Abs. 2 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt, der erstmals ein Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen bei allen Kindschaftssachen, die sie betreffen, verbindlich machte.

Im nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführten (und in modifizierter Form bis heute gültigen) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) werden Kinder explizit als Träger eigener Rechte verstanden. Deutlich wird dies beispielsweise in dem von den Eltern unabhängigen Beratungs- und Betreuungsanspruch der Kinder durch das Jugendamt oder in dem 1996 ergänzten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes dreijährige Kind (statt für die Eltern). Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 wurden zum einen eheliche und nichteheliche Kinder weitestgehend gleichgestellt, zum anderen bekamen Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 Abs. 1 BGB), sowie die Möglichkeit, Kindern in Verfahren, welche die elterliche Sorge betreffen, einen Verfahrenspfleger (seit 1. September 2009: Verfahrensbeistand) als „Anwalt des Kindes“ zur Seite zu stellen.[1]

Das 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung sichert Kindern in Deutschland auch in der Familie das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zu. Damit gibt es in Deutschland kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr.

Trotz mehreren Initiativen sowie der zweimaligen Aufforderung (1994 und 2004) durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes steht die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland noch immer aus. Zwar werden Kinder in Art. 6 Abs. 2 GG erwähnt, allerdings nur als Objekte: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Damit besitzen Kinder keine eigene verfassungsrechtliche Stellung und können nur von den Eltern abgeleitete Rechte einklagen. Die Bundesrepublik Deutschland kommt bis heute der in Art. 4 der UN-KRK enthaltenen Verpflichtung, alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen „zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte“ zu treffen, nicht im vollen Umfang nach. Mit der Aufnahme der Kinderrechte als Grundrecht würde Deutschland jedoch nicht nur der neuen Sicht auf Kinder als eigenständige Rechtssubjekte Rechnung tragen, sondern zugleich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 24) in nationales Recht umsetzen.[16][17]

Problematisch bleiben so umfangreiche Aktivitäten wie Sport treiben im Verein, die an sich sehr positiv sind, durch Beschimpfung, Bedrohung, Mobbing durch Trainer und andere Sportler/innen jedoch Kinderrechte beeinträchtigen können.[18]

Nationaler Aktionsplan Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010 (NAP)

Bei dem nationalen Aktionsplan „Für ein kindgerechtes Deutschland“ handelt es sich um ein vielfältiges Maßnahmebündel, das Deutschland infolge der Vereinbarungen des zweiten Weltkindergipfels auf dem Weg gebracht hat.[19]

Dabei stehen folgende sechs Ziele im Mittelpunkt:

  1. Chancengerechtigkeit durch Bildung
  2. Aufwachsen ohne Gewalt
  3. Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen
  4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  5. Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder
  6. Internationale Verpflichtungen

Zwischen 2005 und 2010 standen in diesen Bereichen ca. 170 verschiedene Maßnahmen auf der Agenda. Eventuelle Probleme, Schwachstellen und Defizite müssen schnellst möglich identifiziert und ausgebessert werden. Daneben besteht der wichtigste Handlungsbedarf auch in Zukunft darin, allen Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen. Das bedeutet einerseits die Kinder weiter zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären, und sie andererseits auch bei dem Gebrauch ihrer Rechte zu unterstützen. Diese Kernziele gelten über Deutschlands Grenzen hinaus.

Siehe auch

Literatur

  • Theresa Behrends, Ralf Meyer, Johanna Mierendorff (Redaktion): Themenschwerpunkt: Kinderrechte – Menschenrechte. In: Berliner Debatte Initial. Heft 2/2017, ISBN 978-3-945878-53-8.
  • Manfred Günther: Fast alles, was Jugendlichen Recht ist. HVD, Berlin 2003, ISBN 3-924041-23-7.
  • Ulrike Hinrichs: Zu Recht finden. Verlag an der Ruhr, Mülheim 2010, ISBN 978-3-8346-0572-6.
  • Siegrun von Hasseln: Jugendrechtsberater. dtv, München 2002, ISBN 3-423-58029-1.
  • Manfred Liebel: Kinderrechte aus Kindersicht: Wie Kinder weltweit zu ihrem Recht kommen. Lit, Berlin 2009, ISBN 978-3-8258-1855-5.
  • Katharina Parr: Das Kindeswohl in 100 Jahren BGB. Dissertation. Universität Würzburg, 2005. (PDF; 984 KB)
  • Jutta Elz; Stadtjugendring Mainz (Hrsg.): Recht so. Ein Leitfaden für rechtliche Fragen in der Kinder- und Jugendarbeit. 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. 2014. SJR, Mainz
  • Werner Terpitz, Jochen Terpitz: Rechte der Jugendlichen von A–Z, zwischen 14 und 18. 3. Auflage. dtv, München 2000, ISBN 3-423-05249-X.
  • Übereinkommen über die Rechte des Kindes – UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989. BMFSFJ, Bonn 1995.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Jörg Maywald: UN-Kinderrechtskonvention: Bilanz und Ausblick. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 38/2010, S. 9–13.
  2. Kinderrechte Spezial: Die Geschichte der UN-Kinderrechtskonvention. Deutsches Kinderhilfswerk; abgerufen am 3. Februar 2011.
  3. humanium.org Der dt. Wortlaut der Genfer Erklärung
  4. humanium.org
  5. un.org (PDF)
  6. Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (PDF; 97 kB), Europäische Kommission, 15. Februar 2011, Kom(2011) 60
  7. Süddeutsche: Somalia und Südsudan ratifizieren Kinderrechtskonvention
  8. Manfred Liebel: Kinderrechte aus Kindersicht: Wie Kinder weltweit zu ihrem Recht kommen. Lit. Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-8258-1855-5.
  9. Ahmad Alhendawi: Das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Abgerufen am 10. Dezember 2015.
  10. 18. Kindern eine Stimme geben terre des hommes fördert die Teilhabe von Kindern. (PDF, Jahresbericht 2014) Terre des hommes Deutschland; abgerufen am 9. Dezember 2015.
  11. Under-Five Mortality Dashboard. A Promise Renewed, abgerufen am 3. Juni 2017 (english, Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jahren; Daten je nach Staat zum Teil rückwärts bis ab 1950 abrufbar).
  12. Kinder in Zwangsarbeit. (PDF, Jahresbericht 2014) Terre des hommes Deutschland; abgerufen am 9. Dezember 2015.
  13. Kinderrechte in Österreich. kinderrechte.gv.at, abgerufen am 10. Dezember 2015.
  14. APA, Daniela Neubacher: Kinderrechte werden in Verfassung verankert. 13. Januar 2011, abgerufen am 20. November 2012.
  15. Claudia Schachinger: Oesterreich_Verfassung.pdf Kinderrechte in Österreichs Verfassung. (PDF) 20. Januar 2011, abgerufen am 11. März 2015.
  16. Lore Maria Peschel-Gutzeit: Kinderrechte Spezial: Kinderrechte ins Grundgesetz. Infostelle des Deutschen Kinderhilfswerkes; abgerufen am 15. Juni 2014.
  17. Kinderrechte Spezial: Kampagne Kinderrechte ins Grundgesetz. Infostelle des Deutschen Kinderhilfswerkes; abgerufen am 15. Juni 2014.
  18. Arnd Krüger: Kinderrechte. Leistungssport (Zeitschrift) 45(2015), 3, 40.
  19. Eine kindergerechte Welt. Vereinte Nationen: Abschlussdokument der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zu Kindern, New York 2002, S. 2.
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