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Kuratorien
Als Kuratorien wurden von den Nachfolgern Rudolf Steiners jene Institutionen bezeichnet, die im Freien Geistesleben Schenkungsgelder sowie die Aufgaben im Freien Geistesleben organisieren und verteilen. Darüber hinaus sollen die Kuratorien des Freien Geisteslebens anstelle der Nachfolge durch Erbe den Übergang vom jeweiligen vorherigen Unternehmensleiter zu seinem geeignetsten und fähigsten Nachfolger bewerkstelligen.
"In meinen «Kernpunkten der sozialen Frage» habe ich versucht, zu zeigen, dass eine wahrhaft soziale Denkungsart nicht anstreben kann die Überführung der Kapitalverwaltung durch den einzelnen oder durch die Menschengruppe in diejenige durch die Gemeinschaft; sondern dass, im Gegenteil, der einzelne die Möglichkeit haben müsse, ungehemmt seine Fähigkeiten durch Kapitalverwertung in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen, und dass, wenn dieser einzelne seine Fähigkeiten nicht mehr auf die Kapitalverwertung wenden will oder kann, diese übertragen werden müsse auf einen andern, der gleiche Fähigkeiten hat. Diese Übertragung soll nicht durch staatliche Bevorrechtung oder wirtschaftliche Macht bewirkt werden, sondern durch das auf Grund der Erziehung im freien Geistesleben erworbene Herausfinden desjenigen als Nachfolger, der vom sozialen Gesichtspunkte der geeigneteste ist." (Rudolf Steiner, GEISTESPFLEGE UND WIRTSCHAFTSLEBEN, Erstveröffentlichung in: Die Dreigliederung des sozialen Organismus, I. Jg. 1919/20, Heft 13, Oktober 1919 (GA 24, S. 70-74) hier S. 73)
Literatur
- Benediktus Hardorp: Elemente einer sozialen Baukunst - ein Beitrag zum Unternehmensverständnis. In: Ekkehard Kappler/Thomas Knoblauch: Innovationen - Wie kommt das Neue in die Unternehmung?, Vlg. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 1996, S. 153ff
- Wilhelm Schmundt: Zeitgemäße Wirtschaftsgesetze, Achberger Vlg., Achberg 1975, S. 22ff
- Hans Georg Schweppenhäuser: Das soziale Rätsel in den Wandlungen der Individuen und der Gesellschaften der Neuzeit, Vlg. am Goetheanum, Dornach 1985, S. 620 - 621
- Hans Georg Schweppenhäuser: Das kranke Geld, Radius Vlg., Stuttgart 1971, S. 228ff