Regularität (Freimaurerei)

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Der Begriff der Regularität entstammt dem internen Sprachgebrauch der verschiedenen freimaurerischen Lehrarten und Systeme. Nach der 8. Verordnung der Andersonschen Konstitution ist eine Loge regulär, wenn sie nach den Regeln des ihr erteilten Konstitutionspatents arbeitet. Danach bestätigen die Großlogen „Regularität“ der jeweilig anerkannten Mitgliedslogen mit Patenten:

„If any set or Number of Masons shall take upon themselves to form a Lodge without the Grand Master’s Warrant, the regular Lodges are not to countenance them, or own them as fair brethren and duly form'd, nor approve of their Acts and Deeds; but must treat them as Rebels, until they humble themselves, as the Grand Master, shall, in his Prudence, direct, and until he approve of them by his Warrant, which must be signified to the other Lodges, as the Custom is when a new Lodge is to be registered in the List of Lodges.[1]

George Payne 1720: Anderson’s Constitutions of 1723

Ein Freimaurer ist regulär, wenn er in rechtmäßiger Weise zum Freimaurer gemacht wurde. Ist er in einer irregulären Loge oder in irregulärer Form initiiert worden, so kann er regularisiert werden.

In der Geschichte der Freimaurerei bestand zwischen dem Großorient von Frankreich (GOdF) und der Vereinigten Großloge von England (UGLoE) ursprünglich eine gegenseitige Anerkennung. Erst als 1877 der Grand Orient de France auf Antrag des calvinistischen Pastors Frédéric Desmons aus Gründen der Gewissensfreiheit auf die Formel vom Allmächtigen Baumeister aller Welten verzichtete, brach die Vereinigte Großloge von England 1913 einseitig die Kontakte ab und erkennt seither den Großorient von Frankreich und die von ihr anerkannten Großlogen und Logen nicht mehr als regulär an. Dieser hingegen betrachtet die Vereinigte Großloge von England und die von ihr anerkannten Großlogen und Logen weiterhin als regulär.

In der heutigen Zeit wird diese Nichtanerkennung durch die Vereinigte Großloge von England vor allem damit begründet, dass die vom Großorient von Frankreich ausgehenden liberalen Logen gegen die eigenen Basic Principles der Vereinigten Großloge von England verstoßen, indem sie keinen Glauben an ein Höchstes Wesen voraussetzen und Frauenlogen und gemischtgeschlechtliche Logen anerkennen.

Seit dem 10. März 1999 untersagt die Vereinigte Großloge von England in einer öffentlichen Erklärung offiziell den Besuch von rituellen Versammlungen liberaler Logen.

Irregular and Unrecognised Grand Lodges
There are some self-styled Masonic bodies that do not meet these standards, e.g. which do not require a belief in a Supreme Being, or which allow or encourage their members to participate as such in political matters. These bodies are recognised by the Grand Lodge of England as being Masonically irregular, and Masonic contact with them is forbidden.

The United Grand Lodge of England: [2]

Obwohl die Mitglieder der von der Vereinigten Großloge von England anerkannten Freimaurerei keinen maurerischen Kontakt zu Logen haben dürfen, die Frauen aufnehmen, kommen dennoch stillschweigend vereinzelt gemeinsame Arbeiten zustande - trotz Ausschlussgefahr wegen regelwidrigen Verhaltens. Prinzipiell bestehen gute Beziehungen zwischen beiden Richtungen der Freimaurerei. Der Bund der Freimaurerei ist seinem innersten Wesen nach ein einiger und allgemeiner; alle Logen auf der ganzen Erde bilden ideell nur eine Loge.

Literatur

  • Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurerlexikon, Überarbeitete und erweiterte Neuauflage der Ausgabe von 1932, München 2003, ISBN 3-7766-2161-3.

Quellen


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