Todesstrafe und Völkerrecht: Unterschied zwischen den Seiten

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{{Farblegende|#d4df5a|nur in Sonderstrafverfahren (z. B. Kriegsrecht)}}
{{Farblegende|#e8aa30|Hinrichtungsstopp}}
{{Farblegende|#cc7662|angewendet}}]]


Die '''Todesstrafe''' ist die Tötung eines Menschen als [[Rechtsfolge]] für einen in einem [[Strafgesetz|Gesetz]] definierten bestimmten [[Tatbestand]], dessen er für [[Schuld (Strafrecht)|schuldig]] befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem [[Gerichtsverfahren]] voraus, das mit der [[Hinrichtung]] des Verurteilten vollstreckt wird.
* {{WikipediaDE|Völkerrecht}}


Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten nach kodifizierten Strafbestimmungen als besonders schwere Verbrechen gelten. Ab dem 18. Jahrhundert wurde die [[Recht]]mäßigkeit dieser Vorgehensweise in [[Europa]] in Frage gestellt und einige Staaten schafften die Todesstrafe ab, der erste Staat war das Großherzogtum Toskana im Jahre 1786 unter [[Leopold II. (HRR)|Leopold II.]]; sein Bruder Kaiser [[Joseph II.]] schaffte im darauffolgenden Jahr die Todesstrafe in den österreichischen Erblanden ab. Ihre allgemeine Abschaffung wurde 1795 in [[Frankreich]] gefordert. Seit 1945 wurde sie von immer mehr Staaten abgeschafft: darunter [[Bundesrepublik Deutschland]] mit {{Art.|102|gg|juris}} des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]], [[Liechtenstein]] mit [https://www.gesetze.li/lilexprod/ifshowlaw.jsp?lgblid=1921015000&version=5#art:27ter Art. 27ter] der [[Verfassung des Fürstentums Liechtenstein|Liechtensteinischen Verfassung]], [[Österreich]] mit {{Art.|85|B-VG|RIS-B|DokNr=NOR12006853|text=Art. 85}} des [[Bundes-Verfassungsgesetz]]es und die [[Schweiz]] mit {{Art.|10|BV|ch|text=Art. 10 Abs. 1}} der [[Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft|Bundesverfassung]].
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Völkerrecht|!]]
Heute ist die Todesstrafe [[Ethik|ethisch]], [[Strafrecht|strafrechtlich]] und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den [[Menschenrechte]]n. Viele [[Nichtregierungsorganisation]]en setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die [[Generalversammlung der Vereinten Nationen]] seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium).<ref>{{Webarchiv|url=http://www.amnesty-todesstrafe.de/files/A_RES_62_149.pdf |wayback=20141129021822 |text=Resolution A/RES/62/149: Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe |archiv-bot=2018-08-27 14:06:34 InternetArchiveBot }} (PDF; 24&nbsp;kB)</ref>
 
== Definition ==
[[Datei:Beccaria - Dei delitti e delle pene - 6043967 A.jpg|mini|[[Cesare Beccaria]], ''Dei delitti e delle pene'']]
 
Die Todesstrafe setzt durch Strafgesetze definierte Straftatbestände voraus, für die sie vorgesehen ist, sowie die gesetzmäßige Inhaftierung, Überführung und Verurteilung des Täters. Das gesamte Verfahren müssen dazu beauftragte und legitimierte Vertreter eines [[Staat]]es mit einem dort gültigen und funktionierenden Rechtssystem vollziehen. Das setzt Ordnungs- und Herrschaftsstrukturen voraus, darunter eine [[Legislative]] und [[Exekutive]] mit einem [[Gewaltmonopol]] und einer irgendwie gearteten [[Verfassung]], die die meisten Staaten – unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwirklichung von [[Demokratie]] – durch Bezug auf den Volkswillen legitimieren.
 
Die meisten Staaten erlauben ihrer Exekutive unter bestimmten gesetzlich definierten Umständen zur akuten [[Notwehr]] und in [[Notstand]]-Situationen auch [[gezielte Tötung]]en ohne vorherige Rechtsverfahren und Todesurteile; so auch [[völkerrecht]]lich legitimiertes Töten im [[Krieg]]. Private, nicht gesetzlich autorisierte Tötungen mutmaßlicher oder tatsächlicher Straftäter, etwa durch [[Lynchjustiz]], gelten in [[Rechtsstaat]]en als [[Mord]].
 
Neben illegalen Hinrichtungen durch nicht autorisierte Personen gibt es auch Hinrichtungen durch Staatsvertreter mit fraglicher oder fehlender Gesetzesgrundlage. So erteilen manche Regierungen illegale Tötungsaufträge, selbst in Staaten, die die Todesstrafe verboten und die [[Charta der Vereinten Nationen]] unterzeichnet haben, und lassen vermeintliche oder tatsächliche Regimegegner, [[Terrorismus|Terroristen]] oder Kriminelle ohne Gerichtsverfahren hinrichten. Militär-, Polizei- oder Geheimdienstvertreter sowie [[Todesschwadron]]en handeln dabei unter Umständen eigenmächtig, etwa weil die Regierung bestehende Gesetze nicht durchsetzt, berufen sich auf eine angebliche Notwehrsituation und erhalten nachträglich staatliche Rückendeckung dafür. Solche außerrechtlichen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen werden nach rechtsstaatlichen Maßstäben wie [[Justizmord]]e bewertet. Die schwierige Unterscheidung legaler Todesurteile von Tötungen auf ungesicherter Rechtsbasis trägt dazu bei, dass die Todesstrafe insgesamt ethisch und gesellschaftspolitisch in Frage gestellt wird.<ref>Amnesty International (Hrsg.): ''Die Todesstrafe.'' Rowohlt, 1979, ISBN 3-499-14535-9, S. 1–9.</ref>
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Todesstrafe}}
 
=== Einzelnachweise ===
<references />
 
[[Kategorie:Menschenrechte]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 3. März 2018, 20:59 Uhr

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