Zins

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Zins (lat. census ‚Vermögensschätzung‘) ist das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt.

Rechtliche Grundlage dazu sind Gesetze oder Verträge. Die Höhe von vertraglich vereinbarten Zinsen bestimmt sich in einer Marktwirtschaft grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage (Angebot und Nachfrage). Die Höhe von gesetzlich bestimmten Zinsen kann der Gesetzgeber festlegen.

Begriffe

Das Wort Zins steht einmal für den Zinssatz, angegeben in Prozent pro Intervall, z. B. pro Jahr. Davon zu unterscheiden ist der Zinsbetrag, also der konkrete Geldbetrag, der sich bei Kreditzinsen aus der Höhe des Kapitals und dem vereinbarten Zinssatz ergibt. Zinseszins ist die Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf das Kapital aufgeschlagen wird. Mathematisch wird in diesem Zusammenhang zwischen der einfachen oder linearen Verzinsung und der exponentiellen Verzinsung (Zinseszins) unterschieden.

Nominalzins ist der für einen Kredit vereinbarte oder bezahlte Zinssatz, Realzins der Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate. Es kann vorkommen, dass der Nominalzins negativ ist. Der Realzins kann auch bei positivem Nominalzins negativ sein, wenn die Inflationsrate höher ist als der Nominalzins (siehe auch Reale Größe). Effektivzins ist der Zinssatz, der sich aus der Einbeziehung des Nominalzinses und weiterer preisbestimmender Faktoren ergibt, z. B. von Gebühren.

Als Zinsstruktur bezeichnet man die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Dauer einer Geldanlage.

Arten von Zinsen

Zinsen auf Geldkapital

Für eine Geldanlage werden Zinsen oder ähnliche Vergütungen bezahlt.

Geldmarktzins ist der Zinssatz für Bargeldaufnahme auf dem Gelmarkt, besonders im Verkehr von Kreditinstituten untereinander oder zwischen Kreditinstituten und Zentralbank, wo er speziell Leitzins genannt wird. Kapitalmarktzins ist der Zinssatz für langfristige Buchgeldkredite auf dem Kapitalmarkt.

Zinsen auf Sachkapital

Miete oder Mietzins ist das Entgelt für die Überlassung von Immobilien wie Wohnungen, Büroräume, Häuser, Ferienhäuser, Garagen usw. Der Begriff Miete wird aber auch als Bezahlung für die zeitlich begrenzte Überlassung anderer Objekte und Dienstleistungen wie Autos, Werkzeug, Bagger, Mietwagen, verwendet.

Pacht oder Pachtzins ist der Zins für die Überlassung von Grundstücken und Immobilien, die der Pächter nicht nur nutzen, sondern auch bewirtschaften und die Früchte ziehen kann.

Erbbaurechtszins ist die regelmäßige Abgabe für im Erbbaurecht überlassene Grundstücke, in der Schweiz entsprechend „Baurechtszins“ genannt.

Rudolf Steiner über den Zins

„So dass man sagen kann: Ursprünglich ist das Entgelt des Leihens bloß die Voraussetzung, dass einem der Beliehene wieder leiht, beziehungsweise wenn er einem nicht wieder leiht, wenigstens beim eigenen Leihen hilft, wenn man ihm beim Leihen geholfen hat. Es kommt gerade, wenn es sich um das Leihen handelt, die menschliche Gegenseitigkeit in einer ganz eklatanten Weise in den volkswirtschaftlichen Prozess hinein. Was ist denn dann, wenn die Dinge so sind, der Zins? Der Zins - das ist übrigens schon von einzelnen Volkswirtschaftlern bemerkt worden -, der Zins ist dasjenige, das ich bekomme, wenn ich auf die Gegenseitigkeit verzichte, wenn ich also jemand etwas leihe und ausmache mit ihm, dass er mir niemals etwas zu leihen braucht; dann, wenn ich also auf diese Gegenseitigkeit verzichte, dann bezahlt er mir dafür den Zins. Der Zins ist die Ablösung geradezu für etwas, was zwischen Mensch und Mensch spielt, ist die Vergeltung für dasjenige, was im volkswirtschaftlichen Prozess als menschliche Gegenseitigkeit spielt.“ (Lit.:GA 340, S. 152)

„Wenn wir Geld verleihen, haben wir nicht gekauft, wir haben vorher Geldkapital angesammelt und auf Konsum verzichtet. Jetzt kommt jemand, der will Leihgeld haben. Er hat Unternehmungsgeist, Ideen, aber er hat kein Geld. Das letztere ist nicht etwa negativ, sondern positiv zu beurteilen; es gehört zu dieser technisch-industriellen Wirtschaftsform: der eine, der Geld hat, braucht es nicht selbst, weiß nichts damit anzufangen. Der andere, der etwas unternehmen könnte mit Geld, dem fehlt das Geld. Ich gebe ihm also dafür das Leihgeld, nicht auf Gegenseitigkeit (so wie man sich früher mit Naturalgegenständen ausgeholfen hat); also nicht um selbst von dem Leihgeldnehmer später auch wieder Leihgeld zu bekommen, sondern in einem Rechts-, einem Vertragsverhältnis: Leihen – Schulden. An die Stelle der alten Gegenseitigkeit von Leihen und Zurückleihen, von Borgen und Gegenborgen tritt in dem modernen Leihgeldprozess der Zins; der Zins befreit von der Gegenseitigkeit im Vorgang. Dann löst sich das Problem des Zinses als moralisches, ethisches Problem in einen wirtschaftlichen Prozess auf. Es wird eine wirtschaftliche soziale Geldfunktion daraus. Das Zinsproblem wird damit zu einer ökonomisch-wissenschaftlichen Frage. Solange es in den frühen Gemeinschaften auf naturalwirtschaftlicher Grundlage noch keinen Zins gab, gab es die Gegenseitigkeit im gleichen Vorgang: Wenn ich von dir etwas geliehen hatte, hast du das Recht, dir von mir im Bedarfsfalle wieder etwas zu leihen. Brüderlichkeit herrschte so durch gegenseitige Hilfe. Wenn ich einem Unternehmer von heute Geld leihe, habe ich keinen Anspruch darauf, dass er mir wieder Geld zurückleiht. Ich habe zu ihm keine persönliche Beziehung, sondern es besteht ein reines Rechtsverhältnis von uns beiden zum sozialen Organismus im Gebiet des Leihgeldes. Wenn ich aber die Gegenseitigkeit aufhebe, muss ich einen Ausgleich auf andere Weise einschalten. Das ist der Zins in Form von Annuitäten.“ (Lit.: Schweppenhäuser, 1975, S. 40f. (Seitenzahl nach Neuausgabe Blankertz 2010))

Siehe auch

Zins

Weblinks

Literatur

  1. Rudolf Steiner: Nationalökonomischer Kurs, GA 340 (2002), ISBN 3-7274-3400-7 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
  2. Hans Georg Schweppenhäuser: Die organische Geldordnung, Institut für soziale Gegenwartsfragen e.V. Berlin, Freiburg i.Br., 1975, Neuausgabe 2010 Hrsg. Rüdiger Blankertz PDF
Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com.
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