Schule

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Heinrich-Pestalozzi-Oberschule (Löbau), genannt nach dem schweizerischen Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi
Goetheschule Ilmenau, typisches Schulgebäude aus der Gründerzeit
Schulklasse im 18. Jahrhundert
Schule des PAIGC in Guinea-Bissau in den befreiten Gebieten, 1974

Eine Schule (lateinisch schola von altgriech. σχολή [skʰoˈlɛː], Ursprungsbedeutung: „Müßiggang“, „Muße“, später „Studium, Vorlesung“), auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt, ist eine Institution, deren Bildungsauftrag im Lehren und Lernen, also in der Vermittlung von Wissen und Können durch Lehrer an Schüler, aber auch in der Wertevermittlung und in der Erziehung und Bildung zu mündigen, sich verantwortlich in die Gesellschaft einbringenden Persönlichkeiten, besteht.

Geschichte der Schule

Wortlisten aus Sumer lassen vermuten, dass es Schulen schon seit dem 4. Jahrtausend v. Chr. gibt. Schultexte aus dem 3. Jahrtausend v. Chr. als direkte Belege wurden im sumerischen Schuruppak (im heutigen Irak) gefunden. Die sumerischen Schulen, in denen die Schulbänke aus Lehmziegeln bestanden, wurden als Tafelhäuser bezeichnet. Als Fächer lassen sich Rechnen, Zeichnen und Sumerisch, d. h. Lesen und Schreiben, bestimmen. Im Unterricht wurden Aufsätze, Fabeln, Weisheitslehren, Hymnen und Epen verfasst. Die „Väter“ genannten Lehrer zeigten zum Teil Humor, wie die Lehrgeschichte Fabel vom klugen Wolf und den neun dummen Wölfen zeigt, den die Schüler abschreiben mussten.

Im Alten Ägypten war der Schulbesuch nur den Wohlhabenden möglich, da die Kinder der gesellschaftlichen Unterschicht, größtenteils Bauern und einfache Handwerker, ihren Eltern meist bei der Arbeit helfen mussten. Wer schreiben konnte, genoss ein hohes Ansehen und hatte so die Möglichkeit, Priester oder Beamter zu werden. Mädchen besuchten im Alten Ägypten ebenfalls die Schule, auch wenn dies seltener vorkam als bei Jungen. Unterrichtet wurde für gewöhnlich in Tempelschulen und Verwaltungsgebäuden. Die Erziehung in diesen Einrichtungen war sehr streng, sodass auch körperliche Züchtigung deren fester Bestandteil war. Geschrieben wurde auf Ostrakon, da Papyrus zu kostbar für einfache Schreibübungen war. Unterrichtsgegenstände waren Lesen und Schreiben, Mathematik, Geographie, Geschichte, Astronomie, Bildhauerei, Malerei und auch Sport.

Im antiken Griechenland herrschte keine einheitliche Staatsform, da sich das Land aus zahlreichen Stadtstaaten, den sogenannten Poleis (Einzahl: „Polis“) zusammensetzte. Daher war das Leben dort von Region zu Region unterschiedlich. Während Sparta als kriegsorientierte Nation das Hauptaugenmerk der Ausbildung der Jungen auf militärische Ziele legte, konnten die Kinder wohlhabender Familien Athens allgemein bildende Schulen besuchen. Dennoch gab es auch in Athen weder eine Schulpflicht noch öffentliche Schulgebäude. Stattdessen wurden die Kinder beim Lehrer zuhause unterrichtet. Anders als im Alten Ägypten hatten die Lehrer im antiken Griechenland aber kein großes Ansehen und wurden dementsprechend auch schlecht bezahlt. Dies änderte sich erst langsam um 500 v. Chr. Als Schreibstoff benutzten die Schüler Wachstafeln oder Papyrus. Viel bedeutender als Lesen und Schreiben war für die Griechen eventuell die Musik. Weil es noch keine Noten gab, mussten die Schüler auf ihren Instrumenten dem Lehrer nachspielen. Auch der Gesang wurde gelehrt, da Sänger im antiken Griechenland sehr geachtet waren, sowie außerdem Sport, sodass die Schüler an großen Wettkämpfen teilnehmen konnten.

In der Römischen Republik übernahmen die Eltern den Unterricht selbst. Es gab somit weiterhin keine Schulpflicht und auch keine öffentliche Schulform. Erst in der Römischen Kaiserzeit wurden öffentliche Schulen gegründet. Die Schüler schrieben wie im antiken Griechenland auf Wachstafeln oder Papyrus. Der Mathematik wurde zu dieser Zeit eher geringe Bedeutung beigemessen und die meisten Lehrer genossen nach wie vor kein hohes Ansehen. Der Unterricht fand teilweise auf dem Forum statt, wo es jedoch sehr laut war.

Im mittelalterlichen Europa gab es zunächst nur kirchliche Schulen in Klöstern, in denen der Unterricht im Lesen und Schreiben ausschließlich Priestern und Mönchen vorbehalten war. Cassiodor verfasste im 6. Jahrhundert eine später „Lehrplan“ genannte Studienordnung. Dieses Werk stellte eine Kanonisierung des Wesentlichen für die Schule dar. Er sah seine Klosterakademie als Bildungsgemeinschaft. Seine Schulpraxis stützte sich formal auf die ciceronische Überzeugungsrhetorik als erzieherischem Lehransatz. Dieser Lehrplan fand erst nach dem Tod des Verfassers in dem politisch geschaffenen abendländischen Kulturraum eine konsekutive Überlieferung in verschiedene Erscheinungsformen der Schule.[1] Erst ab dem 13. Jahrhundert wurden langsam öffentliche Schulen eingerichtet. Holztafeln oder Wachsplatten dienten als Schreibutensilien. Die körperliche Züchtigung war keine Seltenheit.

Obwohl das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken bereits 1592 als kleinere staatliche Einheit die allgemeine Schulpflicht für Mädchen und Knaben eingeführt hatte,[2] und die Stadt Straßburg dem auch schon im Jahre 1598 mit einem entsprechenden Gesetz gefolgt war, setzte sich erst 1919 mit der Weimarer Verfassung die allgemeine Schulpflicht für ganz Deutschland durch.[3]

Schule ist jedoch bis heute als kulturelle Einrichtung Sache der Einzelstaaten bzw. Bundesländer geblieben. Die Ausdifferenzierung hatte in der Weimarer Zeit einen Höhepunkt erreicht[4] und wurde in der Zeit des Nationalsozialismus durch ein Reichserziehungsministerium einer gewissen Vereinheitlichung zugeführt. Dies bedeutete jedoch nicht, dass es gerade in den neuen Schulfächern wie Leibesübungen/Turnunterricht im Hinblick auf Ausbildung, Einsatz, Besoldung, Stundenzahl usw. so große Unterschiede gab, dass solche Fachlehrer scharenweise dem Nationalsozialismus zuliefen.[5]

Schule im deutschen Sprachraum

Schulen werden je nach Schulträger in Schulen in öffentlicher Trägerschaft oder Privatschulen unterschieden. Im Schul- und Bildungssystem gibt es den Primär-, Sekundär-, Postsekundär- und Tertiär­bereich, wobei die International Standard Classification of Education (ISCED) diese Stufen noch weiter unterteilt und jede Stufe mehrere Jahrgangsstufen umfassen kann.

Schule in Deutschland

Das Schulwesen in Deutschland ist in Grund- und Sekundarschulen mit ihren Schülern sowie Hochschulen mit ihren Hochschülern bzw. Studierenden (Studenten) aufgeteilt.

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Schulpflicht, die sowohl den Schulträger wie die Eltern bindet.

Kosten

2010 gab Deutschland durchschnittlich etwa 5800 Euro pro Schüler an einer öffentlichen Schule aus, davon sind rund 4600 Euro Personalkosten, 700 Euro Lehrmittel und 500 Euro Bau- und Sachinvestitionen. Dabei variieren die Ausgaben stark nach Schultyp und Land.

Für Schüler an allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 6400 Euro ausgegeben, gegenüber 4000 Euro an beruflichen Schulen. Für Grundschulen betrugen die Durchschnittskosten pro Schüler 5200 Euro, bei integrierten Gesamtschulen und Gymnasien jeweils gleichermaßen 6600 Euro, bei Berufsschulen im dualen System 2500 Euro.

Das Bundesland mit den höchsten Ausgaben war Thüringen mit 7700 Euro, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 7100 Euro, während Nordrhein-Westfalen mit 5000 Euro die geringsten Kosten hatte. Bei den allgemeinbildenden Schulen erstrecken sich die Ausgaben pro Schüler von 8600 Euro (Thüringen) bis 5500 Euro (Nordrhein-Westfalen). Auch bei den beruflichen Schulen liegt Thüringen (5300 Euro) auf dem ersten Platz, danach folgen Baden-Württemberg und Hamburg mit je 4700 Euro. Auf dem letzten Platz liegt hier Mecklenburg-Vorpommern mit 3100 Euro pro Schüler.

Nicht einberechnet sind bei diesen Zahlen die Kosten des Schüler-BAföG.[6]

Zu beachten ist, dass die Ausgaben für Schulen nicht unmittelbar mit dem Lernerfolg oder der Qualität des Schulsystems zusammenhängen, da insbesondere die Effizienz beim Mitteleinsatz von entscheidender Bedeutung ist.[7]

Auftrag und Funktion

Der gesellschaftliche Auftrag der Schule, der in Deutschland meist im Schulgesetz eines Bundeslandes festgehalten wird, liegt in der Entwicklung der Schüler zu mündigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Sie soll Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte im Unterricht gezielt vermitteln. Die gesellschaftlichen Grundwerte sind durch das Grundgesetz vorgegeben. Als weitere Aufgaben werden verschiedentlich Erziehung zur Ehrfurcht vor dem Leben, zur Bewahrung der Umwelt und Verantwortung für künftige Generationen genannt.

Die schulische Persönlichkeitsbildung entbindet die Eltern nicht von ihrem Erziehungsauftrag, sondern ergänzt diesen. Die Eltern sollen bei innerschulischen Konflikten mäßigend auf ihre Kinder einwirken. Bei Wertkonflikten zwischen Eltern und Gesellschaft (z. B. in Fragen der Sexualität, Schwimmunterricht für muslimische Mädchen, Hausunterricht) sucht die Schule eine Lösung im Sinne des Kindes, muss aber wenn nötig auch gegen den Willen der Eltern die schulische Bildung durchführen. In Streitfällen entscheiden die zuständigen Verwaltungsgerichte.

Die klassischen Schulfunktionen (vgl. Helmut Fend, Theorie der Schule, 1980) sind:

  • Qualifikation – Vorbereitung auf spätere Lebensanforderungen in Beruf, Privatleben und gesellschaftlichen Funktionen
  • Sozialisation – Vermittlung gesellschaftlich erwünschten Verhaltens
  • Selektion – Auslese und Zuweisung einer sozialen Position oder Berechtigung
  • Legitimation – Vermittlung gesellschaftlicher Grundwerte zur Sicherung der Loyalität und Integration (Soziologie)

Qualifikation und Sozialisation vermitteln den Heranwachsenden zusätzlich zum elterlichen Beitrag das kulturelle Kapital einer Gesellschaft von den Grundfähigkeiten wie Schreiben und Lesen bis zum erfolgversprechenden Auftreten. Manche Gesellschaftskritiker sprechen von einem zusätzlichen „heimlichen Lehrplan“, der all das umfasst, was neben dem offiziellen Lernprogramm angeeignet wird, um Erfolg zu haben, beispielsweise die Bildung von Netzwerken mit den Mitschülern oder Schummelstrategien.

Die Schule erfüllt neben der Förderung auch die Funktion der Selektion, das heißt, die Heranwachsenden nach ihrer Leistungsfähigkeit einzuschätzen und ihnen am Ende der Schulzeit durch Vergabe von Schulabschlüssen für weitere Ausbildungsgänge eine vorläufige soziale Position zuzuweisen. Die schulische Funktion einer Berechtigungsvergabe ist im deutschen Schulwesen traditionell stärker ausgeprägt als etwa in den USA, wo andere Selektionsmechanismen greifen. Auf dem Wege dahin sind Schullaufbahnentscheidungen zu treffen. In der demokratischen Gesellschaft soll jedem Schüler eine gerechte Chance gegeben werden. Die Realisierung von Chancengleichheit gehört zu den zentralen Streitpunkten der Bildungspolitik. Auch der angemessene Zeitpunkt der Selektion ist umstritten. Die Persönlichkeit der Schüler wird vorwiegend geprägt, sich gegenüber gestellten Leistungsanforderungen und ihrer Bewältigung positiv einzustellen. Kritiker der Selektionsfunktion wenden ein, dass die Schule faktisch weitgehend die soziale Schichtlage, in die jemand hineingeboren wird, reproduziert und insofern eine demokratische Chancengleichheit nur auf dem Papier existiert. Die Berechtigungen, die etwa ein Hauptschulabschluss verleiht, sind zudem recht gering geworden.

Loyalität zu gesellschaftlichen und politischen Normen stellt sicher, dass die bestehenden Institutionen und Verfahren überhaupt von der nächsten Generation akzeptiert werden und weiter funktionieren. Loyalitätssicherung ist in allen politischen Systemen eine zentrale Funktion des Bildungssystems. So war die Schule der DDR in höchstem Maße darauf ausgerichtet, die Existenz der DDR zu rechtfertigen (am Ende weitgehend erfolglos). In demokratischen Systemen ist die Ausbildung eines Demokratiebewusstseins eine Hauptaufgabe der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Das Auftreten von jugendlichem politischem Extremismus führt in der Regel zu einer Verstärkung der entgegensteuernden Schulaktivitäten im gefährdeten Bereich. In dieser Hinsicht erweist sich die Schule als ein die Gesellschaft stabilisierendes System.

Der staatliche Auftrag, Schulen zu unterhalten, kann vom Staat selbst (öffentliche Schulen) oder von privaten Trägern (nach Grundgesetz Art. 7 (4) (Privatschulen)) erfüllt werden. In engen Grenzen kann die Schulpflicht auch an Nicht-Schulen erfüllt werden. So können zum Beispiel Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen Behinderung in Niedersachsen anstatt einer Regelschule oder einer Förderschule auch eine Tagesbildungsstätte besuchen. Die Aufsicht über alle Einrichtungen, in denen Schüler ihrer Schulpflicht nachkommen, liegt nach Art. 7 (1) GG beim Staat.

Schulrecht

Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Angehörigen der Schule sind im Schulrecht geregelt. Über das Schulgesetz, Erlasse und Verordnungen sowie Lehrpläne werden die Schulangelegenheiten von den zuständigen Landesparlamenten und Kultusministerien geregelt. Der Schulleiter sorgt für die rechtsstaatliche Einhaltung aller Bestimmungen und ist der Empfänger von Beschwerden gegen die Lehrer. Bei der Leitung einer Schule konkurrieren das hierarchische Schulverwaltungsrecht (Schulleiter leitet die Schule) und das demokratische Schulmitbestimmungsrecht (Entscheidungsinstanzen der Schule sind die Gremien, zum Beispiel die Schulkonferenz) miteinander. Die Notengebung ist der Mitbestimmung durch Konferenzen weitgehend entzogen, während Entscheidungen über die Nichtversetzung von Schulgremien getroffen werden.

Über die einzelnen Schulen wachen auf verschiedenen Ebenen (je nach Schulform) die Schulaufsicht sowie die für Schule zuständigen Ministerien (ebenfalls mit verschiedenen Namen in den Bundesländern). Der direkte Vorgesetzte des Schulleiters ist meist ein Schulrat, ein Schulamtsdirektor oder ein Regierungsschuldirektor.

Aufbau und Organisation

Die Organisation einer Schule beruht auf einer Schulgemeinschaft.

Sie besteht je nach Schulart und Ausstattung aus:

  • Schulleiter
  • dessen Stellvertreter (in der Regel an Schulen mit mehr als 180 Schülern)
  • dessen zweitem Stellvertreter (in der Regel an Schulen mit mehr als 540 Schülern, nicht in allen Schulformen)
Die Amtsbezeichnung der Schulleiter und Stellvertreter variiert je nach Bundesland und Schulform. An manchen Schulen gibt es darüber hinaus noch Funktionsträger in leitender Funktion (die je nach Bundesländern und Schulform eigene Bezeichnungen tragen), so zum Beispiel die Abteilungsleiter an Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen.

Je nach Schule wird diese Organisation ergänzt durch:

  • Schulärzte (an Waldorfschulen)
  • Schulkindergartenleiterinnen an Grundschulen (nicht mehr in allen Bundesländern)
  • Sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen (oftmals ehemalige Schulkindergartenleiterinnen)
  • Pädagogische Unterrichtshilfen an bestimmten Förderschulen
  • Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Schulpsychologen (meist an Haupt- und Gesamtschulen)
  • Schulassistenten (eventuell unter verschiedenen Namen)

Schulen als demokratische Einrichtungen unterliegen der Beteiligung der Beschäftigten (Lehrer) sowie der Eltern, Schüler und weiterer gesellschaftlicher Gruppen:

Auf der Seite des Schulträgers bestimmt der Rat nach vorbereitender Arbeit im Schulausschuss (der je nach Zuschnitt des jeweiligen Schulträgers auch anders heißen kann). In diesem sind auch weitere gesellschaftliche Gruppen vertreten (Kirchen, Ortslehrerschaft, Sportverband…).

Organisatorisch ergänzend gibt es

  • das Sekretariat
  • den Hausmeister (Hauswart, Schulwart)
  • Personal für Offene Ganztagsgrundschulen, im Ganztagsbetrieb der weiterführenden Schulen
  • sonstiges Personal (Schulgärtner, Reinigungspersonal…)

Konferenzen

Die Zusammenarbeit in der Schule ist in Konferenzen organisiert. Die Beratungen sind nicht öffentlich. Die Konferenzen tragen verschiedene Bezeichnungen in den diversen Staaten und Ländern:

  • Schulkonferenz: Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium. Lehrer, Eltern und Schüler sind darin vertreten; den Vorsitz führt in der Regel der Schulleiter. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern.
  • Lehrerkonferenz/Gesamtkonferenz: Mitglieder sind alle Lehrer. Den Vorsitz führt in der Regel der Schulleiter.
  • Fachkonferenz: Mitglieder sind alle Lehrer, die die Lehrbefähigung für das jeweilige Fach haben oder die es unterrichten. Den Vorsitz führt ein gewählter Lehrer, der Mitglied der Fachkonferenz ist. Schulleitungsmitglieder können jederzeit an Fachkonferenzen teilnehmen. Je nach Bundesland nehmen auch Vertreter der Eltern und Schüler stimmberechtigt oder beratend teil.
  • Abteilungskonferenz: Besteht aus den Unterrichtenden einer Abteilung (an Berufskollegs z. B. Wirtschaft/Medien, Chemie, Sozialpädagogik usw.). Den Vorsitz führt der Abteilungsleiter bzw. einer der Abteilungsleiter. Die Tagesordnung besteht aus pädagogischen und organisatorischen Aspekten, die die Abteilung betreffen.
  • Klassenkonferenz: Sie besteht aus allen in einer Klasse unterrichtenden Lehrern. Den Vorsitz führt in der Regel der Klassenlehrer. Bei Entscheidungen wie z. B. bei Zeugnissen, Wiederholungen oder Bildungsempfehlungen hat jedoch in manchen Bundesländern der Schulleiter den Vorsitz. Je nach Bundesland sind auch Eltern- und Schülervertreter stimmberechtigte oder beratende Mitglieder.
  • Jahrgangskonferenz: Alle Lehrer der Parallelklassen im Jahrgang (nicht an allen Schulen) sind Mitglied. Den Vorsitz führt in der Regel ein Schulleitungsmitglied.
  • Stufenkonferenz: Je nach Bundesland und Schultyp wird eine Stufenkonferenz eingerichtet. Alle Lehrer einer Schulstufe (Klassen 5, 6, 7; Klassen 8, 9, 10; Klassen 11, 12, 13) nehmen teil. Den Vorsitz führt in der Regel der Stufenleiter.

Schulpflicht

Der Besuch einer Schule ist in Deutschland durch die Schulpflicht vorgeschrieben. Üblicherweise gilt die Vollzeit-Schulpflicht bis zum neunten oder zehnten Pflichtschuljahr, das heißt vom sechsten bis zum fünfzehnten oder sechzehnten Lebensjahr. Rückstellungen sind unter Umständen möglich, neue Tendenzen legen den möglichen Schulbeginn bereits in das fünfte Lebensjahr. An die Vollzeit-Schulpflicht schließt sich in Deutschland die Berufsschulpflicht an, die in der Regel bis zum Abschluss einer Berufsausbildung oder bis zum Ende des zwölften Schulbesuchsjahres gilt.

Durch die Schulpflicht schreibt in Deutschland der Staat im Gegensatz zu einer Bildungspflicht sogar vor, wie und in welcher Form Bildung zu erfolgen hat. Hausunterricht, bei dem Schüler von ihren Eltern oder Privatlehrern unterrichtet werden, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in Deutschland unzulässig. Aus der Schulpflicht folgt eine Aufsichtspflicht der Schule über die Kinder und Jugendlichen.

Es ist daher auch falsch, die Schule als reine staatliche Dienstleistung zu betrachten, sondern sie stellt auch eine Ausübung von legitimer Macht dar und schränkt einige Grundrechte der Eltern und Kinder nach gesetzlichen Normen (Freizügigkeit, freie Berufswahl) ein. Deutlich wird das auch an dem Verbot der Kinderarbeit, das in einem engen Zusammenhang mit der Vollzeit-Schulpflicht steht. Insofern hat die Schule eine hoheitliche Funktion, die letztlich nur vom Staat geregelt werden darf.

Die Einschulung erfolgt seit dem 18. Jahrhundert nur einmal im Jahr. Es gibt aktuelle Überlegungen, dies zu ändern.

Schultypen

Schulsystem in Deutschland - Artikel in der deutschen Wikipedia

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es etwa 47.000 allgemeinbildende und berufsbildende Schulen. Das Bildungswesen steht unter der Kulturhoheit der Bundesländer. Die Bezeichnungen und Unterrichtsinhalte der einzelnen Schultypen können sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Kultusministerkonferenz vereinbart Regeln zur Vergleichbarkeit von Abschlüssen und andere Eckpunkte.

Ein Schulwegweiser in Lüneburg

Schultypen (unvollständig):

Schultypen in der Schweiz

Schulsystem in der Schweiz - Artikel in der deutschen Wikipedia

In der Schweiz sind die Kantone für das Schulwesen zuständig.

Schultypen im Fürstentum Liechtenstein

Bildungssystem in Liechtenstein - Artikel in der deutschen Wikipedia

Im Fürstentum Liechtenstein ist das Schulwesen einheitlich geregelt.

Kritik an der Schule

Die Art der Wissensvermittlung und der Erziehungsauftrag der Schulen standen und stehen immer wieder in der öffentlichen Kritik. Insbesondere im 20. Jahrhundert wurden die traditionellen Schulformen (Volksschule - Realschule - Gymnasium/Berufsschule), aber auch das bestehende Hochschulsystem kritisiert und Änderungen wurden eingefordert. Der Jugendbewegung folgte in der Bundesrepublik Deutschland die Reformpädagogik. In den 1970er Jahren wurden im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Diskussionen über die antiautoritäre Erziehung Alternativschulen wie Haupt- und Gesamtschulen gegründet, z. B. die Glockseeschule in Hannover.

Die allgemeinbildenden Schulen wurden beschuldigt, das Lernen bei Kindern eher zu verhindern als zu fördern, vor allem, indem die Unterrichtssituation Angst erzeuge. Pädagogen wie Francisco Ferrer oder Alexander Sutherland Neill gründeten freiere Schulen (Summerhill), während andere wie John Caldwell Holt im Unschooling eine Alternative sahen (vergleiche auch: Deschooling und Hausunterricht).

Der amerikanische Psychologe David Keirsey zeigt in seinen kritischen Essays, dass vom Schulsystem nur bestimmte Temperamenttypen gefördert, andere hingegen gehemmt werden. Er spricht sich auch deutlich gegen verhaltensändernde Pharmazeutika aus, die besonders im amerikanischen Raum häufig eingesetzt werden.[8]

Der in Lateinamerika tätige Priester Ivan Illich verwies besonders für die Dritte Welt auf das Versagen der Schule (Schulen helfen nicht, 1972).

Der französische Soziologe Pierre Bourdieu zeigte in seinem Buch Die feinen Unterschiede (frz., 1979), wie Schulen zum Erhalt von Klassenstrukturen beitragen.

Siehe auch

Portal
Portal
 Wikipedia:Portal: Schule – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Schule

Literatur

  • Philippe Ariès: Geschichte der Kindheit. dtv, München 1978, 2003 (Ariès geht ausführlich auf die Geschichte der Schule in Frankreich ein).
  • Sabine Czerny: Was wir unseren Kindern in der Schule antun ... und wie wir das ändern können. Südwest Verlag, München 2010, ISBN 978-3-517-08633-0.
  • Timo Hoyer: Sozialgeschichte der Erziehung. Von der Antike bis in die Moderne. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2015, ISBN 978-3-534-17517-8. (Das Buch schließt die Geschichte der Schule ein)
  • Hans-Georg Herrlitz u. a.: Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart. Eine Einführung. Juventa Verlag, Weinheim 2005 (4. Aufl.), ISBN 3-7799-1724-6.
  • Günter Ludwig: Cassiodor. Über den Ursprung der abendländischen Schule. Akademische Verlagsgesellschaft, Frankfurt am Main 1967.
  • Annette Pfisterer: Schulkritik und die Suche nach Schulalternativen - ein Motor der Schulentwicklung? Rückblick und Ausblick an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Kovac Verlag, Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0881-3.
  • Horst F. Rupp: Schule/Schulwesen. In: TRE - Theologische Realenzyklopädie, hg. von Gerhard Müller. Band XXX. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1999, S. 591–627.
  • Wolfgang Schmale (Hrsg.): Revolution des Wissens? Europa und seine Schulen im Zeitalter der Aufklärung (1750-1825). Ein Handbuch zur europäischen Schulgeschichte. Winkler Verlag, Bochum 1991, ISBN 3-924517-33-9.
  • Bertrand Stern: Schluß mit Schule! - das Menschenrecht, sich frei zu bilden. Tologo Verlag, Leipzig 2006, ISBN 3-9810444-5-2.
  • Friedrich H. Steeg: Lernen und Auslese im Schulsystem am Beispiel der „Rechenschwäche“. Peter Lang, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-631-30731-4.
  • Ingeborg Thümmel: Sozial- und Ideengeschichte der Schule für Geistigbehinderte im 20. Jahrhundert - zentrale Entwicklungslinien zwischen Ausgrenzung und Partizipation. Beltz Verlag, Weinheim 2003, ISBN 3-407-57205-0.
  • Franz-Michael Konrad: Geschichte der Schule: Von der Antike bis zur Gegenwart. C. H. Beck Verlag, München 2007, ISBN 978-3-406-55492-6

Weblinks

Commons: Schule - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema
 Wikiquote: Schule – Zitate
 Wiktionary: Schule – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. siehe Ludwig, 1967, S. 4, 74, 160-166
  2. Emil Sehling: Die evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Band 18: Rheinland-Pfalz I. Mohr-Siebeck, Tübingen 2006, S. 406
  3. Artikel 145 ff der Weimarer Reichsverfassung
  4. R. DITHMAR & J. WILLER (Hrsg.): Schule zwischen Kaiserreich und Faschismus. Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft 1981
  5. Arnd Krüger: Gesinnungsbildung durch Turnunterricht oder "Pro patria est dum ludere videmur", in: R. DITHMAR & J. WILLER (Hrsg.): Schule zwischen Kaiserreich und Faschismus. Darmstadt: Wiss. Buchgesellschaft 1981, 102 - 122.
  6. Das kostet die Ausbildung eines Schülers
  7. Gute Bildung hängt nicht vom Geld ab
  8. Keirsey Temperament Website - Personality and College


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