Probearbeit und Geophyt: Unterschied zwischen den Seiten

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== Regelungen in Deutschland ==
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Zwischen dem Bewerbungsgespräch und der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages ist es in vielen Branchen üblich eine gewisse Zeit zur Probe zu arbeiten, auch Schnuppertage genannt. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber den potenziellen Mitarbeiter genauer unter die Lupe nehmen, häufig wird keinerlei Entlohnung für diese Arbeitsleistung gezahlt.
Die sogenannte '''Probearbeit''' bewegt sich aber in mehrerer Hinsicht in einer rechtlichen Grauzone.
 
== Sofortmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung ==
 
Es besteht für ein Probearbeitsverhältnis grundsätzlich eine Vergütungspflicht und somit ist der Arbeitsgeber auch dazu verpflichtet, den zur Probe beschäftigten Arbeitnehmer per Sofortmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Eine kurzfristige Stornierung, falls der Arbeitnehmer doch nicht angestellt wird, ist nachträglich möglich.
 
== Dauerhaftes Arbeitsverhältnis ==
 
Wird bei einem Probearbeiten nicht über die Vergütung gesprochen, gilt entsprechend der Regelung § 612 BGB eine angemessen Vergütung als vereinbart. Eine Ausnahme dieser Regelung muss ausdrücklich vereinbart werden und muss vom Arbeitgeber nachgewiesen werden.
 
In der Regel sind keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden. So haben Arbeitgeber kaum Möglichkeiten im Streitfall vor dem Arbeitsgericht nachzuweisen, das stillschweigend kein dauerhaftes Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer geschlossen wurde.
 
== Arbeitsvertrag geschlossen? ==
 
Grundsätzlich wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Arbeit zuweist oder in dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet und der Arbeitgeber dieses Angebot annimmt. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich zur '''Probearbeit''' schriftlich auffordert, und ihm mithin ein bedingtes Einstellungsversprechen unterbreitet, kann dieses ohne nachteilige Rechtsfolgen für den Arbeitgeber, auch nach wenigen Tagen wieder beendet werden.
 
== Probezeit ==
 
Davon abzugrenzen ist der Begriff der Probezeit, welche nach BGB bis zu 6 Monate dauert. Auch hier ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag notwendig. Innerhalb dieser Frist darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit einer kürzeren Kündigungsfrist, meist zwei Wochen zum Monatsende, entlassen. Eine Kündigungsschutzklage ist für diesen Zeitraum nicht möglich. Diese verkürzte Kündigungsfrist gilt auch noch, wenn dem Arbeitnehmer spätestens am letzten Tag der Probezeit die Kündigung zugeht.
 
[[Kategorie:Arbeit]]

Aktuelle Version vom 22. Januar 2018, 19:00 Uhr

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