Stadt

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Eine Stadt (von ahd. stat ‚Standort‘, ‚Stelle‘; etymologisch eins mit Statt, Stätte; vgl. dagegen Staat) ist eine größere, zentralisierte und abgegrenzte Siedlung im Schnittpunkt größerer Verkehrswege mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur. Damit ist fast jede Stadt zugleich ein zentraler Ort.

Städte sind aus kulturwissenschaftlicher Perspektive der Idealfall einer Kulturraumverdichtung und aus Sicht der Soziologie vergleichsweise dicht und mit vielen Menschen besiedelte, fest umgrenzte Siedlungen (Gemeinden) mit vereinheitlichenden staatsrechtlichen oder kommunalrechtlichen Zügen wie eigener Markthoheit, eigener Regierung, eigenem Kult und sozial stark differenzierter Einwohnerschaft. Das Letztere unterscheidet sie von Lagern wie Arbeitslagern, Straflagern, Winterquartieren von Heeren, das Erstere zum Beispiel vom Dorf.

Die Wissenschaft, die sich mit der Erforschung der Stadt in ihren Facetten befasst, ist die Urbanistik.

Form und Entwicklungen

Stadtgröße und Stadttyp

Je nach Größe, Bedeutung, Verbund oder Funktion einer Stadt unterscheidet man

Definition nach Einwohnerzahl

Während etwa in Dänemark die Untergrenze der Bevölkerungszahl bei einer städtischen Siedlung bei 200 Einwohnern liegt, sind es in Deutschland und Frankreich 2000, in Österreich 5000, in der Schweiz, Italien, Spanien und Großbritannien 10.000 und in Japan 50.000 Einwohner.

Der Begriff Stadt ist rechtlich nicht eindeutig definiert, und so gibt es Gegenbeispiele: Die kleinste Stadt Deutschlands ist mit 278 Einwohnern (2014) Arnis. Es wurde 1934 zur Stadt ernannt, da die Ortsbezeichnung Flecken abgeschafft wurde. Die kleinste Stadt mit altem Stadtrecht (verliehen 1326) ist Neumark in Thüringen mit 453 Einwohnern (2014). Andererseits haben unter anderem Haßloch mit über 20.000[1] und Seevetal mit über 40.000 Einwohnern kein Stadtrecht.[2] Auch der Regierungssitz der Niederlande, Den Haag, ist pro forma keine Stadt, obwohl er sogar über 500.000 Einwohner hat,[3] während Hum in Kroatien pro forma eine Stadt ist, die nur etwa 30 Einwohner zählt.

Stadtplanung, Städtebau

Hauptartikel: Stadtplanung und Städtebau

Mit der Planung von Städten beschäftigt sich die Stadtplanung und der Städtebau. Essenziell für das Funktionieren einer Stadt sind die Stadt- und Verkehrsplanung. Bebauungs- und Flächennutzungspläne beschäftigen sich mit der optimalen Abstimmung von privat, kommerziell und öffentlich genutzten Flächen, Gebäuden und Einrichtungen. Stadtentwicklungspläne geben die Richtung der Stadtentwicklung vor und können negative Auswirkungen gegenwärtiger Probleme und Trends wie Urbanisierung und Suburbanisierung durch geschickte Planung für die Zukunft minimieren.

Stadt und Verstädterung

Die Zahl der Städte nimmt zu, dies kann durch Neugründungen oder Verleihung des Stadttitels geschehen. Typische Gründungsphasen sind Hochmittelalter, Barock (Residenz-/Festungsstädte) und das Industriezeitalter (Wolfsburg, Eisenhüttenstadt). Um 1800 lebten nur etwa 25 % der deutschen Bevölkerung in Städten und 75 % auf dem Land, 2005 wohnt 85 % der Bevölkerung in der Stadt. Eine ähnliche Entwicklung ist in allen Industrienationen zu verzeichnen, in denen heute (2005) zwischen 61 % der Bürger, wie in Irland, und bis zu 97 %, wie in Belgien in der Stadt wohnen. Weitere Angaben: Japan: 66 %, Österreich: 66 %, Italien: 68 %, Russland: 73 %, Schweiz: 75 %, Frankreich: 77 %, Vereinigte Staaten: 81 %, Vereinigtes Königreich: 90 %.

Ausgesprochen niedrig ist der Anteil an der städtischen Bevölkerung in einigen Entwicklungsländern. Auch hierzu einige Daten (2005): Afghanistan: 23 %, Äthiopien: 16 %, Bangladesch: 25 %, Eritrea: 19 %, Kenia: 21 %, Demokratische Republik Kongo: 32 %, Laos 25 %, Niger 17 %, Ruanda 19 %, Sri Lanka 15 %, Tansania: 24 %, Uganda: 13 %, Vietnam: 28 %.

Folgende Anteile der städtischen Bevölkerung in % und im Vergleich dazu folgendes Bruttonationaleinkommen (BNE) in US-$ pro Kopf waren 2004 in den Weltregionen zu verzeichnen:[4]

Weltregionen Bevölkerung in % BNE in US-$
Afrika südl. der Sahara 36 601
Naher Osten und Nordafrika 56 1971
Südostasien 28 594
Ostasien und Pazifik 41 1416
Lateinamerika 77 3576
Europa und Zentralasien 64 3295
Unterentwickelte Welt 27 333
Welt 49 6329

Der Hauptgrund der Verstädterung ist der sich verändernde Anteil der Wertschöpfung in den einzelnen Wirtschaftssektoren und damit der Menschen, die dafür tätig sind (siehe Tabelle). Dazu folgende ausgewählte Länder im Vergleich:[5]

Wirtschaftssektor USA Deutschland Indien Tansania
I. Primär: Landwirtschaft 1,6 % 2,3 % 59 % 80 %
II. Sekundär: Industrie, Bergbau 22 % 30 % 22 % 9 %
III. Tertiärer: Dienstleistung, Handel 77 % 68 % 19 % 11 %
Urbanisierung in Europa 2010

In Deutschland wohnen wesentlich mehr Einwohner in Städten als im weltweiten Durchschnitt. Die Liste der Städte in Deutschland enthält eine vollständige Auflistung aller 2059 Städte in Deutschland. 2004 lebten 25,3 Millionen Einwohner (= 30 %) in 82 Großstädten über 100.000 Einwohner. Die elf Agglomerationsräume mit mehr als einer Million Einwohnern (davon drei mit mehr als drei Millionen Einwohner) zählen allein rund 25,6 Millionen Menschen.

In Österreich existierten im Jahr 2004 über 200 Städte, darunter fünf Großstädte einschließlich Wien, das als Agglomeration fast zwei Millionen Einwohner aufweist, sowie 72 Städte, mit mehr als 10.000 Einwohnern (dazu Liste der Städte in Österreich).

In der Schweiz gab es 2010 rund 230 Städte, darunter sechs Großstädte und 139 Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern (dazu Liste der Städte in der Schweiz).

In Europa (bis zum Ural) befanden sich (2004) etwa 17 Agglomerationen mit mehr als drei Millionen Einwohnern und etwa 35 Städte mit mehr als einer Million Einwohnern (dazu Liste der größten Städte der Europäischen Union).

Weltweit existieren (2006) über 134 Agglomerationen mit mehr als drei Millionen Einwohnern, mehr als 62 Städte mit mehr als 3 Millionen Einwohnern und über 310 Städte mit mehr als einer Million Einwohnern. Seit dem Jahr 2006 wohnt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten, während 1950 noch 70 % auf dem Land lebten. Nach Prognosen der UNO wird der weltweite Anteil der städtischen Bevölkerung bis 2030 auf über 60 % steigen (siehe Liste der größten Metropolregionen der Welt). Ihre Einwohnerschaft ist oftmals ethnisch, sprachlich, sozial, kulturell, konfessionell sehr vielfältig.

Stadtrecht

Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht.

Der historische Stadtbegriff, der sich in Europa aus dem mittelalterlichen Stadtrecht herleitet, hatte als wesentliche Merkmale das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbürger, das Recht auf Besteuerung, der Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht, das Recht zur Einfriedung und Verteidigung sowie das Münzrecht.

Im heutigen deutschen Sprachraum gibt es kein Stadtrecht mehr im eigentlichen Sinne, d. h. die Selbstverwaltung in den Städten regeln staatliche Grundsätze und Ländergesetze. Bei den Gemeindeordnungen in Deutschland handelt es sich um Landesgesetze, die jeweils vom Parlament eines Bundeslandes erlassen werden. Die Gemeindeordnung ist die „Verfassung“ einer Gemeinde. Die Bezeichnung Stadt ist ein Titel.

Titularstadt nennt man eine Gebietskörperschaft, die formell den Titel Stadt trägt und in der Regel eine eigenständige Gemeinde ist, der jedoch mehrere Elemente einer Stadt fehlen. Titularstadt wird gelegentlich – in Nichtübereinstimmung mit der historischen Bedeutung – ein Ort genannt, der im Zuge einer kommunalen Neugliederung das Stadtrecht verloren hat, z. B. im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt.[6] In Einzelfällen wird der Zusatz aus historischen Gründen oder zur Differenzierung von anderen Orten als Teil des Namens geführt.

Auch heute noch ist das Überschreiten einer bestimmten Einwohnerzahl in den meisten Ländern nicht automatisch mit der Erhebung zur Stadt verbunden, sondern es bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses einer höherrangigen Gebietskörperschaft – in Deutschland und Österreich ist dies das jeweilige Bundesland. Im Bundesland Oberösterreich wird seit 2002 als einziges Kriterium eine Bevölkerungszahl von über 4500 gefordert. In Deutschland gibt es mit dem Deutschen Städtetag eine eigene Organisation,[7] in Österreich wird mit der Statutarstadt auch eine Verwaltungsfunktion festgelegt.

In den USA erfolgt der Erwerb von Stadtrechten über die Anerkennung einer eigenständigen Stadtverwaltung durch die nächsthöhere Verwaltungsorganisation. Eine Gemeinde gründet sich hierbei selbst und meldet die Selbstverwaltung als Municipal Corporation an.

Stadtstatus

In Deutschland unterscheidet man rechtlich

Alle zusammen, auch die kreisfreien Städte, sind Gemeinden.

  • kreisfreie Städte, das sind solche Städte, die keinem Landkreis angehören. Sie bilden sozusagen einen eigenen Kreis. Im Gegensatz zu kreisangehörigen Städten haben kreisfreie Städte zusätzliche Aufgaben. So sind sie unter anderem untere staatliche Aufsichtsbehörde oder Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr. Diese Aufgaben werden bei Gemeinden (und damit auch kreisangehörigen Städten) von den Landkreisen wahrgenommen.

Auf amtlichen topografischen Karten Deutschlands werden Städte in Versalien beschriftet. Diese Konvention wurde weithin von Herstellern von Straßenatlanten übernommen, jedoch in den digitalen Kartenangeboten nicht mehr fortgeführt.

In Österreich unterscheidet man zwischen Städten mit eigenem Statut (sind Gemeinden die zugleich die Aufgaben eines Bezirkes übernehmen) und sonstigen Städten (sind Gemeinden, die zu einem Bezirk gehören). Eine Stadt mit eigenem Statut ist meist auch Sitz der Bezirkshauptmannschaft des Umland-Bezirks, der auch in den meisten Fällen so heißt (zum Beispiel Innsbruck Stadt und Innsbruck Land). Heute kann jede Stadt mit mehr als 20.000 Einwohnern ein eigenes Statut anfordern. Eine der kleinsten Städte überhaupt ist das niederösterreichische Hardegg: mit allen eingemeindeten Orten hat es 1384 Einwohner, die eigentliche ursprüngliche Stadt jedoch nur 78. Die tatsächlich kleinste Stadt Österreichs ist Rattenberg mit 405 Einwohnern.

In der Schweiz gelten Ortschaften dann als Stadt, wenn sie entweder mehr als 10'000 Einwohner haben (Stadt im statistischen Sinne) oder wenn ihnen im Mittelalter das Stadtrecht verliehen wurde (Stadt im historischen Sinne). Verwaltungsrechtliche Bedeutung hat der Begriff Stadt in der Schweiz nicht.

In den Niederlanden ist der Stadtbegriff nicht an den Gemeindestatus gebunden. So werden oft Zentren von Großstädten und eingemeindete Orte aus historischen Gründen weiterhin als Städte bezeichnet.

Im Vereinigten Königreich unterscheidet man zwischen City und Town. Ein Ort darf erst dann als City bezeichnet werden, wenn die Königin oder der König diese zu einer solchen ernennt. In der Regel vergibt der Monarch diesen Titel erst dann, wenn die Siedlung eine Kathedrale besitzt. Die Großstadt Stockport ist beispielsweise keine City, sondern Town, wohingegen die Stadt Sunderland eine City ist. Der Verwaltungsbezirk Greater London ist keine City, aber innerhalb dieser Gebietskörperschaft gibt es die City of London und die City of Westminster.

In Schweden ging man bei der Gemeindereform von 1971 einen anderen Weg. Die Begriffe Stadt (stad) und Minderstadt (köping) wurden aus der verwaltungstechnischen Terminologie gestrichen und durch Ortschaft (tätort) ersetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch existiert die Bezeichnung stad für größere Siedlungen aber weiterhin.

Siedlungsstruktur

Der Begriff Siedlungsstruktur beschreibt die Struktur der menschlichen Siedlungen. Darin ist die Verteilung der Bevölkerung im Raum, die Art und Dichte der Bebauung, Nutzungen, Infrastruktur und zentrale Einrichtungen enthalten.[8]

Eine grundlegende Theorie zur Verteilung zentraler Nutzungen im Raum stammt von Walter Christaller. Anhand von Untersuchungen in Süddeutschland entwickelte er 1933 die Zentrale-Orte-Theorie. „Zentrale Orte“ besitzen einen Bedeutungsüberschuss: Sie sind Standort von Angeboten (zum Beispiel Einkaufsmöglichkeiten), die nicht nur von den eigenen Bewohnern, sondern regelmäßig auch von Einwohnern der Nachbargemeinden genutzt werden. Christaller entwickelte ein hierarchisches System zentraler Orte mit zehn Stufen. Orte höherer Hierarchie-Stufe besitzen weitere solcher Einrichtungen: Eine Großstadt besitzt nicht nur Einkaufsmöglichkeiten, sondern häufig auch eine Universität und spezialisierte Kliniken, die ein weiteres Umfeld versorgen. Das heute von der Raumordnung und Landesplanung genutzte System zentraler Orte besitzt (je nach Bundesland) vier bis fünf Stufen.[9]

Die Siedlungsstruktur wird entsprechend dem föderalen Staatsaufbau in Deutschland auf mehreren Ebenen geplant:[10]

  • Raumordnung (auf Bundesebene insbesondere durch das Raumordnungsgesetz ROG)
  • Landesplanung (umfassen das Bundesland, werden vom Landtag beschlossen)
  • Regionalplanung (umfassen in Nordrhein-Westfalen Teile der Regierungsbezirke, in Süddeutschland mehrere Landkreise, beschlossen von der Regionalversammlung)
  • Flächennutzungspläne (umfassen die Gesamtfläche einer Kommune, werden vom Stadt- oder Gemeinderat beschlossen).

Stadtstruktur

Die Strukturen einer Stadt bestehen aus baulichen Elementen und aus Netzen. Sie müssen auf die Ausweitung und auf die Änderungen der Kapazitätsanforderungen der Stadt durch Ergänzungen, Komplettierungen oder Korrekturen angepasst werden. Lage, Bevölkerungsveränderungen, Bauwerke, Verkehrsstruktur, Netzwerke und Geschichte bestimmen und formen die Stadtentwicklung und die Eigenart der Stadt.

Die baulichen Elemente einer Stadtstruktur sind:

Die Stadt als Teil von Netzwerken:

  • Räumlich: Umland, andere Städte, Regionen, Land und Länder, ggf. auch Europa oder die Welt.
  • Funktional: Wirtschaft, Finanzwirtschaft, Handel, Politik, Soziales, Kultur, Sport usw.
  • Politisch: Ortsteil- oder Stadtteilbeirat, ggf. Bezirksrat, Stadtrat, Kreis, ggf. Regierungsbezirk, Land, Staat, Europäische Union
  • Bevölkerungsspezifisch: Abstammung und Sprache, Religion, Soziale Schicht, Lebensalter

Zu weiteren Themen siehe auch

Siehe auch

Portal
Portal
 Wikipedia:Portal: Planung – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Planung
Portal
Portal
 Wikipedia:Portal: Architektur und Bauwesen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Architektur und Bauwesen

Listen zum Thema Stadt (Auswahl)

Literatur

  • Hans Bahrdt: Die moderne Großstadt; Soziologische Überlegungen zum Städtebau. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1961 (= rowohlts deutsche enzyklopädie, Band 127 DNB 450210693).
  • Leonardo Benevolo: Die Geschichte der Stadt. 7. Auflage. Campus, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-593-34906-X.
  • Raimund Blödt, Frid Bühler, Faruk Murat, Jörg Seifert: Beyond Metropolis. Eine Auseinandersetzung mit der verstädterten Landschaft. Sulgen, Zürich 2006, ISBN 3-7212-0583-9.
  • Rainer Danielzyk u. a. (Hrsg.): Perspektive Stadt. Klartext, Essen 2010, ISBN 978-3-8375-0256-5.
  • Ernst Egli: Geschichte des Städtebaues, Band 1–3. 1959–1967, DNB 456511733.
  • Evamaria Engel: Die deutsche Stadt im Mittelalter. Beck, München 1993, ISBN 3-406-37187-6.
  • Edith Ennen: Die europäische Stadt des Mittelalters. Göttingen 1972; 3. Aufl. ebenda 1979.
  • Michael Gehler (Hrsg.): Die Macht der Städte. Von der Antike bis zur Gegenwart, Hildesheim 2010.
  • Jean-Claude Golvin: Metropolen der Antike. Konrad Theiss, Stuttgart 2005, ISBN 3-8062-1941-9.
  • Carl Haase (Hrsg.): Die Stadt des Mittelalters. I–III, Darmstadt 1969, 1972 und 1973 (= Wege der Forschung, 243–245)
  • Matthias Hardinghaus: Zur amerikanischen Entwicklung der Stadt. Lang, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-631-52529-X.
  • Jürgen Hotzan: dtv-Atlas Stadt, Von den ersten Gründungen bis zur modernen Stadtplanung. 3. Auflage. dtv, München 2004, ISBN 3-423-03231-6.
  • Le Corbusier: Entretien avec les étudiants des écoles d’architecture. Éditions de Minuit, Paris 1957.
    • deutsch von Hugo Seinfeld: An die Studenten – Die „Charte d’ Athènes“. (= rowohlts deutsche enzyklopädie Band 141), Reinbek bei Hamburg 1962, DNB 452741882.
  • Vittorio Magnago Lampugnani: Die Stadt im 20. Jahrhundert. Visionen, Entwürfe, Gebautes. Wagenbach, Berlin 2010, ISBN 978-3-8031-3633-6. (2 Bände)
  • Alexander Mitscherlich: Die Unwirtlichkeit unserer Städte. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1965, DNB 453395082.
  • Wolfgang Müller: Städtebau. 4. Auflage. Teubner, Stuttgart / Leipzig 1999, ISBN 3-519-35001-7.
  • Lewis Mumford: Die Stadt, Geschichte und Ausblick. (The city in history) Band 1 und 2, dtv, München 1979, 1980, ISBN 3-423-04326-1

Weblinks

Commons: Städte - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema
 Wikiquote: Stadt – Zitate
 Wiktionary: Stadt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelanchweise

  1. Joachim Maschke: Die Bedeutung des Kulturtourismus für städtische Destinationen. In: Kulturtourismus. Grundlagen, Trends und Fallstudien. R. Oldenbourg Verlag, München/Wien 1999, S. 83–104, auf S. 83.
  2. Walter Marquardt: Harburg – Stadt und Land. Sutton Verlag, Erfurt 2012, S. 25.
  3. Baedeker Reiseführer Niederlande. Verlag Karl Baedeker, 2016, S. 219.
  4. Der Fischer Weltalmanach. 2007, S. 525 und 537.
  5. Der Fischer Weltalmanach. 2008, S. 688.
  6. Kommunalverfassungsgesetz und Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, S. 12 f. (PDF 682 KB) mi.sachsen-anhalt.de, abgerufen 10. September 2016.
  7. siehe Die Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetages
  8. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
  9. Landesplanungsgesetz der Bundesländer
  10. ROG, BauGB


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