Absolutismus

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Inszenierung des absoluten Herrschers im Staatsporträt Ludwigs XIV. von Hyacinthe Rigaud (um 1700). Die selbstbewusste Pose des mit allen Insignien seiner Macht dargestellten französischen Königs versinnbildlicht seinen durch göttlichen Auftrag legitimierten Herrschaftsanspruch. Das Ölgemälde wurde zum Vorbild für die Porträts absolutistischer Herrscher in ganz Europa.

Mit Absolutismus (auch absolute Monarchie genannt; lat. absolutus: „losgelöst“, im Sinne von legibus absolutus = von den Gesetzen losgelöst) wird eine Herrschaftsform in Monarchien bezeichnet, die von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden Herrschers ohne oder ohne wesentliche politische Mitentscheidung ständischer oder demokratischer Institutionen bestimmt ist (Alleinherrschaft). Diese Regierungsform wurde von Jean Bodin systematisch dargestellt und gerechtfertigt.

Zugleich bezeichnet der Begriff auch eine von dieser Regierungsform geprägte frühneuzeitliche Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts.

Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff als Beschreibung eines Zeitalters in Frage gestellt, weil neben absolutistischen Fürstentümern auch Republiken wie die Niederlande oder konstitutionelle Monarchien wie England eine Blütezeit erlebten. Aus diesem Grund wird als Epochenbezeichnung mittlerweile der Begriff „Zeitalter des Barock“ gewählt, der neben den politischen Unterschieden auch zeitgenössische religiöse, philosophische und ästhetische Erscheinungen mit einbezieht.

Absolutistische Regierungsformen gibt es auch in der Gegenwart, so in der jeweils aus religiösen Prinzipien abgeleiteten Herrschaft des Papstes im Vatikanstaat und des Königs von Saudi-Arabien.

Typisierungversuche: Kennzeichen des „Absolutismus“

Als Kennzeichen für den „Absolutismus“ wird der Verstaatlichungsprozess bezeichnet, der sich unter anderem in der Aufstellung stehender Heere, dem Aufbau eines allein vom Herrscher abhängigen Beamtenapparats, der Einbindung der Kirche in das Staatswesen und einem merkantilistischen Wirtschaftssystem manifestierte. Darüber hinaus hätte ein Wandel im Selbstverständnis des barocken Fürsten zu einer Intensivierung des höfischen Lebens stattgefunden, das seine Hochblüte am Versailler Hof Ludwigs XIV. fand.

Der absolute Monarch beanspruchte zwar die unbeschränkte und ungeteilte Staatsgewalt ohne Mitwirkung von Ständen oder Parlament; Theoretiker der absoluten Monarchie wie Thomas Hobbes oder Jean Bodin betonten aber auch Beschränkungen der Herrschaft, etwa dass der Monarch in seinem Handeln an die Gebote der Religion, an das Naturrecht und gegebenenfalls auch an die Staatsgrundgesetze zu halten hat.[1] Jedoch sollte der Monarch keinen positiven Gesetzen unterworfen sein.[2]

In der zumeist als „aufgeklärter Absolutismus“ bezeichneten Spätphase „absolutistischer Herrschaft“ hätte sich der Fürst als „erster Diener des Staates“ verstanden und eine am Gemeinwohl orientierte Reformpolitik verfolgt, die sich unter anderem in religiöser Toleranz, Reformen des Erziehungs- und Schulwesens und Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtspflege widerspiegelte.

Immer noch landläufig wird der „Absolutismus“ als weit verbreitete Herrschaftsform in Europa beschrieben, die im Zeitalter des Barocks zur höchsten Blüte gelangte. Diese Form der Typisierung begann mit dem Historiker Wilhelm Roscher, der im 19. Jahrhundert erstmals den Versuch unternahm, das „absolutistische Zeitalter“ zu periodisieren und der aufgeklärten Epoche eine gesonderte historische Stellung zuzuweisen. Er stellte die These einer Stufenfolge, die mit „konfessionellem Absolutismus“ beginnt, in einen „höfischen Absolutismus“ übergeht und schließlich im aufgeklärten Absolutismus mündet.[3] Das Musterbeispiel für den „höfischen Absolutismus“ ist die Herrschaft des französischen Königs Ludwig XIV. Später habe sich aus dem reinen „Absolutismus“ der so genannte „aufgeklärte Absolutismus“ entwickelt, in dem das allgemeine Wohlergehen zum Primärziel des ansonsten absolut regierenden Monarchen wurde: Der König habe sich selbst als der erste Diener seines Staates (Selbstbeschreibung Friedrich II. von Preußen) verstanden.

Neben dieser traditionellen Epocheneinteilung wurde seit dem 19. Jahrhundert das Roschersche Modell zunehmend auf Teilgebiete der Geschichte der Frühen Neuzeit bezogen. So sprach man vom praktischen, bürokratischen, germanischen und dem romanischen „Absolutismus“, ohne den Begriff zu hinterfragen beziehungsweise die komplexen Unterschiede aufzuzeigen.[4]

Während der Begriff „Zeitalter des Absolutismus“ als Epochenbezeichnung für die Phase europäischer Geschichte vom Westfälischen Frieden (1648) bis zum Ausbruch der Französischen Revolution (1789) lange Zeit unumstritten war, hat man am Ende des 20. Jahrhunderts die Vorstellung von einer unumschränkten Machtausübung des „absoluten Herrschers“ unter Ausschaltung aller der Zentralisierung entgegenstehenden Kräfte vielfach relativiert und zunehmend nach dem „Nichtabsolutistischen im Absolutismus“ (Gerhard Oestreich) gefragt.[5] Als Gegenströmung zum „Zeitalter des Absolutismus“ gilt die Epoche der Aufklärung.

Inzwischen wird sogar vom „Mythos Absolutismus“ gesprochen.[6] Hauptthese ist, dass auch im Frankreich eines Ludwigs XIV. ohne Klientelwirtschaft und traditionelle Eliten und ohne dezentrale regionale und lokale Strukturen politische Macht niemals durchsetzbar gewesen wäre. Gleichzeitig wird der „Sonderweg“ Englands – in Abgrenzung zum sonstigen „absolutistischen“ Europa – in Frage gestellt.[7]

Demgegenüber monieren einige Wissenschaftler einen Revisionismus, mit einer verbreiten „Neigung zur fast vollständigen Demontage des früheren Absolutismus-Bildes“[8]

Friedrich II. von Preußen als Vertreter des „aufgeklärten Absolutismus“

Insgesamt scheint sich aber eine Abkehr vom Begriff des „Absolutismus“ in der Geschichtswissenschaft durchzusetzen. So wurde Band 11 Das Zeitalter des Absolutismus des Standardwerks Oldenbourg Grundriss der Geschichte in seiner 4. Auflage in Barock und Aufklärung umbenannt.[9]

Höfischer Absolutismus

Im Begriff des „höfischen Absolutismus“ wird dem König eine absolute Herrschaft über seinen Staat durch Gottes Gnade zugesprochen. Danach lebt er an einem prunkvollen Hof und bestimmt die Religion seiner Untertanen. Er bemüht sich, die Adligen seines Landes an seinen Hof zu ziehen und sie dadurch nicht nur unter seine Kontrolle zu bringen, sondern auch durch das kostspielige Hofleben, das sich die meisten nur durch großzügige Schenkungen des Monarchen leisten konnten, in eine Abhängigkeit von ihm zu treiben. Das Strafsystem sieht strenge Strafen – inklusive Tortur – vor. Es gibt die Leibeigenschaft und Fronarbeit. Adel und Kirche genießen Privilegien wie zum Beispiel Steuerfreiheit. Der Staat besitzt große Mengen Geld und Edelmetalle.

Als größte Ausprägungsform des höfischen „Absolutismus“ wird der Hof Ludwigs XIV. in Versailles angesehen. Der Adel wurde durch ein prunkvolles Hofleben abhängig vom König, da dieser die Kosten für die Feste übernahm und dem Adel Geld lieh. Dadurch konnte der König losgelöst vom Adel regieren. Den Klerus beeinflusste er durch zahlreiche Unterstützungen der Kirche. Zudem berief er sich darauf, ein „Herrscher von Gottes Gnaden“ zu sein. Den dritten Stand kontrollierte Ludwig durch die Fürsten und durch die Gunst der höheren Bürgerschaft, wodurch er die Macht über die untere Arbeiterschaft gewann. Zudem wurde jedweder Zweifel an der Autorität des Monarchen mit äußerster Härte bestraft.

Diesem Bild des Hofes als ein „Disziplinierungs- und Sakralisierungselement“ wird aber selbst für Frankreich in Frage gestellt. So sprechen einige Historiker davon, dass selbst Ludwig XIV. eine absolute Macht nur als Lichtgestalt in der Repräsentation erreicht habe.[10] Die Abhängigkeit und Vernetzung der „absolutistischen“ Fürsten von Ständen, Kreditgebern, Künstlern und Kirchen ließen aber vor allem außerhalb Frankreichs kein geschlossenes System entstehen. Insbesondere in kleineren Fürstentümern und vor allem in geistlichen Staaten kann keineswegs von einer „absolutistischen“ Herrschaft gesprochen werden.[11]

Aufgeklärter Absolutismus

Im „aufgeklärten Absolutismus“ sieht sich der König als der „erster Diener des Staates“ an (Zitat Friedrichs II. von Preußen). Sein Hof wird einfach gehalten, um die Effizienz des Staatsapparates zu erhöhen. Der Einfluss von Adel und Klerus (Kirche) ist geringer, das Volk hat eine freie Religionswahl. Die Leibeigenschaft wird verboten, die Fronarbeit gemildert und das Strafsystem sieht weniger strenge Strafen vor. Der Reichtum des Staates ist sein Grund und Boden (Physiokratismus). Die praktische Umsetzung wird vor allem in der österreichischen Habsburgermonarchie durch Maria Theresia sowie deren Sohn Josef II., und in Preußen durch Friedrich II. zugeschrieben.

Siehe auch

Literatur

Allgemeines und Forschungskonzept

  • Perry Anderson: Die Entstehung des absolutistischen Staates. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1984, ISBN 3-518-10950-2.
  • Ronald G. Asch, Heinz Duchhardt (Hrsg.): Der Absolutismus – ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550–1700). Böhlau, Köln 1996, ISBN 3-412-06096-8. Darin: Nicholas Henshall: Early Modern Absolutism 1550–1700. Political Reality or Propaganda. S. 25–53 (Digitalisat).
  • Peter Baumgart: Absolutismus ein Mythos? Aufgeklärter Absolutismus ein Widerspruch? Reflexionen zu einem kontroversen Thema gegenwärtiger Frühneuzeitforschung. In: Zeitschrift für historische Forschung. Bd. 27, 2000, S. 573–589.
    • Dazu die Replik von Heinz Duchhardt: Die Absolutismusdebatte – eine Antipolemik. In: Historische Zeitschrift. Bd. 275, 2002, S. 323–331.
  • Richard Bonney: L’absolutisme (= Que sais-je? Bd. 2486). PUF, Paris 1989, ISBN 2-13-042616-6.
  • Dagmar Freist: Absolutismus (= Kontroversen um die Geschichte). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-14724-3.
  • Nicholas Henshall: The Myth of Absolutism. Change and Continuity in Early Modern European Monarchy. Longman, London 1992, ISBN 0-582-05618-7.
    • Dazu die Rezension von Heinz Duchhardt: Absolutismus. Abschied von einem Epochenbegriff? In: Historische Zeitschrift. Bd. 258, 1994, S. 113–122.
  • Ernst Hinrichs: Fürsten und Mächte. Zum Problem des europäischen Absolutismus. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-36245-5.
  • Leonhard Horowski: Das Europa der Könige. Macht und Spiel an den Höfen des 17. und 18. Jahrhunderts. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2017, ISBN 978-3498028350.
  • Georg Seiderer: Über die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft: Die Staatslehre des Absolutismus. In: Welt und Kulturgeschichte. Bd. 9: Zeitalter des Absolutismus. Zeitverlag 2006, ISBN 3-411-17599-0, S. 162–172.
  • Lothar Schilling (Hrsg.): Absolutismus, ein unersetzliches Forschungskonzept? Eine deutsch-französische Bilanz. = L’absolutisme, un concept irremplaçable? (= Pariser Historische Studien. Bd. 79). Oldenbourg, München 2008, ISBN 978-3-486-58095-2 (Digitalisat).
  • Martin Wrede: Absolutismus. In: Friedrich Jaeger (Hrsg.): Enzyklopädie der Neuzeit. Bd. 1. Metzler, Stuttgart / Weimar 2005, Sp. 24–34.

Epochendarstellungen

  • Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte. Bd. 11). 4. Auflage. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-49744-1 (neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Bandes Das Zeitalter des Absolutismus).
  • Walther Hubatsch: Das Zeitalter des Absolutismus 1600–1789. 4., ergänzte Auflage. Westermann, Braunschweig 1975, ISBN 3-14-160357-X.
  • Johannes Kunisch: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des Ancien Régime (= UTB. Bd. 1426). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, ISBN 3-8252-1426-5.
  • Rudolf Vierhaus: Staaten und Stände. Vom Westfälischen bis zum Hubertusburger Frieden 1648 bis 1763. Propyläen, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-548-33143-2.
  • Fritz Wagner: Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung (= Handbuch der europäischen Geschichte. Hrsg. von Theodor Schieder. Band 4). Union, Stuttgart 1968; 3. Auflage: Klett-Cotta, Stuttgart 1996, ISBN 978-3-12-907560-9.

Länderspezifisches

  • Günter Barudio: Absolutismus – Zerstörung der „libertären Verfassung“. Studien zur „karolinischen Eingewalt“ in Schweden zwischen 1680 und 1693 (= Frankfurter Historische Abhandlungen. Bd. 13). Steiner, Wiesbaden 1976.
  • Fanny Cosandey, Robert Descimon: L’absolutisme en France. Histoire et historiographie (= Points Seuil. Bd. 313). Edition du Seuil, Paris 2002, ISBN 2-02-048193-6.
  • Kersten Krüger: Absolutismus in Dänemark. Ein Modell für Begriffsbildung und Typologie (1979). Wieder abgedruckt in: ders.: Formung der frühen Moderne. Ausgewählte Aufsätze (= Geschichte: Forschung und Wissenschaft. Bd. 14). Lit, Münster 2005, ISBN 3-8258-8873-8, S. 145–178 (Vorschau).
  • Petr Maťa, Thomas Winkelbauer (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1620 bis 1740. Leistungen und Grenzen des Absolutismusparadigmas. Franz Steiner, Stuttgart 2006, ISBN 3-515-08766-4.
  • Olaf Mörke: Die Diskussion um den „Absolutismus“ als Epochenbegriff. Ein Beitrag über den Platz Katharinas II. in der europäischen Politikgeschichte. In: Eckhard Hübner, Jan Kusber, Peter Nitsche (Hrsg.): Rußland zur Zeit Katharinas II. Absolutismus – Aufklärung – Pragmatismus. Böhlau, Köln / Weimar / Wien 1998, ISBN 3-412-13097-4, S. 9–32.
  • Volker Press: Vom „Ständestaat“ zum Absolutismus. 50 Thesen zur Entwicklung des Ständewesens in Deutschland. In: Peter Baumgart (Hrsg.): Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen. Ergebnisse einer Fachtagung. Berlin 1983, S. 319–326.
  • Sølvi Sogner: Krig og fred 1660–1780 (= Aschehougs Norges historie. Bd. 6). Oslo 1996, ISBN 82-03-22019-3.
  • Günter Vogler: Absolutistische Herrschaft und ständische Gesellschaft. Reich und Territorien von 1648 bis 1790 (= UTB. Bd. 1898). Ulmer, Stuttgart 1996, ISBN 3-8252-1898-8.
  • Adam Wandruszka: Zum „Absolutismus“ Ferdinands II. In: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchives. Bd. 14, 1984, S. 261–268 (Digitalisat).

Weblinks

 Wiktionary: Absolutismus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Alexander Schwan: Politische Theorien des Rationalismus und der Aufklärung. In: Hans-Joachim Lieber (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn 1993, S. 164–172; Wolfgang Weber: Absolutismus. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 7: Politische Begriffe. Directmedia, Berlin 2004, S. 21.
  2. Martin Peters: Altes Reich und Europa. Der Historiker, Statistiker und Publizist August Ludwig (v.) Schlözer (1735–1809). 2., korr. Aufl., Lit Verlag, Münster 2005, S. 8.
  3. Wilhelm Roscher: Geschichte der National-Oekonomik in Deutschland. R. Oldenbourg, München 1874, S. 380 f.
  4.  Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung. 16.–18. Jahrhundert. 4. Auflage. R. Oldenbourg Verlag, München 2007, ISBN 978-3-486-49744-1, S. 169 f.
  5. Vgl. dazu den Forschungsüberblick bei Kunisch, Absolutismus, S. 179–206.
  6. Nicholas Henshall: The Myth of Absolutism. Change and Continuity in Early Modern European Monarchy, London 1993 [erstmals 1992]. Rezension von Heinz Durchhard: Absolutismus – Abschied von einem Epochenbegriff?, in: HZ 258 (1994), S. 113–122.
  7.  Jonathan Clark: English Society 1688–1832. Ideology, Social Structure and Political Practice During the Ancien Regime. 2. Auflage. Cambridge University Press, Cambridge 1985, ISBN 0-521-30922-0 (Rezension: http://www.history.ac.uk/reviews/review/41b).
  8. So  Ulrich Muhlack: Absoluter Fürstenstaat und Heeresorganisation in Frankreich im Zeitalter Ludwigs XIV.. In: Johannes Kunisch (Hrsg.): Staatsverfassung und Heeresverfassung in der europäischen Geschichte der frühen Neuzeit. Duncker & Humblot, Berlin 1986, ISBN 3-428-05964-6, S. 249–278.
  9.  Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung. 16.–18. Jahrhundert. 4. Auflage. R. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-49744-1, S. 169 f.
  10. So  Louis Marin: Das Portrait des Königs. diaphanes, Zürich 2005 (Originaltitel: Le Portrait du roi, übersetzt von Heinz Jatho), ISBN 978-3-935300-62-9.
  11.  Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung. 4. Auflage. R. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-49744-1, S. 172 f.


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