Praktikant: Unterschied zwischen den Versionen

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Praktikant bzw. Praktikantin bezeichnet unter den Bedingungen von Hartz IV (in Deutschland) auch vielfach den unfreiwillig stellenlosen akademischen Nachwuchs, oder ältere Akademiker in oft unbezahlten wissenschaftlichen oder einschlägig fachspezifischen Tätigkeiten.
Praktikant bzw. Praktikantin bezeichnet unter den Bedingungen von Hartz IV (in Deutschland) auch vielfach den unfreiwillig stellenlosen akademischen Nachwuchs, oder ältere Akademiker in oft unbezahlten wissenschaftlichen oder einschlägig fachspezifischen Tätigkeiten.


Daneben ist der '''Praktikant''' schlicht der stellenlose Anlernling. Schüler[[praktika]] dienen überwiegend einem ersten Eindruck vom gewählten Berufsfeld und werden daher auch "Schnupperpraktika" genannt.
Daneben ist der '''Praktikant''' schlicht der stellenlose Anlernling. Schüler'''praktika''' dienen überwiegend einem ersten Eindruck vom gewählten Berufsfeld und werden daher auch "Schnupperpraktika" genannt.


Eines der Ziele eines [[Praktikum]]s ist der Gewinn von Praxiserfahrung, ein weiterer noch wichtigerer Ansatz eines Praktikums ist die Erringung eines festen Arbeitsplatzes. Bildungsträger fordern regelmäßig ihre Teilnehmer zu Praktikas auf, anhand vermuteter "Klebeeffekte", sprich der mutmaßlichen Jobgewinnung. So gerne Institutionen der Wirtschaft, der Verwaltung und des Sozialwesens auf Praktikanten zurückgreifen, um liegengebliebene Arbeit zu bewältigen, so ungerne aber beschäftigen sie diese weiter.
Eines der Ziele eines '''Praktikums''' ist der Gewinn von Praxiserfahrung, ein weiterer noch wichtigerer Ansatz eines Praktikums ist die Erringung eines festen Arbeitsplatzes. Bildungsträger fordern regelmäßig ihre Teilnehmer zu Praktikas auf, anhand vermuteter "Klebeeffekte", sprich der mutmaßlichen Jobgewinnung. So gerne Institutionen der Wirtschaft, der Verwaltung und des Sozialwesens auf Praktikanten zurückgreifen, um liegengebliebene Arbeit zu bewältigen, so ungerne aber beschäftigen sie diese weiter.


Für Praktika von mehr als 3 Monaten Dauer gilt neuerdings in Deutschland der allgemeine [[Mindestlohn]].
Für Praktika von mehr als 3 Monaten Dauer gilt neuerdings in Deutschland der allgemeine [[Mindestlohn]].

Version vom 25. Februar 2017, 20:30 Uhr

Praktikant bzw. Praktikantin bezeichnet unter den Bedingungen von Hartz IV (in Deutschland) auch vielfach den unfreiwillig stellenlosen akademischen Nachwuchs, oder ältere Akademiker in oft unbezahlten wissenschaftlichen oder einschlägig fachspezifischen Tätigkeiten.

Daneben ist der Praktikant schlicht der stellenlose Anlernling. Schülerpraktika dienen überwiegend einem ersten Eindruck vom gewählten Berufsfeld und werden daher auch "Schnupperpraktika" genannt.

Eines der Ziele eines Praktikums ist der Gewinn von Praxiserfahrung, ein weiterer noch wichtigerer Ansatz eines Praktikums ist die Erringung eines festen Arbeitsplatzes. Bildungsträger fordern regelmäßig ihre Teilnehmer zu Praktikas auf, anhand vermuteter "Klebeeffekte", sprich der mutmaßlichen Jobgewinnung. So gerne Institutionen der Wirtschaft, der Verwaltung und des Sozialwesens auf Praktikanten zurückgreifen, um liegengebliebene Arbeit zu bewältigen, so ungerne aber beschäftigen sie diese weiter.

Für Praktika von mehr als 3 Monaten Dauer gilt neuerdings in Deutschland der allgemeine Mindestlohn.


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