Genussmittel und Backwaren: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Datei:Espresso still life.jpg|miniatur|Eine Tasse [[Espresso]]]]
[[Datei:Selection of bread in German bakery.jpg|mini|Deutsches Kleingebäck, Backwaren]]
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'''Genussmittel''' im engeren Sinne sind [[Lebensmittel]], die nicht in erster Linie wegen ihres [[Nährwert]]es und zur [[Sättigung (Physiologie)|Sättigung]] konsumiert werden, sondern aufgrund ihres [[Geschmack (Sinneseindruck)|Geschmacks]] und ihrer anregenden oder berauschenden Wirkung.
'''Backwaren''' ist der Oberbegriff für [[Lebensmittel]] mit [[Getreide]] oder Getreideerzeugnissen als Hauptbestandteil, die [[Backen|gebacken]] werden. Hergestellt werden sie in der Regel von [[Bäckerei]]en oder [[Konditorei]]en. Grob eingeteilt werden sie in die Gruppen [[Brot]], [[Kleingebäck]] und [[Feine Backwaren|feine Backwaren]] sowie als spezielle Untergruppe in länger haltbare [[Dauerbackwaren]], die einen geringeren Feuchtigkeitsgehalt haben.


== Zum Begriff ==
''Kleingebäck'' ist die Sammelbezeichnung für kleine Backwaren aus Brotteig, die maximal 250 Gramm wiegen. Der [[Teig]] kann anders zubereitet werden als der klassische Brotteig. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den ''Leitsätzen für Brot und Kleingebäck''.<ref>[http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Lebensmittelbuch/LeitsaetzeBrot.html Leitsätze für Brot und Kleingebäck], veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger Nr. 184 vom 28. September 2005.</ref> Typische Beispiele für Kleingebäck sind [[Brötchen]], [[Laugengebäck]] und [[Brezel]]n.
Oft werden auch andere [[Psychoaktive Substanz|psychoaktive Substanzen]], die (mangels Nährwerts) keine Lebensmittel darstellen (beispielsweise [[Tabak]]waren) zu den Genussmitteln gerechnet. In der Fachliteratur wird der Begriff darüber hinaus gelegentlich für [[Zucker]] und andere [[Gewürz]]e verwendet. Im [[Wikipedia:Deutsches Wörterbuch|Deutschen Wörterbuch]] der [[Brüder Grimm]] werden Genussmittel definiert als Lebensmittel, deren Verzehr weniger der [[Ernährung]] als vielmehr dem [[Genuss]] dient. Die Unterscheidung zwischen Nahrungs- und Genussmitteln ist wissenschaftlich und insbesondere juristisch nicht definiert. Einzig für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es gesetzliche Bestimmungen.


{{Zitat|Der Begriff ''Genußmittel'' ist ein spezifisch deutschsprachiger Begriff. Auf Englisch entspricht ihm am ehesten die Sammelbezeichnung ''luxury food''; auf Französisch würde man von ''excitants'' oder ''stimulants'' sprechen. Jede der erwähnten Bezeichnungen stellt einen ganz bestimmten Aspekt der Genußmittel und ihres Konsums in den Vordergrund. So verweist der deutsche Begriff primär auf die soziokulturelle Komponente […], der englische auf die sozioökonomische und der französische auf die pharmakologisch-physiologische.|nach Hengartner<ref>Thomas Hengartner, Christoph Maria Merki: ''Genussmittel. Ein kulturgeschichtliches Handbuch.'' 1999, S. 9</ref>}} Die Fachautoren Hengartner/Merki bezeichnen Genussmittel als Lebensmittel, die je nach subjektiver Bewertung und soziokulturellem Kontext sowohl als Nahrungsmittel als auch als Sucht- oder Heilmittel aufgefasst werden.<ref name="merki">Thomas Hengartner, Christoph Maria Merki: ''Genussmittel. Ein kulturgeschichtliches Handbuch.'' 1999, S. 11</ref>
''Feine Backwaren''<ref name="Lebensmittelbuch">Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fassung 8. Januar 2010: [http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Lebensmittelbuch/LeitsaetzeFeineBackwaren.pdf?__blob=publicationFile ''Leitsätze für Feine Backwaren''], aufgerufen 21. September 2012.</ref> werden umgangssprachlich als [[Gebäck]] bezeichnet. Es unterscheidet sich lebensmittelrechtlich von Brot und Kleingebäck durch einen höheren Fett- und Zuckergehalt, nämlich zusammengenommen mindestens 1/9 des Mehlgehalts. Zum Feingebäck zählen [[Plätzchen]], [[Kuchen]] und [[Torte]]n, außerdem auch alle süßen [[Dauerbackwaren]].
 
Sozioökonomisch betrachtet gehörten Genussmittel bis in die [[Neuzeit]] zu den [[Luxus]]gütern und waren [[Statussymbol]]e. Die französischen Begriffe verweisen auf die pharmakologische Wirkung einiger Genussmittel wie [[Ethanol|Alkohol]], [[Kaffee]] und [[Tee]].  
{{Zitat|Gerade die stets neu auszuhandelnde Grenzziehung zwischen Genuß- und Suchtmitteln bzw. (kriminalisierten) [[Droge]]n illustriert eindrücklich das Auseinanderklaffen zwischen den chemisch-physiologischen Eigenschaften dieser Substanzen einerseits und deren kultureller Bewertung andererseits. Nicht nur der Genußbegriff ist also soziokulturell konstruiert, sondern ebenso derjenige der ‚Sucht‘.|Merki<ref name="merki"/>}} Die Definition von Begriffen wie Genuss, Genussmittel und Rauschmittel ist laut Hengartner/Merki sowohl kulturell als auch weltanschaulich-religiös beeinflusst und differiert in verschiedenen historischen Epochen ebenso wie zwischen verschiedenen sozialen Gruppen und Vereinigungen.<ref name="merki"/> Beispielsweise gilt Tabak seit den 1950er Jahren in Europa vor allem als Suchtmittel, wurde vorher jedoch jahrhundertelang ausschließlich als Genussmittel und sogar als Heilmittel angesehen.<ref>Thomas Hengartner, Christoph Maria Merki: ''Genussmittel. Ein kulturgeschichtliches Handbuch.'' 1999, S. 13</ref> Alkohol galt in Europa lange als [[Medikament]]. [[Bier]] als „flüssiges Brot“ hatte bis in die jüngste Vergangenheit hinein den Status als wichtiges Nahrungsmittel neben dem [[Brot]].
 
== Wirkung ==
Die allermeisten Genussmittel besitzen eine angenommene oder tatsächlich anregende oder beruhigende Wirkung. Diese basiert überwiegend auf [[Alkaloide]]n, welche von den Ausgangspflanzen zur Abwehr von [[Fressfeind]]en gebildet werden. Einige Genussmittel können zu [[Abhängigkeit (Medizin)|Abhängigkeiten]] führen. Sie haben oft eine erhebliche soziale Bedeutung, insbesondere wenn sie gemeinsam mit anderen Menschen konsumiert werden.
 
In der Fachliteratur gelten als Genussmittel der Moderne:
* [[Alkohol]]
* [[Kaffee]]
* [[Tee]]
* [[Kakao]]
* [[Tabak]]
* [[Schokolade]]
* [[Zucker]] und [[Gewürze]]


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Genussmittel}}
* {{WikipediaDE|Backwaren}}


== Literatur ==
== Literatur ==
* Thomas Hengartner, Christoph Maria Merki (Hrsg.): ''Genussmittel – Ein kulturgeschichtliches Handbuch'', Campus Verlag, Frankfurt/New York 1999, ISBN 3-593-36337-2
* ''Lebensmittel-Lexikon'' Dr. Oetker, 4. Aufl. 2004, Artikel ''Backwaren'', ''Feine Backwaren'' und ''Kleingebäck'', ISBN 978-3767005907
* Annerose Menninger: Genuss im kulturellen Wandel. Stuttgart (Steiner) 2008


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
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{{Commonscat|Baked food|Backwaren}}


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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[[Kategorie:Ernährung|101]]
 
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{{Wikipedia}}
{{Wikipedia}}

Version vom 20. Januar 2018, 08:48 Uhr

Deutsches Kleingebäck, Backwaren
Gebäck

Backwaren ist der Oberbegriff für Lebensmittel mit Getreide oder Getreideerzeugnissen als Hauptbestandteil, die gebacken werden. Hergestellt werden sie in der Regel von Bäckereien oder Konditoreien. Grob eingeteilt werden sie in die Gruppen Brot, Kleingebäck und feine Backwaren sowie als spezielle Untergruppe in länger haltbare Dauerbackwaren, die einen geringeren Feuchtigkeitsgehalt haben.

Kleingebäck ist die Sammelbezeichnung für kleine Backwaren aus Brotteig, die maximal 250 Gramm wiegen. Der Teig kann anders zubereitet werden als der klassische Brotteig. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck.[1] Typische Beispiele für Kleingebäck sind Brötchen, Laugengebäck und Brezeln.

Feine Backwaren[2] werden umgangssprachlich als Gebäck bezeichnet. Es unterscheidet sich lebensmittelrechtlich von Brot und Kleingebäck durch einen höheren Fett- und Zuckergehalt, nämlich zusammengenommen mindestens 1/9 des Mehlgehalts. Zum Feingebäck zählen Plätzchen, Kuchen und Torten, außerdem auch alle süßen Dauerbackwaren.

Siehe auch

Literatur

  • Lebensmittel-Lexikon Dr. Oetker, 4. Aufl. 2004, Artikel Backwaren, Feine Backwaren und Kleingebäck, ISBN 978-3767005907

Weblinks

 Wiktionary: Backwaren – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Backwaren - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1. Leitsätze für Brot und Kleingebäck, veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger Nr. 184 vom 28. September 2005.
  2. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fassung 8. Januar 2010: Leitsätze für Feine Backwaren, aufgerufen 21. September 2012.


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