Segensgestus

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Segensgestus der lateinischen Kirche (Maler: Hans Memling, 1481)
Segensgestus der östlichen Kirchen auf einer Christusikone

Der Segensgestus ist eine liturgische Gebärde in der christlichen Kirche zur Segnung. Bevor sich dieses Zeichen um etwa 400 durchsetzte, wurde – wie auch schon zur Zeit des Alten Testaments – im frühen Christentum durch Erhebung oder Auflegung der Hände gesegnet.

Lateinische Kirche

Im lateinischen Ritus sind Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger ausgestreckt und weisen auf die Dreifaltigkeit, die beiden anderen Finger sind zurück gebogen und weisen auf die göttliche und menschliche Natur Christi. Seit Papst Innozenz III. (1198–1216) bis zur Liturgiereform war dieser Gestus vorgeschrieben. Seitdem segnet der römisch-katholische Priester in der Weise, dass alle Finger der rechten Hand aufrecht sind.

Orthodoxe Kirche

In den orthodoxen Kirchen berühren sich beim griechischen Segen Daumen und Ringfinger der rechten Hand, während der Zeigefinger aufrecht steht sowie der Mittelfinger und der Kleine Finger leicht nach innen gekrümmt werden, um so die Buchstaben IC-XC als Abbreviatur für den Namen „Jesus Christus“ (Ἰησοῦς Xριστός) zu bilden. Dabei ergeben der gerade Zeigefinger das I (Iota), der gekrümmte Mittelfinger das C (finales Sigma), die zusammengelegten Daumen und Ringfinger das X (Chi) und der kleine wiederum gekrümmte Finger das zweite C.

Evangelische Kirche

In der Evangelischen Kirche ist beim Schlusssegen eines Gottesdienstes das Erheben der Hände verbreitet mit anschließendem Kreuzzeichen (gewöhnlich in der Form der überlieferten lateinischen Tradition); daneben kennt man auch die Segnung durch Handauflegung (Konfirmation, Trauung, Ordination).


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