Aktiva (Bilanz) und Singular: Unterschied zwischen den Seiten

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Unter '''Aktiva''' ([[Singular]] ''Aktivum,'' von {{LaS|agere|de=tätig sein, handeln}}) versteht man die [[Summe]] des einem [[Unternehmen]] zur Verfügung stehenden [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögens]], das auf der linken Seite einer [[Bilanz]] zu finden ist. Sie zeigen, für welche [[Vermögensgegenstand|Vermögensgegenstände]] die Kapitalquellen eines Unternehmens verwendet wurden.<ref>Horst-Tilo Beyer: ''Finanzlexikon.'' 1971, Seite 18.</ref><ref>[https://books.google.de/books?id=hq0cBgAAQBAJ&pg=PA12&dq=aktiva+bilanz&hl=de&sa=X&ved=0CEoQ6AEwB2oVChMItouxpL_nxwIVgnNyCh3h1gvP#v=onepage&q=aktiva%20bilanz&f=false Kurt Hesse/Ursula Fraling/Wolfgang Fraling: ''Wie beurteilt man eine Bilanz?'' 2000, Kapitel 1.1.1.]</ref> Diese Kapitalquellen sind auf der rechten Seite der Bilanz gelistet und bilden die [[Passiva]].  
Der '''Singular''' (von {{laS|[numerus] singularis}} „Einzahl“, abgeleitet von ''singulus'' „einzeln“; kurz ''Sing.'' oder ''Sg.'') ist die [[sprachwissenschaft]]liche Bezeichnung für die '''Einzahl''', dem grundlegenden grammatischen [[Numerus]] (Zählform). Am häufigsten wird der Singular benutzt, um einzelne Exemplare von Lebewesen oder Sachlichem zu bezeichnen; die [[Plural]]form bezeichnet in diesen Fällen zwei oder mehr Exemplare (in manchen Sprachen gibt es weitere Zählformen).


== Allgemeines ==
== Besondere Fälle ==
Die Aktivseite der Bilanz zeigt mithin die Verwendung der finanziellen Mittel bzw. den Besitz des [[Wirtschaftssubjekt]]es, während die rechte Seite der Bilanz (Passivseite) die Mittelherkunft anzeigt.<ref name="Wöhe/Kußmaul S.5">Günter Wöhe / Heinz Kußmaul, ''Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik.'' 8. Auflage, München 2012, Seite 5.</ref> Von [[Aktivierung (Rechnungswesen)|Aktivierung]] spricht man, wenn ein Bilanzposten auf der Aktivseite verbucht wird. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Aktiva einer Aktivierungspflicht, einem Aktivierungswahlrecht oder einem Aktivierungsverbot unterliegen.  
Ein [[Substantiv]], das nur im Singular gebräuchlich ist ''(das Obst, der Regen)'', wird [[Singularetantum]] genannt&nbsp;– [[Pluraletantum]] ist ein Substantiv, das nur im Plural gebräuchlich ist ''(die Leute, die Kosten)''.


Die [[Buchhaltung]] führt die Endbestände der [[Aktivkonto|Aktiv-]] und [[Passivkonto|Passivkonten]] zusammen, die Gegenüberstellung der Aktiva mit den Passiva zu einer kontenmäßigen Einheit heißt Bilanz. Hierin sind die Summen der Aktiva und der Passiva ([[Bilanzsumme]]) formal identisch, dies ist ein wesentliches Merkmal der Bilanz.<ref>[https://books.google.de/books?id=wxnsZmZ6mjAC&pg=PA23&dq=passiva+bilanz&hl=de&sa=X&ved=0CDoQ6AEwBWoVChMI4LrrocTlxwIVCRIsCh1_SgfA#v=onepage&q=passiva%20bilanz&f=false Dagobert Soergel/Joachim Fudickar, ''Zur Gliederung der betriebswirtschaftlichen Bilanz.'' 1971, S. 23.]</ref> Der so gefasste Bilanzbegriff unterscheidet sich vom Kontobegriff nur darin, dass man beim Konto von [[Soll und Haben (Buchführung)|Soll und Haben]] spricht.
Manchmal steht ein Verb im Singular, obwohl das Subjekt eigentlich den Plural verlangt (siehe [[Constructio ad sensum]]).<!--BEISPIELE ?-->


Die drei Bilanzprinzipien der [[Bilanzwahrheit]], [[Bilanzklarheit]] und [[Bilanzkontinuität]] gelten sowohl für Aktiv- als auch Passivseite. Aus Gründen des [[Vorsichtsprinzip]]s und des damit einhergehenden [[Gläubigerschutz]]es können bestimmte Teile der Aktiva (insbesondere [[Anlagevermögen]], [[Rohstoff (Produktion)|Roh-]], [[Hilfsstoff (Rechnungswesen)|Hilfs-]] und [[Betriebsstoff]]e und [[Forderung]]en) im Rahmen des [[Niederstwertprinzip]]s [[Bewertung (Rechnungswesen)|unterbewertet]] werden, Passiva können hingegen überbewertet werden. Unterbewertung bedeutet, dass den Vermögensgegenständen im Rahmen des Niederstwertprinzips und der [[Vernünftige kaufmännische Beurteilung|vernünftigen kaufmännischen Beurteilung]] ein niedrigerer Bilanzwert beigemessen werden darf als es dem tatsächlichen Zeitwert entspricht. Hiermit soll den Vermögensrisiken angemessen Rechnung getragen werden, die in der Gefahr eines ganzen oder teilweisen Wertverlustes einzelner Vermögensgegenstände bestehen.
Der [[Klassische Philologie|Altphilologe]] [[Hermann Menge]] (1841–1939) nannte als besondere Verwendungsweisen den ''kollektiven'', den ''generalisierenden'' und den ''repräsentativen'' Singular; zwischen der repräsentativen und der generalisierenden Einzahl bestehe ein fließender Übergang.<ref name="Verzeichnis 2000">[[Thorsten Burkard]], [[Markus Schauer]]: {{Webarchiv |url=http://www.menge.net/glossar.html#singgen |text=''Verzeichnis der grammatikalischen Fachbegriffe: Ein Glossar zu Grammatik, Stilistik und Linguistik – Singular.'' |wayback=20180814082058}} In: ''Menge.net.'' 2000, abgerufen am 21. November 2020.<br />Begleitmaterialien zu: Dieselben (Bearbeiter): [[Hermann Menge]]: ''Lehrbuch der lateinischen Syntax und Semantik''. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000, ISBN 3-534-13661-6.</ref>
# Der '''kollektive''' Singular als [[Kollektivum]] ''(Singulare pro plurali)'' meint eine Mehrheit:<ref name="Verzeichnis 2000" />
#* ''Fisch ist eine bekömmliche Proteinquelle.'' Nicht ein Fisch, sondern die Gattung ist gemeint.
#* ''Die Person hat schütteres Haar.'' Die Gesamtheit der Kopfhaare ist gemeint.
# Der '''generalisierende''' oder '''generische''' Singular kommt nur bei [[Gattungsname]]n vor und bezieht sich auf die gesamte Gattung; in Bezug auf Personen können traditionellerweise [[Generisches Maskulinum|generische Maskulinformen]] in der Einzahl gebraucht werden:<ref name="Verzeichnis 2000" />
#* ''Ein Wolf ist der Mensch dem Menschen ([[Liste lateinischer Phrasen/L#Homo homini lupus|Homo homini lupus]]).'' Gemeint ist, dass die Menschen im Allgemeinen sich zueinander in wölfischer Art verhalten.
#* ''Der Leser wird informiert.'' Alle, die den Text lesen, nicht nur einer und nicht nur männlich ist gemeint.
#* ''Der Deutsche liebt Pünktlichkeit.'' Gemeint sind alle Deutschen.
# Der '''repräsentative''' Singular verwendet die Einzahl, meint aber alle Individuen, auf welche die Aussage sich bezieht:<ref name="Verzeichnis 2000" />
#* ''Der Römer konnte schließlich den Griechen überwinden und ihn seiner Kultur berauben.''
#* ''Der Soldat war die Stütze des römischen Reiches.''


== Unterteilung der Aktiva ==
Der Grammatik[[duden]] von 2016 behandelt den [[generisch (Linguistik)|generischen]] Gebrauch des Singulars im Abschnitt ''Generalisierungen (Verallgemeinerungen);'' dabei kann sowohl der bestimmte wie auch der unbestimmte Artikel eingesetzt werden oder bestimmte Artikelwörter:<ref name="Grammatikduden 2016:1082–1083">Angelika Wöllstein, [[Duden]]-Redaktion (Hrsg.): ''Duden: Die Grammatik'' (=&nbsp;''Der Duden.'' Band 4/12). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 295–297, Randnummer 390: ''2.7.3.1.5&nbsp;Generalisierungen (Verallgemeinerungen)''.</ref>
Der Begriff Aktivseite ist ein [[bestimmter Rechtsbegriff]], der im Gliederungsschema des {{§|266|hgb|juris}} Abs. 2 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] erwähnt wird. Danach besteht die Aktivseite auf der ersten Gliederungsebene abschließend aus [[Anlagevermögen]], [[Umlaufvermögen]], aktiven [[Rechnungsabgrenzung]]sposten, aktiven [[latente Steuern|latenten Steuern]] und dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei den Vermögensgegenständen unterscheidet man zwischen materiellem und immateriellem Anlagevermögen. Die Verbindlichkeit dieser Gliederungspunkte und der festgelegten weiteren Unterteilung letzterer richtet sich gemäß § 266 Abs. 1 und 2, {{§|267|hgb|juris}} und {{§|247a|hgb|juris}} HGB nach bestimmten Kriterien, wie z.&nbsp;B. der [[Rechtsform]] oder der [[Betriebsgröße|Größenklasse]] des bilanzierenden Unternehmens.<ref>Günter Himmelmann/Roland Heilmann, ''Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts.'' 2. Auflage, Berlin 2012, S. 20.</ref>
* ''Im Allgemeinen braucht die Katze verschiedenes Futter. Eine Katze schmust (immer) gern. Jede Katze braucht Zuwendung.''
* ''Die Liebe bewirkt viel, die Liebe bewirkt alles.''


{| class="wikitable"
Bei Volksbezeichnungen wird der generische Singular heute eher vermieden.<ref name="Grammatikduden 2016:1082–1083" />
|- class="hintergrundfarbe5"
! Aktivseite (Mittelverwendung)
|----- valign="top"
|
* [[Anlagevermögen]]
* [[Umlaufvermögen]]
* [[Rechnungsabgrenzung]]sposten
* Aktive [[latente Steuern]]
* Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
|}
 
=== Anlagevermögen ===
{{Hauptartikel|Anlagevermögen}}
Im Anlagevermögen sind gemäß {{§|247|hgb|juris}} Abs.&nbsp;2 HGB nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Das Anlagevermögen beinhaltet somit die mittel- und langfristig gebundenen Mittel des Unternehmens.<ref name="Grefe S.75">Cord Grefe, ''Bilanzen.'' 7. Auflage, Herne 2011, S. 75.</ref> Ebenfalls zum Anlagevermögen gerechnet werden [[Finanzanlage]]n mit dauerhaftem Charakter, beispielsweise langfristige [[Anleihe]]n und [[Kapitalbeteiligung|Beteiligungen]], Ausleihungen oder Anteile an anderen Unternehmen.<ref name="Bieg/Kußmaul/Waschbusch S.117">Hartmut Bieg/Heinz Kußmaul/Gerd Waschbusch, ''Externes Rechnungswesen.'' 6. Auflage, München 2012, S. 117.</ref>
 
Weiterhin umfasst das Anlagevermögen auch immaterielle Vermögensgegenstände.<ref name="Bieg/Kußmaul/Waschbusch S.117" /> Es handelt sich um solche Vermögensgegenstände, die nicht körperlich fassbar sind.<ref>Rainer Buchholz, ''Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS.'' 8. Auflage, München 2013, S. 46.</ref> Hierzu zählen entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, wie [[Lizenz]]en, gewerbliche [[Schutzrecht]]e und [[Konzession]]en.<ref name="Bieg/Kußmaul/Waschbusch S.117" /> So zählt in der Medienindustrie das immaterielle Vermögen zu den wichtigsten Elementen der Bilanz, werden hier doch die zukünftig zu erwartenden Erträge aus [[Filmrecht|Film-]] oder Musikrechten kapitalisiert und aufgeführt.<ref name="Gläser S. 510 ff.">Martin Gläser, ''Medienmanagement.'' 2. Auflage, München 2010, S. 510 ff.</ref> Auch immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, sind dem Anlagevermögen zuzuordnen.<ref name="Buchholz S.48">Rainer Buchholz, ''Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS.'' 8. Auflage, München 2013, S. 48.</ref> Allerdings besteht handelsrechtlich unter den Voraussetzungen des {{§|248|hgb|juris}} Abs.&nbsp;2 HGB lediglich ein Aktivierungswahlrecht für solche selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände; steuerlich besteht gemäß {{§|5|EStG|juris}} Abs.&nbsp;2 EStG sogar ein Aktivierungsverbot.
 
=== Umlaufvermögen ===
{{Hauptartikel|Umlaufvermögen}}
Das Umlaufvermögen umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die das Unternehmen zur kurzfristigen Verwendung besitzt.<ref name="Bieg/Kußmaul/Waschbusch S.117" /><ref name="Buchholz S.63">Rainer Buchholz, ''Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS.'' 8. Auflage, München 2013, S. 63.</ref> Dazu zählen beispielsweise die [[Kassenbestand|Kassenbestände]], [[Bankguthaben]] sowie kurzfristig verfügbare Finanzanlagen.<ref name="Bieg/Kußmaul/Waschbusch S.117" /><ref name="Buchholz S.63" /><ref name="Grefe S.95">Cord Grefe: ''Bilanzen.'' 7. Auflage, Herne 2011, S. 95.</ref> Daneben bilden zum Beispiel auch für die Produktion notwendige Rohstoffe und Vorprodukte sowie kurzfristig verkaufbare Lagerbestände an Fertigprodukten Teile des Umlaufvermögens.<ref name="Bieg/Kußmaul/Waschbusch S.117" /><ref name="Buchholz S.63" /><ref name="Grefe S.95" />
 
=== Rechnungsabgrenzungsposten ===
{{Hauptartikel|Rechnungsabgrenzungsposten}}
Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, [[Aufwand|Aufwendungen]] und [[Ertrag|Erträge]] der Periode zuzuordnen, welcher sie wirtschaftlich zugerechnet werden müssen.<ref name="Buchholz S.52">Rainer Buchholz, ''Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS.'' 8. Auflage, München 2013, S. 52.</ref> Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz – auch aktive Rechnungsabgrenzungsposten genannt – sind nach {{§|250|hgb|juris}} Abs.&nbsp;1 HGB Ausgaben auszuweisen, die vor dem [[Bilanzstichtag]] getätigt wurden, aber erst später einen Aufwand darstellen.<ref>Hartmut Bieg, Heinz Kußmaul, Gerd Waschbusch: ''Externes Rechnungswesen.'' 6. Auflage, München 2012, S. 85.</ref><ref name="Buchholz S.52" /> Hierzu zählen z.&nbsp;B. im Voraus bezahlte Mieten, die im laufenden [[Geschäftsjahr]] gezahlt wurden aber erst im nächsten Geschäftsjahr fällig wären und auch erst dann einen Aufwand darstellen.
 
=== Aktive latente Steuern ===
{{Hauptartikel|Latente Steuern}}
Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen, die zu einer Steuerentlastung führen und sich in späteren Perioden voraussichtlich auflösen, können gemäß {{§|274|hgb|juris}} Abs. 1 Satz 2 HGB als aktive latente Steuern aktiviert werden.<ref>Hartmut Bieg, Heinz Kußmaul, Gerd Waschbusch: ''Externes Rechnungswesen.'' 6. Auflage, München 2012, S. 111–112.</ref>
 
=== Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ===
 
Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ist der beizulegende [[Zeitwert]] von Vermögensgegenständen abzüglich der entsprechenden [[Schulden]] anzusetzen, sofern eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden im Sinne des {{§|246|hgb|juris}} Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt und das Ergebnis hieraus positiv ist.<ref>Hartmut Bieg, Heinz Kußmaul, Gerd Waschbusch: ''Externes Rechnungswesen.'' 6. Auflage, München 2012, S. 130–131.</ref>
 
=== Weitere Posten ===
 
Unter bestimmten Umständen kann oder muss die Aktivseite um weitere Posten ergänzt werden. Gemäß {{§|265|hgb|juris}} Abs. 5 HGB können weitere Posten hinzugefügt werden, wenn deren Inhalt nicht von einem anderen, vorgeschriebenen Posten gedeckt ist.<ref name="Bieg/Kußmaul/Waschbusch S.123f.">Hartmut Bieg, Heinz Kußmaul, Gerd Waschbusch: ''Externes Rechnungswesen.'' 6. Auflage, München 2012, S. 123 f.</ref> Die Gliederung und Bezeichnung der Posten müssen nach {{§|265|hgb|juris}} Abs.&nbsp;6 HGB geändert werden, wenn dies wegen Besonderheiten des Unternehmens zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses notwendig ist.<ref name="Bieg/Kußmaul/Waschbusch S.123f." /> Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Bilanzposten unter den Voraussetzungen des {{§|265|hgb|juris}} Abs.&nbsp;7 und&nbsp;8 HGB zusammenzufassen oder ganz wegzulassen.<ref name="Bieg/Kußmaul/Waschbusch S.123f." />
 
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs, können nach § 67 Abs. 5 Satz 1 EGHGB auch nach dem [[Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz]] (BilMoG) als Bilanzierungshilfe auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen ausgewiesen werden, wenn diese Bilanzierungshilfe für ein Geschäftsjahr, das vor 2010 begonnen hat, gebildet wurde.<ref>Hartmut Bieg/Heinz Kußmaul/Karl Petersen/Gerd Waschbusch/Christian Zwirner, ''Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz.'' München 2009, S. 65.</ref>
 
== Bilanzanalyse ==
Im Rahmen der [[Bilanzanalyse#Vermögensanalyse|Vermögensanalyse]] interessiert sich die [[Bilanzanalyse]] für die Zusammensetzung der Aktiva, deren Verhältnis zu anderen [[Bilanzposition]]en und ermittelt [[betriebswirtschaftliche Kennzahl]]en, die sich mit der vertikalen Vermögensstruktur der Aktivseite, dem Verhältnis einzelner Aktivpositionen zu den entsprechenden Passivpositionen sowie dem Verhältnis zu den Erträgen befassen.<ref name="Coenenberg/Haller/Mattner/Schultze S.582">Adolf G. Coenenberg, Axel Haller, Gerhard Mattner, Wolfgang Schultze: ''Einführung in das Rechnungswesen.'' 4. Auflage, Stuttgart 2012, S. 582.</ref> Hierzu gehört insbesondere die [[Anlagenintensität]], die Teile des Gesamtvermögens mit dem Gesamtvermögen in Beziehung setzt. Die horizontale Kapitalstruktur befasst sich mit dem Verhältnis von Aktiv- zu Passivseite einer Bilanz im Rahmen der [[Anlagendeckung]]. Die Sachanlagen- und Forderungsbindung ermöglicht Aussagen über das Verhältnis der Sachanlagen bzw. des Forderungsbestands zu den [[Umsatzerlös]]en.
 
Die Aktiva alleine geben wenig Aufschluss über die Liquidität und Ertragsfähigkeit, da nur der Zusammenhang zwischen Kapitalverwendung und Kapitalaufbringung Rückschlüsse auf die Entwicklungen und Zukunftsaussichten des Unternehmens zulässt.<ref name="Coenenberg/Haller/Mattner/Schultze S.572ff.">Adolf G. Coenenberg, Axel Haller, Gerhard Mattner, Wolfgang Schultze: ''Einführung in das Rechnungswesen.'' 4. Auflage, Stuttgart 2012, S. 572 ff.</ref> Insbesondere gilt als goldene Regel zur Beurteilung der Finanzierung des Anlagevermögens, dass langfristige Investitionen nicht mit kurzfristigem Fremdkapital finanziert werden dürfen.<ref name="Coenenberg/Haller/Mattner/Schultze S.586">Adolf G. Coenenberg, Axel Haller, Gerhard Mattner, Wolfgang Schultze: ''Einführung in das Rechnungswesen.'' 4. Auflage, Stuttgart 2012, S. 586.</ref> Damit soll vermieden werden, dass die Pflicht zur Rückzahlung des Fremdkapitals bereits vor einer erfolgreichen Nutzung der erworbenen Vermögensgegenstände besteht.<ref name="Coenenberg/Haller/Mattner/Schultze S.586" /><ref>[[Karlheinz Küting]]/Claus-Peter Weber, ''Die Bilanzanalyse.'' 10. Auflage, Stuttgart 2012, S.&nbsp;149f.</ref>
 
Insbesondere die immateriellen Vermögensgegenstände (IV) sollten detailliert betrachtet werden. Der nicht direkt messbare Wert dieses Vermögens lässt sich nur mit eindeutigen Regeln bilanzieren.<ref name="Bieg/Kußmaul/Waschbusch S.107">Hartmut Bieg, Heinz Kußmaul, Gerd Waschbusch: ''Externes Rechnungswesen.'' 6. Auflage, München 2012, S. 107.</ref> Die Regeln sollen klar formuliert, nachvollziehbar sein sowie die Umsetzung des [[Niederstwertprinzip]]s im Sinne von {{§|253|bgb|juris}} Abs. 3 und 4 HGB bezwecken.
 
== Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ==
 
Die [[Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung|volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen]] „vermitteln ein umfassendes quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens“.<ref name="destatis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung">[http://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VGR/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen.html Statistisches Bundesamt – Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung]. Abgerufen am 26. Oktober 2013.</ref> Hierbei werden innerhalb der Vermögensrechnung sogenannte [[Vermögensbilanz]]en erstellt, deren Aktivseite aus Sach- und Geldvermögen besteht.<ref name="destatis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung" /><ref>[http://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VGR/Vermoegensrechnung/Vermoegensrechnung.html Statistisches Bundesamt – Vermögensrechnung]. Abgerufen 26. Oktober 2013.</ref><ref>[http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen/Vermoegensrechnung/VermoegensbilanzenPDF_5816103.pdf?__blob=publicationFile Statistisches Bundesamt – Publikationen]. Abgerufen am 26. Oktober 2013.</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*{{WikipediaDE|Aktiva}}
* {{WikipediaDE|Singular}}
* [[w:Kollektivsingular|Kollektivsingular]] (eine Einzahlform für Sammelbezeichnungen)


== Literatur ==
== Literatur ==
* Angelika Wöllstein, Duden-Redaktion (Hrsg.): ''Duden: Die Grammatik'' (=&nbsp;''Der Duden.'' Band 4/12). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 173–180, Randnummer 258–275: ''1.4.1&nbsp;Zur Semantik von Singular und Plural'', sowie S. 295–297, Randnummer 390: ''2.7.3.1.5&nbsp;Generalisierungen (Verallgemeinerungen)''.


* Adolf G. Coenenberg, Axel Haller, Gerhard Mattner, Wolfgang Schultze: ''Einführung in das Rechnungswesen: Grundzüge der Buchführung und Bilanzierung.'' 8. Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-7910-2808-8
== Weblinks ==
* Michael Griga, Raymund Krauleidis: ''Bilanzen erstellen und lesen für Dummies.'' 2. Auflage, Wiley-VCH Verlag 2010, ISBN 978-3-527-70598-6
{{Wiktionary}}
* Gerhard Scherrer: ''Rechnungslegung nach neuem HGB.'' 3. Auflage, Vahlen 2010, ISBN 978-3-8006-3787-4
{{Wiktionary|Einzahl|suffix=0}}
* Jürgen Weber, Barbara E. Weißenberger: ''Einführung in das Rechnungswesen: Bilanzierung und Kostenrechnung.'' 8. Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-7910-2923-8


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


{{Rechtshinweis}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4198388-9}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4141749-5}}


[[Kategorie:Rechnungswesen]]
[[Kategorie:Wortform]]
{{Wikipedia}}
{{Wikipedia}}
[[Kategorie:Aktiv]]

Version vom 12. Februar 2022, 16:57 Uhr

Der Singular (von lat. [numerus] singularis „Einzahl“, abgeleitet von singulus „einzeln“; kurz Sing. oder Sg.) ist die sprachwissenschaftliche Bezeichnung für die Einzahl, dem grundlegenden grammatischen Numerus (Zählform). Am häufigsten wird der Singular benutzt, um einzelne Exemplare von Lebewesen oder Sachlichem zu bezeichnen; die Pluralform bezeichnet in diesen Fällen zwei oder mehr Exemplare (in manchen Sprachen gibt es weitere Zählformen).

Besondere Fälle

Ein Substantiv, das nur im Singular gebräuchlich ist (das Obst, der Regen), wird Singularetantum genannt – Pluraletantum ist ein Substantiv, das nur im Plural gebräuchlich ist (die Leute, die Kosten).

Manchmal steht ein Verb im Singular, obwohl das Subjekt eigentlich den Plural verlangt (siehe Constructio ad sensum).

Der Altphilologe Hermann Menge (1841–1939) nannte als besondere Verwendungsweisen den kollektiven, den generalisierenden und den repräsentativen Singular; zwischen der repräsentativen und der generalisierenden Einzahl bestehe ein fließender Übergang.[1]

  1. Der kollektive Singular als Kollektivum (Singulare pro plurali) meint eine Mehrheit:[1]
    • Fisch ist eine bekömmliche Proteinquelle. Nicht ein Fisch, sondern die Gattung ist gemeint.
    • Die Person hat schütteres Haar. Die Gesamtheit der Kopfhaare ist gemeint.
  2. Der generalisierende oder generische Singular kommt nur bei Gattungsnamen vor und bezieht sich auf die gesamte Gattung; in Bezug auf Personen können traditionellerweise generische Maskulinformen in der Einzahl gebraucht werden:[1]
    • Ein Wolf ist der Mensch dem Menschen (Homo homini lupus). Gemeint ist, dass die Menschen im Allgemeinen sich zueinander in wölfischer Art verhalten.
    • Der Leser wird informiert. Alle, die den Text lesen, nicht nur einer und nicht nur männlich ist gemeint.
    • Der Deutsche liebt Pünktlichkeit. Gemeint sind alle Deutschen.
  3. Der repräsentative Singular verwendet die Einzahl, meint aber alle Individuen, auf welche die Aussage sich bezieht:[1]
    • Der Römer konnte schließlich den Griechen überwinden und ihn seiner Kultur berauben.
    • Der Soldat war die Stütze des römischen Reiches.

Der Grammatikduden von 2016 behandelt den generischen Gebrauch des Singulars im Abschnitt Generalisierungen (Verallgemeinerungen); dabei kann sowohl der bestimmte wie auch der unbestimmte Artikel eingesetzt werden oder bestimmte Artikelwörter:[2]

  • Im Allgemeinen braucht die Katze verschiedenes Futter. Eine Katze schmust (immer) gern. Jede Katze braucht Zuwendung.
  • Die Liebe bewirkt viel, die Liebe bewirkt alles.

Bei Volksbezeichnungen wird der generische Singular heute eher vermieden.[2]

Siehe auch

Literatur

  • Angelika Wöllstein, Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die Grammatik (= Der Duden. Band 4/12). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 173–180, Randnummer 258–275: 1.4.1 Zur Semantik von Singular und Plural, sowie S. 295–297, Randnummer 390: 2.7.3.1.5 Generalisierungen (Verallgemeinerungen).

Weblinks

 Wiktionary: Singular – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wiktionary: Einzahl – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Thorsten Burkard, Markus Schauer: Verzeichnis der grammatikalischen Fachbegriffe: Ein Glossar zu Grammatik, Stilistik und Linguistik – Singular. (Memento vom 14. August 2018 im Internet Archive) In: Menge.net. 2000, abgerufen am 21. November 2020.
    Begleitmaterialien zu: Dieselben (Bearbeiter): Hermann Menge: Lehrbuch der lateinischen Syntax und Semantik. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000, ISBN 3-534-13661-6.
  2. 2,0 2,1 Angelika Wöllstein, Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die Grammatik (= Der Duden. Band 4/12). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 295–297, Randnummer 390: 2.7.3.1.5 Generalisierungen (Verallgemeinerungen).
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