Deduktiv-nomologisches Modell

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Das deduktiv-nomologische Modell (DN-Modell), auch Hempel-Oppenheim-Schema genannt (HO-Schema) genannt, ist ein formales Modell zur wissenschaftlichen Erklärung kausaler Zusammenhänge mittels der natürlichen Sprache. Das logische Grundprinzip ist bereits seit dem 19. Jahrhundert bekannt und wurde von Karl Popper in seiner 1935 veröffentlichten Logik der Forschung angewendet und formal von Carl Gustav Hempel und Paul Oppenheim in ihrem 1948 veröffentlichten Artikel Studies in the Logic of Explanation[1] ausgearbeitet. Das Erklärungsschema beruht darauf, dass der zu begründende Satz als Explanandum durch logischen Schluss derart auf den als Erklärung dienenden Satz - das Explanans - zurückgeführt wird, dass damit der Nachweis erbracht wird, dass sich das betrachtete Phänomen als spezieller Fall allgemeiner Gesetzmäßigkeiten L1, L2, ..., Lr (von lat. lex „Gesetz“) unter den gegebenen besonderen Bedingungen C1, C2, ..., Ck (von lat. conditio „Bedingung“) erweist.

„Wir unterteilen eine Erklärung in zwei wesentliche Bestandteile, das Explanandum und das Explanans. Unter dem Explanandum verstehen wir den Satz, der das zu erklärende Phänomen beschreibt (nicht dieses Phänomen selbst); unter den Explanans die Klasse derjenigen Sätze, die zur Erklärung des Phänomens verwendet werden. Wie bereits erwähnt, gliedert sich die Erklärung in zwei Unterklassen; eine davon enthält bestimmte Sätze C1, C2, ..., Ck, die spezifische Vorbedingungen enthalten; die andere ist ein Satz von Sätzen L1, L2, ..., Lr, die allgemeine Gesetze darstellen.“

„We divide an explanation into two major constituents, the explanandum and the explanans. By the explanandum, we understand the sentence describing the phenomenon to be explained (not that phenomenon itself); by the explanans, the class of those sentences which are adduced to account for the phenomenon. As was noted before, the explanans falls into two subclasses; one of these contains certain sentences C1, C2, ..., Ck, which state specific antecedent conditions; the other is a set of sentences L1, L2, ..., Lr, which represent general laws.“

Hempel, Oppenheim: Studies in the Logic of Explanation, S. 136f

Damit das Explanans das Explanandum angemessen erklärt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

I. Logische Bedingungen:

  • (R1) Das Explanandum muss eine logische Konsquenz des Explanans sein.
  • (R2) Das Explanans muss allgemeine Gesetzmäßigkeiten enthalten, die tatsächlich zur Ableitung des Explanandums notwendig sind.
  • (R3) Das Explanans muss einen empirischen Inhalt haben, d.h. es muss entsprechende Vorhersagen ermöglichen, die zumindest im Prinzip durch Experiment oder Beobachtung überprüfbar sind.

II. Empirische Bedingungen:

  • (R4) Die Sätze, welche das Explanans konstituieren, müsssen wahr sein.

Damit ergibt sich folgendes logisches Deduktionsschema:

C1, C2, ..., Ck Vorbedingungen Explanans
L1, L2, ..., Lr allgemeine Gesetzmäßigkeiten Explanans
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E Beschreibung des zu erklärenden empirischen Phänomens Explanandum

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Carl Gustav Hempel, Paul Oppenheim: Studies in the Logic of Explanation, in: Philosophy of Science 15 (1948), 135–175; reproduziert in Hempel, Aspects of Scientific Explanation; pdf