Urheberrecht und Kategorie:Wissenschaftliches Werk von Comenius: Unterschied zwischen den Seiten

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Das '''Urheberrecht''' schützt einerseits die [[Wikipedia:Recht|Recht]]e des [[Wikipedia:Urheber|Urheber]]s und seiner unmittelbaren Erben an seinen Werken in ideeller und wirtschaftlicher Hinsicht und sorgt anderseits dafür, dass diese Werke nach Ablauf einer angemessenen Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers, die heute zumeist 70 Jahre beträgt, in den Allgemeinbesitz der [[Menschheit]] übergeleitet wird. Auch während dieser Schutzfrist werden die Rechte des Urhebers im Interesse der Allgemeinheit teilweise eingeschränkt, etwa durch das Recht, [[Wikipedia:Privatkopie|Privatkopie]]n anzufertigen oder durch das [[Wikipedia:Zitatrecht|Zitatrecht]].
[[Kategorie:Wissenschaftliches Werk von Comenius|!]]
 
[[Kategorie:Wissenschaftliches Werk nach Autor|Comenius]]
[[Rudolf Steiner]] hält dazu grundsätzlich fest:
[[Kategorie:Werk von Comenius]]
 
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"Der Mensch verdankt, was er aus seinen Fähigkeiten schaffen kann, der menschlichen Sozietät, der menschlichen sozialen Ordnung. Es gehört einem in Wahrheit nicht. Warum verwaltet man sein so genanntes geistiges Eigentum? Bloß deshalb, weil man es hervorbringt; dadurch, daß man es hervorbringt, zeigt man, dass man die Fähigkeiten dazu besser hat als andere. So lange man diese Fähigkeiten besser hat als andere, so lange wird man im Dienste des Ganzen am besten dieses geistige Eigentum verwalten. Nun sind die Menschen wenigstens darauf gekommen, dass sich nicht endlos forterbt dieses geistige Eigentum; dreißig Jahre nach dem Tode gehört das geistige Eigentum der gesamten Menschheit. Jeder kann dreißig Jahre nach meinem Tode drucken, was ich hervorgebracht habe; man kann es in beliebiger Weise verwenden, und das ist recht. Ich wäre sogar einverstanden, wenn noch mehr Rechte wären auf diesem Gebiet. Es gibt keine andere Rechtfertigung dafür, dass man geistiges Eigentum zu verwalten hat, als dass man, weil man es hervorbringen kann, auch die besseren Fähigkeiten hat." {{Lit|GA 330, S 97}}
</div>
 
1995 lief die 70-jährige urheberrechtliche Schutzfrist für Rudolf Steiners noch zu Lebzeiten veröffentlichte Werke ab. Später herausgegebene Titel und alle Ausgaben der [[Rudolf Steiner Gesamtausgabe|Gesamtausgabe]], die vom [[Rudolf Steiner Verlag]] herausgegeben werden, bleiben jedoch aufgrund des hohen Bearbeitungsgrades bis 70 Jahre nach dem Tod der jeweiligen [[Wikipedia:Herausgeber|Herausgeber]] gesetzlich geschützt.
 
== Siehe auch ==
* {{Wikipedia3|Urheberrecht}}
* {{Wikipedia3|Schranken des Urheberrechts}}
* {{Wikipedia3|Gemeinfreiheit}}
 
== Literatur ==
#Rudolf Steiner: ''Neugestaltung des sozialen Organismus'', [[GA 330]] (1983)
 
{{GA}}
 
[[Kategorie:Soziales Leben]]

Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 01:46 Uhr