Nichtregierungsorganisation

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Eine Nichtregierungsorganisation (NRO bzw. aus dem Englischen Non-governmental organization, NGO) oder auch nichtstaatliche Organisation ist ein zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband, der nicht durch ein öffentliches Mandat legitimiert ist.[1] Die Weltbank definiert NROs als private Organisationen, die durch ihre Aktivitäten versuchen, Leid zu mindern, die Interessen der Armen in der Öffentlichkeit zu vertreten, die Umwelt zu schützen, grundlegende soziale Dienste zu leisten oder Aktionen für Entwicklungsvorhaben zu initiieren. Diese Begriffsbestimmung wurde bewusst unscharf gewählt, da sich NROs allen denkbaren Aufgaben annehmen können.[2]

Der englische Begriff non-governmental organization wurde einst von den Vereinten Nationen (UNO) eingeführt, um Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich an den politischen Prozessen der UNO beteiligen, von den staatlichen Vertretern abzugrenzen; non-governmental bedeutet dabei „nichtstaatlich“ im Sinne von „staatsunabhängig“, „regierungsunabhängig“. Heute wird der Begriff von und für nichtstaatliche Vereinigungen benutzt, die sich insbesondere sozial- und umweltpolitisch engagieren, und zwar unabhängig von einer Beziehung zur UNO.

Gemäß Artikel 71 der UN-Charta können Nichtregierungsorganisationen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) erlangen,[3] wenn sie die in der ECOSOC-Resolution 1996/31[4] festgelegten Kriterien erfüllen. Zurzeit sind dort 4.990 Organisationen registriert [5][6]

Einerseits wird eine NRO (engl. NGO), die weltweit aktiv ist, als internationale Nichtregierungsorganisation (INGO) bezeichnet; andererseits wird INGO vom Europarat für die Gemeinschaft der national-tätigen NRO mit ihren europäischen Partner-NROs benutzt, die Teilnehmerstatus bei der Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen haben (vgl. NRO-Bewerbung für einen Teilnahme-Status beim Europarat).[7]

Begriff

Die deutsche Bezeichnung Nichtregierungsorganisation ist angelehnt an den englischen Ausdruck non-governmental organization (NGO). Teilweise wird auch die Bezeichnung nichtstaatliche Organisation (NSO) benutzt. Sie überträgt den angloamerikanischen Begriff governmental präziser; die Übersetzung für Regierung wäre im amerikanischen Englisch nicht government, sondern administration. Dennoch hat sich der Begriff Nichtregierungsorganisation im Deutschen weitgehend durchgesetzt, dazu die englische Abkürzung NGO (anstelle von NRO).

Im Englischen werden auch folgende Begriffe verwendet: independent sector, volunteer sector, civic society, grassroots organizations respektive transnational social movement organizations, private voluntary organizations, self-help organizations, häufig auch non-state actors (NSAs). Letzterer Begriff ist allerdings weiter gefasst und umschließt neben NGOs auch transnationale Unternehmen (TNCs) sowie z. B. kriminelle Vereinigungen. In der britischen Forschung wird NGO auch in Verbindung gebracht mit der global civil society, einer globalen Zivilgesellschaft, z. B. bei Mary Kaldor.

Im herkömmlichen deutschen Sprachgebrauch sind Nichtregierungsorganisationen einfach Verbände oder Vereine. Im Deutschen wird teils auch vom Dritten Sektor gesprochen. Dieser Begriff geht auf den US-amerikanischen Soziologen Amitai Etzioni zurück.

Strukturen

Aus politikwissenschaftlicher Sicht lassen sich Nichtregierungsorganisationen definieren, als "feste Zusammenschlüsse unabhängiger gesellschaftlicher Kräfte, die ohne Gewinnabsicht gemeinwohlorientierte Ziele verfolgen, sich insbesondere für humanitäre und ökologische, dem Anspruch nach universelle Prinzipien einsetzen und versuchen Einfluss auf Staaten und IGOs (International Governmental Organizations) auszuüben."[8] Wichtige Tätigkeitsschwerpunkte von Nichtregierungsorganisationen - insbesondere von international tätigen NGOs - sind die Politikfelder Menschenrechte, Entwicklungs- und humanitäre Hilfe und Umweltschutz.[8]

Es zeichnet sich ab, dass nichtstaatliche Organisationen nur dann von internationalen Institutionen – wie der UNO, der UNESCO, dem Europarat oder der EU-Kommission – als solche anerkannt werden, wenn sie:

  1. von einer Bürgerschaft mit gleichen Interessen gegründet wurden, die sich für gemeinsam anerkannte Ziele zusammengeschlossen haben und damit den assoziierten kompetenten Bürger repräsentieren,
  2. demokratisch strukturiert sind und folglich ihre Vorstände wählen und
  3. bei aller für die Erreichung der Vereinsziele erforderlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nicht gewinnorientiert arbeiten.

Viele nichtstaatliche Organisationen fordern von der Europäischen Kommission die Schaffung einer Rechtsform „Europäischer Verein“, um so eine der Europäischen Aktiengesellschaft ähnliche gemeinschaftsweite Rechtsfähigkeit zu schaffen.

Es existieren verschiedene Klassifikationssysteme für nichtstaatliche Organisationen. Das der Weltbank etwa unterscheidet zwischen operativen und beratenden Organisationen.[9]

Rechtsstellung

Der Europarat legte 1986 ein Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen vor (SEV-Nr.: 124, auch Konvention Nr. 124 genannt). Es trat 1991 in Kraft und die Ratifikation begann.[10] Etwa ein Viertel der Mitgliedstaaten ist dieser Konvention zur Rechtsstellung von internationalen Nichtregierungsorganisationen bisher beigetreten, so Belgien, Frankreich, Niederlande, Österreich, Schweiz und das Vereinigte Königreich u.a.[11] (Stand Ende 2017)

2007 empfahl der Europarat (CM/Rec(2007)14)[12] den Regierungen der Mitgliedstaaten eine Gesetzgebung über den rechtlichen Status auch für nationale Nichtregierungsorganisationen[13] und erinnerte in diesem Zusammenhang an die europäische Konvention Nr. 124 - verbunden mit der Empfehlung an die Regierungen der Mitgliedstaaten:

  • „sich dabei in ihrer Politik und Praxis von den Minimalstandards leiten zu lassen, die in dieser Empfehlung aufgeführt sind;
  • diese Standards bei der Überwachung der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu beachten;
  • sicherzustellen, dass diese Empfehlung und das begleitende Erläuternde Memorandum[13] übersetzt und an NRO allgemein und insbesondere an Parlamentarier, die relevanten öffentlichen Stellen und Bildungseinrichtungen verteilt und bei der Ausbildung von Beamten eingesetzt werden.“

Verhaltenskodex für die Bürgerbeteiligung

In modernen Demokratien bereitet die Entfremdung der Bürger von politischen Prozessen zunehmende Sorge. Juni 2007 forderte die Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen im Europarat, einen Verhaltenskodex für die Bürgerbeteiligung auszuarbeiten – insbesondere zu konkreten Mechanismen für eine NRO-Beteiligung bei Entscheidungsprozessen und Mitwirkung der Zivilgesellschaft an der öffentlichen Politik. Das Ministerkomitee des Europarats beschloss im Oktober 2007 eine Empfehlung zur Rechtsstellung von nicht-staatlichen Organisationen und beschrieb die Struktur einer NRO und ihren Stand in der Demokratie.

2009 legte die europäische INGO-Konferenz ein anwenderfreundliches, strukturiertes und pragmatisches Instrument für Entscheidungsträger und eine organisierte Zivilgesellschaft, einschließlich NRO vor, um die Beteiligung der Bürger am demokratischen Prozess auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu stärken. Der Verhaltenskodex soll auf europäischer Ebene eine Reihe von allgemeinen Grundsätzen, Richtlinien, Werkzeugen und Mechanismen für die Bürgerbeteiligung beim politischen Entscheidungsprozess definieren.[14]

Kreislauf eines politischen Prozesses

  Agenda‑Setting Ausarbeitung  
     
 Neuformulierung     Entscheidung 
     
  Überwachung Umsetzung  

Kreislauf der sechs Phasen
eines politischen Prozesses

In jeder Phase des Kreislaufs eines politischen Entscheidungsprozesses können Bürger mitwirken, so eine Empfehlung der Konferenz der nicht-staatlichen internationalen Organisationen im Europarat. Beim Agenda-Setting legt die organisierte Bürgerschaft gemeinsam mit Politik und Verwaltung ein politisches Schwerpunktthema fest. Durch formelle Bürgerbeteiligung entscheiden die Bürger nach der Ausarbeitung, was umgesetzt werden soll und wirken dabei mit. In der Überwachungsphase der Durchführung von Beschlüssen ergeben sich Gründe zur Neuformulierung der Agenda (vgl. PDCA-Zyklus).[14]

Matrix der Bürgerbeteiligung im politischen Prozess

Bei den Schritten eines politischen Entscheidungsprozesses können die NROs auf verschiedenen Beteiligungsebenen Einfluss nehmen. Die Konferenz der internationalen nichtstaatlichen Organisationen im Europarat empfiehlt eine Matrix, in der für jede Stufe die Art und Weise der Beteiligung von NROs dargestellt wird.[14] So strukturieren bisher angewandte Methoden der Bürgerbeteiligung zumeist die Beratung (vgl. Konsultation) oder den Dialog in einer frühen Phase des politischen Prozesses. Mitentscheidungen durch die organisierte Bürgerschaft oder die Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien und Komitees von Bürgern und Politik/Verwaltung - wie von der europäischen INGO-Konferenz in der Matrix dargelegt und beschlossen, sind Ziele einer zukünftigen Entwicklung (vgl. Spektrum der Bürgerbeteiligung).

Matrix zur Bürgerbeteiligung –
Empfehlung der internationalen Nichtregierungsorganisationen im Europarat
[14]
Beteiligungsebenen und Einfluss der Bürgerschaft         Schritte des politischen Entscheidungsprozesses
Agenda-Setting Ausarbeitung Entscheidung Umsetzung Überwachung Neuformulierung
Partnerschaft 100 % Arbeitsgruppe
oder Komitee
Redaktion bei der Ausarbeitung Gemeinsame
Entscheidungen,
Mitentscheidungen
Strategische Partnerschaften Arbeitsgruppen
oder Komitee
Arbeitsgruppen
oder Komitee
Dialog Anhörungen und öffentliche Foren, mehr[Dialog 1] Anhörungen und F&A-Foren,
mehr[Dialog 2]
Offene Plenar- oder
Komiteesitzungen
Seminare,
mehr[Dialog 3]
Arbeitsgruppen
oder Komitee
Seminare oder Beratungsforen
Beratung Petitionen, Online‑Beratung, mehr[Beratung 1] Anhörungen und F&A-Foren,
[Beratung 2]
Offene Plenar- oder Komiteesitzungen Veranstaltungen, Konferenzen, Foren, Seminare Feedback, Mechanismen Konferenzen oder
Besprechungen,
Online-Beratung
Information 0 % Zugriff auf Informationen,
mehr[Info 1]
Zugriff auf politische Dokumente,
mehr[Info 2]
Kampagnen und Lobby-Arbeit Zugriff auf Informationen,
mehr[Info 3]
Zugriff auf Informationen,
mehr[Info 4]
Offener Zugriff auf Informationen
        ▲   Beteiligungsebenen und wachsender Einfluss der Bürgerschaft

Ergänzender Text zu Matrixfeldern der Bürgerbeteiligung:

Dialog
  1. Anhörungen und öffentliche Foren, Bürgerforen und Zukunftsgremien, Schlüsselkontakte zur Regierung
  2. Anhörungen und F&A-Foren, Sachverständigenseminare, Komitees aus mehreren Interessengruppen und beratende Institutionen
  3. Seminare zur Steigerung von Kapazitäten und Schulungsseminare


Beratung

  1. Petitionen, Online-Beratung oder andere Beratungstechniken
  2. Anhörungen und Frage & Antwort-Foren, Sachverständigenseminare, Komitees aus mehreren Interessengruppen und beratende Institutionen
Informationen
  1. Leichter und offener Zugriff auf Informationen, Forschung, Kampagnen und Lobby-Arbeit, Website für Schlüsseldokumente
  2. Offener und freier Zugriff auf politische Dokumente, Internetseiten für Schlüsseldokumente, Kampagnen und Lobby-Arbeit, Webcasts, Anregungen aus der Forschung
  3. Offener Zugriff auf Informationen, Internetseite zur Informationsbeschaffung, E-Mail-Benachrichtigungen, FAQ, Öffentliche Ausschreibungsverfahren
  4. Offener Zugriff auf Informationen, Beweissammlung, Auswertungen, Forschungsstudien



Finanzierung

Größere Nichtregierungsorganisationen weisen mitunter Jahresbudgets von mehreren Millionen Euro auf. Der Haushalt der Human Rights Watch etwa umfasste 2003 21,7 Mio. US-Dollar. Haupteinnahmequellen sind neben den Mitgliedsbeiträgen vor allem Spenden, die Erlöse aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Daneben hängen aber auch viele Nichtregierungsorganisationen in erheblichem Maße von staatlichen Mitteln ab. So wird etwa das 162 Mio. US-Dollar umfassende Budget der Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam zu einem Viertel aus Mitteln des Vereinigten Königreichs sowie der Europäischen Union finanziert.

Die Abhängigkeit von Spenden und staatlichen Mitteln kann im Widerspruch zur Glaubwürdigkeit von NGOs stehen.[15] Da auch immer mehr NGOs gegründet werden, gibt es statt Zusammenarbeit einen harten Konkurrenzkampf um Spendengelder zwischen den Organisationen.[16] Die Fähigkeit Zielgruppen und die Öffentlichkeit zu erreichen ist oft abhängig von medienwirksamen Inszenierungen verbunden mit Dramatisierung, Skandalisierung, emotionalem Auftreten oder Spektakel.[17] Je größer das Medieninteresse und die Berichterstattung, desto mehr Spenden können gesammelt werden. Dabei müssen Krisenregionen für Journalisten gut erreichbar und nicht zu gefährlich sein, und die Opfer müssten gut zu fotografieren oder zu filmen sein.[18] Der Leiter der größten Flüchtlingsbetreuungsstelle Österreichs kritisiert, dass manche NGOs mit falschen Darstellungen Spenden generieren und sich benehmen „wie Unternehmen, denen es um Geld und Einfluss gehe“.[19] Auch die niederländische Autorin Linda Polman kritisiert, dass Fakten manipuliert werden, um an mehr Spenden zu kommen.[20]

Die Verwendung von Spenden selbst ist oft intransparent und nicht nachvollziehbar. Die meisten NGOs in Deutschland sind als Vereine organisiert. Nach dem geltenden Vereinsrecht sind sie jedoch nicht verpflichtet, nach außen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft abzulegen.[21] Zwar werden die Sammlung und Verwendung von Spenden einiger NGOs im Inland überwacht und mit Spendensiegel zertifiziert, aber insbesondere im Ausland sei eine Kontrolle der Geldflüsse schwierig oder kaum vorhanden.[22]

So führt beispielsweise die Zusammenarbeit von NGOs mit Rebellen oder Militärregimen in Krisenregionen zu einem Missbrauch von Spendengeldern, die so Kriege verlängern oder neue Konflikte hervorrufen. Eine Monitoring-Gruppe der UNO hat beispielsweise in Somalia herausgefunden, dass die Hälfte der Nahrungsmittelhilfe des Welternährungsprogramms an die Warlords, ihrer Geschäftspartner und lokalen Mitarbeiter floss.[23] Die Autorin Linda Polman meint, dass viele NGOs zu wenig die Folgen ihres Handelns bedenken. Ihnen seien Prinzipien wichtiger als Konsequenzen.[24]

Kritik

  • NGOs sind nicht demokratisch legitimiert. Sie sind nicht gewählt und damit auch nicht ermächtigt, im Namen des Volkes zu sprechen oder zu agieren.
  • NGOs sind auch intern nicht immer demokratisch strukturiert.[25]
  • Kritik gibt es auch an einer zu starken Stellung der NGOs.[26]
  • Im Gegensatz zu Lobbyisten, die wirtschaftliche Interessen verfolgen, treten Lobbyisten, die ökologische und soziale Interessen verfolgen, als NGOs auf und werden als solche in der Öffentlichkeit wahrgenommen.[27]
  • Einige Nichtregierungsorganisationen werden auch betrieben, um inoffiziell Einfluss auf die Politik und öffentliche Meinung in anderen Ländern zu nehmen. So hat die russische Regierung den USA mehrfach vorgeworfen, etwa die Aufstände in der Ukraine (Orange Revolution) und Georgien (Rosenrevolution) massiv finanziell zu fördern und hat mit dieser Begründung im Jahre 2005 selbst strengere Gesetze für NGOs im eigenen Land erlassen.[28]
  • Laut italienischer Staatsanwaltschaft gibt es Beweise für eine Zusammenarbeit von mehreren NGOs mit libyschen Schleppern bei der Rettung von Migranten im Mittelmeer.[29] Nach Angaben der Staatsanwaltschaft würden einige NGOs auch von Schleppern finanziert.[30]
  • In griechischen Flüchtlingslagern haben Aktivistinnen und Aktivisten von NGOs 2015/16 wiederholt für Unruhe gesorgt, gegen die staatliche Verwaltung und Behörden agitiert und teils sogar die Kontrolle übernommen sowie die Migranten zum Sturm auf die Grenzzäune zu Mazedonien ermuntert.[31]
  • zu Finanzierung und Spenden siehe Abschnitt Finanzierung

Siehe auch

Literatur

  • Ulrich Brand, Alex Demirovic, Christoph Görg, Joachim Hirsch: Nichtregierungsorganisationen in der Transformation des Staates. Westfälisches Dampfboot, Münster 2001, ISBN 3-89691-493-6.
  • Achim Brunnengräber, Ansgar Klein, Heike Walk (Hrsg.): NGOs im Prozess der Globalisierung. VS Verlag, Bonn 2005, ISBN 3-8100-4092-4.
  • Berthold Kuhn: Entwicklungspolitik zwischen Markt und Staat. Möglichkeiten und Grenzen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Habilitationsschrift FUB, Berlin 2004. Campus, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-593-37742-X.
  • Adama Sow: Chancen und Risiken von NGOs. Die Gewerkschaften in Guinea während der Unruhen 2007 (Memento vom 15. Juni 2007 im Internet Archive). EPU Research Papers, Issue 03/07, Stadtschlaining 2007.
  • Volker Heins; Bayerische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Weltbürger und Lokalpatrioten. Eine Einführung in das Thema Nichtregierungsorganisationen. München 2001.
  • Jessica T. Mathews: Power Shift. (PDF; 1,0 MB). In: Foreign Affairs. Ausgabe 76, Band 1, Januar/Februar 1997, S. 50–66.
  • Laurence Jarvik: NGOs: A ‘New Class’ in International Relations. In: Orbis. Band 51, Ausgabe 2, 2007, S. 217–238.
  • Linda Polman: Die Mitleidsindustrie: Hinter den Kulissen internationaler Hilfsorganisationen. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-593-39233-2.

Weblinks

 Wiktionary: Nichtregierungsorganisation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wiktionary: NGO – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) abgerufen am 29. April 2017.
  2. Ulrich Köhler (Hrsg.), Heiko Feser (Autor): Die Huaorani auf den Wegen ins neue Jahrtausend. Ethnologische Studien Bd. 35, Institut für Völkerkunde der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, veröffentlicht bei LIT Verlag, Münster, 2000, ISBN 3-8258-5215-6. S. 412. Siehe auch die Definition hierzu in Artikel 1 Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen des Europarates.
  3. Albrecht Horn: Vereinte Nationen – Akteure und Entscheidungsprozesse. Frank & Timme, Berlin 2007, ISBN 978-3-86596-101-3, S. 39.
  4. un.org: Economic and Social Council, Resolution 1996/31
  5. Consultative Status with ECOSOC and other accreditations. United Nations Economic and Social Council, abgerufen am 12. August 2017 (english).
  6. List of non-governmental organizations in consultative status with the Economic and Social Council as of 1 September 2015. United Nations Economic and Social Council, 2015, abgerufen am 8. Dezember 2017 (english).
  7. Participatory status. At a glance / How to apply (deutsch Teilnahme-Status. Auf einen Blick / Wie geht eine Bewerbung). In: Nichtregierungsorganisationen. Europarat, Demokratie, 2014, abgerufen am 3. August 2015 (english): „Artikel 1 der Euroraratssatzung (deutsch) und Resolution Res(2003)8
  8. 8,0 8,1  Florian Furtak: Internationale Organisationen. Springer VS, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-00176-6.
  9. Duke University Libraries: World Bank and NGOs
  10. Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen (SEV-Nr.: 124). Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten. Vertragsbüro des Europarats, 1. Januar 1991, abgerufen am 29. Juli 2014.
  11. Gesamtzahl der Ratifikationen. Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen (SEV-Nr.: 124). Vertragsbüro des Europarats, abgerufen am 29. Juli 2014.
  12. Legal standards for Non-Governmental Organisations (deutsch rechtliche Standards für Nichtsregierungsorganisationen). Recommendation CM/Rec(2007)14 of the Committee of Ministers to member states on the legal status of non-governmental organisations in Europe. Europarat, 10. Oktober 2007, abgerufen am 3. August 2015 (english).
  13. 13,0 13,1 Empfehlung CM/Rec(2007)14 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über den rechtlichen Status von Nichtregierungsorganisationen in Europa (mit ERLÄUTERNDEM MEMORANDUM). (PDF; 222 kB) In: Ministerkommittee. Europarat, 7. Februar 2008, abgerufen am 5. August 2015 (Erläuterndes Memorandum ab Seite 9 des PDFs.): „Durch das europäische Ministerkomitee angenommen am 10. Oktober 2007, anlässlich der 1006. Sitzung der Delegierten der Minister.“ Behandelt in Drucksache 16/14161, Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, S. 16.
  14. 14,0 14,1 14,2 14,3 Code of Good Practice for Civil Participation in the Decision-Making Process. (PDF; 118 kB) Background. In: Konferenz der INGOs (internationale Nichtregierungsorganisationen). Europarat, 1. Oktober 2009, abgerufen am 24. Juli 2014 (english). (deutsch Verhaltenskodex für die Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess; Matrix der Bürgerbeteiligung: siehe Seite 18 des PDFs)
  15. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) abgerufen am 1. Mai 2017
  16. Hilfsorganisationen versagen. Wie Ihre Spenden missbraucht werden handelsblatt.com, abgerufen am 1. Mai 2017
  17. Die medienorientierte Inszenierung von Protest. abgerufen am 29. April 2017.
  18. Spenden finanzieren Krieg spiegel.de, abgerufen am 1. Mai 2017
  19. Asyl: Kritik an Politik und NGOs diepresse.com, abgerufen am 29. April 2017.
  20. Hilfsorganisationen versagen. Wie Ihre Spenden missbraucht werden handelsblatt.com, abgerufen am 1. Mai 2017
  21. Arbeit von NGOs. Nur bedingt transparent tagesspiegel.de, abgerufen am 16. Mai 2017
  22. Spenden finanzieren Krieg spiegel.de, abgerufen am 1. Mai 2017
  23. Spenden finanzieren Krieg spiegel.de, abgerufen am 1. Mai 2017
  24. Hilfsorganisationen versagen. Wie Ihre Spenden missbraucht werden handelsblatt.com, abgerufen am 1. Mai 2017
  25. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) abgerufen am 29. April 2017.
  26. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) abgerufen am 29. April 2017.
  27. Arbeit von NGOs. Nur bedingt transparent tagesspiegel.de, abgerufen am 16. Mai 2017
  28. In The National Interest: Russian Legislation Restricting NGOs
  29. Staatsanwalt: NGOs kooperieren mit Schleppern im Mittelmeer diepresse.com, abgerufen am 29. April 2017.
  30. Sizilianischer Staatsanwalt will NGO-Finanzierung prüfen derstandard.at, abgerufen am 29. April 2017.
  31. Staatsanwalt: NGOs kooperieren mit Schleppern im Mittelmeer diepresse.com, abgerufen am 29. April 2017.


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