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Schädelbasis und Backwaren: Unterschied zwischen den Seiten
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'''Backwaren''' ist der Oberbegriff für [[Lebensmittel]] mit [[Getreide]] oder Getreideerzeugnissen als Hauptbestandteil, die [[Wikipedia:Backen|gebacken]] werden. Hergestellt werden sie in der Regel von [[Wikipedia:Bäckerei|Bäckerei]]en oder [[Wikipedia:Konditorei|Konditorei]]en. Grob eingeteilt werden sie in die Gruppen [[Brot]], [[Kleingebäck]] und [[Feine Backwaren|feine Backwaren]] sowie als spezielle Untergruppe in länger haltbare [[Dauerbackwaren]], die einen geringeren Feuchtigkeitsgehalt haben. [[Pizza|Pizzen]] und [[Wikipedia:Blätterteig|Blätterteiggerichte]] falle heute ebenfall unter Backwaren. | |||
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* [[Brot]] ist ein traditionelles [[Nahrungsmittel]], das aus einem [[Wikipedia:Teig|Teig]] aus gemahlenem [[Getreide]] ([[Wikipedia:Mehl|Mehl]]), [[Trinkwasser|Wasser]], einem [[Wikipedia:Treibmittel|Triebmittel]] und meist weiteren Zutaten gebacken wird. Es zählt zu den [[Grundnahrungsmittel]]n. | |||
* [[Kleingebäck]] ist die Sammelbezeichnung für kleine Backwaren aus Brotteig, die maximal 250 Gramm wiegen. Der [[Wikipedia:Teig|Teig]] kann anders zubereitet werden als der klassische Brotteig. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den ''Leitsätzen für Brot und Kleingebäck''.<ref>[http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Lebensmittelbuch/LeitsaetzeBrot.html Leitsätze für Brot und Kleingebäck], veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger Nr. 184 vom 28. September 2005.</ref> Typische Beispiele für Kleingebäck sind [[Brötchen]], [[Croissant|Croissants]] und [[Brezel]]n. | |||
* | * [[Dauerbackwaren]] sind zumeist „[[Feine Backwaren]]“, die für einen längeren Zeitraum [[Wikipedia:Haltbarkeitsdauer|haltbar]] sind. Sie grenzen sich von [[Brot]] und [[Kleingebäck]] dadurch ab, dass sie weniger Feuchtigkeit enthalten. | ||
* | * [[Feine Backwaren]] unterscheiden sich lebensmittelrechtlich von Brot und Kleingebäck durch einen höheren Fett- und Zuckergehalt, nämlich zusammengenommen mindestens 1/9 des Mehlgehalts. Zum [[Feine Backwaren|Feingebäck]] zählen [[Plätzchen]], [[Kuchen]] und [[Torte]]n, außerdem auch alle [[Dauerbackwaren]], wenn sie die Voraussetzung erfüllen. | ||
* | * Eine [[Pizza|Pitzen]] ist ein vor dem [[Backen]] würzig belegtes [[Fladenbrot]] aus einfachem [[Hefeteig]] aus der [[Italienische Küche|italienischen Küche]]. Die heutige, international verbreitete Variante mit [[Tomatensauce]] und [[Käse]] als Basis stammt vermutlich aus [[Neapel]]. | ||
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* | * ''Lebensmittel-Lexikon'' Dr. Oetker, 4. Aufl. 2004, Artikel ''Backwaren'', ''Feine Backwaren'' und ''Kleingebäck'', ISBN 978-3767005907 | ||
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Version vom 20. Januar 2018, 14:57 Uhr
Backwaren ist der Oberbegriff für Lebensmittel mit Getreide oder Getreideerzeugnissen als Hauptbestandteil, die gebacken werden. Hergestellt werden sie in der Regel von Bäckereien oder Konditoreien. Grob eingeteilt werden sie in die Gruppen Brot, Kleingebäck und feine Backwaren sowie als spezielle Untergruppe in länger haltbare Dauerbackwaren, die einen geringeren Feuchtigkeitsgehalt haben. Pizzen und Blätterteiggerichte falle heute ebenfall unter Backwaren.
Beschreibung
- Brot ist ein traditionelles Nahrungsmittel, das aus einem Teig aus gemahlenem Getreide (Mehl), Wasser, einem Triebmittel und meist weiteren Zutaten gebacken wird. Es zählt zu den Grundnahrungsmitteln.
- Kleingebäck ist die Sammelbezeichnung für kleine Backwaren aus Brotteig, die maximal 250 Gramm wiegen. Der Teig kann anders zubereitet werden als der klassische Brotteig. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck.[1] Typische Beispiele für Kleingebäck sind Brötchen, Croissants und Brezeln.
- Dauerbackwaren sind zumeist „Feine Backwaren“, die für einen längeren Zeitraum haltbar sind. Sie grenzen sich von Brot und Kleingebäck dadurch ab, dass sie weniger Feuchtigkeit enthalten.
- Feine Backwaren unterscheiden sich lebensmittelrechtlich von Brot und Kleingebäck durch einen höheren Fett- und Zuckergehalt, nämlich zusammengenommen mindestens 1/9 des Mehlgehalts. Zum Feingebäck zählen Plätzchen, Kuchen und Torten, außerdem auch alle Dauerbackwaren, wenn sie die Voraussetzung erfüllen.
- Eine Pitzen ist ein vor dem Backen würzig belegtes Fladenbrot aus einfachem Hefeteig aus der italienischen Küche. Die heutige, international verbreitete Variante mit Tomatensauce und Käse als Basis stammt vermutlich aus Neapel.
Siehe auch
Literatur
- Lebensmittel-Lexikon Dr. Oetker, 4. Aufl. 2004, Artikel Backwaren, Feine Backwaren und Kleingebäck, ISBN 978-3767005907
Weblinks
Wiktionary: Backwaren – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Backwaren - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema
Einzelnachweise
- ↑ Leitsätze für Brot und Kleingebäck, veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger Nr. 184 vom 28. September 2005.
Dieser Artikel basiert (teilweise) auf dem Artikel Backwaren aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |