Trennbankensystem: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Dezember 2021, 14:08 Uhr

Das Trennbankensystem ist ein System der Organisation der Geschäftsbanken (Bank) eines Landes, bei dem die institutionelle Trennung zwischen dem Effektengeschäft (Effekten) und dem kommerziellen Kreditgeschäft (Kredit) charakteristisch ist. Über ein Trennbankensystem verfügen die USA, Frankreich und England.

Kreditinstitute eines Trennbankensystems dürfen nur jeweils eine Teilmenge der möglichen Bankleistungen anbieten. Das US-amerikanische Trennbankensystem unterteilt beispielsweise die Kreditinstitute in Commercial und Investment Banks. Die Existenz von Trennbankensystemen wird u.a. damit begründet, daß sie Interessenkonflikte der Kreditinstitute bei der Unternehmensfinanzierung (z.B. Kreditvergabe versus Emissionsunterstützung) lösen können. Ein anderer Vorteil wird darin gesehen, daß das vermeintlich riskantere Investment Banking vom Commercial Banking getrennt wird und so die Sicherheit der Depositen gewährleistet ist. Diese Argumente werden aber nicht durch entsprechende empirische Untersuchungen gestützt.

Arbeitsteiliges Bankensystem. Spezialbankensystem (z. B. in USA und Japan) i. S. d. Aufteilung des Bankensystems in Commercial- und Invest-mentbanks; selten auch als Trennsystem von Banken des kurz- und des langfristigen Geschäfts (tendenziell in Grossbritannien). Generell gelten Trennbankensysteme heute aber als weitgehend obsolet und sind in den klassischen Trennbankensystemen zu eher gemischten Systemen geworden. Ggs.: Universalbankensystem.

Bankensystem einer Wirtschaft, bei dem die Banken nicht alle typischen Bankgeschäfte zugleich (Universalbanken), sondern nur eine bestimmte Form von Geschäften betreiben können, so z.B. Broker bei Wertpapiergeschäften. Diese Art der Bankenstruktur ist in angelsächsischen Ländern noch vorherrschend.

Üblich und gesetzlich vorgeschrieben z. B. in den USA und Großbritannien. Das deutsche Recht lässt die Tätigkeit von Universalbanken gem. § 1 Abs. 1 KWG zu. Dort können die verschiedenen Bankdienstleistungen nicht — wie in Deutschland — in einem Gesamtkonzern integriert werden, sondern sind als rechtlich selbstständige Einzelinstitute tätig (z. B. Commercialbanken, Hypothekenbanken, Corporate, Investmentbanken etc.). (Auszug aus dem Wirtschaftslexikon24.com 24[1])

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise