Rechtsprechung und Die unendliche Geschichte: Unterschied zwischen den Seiten

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Unter '''Rechtsprechung''' ({{enS|''jurisdiction''}}) versteht man im Rahmen der [[Rechtspflege]] die von der [[Judikative]] ausgehende [[Judikatur]].  
'''Die unendliche Geschichte''' ist ein erstmals 1979 im [[Wikipedia:Thienemann Verlag|Thienemanns Verlag]] erschienener [[Wikipedia:Roman|Roman]] von [[Wikipedia:Michael Ende|Michael Ende]]. Das Werk ist ein zugleich märchenhafter, phantastischer und romantischer [[Wikipedia:Bildungsroman|Bildungsroman]]<ref>Marcus Schnöbel, ''Erzählung und Märchen. Untersuchung zu Michael Endes „Die unendliche Geschichte“,'' S.&nbsp;129. ([http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2001/604/pdf/p010016.pdf PDF])</ref> und gehört inzwischen zu den neuen Klassikern der [[Wikipedia:Kinder- und Jugendliteratur|Kinder- und Jugendliteratur]].<ref>[http://www.martinschlu.de/literatur/jugend/neueklassik.htm Neue Klassiker der Jugendliteratur]</ref><ref>[http://www.buechervielfalt.de/die-unendliche-geschichte/ ''Die unendliche Geschichte'' bei büchervielfalt.de]</ref> Obwohl als Jugendbuch veröffentlicht, wird ''Die unendliche Geschichte'' auch von Erwachsenen aller Bevölkerungs- und Bildungsschichten gelesen.


== Allgemeines ==
Der Großteil der Handlung spielt in einer [[Wikipedia:Parallelwelt|Parallelwelt]], Phantásien genannt, die durch das [[Wikipedia:Figuren und magische Gegenstände in der Unendlichen Geschichte#Das Nichts|„Nichts“]] zerstört wird&nbsp;– immer größere Teile des Reiches verschwinden einfach, ohne dass etwas davon zurückbleibt. Eine Art Rahmenerzählung besteht aus Sequenzen, die in der Menschenwelt angesiedelt sind. Jede dieser Welten stellt eine der beiden Hauptpersonen des Romans. Bastian Balthasar Bux ist ein Menschenjunge, der zunächst nur einen Roman über das Land Phantásien liest, doch die Geschichte wird für ihn mehr und mehr zur Wirklichkeit. Schließlich wird er selbst ein Teil davon, bis er kurz davorsteht, sich in der Phantasiewelt zu verlieren. Atréju hingegen ist ein junger phantásischer Jäger, der im Auftrag der kranken Herrscherin des Reiches, der Kindlichen Kaiserin, nach der Ursache für ihre Krankheit sucht, um dadurch Phantásien zu retten. Er wird später zu Bastians Freund und hilft ihm, den Weg zurück nach Hause zu finden.
Der Jurist Karl August Bettermann verstand unter Rechtsprechung „für Recht erkennen, entscheiden, was rechtens ist“.<ref>Karl August Bettermann, ''Rechtsprechung/rechtsprechende Gewalt'', in: Josef Isensee, Paul Kirchhof: ''Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland'', Band III, Heidelberg 1996, Rn. 38.</ref> Danach ist jede staatliche Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten durch einen am Streitgegenstand Unbeteiligten als Rechtsprechung anzusehen.<ref>Karl August Bettermann, ''Rechtsprechung/rechtsprechende Gewalt'', in: Josef Isensee/Paul Kirchhof, ''Handbuch des Staatsrechts'', Bd. III, 1996, Rn. 43.</ref> Der rechtsprechende Staat wird nicht von Amts wegen tätig, sondern nur auf Antrag eines Beteiligten ({{laS|''ne eat judex ex officio''}}, „wo kein Kläger, da kein Richter“).<ref>Karl August Bettermann, ''Rechtsprechung/rechtsprechende Gewalt'', in: Josef Isensee/Paul Kirchhof, ''Handbuch des Staatsrechts'', Bd. III, 1996, Rn. 35.</ref> Die Missachtung vorhandener [[Rechtsnorm]]en löst [[Gerichtsprozess]]e aus, wenn im Privatrecht ein Kläger und Beklagter einen Rechtsstreit beginnen oder im [[Strafrecht]] eine Anklage wegen Strafbarkeit erfolgt. [[Formelles Recht|Formell-rechtlich]] bilden die hieraus resultierenden [[Wikipedia:Urteil (Deutschland)|Urteile]] den Kern der Rechtsprechung. Diese Urteile wiederum ändern [[materielles Recht]].  


Die rechtsprechende Tätigkeit eines Richters erschöpft sich nicht in der [[Wikipedia:Subsumtion (Recht)|Subsumtion]] eines konkreten Rachverhalts unter einen bestimmten Rechtssatz, sondern in einer auf den Entscheidungsgegenstand („Sache“) bezogenen, vergegenwärtigten Konkretisierung einschlägiger, aber meist abstrakter Rechtsnormen.<ref>BVerfGE 34, 269, 287 f.</ref>
== Inhalt ==
Bastian Balthasar Bux ist ein zehn oder elf Jahre alter, in sich gekehrter Junge. Sein Vater hat den Tod seiner Frau, Bastians Mutter, nie verkraftet, flüchtet sich in seine Arbeit und beachtet seinen Sohn kaum noch. In der Schule ist der Junge ein Außenseiter und wird von seinen Klassenkameraden schikaniert. Auf der Flucht vor ihnen rettet sich Bastian in das Antiquariat des Buchhändlers Karl Konrad Koreander. Dieser liest gerade in einem geheimnisvollen Buch mit dem Titel ''Die unendliche Geschichte''. Für Bastian erscheint dies als das Buch der Bücher, denn er hat sich schon immer eine Geschichte gewünscht, die niemals endet. Als das Telefon klingelt, verlässt Koreander den Raum. Bastian kann nicht widerstehen, stiehlt das Buch und flüchtet mit ihm auf den Dachboden seiner Schule. Dort beginnt er, ''Die unendliche Geschichte'' zu lesen.


== Rechtsprechung zum Begriff ==
Diese handelt von Phantásien, dem Reich der Phantasie. Die Kindliche Kaiserin, Herrscherin dieses Reiches, ist schwer erkrankt und droht zu sterben. Indem ihre Krankheit voranschreitet, ist auch Phantásien selbst dem Untergang geweiht. Das Land und alle Wesen, die darin leben, werden nach und nach vom Nichts verschlungen, und es bleibt buchstäblich nichts von ihnen übrig. Deshalb sendet die Kindliche Kaiserin Atréju aus, einen grünhäutigen Jungen in Bastians Alter, der genau jenen Mut, jene Tapferkeit und jene Entschlossenheit besitzt, die Bastian an sich selbst so sehr vermisst. Er soll ein Heilmittel für die Kindliche Kaiserin beschaffen und so Phantásien retten. Atréju reist von Ort zu Ort und spricht mit den verschiedensten Bewohnern des Reiches. So findet er nach und nach heraus, dass er selbst nicht in der Lage ist, Phantásien zu retten. Seine Aufgabe besteht darin, ein Menschenkind nach Phantásien zu führen, das der Kindlichen Kaiserin einen neuen Namen geben kann. Nur dadurch kann sie wieder gesund werden.
Die [[Gericht]]e müssten sich mit dem Begriff der Rechtsprechung aus eigener [[Tätigkeit]] am besten auskennen. Denn Rechtsprechung ist das Bemühen der Gerichte, dem Regelwerk einer [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] Geltung zu verschaffen. Das [[Reichsgericht]] (RG) verstand im Januar 1924 unter Rechtsprechung die Gesamtheit der den Gerichten zugewiesenen Aufgaben.<ref>RG, Beschluss vom 25. Januar 1924, Az. III 882/22; RGZ 107, 320, 323 (Dampfer-Compagnie-Fall)</ref> Diese Definition erwies sich später als zu weit, so dass das [[Bundesverfassungsgericht]] (BVerfG) im Juni 1967 zunächst eine einschränkende materielle Definition einführte. Der Begriff der rechtsprechenden Gewalt wird maßgeblich nämlich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her materiell bestimmt. Um Rechtsprechung in einem materiellen Sinn handelt es sich, wenn bestimmte [[hoheitsrecht]]liche [[Kompetenz (Organisation)|Befugnisse]] bereits durch die [[Verfassung]] [[Richter (Deutschland)|Richtern]] zugewiesen sind oder es sich von der [[Sache]] her um einen traditionellen Kernbereich der Rechtsprechung handelt.<ref>BVerfG, Urteil vom 6. Juni 1967, Az. 2 BvR 375, 53/60 und 18/65; BVerfGE 22, 49, 76 f.</ref> Im Dezember 2000 ergänzte das BVerfG diese materielle Definition um eine funktionelle: „In funktioneller Hinsicht handelt es sich um Rechtsprechung, wenn der [[Gesetzgeber]] ein gerichtsförmiges [[Gerichtsverfahren|Verfahren]] hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden [[Entscheidung]]en eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können“.<ref>[http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv103111.html BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001, Az. 2 BvF 1/00]</ref> Das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] (GG) versteht unter Rechtsprechung materiell die verbindliche Entscheidung von Einzelfällen im Wege der Rechtsanwendung in einem gesetzlich geregelten Verfahren durch unbeteiligte, unparteiische, unabhängige und mit staatlicher Macht ausgestattete Richter ({{Art.|92|gg|juris}}, {{Art.|97|gg|juris}} Abs. 1 GG). Sie erzeugen [[Richterrecht]], das nicht von der [[Legislative]], sondern von der [[Judikative]] stammt.


== Judikative ==
Indem Bastian Atréjus Abenteuer mit Spannung verfolgt, lässt er sich von ihm Schritt für Schritt nach Phantásien führen. Obwohl Bastian es zuerst nicht wahrhaben will, kann er den Fortgang der Geschichte beeinflussen. Als Bastian schließlich begreift, dass er allein der Retter Phantásiens ist und nicht Atréju, auf den er so große Hoffnungen gesetzt hatte, fürchtet er, die Kindliche Kaiserin könnte ihn für unwürdig befinden. Deshalb traut er sich nicht, ihren Namen, den er längst erkannt hat, laut auszusprechen. Um ihr bereits fast vollständig verschwundenes Reich zu retten, zwingt ihn die Kindliche Kaiserin, es doch zu tun. Endlich gibt Bastian ihr den verzweifelt geforderten Namen: Mondenkind.
Die [[rechtsprechende Gewalt]] (Judikative) ist nach {{Art.|92|gg|juris}} GG den [[Richter (Deutschland)|Richtern]] anvertraut. Richter sind [[Richter (Deutschland)#Die richterliche Unabhängigkeit|unabhängig]] und nur dem [[Gesetz]] unterworfen ({{Art.|97|gg|juris}} Abs. 1 GG, {{§|1|gvg|juris}} [[Gerichtsverfassungsgesetz|GVG]], {{§|25|drig|juris}} [[DRiG]]). Aufgabe der Richter ist die Rechtsprechung, die wiederum an Gesetz und [[Recht]] gebunden ist ({{Art.|20|gg|juris}} Abs. 3 GG). Die richterliche Unabhängigkeit stellt es dem Richter frei, die bisherige Rechtsprechung anderer Gerichte im Rahmen der Subsumtion zu einem bestimmten Fall zu berücksichtigen oder nicht. Selbst „höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung“, urteilte das [[Bundesverfassungsgericht]] (BVerfG).<ref>BVerfGE 38, 386, 396</ref> Denn durch das Abweichen von einer früher vertretenen Rechtsansicht verstößt der Richter grundsätzlich nicht gegen Art.&nbsp;20 Abs.&nbsp;3 GG.<ref>BVerfGE 84, 212</ref> Gleichwohl beachten Richter die auf einen Fall zutreffende Rechtsprechung insbesondere der [[Oberstes Gericht|obersten Gerichte]]. In [[Deutschland]] sprechen das Bundesverfassungsgericht ({{Art.|93|gg|juris}} und {{Art.|94|gg|juris}} GG), die Verfassungsgerichte der [[Land (Deutschland)|Länder]] und die Gerichte des Bundes und der Länder in den verschiedenen [[Gerichtszweig]]en ([[Gerichtsbarkeit]]en) nach {{Art.|95|gg|juris}} GG Recht.


== Abgrenzung ==
In der Folge gelangt Bastian selbst nach Phantásien. Die Kindliche Kaiserin beauftragt ihn, mit seinen Wünschen die Welt Phantásien nach seinen Vorstellungen neu zu erschaffen. Indem Bastian ihrer Forderung nachkommt, kann Phantásien neu entstehen, und Bastian tritt die Reise an in diese für ihn völlig neue Welt. Jetzt, wo ihm AURYN, das Amulett der Kindlichen Kaiserin, jeden seiner Wünsche erfüllt, versucht er all die Schwächen abzulegen, die ihn in seinem früheren Leben gehemmt haben. Er wünscht sich stark zu sein, mutig zu sein, weise zu sein.
Was alles zur Rechtsprechung gehört und was nicht, ist durch Rechtsnormen nicht immer eindeutig geregelt. Nicht jede Gerichts- oder Richtertätigkeit ist Rechtsprechung.<ref>BVerfGE 103, 111, 137</ref> Von der Ausübung rechtsprechender Gewalt kann in organisationsrechtlicher Betrachtung nicht schon dann gesprochen werden, wenn ein staatliches Gremium mit unabhängigen Richtern im Sinne der Art. 92 ff. GG besetzt ist. Es gibt auch [[Rechtsgebiet]]e, deren Zuordnung zur Rechtsprechung umstritten ist. So besaßen die [[Finanzamt|Finanzämter]] früher die Befugnis, bei allen [[Steuervergehen]] Strafen festzusetzen. Dazu entschied das BVerfG im Juni 1967,<ref>[https://www.jurion.de/urteile/bverfg/1967-06-06/2-bvr-375_60/ BVerfG, Urteil vom 6. Juni1967, Az. 2 BvR 375/60]</ref> dass die Verhängung von Kriminalstrafen die Ausübung rechtsprechender Gewalt im Sinne des {{Art.|92|gg|juris}} GG darstelle. Nach dieser Vorschrift könnten nur Richter Kriminalstrafen verhängen. Die damaligen Vorschriften der [[Reichsabgabenordnung]] (RAO), welche die Finanzbehörden zur Ahndung von Steuerstraftaten ermächtigten, seien deshalb mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die früheren Strafbefugnisse und Strafbescheide der Finanzämter (§§ 410, 412 Abs. 1 RAO 1919; §§ 445, 447 Abs. 1 RAO 1931) und damit auch die [[Unterwerfungsverhandlung]] vor ihnen verletzten das Recht der Beschwerdeführer auf den gesetzlichen Richter. Auch [[Verwaltungsakt (Deutschland)|Verwaltungsakte]] sind keine Rechtsprechung, weil die erlassende [[Behörde]] als Partei beteiligt ist.<ref>Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), ''Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland'', Band 5, 2007, [https://books.google.de/books?id=MpfeDrVEGLgC&pg=PA696&dq=richter+subsumtion+rechtsprechung&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=snippet&q=verwaltungsakte&f=false S. 667].</ref> Die nicht zur Rechtsprechung gehörenden Aufgaben heißen häufig „funktionelle Rechtsprechung“ oder neuerdings „Rechtsfürsorge“.<ref>Helmuth Schulze-Fielitz, ''Rechtsprechung'', in: Horst Dreier (Hrsg.), Kommentar zum Grundgesetz, Band 3 (Art. 83 – 146), 2000, Art. 92 Rn. 42</ref>


Zum traditionellen Kernbereich der Rechtsprechung gehören jedenfalls die bürgerliche [[Rechtspflege]] und die [[Strafgerichtsbarkeit]]. Mag auch die exakte Grenzziehung in Einzelfällen schwierig sein, so kann doch nicht bezweifelt werden, dass der Verfassungsgeber die traditionellen Kernbereiche der Rechtsprechung der rechtsprechenden Gewalt zugerechnet hat, auch wenn sie im GG nicht besonderes aufgeführt sind.<ref>BVerfG, Urteil vom 6. Juni 1967, Az. 2 BvR 375/60</ref>
Doch die Kindliche Kaiserin hat ihm verschwiegen, dass jeder Wunsch ihn eine Erinnerung kostet, eine Erinnerung an seine eigene Welt und daran, wer und was er dort war. Fast zu spät erkennt Bastian, dass er seine Wünsche einsetzen muss, um seinen wahren Willen zu erkennen, denn nur dieser kann ihn zurück nach Hause führen. Scheitert er an dieser Aufgabe, wird er – auf ewig dem Wahnsinn anheimgefallen – in der Phantasiewelt gefangen bleiben. Gelingt es ihm jedoch, kann er die Erfahrungen, die er in Phantásien gesammelt hat, in seine Lebenswirklichkeit mitnehmen und sie dort einsetzen, um beide Welten, die materielle Welt und Phantásien, gesunden zu lassen. Mit Hilfe Atréjus gelingt es Bastian schließlich, zu sich selbst zu finden und zu seinem Vater in seine eigene Welt zurückzukehren.


== Auswirkungen der Rechtsprechung ==
== Figuren ==
Es ist Aufgabe der Rechtsprechung, [[Rechtssicherheit|Rechtsunsicherheit]] durch [[Rechtskraft (Deutschland)|Rechtskraft]] zu beheben. Die Rechtsprechung findet durch [[Urteil (Deutschland)|Urteile]] statt, die materielles Recht ändern. Die auf den Einzelfall bezogene Rechtsprechung kann in einem Rechtsgebiet zu einer unübersichtlich werdenden [[Kasuistik]] führen. So tragen – sich teilweise widersprechende – Urteile von [[Amtsgericht]]en etwa im [[Mietrecht in Deutschland|Mietrecht]] bei der [[Mietvertrag (Deutschland)#Mietminderung|Mietminderung]] zur Rechtsunsicherheit bei. Mit Rechtsprechung ist oft eine [[Rechtsfortbildung]] verbunden, mit der [[Gesetzeslücke|Regelungslücken]] geschlossen und nicht abschließende Rechtsnormen weiter entwickelt werden können.


== Häufige Attribute zur Rechtsprechung ==
=== Bastian Balthasar Bux ===
In der [[Rechtswissenschaft]] wird die Rechtsprechung häufig mit drei Attributen versehen, und zwar der durch [[Oberstes Gericht|oberinstanzliche Gerichte]] ausgesprochenen [[Höchstrichterliche Rechtsprechung|höchstrichterlichen Rechtsprechung]], die oft zu einer bestimmten [[Rechtsfrage]] durch ständige Rechtsprechung dauerhaft die gleiche Rechtsauffassung vertritt (vgl. [[herrschende Meinung]]), sowie durch gefestigte und ständige Rechtsprechung.
Bastian ist ein kleiner Junge von zehn oder elf Jahren. Er ist ein schüchterner und schwächlicher Bücherwurm, der in der Schule gehänselt wird. Seine Mutter ist verstorben, was auch seinen Vater sehr belastet, welcher nur selten mit ihm spricht. In der Unendlichen Geschichte wird er groß, stark und mächtig, vergisst, wer er früher war, und gerät so in große Schwierigkeiten.


=== Gefestigte Rechtsprechung ===
=== Die Kindliche Kaiserin ===
Unter ''gefestigter Rechtsprechung'' versteht ein Jurist die feststehende Ansicht der Richter in dem jeweils zuständigen [[Gerichtszweig]], die noch nicht als ständige Rechtsprechung eingestuft werden kann.
Die Kindliche Kaiserin, Verkörperung der Phantasie, ist die Herrscherin Phantásiens, doch unter diesem Titel darf man sich keinesfalls das vorstellen, was man gewöhnlich darunter versteht. Die Kindliche Kaiserin oder „Goldäugige Gebieterin der Wünsche“, wie sie auch genannt wird, herrscht nicht und macht niemals von ihrer Macht Gebrauch. Sie urteilt niemals. Vor ihr gelten alle Wesen gleich, egal ob schön oder hässlich, böse oder gut. Obwohl sie aussieht wie ein Mädchen von etwa zehn Jahren, hat sie strahlend weißes Haar und ist alterslos. Sie ist kein Wesen Phantásiens, doch kann ohne sie nichts in Phantásien existieren. Ihre Lebenskraft bemisst sich nach Namen. Ist ihr Name in Vergessenheit geraten, braucht sie unbedingt einen neuen, sonst stirbt sie und ganz Phantásien mit ihr.


Eine [[Klage]], die der gefestigten Rechtsprechung nicht entspricht, sondern auf der gegenteiligen Meinung aufbaut, wird daher meist erfolglos bleiben. Aus [[Haftung (Recht)|Haftungsgründen]] wird ein [[Rechtsanwalt|Anwalt]] eine solche Klage in der Regel nicht erheben, ohne seinen [[Mandat (Recht)|Mandanten]] vorher auf die mit der Klage verbundenen Risiken hinzuweisen. Entscheidend ist dabei im Grunde jedoch nur die Ansicht derjenigen Richter, die in der letzten [[Instanz (Recht)|Instanz]] zuständig sind, da deren [[Urteil (Rechtswissenschaft)|Urteile]] nicht mehr mit [[Rechtsmittel]]n angegriffen werden können. Auf die Ansicht der [[Untergericht]]e kommt es jedoch dann an, wenn bei geringen [[Streitwert]]en wegen der [[Kosten]] nicht davon auszugehen ist, dass ein Rechtsmittel eingelegt wird oder dies nicht möglich ist.
=== Atréju ===
Atréju gehört zum Volk der „Grünhäute“, die in einer Gegend leben, die „Das Gräserne Meer“ genannt wird. Obwohl er erst zehn Jahre alt ist, wird er von der Kindlichen Kaiserin zu ihrem Stellvertreter ernannt und auf „Die Große Suche“ geschickt. Die Grünhäute sind ein stolzes Volk von Jägern, schon die kleinsten lernen, auf sattellosen Pferden zu reiten. Ihre Haut ist olivgrün und ihre Haare sind schwarz wie Ebenholz. Alles was sie benötigen, fertigen sie aus Gras oder den Häuten der Purpurbüffel, die in großen Herden durch ihr Land ziehen. Atréju ist Bastians Freund und hilft ihm oft aus fast aussichtslosen Situationen.


Der BGH ändert seine gefestigte Rechtsprechung relativ selten. So konnten die [[Schenkung]]en von Eltern an ihre verheirateten Schwiegerkinder bis 2010 nicht zurückgefordert werden, weil sie nach der bis dahin geltenden Rechtsprechung des BGH im Rahmen des [[Zugewinn]]ausgleichs zwischen den Ehegatten bei [[Ehescheidung]] ausgeglichen werden mussten. Hierdurch wurde der Rückgriff der Schwiegereltern durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeschlossen. Mit Urteil vom 3. Februar 2010<ref>[http://lexetius.com/2010,1245 BGH, Urteil vom 3. Februar 2010, Az. XII ZR 189/06]</ref> hatte jedoch der BGH seine bisherige gefestigte Rechtsprechung hierzu aufgegeben und entschieden, dass Schwiegereltern nach der Ehescheidung der Kinder die während der Ehezeit an das Schwiegerkind gezahlten Geldbeträge zurückverlangen können, weil die [[Geschäftsgrundlage]] der Schenkung die Lebensgemeinschaft zwischen Tochter und Schwiegersohn sei und diese Grundlage nach dem Scheitern der Ehe nicht mehr bestehe.
=== Fuchur ===
Fuchur ist ein Glücksdrache und gehört damit zu den seltensten Geschöpfen Phantásiens. Fuchurs Schuppen sind perlmuttfarben, schimmern rosig und glitzern weiß. Er hat eine üppige Mähne sowie Fransen am Schweif und an den anderen Gliedmaßen.


=== Ständige Rechtsprechung ===
Glücksdrachen haben so gut wie keine Ähnlichkeit mit „gewöhnlichen“ Drachen, wie sie beispielsweise in der Fantasyliteratur auftreten. Sie leben weder in dunklen Höhlen, in denen sie Schätze horten, noch speien sie unentwegt Feuer und Qualm oder richten aus Spaß Verwüstungen an. Sie besitzen keine ledernen Flügel und sind keinesfalls plump, sondern haben einen langen geschmeidigen Leib.
''Ständige Rechtsprechung'' (kurz ''st.&nbsp;Rspr.'' oder ''ständ. Rspr.'') ist ein vom [[Bundesgerichtshof]] (BGH) geprägter Begriff, welcher insbesondere der juristischen Fachwelt anzeigen soll, dass die höchste deutsche Zivilinstanz zu einer bestimmten Rechtsfrage dauerhaft die gleiche Rechtsauffassung vertreten hat. Ob der BGH an dieser konstanten rechtlichen Beurteilung auch künftig festhalten wird, ist jedoch unsicher. Denn durch das Abweichen von einer früher vertretenen Rechtsansicht verstößt der Richter grundsätzlich nicht gegen Art.&nbsp;20 Abs.&nbsp;3 GG.<ref>BVerfGE 84, 212</ref> „Gerichtliche Entscheidungen, die die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts betreffen, wirken schon ihrer Natur nach auf einen in der Vergangenheit liegenden, noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt ein. Diese sogenannte unechte [[Rückwirkung#Begriffliche Einordnung|Rückwirkung]] ist, ebenso wie bei gesetzlichen Vorschriften, grundsätzlich zulässig.“<ref>BVerfGE 74, 129, 155</ref>


Jedoch ergeben sich Schranken aus dem [[rechtsstaat]]lichen Prinzip der [[Rechtssicherheit]], welche für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet. Durfte die betroffene Partei mit der Fortgeltung der bisherigen Rechtslage rechnen und verdient dieses Vertrauen bei einer Abwägung der gegenläufigen Interessen der Beteiligten sowie der Belange der Allgemeinheit den Vorzug, greift die Rückwirkung in rechtlich geschützte Positionen ein.<ref>BVerfGE 74, 129, 156</ref><ref>BGH, Urteil vom 18. Januar 1996, Az. IX ZR 69/95, WM 1996, 436</ref>
Vom Aussehen und auch von ihrer Bedeutung her ähneln die Glücksdrachen in der Unendlichen Geschichte denen aus der chinesischen [[Mythologie]]. Sie sind Geschöpfe der Luft, der Wärme und unbändiger Freude. Sie sind trotz ihrer Körpergröße so leicht wie eine Feder und brauchen daher keine Flügel, um zu fliegen&nbsp;– sie schwimmen quasi durch die Lüfte, wie Fische im Wasser.


Wegen der richtungweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich ein [[Rechtsanwalt]] bei der Wahrnehmung eines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten.<ref>BGH WM 1993, 2130</ref> Er darf in der Regel auf ihren Fortbestand vertrauen. Dies gilt insbesondere in den Fällen einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, weil von einer solchen nur in besonderen Ausnahmefällen abgegangen zu werden pflegt.<ref>BGH WM 1983, 657</ref> Auch entgegenstehende Judikatur von Instanzgerichten und abweichende Stimmen im Schrifttum verpflichten den Rechtsanwalt dann regelmäßig nicht, bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe die abweichende Meinung zu berücksichtigen.
Eine weitere Besonderheit ist Fuchurs Gesang, der wie „das Dröhnen einer riesigen Bronzeglocke“ beschrieben wird. Wer je diesen Gesang gehört hat, vergisst ihn sein Leben lang nicht mehr. Glücksdrachen scheinen nie die Hoffnung und ihren Frohmut zu verlieren; sie vertrauen auf ihr Glück und verstehen alle Sprachen der Freude.


Auf einen Vertrauenstatbestand, der die mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Folgen ausnahmsweise auf eine Wirkung für die Zukunft begrenzt, kann sich jedoch niemand berufen. Weicht der BGH von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung ab, so verdeutlicht er dies in seinen Urteilen mit dem Zusatz, dass er „an der bisherigen Auffassung ausdrücklich nicht mehr festhält…“. So hatte der BGH – auch trotz heftiger Kritik des Schrifttums – bis 1992 an seiner Rechtsprechung zur Haftung vermögensloser und finanziell überforderter [[Bürgschaft|Bürgen]] für die [[Schulden]] Dritter festgehalten und dies mit der Warnfunktion der gesetzlich vorgesehenen [[Schriftform]] begründet (Formerfordernis).<ref>So noch BGH, Urteil vom 16. Januar 1992, Az. IX ZR 113/91, ZIP 1992, 233.</ref> Eine dem Bürgen günstige Änderung dieser Rechtsprechung setzte für die Öffentlichkeit erkennbar erst nach dem Beschluss des BVerfG vom 19. Oktober 1993<ref>BVerfGE 89, 214</ref> ein. Darin wurden die Zivilgerichte aufgefordert, den Aspekt der [[Sittenwidrigkeit (Deutschland)|Sittenwidrigkeit]] derartiger Bürgschaften stärker zu gewichten. Das Verfassungsgericht hat damit ausschließlich einen verfassungsrechtlichen Fehler allgemeiner Art bei der dem BGH im konkreten Fall obliegenden rechtlichen [[Subsumtion (Recht)|Subsumtion]] beanstandet und darauf hingewiesen, die Gerichte müssten in solchen Fällen klären, ob die vertragliche Regelung eine Folge strukturell ungleicher Verhandlungsstärke sei, „und gegebenenfalls im Rahmen der [[Generalklausel]]n des geltenden Zivilrechts korrigierend eingreifen. Wie sie dabei zu verfahren haben und zu welchem Ergebnis sie gelangen müssen, ist in erster Linie eine Frage des einfachen Rechts, dem die Verfassung einen weiten Spielraum lässt“.<ref>BVerfGE 89, 214, 234</ref> Deshalb war es in der Folge zu einer völligen Umkehr der BGH-Rechtsprechung gekommen.
==Siehe auch ==


Wenn dagegen Richter an einem obersten Bundesgericht ihre Ansicht ändern, obwohl kein Fall vorliegt, bei dem es darauf ankäme, nehmen sie in ihre Urteilsbegründung häufig ein ''[[obiter dictum]]'' ({{deS|„nebenbei Gesagtes“}}) auf, von einem Gericht geäußerte Rechtsansicht, welche die gefällte Entscheidung nicht trägt, sondern die nur aus gebotenem Anlass ergänzt wurde.
* {{WikipediaDE|Die unendliche Geschichte}}
* {{WikipediaDE|Die unendliche Geschichte (Film)}}
* {{WikipediaDE|Inhalt und Interpretation der Unendlichen Geschichte}}
* {{WikipediaDE|Figuren und magische Gegenstände in der Unendlichen Geschichte}}


== International ==
== Literatur ==
International besteht in den [[EU-Mitgliedstaaten]] [[Gewaltenteilung]], so dass dort überall die unabhängige Rechtsprechung den Gerichten überlassen ist. In der [[Europäische Union|Europäischen Union]] wird institutionell die Rechtsprechung vom [[Wikipedia:Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]] (EuGH), vom [[Europäisches Gericht erster Instanz|Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften]] (EuG) sowie dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union ausgeübt. Im angelsächsischen Sprachraum spielt die Kasuistik ({{enS|''[[case law]]''}}) bei der [[Rechtsanwendung]] durch Gerichte eine wichtigere Rolle als vorhandene Gesetze. Gerichte orientieren sich hier eher an der vorhandenen Rechtsprechung und nehmen bei der Subsumtion nur selten auf die Gesetze als [[Rechtsquelle]] Bezug.
*{{Literatur
| Autor=Michael Ende
| Titel=Die unendliche Geschichte
| TitelErg=Von A bis Z mit Buchstaben und Bildern versehen von Roswitha Quadflieg
| Verlag=Thienemann Verlag
| Ort=Stuttgart
| Jahr=1979
| ISBN=3-522-12800-1
}}
*{{Literatur
| Autor=Michael Ende
| Titel=Michael Endes Zettelkasten, Skizzen und Notizen
| Ort=Stuttgart
| Jahr=1994
}}


== Ausland ==
* Alwin Binder: [http://www.alwinbinder.de/html/michael_ende.html ''Michael Endes „Unendliche Geschichte“ als ,Schule der Phantasie’?''] In: ''Diskussion Deutsch''. 86. 1985. S. 585–598.
* [[Wikipedia:Gerichtsorganisation in Österreich|In Österreich]]
* [[Wikipedia:Politisches System der Schweiz#Judikative|In der Schweiz]]
* [[Wikipedia:Bundesgerichte der Vereinigten Staaten|In den USA]]
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Rechtsprechung}}
* {{WikipediaDE|Zuständigkeit (Recht)}}


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
* [http://www.dieterwunderlich.de/Ende_unendlich.htm Eine kurze, überschaubare und eine ausführliche Inhaltsangabe sowie ein Kommentar zum Roman]
* [http://lexetius.com/ Datenbank für deutsche höchstrichterliche Rechtsprechung]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references/>
 
{{Rechtshinweis}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4115710-2}}


[[Kategorie:Judikative]]
{{Normdaten|TYP=w|GND=4065419-9|LCCN=n/2001/82910|VIAF=184013100}}
[[Kategorie:Rechtsprechung|!]]
[[Kategorie:Recht]]


{{Wikipedia}}
{{SORTIERUNG:Unendliche Geschichte #Die}}
[[Kategorie:Literarisches Werk von Michael Ende]]
[[Kategorie:Kinder- und Jugendliteratur]]
[[Kategorie:Kinder- und Jugendfernsehen]]
[[Kategorie:Kinder- und Jugendfilm]]
[[Kategorie:Literarisches Werk]]
[[Kategorie:Jugendliteratur]]

Aktuelle Version vom 13. Januar 2021, 09:06 Uhr

Die unendliche Geschichte ist ein erstmals 1979 im Thienemanns Verlag erschienener Roman von Michael Ende. Das Werk ist ein zugleich märchenhafter, phantastischer und romantischer Bildungsroman[1] und gehört inzwischen zu den neuen Klassikern der Kinder- und Jugendliteratur.[2][3] Obwohl als Jugendbuch veröffentlicht, wird Die unendliche Geschichte auch von Erwachsenen aller Bevölkerungs- und Bildungsschichten gelesen.

Der Großteil der Handlung spielt in einer Parallelwelt, Phantásien genannt, die durch das „Nichts“ zerstört wird – immer größere Teile des Reiches verschwinden einfach, ohne dass etwas davon zurückbleibt. Eine Art Rahmenerzählung besteht aus Sequenzen, die in der Menschenwelt angesiedelt sind. Jede dieser Welten stellt eine der beiden Hauptpersonen des Romans. Bastian Balthasar Bux ist ein Menschenjunge, der zunächst nur einen Roman über das Land Phantásien liest, doch die Geschichte wird für ihn mehr und mehr zur Wirklichkeit. Schließlich wird er selbst ein Teil davon, bis er kurz davorsteht, sich in der Phantasiewelt zu verlieren. Atréju hingegen ist ein junger phantásischer Jäger, der im Auftrag der kranken Herrscherin des Reiches, der Kindlichen Kaiserin, nach der Ursache für ihre Krankheit sucht, um dadurch Phantásien zu retten. Er wird später zu Bastians Freund und hilft ihm, den Weg zurück nach Hause zu finden.

Inhalt

Bastian Balthasar Bux ist ein zehn oder elf Jahre alter, in sich gekehrter Junge. Sein Vater hat den Tod seiner Frau, Bastians Mutter, nie verkraftet, flüchtet sich in seine Arbeit und beachtet seinen Sohn kaum noch. In der Schule ist der Junge ein Außenseiter und wird von seinen Klassenkameraden schikaniert. Auf der Flucht vor ihnen rettet sich Bastian in das Antiquariat des Buchhändlers Karl Konrad Koreander. Dieser liest gerade in einem geheimnisvollen Buch mit dem Titel Die unendliche Geschichte. Für Bastian erscheint dies als das Buch der Bücher, denn er hat sich schon immer eine Geschichte gewünscht, die niemals endet. Als das Telefon klingelt, verlässt Koreander den Raum. Bastian kann nicht widerstehen, stiehlt das Buch und flüchtet mit ihm auf den Dachboden seiner Schule. Dort beginnt er, Die unendliche Geschichte zu lesen.

Diese handelt von Phantásien, dem Reich der Phantasie. Die Kindliche Kaiserin, Herrscherin dieses Reiches, ist schwer erkrankt und droht zu sterben. Indem ihre Krankheit voranschreitet, ist auch Phantásien selbst dem Untergang geweiht. Das Land und alle Wesen, die darin leben, werden nach und nach vom Nichts verschlungen, und es bleibt buchstäblich nichts von ihnen übrig. Deshalb sendet die Kindliche Kaiserin Atréju aus, einen grünhäutigen Jungen in Bastians Alter, der genau jenen Mut, jene Tapferkeit und jene Entschlossenheit besitzt, die Bastian an sich selbst so sehr vermisst. Er soll ein Heilmittel für die Kindliche Kaiserin beschaffen und so Phantásien retten. Atréju reist von Ort zu Ort und spricht mit den verschiedensten Bewohnern des Reiches. So findet er nach und nach heraus, dass er selbst nicht in der Lage ist, Phantásien zu retten. Seine Aufgabe besteht darin, ein Menschenkind nach Phantásien zu führen, das der Kindlichen Kaiserin einen neuen Namen geben kann. Nur dadurch kann sie wieder gesund werden.

Indem Bastian Atréjus Abenteuer mit Spannung verfolgt, lässt er sich von ihm Schritt für Schritt nach Phantásien führen. Obwohl Bastian es zuerst nicht wahrhaben will, kann er den Fortgang der Geschichte beeinflussen. Als Bastian schließlich begreift, dass er allein der Retter Phantásiens ist und nicht Atréju, auf den er so große Hoffnungen gesetzt hatte, fürchtet er, die Kindliche Kaiserin könnte ihn für unwürdig befinden. Deshalb traut er sich nicht, ihren Namen, den er längst erkannt hat, laut auszusprechen. Um ihr bereits fast vollständig verschwundenes Reich zu retten, zwingt ihn die Kindliche Kaiserin, es doch zu tun. Endlich gibt Bastian ihr den verzweifelt geforderten Namen: Mondenkind.

In der Folge gelangt Bastian selbst nach Phantásien. Die Kindliche Kaiserin beauftragt ihn, mit seinen Wünschen die Welt Phantásien nach seinen Vorstellungen neu zu erschaffen. Indem Bastian ihrer Forderung nachkommt, kann Phantásien neu entstehen, und Bastian tritt die Reise an in diese für ihn völlig neue Welt. Jetzt, wo ihm AURYN, das Amulett der Kindlichen Kaiserin, jeden seiner Wünsche erfüllt, versucht er all die Schwächen abzulegen, die ihn in seinem früheren Leben gehemmt haben. Er wünscht sich stark zu sein, mutig zu sein, weise zu sein.

Doch die Kindliche Kaiserin hat ihm verschwiegen, dass jeder Wunsch ihn eine Erinnerung kostet, eine Erinnerung an seine eigene Welt und daran, wer und was er dort war. Fast zu spät erkennt Bastian, dass er seine Wünsche einsetzen muss, um seinen wahren Willen zu erkennen, denn nur dieser kann ihn zurück nach Hause führen. Scheitert er an dieser Aufgabe, wird er – auf ewig dem Wahnsinn anheimgefallen – in der Phantasiewelt gefangen bleiben. Gelingt es ihm jedoch, kann er die Erfahrungen, die er in Phantásien gesammelt hat, in seine Lebenswirklichkeit mitnehmen und sie dort einsetzen, um beide Welten, die materielle Welt und Phantásien, gesunden zu lassen. Mit Hilfe Atréjus gelingt es Bastian schließlich, zu sich selbst zu finden und zu seinem Vater in seine eigene Welt zurückzukehren.

Figuren

Bastian Balthasar Bux

Bastian ist ein kleiner Junge von zehn oder elf Jahren. Er ist ein schüchterner und schwächlicher Bücherwurm, der in der Schule gehänselt wird. Seine Mutter ist verstorben, was auch seinen Vater sehr belastet, welcher nur selten mit ihm spricht. In der Unendlichen Geschichte wird er groß, stark und mächtig, vergisst, wer er früher war, und gerät so in große Schwierigkeiten.

Die Kindliche Kaiserin

Die Kindliche Kaiserin, Verkörperung der Phantasie, ist die Herrscherin Phantásiens, doch unter diesem Titel darf man sich keinesfalls das vorstellen, was man gewöhnlich darunter versteht. Die Kindliche Kaiserin oder „Goldäugige Gebieterin der Wünsche“, wie sie auch genannt wird, herrscht nicht und macht niemals von ihrer Macht Gebrauch. Sie urteilt niemals. Vor ihr gelten alle Wesen gleich, egal ob schön oder hässlich, böse oder gut. Obwohl sie aussieht wie ein Mädchen von etwa zehn Jahren, hat sie strahlend weißes Haar und ist alterslos. Sie ist kein Wesen Phantásiens, doch kann ohne sie nichts in Phantásien existieren. Ihre Lebenskraft bemisst sich nach Namen. Ist ihr Name in Vergessenheit geraten, braucht sie unbedingt einen neuen, sonst stirbt sie und ganz Phantásien mit ihr.

Atréju

Atréju gehört zum Volk der „Grünhäute“, die in einer Gegend leben, die „Das Gräserne Meer“ genannt wird. Obwohl er erst zehn Jahre alt ist, wird er von der Kindlichen Kaiserin zu ihrem Stellvertreter ernannt und auf „Die Große Suche“ geschickt. Die Grünhäute sind ein stolzes Volk von Jägern, schon die kleinsten lernen, auf sattellosen Pferden zu reiten. Ihre Haut ist olivgrün und ihre Haare sind schwarz wie Ebenholz. Alles was sie benötigen, fertigen sie aus Gras oder den Häuten der Purpurbüffel, die in großen Herden durch ihr Land ziehen. Atréju ist Bastians Freund und hilft ihm oft aus fast aussichtslosen Situationen.

Fuchur

Fuchur ist ein Glücksdrache und gehört damit zu den seltensten Geschöpfen Phantásiens. Fuchurs Schuppen sind perlmuttfarben, schimmern rosig und glitzern weiß. Er hat eine üppige Mähne sowie Fransen am Schweif und an den anderen Gliedmaßen.

Glücksdrachen haben so gut wie keine Ähnlichkeit mit „gewöhnlichen“ Drachen, wie sie beispielsweise in der Fantasyliteratur auftreten. Sie leben weder in dunklen Höhlen, in denen sie Schätze horten, noch speien sie unentwegt Feuer und Qualm oder richten aus Spaß Verwüstungen an. Sie besitzen keine ledernen Flügel und sind keinesfalls plump, sondern haben einen langen geschmeidigen Leib.

Vom Aussehen und auch von ihrer Bedeutung her ähneln die Glücksdrachen in der Unendlichen Geschichte denen aus der chinesischen Mythologie. Sie sind Geschöpfe der Luft, der Wärme und unbändiger Freude. Sie sind trotz ihrer Körpergröße so leicht wie eine Feder und brauchen daher keine Flügel, um zu fliegen – sie schwimmen quasi durch die Lüfte, wie Fische im Wasser.

Eine weitere Besonderheit ist Fuchurs Gesang, der wie „das Dröhnen einer riesigen Bronzeglocke“ beschrieben wird. Wer je diesen Gesang gehört hat, vergisst ihn sein Leben lang nicht mehr. Glücksdrachen scheinen nie die Hoffnung und ihren Frohmut zu verlieren; sie vertrauen auf ihr Glück und verstehen alle Sprachen der Freude.

Siehe auch

Literatur

  •  Michael Ende: Die unendliche Geschichte. Von A bis Z mit Buchstaben und Bildern versehen von Roswitha Quadflieg. Thienemann Verlag, Stuttgart 1979, ISBN 3-522-12800-1.
  •  Michael Ende: Michael Endes Zettelkasten, Skizzen und Notizen. Stuttgart 1994.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Marcus Schnöbel, Erzählung und Märchen. Untersuchung zu Michael Endes „Die unendliche Geschichte“, S. 129. (PDF)
  2. Neue Klassiker der Jugendliteratur
  3. Die unendliche Geschichte bei büchervielfalt.de