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Klassengesellschaft
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Der Begriff Klassengesellschaft stammt aus dem Marxismus. Dabei ging Karl Marx von einem Klassenkonflikt bis hin zu einem Klassenkampf aus. Seine Theorie sieht die Gesellschaft grundsätzlich in zwei Klassen eingeteilt: Die sogenannte herrschende Klasse und die unterdrückte Klasse. Zu seiner Zeit - also im 19. Jahrhundert - gehörten hauptsächlich die Arbeiter in den Fabriken zur unterdrückten Klasse. Daraus entstand auch der Begriff der Arbeiterklasse. Bezogen auf die gesellschaftliche und geschichtliche Entwicklung definierte Marx weitere Klassen wie die Sklaven in der Antike oder die „bürgerliche Klasse“ in der Neuzeit.
Weitergehend haben sich ähnliche Modelle in Anlehnung an die marxistische Theorie entwickelt. Die ökonomische Klassengesellschaft gliedert sich wie folgt:
Die Einteilung der ökonomischen Klassengesellschaft in Unternehmer/Angestellte/Arbeiter ist mittlerweile überholt, da mittlerweile viele Facharbeiter, etwa in der Automobilproduktion mehr verdienen, als ein durchschnittlicher Angestellter (mit abgeschlossener Berufsausbildung). Auch in der Rentenversicherung gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass es in immer mehr Unternehmen leitende Angestellte in Führungspositionen gibt und somit innerhalb des Unternehmens folgende Stufen der Hierarchie zu unterscheiden sind:
- Führungsschicht (z.B. Vorstand und Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften)
- leitende Angestellte (die nicht zur Betriebsratswahl zugelassen sind)
- sonstige Angestellte und Arbeiter
Die akademische Klassengesellschaft ergibt sich aufgrund von Schulbildung und Studium, sie hat jedoch wirtschaftlich nur eine geringe Bedeutung und gliedert sich wie folgt:
Siehe auch
- Klassengesellschaft - Artikel in der deutschen Wikipedia