Backwaren: Unterschied zwischen den Versionen

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''Kleingebäck'' ist die Sammelbezeichnung für kleine Backwaren aus Brotteig, die maximal 250 Gramm wiegen. Der [[Teig]] kann anders zubereitet werden als der klassische Brotteig. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den ''Leitsätzen für Brot und Kleingebäck''.<ref>[http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Lebensmittelbuch/LeitsaetzeBrot.html Leitsätze für Brot und Kleingebäck], veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger Nr. 184 vom 28. September 2005.</ref> Typische Beispiele für Kleingebäck sind [[Brötchen]], [[Laugengebäck]] und [[Brezel]]n.
''Kleingebäck'' ist die Sammelbezeichnung für kleine Backwaren aus Brotteig, die maximal 250 Gramm wiegen. Der [[Teig]] kann anders zubereitet werden als der klassische Brotteig. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den ''Leitsätzen für Brot und Kleingebäck''.<ref>[http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Lebensmittelbuch/LeitsaetzeBrot.html Leitsätze für Brot und Kleingebäck], veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger Nr. 184 vom 28. September 2005.</ref> Typische Beispiele für Kleingebäck sind [[Brötchen]], [[Laugengebäck]] und [[Brezel]]n.


''Feine Backwaren''<ref name="Lebensmittelbuch">Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fassung 8. Januar 2010: [http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Lebensmittelbuch/LeitsaetzeFeineBackwaren.pdf?__blob=publicationFile ''Leitsätze für Feine Backwaren''], aufgerufen 21. September 2012.</ref> werden umgangssprachlich als [[Gebäck]] bezeichnet. Es unterscheidet sich lebensmittelrechtlich von Brot und Kleingebäck durch einen höheren Fett- und Zuckergehalt, nämlich zusammengenommen mindestens 1/9 des Mehlgehalts. Zum Feingebäck zählen [[Croissant]]s, [[Plätzchen]], [[Kuchen]] und [[Torte]]n, außerdem auch alle süßen [[Dauerbackwaren]].
''Feine Backwaren''<ref name="Lebensmittelbuch">Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fassung 8. Januar 2010: [http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Lebensmittelbuch/LeitsaetzeFeineBackwaren.pdf?__blob=publicationFile ''Leitsätze für Feine Backwaren''], aufgerufen 21. September 2012.</ref> werden umgangssprachlich als [[Gebäck]] bezeichnet. Es unterscheidet sich lebensmittelrechtlich von Brot und Kleingebäck durch einen höheren Fett- und Zuckergehalt, nämlich zusammengenommen mindestens 1/9 des Mehlgehalts. Zum Feingebäck zählen [[Plätzchen]], [[Kuchen]] und [[Torte]]n, außerdem auch alle süßen [[Dauerbackwaren]].


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 20. Januar 2018, 08:48 Uhr

Deutsches Kleingebäck, Backwaren
Gebäck

Backwaren ist der Oberbegriff für Lebensmittel mit Getreide oder Getreideerzeugnissen als Hauptbestandteil, die gebacken werden. Hergestellt werden sie in der Regel von Bäckereien oder Konditoreien. Grob eingeteilt werden sie in die Gruppen Brot, Kleingebäck und feine Backwaren sowie als spezielle Untergruppe in länger haltbare Dauerbackwaren, die einen geringeren Feuchtigkeitsgehalt haben.

Kleingebäck ist die Sammelbezeichnung für kleine Backwaren aus Brotteig, die maximal 250 Gramm wiegen. Der Teig kann anders zubereitet werden als der klassische Brotteig. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck.[1] Typische Beispiele für Kleingebäck sind Brötchen, Laugengebäck und Brezeln.

Feine Backwaren[2] werden umgangssprachlich als Gebäck bezeichnet. Es unterscheidet sich lebensmittelrechtlich von Brot und Kleingebäck durch einen höheren Fett- und Zuckergehalt, nämlich zusammengenommen mindestens 1/9 des Mehlgehalts. Zum Feingebäck zählen Plätzchen, Kuchen und Torten, außerdem auch alle süßen Dauerbackwaren.

Siehe auch

Literatur

  • Lebensmittel-Lexikon Dr. Oetker, 4. Aufl. 2004, Artikel Backwaren, Feine Backwaren und Kleingebäck, ISBN 978-3767005907

Weblinks

 Wiktionary: Backwaren – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Backwaren - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1. Leitsätze für Brot und Kleingebäck, veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger Nr. 184 vom 28. September 2005.
  2. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fassung 8. Januar 2010: Leitsätze für Feine Backwaren, aufgerufen 21. September 2012.


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