Benutzer Diskussion:Joachim Stiller und Kuratorien: Unterschied zwischen den Seiten

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Als '''Kuratorien''' wurden von den Nachfolgern [[Rudolf Steiner]]s jene Institutionen bezeichnet, die im Freien Geistesleben [[Schenkungsgeld]]er sowie die Aufgaben im Freien Geistesleben organisieren und verteilen. Darüber hinaus sollen die Kuratorien des Freien Geisteslebens anstelle der Nachfolge durch Erbe den Übergang vom jeweiligen vorherigen Unternehmensleiter zu seinem geeignetsten und fähigsten Nachfolger bewerkstelligen.


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Innerhalb der heutigen Rechtsformen käme zuvorderst, trotz aller damit verbundenen Hindernisse, die Rechtsform eines "wirtschaftlichen Vereins" in Betracht.


[[Salutarusmus]]
"In meinen «Kernpunkten der sozialen Frage» habe ich versucht,
zu zeigen, dass eine wahrhaft soziale Denkungsart nicht
anstreben kann die Überführung der Kapitalverwaltung durch
den einzelnen oder durch die Menschengruppe in diejenige
durch die Gemeinschaft; sondern dass, im Gegenteil, der
einzelne die Möglichkeit haben müsse, ungehemmt seine
Fähigkeiten durch Kapitalverwertung in den Dienst der
Gemeinschaft zu stellen, und dass, wenn dieser einzelne seine
Fähigkeiten nicht mehr auf die Kapitalverwertung wenden will
oder kann, diese übertragen werden müsse auf einen andern,
der gleiche Fähigkeiten hat. Diese Übertragung soll nicht durch
staatliche Bevorrechtung oder wirtschaftliche Macht bewirkt
werden, sondern durch das auf Grund der Erziehung im freien
Geistesleben erworbene Herausfinden desjenigen als
Nachfolger, der vom sozialen Gesichtspunkte der geeigneteste
ist." (Rudolf Steiner, GEISTESPFLEGE UND WIRTSCHAFTSLEBEN,
Erstveröffentlichung in: Die Dreigliederung des sozialen Organismus,
I. Jg. 1919/20, Heft 13, Oktober 1919 ([[GA 24]], S. 70-74) hier S. 73)


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* Benediktus Hardorp: ''Kapitalverwaltung - eine Aufgabe des Geisteslebens. Zeitbedeutung und Gestaltungsansätze''. In: Dietz/Schmid-Brabant/Biesantz/Kracht/Basgeld/Hardorp/Smit: Geisteswissenschaft und Gesellschaftsgestaltung, Vlg. am Goetheanum, Dornach 1987, S. 73 - 84
* Benediktus Hardorp: ''Elemente einer sozialen Baukunst - ein Beitrag zum Unternehmensverständnis''. In: Ekkehard Kappler/Thomas Knoblauch: Innovationen - Wie kommt das Neue in die Unternehmung?, Vlg. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 1996, S. 153 - 182 (hier: S. 169)
* Wilhelm Schmundt: ''Zeitgemäße Wirtschaftsgesetze'', Achberger Vlg., Achberg 1975, S. 22ff


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Version vom 25. März 2019, 07:58 Uhr

Als Kuratorien wurden von den Nachfolgern Rudolf Steiners jene Institutionen bezeichnet, die im Freien Geistesleben Schenkungsgelder sowie die Aufgaben im Freien Geistesleben organisieren und verteilen. Darüber hinaus sollen die Kuratorien des Freien Geisteslebens anstelle der Nachfolge durch Erbe den Übergang vom jeweiligen vorherigen Unternehmensleiter zu seinem geeignetsten und fähigsten Nachfolger bewerkstelligen.

Innerhalb der heutigen Rechtsformen käme zuvorderst, trotz aller damit verbundenen Hindernisse, die Rechtsform eines "wirtschaftlichen Vereins" in Betracht.

"In meinen «Kernpunkten der sozialen Frage» habe ich versucht, zu zeigen, dass eine wahrhaft soziale Denkungsart nicht anstreben kann die Überführung der Kapitalverwaltung durch den einzelnen oder durch die Menschengruppe in diejenige durch die Gemeinschaft; sondern dass, im Gegenteil, der einzelne die Möglichkeit haben müsse, ungehemmt seine Fähigkeiten durch Kapitalverwertung in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen, und dass, wenn dieser einzelne seine Fähigkeiten nicht mehr auf die Kapitalverwertung wenden will oder kann, diese übertragen werden müsse auf einen andern, der gleiche Fähigkeiten hat. Diese Übertragung soll nicht durch staatliche Bevorrechtung oder wirtschaftliche Macht bewirkt werden, sondern durch das auf Grund der Erziehung im freien Geistesleben erworbene Herausfinden desjenigen als Nachfolger, der vom sozialen Gesichtspunkte der geeigneteste ist." (Rudolf Steiner, GEISTESPFLEGE UND WIRTSCHAFTSLEBEN, Erstveröffentlichung in: Die Dreigliederung des sozialen Organismus, I. Jg. 1919/20, Heft 13, Oktober 1919 (GA 24, S. 70-74) hier S. 73)

Literatur

  • Benediktus Hardorp: Kapitalverwaltung - eine Aufgabe des Geisteslebens. Zeitbedeutung und Gestaltungsansätze. In: Dietz/Schmid-Brabant/Biesantz/Kracht/Basgeld/Hardorp/Smit: Geisteswissenschaft und Gesellschaftsgestaltung, Vlg. am Goetheanum, Dornach 1987, S. 73 - 84
  • Benediktus Hardorp: Elemente einer sozialen Baukunst - ein Beitrag zum Unternehmensverständnis. In: Ekkehard Kappler/Thomas Knoblauch: Innovationen - Wie kommt das Neue in die Unternehmung?, Vlg. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 1996, S. 153 - 182 (hier: S. 169)
  • Wilhelm Schmundt: Zeitgemäße Wirtschaftsgesetze, Achberger Vlg., Achberg 1975, S. 22ff