Partnerschaft

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Unter einer Partnerschaft versteht man, abgesehen von geschäftlichen Partnerschaften, eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen. Als moderner Oberbegriff bezeichnet der Ausdruck seit den 1970er Jahren alle auf Dauer angelegten sexuellen Beziehungen, und zwar ohne Ansehen der Rechtsform der Beziehung und ohne Ansehen der sexuellen Orientierung und der Haushalts- und Wohnverhältnisse der Beteiligten. Der Begriff „Partnerschaft“ kann also umfassen:

Eine Partnerschaft ist zumindest in ihrem Ursprung sexuell motiviert, wobei die langfristige Entwicklung der Sexualität des Paares als Definitionskriterium ohne Belang ist; der Begriff kann sexuell aktive Paare ebenso einschließen wie sexuell inaktive Paare oder Paare, die in einer offenen Beziehung leben. Lebensgemeinschaften und Lebensbünde von Freunden, Geschwistern u. a., zwischen denen keine sexuellen Beziehungen bestehen, werden jedoch nicht als Partnerschaft bezeichnet. Reine Sexbeziehungen wiederum genügen den Definitionskriterien für eine Partnerschaft deshalb nicht, weil hier die soziale Zusammengehörigkeit fehlt.

In einem engeren Sinne bezeichnet Partnerschaft auch die Selbstverpflichtung, die zwei Menschen, die sich auf gleicher Augenhöhe begegnen, in einer auf dauerhaften Bestand angelegten sexuellen Beziehung eingehen.

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