Chinon-Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Chinon-Pergament''' ist ein historisches Dokument, das die von [[Wikipedia:Papst|Papst]] [[Wikipedia:Clemens V.|Clemens V.]] beglaubigte Unschuld der im [[Wikipedia:Templerprozess|Templerprozess]] verurteilten [[Tempelritter]] offiziell belegt. Das '''Chinon-Dokument''' wurde im September [[Wikipedia:2001|2001]] von der italienischen [[Historiker]]in und [[Wikipedia:Paläografie|Paläografin]] [[Wikipedia:Barbara Frale|Barbara Frale]] im [[Wikipedia:Vatikanisches Geheimarchiv|Vatikanisches Geheimarchiv]], wo es ''"versehentlich"'' falsch archiviert worden war, zufällig wiedergefunden und daraufhin auch von anderen Historikern eingehend geprüft.  
Das '''Chinon-Pergament''' (Archivio Segreto Vaticano, A.A., Arm. D 217) ist ein historisches Dokument, das die von [[Wikipedia:Papst|Papst]] [[Wikipedia:Clemens V.|Clemens V.]] beglaubigte Unschuld der im [[Wikipedia:Templerprozess|Templerprozess]] verurteilten [[Tempelritter]] offiziell belegt. Das '''Chinon-Dokument''' wurde im September [[Wikipedia:2001|2001]] von der italienischen [[Historiker]]in und [[Wikipedia:Paläografie|Paläografin]] [[Wikipedia:Barbara Frale|Barbara Frale]] im [[Wikipedia:Vatikanisches Geheimarchiv|Vatikanisches Geheimarchiv]], wo es ''"versehentlich"'' falsch archiviert worden war, zufällig wiedergefunden und daraufhin auch von anderen Historikern eingehend geprüft.  


Das auf der [[Wikipedia:Burg Chinon|Burg Chinon]], wo der Großmeister des [[Templerorden]]s [[Jacques de Molay]] mit seinen engtsten Gefolgsleuten eingekerkert war, ausgestellte Dokument ist auf den [[Wikipedia:17. August|17.]] - [[Wikipedia:20. August|20. August]] [[Wikipedia:1308|1308]] datiert und wurde von den [[Wikipedia:Kardinal|Kardinälen]] ''Bérenger Fredoli'', ''Etienne de Suisy'' und ''Landolfo Brancacci'' verfasst. In dem Dokument werden zwar alle Vorwürfe, die bei früheren Befragungen des Großmeisters und der anderen hohen Würdenträger des Templerordens erpresst worden waren, nach einer neuerlichen Befragung durch die Gesandten des Papstes wiederholt. Das Dokument belegt aber auch, dass [[Wikipedia:Papst|Papst]] [[Wikipedia:Clemens V.|Clemens V.]] die Buße der Templer akzeptierte, sie von jeder Schuld freisprach und ihnen die [[Wikipedia:Absolution|Absolution]] erteilte.
Das auf der [[Wikipedia:Burg Chinon|Burg Chinon]], wo der Großmeister des [[Templerorden]]s [[Jacques de Molay]] mit seinen engtsten Gefolgsleuten eingekerkert war, ausgestellte Dokument ist auf den [[Wikipedia:17. August|17.]] - [[Wikipedia:20. August|20. August]] [[Wikipedia:1308|1308]] datiert und wurde von den [[Wikipedia:Kardinal|Kardinälen]] ''Bérenger Fredoli'', ''Stephan de Suisy'' und ''Landolfo Brancacci'' verfasst. In dem Dokument werden zwar alle Vorwürfe, die bei früheren Befragungen des Großmeisters und der anderen hohen Würdenträger des Templerordens erpresst worden waren, nach einer neuerlichen Befragung durch die Gesandten des Papstes wiederholt. Das Dokument belegt aber auch, dass [[Wikipedia:Papst|Papst]] [[Wikipedia:Clemens V.|Clemens V.]] die Buße der Templer akzeptierte, sie von jeder [[Schuld]] freisprach und ihnen die [[Wikipedia:Absolution|Absolution]] erteilte. So heißt es etwa nach der Befragung des Großmeisters [[Jacques de Molay]] am 20. August, ähnlich wie zuvor schon bei den anderen führenden Tempelrittern:


Am [[Wikipedia:25. Oktober|25. Oktober]] [[Wikipedia:2007|2007]] wurde das Dokument zusammen mit einer Reproduktion der Prozessakten in dem Buch "Processus contra Templarios" in einer Auflage von 799 Stück veröffentlicht. Das 800. Exemplar wurde Papst [[Wikipedia:Benedikt XVI.|Benedikt XVI.]] feierlich überreicht.
{{Zitat|Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle nach all dem, dass derselbe Bruder, Ordensgroßmeister Jacques, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.|Chinon-Pergament|Transkription: Pier Paolo Piergentili; Übersetzung: Christine Maria Grafinger}}
 
Dennoch gab der Papst schließlich dem Druck des französischen Königs nach. Die kurz vor der Befragung in Chinon am [[Wikipedia:12. August|12. August]] [[Wikipedia:1308|1308]] veröffentlichte Bulle ''[[Wikipedia:Faciens misericordiam|Faciens misericordiam]]'' enthielt eine detaillierte Liste mit neuen Anklageartikeln für den [[Wikipedia:Templerprozess|Templerprozess]] und genaue Anweisungen für die Arbeit der Diözesankommissionen. Noch am selben Tag berief Clemens V. mit der Bulle ''Regnans in Caelis'' für das Jahr [[Wikipedia:1310|1310]] das [[Konzil von Vienne|Konzil nach Vienne]] ein, wo dann mit der [[Wikipedia:Päpstliche Bulle|päpstlichen Bulle]] ''Vox in excelso'' am [[Wikipedia:22. März|22. März]] [[Wikipedia:1312|1312]] der Templerorden aufgehoben wurde, um dem goldgierigen und damals finanziell klammen französischen Regenten die enormen Reichtümer des Ordens zuzuschanzen. Im „Documenta Vaticana“ aus dem Jahre 2005 heißt zum Vorgehen von Clemens V. u.a.:
 
{{Zitat|Trotz aller vom König Philipp IV. ersonnenen Behinderungen konnte Clemens V. den arglistigen Anklagevorwurf der königlichen Anwälte aufdecken. Die Anschuldigungen der Ketzerei und Sodomie bestanden aus Intrigen durch vom König in dem Orden eingeschleusten Spionen. Nicht zuletzt handelt es sich um den Kampf Philipps IV. gegen die Autorität des Papstes. Nach Monaten kräftezehrender Kämpfe begriff Papst Clemens V., dass er die Kirche nur retten konnte, wenn er in der Sache der Templer nachgab. Fiel der Orden auch durch die Bulle „Vox in excelso“ des Papstes im Jahre 1312 der Auflösung definitiv anheim, so konnte Clemens V. doch wenigstens die Unschuld der Tempelritter behaupten, die so viel für das Wohl der Kirche getan hatten.|Documenta Vaticana|zitiert nach [http://www.tempelritterorden.de/index.php?option=com_content&view=article&id=159&Itemid=128&2eac360328ef3a2dfae2f49e1b68d42d=ac4408c3dcd0da506d4506888ea19dc3]}}
 
Am [[Wikipedia:25. Oktober|25. Oktober]] [[Wikipedia:2007|2007]] wurde das '''Dokument von Chinon''' zusammen mit einer Reproduktion der Prozessakten in dem Buch "Processus contra Templarios" in einer Auflage von 799 Stück veröffentlicht. Das 800. Exemplar wurde Papst [[Wikipedia:Benedikt XVI.|Benedikt XVI.]] feierlich überreicht.


== Deutsche Übersetzung des Dokuments ==
== Deutsche Übersetzung des Dokuments ==
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Notaren und Zeugen zugegen, und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle
Notaren und Zeugen zugegen, und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle
habe ich zur Bezeugung der Wahrheit dieses öffentliche Dokument auf Verlangen
habe ich zur Bezeugung der Wahrheit dieses öffentliche Dokument auf Verlangen
unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.|Chinon-Pergament|(Transkription: Pier Paolo Piergentili; Übersetzung: Christine Maria Grafinger)}}
unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.|Chinon-Pergament|Transkription: Pier Paolo Piergentili; Übersetzung: Christine Maria Grafinger}}


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 1. April 2017, 10:10 Uhr

Das 2001 wiedergefundene «Chinon-Pergament», das die Unschuld der Templer belegt
Die zu den Schlössern der Loire zählende Burg Chinon und das linke Ufer der Vienne

Das Chinon-Pergament (Archivio Segreto Vaticano, A.A., Arm. D 217) ist ein historisches Dokument, das die von Papst Clemens V. beglaubigte Unschuld der im Templerprozess verurteilten Tempelritter offiziell belegt. Das Chinon-Dokument wurde im September 2001 von der italienischen Historikerin und Paläografin Barbara Frale im Vatikanisches Geheimarchiv, wo es "versehentlich" falsch archiviert worden war, zufällig wiedergefunden und daraufhin auch von anderen Historikern eingehend geprüft.

Das auf der Burg Chinon, wo der Großmeister des Templerordens Jacques de Molay mit seinen engtsten Gefolgsleuten eingekerkert war, ausgestellte Dokument ist auf den 17. - 20. August 1308 datiert und wurde von den Kardinälen Bérenger Fredoli, Stephan de Suisy und Landolfo Brancacci verfasst. In dem Dokument werden zwar alle Vorwürfe, die bei früheren Befragungen des Großmeisters und der anderen hohen Würdenträger des Templerordens erpresst worden waren, nach einer neuerlichen Befragung durch die Gesandten des Papstes wiederholt. Das Dokument belegt aber auch, dass Papst Clemens V. die Buße der Templer akzeptierte, sie von jeder Schuld freisprach und ihnen die Absolution erteilte. So heißt es etwa nach der Befragung des Großmeisters Jacques de Molay am 20. August, ähnlich wie zuvor schon bei den anderen führenden Tempelrittern:

„Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle nach all dem, dass derselbe Bruder, Ordensgroßmeister Jacques, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.“

Chinon-Pergament: Transkription: Pier Paolo Piergentili; Übersetzung: Christine Maria Grafinger

Dennoch gab der Papst schließlich dem Druck des französischen Königs nach. Die kurz vor der Befragung in Chinon am 12. August 1308 veröffentlichte Bulle Faciens misericordiam enthielt eine detaillierte Liste mit neuen Anklageartikeln für den Templerprozess und genaue Anweisungen für die Arbeit der Diözesankommissionen. Noch am selben Tag berief Clemens V. mit der Bulle Regnans in Caelis für das Jahr 1310 das Konzil nach Vienne ein, wo dann mit der päpstlichen Bulle Vox in excelso am 22. März 1312 der Templerorden aufgehoben wurde, um dem goldgierigen und damals finanziell klammen französischen Regenten die enormen Reichtümer des Ordens zuzuschanzen. Im „Documenta Vaticana“ aus dem Jahre 2005 heißt zum Vorgehen von Clemens V. u.a.:

„Trotz aller vom König Philipp IV. ersonnenen Behinderungen konnte Clemens V. den arglistigen Anklagevorwurf der königlichen Anwälte aufdecken. Die Anschuldigungen der Ketzerei und Sodomie bestanden aus Intrigen durch vom König in dem Orden eingeschleusten Spionen. Nicht zuletzt handelt es sich um den Kampf Philipps IV. gegen die Autorität des Papstes. Nach Monaten kräftezehrender Kämpfe begriff Papst Clemens V., dass er die Kirche nur retten konnte, wenn er in der Sache der Templer nachgab. Fiel der Orden auch durch die Bulle „Vox in excelso“ des Papstes im Jahre 1312 der Auflösung definitiv anheim, so konnte Clemens V. doch wenigstens die Unschuld der Tempelritter behaupten, die so viel für das Wohl der Kirche getan hatten.“

Documenta Vaticana

Am 25. Oktober 2007 wurde das Dokument von Chinon zusammen mit einer Reproduktion der Prozessakten in dem Buch "Processus contra Templarios" in einer Auflage von 799 Stück veröffentlicht. Das 800. Exemplar wurde Papst Benedikt XVI. feierlich überreicht.

Deutsche Übersetzung des Dokuments

Freispruch der hohen Würdenträger des Templerordens durch die päpstlichen Legaten

Archivio Segreto Vaticano, A.A., Arm. D 217

Chinon, 1308 August 17.-20.

Im Namen Gottes Amen. Wir durch göttliches Erbarmen Kardinalpriester Berengarius, mit dem Titel von S. Nereo und Achilleo, und Stefan, mit dem Titel von S. Ciriaco in Termis, und der Kardinaldiakon Landolf mit dem Titel S. Angelo machen jedem bekannt, der das vorliegende und öffentliche Dokument, aus dem folgt, ansehen: nachdem kürzlich der Heilige Vater und Unser Herr Clemens, durch die göttliche Vorsehung Pontifex Maximus der hochheiligen und universellen Kirche von Rom, aufgrund dessen was von öffentlicher Äußerung und mit lebhafter Anzeige des hohen Königs der Franzosen, der Prälaten, Herzöge, Barone und anderer Adeliger und Nichtadeliger desselben Königreiches von Frankreich die Untersuchung gegen einige Brüder, Priester, Ritter, Ausbilder und Unteroffiziere des Templerordens hinsichtlich jener Ereignisse einleiten ließ, die sowohl die Brüder des Ordens wie auch den katholischen Glauben und den Zustand desselben Ordens betreffen, und durch welche Vorfälle diese öffentlich verleumdet worden sind, derselbe Papst, der die reine, volle und ganze Wahrheit über die Würdenträger dieses Ordens kennen will und verlangt, d.h. des Bruders Jacques de Molay, Großmeister des gesamten Templerordens, und des Bruders Raymbaud de Caron, Ausbilder in Übersee und der Ausbilder der Templerniederlassungen Hugues de Perraud in Frankreich, Geoffroy de Gonneville in Aquitanien und Poitou, Geoffroy de Charny in der Normandie, befiehlt und beauftragt uns, durch einen speziellen Befehl und das ausdrückliche mündliche Urteil, damit wir begleitet von öffentlichen Notaren und glaubwürdigen Zeugen mit Aufmerksamkeit die Wahrheit bezüglich des Großmeisters und der anderen oben angeführten Ausbilder, indem jeder von ihnen genau gefragt wird, herauszufinden.

Daher haben wir laut des von unserem besagten Herrn und Pontifex Maximus erteilten Befehls und des Auftrags gegen den Großmeister und die Ausbilder ermittelt, indem wir dieselben aufmerksam über die oben erklärten Ereignisse ausgefragt haben und, wie dann eben folgt, haben wir von den Notaren, die unten und in Gegenwart der unterschriebenen Zeugen unterzeichnet haben, die diese Ereignisse der besagten Templer und der Bekenntnisse beschreiben lassen, indem wir auch anordneten, dass diese in öffentlicher Form verfasst werden, und dass sie noch durch die Garantie unserer Siegel gültiger gemacht werden.

Im Jahre 1308 der Geburt des Herrn, der 6. Indiktion, am 18. Tag des Monats August und im 3. Jahr des Pontifikats unseres Papstes Clemens V., im Schloß von Chinon, in der Diözese Tours, schwor der Bruder Raymbaud de Caron, Ritter und Ausbilder in Übersee der Templer, indem er uns oben angeführten Kardinälen entgegentrat, auf die heiligen Evangelien Gottes, indem er das Buch körperlich berührte, die volle und reine Wahrheit zu sagen über sich wie auch über jede andere einzelne Person der Ordensbrüder, und auch über den Orden selbst, besonders hinsichtlich jener Themen, die den katholischen Glauben und den Zustand des Ordens, andere einzelne Personen und Brüder desselben Ordens selbst betreffen; von uns über die Zeit und Art seines Ordenseintrittes aufmerksam befragt, sagte er, tatsächlich sind es 40 Jahre, dass er zum Ritter geschlagen und in den Tempel vom damaligen Ausbilder der Provinz Provence, Bruder Roncelin de Fos, im Ort Richarenchis in der Diözese Capentras oder Saint-Paul-Trois Château, in der Kapelle der Templerniederlassung des Ortes aufgenommen wurde. Bei dieser Gelegenheit sagte ihm der Ausbilder nichts als nur gutes; aber kurz danach kam zu dieser Aufnahmezeremonie ein gewisser Bruder Unteroffizier, dessen Name er sich nicht mehr erinnere, weil er seit langem verstorben ist. Dieser führte ihn beiseite; unter dem Mantel trug er ein kleines Kreuz; nachdem die anderen Brüder entfernt wurden und kaum, als dieser Unteroffizier und der Deponens alleine waren, zeigte ihm der Unteroffizier das Kreuz, obwohl er sich nicht mehr erinnere, ob es den Gekreuzigten zeigte, glaube er, dass es gemalt oder geschnitzt gewesen ist. Und dieser Bruder sagte: "Es ist vorteilhaft, dieses zu verleugnen:" Und der Deponens sagte, ohne zu denken, dass er eine Sünde begehe: "Ich verleugne es." Auf dieselbe Weise sagte ihm dann der Unteroffizier, die Enthaltsamkeit und Keuschheit zu bewahren; jedoch, wenn er das nicht imstande ist, wäre es besser das geheim als in der Öffentlichkeit zu machen. Außerdem sagte er, dass diese Verleugnung, die er machte, nicht aus Überzeugung, sondern durch Worte getan hatte. Tatsächlich hatte er es am folgenden Tag seinem Verwandten, dem Bischof von Capentras, der sich an diesem Ort befand, offenbart, der ihm sagte, dass er schlecht gehandelt und gesündigt habe: in dieser Sache beichtete er demselben Bischof, der ihm eine Buße auferlegte, und was das besagte betrifft, machte er. Dann, nach dem Laster der Sodomie befragt, sagte er, sie nie, weder in aktiver noch passiver Form, praktiziert zu haben, weder jemals gehört zu haben, dass die Templer dieses Laster praktizierten, außer nur jene drei, die für dieses Laster zu lebenslangem Kerker im Schloss von Château-Pelerin verurteilt worden sind.

Befragt, ob die Brüder in derselben Art in den Orden aufgenommen werden, wie er aufgenommen worden ist, sagte er, es nicht zu wissen, von dem Augenblick, als er nicht zusagte, sah er niemanden mehr zusagen, abgesehen von zwei oder drei Brüdern, die nicht wussten, ob sie Christus verleugnet hatten oder nicht. Über die Namen dieser aufgenommenen Brüder befragt, sagte er, einer hatte den Namen Bruder Peter, an dessen Zunamen erinnere er sich nicht mehr. Befragt, welches Alter er gehabt hatte, als er zum Ordensbruder gemacht worden war, sagte er, dass er ungefähr 17 Jahre gehabt hatte. Über das Bespucken des Kreuzes und über den Götzen in Form eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu wissen, indem er ergänzte, niemals über diesen Kopf sprechen gehört zu haben, bis er es im Laufe dieses Jahres von unserem Papst Clemens V. sagen gehört hat. Über den Kuss befragt, den ihm der Bruder Rosselinus auf den Mund gegeben hat, als er ihn als Bruder aufgenommen hatte, sagte er, von anderen Küssen nichts zu wissen. Darüber befragt, ob er beharrlich auf diesem Bekenntnis bleiben wolle, und er die Wahrheit gesagt hatte, und irgend etwas Falsches vermischt oder auch irgend etwas ausgelassen hatte, sagte er, auf sein nun abgegebenes Bekenntnis festhalten zu wollen und die Wahrheit gesagt zu haben, und in jener hatte er keinerlei Falschheit eingemischt noch irgendeine Wahrheit weggelassen. Und schließlich bat uns der sich niederkniende und die Hände reichende Bruder Raymbaud um Vergebung und Erbarmung in den betreffenden Angelegenheiten, und weil es eben dieser Bruder Raymbaud war, diese Dinge zu erbitten, schwor er in unsere Hände, die jetzt enthüllte und jede andere Irrlehre ab, und das Buch zum zweiten Mal körperlich berührend schwor er auf die Heiligen Evangelien Gottes, dass er selbst den Vorschriften der Kirche gehorcht und sie befolgte hatte, den katholischen Glauben beachtete und befolgte, den die Heilige Römische Kirche hält, befolgt, predigt, lehrt und anordnet, dass er von anderen befolgt werde; und dass er als gläubiger Christ gelebt hätte und gestorben wäre. Nach jener Eidleistung haben wir Kardinäle kraft dieser vom Papst in diesem Auftrag ausdrücklich erteilten Autorität dem Bruder Raymbaud den Befehl erteilt, dass er ergeben die Vergünstigung der Absolution von der Exkommunikation erbitte, die aus den vorher angeführten Gründen laufend war, ihn wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben.

In gleicher Weise, am selben Tag, in derselben vorgenannten Art und Form stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Geoffroy de Charny, Ritter und Ausbilder der Templerniederlassungen der gesamten Normandie und schwor in der gleichen Weise auf die heiligen Evangelien Gottes unter köperlicher Berührung des Buches; ausführlich über die Art seines Ordenseintrittes befragt, sagte er, dass er vor 40 Jahren ungefähr vom Ausbilder von Frankreich, dem Bruder Amaury de la Roche, in der Nähe von Etamps in der Diözese von Sens in einer Kapelle der Templerniederlassung dieses Ortes in die Miliz der Templer, in Gegenwart des Ausbilders von Poitou, des Bruders Jean de Franceys und ungefähr 9 oder 10 Mitbrüdern, die jetzt wie er annehme, schon tot sind, aufgenommen wurde.

Bei dieser Gelegenheit, nach Beendigung des Eintrittsritus zog ihn der Bruder, der ihn aufgenommen hatte, nachdem er ihm den Ordensmantel über die Schultern gelegt hatte, im Innern derselben Kapelle beiseite und zeigte ihm das Kreuz, auf dem das Christusbild war: und sagte ihm, an jenen nicht zu glauben, ja ihn sogar zu verleugnen. Und dann verneinte er es auf Befehl jenes mit Worten aber nicht aus Überzeugung. Er sagte, dass er jenen Bruder im Augenblick seiner Aufnahme auf den Mund und die bekleidete Brust als Zeichen der Achtung geküsst hatte.

Befragt, ob die Brüder der Templer, als sie in den Orden aufgenommen wurden, es auf diese Art geschah, wie er selbst aufgenommen ist, sagte er, dass er es nicht wisse. Er sagte auch, dass er persönlich nur einen Bruder in den Orden aufgenommen hat, nach demselben Verfahren, durch das er selbst aufgenommen worden war, und dass er in der Folge viele andere aufnahm, ohne sie zur besagten Verleugnung zu nötigen und in korrekter Weise; er sagte auch, dass er die Verleugnung des Kreuzes, die er selbst während seiner Aufnahme gemacht hatte und zu der er verpflichtet war, es zu machen, dem nunmehrigen Patriarchen von Jerusalem beichtete, von dem er Absolution erhielt.

Ausführlich über das Bespucken des Kreuzes, die Küsse, das Laster der Sodomie und des Götzen in der Form eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu wissen. Befragt, sagte er außerdem zu glauben, dass die anderen Brüder in den Orden auf die Weise, wie er selbst aufgenommen worden war, aufgenommen werden; er sagte, es doch nicht sicher zu wissen, weil die Aufgenommenen, wenn solche Aufnahmezeremonien stattfinden, auf die Art auf der Seite gehalten werden, dass die anderen Brüder, die sich im selben Haus befinden, weder sehen noch hören, was man mit diesen bei dieser Gelegenheit macht. Über das Alter befragt, das er beim Ordenseintritt hatte, sagte er, ungefähr 17 Jahre gehabt zu haben. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er.

Befragt, ob er auf diesem Geständnis beharren wollte und ob er die Wahrheit gesagt hatte und ob er irgendetwas und ob er da irgendetwas Falsches vermischt hatte oder auch irgendetwas Wahres versäumt hatte, sagte er, dass er auf dem eben gesagten Geständnis bestehe, in dem er alles richtig gesagt hatte und die Wahrheit gesagt hatte, und in der er keine Falschheit vermischt oder irgendeine Wahrheit weggelassen hatte.

Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle, dass derselbe Bruder Goffroy, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.

In gleicher Weise, am selben Tag stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der der unterzeichneten Notare und Zeugen der Bruder Geoffroy de Gonneville und ausführlich über die Zeit und die Art seiner Aufnahme und über die vorher berichteten Angelegenheiten befragt, sagte er, vor ungefähr 28 Jahren wurde er als Ordensbruder der Templer vom Ritter und Ausbilder der Niederlassung Templer in England, von Robert de Torville, bei London in einer Kapelle der Templerniederlassung dieser Stadt aufgenommen. Bei dieser Gelegenheit zeigte ihm der Templer, der ihn aufnahm, nachdem er ihm den Ordensmantel übergeben hatte, ein gemaltes Kreuz in einem bestimmten Buch und sagte ihm, dass es notwendig wäre, das Bild von dem, der da dargestellt war, zu verleugnen; und weil der Aufgenommene es nicht machen wollte, bestand der Ausbilder sehr darauf, dass er es machte. Weil er es auf gar keine Weise machen wollte und der Templer seinen Widerstand sah, sagte er. "Möchtest Du mir das schwören, wenn ich es Dir erspare zu machen, sage trotzdem diese Verleugnung gemacht zu haben, falls die Mitbrüder Dich darum fragen werden?" Und der sagte ja und versprach, dass er, falls er von einem der Mitbrüder gefragt werden sollte, gesagt hätte, die Verleumdung gemacht zu haben; darum verneinte er, wie er sagte, nichts auf andere Weise. Der Templer, der ihn aufnahm, sagte auch, dass es notwendig war, das vorher gezeigte Kreuz zu bespucken; und weil er es nicht machen wollte, legte der Templer die Hand auf das Kreuz und sagte ich: "Spucke wenigstens auf meine Hand!" Da er befürchtete, dass der Templer die Hand wegnehme und ein Teil der Spucke auf das Kreuz fallen könnte, wollte er nicht auf die Hand spucken, sondern auf die Erde neben dem Kreuz. Ausführlich über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines Kopfes, über Küsse und andere Dinge, in denen die Templer verleumdet sind, sagte er, gar nichts zu wissen. Befragt, ob andere Ordensbrüder in dem Augenblick, in dem sie aufgenommen werden, in derselben Art aufgenommen werden, wie er es selbst wurde, sagte er zu glauben, dass es den anderen auch so geschehe, so wie es ihm anläßlich seines angeführten Eintritts widerfuhr. Gefragt, ob er die eben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder auch auf Druck oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet hatte, sagte er nein.

Nachdem wir Kardinäle nach der oben beschriebenen Art und Form glaubten, dass derselbe Bruder Goffroyde Gonneville, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgeben zu können.

In gleicher Weise, am 19. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Hugues de Perraud, der Ausbildungsritter der Häuser der Templer in Frankreich, indem er körperlich das Buch berührte, schwor er auf die heiligen Evangelien Gottes in der vorher angeführten Art und Form. Jener Bruder Hugues, wie schon gesagt wurde, der bei der Frage über die Art seiner Aufnahme in den Orden geschworen hatte, sagte, dass er in Lion, in der Niederlassung der Templer dieser Stadt, in der Kapelle desselben Hauses vor mehr oder weniger als 46 Jahren, am eben vergangenen Fest der Magdalena aufgenommen worden ist; und als Ordensbruder nahm ihn der Tempelritter Onkel väterlicherseits, der Bruder Hubert von Perraud, der Visitator der Ordensniederlassungen in Frankreich und Poitou auf. Nachdem er ihm den Ordensmantel um die Schultern legte, nahm ihn ein anderer Mitbruder mit dem Namen Johannes, der dann Ausbilder von La Muce war, in der Kapelle beiseite und zeigte ihm ein bestimmtes Kreuz, auf dein das Bild des Gekreuzigten gemalt war, und befahl ihm das Bild dessen, der dort dargestellt war, zu verleugnen: dieser widersetzte sich, so wie er konnte, wie er sagte. Trotzdem verleugnete er schließlich erschrocken durch die Einschüchterungen und Drohungen jenes Bruders Johannes das gemalte Bild von dem, der dort dargestellt war, allerdings nur ein einziges Mal. Wenn ihm auch der besagte Bruder Johannes mehrmals befahl, auf das besagte Kreuz zu spucken, wollte er trotzdem nicht spucken. Befragt, ob er den Templer, der ihn aufgenommen hatte, geküsst hatte, sagte er ja, aber nur auf den Mund. Nach dem Laster der Sodomie befragt, sagte er, dass er dazu niemals gezwungen wurde noch es jemals begangen habe. Befragt, ob er irgendwelche in den Orden aufgenommen hatte, sagte er ja: viele Personen und bei vielen Gelegenheiten, mehr als jeder andere noch im Orden lebende Templer. Befragt nach der Art, in der er andere in den Orden aufnahm, sagte er, dass er nach der Einführungszeremonie und der Übergabe der Mäntel jeden der Aufgenommenen zwang, dass er das Kreuz verleugnete und ihn am Rücken unten, am Nabel und dann auf den Mund küsste. Sagte auch, dass er ihn anhielt, sich von sexuellem Verkehr mit Frauen fern zu halten; wenn er sich nicht von der Unzucht enthalten könnte, sollte er sich mit den Mitbrüdern vereinigen. Hinsichtlich seines Eides sagte er auch, dass er die Verleugnung, die er machte, als er in den Orden aufgenommen wurde, und andere Vorschriften, die er jenen, die von ihm aufgenommen wurden, auferlegte, nur mit Worten und ohne Absicht gemacht hatte. Befragt, warum er es aber gemacht hatte und warum er es aber bedauert hatte, von dem Augenblick, in dem er es ohne Absicht machte, antwortete er, dass es die Statuten oder die Gewohnheiten des Ordens so vorschrieben: und immer hatte er gehofft, dass dieser Irrtum weggeschafft werde. Befragt, ob jemand unter den Aufgenommenen sich weigerte; zu spucken oder die anderen von ihm zuvor erwähnten tadelswerten Handlungen zu begehen, sagte er, dass wenige sich weigerten, schließlich aber doch alle es machten. Er sagte, dass wie er auch selbst die Brüder, die er in den Orden aufnahm, anhielt, sich sexuell mit den Mitbrüdern zu verkehren, es sich aber trotzdem nie zutrug, dass es gemacht wurde, und niemals hörte, dass einer diese Sünde begangen hatte, außer den zwei oder drei Brüdern in Übersee, die für das Laster in der Festung von Château-Pelerin eingesperrt worden sind. Befragt, ob er wüsste oder nicht, ob alle Ordensbrüder in der Weise aufgenommen worden wären, in der er selbst die anderen aufnahm, sagte er, es nicht sicher zu wissen, außer für sich selbst und jene, die er persönlich aufgenommen hatte, weil die Templer in einem so geheimen Verfahren in den Orden aufgenommen werden, dass man es von denen, die bei der Aufnahmefeierlichkeit anwesend sind, nicht erfahren kann. Befragt, ob sie in so einer Art aufgenommen worden wären, sagte er zu glauben, dass jene gleiche Art andere aufzunehmen noch bewahrt worden ist, wie es gehalten wurde, ihn aufzunehmen, die er selbst für jene, die er aufgenommen hatte, beachtet hatte. Über den Götzen in Form eines Kopfes, von dem man sagt, dass ihn die Templer verehren, befragt, sagte er, dass er es sah, dass er vom Bruder Pierre Allemandin in Montpellier dem Ausbilder an jenem Ort gezeigt wurde; und dieser Kopf verblieb beim Bruder Pierre. Über das Alter seines Ordenseintrittes befragt, sagte er, von seiner Mutter hörte er sagen, 18 Jahre gehabt zu haben. Er sagte auch, dass er schon einmal in Anwesenheit des Inquisitors Guillaime von Paris und einer seiner Kommissare diese Taten eingestanden hatte und dass dieses Geständnis handschriftlich vom Meister Ammis de Orleans, der so unterzeichnete und bestimmten anderen öffentlichen Notaren festgehalten worden ist. Und man hielt dieses Geständnis für wahr, und in jenem und in allem, was in diesem mit jenem vereinbart wurde, wolle er festhalten; und falls in diesem seinem gegenüber dem Inquisitor und seinem Kommissar gemachten Geständnis, wie schon erwähnt, irgendetwas weiteres sein sollte, bestätigt, approbiert und bekräftigt er das. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er. Befragt, ob ihm nach seiner Inhaftierung Fragen gestellt wurden, oder ob er gefoltert wurde, verneinte er. Nach der oben beschriebenen Art und Form glaubten wir Kardinäle nach all dem, dass derselbe Bruder Hugues, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.

In gleicher Weise, am 20. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Jacques de Molay, der Ritter und Großmeister des Templerordens, nachdem er geschworen hatte, wurde er aufmerksam über die oben angeführte Form und Weise befragt, sagte er, dass ungefähr 42 Jahre vergangen sind, seit er bei Beune in der Diözese Autun als Ordensbruder vom Tempelritter Hubert de Perraud, dem damaligen Visitator von Frankreich und Poitou, in einer Kapelle der Niederlassung des Ortes aufgenommen wurde. Und über die Art des Ordenseintrittes sagte er, dass jener ihm, der ihn aufgenommen hat, bevor er den Mantel zuknöpfte ein bestimmtes Kreuz zeigte, sagte, Gott zu verleugnen, dessen Bildnis auf demselben Kreuz gemalt war, und darauf zu spucken: was er machte; er spuckte jedoch nicht auf das Kreuz, sondern auf die Erde, wie er sagte. Er sagte auch, dass er die Verleugnung mit Worten ohne Überzeugung machte. Ausführlich über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines Kopfes und die unmoralischen Küsse befragt, sagte er nichts zu wissen. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er. Befragt, ob ihm nach seiner Inhaftierung Fragen gestellt wurden, oder ob er gefoltert wurde, verneinte er. Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle nach all dem, dass derselbe Bruder, Ordensgroßmeister Jacques, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.

Am gleichen 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Geoffroy de Gonneville in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen und hat das oben wiedergegebene Geständnis spontan und frei bekräftigt, approbiert und bestätigt und es öffentlich mit seinen Worten verlesen, indem er erklärte, dass beabsichtigte an diesen Taten, sowohl an diesem Geständnis wie auch an den schon in anderer Gelegenheit vor dem Inquisitor und den Inquistoren gemachten festzuhalten, dass er dem besagten im Augenblick vor uns und den Notaren und den erwähnten Zeugen gemachten Geständnis zustimmt, und dass er an beide Geständnisse festhalten wolle; falls in demselben vor dem Inquisitor und den Inquisitoren gemachten Geständnis, wie schon erwähnt worden ist, etwas weiteres sein sollte, bekräftigt, approbiert und bestätigte er es.

An besagtem 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Bruder Ausbilder Hugues de Perraud in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen, in gleicher Art und Form, spontan und frei hat er sein oben angeführtes Geständnis bekräftigt, approbiert und bestätigt und es öffentlich mit seinen Worten verlesen. Als Beweis all dessen haben wir angeordnet, dass die Geständnisse und alle einzelnen oben erwähnten vor uns, denselben Notaren und Zeugen und vor uns selbst wiedergebenen Taten, wie sie da oben enthalten sind, niedergeschrieben und einmal in öffentlicher Form von Robert de Condet, einen Kleriker aus der Diözese Soisson und Notar durch apostolisches Zeugnis verfasst werden, der mit uns und den Notaren und den unten angeführten Zeugen zusammen anwesend war, und durch das Gewicht unserer Siegel ausgestattet seien.

Diese Ereignisse spielten sich im oben angeführten Jahr, in der Indiktion, im Monat, in den Tagen, im Pontifikat und im Ort ab, in unserer Anwesenheit, in der Gegenwart der durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notare Umberto Vercellani, Nicolo Nicolai von Benevent, des erwähnten Robert von Condet und des Meisters Amise von Orleans, genannt Ratif, und der eigens dafür einberufenen Zeugen: des Ordensbruders Raimondo, Abt des Klosters S. Teoffredo des Benediktinerordens in der Diözese Ancy, und der klugen Herren Bernardo von Boiano, Archidiakon von Troia, Raoul de Boset, Pönitentiar und Kanoniker von Paris, und Pierre de Soire, Kustode der Kirche von Saint Gaucety von Cambresis.

(ST) Und ich der besagte Robert von Condet, Kleriker der Diözese Soisson, durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notar habe allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der ehrwürdigen Patres und der schon erwähnten Herrn Kardinäle, meiner, der anderen selben Notare und Zeugen beigewohnt, durch die Gunst derselben Kardinäle zusammen mit den erwähnten Notaren und Zeugen anwesend und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle schrieb ich das vorliegende öffentliche Dokument und auf Antrag habe ich es in öffentlicher Form verfasst, indem ich es mit meinem Notariatszeichen approbierte.

(ST) Ich der oben erwähnte Umberto Vercellani, Kleriker von Beziers, durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notar habe den Geständnissen allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, durch die Gunst dieser mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zusammen und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur größeren Garantie dieses öffentliche Dokument unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.

Und ich Nicolo Nicolai von Benevent öffentlicher Notar durch das oben angeführte päpstliche Zeugnis habe den Geständnissen allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, durch die Gunst dieser mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zusammen und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur größeren Garantie dieses öffentliche Dokument unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt. (ST)

(ST) Und ich Amise von Orleans, genannt Ratif, Kleriker und Notar durch Zeugnis der allerheiligsten Kirche von Rom habe den Geständnissen und auch Aussagen und allen einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der Patres und der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, ich war mit den oben erwähnten Notaren und Zeugen zugegen, und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur Bezeugung der Wahrheit dieses öffentliche Dokument auf Verlangen unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.“

Chinon-Pergament: Transkription: Pier Paolo Piergentili; Übersetzung: Christine Maria Grafinger

Siehe auch

Literatur

  • Theodor Merzdorf: Die Geheimstatuten des Ordens der Tempelherren, Halle 1877 pdf
  • Inge Ott: Das Geheimnis der Tempelritter, Vlg. Freies Geistesleben, Stuttgart 2005
  • Peter Tradowsky: 13. Oktober 1307 / Zur Vernichtung des Templerordens vor 700 Jahren (Freie Vereinigung für Anthroposophie MORGENSTERN), Berlin 2007
  • Marcus Schneider: Templerwirken und Gegenwartskarma. 700 Jahre Gegnerschaft 1307 - 2007, 2 Vorträge, als Hörbuch-CDs, ISBN 978-3-03752-28-4
  • Judith von Halle: Die Templer. Band I. Der Gralsimpuls im Initiationsritus des Templerordens, Vlg. für Anthroposophie, Dornach 2012, ISBN 978-3037690413
  • Judith von Halle: Die Templer, Bd II: Der Gralsimpuls im Initiationsritus des Templerordens, Vlg. für Anthroposophie, Dornach 2013, ISBN 978-3037690468
  • Andreas Meyer: Die letzten Templer. Band I: Die Geschichte der Templer und die Motive der Protagonisten des Templerprozesses aus Sicht der historischen Forschung, Infolücke-Verlag ILV 2014, ISBN 9783905955958
  • Andreas Meyer: Die letzten Templer. Band II: Geisteswissenschaftliche Forschungen und Hintergründe zur Entstehung, Vernichtung und Fortentwicklung des Templerimpulses, Infolücke-Verlag ILV 2014, ISBN 9783905955965
  • Bernhard Steiner: Ein Impuls für die nächste Kulturepoche. In: "Wochenschrift DAS GOETHEANUM", Nr. 15-16, 11. April 2014, S. 3
  • René Becker: Vor 700 Jahren. In: "Wochenschrift DAS GOETHEANUM", Nr. 12, 21. März 2014, S. 5
  • Robert Bouchal, Gabriele Lukacs: Das geheime Netz der Templer. Wege und Spuren in Österreich., Pichler Verlag, Wien - Graz - Klagenfurt 2010
  • Gérard Klockenbring: Vom Beitrag Frankreichs zur Aufgabe Europas. In: Europa und sein Genius. Herausgegeben von Heinz Eckhoff, Fischer TB, Frankfurt a.M. 1986, S. 18 - 39
  • M.J. Krück von Poturzyn: Der Prozess gegen die Templer, Stuttgart 1963
  • Bruno Nardini: Das Handbuch der Mysterien und Geheimlehren, Goldmann TB Esoterik, München 1994, S. 169 - 203
  • Jules Viard (Hrsg.): Les Grandes Chroniques de France, Band 8: Philippe III. le Hardi, Philippe IV le Bel, Louis X. le Hutin, Philippe V le Long, Champion / Société de l'histoire de France, 1934
  • Sabine Delmarti: Jacques de Molay: son histoire, sa personnalité, son rôle au sein de l'ordre des Templiers, son héritage, Paris 1999 ISBN 2-7328-3442-4
  • Alain Demurger: Der letzte Templer. Leben und Sterben des Großmeisters Jacques de Molay, München 2004 ISBN 3-406-52202-5
  • Alain Demurger: Die Templer. Aufstieg und Untergang 1120-1314, München 1991 ISBN 3-406-38553-2
  • Maurice Druon: Die unseligen Könige. 4 Bände, hist. Roman, Frankfurt/Main 1958
  • Barbara Frale: The Chinon Chart. Papal absolution to the last Templar, Master Jacques de Molay, in: Journal of Medieval History 30 (2004), S. 109-134
  • Barbara Frale: L' ultima battaglia dei Templari: dal codice ombra d'obbedienza militare alla costruzione del processo per eresia. Viella, Rom 2001, ISBN 88-8334-037-X
  • Barbara Frale: Strategia di un delitto: Filippo il Bello e il cerimoniale segreto dei Templari. Giunti, Florenz 2001, ISBN 88-09-02052-9
  • Barbara Frale: Il papato e il processo ai templari: l'inedita assoluzione di Chinon alla luce della diplomatica pontificia. Viella, Rom 2003 (= La corte dei papi, 12), ISBN 88-8334-098-1 (Elektronische Version der Seiten 9-48, PDF)
  • Barbara Frale: I templari. Il Mulino, Bologna 2004, ISBN 88-15-09798-8

Weblinks