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Bekenntnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Bekenntnis''' (von {{ahd|bikantnussi}}, {{mhd|bekantnisse, bekentnisse}} „Kenntnis, Zeugnis“) ist eine verbindliche [[individuell]]e oder repräsentative zustimmende [[Aussage]], dass ein bestimmter [[Tatbestand]] oder [[Sachverhalt]] tatsächlich so gegeben ist, wie behauptet wird. In [[strafrecht]] | Ein '''Bekenntnis''' (von {{ahd|bikantnussi}}, {{mhd|bekantnisse, bekentnisse}} „Kenntnis, Zeugnis“) ist eine verbindliche [[individuell]]e oder repräsentative zustimmende [[Aussage]], dass ein bestimmter [[Tatbestand]] oder [[Sachverhalt]] tatsächlich so gegeben ist, wie behauptet wird. Dazu zählt z.B. auch das Bekenntnis zu einer bestimmten [[Sexualität|sexuellen]] Orientierung. In [[strafrecht]]lich relevanten Zusammenhängen spricht man in diesem Sinn zumeist von einem [[Wikipedia:Geständnis|Geständnis]], es kann sich aber auch jemand unabhängig von seiner Festnahme und strafrechtlichen Verfolgung, oft auch nur anonym, zu einer bestimmten [[Tat]] ''bekennen''. In [[Religion|religiösen]] Zusammenhängen steht die Kurzform „Bekenntnis“ für ein bestimmtes [[Glaubensbekenntnis]]. | ||
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Version vom 14. September 2015, 14:59 Uhr
Ein Bekenntnis (von ahd. bikantnussi, mhd. bekantnisse, bekentnisse „Kenntnis, Zeugnis“) ist eine verbindliche individuelle oder repräsentative zustimmende Aussage, dass ein bestimmter Tatbestand oder Sachverhalt tatsächlich so gegeben ist, wie behauptet wird. Dazu zählt z.B. auch das Bekenntnis zu einer bestimmten sexuellen Orientierung. In strafrechtlich relevanten Zusammenhängen spricht man in diesem Sinn zumeist von einem Geständnis, es kann sich aber auch jemand unabhängig von seiner Festnahme und strafrechtlichen Verfolgung, oft auch nur anonym, zu einer bestimmten Tat bekennen. In religiösen Zusammenhängen steht die Kurzform „Bekenntnis“ für ein bestimmtes Glaubensbekenntnis.