Thomas Nagel (Philosoph) und Behörde: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Behörde''' (auch '''Amt''' im organisatorischen Sinne genannt) ist eine [[öffentliche Stelle]], die die Aufgaben der [[öffentliche Verwaltung|öffentlichen Verwaltung]] wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind. Behörden können [[Rechtshandlung|Tun]], [[Duldung (Recht)|Dulden]] oder [[Unterlassen (Deutschland)|Unterlassen]] aufgeben ([[Eingriffsverwaltung]]) oder Leistungen darbieten ([[Leistungsverwaltung]]) und sind das [[Organ (Recht)|Organ]] der jeweiligen [[Körperschaft]], für die sie eingerichtet sind. Sie bestehen auf [[Supranationalität|supranationaler]], [[Nationale Ebene|nationaler]] und subnationaler Ebene. Weitergehend ist der Begriff der [[Öffentliche Einrichtung|öffentlichen Einrichtung]] und der [[Dienststelle]], die als staatliche Stelle auch über die öffentliche Verwaltung hinausgehende Aufgaben wahrnimmt (z. B. [[militär]]ische Dienststelle, [[Gericht]]e).


'''Thomas Nagel''' (* [[Wikipedia:4. Juli|4. Juli]] [[Wikipedia:1937|1937]] in [[Wikipedia:Belgrad|Belgrad]]) ist ein US-amerikanischer [[Philosoph]].
== Situation in Deutschland ==
=== Begriff der Behörde ===
Eine ''Behörde'' ist gemäß {{§|1|vwvfg|juris}} Abs. 4 [[Verwaltungsverfahrensgesetz|VwVfG]] des Bundes bzw. der jeweils entsprechenden Vorschrift der VwVfG der Länder „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Darunter fallen neben den klassischen [[Verwaltungsträger]]n auch [[Organ (Recht)|Organe]] der [[Legislative]] und der [[Judikative]], sofern sie Verwaltungsentscheidungen treffen (z. B. der [[Präsident des Deutschen Bundestages|Bundestagspräsident]] bei der [[Parteienfinanzierung|Erstattung von Wahlkampfkosten]] oder der Präsident eines Gerichts bei der Erteilung eines [[Hausverbot]]s). Darüber hinaus gelten auch [[Beleihung|Beliehene]] (z. B. die Sachverständigen des [[TÜV]] oder die Bezirks[[schornsteinfeger]]) als Behörde, da ihnen durch Gesetz [[Hoheitsrechte]] übertragen wurden.


Er lehrt an der [[Wikipedia:New York University|New York University School of Law]] und bearbeitet ein weites Themenspektrum. Nagel studierte an der [[Wikipedia:Cornell University|Cornell University]] (B. A. 1958), an der [[Wikipedia:Universität Oxford|Universität Oxford]] und der [[Wikipedia:Harvard University|Harvard University]] (Ph.D. 1963). Er hat derzeit Lehrtaufträge u. a. an der [[Wikipedia:University of California, Berkeley|University of California]] und an der [[Wikipedia:Princeton University|Princeton University]] inne. Zu seinen Schülerinnen und Schülern gehören [[Wikipedia:Susan Wolf|Susan Wolf]], [[Wikipedia:Samuel Scheffler|Samuel Scheffler]] und [[Wikipedia:Shelly Kagan|Shelly Kagan]].
=== Auftreten gegenüber dem Bürger ===
In Deutschland treten Behörden gegenüber dem Bürger im eigenen Namen auf, obwohl ihr Verwaltungsträger durch sie handelt. Dass sie dabei die [[Hoheitszeichen]] ihres Verwaltungsträgers tragen, etwa ein [[Bundeswappen Deutschlands|Bundeswappen]], ist heute nicht mehr überall die Regel. Die [[Bundesagentur für Arbeit]] und die [[Deutsche Rentenversicherung Bund]] zum Beispiel verwenden eigene [[Unternehmenslogo]]grafien.


== Philosophie des Geistes ==
=== Abgrenzung ===
Sowohl im [[Privatrecht|privaten]] als auch im [[Öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] handeln Behörden oder Unternehmen, die gewisse Aufgaben der Versorgung übernehmen, im Auftrag der Verwaltungspolitik.


In der [[Philosophie des Geistes]] ist Nagel mit seinem 1974 publizierten Aufsatz ''"What is it like to be a bat?"'' (deutsch: Wie ist es, eine Fledermaus zu sein?) bekannt geworden. Dort tritt er [[Reduktionismus|reduktionistischen]] Bemühungen in Bezug auf die Erklärung des [[Bewusstsein]]s entgegen. Egal wie viel wir über das Gehirn eines Wesens wissen, z. B. über das einer Fledermaus (daher der Titel), so können wir doch nie dessen Erlebnisperspektive erschließen. Ein Beispiel: Wenn wir genau wissen, was im Gehirn einer Fledermaus passiert, wenn sie mittels ihres [[Wikipedia:Echolot|Echolot]]-artigen Wahrnehmungsapparats Gegenstände wahrnimmt, wir also das [[Neuronales Korrelat des Bewusstseins|neuronale Korrelat]] eines solchen Wahrnehmungserlebnisses kennen, so wissen wir immer noch nicht, wie es ist bzw. wie es sich für die Fledermaus anfühlt, solche Echolot-artigen Wahrnehmungen zu haben - ''"what is it like"''. Und wir können es wohl auch nie wissen. Hier sind den [[Naturwissenschaft]]en offenbar grundsätzliche [[Erkenntnis]]schranken gesetzt. Nagels Aufsatz hat in der analytischen Philosophie eine breite Debatte ausgelöst (die [[Qualia]]debatte), deren Protagonisten heute Philosophen wie [[Wikipedia:David Chalmers|David Chalmers]], [[Wikipedia:Paul Churchland|Paul Churchland]], [[Wikipedia:Daniel Dennett|Daniel Dennett]], [[Wikipedia:Frank Cameron Jackson|Frank Jackson]], [[Wikipedia:Joseph Levine|Joseph Levine]] und [[Wikipedia:Michael Tye|Michael Tye]] sind. Eine ähnliche Kritik am Wissensanspruch der Naturwissenschaften hatte im 19. Jahrhundert der [[Neurophysiologe]] [[Emil Du Bois-Reymond]] vertreten.
Sollen Teile einer Behörde als wirtschaftliches Unternehmen geführt werden, so geschieht dies in einem sogenannten [[Eigenbetrieb]]. Im Falle der [[Privatisierung]] wird in eine private Unternehmensform übergeleitet. In welcher Form Beamte in einer privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaft verwendet werden können, regelt der Gesetzgeber. Eine Grenze für Privatisierungen bietet in Deutschland der Funktionsvorbehalt des {{Art.|33|gg|juris}} Abs. 4 GG, der vorsieht, dass die Ausübung [[Hoheit (Staatsrecht)|hoheitsrechtlicher]] Befugnisse in der Regel Angehörigen des [[Öffentlicher Dienst|öffentlichen Dienstes]] zu übertragen ist. In diesem Zusammenhang wird der Begriff der [[Daseinsvorsorge]] als Aufgabe des öffentlichen Dienstes in der politischen Diskussion verwendet.


== Ethik ==
=== Behördenstruktur ===
[[Datei:Schaubild Muster-Bundesministerium.svg|mini|400px|Verdeutlichung der Behördenstruktur am Beispiel eines (fiktiven) Bundesministeriums.]]
Generell gilt, dass die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die wesentlichen Arbeitsabläufe durch [[Gesetz]], [[Verordnung]], [[Erlass (Verwaltungsrecht)|Erlass]], [[Satzung (öffentliches Recht)|Satzung]], [[Geschäftsordnung]] oder anderweitig eindeutig und nachvollziehbar festgelegt sind. Behördenentscheidungen unterliegen, soweit sie in Rechte von Bürgern eingreifen, grundsätzlich einer rechtlichen Überprüfung im Rahmen der [[Verwaltungsgericht (Deutschland)|Verwaltungsgerichtsbarkeit]]; darüber hinaus wird die Arbeit von Behörden von der [[Fachaufsicht]] oder der [[Kommunalaufsicht]] durch übergeordnete Behörden kontrolliert.


Nagel hat zudem Texte zur [[Ethik]] und [[Wikipedia:Politische Philosophie|politischen Philosophie]] verfasst. Seine Dissertation ''The Possibility of Altruism'' (1970) wurde von [[Wikipedia:John Rawls|John Rawls]] betreut und beschäftigt sich vor allem aus [[Kantianismus|Kantianistischer]] Perspektive mit der Universalisierbarkeit von moralischen Beweggründen.
Die Offenlegung interner Abläufe ist hingegen typischerweise nicht einklagbar, unterliegt aber der [[Dienstaufsicht]]; derartige Abläufe können der Aufsichtsbehörde mit einer [[Dienstaufsichtsbeschwerde]] zur Kenntnis gebracht werden. Eine Klagbarkeit kann sich aus inneren Abläufen beispielsweise dann ergeben, wenn es durch [[Verwaltungsvorschrift]]en und/oder eine gefestigte Verwaltungspraxis zu einer [[Selbstbindung der Verwaltung]] kommt; ein Abweichen davon kann den allgemeinen Gleichheitssatz aus {{Art.|3|gg|juris}} Abs. 1 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]] verletzen und ist dann aus diesem Grund rechtswidrig.


In seinem späteren Werk, insbesondere in ''The View from Nowhere'' (1986), bezieht Nagel die in seiner Philosophie des Geistes entwickelte Unterscheidung zwischen subjektiver und objektiver Perspektive auch auf die praktische Philosophie. Er unterscheidet dabei zwischen [[Deontologische Ethik#Akteur-Relativität und Akteur-Neutralität|akteurrelativen und akteurneutralen]] Gründen, die beide für moralisches Handeln relevant würden. Auf dieser Grundlage setzt er sich einerseits vom ethischen [[Konsequentialismus]] (v.a. dem in den USA dominanten [[Utilitarismus]]) ab, der aus der Perspektive eines neutralen Beobachters verschiedene Zustände der Welt vergleicht, als auch von einer rein [[Deontologische Ethik|deontologischen Ethik]], die moralische Pflichten zur Vornahme oder Nichtvornahme bestimmter Handlungen als akteurrelativ ansieht. Nagels Kritik am Konsequentialismus ist später von seinem Schüler [[Wikipedia:Samuel Scheffler|Samuel Scheffler]] weiterentwickelt worden.
==== Bundes- und Landesbehörden ====
Die tragenden Organisationseinheiten der [[Bundesbehörde (Deutschland)|Bundes-]] und [[Landesbehörde]]n sind bei obersten und oberen Behörden die [[Referat (Organisation)|Referate]], welche im Übrigen [[Dezernat]]e genannt werden. Diese können sich in [[Sachgebiet (Organisation)|Sachgebiete]] oder Teams gliedern. Sie werden von einem Sachgebiets- bzw. Teamleiter geführt. Mehrere Referate werden zu einer Gruppe, zu einer Referatsgruppe oder in Ministerien zu einer Unterabteilung zusammengefasst. Mehrere Gruppen, Referatsgruppen oder Unterabteilungen bilden eine [[Abteilung (Organisation)|Abteilung]]. Bedeutende Abteilungen mit vielen Unterabteilungen werden auch Hauptabteilung genannt, z. B. die ehemalige Hauptabteilung Rüstung im [[Bundesministerium der Verteidigung]]. Die (Haupt-)Abteilung ist die höchste Gliederungsform unterhalb der Leitungsebene einer Behörde. Diese besteht aus den Behördenleiter, seinen Stellvertretern und Stabsstellen. In Bundesbehörden werden die Behördenleiter oft [[Präsident (Verwaltung)|Präsident]], deren Stellvertreter Vizepräsident genannt. In [[Bundesministerium (Deutschland)|Bundesministerien]] gehören zur Leitungsebene der [[Bundesminister (Deutschland)|Bundesminister]], die [[Parlamentarischer Staatssekretär|Parlamentarischen]] und beamteten [[Staatssekretär]]e.


[[Wikipedia:Wolfgang Kersting|Wolfgang Kersting]] spricht zur Charakterisierung von Nagels Position von einem spannungsvollen Dualismus, der unhintergehbar sei, und in dem sich die menschlich-vernünftige Existenz vollziehe. Diese sei zur Selbstranszendierung fähig und aufgefordert, könne aber auch die subjektive Perspektive nie ablegen.<ref>Wolfgang Kersting: ''Thomas Nagel.'' In: Julian Nida-Rümelin, Elif Özmen: ''Philosophie der Gegenwart in Einzeldarstellungen.'' Ausgabe 3. Verlag Kröner, 2007, S. 457, 460.</ref>
Die Bundes- und Landesbehörden führen die Gesetze des Bundes bzw. ihres Landes aus. Die Verwaltung kann im eigenen Namen oder im Auftrag des Bundes erfolgen, je nach [[Verwaltungskompetenz]]. Da die [[Land (Deutschland)|Länder]] im [[Föderalismus in Deutschland|föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland]] die Basiselemente bilden sollen, handeln sie selbständig im Rahmen ihrer Landesverwaltung unter der [[Fachaufsicht|Fach-]] bzw. [[Rechtsaufsicht]] ihrer [[Landesregierung (Deutschland)|Regierung]] (welche dem jeweiligen [[Parlament]] wiederum [[Rechenschaft]] schuldet) sowie unter der Überprüfung durch [[Gericht]]e. Eine Kooperation der Ministerien der Länder findet unter anderem im Rahmen der [[Fachministerkonferenzen der deutschen Länder|Konferenzen der Ministerpräsidenten und Fachminister]], insbesondere der [[Ministerpräsidentenkonferenz]], statt.


== Ehrungen, Preise und Mitgliedschaften ==
Einzelne Behörden heißen oft ''Amt'', z.&nbsp;B. [[Finanzamt]], [[Versorgungsamt]] oder [[Forstamt]].
*1981 Aufnahme in die [[Wikipedia:American Academy of Arts and Sciences|American Academy of Arts and Sciences]]
*1996 ''PEN/Diamonstein-Spielvogel Award'' für ''Other Minds'' (1995).
*2006 ''Distinguished Achievement Award'' der ''Mellon Foundation''
*2008 [[Wikipedia:Balzan-Preis|Balzan-Preis]] in Moral Philosophy
*2008 [[Wikipedia:Rolf-Schock-Preis|Rolf-Schock-Preis]] in Logik und Philosophie der [[Wikipedia:Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften|Königlich Schwedischen Akademie der Wissenschaften]]


== Werke ==
==== Andere Behörden ====
'''Deutsch'''
Je nach Verwaltungsgliederung (siehe [[Kommunalverwaltung]]) gibt es in Deutschland Ämter in [[Regierungsbezirk]]en, [[Landkreis]]en, Städten und Gemeinden. Dies ist in den Bundesländern durch die [[Gemeindeordnungen in Deutschland]] unterschiedlich geregelt. Meist untersteht die Stadt- oder Gemeindeverwaltung einem [[Bürgermeister]].
* {{Literatur
  |Hrsg=Michael Gebauer
  |Titel=Die Grenzen der Objektivität. Philosophische Vorlesungen
  |Sammelwerk=Reclams Universal-Bibliothek
  |Band=8721
  |Verlag=Reclam
  |Ort=Stuttgart
  |Datum=1991
  |ISBN=3-15-008721-X
  |Originaltitel=The Limits of Objectivity
  |Originaljahr=1979
  |Übersetzer=Michael Gebauer}}
* {{Literatur
  |Titel=Der Blick von nirgendwo
  |Verlag=Suhrkamp
  |Ort=Frankfurt am Main
  |Datum=1992
  |ISBN=3-518-58116-3
  |Originaltitel=The View from Nowhere
  |Originaljahr=1986
  |Übersetzer=Michael Gebauer}}
* {{Literatur
  |Hrsg=Michael Gebauer
  |Titel=Eine Abhandlung über Gleichheit und Parteilichkeit und andere Schriften zur politischen Philosophie
  |Verlag=Schöningh
  |Ort=Paderborn / München / Wien / Zürich
  |Datum=1994
  |ISBN=3-506-76097-1
  |Originaltitel=Equality and Partiality
  |Originaljahr=1991}}
* {{Literatur
  |Titel=Das letzte Wort
  |Sammelwerk=Reclams Universal-Bibliothek
  |Band=18021
  |Verlag=Reclam
  |Ort=Stuttgart
  |Datum=1999
  |ISBN=3-15-018021-X
  |Originaltitel=The Last Word
  |Originaljahr=1997}}
* {{Literatur
  |Hrsg=Michael Gebauer, Hans-Peter Schütt
  |Titel=Die Möglichkeit des Altruismus
  |Auflage=2.
  |Verlag=Philo
  |Ort=Berlin / Wien
  |Datum=2005
  |ISBN=3-86572-066-8
  |Originaltitel=The Possibility of Altruism
  |Originaljahr=1970
  |Übersetzer=Michael Gebauer, Hans-Peter Schütt}}
* {{Literatur
  |Hrsg=Michael Gebauer
  |Titel=Letzte Fragen
  |Sammelwerk=EVA-Taschenbuch
  |Band=258
  |Auflage=Neue erweiterte deutsche
  |Verlag=Europäische Verlagsanstalt
  |Ort=Hamburg
  |Datum=2008
  |ISBN=978-3-434-46171-5
  |Originaltitel=Mortal Questions
  |Originaljahr=1979
  |Übersetzer=Karl-Ernst Prankel}}
* {{Literatur
  |Titel=[[Wikipedia:Was bedeutet das alles? Eine ganz kurze Einführung in die Philosophie|Was bedeutet das alles? Eine ganz kurze Einführung in die Philosophie]]
  |Sammelwerk=Reclams Universal-Bibliothek
  |Band=18630
  |Verlag=Reclam
  |Ort=Stuttgart
  |Datum=2008
  |ISBN=978-3-15-018630-5
  |Originaltitel=What Does It All Mean? A Very Short Introduction to Philosophy
  |Originaljahr=1987
  |Übersetzer=Michael Gebauer}}
* {{Literatur
  |Titel=Geist und Kosmos: Warum die materialistische neodarwinistische Konzeption der Natur so gut wie sicher falsch ist
  |Verlag=Suhrkamp
  |Ort=Berlin
  |Datum=2013
  |ISBN=978-3-518-58601-3
  |Originaltitel=Mind and Cosmos: Why the Materialist Neo-Darwinian Conception of Nature is Almost Certainly False
  |Originaljahr=2012
  |Übersetzer=Karin Wördemann}}


'''Englisch'''
=== Verwaltungsvorgänge ===
* {{Literatur
Für einige ''Verwaltungsvorgänge'' gibt es genau definierte Begriffe.
  |Titel=Other Minds. Critical Essays 1969–1994
 
  |Verlag=Oxford University Press
* Ein '''[[Erlass (Verwaltungsrecht)|Erlass]]''' ist eine Anordnung aus der Ministerialverwaltung an eine nachgeordnete Behörde (z.&nbsp;B. ein Erlass des [[Innenministerium]]s an die oberste Polizeibehörde).
  |Ort=New York
* Ein '''[[Runderlass]]''' ist eine Anordnung aus der Ministerialverwaltung an mehrere nachgeordnete Behörden (z.&nbsp;B. ein Erlass des [[Kultusministerium]]s über Regelungen bestimmter Vorgänge an Schulen).
  |Datum=1999
* Ein '''[[Auftrag#Öffentliche Verwaltung|Auftrag]]''' ist jede Anweisung oder Mitteilung einer übergeordneten Behörde (die ''nicht'' oberste Behörde, also ''[[Ministerium]]'', ist, da das Ministerium nur durch ''Erlass'' handelt, s.&nbsp;o.) an eine nachgeordnete Behörde.
  |ISBN=0-19-513246-7}}
* Eine '''[[Verfügung]]''' ist eine [[Anordnung (Recht)|Anordnung]] mit [[Außenwirkung]], d.&nbsp;h. an Behörden anderer [[Verwaltungsträger]] oder an Bürger, z.&nbsp;B. eine ''Polizeiverfügung'' des regionalen Polizeipräsidenten.
* {{Literatur
* Ein '''Bericht''' ist Text einer untergeordneten an die übergeordnete Behörde mit Sachständen, Bewertungen und/oder Folgerungen. Ein Brief eines [[subaltern]]en Behördenmitarbeiters an seinen Vorgesetzten oder an den Minister ist somit auch dann ein „Bericht“, wenn er nicht angefordert war, sondern eine Eigeninitiative des Beamten ist.
  |Autor=mit [[Wikipedia:Liam Murphy|Liam Murphy]]
* Ein '''Bescheid''' ist ein [[Verwaltungsakt (Deutschland)|Verwaltungsakt]] in Form einer Entscheidung (z.&nbsp;B. Ablehnungsbescheid eines Antrages).
  |Titel=The Myth of Ownership. Taxes and Justice
* Ein '''Vermerk''' ist eine ausschließlich behördeninterne [[Notiz]] (z.&nbsp;B. Gesprächsnotiz).
  |Verlag=Oxford University Press
* Ein '''Protokoll''' beschreibt in der Regel Besprechungen und (Rats-)Sitzungen.
  |Ort=New York
* Ein '''Schreiben''' umfasst alle sonstigen Schriftstücke innerhalb oder außerhalb der Behörde (z.&nbsp;B. Briefe an Bürger oder andere Behörden).
  |Datum=2004
 
  |ISBN=0-19-517656-1}}
Beispiel: Nach einem Einbruch in ein Finanzamt schreibt der Polizeirevierleiter einen ''Bericht'' an den Polizeipräsidenten, er richtet ein ''Schreiben'' an das Finanzamt und eine ''Anordnung'' an seine ihm untergebenen Polizeibeamten.
* {{Literatur
  |Titel=Concealment and Exposure. And Other Essays
  |Verlag=Oxford University Press
  |Ort=New York
  |Datum=2004
  |ISBN=0-19-517977-3}}
* {{Literatur
  |Titel=Secular Philosophy and the Religious Temperament. Essays 2002–2008
  |Verlag=Oxford University Press
  |Ort=New York
  |Datum=2010
  |ISBN=978-0-19-539411-5}}
* {{Literatur
  |Titel=Mind and Cosmos: Why the Materialist Neo-Darwinian Conception of Nature is Almost Certainly False
  |Verlag=Oxford University Press
  |Ort=New York
  |Datum=2012
  |ISBN=978-0-19-991975-8}}
* ''What Is It Like to Be a Bat?'' In: ''The Philosophical Review.'' Band 83, Nr. 4, 1974, S. 435–450 ([http://organizations.utep.edu/Portals/1475/nagel_bat.pdf organizations.utep.edu] PDF; 196&nbsp;kB).
** [[Wikipedia:Peter Bieri|Peter Bieri]] (Hrsg.): ''Wie ist es, eine Fledermaus zu sein?'' In: ''Analytische Philosophie des Geistes.'' Königstein 1981 (Neuauflagen 1993 und 2007).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Thomas Nagel (Philosoph)}}
* {{WikipediaDE|Kategorie:Behörde}}
* {{WikipediaDE|Behörde}}
 
=== Deutschland ===
* [[w:Verwaltungsverfahrensgesetz|Verwaltungsverfahrensgesetz]] der Bundesrepublik Deutschland (VwVfG) und [[w:Verwaltungsverfahrensgesetz#Anwendungsbereich|Landesverwaltungsverfahrensgesetz]] (LVwVfG) des jeweiligen Bundeslandes
* [[w:Zehntes Buch Sozialgesetzbuch|Zehntes Buch Sozialgesetzbuch]] (Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren)
* [[w:Föderalismusreform|Föderalismusreform]]
 
=== Schweiz ===
* [[w:Bundesverwaltung (Schweiz)Bundesverwaltung (Schweiz)]]
 
=== Österreich ===
* [[w:Behörde (Österreich)|Behörde (Österreich)]]


== Einzelnachweise ==
=== Europa ===
<references />
* [[w:Hohe Behörde|Hohe Behörde]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* {{DNB-Portal|118987690|NAME=Thomas Nagel}}
{{Wiktionary}}
* [http://www.nyu.edu/gsas/dept/philo/faculty/nagel/ Nagels Fakultäts-Webseite]
{{Wikiquote}}
* Thomas Nagel: [http://organizations.utep.edu/Portals/1475/nagel_bat.pdf ''What Is It Like to Be a Bat?''] (1974; PDF; 196&nbsp;kB)
* {{DNB-Portal|4005298-9|TEXT=Literatur zum Thema}}
* Thomas Nagel: [http://www.nyu.edu/gsas/dept/philo/faculty/nagel/papers/exposure.html Concealment and Exposure] (1998)
* {{§§|vwvfg|juris|text=Text des Verwaltungsverfahrensgesetzes}} (VwVfG)
* Eckart Löhr: [http://www.spektrum.de/rezension/geist-und-kosmos/1213283 Rezension des Buches ''Geist und Kosmos'']
* [https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/behoerden.html help.gv.at] ''Amtshelfer im Internet'' der österreichischen Bundesverwaltung auf HELP.gv.at


{{Normdaten|TYP=p|GND=118987690|LCCN=n/50/26557|VIAF=108496469}}
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{{SORTIERUNG:Nagel, Thomas}}
[[Kategorie:Philosoph]]
[[Kategorie:Vertreter der Philosophie des Geistes]]
[[Kategorie:Moralphilosoph]]
[[Kategorie:Autor]]
[[Kategorie:US-Amerikaner]]
[[Kategorie:Geboren 1937]]
[[Kategorie:Mann]]


{{SORTIERUNG:Behorde}}
[[Kategorie:Behörde|!]]
{{Wikipedia}}
{{Wikipedia}}

Version vom 22. Mai 2022, 12:25 Uhr

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind. Behörden können Tun, Dulden oder Unterlassen aufgeben (Eingriffsverwaltung) oder Leistungen darbieten (Leistungsverwaltung) und sind das Organ der jeweiligen Körperschaft, für die sie eingerichtet sind. Sie bestehen auf supranationaler, nationaler und subnationaler Ebene. Weitergehend ist der Begriff der öffentlichen Einrichtung und der Dienststelle, die als staatliche Stelle auch über die öffentliche Verwaltung hinausgehende Aufgaben wahrnimmt (z. B. militärische Dienststelle, Gerichte).

Situation in Deutschland

Begriff der Behörde

Eine Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG des Bundes bzw. der jeweils entsprechenden Vorschrift der VwVfG der Länder „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Darunter fallen neben den klassischen Verwaltungsträgern auch Organe der Legislative und der Judikative, sofern sie Verwaltungsentscheidungen treffen (z. B. der Bundestagspräsident bei der Erstattung von Wahlkampfkosten oder der Präsident eines Gerichts bei der Erteilung eines Hausverbots). Darüber hinaus gelten auch Beliehene (z. B. die Sachverständigen des TÜV oder die Bezirksschornsteinfeger) als Behörde, da ihnen durch Gesetz Hoheitsrechte übertragen wurden.

Auftreten gegenüber dem Bürger

In Deutschland treten Behörden gegenüber dem Bürger im eigenen Namen auf, obwohl ihr Verwaltungsträger durch sie handelt. Dass sie dabei die Hoheitszeichen ihres Verwaltungsträgers tragen, etwa ein Bundeswappen, ist heute nicht mehr überall die Regel. Die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung Bund zum Beispiel verwenden eigene Unternehmenslogografien.

Abgrenzung

Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Recht handeln Behörden oder Unternehmen, die gewisse Aufgaben der Versorgung übernehmen, im Auftrag der Verwaltungspolitik.

Sollen Teile einer Behörde als wirtschaftliches Unternehmen geführt werden, so geschieht dies in einem sogenannten Eigenbetrieb. Im Falle der Privatisierung wird in eine private Unternehmensform übergeleitet. In welcher Form Beamte in einer privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaft verwendet werden können, regelt der Gesetzgeber. Eine Grenze für Privatisierungen bietet in Deutschland der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG, der vorsieht, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist. In diesem Zusammenhang wird der Begriff der Daseinsvorsorge als Aufgabe des öffentlichen Dienstes in der politischen Diskussion verwendet.

Behördenstruktur

Verdeutlichung der Behördenstruktur am Beispiel eines (fiktiven) Bundesministeriums.

Generell gilt, dass die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die wesentlichen Arbeitsabläufe durch Gesetz, Verordnung, Erlass, Satzung, Geschäftsordnung oder anderweitig eindeutig und nachvollziehbar festgelegt sind. Behördenentscheidungen unterliegen, soweit sie in Rechte von Bürgern eingreifen, grundsätzlich einer rechtlichen Überprüfung im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit; darüber hinaus wird die Arbeit von Behörden von der Fachaufsicht oder der Kommunalaufsicht durch übergeordnete Behörden kontrolliert.

Die Offenlegung interner Abläufe ist hingegen typischerweise nicht einklagbar, unterliegt aber der Dienstaufsicht; derartige Abläufe können der Aufsichtsbehörde mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zur Kenntnis gebracht werden. Eine Klagbarkeit kann sich aus inneren Abläufen beispielsweise dann ergeben, wenn es durch Verwaltungsvorschriften und/oder eine gefestigte Verwaltungspraxis zu einer Selbstbindung der Verwaltung kommt; ein Abweichen davon kann den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen und ist dann aus diesem Grund rechtswidrig.

Bundes- und Landesbehörden

Die tragenden Organisationseinheiten der Bundes- und Landesbehörden sind bei obersten und oberen Behörden die Referate, welche im Übrigen Dezernate genannt werden. Diese können sich in Sachgebiete oder Teams gliedern. Sie werden von einem Sachgebiets- bzw. Teamleiter geführt. Mehrere Referate werden zu einer Gruppe, zu einer Referatsgruppe oder in Ministerien zu einer Unterabteilung zusammengefasst. Mehrere Gruppen, Referatsgruppen oder Unterabteilungen bilden eine Abteilung. Bedeutende Abteilungen mit vielen Unterabteilungen werden auch Hauptabteilung genannt, z. B. die ehemalige Hauptabteilung Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung. Die (Haupt-)Abteilung ist die höchste Gliederungsform unterhalb der Leitungsebene einer Behörde. Diese besteht aus den Behördenleiter, seinen Stellvertretern und Stabsstellen. In Bundesbehörden werden die Behördenleiter oft Präsident, deren Stellvertreter Vizepräsident genannt. In Bundesministerien gehören zur Leitungsebene der Bundesminister, die Parlamentarischen und beamteten Staatssekretäre.

Die Bundes- und Landesbehörden führen die Gesetze des Bundes bzw. ihres Landes aus. Die Verwaltung kann im eigenen Namen oder im Auftrag des Bundes erfolgen, je nach Verwaltungskompetenz. Da die Länder im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland die Basiselemente bilden sollen, handeln sie selbständig im Rahmen ihrer Landesverwaltung unter der Fach- bzw. Rechtsaufsicht ihrer Regierung (welche dem jeweiligen Parlament wiederum Rechenschaft schuldet) sowie unter der Überprüfung durch Gerichte. Eine Kooperation der Ministerien der Länder findet unter anderem im Rahmen der Konferenzen der Ministerpräsidenten und Fachminister, insbesondere der Ministerpräsidentenkonferenz, statt.

Einzelne Behörden heißen oft Amt, z. B. Finanzamt, Versorgungsamt oder Forstamt.

Andere Behörden

Je nach Verwaltungsgliederung (siehe Kommunalverwaltung) gibt es in Deutschland Ämter in Regierungsbezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden. Dies ist in den Bundesländern durch die Gemeindeordnungen in Deutschland unterschiedlich geregelt. Meist untersteht die Stadt- oder Gemeindeverwaltung einem Bürgermeister.

Verwaltungsvorgänge

Für einige Verwaltungsvorgänge gibt es genau definierte Begriffe.

  • Ein Erlass ist eine Anordnung aus der Ministerialverwaltung an eine nachgeordnete Behörde (z. B. ein Erlass des Innenministeriums an die oberste Polizeibehörde).
  • Ein Runderlass ist eine Anordnung aus der Ministerialverwaltung an mehrere nachgeordnete Behörden (z. B. ein Erlass des Kultusministeriums über Regelungen bestimmter Vorgänge an Schulen).
  • Ein Auftrag ist jede Anweisung oder Mitteilung einer übergeordneten Behörde (die nicht oberste Behörde, also Ministerium, ist, da das Ministerium nur durch Erlass handelt, s. o.) an eine nachgeordnete Behörde.
  • Eine Verfügung ist eine Anordnung mit Außenwirkung, d. h. an Behörden anderer Verwaltungsträger oder an Bürger, z. B. eine Polizeiverfügung des regionalen Polizeipräsidenten.
  • Ein Bericht ist Text einer untergeordneten an die übergeordnete Behörde mit Sachständen, Bewertungen und/oder Folgerungen. Ein Brief eines subalternen Behördenmitarbeiters an seinen Vorgesetzten oder an den Minister ist somit auch dann ein „Bericht“, wenn er nicht angefordert war, sondern eine Eigeninitiative des Beamten ist.
  • Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt in Form einer Entscheidung (z. B. Ablehnungsbescheid eines Antrages).
  • Ein Vermerk ist eine ausschließlich behördeninterne Notiz (z. B. Gesprächsnotiz).
  • Ein Protokoll beschreibt in der Regel Besprechungen und (Rats-)Sitzungen.
  • Ein Schreiben umfasst alle sonstigen Schriftstücke innerhalb oder außerhalb der Behörde (z. B. Briefe an Bürger oder andere Behörden).

Beispiel: Nach einem Einbruch in ein Finanzamt schreibt der Polizeirevierleiter einen Bericht an den Polizeipräsidenten, er richtet ein Schreiben an das Finanzamt und eine Anordnung an seine ihm untergebenen Polizeibeamten.

Siehe auch

Deutschland

Schweiz

Österreich

Europa

Weblinks

 Wiktionary: Behörde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Behörde – Zitate
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