Assoziative Wirtschaft und Gedankenfreiheit: Unterschied zwischen den Seiten

Aus AnthroWiki
(Unterschied zwischen Seiten)
imported>Joachim Stiller
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
imported>Joachim Stiller
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
#redirect[[Assoziation (Wirtschaftsleben)]]
Die '''Gedankenfreiheit''' ist die [[Freiheitsrecht|Freiheit]] des Denkens, insbesondere in weltanschaulichen und politischen Dingen.


[[Kategorie:Assoziative Wirtschaft|!]]
== Ursprung ==
[[Kategorie:Gemeinnützige Wirtschaft]]
[[Datei:Der-Denkerclub 1819.jpg|mini|''Der Denker-Club'', 1819, deutsche Karikatur auf die Karlsbader Beschlüsse, die im Deutschen Bund die „Demagogenverfolgung“ einleiteten]]
Ursprünglich war die Gedankenfreiheit im Sinne der [[Meinungsfreiheit]], also der Freiheit, seine Gedanken laut und öffentlich auszusprechen, ein Privileg der Herrschenden, das sie nur in Ausnahmefällen auch ihren Untertanen verliehen.
 
Ab dem [[Spätmittelalter]] begann sich hier und dort die Idee durchzusetzen, dass die Untertanen oder deren Fürsprecher das Recht auf Gedankenfreiheit wenn nötig selbständig einfordern sollten. Verkörpert finden wir diese Idee zum Beispiel in [[Friedrich Schiller]]s Theaterstück ''[[Don Karlos (Schiller)|Don Karlos]],'' wo der Marquis von Posa vom absolutistisch herrschenden König [[Philipp II. (Spanien)|Philipp II.]] verlangt: „Geben Sie Gedankenfreiheit“<ref>Friedrich Schiller: ''Dom Karlos, Infant von Spanien.'' Leipzig 1787, S.&nbsp;281.</ref>. Posa bzw. Schiller vertritt hier die Auffassung, dass die Meinungsfreiheit sich aus dem [[Naturrecht]] ableiten lasse und vom Staat gewährleistet werden müsse.
 
[[Immanuel Kant]] behauptete in seiner Schrift ''[[Was ist Aufklärung?]]'', dass die Meinungsfreiheit (und damit die Gedankenfreiheit) im Zeitalter des [[Aufgeklärter Absolutismus|Aufgeklärten Absolutismus]] nicht mehr erkämpft werden müsse, da sie von Fürsten wie [[Friedrich II. (Preußen)|Friedrich II.]] längst gewährleistet werde. Entgegen Kants Behauptung beschnitten Friedrichs Nachfolger im Amt des preußischen Königs die Meinungsfreiheit; die Meinungsfreiheit gehört jedoch zum Wesen eines entwickelten, stabilen [[Rechtsstaat]]es.
 
== Das Ideal ==
Mitte des 19. Jahrhunderts war diese Entwicklung im deutschen Sprachraum abgeschlossen. Das Ideal fand in [[Hoffmann von Fallersleben]]s Bearbeitung des Volkslieds ''[[Die Gedanken sind frei]]'' sein Sinnbild. All seine Aspekte fanden darin ihren adäquaten Ausdruck. Die Gedanken seien nicht nur frei, sie seien auch unergründlich („Wer kann sie erraten?“) und der Erkenntnis verschlossen („Kein Mensch kann sie wissen“). Dem machtvollen „Ich denke, was ich will / Und was mich beglücket“ ließ der Dichter sogleich die [[Sitte|sittliche]] Begrenzung folgen: „Doch alles in der Still / Und wie es sich schicket“. Denn wahre Stärke liege nur in der Beherrschung seiner selbst. Ebenfalls verarbeitet wurde in diesem Bild der [[Humor]], der überall, wo um die Verwirklichung des Ideals gerungen wird, eine maßgebende Rolle spiele: „Man kann ja im Herzen / Stets lachen und scherzen“. Damit kommt auch ein weiterer wichtiger Aspekt der Gedankenfreiheit zum Zuge: die Individualität.
 
Die Bedeutung dieses Texts für die Idee der Gedankenfreiheit ergibt sich daraus, dass das Lied im deutschen Sprachraum verschiedenen Widerstandsbewegungen als Inspiration gedient hat und von Wander- und Studentenbewegungen aller Art als Hymne benutzt wurde.
 
== Die Situation heute ==
Die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte]] der [[UN]] hält fest, dass jedermann Anspruch auf Gedankenfreiheit habe.<ref>Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 18 ([https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf UN-Dokument A/RES/217 A (III)], PDF, 39&nbsp;kB, abgerufen am 14. Juni 2017).</ref> Dieser Anspruch wird in allen Mitgliedstaaten des [[Europarat]]s durch die [[Europäische Menschenrechtskonvention]] gewährleistet.<ref>Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950, Artikel 9.</ref>
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Gedankenfreiheit}}
* {{WikipediaDE|Religionsfreiheit}}
 
== Literatur ==
* Johann Nestroy: ''Freiheit in Krähwinkel.'' In: John R.&nbsp;P.&nbsp;McKenzie (Hrsg.): ''Sämtliche Werke.'' Jugend und Volk, Wien 1995.
* Karl Kraus: ''Nestroy und die Nachwelt.'' In: ''Untergang der Welt durch schwarze Magie.'' Verlag Die Fackel, Wien 1925.
 
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Grundrechte]]
[[Kategorie:Menschenrechte]]
[[Kategorie:Freiheit]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 15. Juli 2018, 03:18 Uhr

Die Gedankenfreiheit ist die Freiheit des Denkens, insbesondere in weltanschaulichen und politischen Dingen.

Ursprung

Der Denker-Club, 1819, deutsche Karikatur auf die Karlsbader Beschlüsse, die im Deutschen Bund die „Demagogenverfolgung“ einleiteten

Ursprünglich war die Gedankenfreiheit im Sinne der Meinungsfreiheit, also der Freiheit, seine Gedanken laut und öffentlich auszusprechen, ein Privileg der Herrschenden, das sie nur in Ausnahmefällen auch ihren Untertanen verliehen.

Ab dem Spätmittelalter begann sich hier und dort die Idee durchzusetzen, dass die Untertanen oder deren Fürsprecher das Recht auf Gedankenfreiheit wenn nötig selbständig einfordern sollten. Verkörpert finden wir diese Idee zum Beispiel in Friedrich Schillers Theaterstück Don Karlos, wo der Marquis von Posa vom absolutistisch herrschenden König Philipp II. verlangt: „Geben Sie Gedankenfreiheit“[1]. Posa bzw. Schiller vertritt hier die Auffassung, dass die Meinungsfreiheit sich aus dem Naturrecht ableiten lasse und vom Staat gewährleistet werden müsse.

Immanuel Kant behauptete in seiner Schrift Was ist Aufklärung?, dass die Meinungsfreiheit (und damit die Gedankenfreiheit) im Zeitalter des Aufgeklärten Absolutismus nicht mehr erkämpft werden müsse, da sie von Fürsten wie Friedrich II. längst gewährleistet werde. Entgegen Kants Behauptung beschnitten Friedrichs Nachfolger im Amt des preußischen Königs die Meinungsfreiheit; die Meinungsfreiheit gehört jedoch zum Wesen eines entwickelten, stabilen Rechtsstaates.

Das Ideal

Mitte des 19. Jahrhunderts war diese Entwicklung im deutschen Sprachraum abgeschlossen. Das Ideal fand in Hoffmann von Fallerslebens Bearbeitung des Volkslieds Die Gedanken sind frei sein Sinnbild. All seine Aspekte fanden darin ihren adäquaten Ausdruck. Die Gedanken seien nicht nur frei, sie seien auch unergründlich („Wer kann sie erraten?“) und der Erkenntnis verschlossen („Kein Mensch kann sie wissen“). Dem machtvollen „Ich denke, was ich will / Und was mich beglücket“ ließ der Dichter sogleich die sittliche Begrenzung folgen: „Doch alles in der Still / Und wie es sich schicket“. Denn wahre Stärke liege nur in der Beherrschung seiner selbst. Ebenfalls verarbeitet wurde in diesem Bild der Humor, der überall, wo um die Verwirklichung des Ideals gerungen wird, eine maßgebende Rolle spiele: „Man kann ja im Herzen / Stets lachen und scherzen“. Damit kommt auch ein weiterer wichtiger Aspekt der Gedankenfreiheit zum Zuge: die Individualität.

Die Bedeutung dieses Texts für die Idee der Gedankenfreiheit ergibt sich daraus, dass das Lied im deutschen Sprachraum verschiedenen Widerstandsbewegungen als Inspiration gedient hat und von Wander- und Studentenbewegungen aller Art als Hymne benutzt wurde.

Die Situation heute

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN hält fest, dass jedermann Anspruch auf Gedankenfreiheit habe.[2] Dieser Anspruch wird in allen Mitgliedstaaten des Europarats durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet.[3]

Siehe auch

Literatur

  • Johann Nestroy: Freiheit in Krähwinkel. In: John R. P. McKenzie (Hrsg.): Sämtliche Werke. Jugend und Volk, Wien 1995.
  • Karl Kraus: Nestroy und die Nachwelt. In: Untergang der Welt durch schwarze Magie. Verlag Die Fackel, Wien 1925.

Weblinks

 Wiktionary: Gedankenfreiheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Friedrich Schiller: Dom Karlos, Infant von Spanien. Leipzig 1787, S. 281.
  2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 18 (UN-Dokument A/RES/217 A (III), PDF, 39 kB, abgerufen am 14. Juni 2017).
  3. Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950, Artikel 9.


Dieser Artikel basiert (teilweise) auf dem Artikel Gedankenfreiheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.