Zeit und Gemeineigentum: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Datei:Sanduhr.jpg|thumb|Die Sanduhr, ein einfaches [[Wikipedia:Messinstrument|Messinstrument]] und zugleich [[Symbol]] für die unaufhaltsam dahinfließende Zeit.]]
Als '''Kollektiveigentum''' oder '''[[w:Commons#Gemeineigentum|Gemeineigentum]]''' wird im Unterschied zum [[Privateigentum]] solches [[Eigentum]] bezeichnet, das nicht einer einzigen (natürlichen oder juristischen) Person gehört, sondern von einem sozialen [[Kollektiv]] oder einer Gemeinschaft verwaltet, genutzt, gepflegt oder produziert wird (siehe [[Commons]]). Je nach Gegenstand und ideologischer Sichtweise gibt es unterschiedliche Definitionen von Kollektiveigentum, wobei das [[Marxismus|marxistisch]]–[[Kommunismus|kommunistische]] Begriffsverständnis vorherrscht. Die ökonomische Bewertung von Kollektiveigentum als Allgemeingut wird unter dem Stichwort [[Tragik der Allmende]] diskutiert.
Die '''Zeit''' ({{ELSalt|Χρόνος}}, ''Chronos''; [[Latein|lat.]] ''Tempus''), die uns im [[irdisch]]en [[Erleben]] als eine unaufhaltsame, unumkehrbare, lineare, von der Vergangenheit in die Zukunft gerichtete Abfolge von Ereignissen erscheint, hat ihre wahre Ursache in dem Zusammenwirken einer Summe niederer und höherer [[Geistige Wesen|geistiger Wesen]].  


== Zeit und Zeitlosigkeit ==
== Begriffsgeschichte ==
Bereits der griechische Philosoph [[Platon]] sah in seinem Hauptwerk über den idealen Staat ''[[Politeia]]'' eine Familien- und Gütergemeinschaft für die oberen Stände vor. Dieses Modell wurde in der Moderne als „platonischer Kommunismus“ bezeichnet.


Die Tätigkeit der [[Hierarchien]] an sich ist zeitlos, so wie auch beim [[Mensch]]en die höchsten geistigen Vorgänge zeitlos sind. Es gäbe keine Zeit, wenn alle Wesen auf gleicher Entwicklungsstufe stünden. Von der Entstehung der Zeit kann man schwer reden, denn im Wort ''Entstehen'' ist schon der Zeitbegriff mit enthalten; man kann also nur über das [[Wesen]] der Zeit sprechen. Und das ergibt sich eben daraus, dass im Zeitlosen durchaus verschiedene Entwicklungsgrade möglich sind, die durch ihr Zusammenspiel die [[wesenhaft]]e Zeit möglich machen.
[[Karl Marx]] schreibt in seinem Werk ''Zur Kritik der politischen Ökonomie'', es sei ein verbreitetes Vorurteil, zu glauben, dass die Form des naturwüchsigen Gemeineigentums spezifisch slawisch oder gar ausschließlich russisch sei. Sie sei vielmehr als Urform bei Römern, Germanen, Kelten und Indern nachzuweisen. Er behauptet sogar, die verschiedenen Originaltypen von römischem und germanischem Privateigentum seien aus verschiedenen Formen des indischen Gemeineigentums abzuleiten.<ref>Karl Marx: ''Zur Kritik der politischen Ökonomie.'' Franz Duncker, 1859; MEW Band 13, S. 21. Anmerkung *.</ref>


<div style="margin-left:20px">
Als ''[[Eigentum#Gemeinschaftliches und „gesellschaftliches“ Eigentum|gesellschaftliches Eigentum]]'' wird eine Eigentumskonzeption im ehemaligen [[Jugoslawien]] bezeichnet.<ref>D. Fuchs: ''Zum Begriff und ökonomischen Inhalt des „gesellschaftlichen Eigentums“ an Produktionsmitteln'' in H. Hamel (Hrsg.): ''Arbeiterselbstverwaltung in Jugoslawien'', München 1974, Seite 29 ff.</ref>
"... die höchsten geistigen Vorgänge beim Menschen führen
zu dem Begriff, daß sie zeitlos verlaufen. Die Tätigkeiten der Hierarchien
sind zeitlos. - Von Zeit-Entstehen ist schwer zu reden: in dem
Worte «entstehen» ist schon der Begriff der Zeit enthalten; man
müßte eher sagen: das Wesen der Zeit, und darüber ist nicht so leicht
zu sprechen. Es gäbe keine Zeit, wenn alle Wesen auf gleicher Entwikkelungsstufe
stehen würden. Durch das Zusammenwirken einer Summe
niederer und einer Summe höherer Wesen entsteht Zeit. Im Zeitlosen
sind verschiedene Entwickelungsgrade möglich; durch ihr
Zusammenspiel wird Zeit möglich." {{Lit|{{G|110|176}}}}
</div>


== Der Organismus der Zeit ==
== Politische Theorie ==
Die Idee einer solidarischen Gemeinschaft mit kollektivem Eigentum geht auf verschiedene [[Utopie]]n (vgl. etwa Thomas Morus’ [[Utopia (Roman)|Utopia]] und Campanellas [[Sonnenstaat]]), aber auch auf bestimmte [[Hypothese]]n (siehe [[Urkommunismus]]) zurück. Als reales Beispiel wird unter anderem auf die [[Gütergemeinschaft der Jerusalemer Urgemeinde]] hingewiesen.


=== Absolute und relative Zeit ===
=== Sozialismus und Kommunismus ===
Kollektives Eigentum ist ein elementarer Bestandteil der politischen Ideen des [[Sozialismus]] und des [[Kommunismus]] und meint hier das gemeinsame Eigentum einer ganzen Gesellschaft an bestimmten Gütern.


[[Datei:Prague - Astronomical Clock Detail 1.jpg|thumb|300px|Astronomische Uhr, Prag]]
Nach [[Karl Marx]] ist die Aufhebung des [[Privateigentum]]s an [[Produktionsmittel]]n in der [[Diktatur des Proletariats]] die ökonomische Voraussetzung der [[Klassenlose Gesellschaft|klassenlosen Gesellschaft]]. Im [[Manifest der Kommunistischen Partei]] fordern Marx und Engels die [[Verstaatlichung]] aller Produktionsinstrumente: „Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staats, d.&nbsp;h. des als herrschende Klasse organisierten Proletariats, zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren.“<ref>[http://www.mlwerke.de/me/me04/me04_459.htm Manifest der Kommunistischen Partei], [[Marx-Engels-Werke]], Band 4, Seite 481</ref>
Völlig untauglich aus geistiger Sicht ist der von [[Wikipedia:Isaac Newton|Newton]] geprägte und zur Grundlage der [[Wikipedia:Klassische Physik|klassischen Physik]] gewordene Begriff der ''absoluten Zeit'', die völlig unabhängig von allen äußeren Gegenständen völlig gleichförmig dahinfließen soll.  
Dieses Programm – Verstaatlichung der Produktionsmittel durch einen zentralisierten Staat – wurde in den [[Realsozialismus|realsozialistischen]] Staaten direkt umgesetzt. Dabei betonten (auch [[Marxismus|marxistische]]) Kritiker <!--- Vorschlag: hier sollten Namen genannt werden ---> allerdings, dass das Kollektiveigentum nicht nur auf der Ebene juristischer Besitzverhältnisse umgesetzt werden müsse, sondern auch auf der sozialen und politischen Ebene kollektiver ''Verfügbarkeit'' – kollektives Eigentum müsse zugleich mit einer umfassenden Demokratisierung des Produktionsprozesses einhergehen. Da dies im Realsozialismus nicht geschehen sei, handele es sich de facto um [[Staatseigentum]].


{{Zitat|Die absolute, wahre und mathematische Zeit verfließt an sich und vermöge ihrer Natur gleichförmig und ohne Beziehung auf irgendeinen äußeren Gegenstand.|Isaac Newton|''[[Wikipedia:Philosophiae Naturalis Principia Mathematica|Mathematische Prinzipien der Naturlehre]]''; London 1687}}
Bekannte Organisationsformen des Kollektiveigentums mit relativer Verfügungsmacht der kollektiven Eigentümer in realsozialistischen Staaten sind die [[Kolchos]]e und die [[Sowchose]]. Juristisch zählen auch die [[Volkseigener Betrieb|Volkseigenen Betriebe]] (VEB) der [[DDR]] als Kollektiveigentum, allerdings blieben die juristischen Eigentümer von der Mitbestimmung über ihr Eigentum faktisch zugunsten einer bürokratisch gelenkten [[Zentralverwaltungswirtschaft]] ausgeschlossen.


Dass dieser absolute Zeitbegriff selbst aus physikalischer Perspektive nicht haltbar ist, hat schon [[Wikipedia:Albert Einstein|Albert Einstein]] durch seine 1905 veröffentlichte [[Wikipedia:spezielle Relativitätstheorie|spezielle Relativitätstheorie]] gezeigt. Zeit ist nur in Relationen zu erfassen, z.B. durch die Beziehung des [[irdisch]]en Geschehens auf die periodisch wiederkehrenden [[Kosmos|kosmischen]] Verhältnisse - aber diese kehren nie in genau gleicherweise wieder und laufen auch nicht in einem starr gleichförmigen Takt, sondern sind innerhalb gewisser Grenzen lebendig beweglich. Damit ist zugleich die ganze Problematik der [[Wikipedia:Zeitmessung|Zeitmessung]] angesprochen. Zwar hat man heute mit den [[Wikipedia:Atomuhr|Atomuhr]] einen weitgehend starren Taktgeber gefunden, aber damit entfernt man sich von der Wirklichkeit, die den lebendigen Zeitphänomenen zugrunde liegt, nur noch mehr.
=== Anarchismus ===


<div style="margin-left:20px">
Der [[Anarchismus]] tritt für [[Autogestion]] ein. In [[Kollektivistischer Anarchismus|kollektivistischen]] und [[Anarchosyndikalismus|syndikalistischen]] Strömungen wird Kollektiveigentum als zentrale Vorstellung geführt. Statt staatlichen oder privaten Eigentums an Produktionsmitteln sollen die Arbeitsmittel in Kollektivbesitz überführt und von den Produzierenden selbst kontrolliert und verwaltet werden. Das Eigentümerkollektiv ist hier beschränkt auf die Arbeiterschaft eines Betriebs und die Konsumenten eines Markts. Vergleichbare dezentrale und kollektive Arrangements finden sich bei der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in traditionellen Gesellschaften in Form der [[Allmende]].
"Denn wenn wir etwas auf der Erde feststellen, wenn wir mit noch so
genauen Präzisionsinstrumenten rechnen, von dem Himmel aus angesehen
ist es immer um ein paar Tage falsch, weil die Himmelszeit
anders als die Erdenzeit verläuft. Die Erdenzeit suchen wir möglichst
gleichmäßig verlaufen zu lassen. Das ist gar nicht der Fall mit der
Himmelszeit, die schneller und langsamer verläuft, weil sie in sich
lebendig ist. Wir Menschen selber machen die Erdenzeit tot, daher
verläuft sie ganz gleichmäßig." {{Lit|{{G|226|105}}}}
</div>


=== Die Geschwindigkeit als eigentliche Wirklichkeit ===
== Rechtswissenschaft ==
{{staatslastig|DE}}
=== Bürgerliches Recht ===
Mit dem Tode des [[Erblasser]]s fällt sein gesamtes Vermögen in die [[Erbengemeinschaft]] gemäß {{§|1922|bgb|juris}} Abs.&nbsp;1 [[Bürgerliches Gesetzbuch]] und wird somit zu Kollektiveigentum der Erben (Schweiz: Gesamthandvermögen; Deutschland: [[Gesamthandseigentum]]). Entscheidungen über die weitere Verwendung oder Nutzung des Vermögens können nur durch alle Erben gemeinschaftlich gemäß {{§|2032|bgb|juris|text = §§ 2032 ff.}} BGB getroffen werden. Erst durch die Teilung der [[Erbschaft]] unter den Erben verwandelt sich das Kollektiveigentum zu Privateigentum des jeweiligen Erben. Bis dahin gilt die Gemeinschaft der Erben in Deutschland als [[Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)|Gesellschaft bürgerlichen Rechts]] (GbR), in der nur einstimmige Beschlüsse gefasst werden können.


Was wir im Erdenleben als Zeit empfinden, ist eine Täuschung; [[Wirklichkeit]] hat nur die [[Geschwindigkeit]]:
=== Bodenordnung ===
Als althergebrachte Bodenordnung ist das Kollektiveigentum seit Jahrhunderten bekannt. Im deutschsprachigen Raum (speziell im [[Alemannische Dialekte|Alemannischen]]) wurde diese kollektive Nutzung als [[Allmende|Allmend]] bezeichnet.


<div style="margin-left:20px">
=== Immobilien ===
"Ich habe davon gesprochen, daß die Zeit, so wie
Bei Wohnungen kann in Deutschland ein [[Teileigentum]] an Immobilien gemäß {{§|1|woeigg|juris}} [[Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland)|WEG]] begründet werden. Die jeweiligen Miteigentümer bilden einen Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß {{§|10|woeigg|juris}} WEG. Dabei steht die Wohnung als solches im Privateigentum jedes Miteigentümers, nur über das gemeinschaftliche Eigentum gemäß {{§|1|woeigg|juris}} Abs.&nbsp;5 WEG also das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Verhältnis der Stimmrechte ist nicht nach Köpfen, sondern nach dem Verhältnis der Teilungserklärung und dem WEG ({{§|10|woeigg|juris}} Abs.&nbsp;2 WEG).
wir sie erleben, eigentlich eine Täuschung ist, daß die Zeit in Wirklichkeit
etwas ganz anderes ist, als sie der Mensch erlebt, weil der
Mensch die Zeit nicht perspektivisch nimmt, so sagte ich dazumal.
Den Raum erlebt der Mensch schon perspektivisch; die ferneren
Bäume sieht er kleiner als die nahen Bäume. In Wirklichkeit ist auch
die Zeit ebenso perspektivisch zu sehen. Die in der Zeit entfernten
Ereignisse sind anders zu sehen als die in der Zeit nahen Ereignisse.
Es ist aber nur die Grundlage dafür, daß die Zeit wirklich das ist, als
was die Forscher aller Zeiten sie angesehen haben: die Zeit ist das
wichtigste Medium der menschlichen Täuschung. Wir denken uns,
daß zum Beispiel die Wesen der höheren Hierarchien auch so durch
die Zeit fließen, wie unser eigenes Seelenleben durch die Zeit fließt:
es ist keine Wahrheit darin. In Wahrheit liegt das Wesen der höheren
Hierarchien in abgeflossenen Zeiten, aber sie wirken herüber aus den
abgeflossenen Zeiten, wie im Räume von einem entfernten Orte man
herüberwirken kann, meinetwegen durch Lichtsignale oder so etwas,
auf in einem nahen Orte im Räume liegende Wesen. Die Zeit ist nicht
das, als was sie die Menschen ansehen, die Zeit ist auch nicht das, als
was sie solche Philosophen wie ''[[Wikipedia:Immanuel Kant|Kant]]'' ansehen, sondern die Zeit ist in
ihrer Wirklichkeit etwas ganz anderes. Und das, was der Mensch als
Wirklichkeit ansieht, ist eben auch eine Maja, eine große Täuschung.
Vor allen Dingen bleibt immer das stehen, wovon wir glauben, indem
wir in der Zeit als Täuschung leben, daß es vergangen sei. Es bleibt
aber da; die Zeit wird wirklich zu etwas wie zu einem Räume. Und
man sieht auf die rückwärtigen Ereignisse so, wie man auf entfernte
Gegenstände im Raume sieht, wenn man wahrhaftig sieht. Die Zeit
ist eine Täuschung.


Und weiter weiß die Geisteswissenschaft, daß die Quellen zu andern
=== Gesellschaftsrecht ===
großen Täuschungen in menschlichen Weltanschauungen davon herrühren,
Als Kollektiveigentum können auch die Vermögensbestandteile juristischer Personen ([[Aktiengesellschaft]], [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)|Gesellschaft mit beschränkter Haftung]], [[Verein]] oder Ähnliches) betrachtet werden. Durch die Einzahlung ([[Liberierung]]) der gezeichneten Gesellschaftsanteile ([[Aktie]]n, Stammanteile) erwerben die Gesellschafter Anteile am Vermögen einer juristischen Person. Bei der [[Liquidation]] einer solchen Gesellschaft stehen allen Anteilseignern Anteile am Liquidationsüberschuss im Verhältnis ihrer Anteilsrechte zu.
daß der Mensch in bezug auf die Zeit der Täuschung unterliegt.
Wenn unter Ihnen viele Physiker wären, würde ich selbst rein
physikalisch mich hier aussprechen können. Ich würde Ihnen an
physikalischen Formeln zeigen können, daß so, wie der Physiker die
Zeit - das t, wie er es bloß nennt - in die physikalischen Formeln einführt,
diese Zeit nur eine Zahl ist, also etwas ganz Unbekanntes, keine
Wirklichkeit, sondern ein reiner Schein ist. Ein Wirkliches ist immer
nur die Geschwindigkeit, aber die gerade sieht der Physiker als eine
Folge der Zeit an. Da Sie ja keine Physiker sind und sich wahrscheinlich
auf das Verständnis der Sache nicht einlassen werden, will auch
ich mich nicht weiter darauf einlassen.


Die Zeit ist Täuschung, das ist eine schwerwiegende Wahrheit,
=== Vergesellschaftung im Grundgesetz ===
weil die Zeit als Täuschung vielen andern Täuschungen des Lebens
Nach {{Art.|15|gg|juris}} [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] können Grund und [[Boden (Produktionsfaktor)|Boden]], [[Natürliche Ressource|Naturschätze]] und [[Produktionsmittel]] zum Zwecke der [[Verstaatlichung|Vergesellschaftung]] durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. ({{Art.|14|gg|juris}} regelt die [[Enteignung]] in Einzelfällen).
zugrunde Hegt. So zum Beispiel sieht man alle Dinge falsch, wenn man
im geschichtlichen Leben die Zeit falsch anwendet. So denken etwa
die Menschen, in den ersten drei christlichen Jahrhunderten hätten
sich gewisse Dinge zugetragen, die seien jetzt vorbei. - In Wirklichkeit
müßten sie denken: Der Erzengel oder die Wesenheit aus der Hierarchie
der Archai, die dazumal die Ereignisse geleitet hat, ist noch da;
das wirkt in anderer Weise weiter. - Das Vergangensein ist nur eine
Täuschung. Es hängt viel davon ab, daß man gegenüber der geistigen
Wirklichkeit gerade den perspektivischen Charakter der Zeit kennenlernt,
daß man weiß, man muß sich über die Ereignisse im Zeitenlaufe
ebenso täuschen - während man das nicht glaubt -, wie man sich
über die Ereignisse im Räume täuscht, wenn man keine Perspektive
zugibt. Denken Sie einmal, wie groß die Täuschung wäre, wenn Sie
keine Perspektive zugeben würden, wenn Sie das Entfernte im Räume
als so wirksam auf sich selbst betrachten würden wie das Nahe. Sie
schauen auf einen fernen Berg hin. Von der Luft, die Sie umgibt,
hängt wesentlich Ihre Gesundheit ab; von der Luft auf dem fernen
Berge nicht, denn wollen Sie sie als gesundheitsfördernd haben, so
müssen Sie hingehen. Die Wirklichkeit hängt im wesentlichen, sobald
es um die Wirklichkeit im Leben sich handelt, mit der Perspektive zusammen.
So ist es aber auch mit Bezug auf die Zeit. Wir leben richtig
in der Gegenwart, wenn wir nicht glauben, daß die ferneren Ereignisse
der Vergangenheit ebenso gewogen werden können wie die nahen
Ereignisse. Wenn wir im dritten nachatlantischen Zeitraum die
ägyptisch-chaldäische Zeit betrachten und nur dasjenige ins Auge
fassen, was die Dokumente liefern, und sie so registrieren, wie sie die
Torengeschichte registriert, die Fable convenue, die sich eben heute
Geschichte nennt, dann machen wir den perspektivischen Fehler.
Denn es hat überhaupt für das heutige Leben gar keine Bedeutung,
was die Menschen äußerlich an Taten während der ägyptischen Zeit
gemacht haben, aber was die Engel und Erzengel und Archai gemacht
haben, das hat Bedeutung; das tritt aber nur in der perspektivisch gebildeten
Betrachtung hervor. Daher ist es ein Grundsatz, und nicht
nur heute, wo wir alle diese Dinge wiederentdecken müssen auf dem
Boden der Anthroposophie, sondern in allen Zeiten war es ein Grundsatz
für alle geistigen Forscher, daß die Zeit als solche eine Täuschung
ist, und niemals wurde von einem wirklichen Kenner der Wirklichkeit
mit der Zeit so gerechnet, daß sie für eine Wahrheit gehalten wurde,
daß sie selbst für eine wahre Wirklichkeit gehalten worden wäre." {{Lit|{{G|184|71ff}}}}
</div>


=== Zeitlinie und Zeitknäuel ===
Die in Art. 14 geregelten Einschränkungen sind umfang- und folgenreich und besagen, dass eine Enteignung nur dann erlaubt ist, wenn diese dem "Wohle der Allgemeinheit" dient. Die Enteignung kann nur eingesetzt werden, wenn eine legitime staatliche Aufgabe mit den üblicherweise von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Mitteln nicht verwirklicht werden kann<ref>{{Internetquelle |url=https://de.wikibooks.org/wiki/Eigentumsgarantie_des_Grundgesetzes/_10._Das_Wohl_der_Allgemeinheit_als_Voraussetzung_f%C3%BCr_eine_Enteignung. |titel=Eigentumsgarantie des Grundgesetzes/ 10. Das Wohl der Allgemeinheit als Voraussetzung für eine Enteignung. – Wikibooks, Sammlung freier Lehr-, Sach- und Fachbücher |abruf=2020-10-31}}</ref>.


Der alltägliche Zeitbegriff, nach dem die Zeit linear von der Vergangenheit über den Moment der Gegenwart in die Zukunft läuft, ist untauglich, um [[geist]]ige Zusammenhänge zu erfassen:
== Einzelnachweise ==
<references />


<div style="margin-left:20px">
{{Rechtshinweis}}
"Ich will durch diesen Strich
[[Kategorie:Gemeineigentum|!]]
andeuten, daß irgend etwas, was heute mit dem Menschen geschieht,
{{Kategorie:Wikipedia]]
von den geistigen Wesen so ausgestaltet wird, daß das andere, was als
Ausgleichendes dazugehört, in dreitausend Jahren eintritt. Das ist der
normale Prozeß. Aber sehen Sie, im gewöhnlichen Leben kennt man
ja die Zeit nur sehr ungenau. Wie stellt man sich im gewöhnlichen Leben
die Zeit vor? Wie eine von der vergangenen Unendlichkeit durch
die Gegenwart in die Zukunft hineinlaufende Linie. So ungefähr stellt
man sich die Zeit vor, allerdings eine dicke Linie, nicht eine Linie, sondern
ein dickes Seil, denn sie enthält alles, was man überhaupt wahrnimmt
in der Welt, zugleich in jedem einzelnen Augenblick der Gegenwart.
Man stellt sie sich so vor, wenn man überhaupt sich etwas
vorstellt. Die meisten Menschen stellen sich das überhaupt gar nicht
vor. Geistig angesehen, ist die Sache nicht so. Und man lernt schwer
Verständnis finden für geistige Verläufe, die ja in allen physischen Verläufen
drinnen sind, wenn man sich die Zeit nur so vorstellen kann.
 
[[Datei:GA 318 44.gif|center|600px|Zeitlinie und Zeitknäuel]]
 
Aber die Zeit ist in der Realität nicht so, sondern der ganze Faden, den
ich da an die Tafel gezeichnet habe, der kann verwickelt zu einem
Knäuel werden. In diesem Knäuel ist die ganze Zeitlinie drinnen, die
dreitausend Jahre sind in einem Knäuel. Die Zeit kann sich verknäueln,
und wenn sie sich für irgendeine Evolution verknäuelt, diese Zeit, dann
kann der Knäuel eben in einem Menschen leben. Bei der heiligen Theresia
lebte eine verknäuelte Zeit in dem irdischen Leben. Das ist eigentlich
das Mysterium, daß Dinge, die sonst in dem Karma weit auseinanderrücken,
zusammengeschoben werden. (Siehe Zeichnung.)" {{Lit|{{G|318|44f}}}}
</div>
 
=== Die Zeit als lebendiger Organismus ===
 
Nur im [[physisch]]-[[sinnlich]]en Erleben ist die [[Gegenwart]] das einzig [[Real]]e. Aus der Perspektive der [[Höhere Welten|höheren Welten]] ist das Vergangene nicht einfach vergangen und das Zukünftige noch nicht da, sondern sie schließen sich zu einem lebendigen ''Zeitorganismus'' zusammen. Ein solcher in sich zusammenhängender Zeitorganismus ist insbesondere auch der [[Ätherleib]] des [[Mensch]]en.
 
<div style="margin-left:20px">
"Beim Zeitorganismus ist das so, daß, trotzdem wir ein Später und ein Früher haben, Später und Früher in organischer Weise zusammenhängen." {{Lit|{{G|082|234}}}}
</div>
 
== Die Zeit in den höheren Welten ==
 
=== Der ätherische und der gegenläufige astralische Zeitstrom ===
 
[[Datei:GA 115 190.gif|thumb|400px|Das gegenwärtige [[Bewusstsein]] als Zusammenfluss der [[ätherisch]]en Strömung aus der Vergangenheit und der [[astralisch]]en Strömung aus der Zukunft ([[GA 115]], S 190)]]
Aus höherer Sicht ist es auch nicht richtig, dass die Zeit einseitig von der Vergangenheit in die Zukunft fließt. Das ist nur im [[Äther]]ischen der Fall. Auf dem [[Astralplan]] hingegen fließt die Zeit in umgekehrter Richtung:
 
<div style="margin-left:20px">
"Zum Beispiel sehen wir im Physischen zuerst die Henne und
dann das Ei. Im Astralischen sieht man umgekehrt erst das Ei und
dann die Henne, welche das Ei gelegt hat. Im Astralen bewegt sich
die Zeit zurück; erst sieht man die Wirkung und dann die Ursache.
Daher der prophetische Blick; niemand könnte künftige Ereignisse
voraussehen ohne dieses Rückwärtsgehen von Zeitereignissen." {{Lit|{{G|095|22}}}}
</div>
 
Das [[Phänomen]] des menschlichen [[Bewusstsein]]s wird man nur verstehen, wenn man berücksichtigt
 
<div style="margin-left:20px">
"... daß der Strom des Seelenlebens
nicht nur von der Vergangenheit in die Zukunft, sondern auch
von der Zukunft in die Vergangenheit fließt, daß wir zwei Zeitströmungen
haben: das Ätherische, das in die Zukunft geht, während
dasjenige, was wir als Astralisches dagegen haben, von der Zukunft in
die Vergangenheit zurückfließt." {{Lit|{{G|124|64f}}}}
</div>
 
Alles [[Vorstellung]]smäßige hängt mit dem ätherischen Strom aus der Vergangenheit zusammen, alles Begehren, alle Wünsche, die Phänomene von [[Liebe]] und [[Hass]], alle [[Wille]]nsimpulse kommen uns mit dem astralischen Strom aus der Zukunft entgegen. Das Übereinanderschlagen dieser beiden Strömungen, der ätherischen und der astralischen, die gleichsam einen «Wirbel» bilden {{Lit|{{G|059|109}}}}, ''ist'' das gegenwärtig empfundene Bewusstsein {{Lit|{{G|115|190ff}}}}.
 
=== Dauer und Vorsehung im Devachan und auf dem Buddhiplan ===
Im [[Devachan]], in der eigentlichen [[Geistige Welt|geistigen Welt]], herrschen hingegen [[Dauer]] und [[Vorsehung]], wobei letztere vom [[Buddhiplan]], der [[Welt der Vorsehung]], hereinwirkt:
 
<div style="margin-left:20px">
"In dem Augenblick, wo man in
die geistige Welt hineinschaut, ist es, wenn man in das Vergangene
hineinsieht, so, daß das Vergangene wie stehengeblieben ist. Das ist
noch da. Die Zeit wird zum Raume. Das Vergangene hört auf, unmittelbar
Vergangenes zu sein. Dann hört der Begriff der Notwendigkeit
auch auf einen Sinn zu haben. Man hat nicht ein Vergangenes,
ein Gegenwärtiges, ein Zukünftiges, sondern man hat ein Dauerndes.
Luzifer ist meinetwillen in der Mondenentwickelung so stehengeblieben,
wie einer stehenbleibt, der mit einem anderen gegangen ist, und
während der andere weitergeht, bleibt er, weil er zu bequem geworden
ist, oder weil er wunde Füße bekommen hat, stehen. So wenig derjenige,
der da stehengeblieben ist, mit dem Ort etwas zu tun hat, an
dem der andere angekommen ist nach einiger Zeit, so wenig hat Luzifer
direkt mit unserem Erdendasein etwas zu tun. Er ist eben im
Mondendasein stehengeblieben. Da steht er heute noch. In der geistigen
Welt können wir nicht sprechen von einem vergangenen, sondern
nur von einem dauernden Dinge. Der Luzifer ist so da, wie er damals
da war. Blickt man in die geistige Welt, so ändern sich alle Begriffe
von Notwendigem und Zufälligem, da herrscht Vorsehung." {{Lit|{{G|163|89f}}}}
</div>
 
Es ist nicht so, dass es in der [[Region der Dauer]] keine [[Bewegung]] gäbe. Das [[Wesen]] des [[Geist]]es, der der [[Ewigkeit]] angehört, ist rastlose unaufhörliche, zyklisch in sich selbst zurücklaufende Bewegung, die aber zugleich als absolute Ruhe empfunden wird, solange alle Wesen diese Bewegung gleichmaßen mitmachen. Erst wo Bewegungsunterschiede entstehen, weil nicht mehr alle Wesen dieses rastlose Tempo mitmachen können, wird die Bewegung auch als solche empfunden - und damit tritt die Zeit in Erscheinung.
 
== Zeitwesen ==
=== Die Archai als die eigentlichen Zeitwesen ===
 
Auf dem alten Saturn trat die wesenhafte Zeit, also die Gemeinschaft der Archai, in Erscheinung, indem die [[Throne]] ihre Willenssubstanz als [[Wärme]] den [[Cherubim]] hinopferten und dadurch die Evolution unseres ganzen [[Planetensystem]]s in Gang brachten. Das Zeitwesen und das Wärmewesen stehen dadurch in enger Beziehung zueinander. {{lit|{{G|132|9}}}} Auf die erste Verkörperung unseres Planetensystems folgten weitere. Unser gegenwärtiges [[Sonnensystem]] stellt die vierte Entwicklungsstufe dar, drei weitere werden noch kommen.
 
Gemäß der urpersischen Mythologie ist die ganze Schöpfung aus [[Zaruana Akarana]], der unerschaffenen Zeit, hervorgetreten.
 
=== Die [[Archangeloi]] als Boten der [[Urbeginne]] ===
Einen bestimmten [[Erzengel]] beispielsweise wird man nicht finden, wenn man ihn unmittelbar in der Gegenwart sucht. Man muss vielmehr in der Zeit zurückgehen, z.B. ins 15. Jahrhundert, denn sein [[Bewusstsein]] ist einer ganz bestimmten Zeit konzentriert, die nicht die jetzige ist. Darum nennt man die Erzengel auch «[[Archangeloi]]», denn sie sind Boten des Anfangs, der wesenhaften [[Urbeginne]], der Archai.
 
<div style="margin-left:20px">
"Sie heißen «Engel des Anfangs», das heißt, sie
sind immer an den Anfängen von Zeiträumen, sagen wir, wo Völker
entstehen, wo Völker zum ersten Mal in die Weltgeschichte eintreten,
da sind sie mit ihrem vollen Bewußtsein, mit ihrem eigenen
Selbst vorhanden. Das bleibt in der übrigen Zeit vorhanden in den
Wirkungen. Die Wirkungen fließen in die Zeit hinein. Und will
man sie finden, so darf man nicht bloß in der Gleichzeitigkeit bleiben,
sondern man muß aus der Zeit herausgehen, die Zeitanfänge
aufsuchen." {{Lit|{{G|156|68f}}}}
</div>
 
=== Zeitempfinden und Luzifer ===
 
Das Zeitempfinden ist durch den [[luziferisch]]en Einfluss bedingt, der im Menschen die Sehnsucht nach dem selbständigen Konzentriertsein in sich selbst hervorruft. Das ganze Spektrum des Zeiterlebens, das sich zwischen [[Ewigkeit]] ([[Christus]]) und [[Augenblick]] ([[Luzifer]]) ausspannt, ist das Ergebnis eines wesenhaften Zusammenwirkens {{Lit|{{G|138|79ff}}}}. Es macht keinen Sinn, von der Zeit im allgemeinen zu sprechen, sondern sie muss immer auf eine Wesengemeinschaft bezogen werden, die eine gemeinsame Entwicklung durchmacht. Für unser [[Planetensystem]], dem eine solche sich gemeinsam entwickelnde Wesensgemeinschaft zugrunde liegt, offenbart sich die wesenhafte Zeit durch die [[Hierarchien|Hierarchie]] der [[Archai]] ([[Urengel]], [[Urbeginne]]), die auf dem [[Alter Saturn|alten Saturn]] ihre [[Ich-Entwicklung]] durchmachten. Sie sind vom Urbeginn unserer Entwicklung die wesenhaft waltenden [[Zeitgeister]]. Wenn es in der [[Genesis]] heißt: ''Im Urbeginn schufen die Götter Himmel und Erde'' ([http://www.bibel-online.net/buch/01.1-mose/1.html#1,1 1 Moses 1,1]), dann wird mit dem Wort ''Urbeginn'' (oder ''Anfang'' nach anderen Übersetzungen) bereits auf die Archai hingewiesen. Ebenso wird mit den [[Schöpfungstage]]n auf eine Siebenzahl höchstentwickelter Zeitgeister verwiesen. Das hebräische Wort [[Jom]] (= ''Tag''), das hier verwendet wird, meint nicht das, was wir heute als Tag verstehen, sondern bezeichnet diese Archai.
 
== [[Sieben]] - die Zahl der Zeit ==
 
Die [[Zahl der Zeit]] ist die [[Sieben]]. Sie gibt einen geeigneten Leitfaden für alles, was sich im Zeitenlauf ''nacheinander'' entwickelt. Die Sieben kann daher auch als [[Zahl der Entwicklung]] aufgefasst werden:
 
:"Was in der Zeit verläuft, baut sich nach dem Gerüste der Siebenzahl auf; was sich wiederholt in verschiedenen Formen, das betrachtet man gut dadurch, daß man die Sieben zugrunde legt und die entsprechenden Gestaltungen dann aufsucht. - So ist es gut, sich zu sagen: Weil die Erde verschiedene Verkörperungen durchmacht, suchen wir ihre sieben Verkörperungen: Saturn, Sonne, Mond, Erde, Jupiter, Venus und Vulkan. Weil die menschlichen Kulturen sieben Verkörperungen durchmachen, suchen wir ihren Zusammenhang, indem wir wiederum die Siebenzahl zugrunde legen. - Wir gehen zum Beispiel zur ersten Kultur in der nachatlantischen Zeit. Die altindische Kulturperiode ist die erste, die zweite ist die urpersische, die dritte die chaldäisch-ägyptische, die vierte die griechisch-lateinische, die fünfte unsere eigene, und wir erwarten die zwei folgenden, welche als die sechste und siebente die unsere ablösen werden. Da haben wir wiederum die Siebenzahl in aufeinanderfolgenden Kulturverkörperungen zugrunde gelegt. Wir können aber auch in dem Karma eines Menschen uns zurecht finden, wenn wir zurückzublicken suchen auf seine drei vorhergehenden Inkarnationen. Wenn man die Inkarnation eines Menschen der Gegenwart nimmt und überblickt von dieser Gegenwart ausgehend die drei vorhergehenden Inkarnationen, dann ist es möglich, gewisse Schlüsse zu ziehen für die drei nächstfolgenden Inkarnationen. Die drei vorhergehenden Inkarnationen und die jetzige mit den drei folgenden geben wiederum sieben. So ist die Siebenzahl ein Leitfaden für alles zeitliche Geschehen." {{lit|{{G|113|175}}}}
 
Die dreifache Sieben, [[777|7-7-7]], gilt als [[Zahl der Vollendung]], weil nach 7*7*7 = 343 Entwicklungstufen das Ziel einer Entwicklungsreihe erreicht ist. Alles, was ''danach'' kommt, gehört bereits einer völlig neuen Entwicklungslinie an. Die Ausdrucksweise ''danach'' darf daher auch nur im uneigentlichen Sinn verstanden werden, denn man hat es dann bereits mit einem völlig neuen Zeitwesen zu tun, das nicht unmittelbar auf jenes bezogen werden kann, das sich bereits vollendet hat.
 
== Siehe auch ==
 
* {{WikipediaDE|Zeit|}}
* {{WikipediaDE|Zeitpfeil|}}
* {{WikipediaDE|Philosophie der Zeit|}}
* {{Eisler|Zeit}}
 
==Literatur==
 
#Rudolf Steiner: ''Metamorphosen des Seelenlebens – Pfade der Seelenerlebnisse. Zweiter Teil'', [[GA 59]] (1984), ISBN 3-7274-0595-3 {{Vorträge|059}}
#Rudolf Steiner: ''Damit der Mensch ganz Mensch werde'', [[GA 82]] (1994), ISBN 3-7274-0820-0 {{Vorträge|082}}
#Rudolf Steiner: ''Vor dem Tore der Theosophie'', [[GA 95]] (1990), ISBN 3-7274-0952-5 {{Vorträge|095}}
#Rudolf Steiner: ''Geistige Hierarchien und ihre Widerspiegelung in der physischen Welt'', [[GA 110]] (1981)
#Rudolf Steiner: ''Der Orient im Lichte des Okzidents. Die Kinder des Luzifer und die Brüder Christi.'', [[GA 113]] (1982), Neunter Vortrag, München, 31. August 1909
#Rudolf Steiner: ''Anthroposophie – Psychosophie – Pneumatosophie'', [[GA 115]] (2001), ISBN 3-7274-1150-3 {{Vorträge|115}}
#Rudolf Steiner: ''Exkurse in das Gebiet des Markus-Evangeliums'', [[GA 124]] (1995), ISBN 3-7274-1240-2 {{Vorträge|124}}
#Rudolf Steiner: ''Die Evolution vom Gesichtspunkte des Wahrhaftigen'', [[GA 132]] (1987), Erster Vortrag, Berlin, 31. Oktober 1911
#Rudolf Steiner: ''Von der Initiation. Von Ewigkeit und Augenblick. Von Geisteslicht und Lebensdunkel.'', [[GA 138]] (1986)
#Rudolf Steiner: ''Okkultes Lesen und okkultes Hören'', [[GA 156]] (2003), ISBN 3-7274-1561-4 {{Vorträge|156}}
#Rudolf Steiner: ''Zufall, Notwendigkeit und Vorsehung '', [[GA 163]] (1986), ISBN 3-7274-1630-0 {{Vorträge|163}}
#Rudolf Steiner: ''Die Polarität von Dauer und Entwickelung im Menschenleben. Die kosmische Vorgeschichte der Menschheit.'', [[GA 184]] (2002), ISBN 3-7274-1840-0 {{Vorträge|184}}
#Rudolf Steiner: ''Menschenwesen, Menschenschicksal und Welt-Entwickelung'', [[GA 226]] (1988), ISBN 3-7274-2260-2 {{Vorträge|226}}
#Rudolf Steiner: ''Das Zusammenwirken von Ärzten und Seelsorgern'', [[GA 318]] (1994), ISBN 3-7274-3181-4 {{Vorträge|318}}
 
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==Weblinks==
#[http://www.anthroposophie.net/steiner/ga/bib_steiner_ga_110.htm GA 110: Geistige Hierarchien und ihre Widerspiegelung in der physischen Welt] - Der gesamte Vortragszyklus online.
 
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Version vom 1. Juni 2022, 00:59 Uhr

Als Kollektiveigentum oder Gemeineigentum wird im Unterschied zum Privateigentum solches Eigentum bezeichnet, das nicht einer einzigen (natürlichen oder juristischen) Person gehört, sondern von einem sozialen Kollektiv oder einer Gemeinschaft verwaltet, genutzt, gepflegt oder produziert wird (siehe Commons). Je nach Gegenstand und ideologischer Sichtweise gibt es unterschiedliche Definitionen von Kollektiveigentum, wobei das marxistischkommunistische Begriffsverständnis vorherrscht. Die ökonomische Bewertung von Kollektiveigentum als Allgemeingut wird unter dem Stichwort Tragik der Allmende diskutiert.

Begriffsgeschichte

Bereits der griechische Philosoph Platon sah in seinem Hauptwerk über den idealen Staat Politeia eine Familien- und Gütergemeinschaft für die oberen Stände vor. Dieses Modell wurde in der Moderne als „platonischer Kommunismus“ bezeichnet.

Karl Marx schreibt in seinem Werk Zur Kritik der politischen Ökonomie, es sei ein verbreitetes Vorurteil, zu glauben, dass die Form des naturwüchsigen Gemeineigentums spezifisch slawisch oder gar ausschließlich russisch sei. Sie sei vielmehr als Urform bei Römern, Germanen, Kelten und Indern nachzuweisen. Er behauptet sogar, die verschiedenen Originaltypen von römischem und germanischem Privateigentum seien aus verschiedenen Formen des indischen Gemeineigentums abzuleiten.[1]

Als gesellschaftliches Eigentum wird eine Eigentumskonzeption im ehemaligen Jugoslawien bezeichnet.[2]

Politische Theorie

Die Idee einer solidarischen Gemeinschaft mit kollektivem Eigentum geht auf verschiedene Utopien (vgl. etwa Thomas Morus’ Utopia und Campanellas Sonnenstaat), aber auch auf bestimmte Hypothesen (siehe Urkommunismus) zurück. Als reales Beispiel wird unter anderem auf die Gütergemeinschaft der Jerusalemer Urgemeinde hingewiesen.

Sozialismus und Kommunismus

Kollektives Eigentum ist ein elementarer Bestandteil der politischen Ideen des Sozialismus und des Kommunismus und meint hier das gemeinsame Eigentum einer ganzen Gesellschaft an bestimmten Gütern.

Nach Karl Marx ist die Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln in der Diktatur des Proletariats die ökonomische Voraussetzung der klassenlosen Gesellschaft. Im Manifest der Kommunistischen Partei fordern Marx und Engels die Verstaatlichung aller Produktionsinstrumente: „Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staats, d. h. des als herrschende Klasse organisierten Proletariats, zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren.“[3] Dieses Programm – Verstaatlichung der Produktionsmittel durch einen zentralisierten Staat – wurde in den realsozialistischen Staaten direkt umgesetzt. Dabei betonten (auch marxistische) Kritiker allerdings, dass das Kollektiveigentum nicht nur auf der Ebene juristischer Besitzverhältnisse umgesetzt werden müsse, sondern auch auf der sozialen und politischen Ebene kollektiver Verfügbarkeit – kollektives Eigentum müsse zugleich mit einer umfassenden Demokratisierung des Produktionsprozesses einhergehen. Da dies im Realsozialismus nicht geschehen sei, handele es sich de facto um Staatseigentum.

Bekannte Organisationsformen des Kollektiveigentums mit relativer Verfügungsmacht der kollektiven Eigentümer in realsozialistischen Staaten sind die Kolchose und die Sowchose. Juristisch zählen auch die Volkseigenen Betriebe (VEB) der DDR als Kollektiveigentum, allerdings blieben die juristischen Eigentümer von der Mitbestimmung über ihr Eigentum faktisch zugunsten einer bürokratisch gelenkten Zentralverwaltungswirtschaft ausgeschlossen.

Anarchismus

Der Anarchismus tritt für Autogestion ein. In kollektivistischen und syndikalistischen Strömungen wird Kollektiveigentum als zentrale Vorstellung geführt. Statt staatlichen oder privaten Eigentums an Produktionsmitteln sollen die Arbeitsmittel in Kollektivbesitz überführt und von den Produzierenden selbst kontrolliert und verwaltet werden. Das Eigentümerkollektiv ist hier beschränkt auf die Arbeiterschaft eines Betriebs und die Konsumenten eines Markts. Vergleichbare dezentrale und kollektive Arrangements finden sich bei der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in traditionellen Gesellschaften in Form der Allmende.

Rechtswissenschaft

Vorlage:Staatslastig

Bürgerliches Recht

Mit dem Tode des Erblassers fällt sein gesamtes Vermögen in die Erbengemeinschaft gemäß § 1922 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch und wird somit zu Kollektiveigentum der Erben (Schweiz: Gesamthandvermögen; Deutschland: Gesamthandseigentum). Entscheidungen über die weitere Verwendung oder Nutzung des Vermögens können nur durch alle Erben gemeinschaftlich gemäß §§ 2032 ff. BGB getroffen werden. Erst durch die Teilung der Erbschaft unter den Erben verwandelt sich das Kollektiveigentum zu Privateigentum des jeweiligen Erben. Bis dahin gilt die Gemeinschaft der Erben in Deutschland als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), in der nur einstimmige Beschlüsse gefasst werden können.

Bodenordnung

Als althergebrachte Bodenordnung ist das Kollektiveigentum seit Jahrhunderten bekannt. Im deutschsprachigen Raum (speziell im Alemannischen) wurde diese kollektive Nutzung als Allmend bezeichnet.

Immobilien

Bei Wohnungen kann in Deutschland ein Teileigentum an Immobilien gemäß § 1 WEG begründet werden. Die jeweiligen Miteigentümer bilden einen Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 10 WEG. Dabei steht die Wohnung als solches im Privateigentum jedes Miteigentümers, nur über das gemeinschaftliche Eigentum gemäß § 1 Abs. 5 WEG also das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Verhältnis der Stimmrechte ist nicht nach Köpfen, sondern nach dem Verhältnis der Teilungserklärung und dem WEG (§ 10 Abs. 2 WEG).

Gesellschaftsrecht

Als Kollektiveigentum können auch die Vermögensbestandteile juristischer Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verein oder Ähnliches) betrachtet werden. Durch die Einzahlung (Liberierung) der gezeichneten Gesellschaftsanteile (Aktien, Stammanteile) erwerben die Gesellschafter Anteile am Vermögen einer juristischen Person. Bei der Liquidation einer solchen Gesellschaft stehen allen Anteilseignern Anteile am Liquidationsüberschuss im Verhältnis ihrer Anteilsrechte zu.

Vergesellschaftung im Grundgesetz

Nach Art. 15 Grundgesetz können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. (Art. 14 regelt die Enteignung in Einzelfällen).

Die in Art. 14 geregelten Einschränkungen sind umfang- und folgenreich und besagen, dass eine Enteignung nur dann erlaubt ist, wenn diese dem "Wohle der Allgemeinheit" dient. Die Enteignung kann nur eingesetzt werden, wenn eine legitime staatliche Aufgabe mit den üblicherweise von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Mitteln nicht verwirklicht werden kann[4].

Einzelnachweise

  1. Karl Marx: Zur Kritik der politischen Ökonomie. Franz Duncker, 1859; MEW Band 13, S. 21. Anmerkung *.
  2. D. Fuchs: Zum Begriff und ökonomischen Inhalt des „gesellschaftlichen Eigentums“ an Produktionsmitteln in H. Hamel (Hrsg.): Arbeiterselbstverwaltung in Jugoslawien, München 1974, Seite 29 ff.
  3. Manifest der Kommunistischen Partei, Marx-Engels-Werke, Band 4, Seite 481
  4. Eigentumsgarantie des Grundgesetzes/ 10. Das Wohl der Allgemeinheit als Voraussetzung für eine Enteignung. – Wikibooks, Sammlung freier Lehr-, Sach- und Fachbücher. Abgerufen am 31. Oktober 2020.
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