Urheberrecht und Gender-Mainstream: Unterschied zwischen den Seiten

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Das '''Urheberrecht''' schützt einerseits die [[wikipedia:Recht|Rechte]] des [[wikipedia:Urheber|Urhebers]] und seiner unmittelbaren Erben an seinen Werken in ideeller und wirtschaftlicher Hinsicht und sorgt anderseits dafür, dass diese Werke nach Ablauf einer angemessenen Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers, die heute zumeist 70 Jahre beträgt, in den Allgemeinbesitz der [[Menschheit]] übergeleitet wird. Auch während dieser Schutzfrist werden die Rechte des Urhebers im Interesse der Allgemeinheit teilweise eingeschränkt, etwa durch das Recht, [[wikipedia:Privatkopie|Privatkopien]] anzufertigen oder durch das [[wikipedia:Zitatrecht|Zitatrecht]].  
'''Gender-Mainstream''', auch ''Gender Mainstreaming'' geschrieben, ist eine Strategie zur Förderung der [[Gleichstellung der Geschlechter]].<ref>UN Women: [http://www.un.org/womenwatch/osagi/gendermainstreaming.htm ''Gender Mainstreaming''], abgerufen am 4. Januar 2016.</ref> Gender-Mainstreaming bedeutet, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei allen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so die Gleichstellung durchzusetzen.<ref>[[Hans Joas]] (Hrsg.): ''Lehrbuch der Soziologie'', Campus Verlag, 3. erweiterte u. aktualisierte Auflage 2007, ISBN 978-3-593-37920-3, S. 307 f.</ref> Der Begriff wurde erstmals 1985 auf der 3. [[UN-Weltfrauenkonferenz]] in Nairobi diskutiert und zehn Jahre später auf der 4. UN-Weltfrauenkonferenz in Peking weiterentwickelt.<ref>Michael Meuser, Claudia Neusüß: ''Gender Mainstreaming – eine Einführung''. In: dies. (Hrsg.): ''Gender Mainstreaming. Konzepte – Handlungsfelder – Instrumente''. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004, S. 9–22.</ref> Seit dem [[Vertrag von Amsterdam]] von 1997/1999 ist Gender-Mainstreaming ein erklärtes Ziel der [[Gleichstellungspolitik der Europäischen Union|Europäischen Union]].


[[Rudolf Steiner]] hält dazu grundsätzlich fest:
Gender-Mainstreaming unterscheidet sich von [[Frauenpolitik]] dadurch, dass sie eine umfassendere und präventive Strategie ist, um Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern von vornherein in allen Bereichen zu verhindern, während die Frauen- bzw. Gleichstellungspolitik als Strategie überwiegend korrektiv eingesetzt wird, um bestehenden Benachteiligungen entgegenzuwirken. Ein weiterer Unterschied ist, dass für die Umsetzung von Frauen- bzw. Gleichstellungspolitik wenige, speziell damit beauftragte Personen zuständig sind (z.&nbsp;B. die Gleichstellungsbeauftragten in einem Unternehmen), wohingegen Gender-Mainstreaming sich als Aufgabe an alle Beteiligten (z.&nbsp;B. in einem Unternehmen) richtet.<ref>Rüdiger Voigt, Ralf Walkenhaus (Hrsg.): ''Handwörterbuch zur Verwaltungsreform''. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-13756-5, [https://books.google.ca/books?id=0voXxhRRmigC&pg=PA154&lpg=PA S. 154 f.]</ref><ref>Margherita Zander, Luise Hartwig, Irma Jansen (Hrsg.): ''Geschlecht Nebensache? Zur Aktualität einer Gender-Perspektive in der sozialen Arbeit''. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14947-4, [https://books.google.ca/books?id=r9T_jelyFaoC&pg=PA138&lpg=PA138 S. 138 f.]</ref>
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"Der Mensch verdankt, was er aus seinen Fähigkeiten schaffen kann, der menschlichen Sozietät, der menschlichen sozialen Ordnung. Es gehört einem in Wahrheit nicht. Warum verwaltet man sein so genanntes geistiges Eigentum? Bloß deshalb, weil man es hervorbringt; dadurch, daß man es hervorbringt, zeigt man, dass man die Fähigkeiten dazu besser hat als andere. So lange man diese Fähigkeiten besser hat als andere, so lange wird man im Dienste des Ganzen am besten dieses geistige Eigentum verwalten. Nun sind die Menschen wenigstens darauf gekommen, dass sich nicht endlos forterbt dieses geistige Eigentum; dreißig Jahre nach dem Tode <ref name=Regelschutzfrist>Die Regelschutzfrist beträgt gegenwärtig in der [[Wikipedia:Europäische Union|Europäischen Union]] und der [[Wikipedia:Schweiz|Schweiz]] 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (''post mortem auctoris'', abgekürzt p. m. a.).</ref> gehört das geistige Eigentum der gesamten Menschheit. Jeder kann dreißig Jahre nach meinem Tode drucken, was ich hervorgebracht habe; man kann es in beliebiger Weise verwenden, und das ist recht. Ich wäre sogar einverstanden, wenn noch mehr Rechte wären auf diesem Gebiet. Es gibt keine andere Rechtfertigung dafür, dass man geistiges Eigentum zu verwalten hat, als dass man, weil man es hervorbringen kann, auch die besseren Fähigkeiten hat." {{Lit|GA 330, S 97}}
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1996 lief die 70-jährige urheberrechtliche Schutzfrist für Rudolf Steiners noch zu Lebzeiten veröffentlichte Werke ab. Später herausgegebene Titel und alle Ausgaben der [[Rudolf Steiner Gesamtausgabe|Gesamtausgabe]], die vom [[Rudolf Steiner Verlag]] herausgegeben werden, bleiben jedoch aufgrund des hohen Bearbeitungsgrades bis 70 Jahre nach dem Tod der jeweiligen [[wikipedia:Herausgeber|Herausgeber]] gesetzlich geschützt. Dessen ungeachtet geht der Archiati-Verlag e.K.<ref>Mittlerweile firmiert der frühere Archiati Verlag unter "Rudolf Steiner Ausgaben".</ref> davon aus, dass das Urheberrecht an allen von Rudolf Steiner stammenden Schriften, Vorträgen und sonstigen Texten generell erloschen sei. Entsprechend publiziert der [[Archiati-Verlag]] seit der Jahrtausendwende Texte Rudolf Steiners in besonders preiswerten Ausgaben (einschließlich der Mantren der "Klassenstunden").


Einige Bilder Rudolf Steiners sind noch urheberrechtlich geschützt. Diese Urheberrechte verwaltet die Rudolf-Steiner-Nachlaßverwaltung. Allerdings werden mittlerweile viele noch nicht gemeinfreie Bilder [[Rudolf Steiner]]s im Internet auch auf internationalen Websites publiziert, so dass sich diesbezüglich das Urheberrecht praktisch nur schwer durchsetzten lässt. Auch sind Bildzitate, ja ebenso, wie Textzitate urheberrechtlich generell zu tolerieren, wenn die Texteinbettung aus historischen Gründen nahezu unumgänglich ist.
Gender-Mainstreaming wird meist in öffentlichen Einrichtungen, z.&nbsp;B. in Bibliotheken,<ref>Erwin Miedtke: ''Gender in Bibliotheken.'' In: Brigitte E. Jirku, Marion Schulz (Hrsg.): ''Fiktionen und Realitäten. Schriftstellerinnen im deutschsprachigen Literaturbetrieb.'' Peter Lang, Frankfurt a.M. 2013, ISBN 978-3-631-63546-9, S. 77–88.</ref><ref>Karin Aleksander, Agata Martyna Jadwiżyc, Birte Meiners, Erwin Miedtke: Der Genderfaktor: Macht oder neuer Dialog? Mit Genderblick auf Bibliotheken oder Bibliotheken im Genderblick, Simon Verlag für Bibliothekswissen, 2010, ISBN 978-3-940862-20-4.</ref> eingesetzt, während in der Privatwirtschaft [[Diversity Management]] als Konzept zur Umsetzung von Chancengleichheit verwendet wird.<ref>Peter Massing (Hrsg.): ''Gender und Diversity'', Wochenschau Verlag, 2010, ISBN 978-3-89974-483-5.</ref> Der Aspekt [[Gender]] im Diversity Management wird auch als ''[[Gender diversity|Gender Diversity]]'' bezeichnet.


[[Rudolf Steiner]]s deutliche Intention war jedenfalls eine möglichst weitreichende Freigabe des Urheberrechts auf sein Werk, bereits nach Ablauf von 30 Jahren nach seinem Tode (entsprechend dem zu seinen Lebzeiten noch geltenden kürzeren nachtodlichen Urheberrecht).  
== Worterklärung und Übersetzung ==
Der englische Ausdruck ''[[gender]]'' [{{IPA|ˈdʒɛndɚ}}] bezeichnet das soziale oder psychologische Geschlecht einer Person im Unterschied zu ihrem biologischen Geschlecht (engl. ''[[Gender|sex]]''). Gender wird mithin als durch Menschen gemachte, soziale Realität gesehen und nicht als natürlich gegebenes Faktum. Diese Form der Geschlechtlichkeit entsteht und verändert sich gesellschaftlich, also in der Interaktion zwischen Individuum, Gruppe und Gesellschaft.


„Mainstreaming“ (von engl. ''[[mainstream]]'' „Hauptströmung“) bezeichnet die Strategie, ein Thema in den „Hauptstrom“ der Politik zu bringen. Konkret bedeutet Gender-Mainstreaming nach der Definition der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]], bei jeder staatlichen Aktion grundsätzlich auch die geschlechtsspezifischen Folgen abzuschätzen und zu bewerten. Die Strategie zielt auf eine Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen, um so dem Fortbestehen von Geschlechterungleichheit entgegenzuwirken.<ref>United Nations: ''[http://www.un.org/documents/ga/docs/52/plenary/a52-3.htm Report of the Economic and Social Council for 1997]'' (unter CONCEPTS AND PRINCIPLES → Definition of the concept of gender mainstreaming).</ref> Entsprechend wird Gender-Mainstreaming auch als [[Querschnittsaufgabe]] verstanden, die nicht nur einen bestimmten Bereich in einer Organisation anbelangt, etwa eine [[Gleichstellungsbeauftragte]], sondern sich an alle Menschen in dieser Organisation richtet.<ref>[http://www.genderkompetenz.info/genderkompetenz-2003-2010/index.html GenderKompetenzZentrum Berlin zu den Aufgaben des Mainstreaming]</ref>


== Anmerkungen ==
Gender-Mainstreaming wird oft mit „durchgängige Gleichstellungsorientierung“ übersetzt. Bei den Behörden der Europäischen Union werden für die Übersetzungen auch folgende Formulierungen verwendet: „geschlechtersensible Folgenabschätzung“, „gleichstellungsorientierte Politik“ oder einfach „Gleichstellungspolitik“. Mit Bezug auf die zentrale Formel der Pekinger Weltfrauenkonferenz von 1995 – „mainstreaming a gender perspective in all policies and programmes“<ref>[[Volker Zastrow]]: [http://www.faz.net/aktuell/politik/gender-mainstreaming-politische-geschlechtsumwandlung-1327841.html ''„Gender Mainstreaming“: Politische Geschlechtsumwandlung'']. In: [[Frankfurter Allgemeine Zeitung|FAZ]], 20. Juni 2006.</ref> – kann Gender-Mainstreaming auch mit „umfassender Implementierung einer Gender-Perspektive“ übersetzt werden.


<references/>
Die Gender-Perspektive umfasst auch die Inklusion von sexuellen Sonderwirklichkeiten, wie Lesben, Schwule, Transsexuelle.


== Siehe auch  ==
== Einzelnachweise ==


*{{Wikipedia3|Urheberrecht}}
<references/>
*{{Wikipedia3|Regelschutzfrist}}
*{{Wikipedia3|Schranken des Urheberrechts}}
*{{Wikipedia3|Gemeinfreiheit}}
*{{Wikipedia3|Privatkopie}}
*{{Wikipedia3|Zitatrecht}}
*{{Wikipedia3|Deutsches Urheberrecht}}
*{{Wikipedia3|Urheberrechtsgesetz (Österreich)}}
*{{Wikipedia3|Urheberrechtsgesetz (Schweiz)}}
 
== Literatur  ==
 
#Rudolf Steiner: ''Neugestaltung des sozialen Organismus'', [[GA 330]] (1983)
 
 
== Weblinks ==
 
*[http://de.wikisource.org/wiki/Landgericht_M%C3%BCnchen_I_-_Rudolf_Steiner Prozess um Rudolf Steiners urheberrechtlichen Status am Landgericht München]
 
*[http://www.archiati-verlag.de/ueber-den-verlag/rechtslage.php Der Archiati-Verlag mit seiner Sicht der Rechtslage]


{{GA}}
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Feminismus]]
[[Kategorie:Geschlecht]]


[[Kategorie:Soziales_Leben]]
{{Wikipedia}}

Version vom 10. April 2018, 21:18 Uhr

Gender-Mainstream, auch Gender Mainstreaming geschrieben, ist eine Strategie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.[1] Gender-Mainstreaming bedeutet, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei allen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so die Gleichstellung durchzusetzen.[2] Der Begriff wurde erstmals 1985 auf der 3. UN-Weltfrauenkonferenz in Nairobi diskutiert und zehn Jahre später auf der 4. UN-Weltfrauenkonferenz in Peking weiterentwickelt.[3] Seit dem Vertrag von Amsterdam von 1997/1999 ist Gender-Mainstreaming ein erklärtes Ziel der Europäischen Union.

Gender-Mainstreaming unterscheidet sich von Frauenpolitik dadurch, dass sie eine umfassendere und präventive Strategie ist, um Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern von vornherein in allen Bereichen zu verhindern, während die Frauen- bzw. Gleichstellungspolitik als Strategie überwiegend korrektiv eingesetzt wird, um bestehenden Benachteiligungen entgegenzuwirken. Ein weiterer Unterschied ist, dass für die Umsetzung von Frauen- bzw. Gleichstellungspolitik wenige, speziell damit beauftragte Personen zuständig sind (z. B. die Gleichstellungsbeauftragten in einem Unternehmen), wohingegen Gender-Mainstreaming sich als Aufgabe an alle Beteiligten (z. B. in einem Unternehmen) richtet.[4][5]

Gender-Mainstreaming wird meist in öffentlichen Einrichtungen, z. B. in Bibliotheken,[6][7] eingesetzt, während in der Privatwirtschaft Diversity Management als Konzept zur Umsetzung von Chancengleichheit verwendet wird.[8] Der Aspekt Gender im Diversity Management wird auch als Gender Diversity bezeichnet.

Worterklärung und Übersetzung

Der englische Ausdruck gender [ˈdʒɛndɚ] bezeichnet das soziale oder psychologische Geschlecht einer Person im Unterschied zu ihrem biologischen Geschlecht (engl. sex). Gender wird mithin als durch Menschen gemachte, soziale Realität gesehen und nicht als natürlich gegebenes Faktum. Diese Form der Geschlechtlichkeit entsteht und verändert sich gesellschaftlich, also in der Interaktion zwischen Individuum, Gruppe und Gesellschaft.

„Mainstreaming“ (von engl. mainstream „Hauptströmung“) bezeichnet die Strategie, ein Thema in den „Hauptstrom“ der Politik zu bringen. Konkret bedeutet Gender-Mainstreaming nach der Definition der Vereinten Nationen, bei jeder staatlichen Aktion grundsätzlich auch die geschlechtsspezifischen Folgen abzuschätzen und zu bewerten. Die Strategie zielt auf eine Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen, um so dem Fortbestehen von Geschlechterungleichheit entgegenzuwirken.[9] Entsprechend wird Gender-Mainstreaming auch als Querschnittsaufgabe verstanden, die nicht nur einen bestimmten Bereich in einer Organisation anbelangt, etwa eine Gleichstellungsbeauftragte, sondern sich an alle Menschen in dieser Organisation richtet.[10]

Gender-Mainstreaming wird oft mit „durchgängige Gleichstellungsorientierung“ übersetzt. Bei den Behörden der Europäischen Union werden für die Übersetzungen auch folgende Formulierungen verwendet: „geschlechtersensible Folgenabschätzung“, „gleichstellungsorientierte Politik“ oder einfach „Gleichstellungspolitik“. Mit Bezug auf die zentrale Formel der Pekinger Weltfrauenkonferenz von 1995 – „mainstreaming a gender perspective in all policies and programmes“[11] – kann Gender-Mainstreaming auch mit „umfassender Implementierung einer Gender-Perspektive“ übersetzt werden.

Die Gender-Perspektive umfasst auch die Inklusion von sexuellen Sonderwirklichkeiten, wie Lesben, Schwule, Transsexuelle.

Einzelnachweise

  1. UN Women: Gender Mainstreaming, abgerufen am 4. Januar 2016.
  2. Hans Joas (Hrsg.): Lehrbuch der Soziologie, Campus Verlag, 3. erweiterte u. aktualisierte Auflage 2007, ISBN 978-3-593-37920-3, S. 307 f.
  3. Michael Meuser, Claudia Neusüß: Gender Mainstreaming – eine Einführung. In: dies. (Hrsg.): Gender Mainstreaming. Konzepte – Handlungsfelder – Instrumente. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004, S. 9–22.
  4. Rüdiger Voigt, Ralf Walkenhaus (Hrsg.): Handwörterbuch zur Verwaltungsreform. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-13756-5, S. 154 f.
  5. Margherita Zander, Luise Hartwig, Irma Jansen (Hrsg.): Geschlecht Nebensache? Zur Aktualität einer Gender-Perspektive in der sozialen Arbeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14947-4, S. 138 f.
  6. Erwin Miedtke: Gender in Bibliotheken. In: Brigitte E. Jirku, Marion Schulz (Hrsg.): Fiktionen und Realitäten. Schriftstellerinnen im deutschsprachigen Literaturbetrieb. Peter Lang, Frankfurt a.M. 2013, ISBN 978-3-631-63546-9, S. 77–88.
  7. Karin Aleksander, Agata Martyna Jadwiżyc, Birte Meiners, Erwin Miedtke: Der Genderfaktor: Macht oder neuer Dialog? Mit Genderblick auf Bibliotheken oder Bibliotheken im Genderblick, Simon Verlag für Bibliothekswissen, 2010, ISBN 978-3-940862-20-4.
  8. Peter Massing (Hrsg.): Gender und Diversity, Wochenschau Verlag, 2010, ISBN 978-3-89974-483-5.
  9. United Nations: Report of the Economic and Social Council for 1997 (unter CONCEPTS AND PRINCIPLES → Definition of the concept of gender mainstreaming).
  10. GenderKompetenzZentrum Berlin zu den Aufgaben des Mainstreaming
  11. Volker Zastrow: „Gender Mainstreaming“: Politische Geschlechtsumwandlung. In: FAZ, 20. Juni 2006.


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