https://anthrowiki.at/index.php?title=Viertes_Laterankonzil&feed=atom&action=historyViertes Laterankonzil - Versionsgeschichte2024-03-29T00:06:40ZVersionsgeschichte dieser Seite in AnthroWikiMediaWiki 1.40.0https://anthrowiki.at/index.php?title=Viertes_Laterankonzil&diff=567949&oldid=prevJoachim Stiller: /* Einzelanchweise */2023-04-11T20:18:45Z<p><span dir="auto"><span class="autocomment">Einzelanchweise</span></span></p>
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<tr><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>{{Normdaten|TYP=v|GND=4166870-4}}</div></td><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>{{Normdaten|TYP=v|GND=4166870-4}}</div></td></tr>
<tr><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><br/></td><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><br/></td></tr>
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<tr><td class="diff-marker" data-marker="−"></td><td style="color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #ffe49c; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div><del style="font-weight: bold; text-decoration: none;"></del></div></td><td colspan="2" class="diff-side-added"></td></tr>
<tr><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>{{Wikipedia}}</div></td><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>{{Wikipedia}}</div></td></tr>
</table>Joachim Stillerhttps://anthrowiki.at/index.php?title=Viertes_Laterankonzil&diff=292148&oldid=previmported>Joachim Stiller: /* Einzelanchweise */2020-06-21T18:43:40Z<p><span dir="auto"><span class="autocomment">Einzelanchweise</span></span></p>
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<tr><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>{{Normdaten|TYP=v|GND=4166870-4}}</div></td><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>{{Normdaten|TYP=v|GND=4166870-4}}</div></td></tr>
<tr><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><br/></td><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><br/></td></tr>
<tr><td colspan="2" class="diff-side-deleted"></td><td class="diff-marker" data-marker="+"></td><td style="color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #a3d3ff; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div><ins style="font-weight: bold; text-decoration: none;">[[Kategorie:Laterankonzil|Lateran 4]]</ins></div></td></tr>
<tr><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>[[Kategorie:Konzil|Lateran 4]]</div></td><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>[[Kategorie:Konzil|Lateran 4]]</div></td></tr>
<tr><td class="diff-marker" data-marker="−"></td><td style="color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #ffe49c; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div><del style="font-weight: bold; text-decoration: none;">[[Kategorie:Laterankonzol|Lateran 4]]</del></div></td><td colspan="2" class="diff-side-added"></td></tr>
<tr><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><br/></td><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><br/></td></tr>
<tr><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>{{Wikipedia}}</div></td><td class="diff-marker"></td><td style="background-color: #f8f9fa; color: #202122; font-size: 88%; border-style: solid; border-width: 1px 1px 1px 4px; border-radius: 0.33em; border-color: #eaecf0; vertical-align: top; white-space: pre-wrap;"><div>{{Wikipedia}}</div></td></tr>
</table>imported>Joachim Stillerhttps://anthrowiki.at/index.php?title=Viertes_Laterankonzil&diff=292147&oldid=previmported>Joachim Stiller: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Infobox Ökumenisches Konzil|konzil_name=4. Konzil im Lateran |konzil_datum=11.–30. November 1215 |akzeptiert=Römisch-katholische Kirche |vorherig=D…“2020-06-21T18:33:13Z<p>Die Seite wurde neu angelegt: „{{Infobox Ökumenisches Konzil|konzil_name=4. Konzil im Lateran |konzil_datum=11.–30. November 1215 |akzeptiert=<a href="/R%C3%B6misch-katholische_Kirche" title="Römisch-katholische Kirche">Römisch-katholische Kirche</a> |vorherig=D…“</p>
<p><b>Neue Seite</b></p><div>{{Infobox Ökumenisches Konzil|konzil_name=4. Konzil im Lateran<br />
|konzil_datum=11.–30. November 1215<br />
|akzeptiert=[[Römisch-katholische Kirche]]<br />
|vorherig=[[Drittes Laterankonzil]]<br />
|nächst=[[Erstes Konzil von Lyon]]<br />
|einberufen_von=Papst [[Innozenz III.]]<br />
|präsidium=Papst [[Innozenz III.]]<br />
|beteiligung= 71 [[Patriarch]]en und [[Metropolit]]en, 412&nbsp;[[Bischof|Bischöfe]], rund 900&nbsp;[[Abt|Äbte]], [[Prior]]es, Abgesandte<br />
|themen=[[Katharer]] und [[Waldenser]]; [[Dreifaltigkeit|Trinitätslehre]]; [[Transsubstantiation]], [[Papstprimat]], Lebensführung und Verhalten der Kleriker, Kirchliches Verfahrensrecht, Kreuzzug<br />
|dokumente=71 Dekrete<br />
}}<br />
<br />
Das '''Vierte [[Laterankonzil]]''' (auch '''Vierte Lateransynode''') war das bedeutendste [[Konzil]] des [[Mittelalter]]s. Es wurde durch die [[Päpstliche Bulle|Bulle]] ''Vineam Domini Sabaoth'' von [[Papst]] [[Innozenz III.]] vom 19. April 1213 einberufen und im November 1215 im römischen [[Lateran]] abgehalten. In der [[Römisch-katholische Kirche|katholischen]] Kirchengeschichtsschreibung gilt es seit [[Robert Bellarmin|Bellarmins]] ''[[Disputationes (Bellarmin)|Disputationes]]'' (1586) trotz Abwesenheit der [[Ostkirche]] als [[ökumenisches Konzil]].<br />
<br />
Innozenz III. gilt als einer der bedeutendsten [[Kirchenrecht]]ler des Mittelalters. Dementsprechend ließ er auf dem Konzil eine Fülle von Verfahrensregeln verabschieden. Sein Entwurf über die Finanzierung der römischen [[Dikasterium|Dikasterien]] wurde allerdings abgelehnt,<ref>Alberto Melloni: ''Die sieben „Papstkonzilien“ des Mittelalters.'' In: Giuseppe Alberigo (Hg.): ''Geschichte der Konzilien. Vom Nicaenum bis zum Vaticanum II.'' Wiesbaden 1998, S. 197–231, hier S. 215.</ref> die anderen Canones feierlich bestätigt. Diese wurden später von den [[Glossator]]en gegliedert, nummeriert und in verschiedene [[Corpus Iuris Canonici|Kirchenrechtssammlungen]] aufgenommen und fanden weiteste Rezeption in den europäischen Teilkirchen, u.&nbsp;a. auf [[Partikularkonzil|Provinzialsynoden]]. Als bedeutendster und wohl einer der frühesten Kommentatoren des Vierten Laterankonzils gilt [[Johannes Teutonicus Zemeke]].<br />
<br />
== Besuch ==<br />
Das Konzil ragte allein schon durch Anzahl und Einzugsbereich seiner Teilnehmer heraus. Bei der Ausschreibung des Konzils waren nicht nur alle Bischöfe und Äbte eingeladen worden – höchstens ein oder zwei Bischöfe sollten in jeder Kirchenprovinz verbleiben dürfen –, sondern auch die [[Domkapitel|Kirchen-]] und [[Ordenskapitel]], die Könige und Fürsten der christlichen Welt. Innozenz&nbsp;III. gelang es damit, im Bewusstsein der Öffentlichkeit an die Tradition der [[Ökumenisches Konzil#Konzilien der Alten Kirche|ökumenischen Konzile der Antike]] anzuknüpfen. Schon im Vorfeld waren die Teilnehmer ausdrücklich ersucht worden, Themenwünsche zu nennen.<ref>Raymonde Foreville: ''Lateran I–IV''. (= Geschichte der ökumenischen Konzilien, Band 6). Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1970, S. 294.</ref><br />
<br />
Anwesend waren 71 [[Patriarch]]en und [[Metropolit]]en, einschließlich der [[Lateinische Patriarchen des Ostens|Lateinischen Patriarchen]] von [[Lateinisches Patriarchat von Jerusalem|Jerusalem]] und [[Lateinisches Patriarchat von Konstantinopel|Konstantinopel]], 412 [[Bischof|Bischöfe]] sowie rund 900 [[Abt|Äbte]] und [[Prior]]es. Die Patriarchen von [[Lateinisches Patriarchat von Antiochien|Antiochien]] und [[Lateinischer Patriarch von Alexandria|Alexandrien]] waren durch Abgesandte vertreten, ebenso der [[Römisch-deutscher König|römisch-deutsche König]] und spätere [[Kaiser]] [[Friedrich II. (HRR)|Friedrich II.]], der Kaiser des [[Lateinisches Kaiserreich|lateinischen Kaiserreichs]] von Konstantinopel [[Heinrich (Lateinisches Kaiserreich)|Heinrich]] sowie die Könige von Frankreich, England, Aragon, Ungarn, Zypern und Jerusalem. Eine detaillierte Liste der Teilnehmer verzeichnet 71 Patriarchen und Metropoliten und 401 Bischöfe, jedoch nicht die Äbte und Prioren.<ref>Achille Luchaire: ''Un document retrouvé''. In: ''Le Journal des sçavans'', 1905 nouv. sér. A3, S. 557–568. [http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k54714k/f558.item Online bei gallica].</ref><br />
<br />
Obwohl gerade die [[Ostkirchen]] ausdrücklich nach einem allgemeinen Konzil verlangt hatten und auch eingeladen worden waren, blieben sie dem Konzil fern, da sich nach der Eroberung Konstantinopels im Zuge des [[Vierter Kreuzzug|Vierten Kreuzzuges]] 1204 die Beziehungen zwischen den genuin östlichen Kirchen und der römischen Kirche immer schwieriger gestalteten: „So stellten die Einsetzung eines lateinischen Patriarchen in Konstantinopel an die Stelle des griechischen Patriarchen und die Neuordnung im Aufbau der Zuständigkeitsbereiche in den Augen der Griechen das größte Hindernis für die Einigung dar; in den Augen der Lateiner war damit die Einigung bereits verwirklicht.“<ref>Raymonde Foreville: ''Lateran I–IV''. (= Geschichte der ökumenischen Konzilien, Band 6). Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1970, S. 304.</ref><br />
<br />
== Beschlüsse ==<br />
In den Beratungen, die in Generalkongregationen unter Vorsitz des Papstes in Form von Gerichtsverfahren abgehalten wurden, genossen sowohl Bischöfe als auch [[Akkreditierung (Diplomatie)|akkreditierte]] Laien das Recht auf freie Meinungsäußerung. Als der Streit um die Thronfolge im Reich zu Tumulten führte, erklärte Innozenz, „das Konzil sei bekanntermaßen dazu eingerichtet, daß der Schuldige wie der Unschuldige gehört werde, der Arme wie der Reiche, sogar der Teufel selbst, wenn er imstande wäre, zu bereuen.“<ref>Raymonde Foreville: ''Lateran I–IV''. (= Geschichte der ökumenischen Konzilien, Band 6). Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1970, S. 321.</ref> Vom Ablauf der Versammlungen sind allerdings kaum Einzelheiten überliefert, nur die Ergebnisse wurden feierlich verkündet. Indirekt lässt sich aber erschließen, dass Beschlüsse mit [[Zweidrittelmehrheit]] Gültigkeit erlangten und dass der Papst an das Votum der Mehrheit gebunden war.<ref>Raymonde Foreville: ''Lateran I–IV''. (= Geschichte der ökumenischen Konzilien, Band 6). Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1970, S. 319.</ref><br />
<br />
=== Dogmatik ===<br />
* Der 1. Canon referiert, [[Paraphrase (Sprache)|paraphrasiert]] und entfaltet das große [[Nicäno-Konstantinopolitanum|Glaubensbekenntnis von Nizäa und Konstantinopel]] unter Verwendung von Formulierungen des sogenannten [[Athanasisches Glaubensbekenntnis|Athanasischen Glaubensbekenntnisses]] und reagiert dabei auf seinerzeit umstrittene Punkte. So seien auch der [[Teufel]] und andere [[Dämon (Religion)|Dämonen]] ursprünglich gut geschaffen, dann aber aus sich selbst böse geworden. Der Canon betont weiterhin die [[Extra ecclesiam nulla salus|Heilsnotwendigkeit]] der einen Kirche, „in der Jesus Christus zugleich Priester und Opfergabe ist“, dessen Leib und Blut durch eine [[Transsubstantiation|wesensmäßige Verwandlung]] von Brot und Wein im [[Eucharistie|Sakrament des Abendmahls]] enthalten seien. Zustandebringen könne dieses Sakrament nur ein korrekt (''rite'') geweihter Priester, die [[Taufe]] sei möglich bei [[Kindertaufe|Kindern]] wie [[Erwachsenentaufe|Erwachsenen]], die [[Beichte|Buße]] sei wiederholbar und die ewige Seligkeit nicht nur für [[Keuschheit|enthaltsam]] lebende, sondern für alle Menschen durch den rechten Glauben, gute Werke und das Wohlgefallen Gottes zu erlangen. Ohne ausdrückliche Nennung richten sich viele dieser Erläuterungen gegen die [[Katharer]], die einen ursprünglichen [[Dualismus]] guter himmlischer und böser irdischer Mächte lehrten, das Abendmahl nicht als Sakrament ansahen und nur asexuell lebenden Anhängern die Möglichkeit zum Heil einräumten.<br />
*:Die Lehre der [[Transsubstantiation]] von Brot und Wein im Sakrament der Eucharistie ist heute noch relevant bis in die ökumenische Diskussion der römisch-katholischen Kirche.<br />
* Der 2. Canon verteidigt die [[Trinität]]slehre des [[Petrus Lombardus]] gegen den Vorwurf des [[Joachim von Fiore]] († 1202), Petrus habe neben die drei göttlichen Personen Vater, Sohn und Heiligen Geist deren gemeinsames Wesen als eine vierte Größe einführen wollen. Die Ausführungen dazu gehen auf die Möglichkeit und Begrenztheit [[Analogie (Philosophie)|analoger Rede]] von Gott ein. Dabei fällt die systematisch wichtige Aussage: „Zwischen Schöpfer und Geschöpf läßt sich keine so große Ähnlichkeit feststellen, dass zwischen ihnen nicht noch eine größere Unähnlichkeit festzustellen wäre.“ Der Canon verurteilt jeden, welcher der Lehre Joachims de Fiore in diesem speziellen Punkt anhängt, nimmt aber dessen Kloster in [[San Giovanni in Fiore|Fiore]] ausdrücklich davon aus, zumal auch Joachim selbst alle seine Schriften dem apostolischen Stuhl zur Approbation unterbreitet habe. In einem Nachsatz wird ohne weitere Erläuterung ein „perversissimum dogma“ des [[Amalrich von Bena]] († 1206) verdammt, das bis heute in der Forschung nicht eindeutig identifiziert ist.<br />
<br />
=== Häretikerverfolgung ===<br />
* Der 3. Canon [[Exkommunikation|exkommuniziert]] und [[Anathema|bannt]] alle [[Häresie|Häretiker]], die sich gegen die oben dargestellte Glaubenslehre stellen, und überantwortet sie der weltlichen Gerichtsbarkeit. Verdächtige werden mit dem Bann belegt und, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ihre Unschuld nachweisen, wie erwiesene Häretiker behandelt. Weltliche Mächte, die sich an der Verfolgung der Häresie nicht beteiligen, werden ihrerseits nach Mahnung exkommuniziert. Nach Ablauf eines Jahres werden ihre [[Vasallen]] und [[Lehnswesen|Lehnsnehmer]] von ihrem Treueid entbunden und der Papst gibt ihre Ländereien zur Besetzung durch kirchentreue Christen frei.<br />
*:Wer an den [[Albigenserkreuzzug|Kreuzzügen gegen Häretiker]] teilnimmt, genießt dieselben Privilegien wie ein [[Kreuzzug|Jerusalemfahrer]]. Wer hingegen den Häresien anhängt, wer sie verteidigt, in Schutz nimmt oder begünstigt, verfällt der Exkommunikation. Nach Ablauf eines Jahres verliert er seine Rechtsfähigkeit, wird von der Erbfolge ausgeschlossen, Richter verlieren ihre Jurisdiktionsgewalt, Kleriker ihre Ämter und [[Pfründe]]n sowie ihr Recht, die [[Sakrament]]e zu spenden.<br />
*:Ausdrücklich mit der Exkommunikation bedroht wird auch jeder, der als [[Laie (Religion)|Laie]] oder als nicht beauftragter Kleriker predigt. Mindestens jährlich sollen verdächtige Pfarreien begangen werden und dabei Personen, die sich vom üblichen Umgang mit den Gläubigen in Leben und Sitten getrennt halten, dem Bischof [[Denunziation|denunziert]] werden. Bischöfe, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden ihrerseits aus dem Amt entfernt. Dieses Verbot der Laienpredigt traf vor allem die wiederum nicht namentlich genannten [[Waldenser]].<br />
<br />
=== Kirchenverfassung ===<br />
* Der 4. Canon mahnt die [[Ostkirche|griechische Kirche]], die lateinische Kirche nicht zu verachten, ihre [[Taufe#Gültigkeit und wechselseitige Anerkennung|Taufe anzuerkennen]] und zum Gehorsam gegenüber der römischen Kirche zurückzukehren, damit es nur „eine Herde und einen Hirten“ gebe.<br />
* Der 5. Canon bestätigt die seit alters anerkannte [[Pentarchie (Frühchristentum)|Hierarchie der Patriarchatssitze]] in folgender Reihenfolge: [[Lateinische Kirche|Rom]]–[[Ökumenischer Patriarch von Konstantinopel|Konstantinopel]]–[[Koptische Kirche|Alexandria]]–[[Patriarchat von Antiochien|Antiochien]]–[[Patriarch von Jerusalem|Jerusalem]].<br />
:Erst nach ihrem Gehorsamseid gegenüber dem römischen Stuhl sollen die östlichen Patriarchen das Recht haben, ihren [[Suffragan]]en ihrerseits das [[Pallium]] zu gewähren und das Kreuzbanner vor sich hertragen zu lassen.<br />
* Der 6. Canon fordert [[Metropolit]]en auf, in ihren Territorien alljährlich in feierlicher Weise [[Partikularkonzil|Synoden]] abzuhalten. Schon in deren Vorfeld soll jeweils nach straf- und verbesserungswürdigen Zuständen geforscht werden.<br />
* Der 7. Canon mahnt die [[Prälat]]en, bei der Bestrafung und Verbesserung von Verfehlungen kein [[Gewohnheitsrecht]] und keine [[Rechtsbehelf|Appellation]] zuzulassen, außer gegen [[Formfehler]].<br />
* Der 8. Canon stellt Richtlinien auf für Anklage, Anzeige und Untersuchung von Verfehlungen von höheren und niederen Amtsträgern wie auch für die Verteidigung gegen unberechtigte Anklagen.<br />
* Der 9. Canon schreibt vor, an Orten mit gemischter Bevölkerung, die unterschiedlichen [[Rituskirche|Riten]] anhängt, geeignete Personen mit dem Gottesdienst für die jeweilige Volksgruppe zu beauftragen. An einem Ort darf es jedoch nur einen Bischof geben.<br />
* Der 10. Canon fordert, dass Bischöfe, die nicht selbst [[Predigt|predigen]] können, dazu geeignete Männer zu [[Koadjutor]]en bestellen und sie an [[Kathedralkirche|Kathedral-]] und Konventualkirchen einsetzen.<br />
* Der 11. Canon erinnert an die Forderung nach Einstellung von Lehrern für Kleriker und arme [[Scholar]]en an Bischofskirchen und anderen finanziell ausreichend ausgestatteten Kirchen. An Metropolitankirchen sollen auch [[Theologe]]n zur Priesterausbildung eingestellt werden.<br />
* Der 12. Canon fordert, alle drei Jahre in jedem Land ein allgemeines [[Ordenskapitel|Kapitel]] aller Ordensleute zu versammeln, die währenddessen in einem Kloster zusammen leben sollen und unter Beiziehung von zwei [[Zisterzienser]]n aktuelle Reformanliegen erörtern und durchführen. Sie sollen auch geeignete Personen mit der [[Visitation]] der [[Frauenkloster|Frauenklöster]] und der [[Regularkanoniker]] beauftragen.<br />
* Der 13. Canon verbietet die Stiftung neuer [[Ordensregel]]n; neuzugründende Klöster müssen bestehende Regeln annehmen. [[Mönch]]e dürfen nicht gleichzeitig mehreren Klöstern angehören, ein [[Abt]] nicht gleichzeitig mehreren Klöstern vorstehen.<br />
<br />
=== Moral der Kleriker ===<br />
* Der 14. Canon verschärft die Strafen für Verstöße von Klerikern gegen das Gebot der [[Keuschheit|Enthaltsamkeit]].<br />
* Der 15. Canon verbietet allen Klerikern die Teilnahme an [[Trinkgelage]]n und an der [[Jagd]], schon der Besitz von [[Jagdhund|Hunden]] und [[Beizjagd|Jagdvögeln]] wird ihnen untersagt.<br />
* Der 16. Canon verbietet Klerikern die Teilnahme an Handelsgeschäften und öffentlichen Aufführungen von [[Gaukler]]n und [[Schauspieler]]n, am [[Würfelspiel]] und an [[Lotterie]]n, und gibt detaillierte [[Kleidervorschrift]]en.<br />
* Der 17. Canon beklagt übertriebene Gastmähler selbst hoher [[Prälat]]en und bedroht deren Geringschätzung ihrer liturgischen Verpflichtungen, Unaufmerksamkeit und ungebührliche Störungen bei Gottesdiensten mit Strafe der [[Suspension (Kirchenrecht)|Suspendierung]].<br />
* Der 18. Canon untersagt Klerikern die Ausübung und Vollstreckung der [[Blutgerichtsbarkeit]] wie auch das Anraten dazu oder die Anwesenheit dabei. Kleriker dürfen weder [[Landsknecht]]e noch [[Armbrust|Schützen]] kommandieren noch [[Chirurgie]] treiben oder ihren Segen zu blutigen [[Gottesurteil]]en wie [[Wasserprobe (Recht)|Wasserproben]] oder [[Feuerprobe]]n geben. Frühere Verbote des [[Duell|Zweikampfs]] bleiben in Kraft.<br />
* Der 19. Canon verbietet Klerikern, ihren Hausrat in der Kirche abzustellen. Alle Ausstattung an [[Liturgisches Gerät|Gefäßen]] und [[Paramente|Tüchern]] muss strahlend sauber gehalten werden.<br />
* Der 20. Canon ordnet an, die [[Hostie|Eucharistie]] und [[Chrisam]] verriegelt aufzubewahren, um Missbrauch zu verhindern.<br />
<br />
=== Buße ===<br />
* Der 21. Canon gebietet Christen beiderlei Geschlechts ab dem Alter des [[Unrechtsbewusstsein]]s, wenigstens einmal im Jahr alle ihre Sünden dem [[Pfarrzwang|eigenen Priester]] zu beichten. Dieser ist bei Strafe lebenslanger schwerer Klosterhaft gehalten, das [[Beichtgeheimnis]] zu wahren.<br />
* Der 22. Canon verpflichtet [[Arzt|Ärzte]], ihre Patienten aufzufordern, zunächst für ihr [[Seelenheil]] zu sorgen, „da viele Krankheiten aus der Sünde herkommen“.<br />
<br />
=== Bischofswahlen ===<br />
* Der 23. Canon schreibt vor, dass Bischofskirchen und Regularkirchen nicht länger als drei Monate [[Vakanz|vakant]] bleiben sollen. Versäumt es ein [[Domkapitel|Kapitel]], innerhalb dieser Frist einen Nachfolger zu bestimmen, verliert es für dieses Mal das Wahlrecht.<br />
* Der 24. Canon erklärt nur [[Konklave#Wahlverfahren|drei Modi bei Bischofswahlen]] für zulässig: die Entscheidung durch [[Mehrheitswahl|Mehrheit]] (maior pars) oder Übergewicht (sanior pars) der Stimmen, die Übertragung der Entscheidung an ein bevollmächtigtes kleineres Gremium und die Entscheidung durch [[Akklamation#Akklamation im Judentum und im Christentum|spontane Übereinstimmung]]. Zu den weiteren Vorschriften gehört die Pflicht, das Wahlergebnis möglichst bald zu veröffentlichen.<br />
* Der 25. Canon erklärt Bischofswahlen durch [[Laie (Religion)|Laien]] für unzulässig.<br />
<br />
=== Zulassung zu kirchlichen Ämtern ===<br />
* Der 26. Canon verpflichtet die Bischöfe, Personen, die mit Aufgaben der [[Seelsorge]] betraut werden sollen, zu überprüfen, ob diese hinsichtlich ihrer [[Bildung]], ihrer Lebensweise und ihres [[kanonisches Alter|Alters]] qualifiziert sind.<br />
* Der 27. Canon verpflichtet die Bischöfe zu sorgfältiger Ausbildung ihrer Priester.<br />
* Der 28. Canon zwingt Kleriker, welche die Erlaubnis zum Rücktritt von ihrem Amt erlangt haben, tatsächlich zurückzutreten.<br />
* Der 29. Canon verbietet die Anhäufung von [[Pfründe]]n, wenn mehr als eine davon an eine Verpflichtung zur Seelsorge gebunden ist. An ein und derselben Kirche darf ein Kleriker auch ohne Seelsorgeverpflichtung nur eine einzige Pfründe genießen.<br />
* Der 30. Canon fordert die [[Partikularkonzil|Provinzialsynoden]] auf, nur geeignete und gebildete Personen als Klerikernachwuchs zuzulassen.<br />
* Der 31. Canon verbietet es, Söhne von Kanonikern, zumal nichteheliche, außerhalb von Klöstern an denselben Kirchen wie ihre Väter als Kanoniker anzunehmen.<br />
* Der 32. Canon verbietet [[Patronatsrecht|Pfarrpatronen]], die Seelsorgeverpflichtung durch [[Vikar]]e oder [[Altarist]]en wahrnehmen lassen und diese – wie oft geschieht – nur mit einem Sechzehntel des Zehnten zu entlohnen. Allein wer an einer höherrangigen Kirche Gottesdienst halten muss, darf sich vertreten lassen, muss aber seinem Vertreter einen zum [[Lebensstandard|Lebensunterhalt]] ausreichenden Anteil gewähren.<br />
<br />
=== Missbrauch von Visitationsgeldern ===<br />
* Der 33. Canon gebietet, Aufwartungsgelder (''procurationes''), die [[Visitation|visitierenden]] Bischöfen, Archidiakonen und päpstlichen Gesandten gezahlt werden, nur bei wirklich durchgeführten Visitationen und in bescheidenem Umfang zu erheben und dabei auf möglichst viele Kirchen zu verteilen, um die Belastung gering zu halten.<br />
* Der 34. Canon verbietet Prälaten, aus Gewinnsucht unter dem Vorwand der Aufbringung dieser ''procurationes'' mehr Geld von ihren Untergebenen einzutreiben, als sie dann bezahlen.<br />
<br />
=== Kirchliches Verfahrensrecht ===<br />
* Der 35. Canon verbietet es Beklagten, sich bei einem anderen Richter Recht zu holen. [[Rechtsbehelf|Appellation]] ist erst nach einem Urteil möglich, wobei dem Richter ein vernünftiger Appellationsgrund genannt werden muss. Dieser wird dann durch das höhere Gericht geprüft und der Streit entweder kostenpflichtig zurückverwiesen oder zur höheren Instanz zugelassen.<br />
* Der 36. Canon richtet sich gegen das Verschleppen von Prozessen und stellt sicher, dass auch bei Appellation gegen [[Verfügung]]en und gerichtliche [[Zwangsmittel]] das eigentliche Verfahren weiterlaufen kann.<br />
* Der 37. Canon verbietet den Missbrauch apostolischer Schreiben zur Ladung vor ein über zwei Tagereisen entferntes Gericht, was einer Partei, die im Recht ist, durch den hohen Kostenaufwand unmöglich machen kann, ihr Recht zu erlangen. Außerdem verbietet der Canon die gewerbsmäßige Anforderung solcher Schreiben ohne Mandat einer Partei, mit dem Zweck, potentielle Beklagte sich freikaufen zu lassen, oder potentiellen Klägern Mittel anzubieten, ihre Gegner zu belästigen.<br />
* Der 38. Canon gebietet, alle Prozesse vor kirchlichen Gerichten zu [[protokoll]]ieren.<br />
* Der 39. Canon stellt fest, dass geraubtes Gut nicht nur von dem Räuber zurückverlangt werden kann, sondern auch von demjenigen, an den das geraubte Gut weitergegeben wurde.<br />
* Der 40. Canon erklärt, dass einer Partei gerichtlich zugesprochene Güter, die die Gegenpartei jedoch nicht freigibt, nach einem Jahr nicht [[Ersitzung|in deren Besitz übergehen]]. Der Canon erklärt weiterhin, dass Laien in geistlichen Dingen nicht als Richter angerufen werden dürfen.<br />
* Der 41. Canon erklärt jede [[Kanonisches Recht|kanonische]] wie [[Bürgerliches Recht|zivile]] Verordnung für ungültig, deren Befolgung mit einer [[Todsünde]] einhergehen würde; im Speziellen ist keine Ersitzung gültig, wenn jemandem bewusst war, dass er über fremdes Gut verfügt.<br />
<br />
=== Abgrenzung von weltlicher Rechtsprechung ===<br />
* Der 42. Canon verbietet Klerikern, zum Nachteil weltlicher Gerichte in deren [[Zuständigkeit]] einzugreifen.<br />
* Der 43. Canon verbietet Laien, von Klerikern, auf die sie keinen weltlichen Zugriff haben, einen [[Treueid]] zu verlangen.<br />
* Der 44. Canon verbietet die Entfremdung von Kirchengut unter dem Druck weltlicher Gesetzgebung ohne Zustimmung der Kirche.<br />
* Der 45. Canon erklärt, dass das [[Patronatsrecht]] dessen erlischt, der einen Kleriker tötet oder verstümmelt oder dies veranlasst; ebenso verlieren [[Vogt|Vögte]] ihre Vogtei, [[Lehnsmann|Lehnsnehmer]] ihr Lehen, [[Vicedominus|Vicedomini]] ihr Vitztumamt, Pfründner ihre [[Pfründe]]. Ihre Erben sollen bis in die vierte Generation vom Klerikerstand ausgeschlossen bleiben.<br />
* Der 46. Canon stellt Kleriker von städtischen Abgaben und Steuern frei. Bischöfe, die aus freien Stücken kirchliche Mittel für den [[Gemeinwohl|gemeinen Nutzen]] zur Verfügung stellen wollen, dürfen dies nur mit päpstlicher Zustimmung tun.<br />
<br />
=== Exkommunikation ===<br />
* Der 47. Canon gebietet, die [[Exkommunikation]] nur nach vorhergehender Mahnung und vor Zeugen zu verhängen. Nach erfolgloser demütiger Bitte, eine unrechtmäßig verhängte Exkommunikation zurückzuziehen, kann [[Rechtsweg|höheren Orts]] Klage eingelegt werden. Sowohl ungerechte Verhängung wie ungerechtfertigter Protest gegen eine rechtmäßige Exkommunikation ziehen die Verpflichtung zur Leistung von [[Schadenersatz]] nach sich.<br />
* Der 48. Canon regelt [[Ablehnungsgesuch|Befangenheitsanträge]] gegen Richter, die eine Exkommunikation aussprechen, und richtet sich gegen den Missbrauch dieses [[Rechtsmittel]]s.<br />
* Der 49. Canon bedroht jeden, der aus Habgier eine Exkommunikation ausspricht oder aufhebt – vor allem in Gegenden, in denen bei der [[Absolution]] eine Gebühr fällig wird –, mit Strafe der Rückzahlung der erpressten Summe in doppelter Höhe.<br />
<br />
=== Eheregelungen ===<br />
* Der 50. Canon lockert gewisse [[Ehehindernis]]se bei entfernterer [[Verschwägerung]] sowie zwischen Nachkommen aus einer zweiten Ehe mit [[Blutsverwandtschaft|Blutsverwandten]] des ersten Mannes. Blutsverwandtschaft gilt nunmehr nur noch bis zum vierten Grad als Ehehindernis.<br />
* Der 51. Canon verbietet geheime Eheschließungen und verlangt ein öffentliches [[Aufgebot (Eherecht)|Aufgebot]].<br />
* Der 52. Canon regelt die Zulässigkeit von [[Zeuge]]n beim Nachweis des [[Verwandtschaftsgrad]]es.<br />
<br />
=== Kirchenzehnt ===<br />
* Der 53. Canon verbietet, [[zehnt]]pflichtige Güter zum Zwecke der Hinterziehung des Zehnten an Angehörige anderer [[Rituskirche]]n zu verleihen, für die keine Zehntpflicht gilt.<br />
* Der 54. Canon gebietet, vor allen anderen weltlichen Steuern und Abgaben zunächst der Kirche den Zehnten zu entrichten.<br />
* Der 55. Canon gebietet Klöstern, von erkauften, gestifteten oder geschenkten Ländereien weiterhin den Zehnten an diejenigen Kirchen zu zahlen, die zuvor ein Anrecht auf den Zehnten hatten. Ein gütlicher Interessensausgleich wird angeregt.<br />
<br />
=== Privilegien und Geschäftsfähigkeit von Ordensleuten ===<br />
* Der 56. Canon definiert den Auslegungsspielraum päpstlicher [[Privileg]]ien für Ordensangehörige, trotz [[Interdikt (Kirchenrecht)|Interdikts]] ihrer Kirchen ein kirchliches Begräbnis zu erhalten sowie in gebannten Städten, Burgen oder Dörfern einmalig Gottesdienst zu feiern.<br />
* Der 57. Canon weitet letzteres Privileg auf Bischöfe aus und erlaubt ihnen, unter Ausschluss von ausdrücklich gebannten Personen bei verschlossenen Türen mit leiser Stimme ohne Glockenläuten Gottesdienste zu feiern.<br />
* Der 59. Canon verbietet es Ordensangehörigen, ohne Billigung ihres [[Abt]]s und der Mehrheit des [[Konvent (Kloster)|Konvents]] [[Bürgschaft]]en zu leisten oder Geld aufzunehmen, und spricht andernfalls den Konvent von der [[Haftung (Recht)|Haftung]] los.<br />
<br />
=== Bischöfliche Kompetenzen ===<br />
* Der 60. Canon verbietet Äbten, sich bischöfliche Kompetenzen wie [[Ehegerichtsbarkeit]], Regelungen im Bußwesen und Erteilung von [[Ablass|Ablässen]] anzumaßen.<br />
* Der 61. Canon schärft das Verbot ein, Kirchen und Zehnten ohne bischöfliche Genehmigung durch [[Laie (Religion)|Laien]] übertragen zu lassen und [[Exkommunikation|Exkommunizierte]] und [[Bann (Recht)|Gebannte]] zum Gottesdienst zuzulassen.<br />
<br />
=== Diverse Missbräuche ===<br />
* Der 62. Canon wendet sich gegen Missbräuche im [[Reliquie]]nwesen, beim [[Almosen]]sammeln und bei der Erteilung von [[Ablass|Ablässen]]. Heiligenreliquien dürfen nicht mehr ohne [[Reliquiar]] gezeigt und zum Verkauf angeboten werden, neu gefundene Reliquien nicht ohne päpstliche Approbation verehrt werden. Almosensammler werden auf einen bescheidenen Lebenswandel verpflichtet und müssen sich in ihrer Verkündigung auf den Inhalt ihres [[Konzession]]sschreibens beschränken, für das ein Formular angegeben wird. Bischöfe dürfen Ablässe nicht über ein Jahr ausdehnen. Sie dürfen auch nicht zulassen, „dass die Gläubigen mit phantastischen Geschichten oder gefälschten Dokumenten getäuscht werden, wie es an sehr vielen Orten aus Gewinnsucht zu geschehen pflegt“.<br />
<br />
=== Simonie ===<br />
* Der 63. Canon verbietet sowohl die [[Simonie|Forderung als die Zahlung von Geld]] für [[Bischofsweihe]]n, [[Abt#Abtsbenediktion |Abtsbenediktionen]] und [[Ordination]] von Klerikern und verurteilt die Rechtfertigung dieses Missbrauchs als [[Gewohnheitsrecht|alte Gewohnheit]].<br />
* Der 64. Canon belegt Ordensfrauen mit lebenslanger schwerer Buße, die Schwestern gegen Geld in ihren Konvent aufnehmen. Dasselbe soll für Mönche und [[Regularkanoniker]] gelten.<br />
* Der 65. Canon verbietet den Bischöfen die Erhebung unrechtmäßiger Geldforderungen gegenüber Pfarrern beim Antritt einer neuen [[Pfarrei]], gegenüber [[Ritter]]n oder Klerikern beim Eintritt in Klöster und für ihr Begräbnis in einem Kloster oder einer Kirche.<br />
* Der 66. Canon verbietet alle Geldforderungen für Begräbnisse, Trauungen und die Spendung anderer [[Sakrament]]e.<br />
<br />
=== Juden ===<br />
* Der 67. Canon verbietet Juden „schweren und unmäßigen Wucher, […] mit dem sie das Vermögen von Christen in kurzer Zeit erschöpfen“.<br />
* Der 68. Canon gebietet Juden (und Muslimen), sich abweichend zu kleiden, damit christliche und jüdische (und muslimische) Männer und Frauen „sich nicht irrtümlich miteinander einlassen“. An [[Gründonnerstag]] und [[Karfreitag]] dürfen sie sich nicht in der Öffentlichkeit zeigen.<br />
* Der 69. Canon verbietet die Übertragung öffentlicher Ämter an Juden (und [[Heidentum|Heiden]]), wodurch diesen Machtbefugnisse über Christen gegeben würden.<br />
* Der 70. Canon untersagt getauften Juden das Verharren in ihren religiösen Bräuchen.<br />
<br />
=== Aufruf zum Kreuzzug ===<br />
* Der 71. Canon ruft zum Kreuzzug ([[Kreuzzug von Damiette]]) in das [[Heiliges Land|Heilige Land]] auf, der am 1.&nbsp;Juni 1217 von [[Brindisi]] bzw. [[Messina]] aus starten soll. Priester und andere Kleriker im christlichen Heer sollen nachdrücklich zu gottesfürchtigem Verhalten, zu Mäßigung und Eintracht mahnen und auch unterwegs für drei Jahre ihre Einkünfte erhalten. Prälaten sollen säumige Gläubige, die sich zur Teilnahme am Kreuzzug verpflichtet haben, zur Umsetzung mahnen und notfalls mit Exkommunikation und Interdikt ihrer Länder bedrohen.<br />
:Der Papst kündigt an, für die Kreuzfahrer 30.000 [[Pfund (Währung)|Pfund]] aus dem eigenen Etat zur Verfügung zu stellen und die Kosten der Überfahrt ab Rom zu tragen, außerdem 3.000 [[Mark (Gewicht)|Mark]] Silber aus Spenden bereitzustellen. Kleriker sollen in den kommenden drei Jahren 5 % ihrer Einkünfte zur Unterstützung des Kreuzzuges abführen, der Papst selbst und die Kardinäle 10 % ihrer Einkünfte. Kreuzfahrer, die Kredite aufgenommen haben, werden von ihrem Eid zur Zahlung des [[Zins|Wuchers]] losgesprochen, ihren Gläubigern wird die Rückerstattung der Zinsen auferlegt. Juden sollen durch die weltliche Macht zum Erlass der Zinsen gezwungen werden und bis dahin von der Gemeinschaft mit Christen gebannt sein. Für die Tilgung der eigentlichen Schuld sollen den Kreuzfahrern vergünstigte Bedingungen gewährt werden.<br />
:In der Heimat gilt ein dreijähriges [[Turnier]]verbot und ein mindestens vierjähriger [[Gottesfrieden|allgemeiner Frieden]] in der gesamten christlichen Welt. Weiterhin wird ein vierjähriges Schiffs-, Waffen- und Technologie[[embargo]] gegen die [[Sarazenen]] verhängt.<br />
:Bei aufrichtiger Reue und mündlichem Bekenntnis wird nicht nur allen, die sich persönlich auf den Kriegszug begeben, Vergebung ihrer Sünden zugesagt, sondern auch allen, die Kämpfer ausstatten, die Schiffe bereitstellen oder bauen lassen.<br />
<br />
Neben den formellen [[Kanon (Kirchenrecht)|Canones]] wurden auch Beschlüsse zu Gegenständen gefasst, die heute als weltlich oder rein politisch angesehen würden, damals aber als durchaus relevant für ein Konzil galten. In der letzten Sitzung am 30.&nbsp;November verkündete der Papst das Urteil des Konzils über die Thronstreitigkeiten im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]]: [[Friedrich II. (HRR)|Friedrich II.]] wurde anerkannt, [[Otto IV. (HRR)|Otto von Braunschweig]] abgewiesen. Die englischen Barone, die sich gegen den König [[Johann Ohneland]] aufgelehnt hatten, wurden mit dem [[Anathema|Anathem]] belegt. Graf [[Raimund VI. (Toulouse)|Raimund von Toulouse]] wurde als Unterstützer der Katharer seines Amtes enthoben, seine Grafschaft ging an [[Simon de Montfort, 5. Earl of Leicester|Simon von Montfort]], den schärfsten Verfolger der [[Katharer]], über.<br />
<br />
== Siehe auch ==<br />
* {{WikipediaDE|Viertes Laterankonzil}}<br />
* {{WikipediaDE|Laterankonzil}}<br />
* {{WikipediaDE|Lateran}}<br />
<br />
== Literatur ==<br />
* ''Conciliorum Oecumenicorum Decreta'', curantibus Giuseppe Alberigo et aliis. 3. Auflage. Bologna 1973, S. 227–271.<br />
* Edition der Konzilsbeschlüsse lateinisch/deutsch in: Josef Wohlmuth (Hrsg.): ''Dekrete der ökumenischen Konzilien.'' Band 2: ''Konzilien des Mittelalters.'' Paderborn u. a. 2000, S. 227–271.<br />
* Giuseppe Alberigo, A. Duval (Hrsg.): ''Les Conciles œcuméniques''. 2 Bände: ''L’Histoire'' und ''Les Décrets.'' (= ''Collection Le magistère de l’Église''). Editions de Cerf, Paris 1994, ISBN 2-204-04446-6 und ISBN 2-204-05011-3.<br />
* Raymonde Foreville: ''Lateran I–IV.'' (= ''Geschichte der ökumenischen Konzilien.'' Band 6). Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1970 (Übersetzung des französischen Originals, Paris 1965)<br />
* Nicola Ciola - Antionio Sabetta - Pierluigi Sguazzardo (edd.): ''Il concilio lateranense a 800 anni della sua celebrazione''. Lateran Univ. Press, Città del Vaticano 2016.<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
* [http://www.fordham.edu/halsall/basis/lateran4.html Text der Beschlüsse des Konzils] (englisch)<br />
* [http://www.intratext.com/Catalogo/Autori/AUT108.HTM Text der Beschlüsse des Konzils, Intratext] (englisch/italienisch)<br />
* [http://www.internetsv.info/Lateranense4.html Lateinischer Text] nach ''Conciliorum Oecumenicorum Decreta'', curantibus J. Alberigo, J. A. Dossetti, P. P. Joannou, Claudio Leonardi, P. Prodi, consultante Hubert Jedin, 1973, 230–271.<br />
* [http://catho.org/9.php?d=bxw#bo5 Lateinischer Text (Auszüge)] aus dem ''Enchiridion Symbolorum'' von Denzinger-Schönmetzer 1854ff.<br />
<br />
== Einzelanchweise ==<br />
<references /><br />
<br />
{{Navigationsleiste ökumenische Konzilien}}<br />
<br />
{{Normdaten|TYP=v|GND=4166870-4}}<br />
<br />
[[Kategorie:Konzil|Lateran 4]]<br />
[[Kategorie:Laterankonzol|Lateran 4]]<br />
<br />
{{Wikipedia}}</div>imported>Joachim Stiller