Rationalismus und Demokratie: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Rationalismus''' ({{laS|''ratio''}} „[[Rechnung]], [[Berechnung]], Erwägung, [[Vernunft]]“) bezeichnet [[Philosophie|philosophische]] Strömungen und Projekte, die rationales [[Denken]] beim Erwerb und bei der Begründung von Wissen für vorrangig oder sogar für allein hinreichend halten. Damit verbunden ist eine Abwertung anderer [[Erkenntnis]]­quellen, etwa Sinneserfahrung ([[Empirie]]) oder religiöser [[Offenbarung]] und Überlieferung. Positionen, die der auf sich gestellten menschlichen Vernunft nur für begrenzte Gegenstandsbereiche oder gar kein objektives Wissen zutrauen, wie etwa die Spielarten des [[Irrationalismus]] und der „Vernunftskepsis“, die auch einigen Vertretern der [[Postmoderne]] zugeschrieben werden, gelten daher als „anti-rationalistisch“.
[[Datei:Election MG 3455.JPG|miniatur|230px|Die [[Wikipedia:Wahl|Wahl]] bzw. [[Wikipedia:Abstimmung|Abstimmung]] – der zentrale Prozess einer Demokratie]]
[[Datei:Volksbegehren 0873.jpg|miniatur|230px|Anstehen für das [[Wikipedia:Volksbegehren (Deutschland)|Volksbegehren]] gegen [[Wikipedia:Studiengebühren in Deutschland|Studiengebühren]] in München (2013)]]
'''Demokratie''' ({{ELSalt|Δημοκρατία}}, von {{lang|el|δῆμος}} [''[[Wikipedia:Demos|dēmos]]''], „[[Volk]], und {{lang|el|κρατία}} [''kratía''], [[Herrschaft]]“, vgl. [[Wikipedia:-kratie|-kratie]]; wörtlich: „Herrschaft des Volkes“) ist ein [[politisches System]], bei dem das Volk eine wesentliche mitbestimmende Funktion einnimmt. Typische Merkmale einer Demokratie sind [[Wikipedia:freie Wahl|freie Wahl]]en, das [[Wikipedia:Mehrheit|Mehrheit]]sprinzip, die Respektierung politischer [[Wikipedia:Opposition (Politik)|Opposition]], [[Wikipedia:Verfassungsmäßige Ordnung|Verfassungsmäßigkeit]] und Schutz der [[Wikipedia:Grundrecht|Grundrecht]]e (bzw. nur den [[Wikipedia:Staatsbürger|Staatsbürger]]n vorbehaltenen [[Wikipedia:Bürgerrecht|Bürgerrecht]]en).


In der Philosophiegeschichte wird „Rationalismus“ im engeren Sinne meist als Etikett für Denker wie [[Descartes]], [[Spinoza]] oder [[Leibniz]] verwendet, um sie den Vertretern des (britischen) [[Empirismus]] (u.&nbsp;a. [[Thomas Hobbes]], [[John Locke]] und [[David Hume]], gelegentlich sogar [[George Berkeley]]) gegenüberzustellen; diese Etikettierungen sind zwar traditionell üblich, werden inzwischen aber von zahlreichen Philosophiehistorikern in Frage gestellt.<ref>Vgl. z.&nbsp;B. Louis E. Loeb: ''From Descartes to Hume'', Continental Metaphysics and the Development of Modern Philosophy, Cornell University Press, Ithaca, New York 1981; Anthony Kenny (Hrsg.): ''Rationalism, Empiricism and Idealism'', Oxford University Press, Oxford 1986; Peter J. Markie: Art. ''Rationalism'', in: Routledge Encyclopedia of Philosophy, §&nbsp;1.</ref>
== Demokratie und soziale Dreigliederung ==


In anderen Kontexten der Philosophie wird „Rationalismus“ auch systematisch, ohne zwingend historische Bezüge gebraucht: in der [[Epistemologie]] für Positionen, für die Wissen aus reiner Vernunft möglich ist (ein Vertreter dieser Position ist etwa [[Laurence BonJour]]); oder in der [[Metaethik]] für Positionen, die für moralisches Handeln verlangen, dass es nach rationalen Strukturen rekonstruierbar ist und dass ein moralisches Urteil von den Normen für moralische Begründungen abhängt. Abweichende Bedeutung nimmt der Begriff Rationalismus auch in der [[Religionsphilosophie]] ein (s. den Abschnitt zur Verwendung in [[#Rationalismus in Religionsphilosophie und Theologie|Religionsphilosophie und Theologie]]).
Demokratische Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip bilden die Grundlage des [[Staat]]slebens; untauglich sind sie hingegen zur Gestaltung der [[Wirtschaft]] und des [[Freies Geistesleben|freien Geisteslebens]].


== Begriffsverwendung ==
<div style="margin-left:20px">
=== Rationalismus als frühneuzeitliche Strömung ===
"In bezug auf das geistige Leben und das wirtschaftliche Leben
Bereits in dem frühsten Begriffsbeleg von 1539 ist der Rationalist jemand, „der dem reinen Denken größere Bedeutung für die Erkenntnis beimißt als der Erfahrung“.<ref>G. Gawlick: „Rationalismus I“, in: ''Historisches Wörterbuch der Philosophie'', HWPh Bd. 8 S. 30301 bzw. HWPh Bd. 8, 1992, S. 44, mit Bezug auf A. Hatzfeld/A. Darmesteter: ''Dict. de la langue franç.'', Paris 1890–93 s.v.</ref> Der frühneuzeitliche Rationalismus vertritt die Ansicht, dass der Verstand die objektive Struktur der [[Realität|Wirklichkeit]] erkennen kann, sowohl auf physikalischem, [[Metaphysik|metaphysischem]] als auch moralischem Gebiet und dass dabei auf ein Wissen vor jeder Sinneserfahrung (Wissen [[a priori]]) zurückgegriffen wird. In seinen Argumentationsformen folgt er den Beweisverfahren der klassischen Geometrie ([[more geometrico]]). Der frühneuzeitliche Rationalismus führt dabei verschiedene [[Scholastik|scholastische]] Positionen fort. Historisch lässt man den Rationalismus üblicherweise mit [[René Descartes]] beginnen und kennzeichnet [[Gottfried Wilhelm Leibniz]] und dessen Rezipienten als Hauptvertreter ([[Georg Friedrich Meier (Philosoph)|Georg Friedrich Meier]], [[Alexander Gottlieb Baumgarten]], [[Christian Wolff (Philosoph)|Christian Wolff]] u.&nbsp;a.).
sind Majoritätsbeschlüsse ein Unding; da muß alles aus Sach- und
Fachtüchtigkeit heraus sich entwickeln, Majoritätsbeschlüsse,
eigentliche Demokratie ist nur möglich für diejenigen Angelegenheiten,
in denen jeder Mensch kompetent ist. Es ist ein weites Feld
von politisch-rechtlichen Angelegenheiten, die dann übrig bleiben
zwischen einem freien Geistesleben und dem auf das Assoziations-
Prinzip gestellten Wirtschaftsleben. Es sind alle diejenigen Angelegenheiten,
in denen jeder mündig gewordene Mensch dem anderen
als ein gleicher im parlamentarischen Leben gegenübersteht, wo alle
die Fragen entschieden werden, die dann schon von selbst übrig
bleiben aus dem Wirtschaftsleben, aus dem Geistesleben." {{Lit|{{G|297a|69}}}}
</div>


Einen zeitgenössischen Gegenbegriff stellte der „[[Empirismus]]“ dar, womit die Auffassung gemeint ist, dass alle Erkenntnis primär auf [[Sinn (Wahrnehmung)|sinnlicher]] Wahrnehmung beruhe und es kein Wissen a priori gebe (''tabula rasa''). Die nachträgliche Gegenüberstellung von Rationalismus und Empirismus entstammt aber erst der Zeit Ende des 18.&nbsp;Jahrhunderts. Vertretern beider Positionen war gemeinsam, dass sie die [[Offenbarung]] als Quelle von Weltwissen für überflüssig hielten oder sogar ablehnten. Der Gegensatz zwischen Rationalismus und Empirismus wird klassisch wie folgt beschrieben: Ein Rationalist legt seiner philosophischen Welterklärung vor allem deduktive Schlussfolgerungen zu Grunde, während ein Empirist nur [[Hypothese]]n akzeptiert, die sich induktiv durch nachvollziehbare Beobachtungen bestätigen lassen.
== Grundlagen ==
Es ist aber nicht pauschal so, dass als Rationalisten bezeichnete Autoren die sinnliche Erfahrung als Erkenntnisquelle generell ablehnen würden – und Empiristen die Vernunft. Tatsächlich sind in den Texten rationalistischer Philosophen immer auch empiristische Elemente zu finden und umgekehrt.
Das Wort „Demokratie“ ist im [[Wikipedia:Antikes Griechenland|antiken Griechenland]] entstanden und bedeutete dort die direkte Volksherrschaft. Der Begriff „Volk“ wurde in jener Zeit sehr eng gefasst, da mit diesem nur einer äußerst begrenzten Gruppe von [[Wikipedia:Bürger|Bürger]]n [[Wikipedia:politische Partizipation|politische Partizipation]]srechte eingeräumt wurden. So konnten in einer griechischen [[Wikipedia:Polis|Polis]] nur freie Männer an [[Wikipedia:Volksversammlung|Volksversammlung]]en teilnehmen. Die Entartung des Grundgedankens der Demokratie wurde [[Wikipedia:Ochlokratie|Ochlokratie]] („Herrschaft des [[Wikipedia:Pöbel|Pöbel]]s“) genannt. In der heutigen Zeit sind die meisten Demokratien zugleich [[Wikipedia:Republik|Republik]]en, was der antiken Verwendung des Wortes entspricht.


=== Rationalismus in Religionsphilosophie und Theologie ===
Die Demokratie ist in den meisten demokratischen Ländern formell ein tragendes [[Wikipedia:Verfassung|Verfassung]]sprinzip, so in Deutschland durch den ([[Wikipedia:Artikel 20 GG|Art. 20 Abs. 1 GG]]), Österreich (Artikel&nbsp;1 [[Wikipedia:Bundes-Verfassungsgesetz|B-VG]]) und der Schweiz ([[Wikipedia:Präambel|Präambel]] der [[Wikipedia:Bundesverfassung (Schweiz)|schweizerischen Bundesverfassung]]). Dies ist auch in vielen Staaten der Fall, deren demokratischer Charakter umstritten ist, wie beispielsweise im vorrevolutionären Libyen durch ''[[Wikipedia:das Grüne Buch|das Grüne Buch]]'' (dort: „Die Lösung des Demokratie-Problems“, 1975).
Im Kontext von Religionsphilosophie und Theologie bezeichnet „[[Theologischer Rationalismus|Rationalismus]]“ Positionen, die der menschlichen Vernunft ein Wissen vom Göttlichen zutrauen und die eine philosophische Theologie, ohne die Voraussetzung einer [[Offenbarung]] oder Gnade, für zulässig und durchführbar halten. Ein alternativer Name für diese Positionen ist auch „[[Intellektualismus]]“. Eine solche Position ist eng mit bestimmten theologischen Inhalten verbunden, die als Folge oder als Voraussetzung des rationalen Zugangs gelten können, z.&nbsp;B, dass göttliches Wollen und Handeln logischen und metaphysischen Regeln folgt und aus Gründen geschieht. Dazu tritt üblicherweise die Annahme stabiler und erkennbarer [[Ontologie|ontologischer]] Strukturen und [[Moral|moralischer]] Prinzipien und Kriterien, denen sich der Göttliche Wille fügt oder die ihm entsprechen, was dazu führen kann, dass Gott von einigen Vertretern mit einer Art höchster Vernunft identifiziert wird. Die Gegenpositionen vertreten demgegenüber, dass das göttliche Wollen und Handeln völlig willkürlich erfolgt ([[Voluntarismus]]), oder dass die einzelnen Zeitmomente je momentan von Gott verursacht werden und nur scheinbar einen Ablauf von Ereignissen darstellen ([[Okkasionalismus]]). Beide Gegenpositionen wollen damit erreichen, dass der göttliche Wille an keine logischen oder sonstige Prinzipien gebundenen ist und somit rational unverständlich bleiben muss. Sowohl in der [[Mu'tazila|islamischen Theologie]] wie der christlichen [[Scholastik]] und der [[Rationale Theologie|rationalen Theologie]] der [[Zeitalter der Aufklärung|Aufklärungsepoche]] werden derartige Kontroversen debattiert.


In etwas abweichender und eher selten gewordener Verwendung kann „Rationalismus“ in der Theologie oder Theologiegeschichte auch meinen, dass z.&nbsp;B. Aspekte der Personalität des Göttlichen, die sich (tatsächlich oder vermeintlich) nicht mit starken Ansprüchen einer Rationalisierbarkeit vereinbaren lassen, für verzichtbar gehalten werden. Umgekehrt wird dann z.&nbsp;B. von „Voluntarismus“ gesprochen, wenn das Göttliche durchaus als Person mit Willen, Ausübung von Handlungen usw. beschrieben bzw. konzipiert wird.
Moderne [[Wikipedia:Monarchie|Monarchie]]n sind dem Demokratiebegriff in vielerlei Hinsicht vereinbar geworden – so haben sich neue Staatsformen, wie die [[Wikipedia:parlamentarische Monarchie|parlamentarische Monarchie]] herausgebildet, die ebenfalls entscheidende Elemente einer Demokratie in sich vereinen.


== Ideengeschichte ==
== Demokratietheorien ==
=== 16.–17. Jahrhundert ===
{{Hauptartikel|Demokratietheorie}}
Der Rationalismus knüpft in vielem an die Begrifflichkeit und Methode der lateinischen [[Scholastik]] an, beansprucht für sich aber, ein selbständiger Neuansatz zu sein. Dem ging ein sich vor allem im [[Frankreich]] des frühen 17. Jahrhunderts ausbreitender Unmut über die angebliche „unfruchtbare Spitzfindigkeiten“ scholastischer Debatten voraus; dieser Unmut ist auch auf einen allgemeinen Wunsch nach Beendigung der konfessionellen [[Religionskrieg|Konflikte]] zurückzuführen. Die mit metaphysischen Argumenten bestrittenen theologischen Debatten würden, so ein damals häufig vorgebrachter Vorwurf, lediglich dem moralischen [[Skeptizismus]] den Weg bereiten. Demgegenüber versuchte der Rationalismus, methodisch strikt nachvollziehbar zu argumentieren und in der Begründung auf die Interpretation von Autoritäten zu verzichten. Dabei erfolgte eine Verschiebung der thematischen Aufmerksamkeit von der religiösen [[Eschatologie|Heilslehre]] hin zur technischen Naturbeherrschung, wie es [[Francis Bacon]] vorgeschlagen hatte. Der [[Erkenntnistheorie|erkenntnistheoretische]] Rationalismus fand auch in anderen Bereichen der Philosophie Anwendung, etwa der Ethik und der Rechtsphilosophie. So wurde die Meinung vertreten, dass sich die elementaren Grundsätze menschlicher [[Moral]] und des [[Naturrecht]]s aus reiner Vernunft ergäben (siehe [[Samuel von Pufendorf]], [[Thomas Hobbes]], [[Baruch de Spinoza]] im weiteren Sinne auch [[Immanuel Kant]], [[G. W. F. Hegel]] u.&nbsp;a.). In der [[Religionsphilosophie]] folgte zunächst der [[Deismus]] rationalistischen Ansätzen, wenn er fundamentale religiöse Prinzipien postuliert, die erkennbar sind. Das lässt eine historische Offenbarung überflüssig erscheinen und führte zum [[Theologischer Rationalismus|theologischen Rationalismus]].


Als Begründer des klassischen Rationalismus (auch als „[[Intellektualismus]]“ bezeichnet) gilt [[René Descartes]], der dabei wichtige Anregungen von [[Marin Mersenne]] erhielt. Descartes beginnt eine Reformation von [[Wissenschaft]] und [[Philosophie]] nach dem Vorbild der [[More geometrico|Geometrie]]. Dabei dient ihm der axiomatische Aufbau von [[Euklids Elemente]]n als Muster. Demnach lassen sich universelle Grundsätze mit Hilfe des Verstandes aus Grundbegriffen erschließen. Alle übrigen Fragen der Philosophie und [[Naturwissenschaft]]en können durch [[Deduktion]] von [[Theorem]]en aus diesen Grundsätzen und deren Anwendung auf spezifische Probleme ([[Korollar]]e) beantwortet werden. Descartes behauptete, dass solche Grundsätze mit Hilfe der Sinneswahrnehmung nicht erschlossen werden könnten. Die sinnliche Wahrnehmung wurde als eine vom Verstand unterschiedene Quelle der Wahrnehmung betrachtet, die aber nur unscharfe und ungewisse Erkenntnisse hervorbringt, die vor Descartes’ methodischem [[Cogito ergo sum|Zweifel]] keinen Bestand haben. Die Herkunft dieser Grundbegriffe bzw. die Frage, was zu ihrem Umfang gehört, war eine offene Frage des rationalistischen Forschungsprogramms.
Zweck und Funktionsweise der Demokratie werden in verschiedenen Demokratietheorien diskutiert, die jeweils eine bestimmte Vorstellung von Demokratie beinhalten und unterschiedliche Demokratieformen befürworten, so die [[direkte Demokratie]], [[repräsentative Demokratie]], [[Demarchie]], [[Radikaldemokratie]] oder [[Basisdemokratie]].


In dieser Phase standen dem Rationalismus moralische Skeptiker wie [[Pierre Bayle]] oder [[Apologet]]en wie [[Blaise Pascal]] entgegen, die dem Verstand und der Vernunft die Fähigkeit absprachen, zu allgemein gültigen und unbezweifelbaren Sätzen über die Moral oder das Verhältnis von Seele, Welt und Gott zu erlangen.
Nach der [[Legitimation (Politikwissenschaft)|Legitimationstheorie]] ist die Demokratie das [[Ideal (Philosophie)|Ideal]] einer durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger und deren [[Partizipation|Beteiligung]] legitimierten [[Regierungsform]], der „Volksherrschaft“. Die Demokratie in diesem modernen Sinne hat sich im westlich geprägten Verständnis als die einzige [[Naturrecht|natürlich]] [[Legitimation (Politikwissenschaft)|legitimierte]] staatliche Grundordnung durchgesetzt (siehe auch [[Demokratismus]]).<ref>Dalibor Truhlar: ''Demokratismus – Philosophie der demokratischen Weltanschauung.'' Peter Lang, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-631-55818-X.</ref> Oft wird dabei Demokratie (obwohl [[Staatstheorie|staatstheoretisch]] nicht direkt damit verbunden und [[de facto]] auch häufig nicht der Fall) automatisch mit [[Rechtsstaatlichkeit]] gleichgesetzt.<ref>Gregor Husi/Marcel Meier Kressig: ''Der Geist des Demokratismus. Modernisierung als Verwirklichung von Freiheit, Gleichheit und Sicherheit.'' Westfälisches Dampfboot, Münster 1998, ISBN 3-89691-440-5.</ref> Die Überzeugung der Demokratie als die „(einzig) richtige Staatsform“ hat in der heutigen Zeit zu dem sogenannten [[Demokratisierung]]sprozess geführt.<ref>Wilhelm Hennis: ''Demokratisierung. Zur Problematik eines Begriffs.'' In: [[Martin Greiffenhagen]]: ''Demokratisierung in Staat und Gesellschaft'', München 1973, S. 61.</ref> Dabei wird unterschieden zwischen der Demokratisierung von „oben“ und von „unten“; das heißt, die Demokratie wird entweder durch eine [[Revolution]] des Volkes von innen heraus eingeführt, oder aber das Land wird durch eine fremde Macht von außen „demokratisiert“.<ref>Fritz Vilmar: ''Strategien der Demokratisierung.'' 1973, Band I, S. 102.</ref> Letzteres kann als abgeschwächte Form zum Beispiel durch [[Demokratieförderung]], oder aber auch durch die gewaltsame „Befreiung“ eines Landes (wie es bspw. bei der [[Entnazifizierung]], oder in [[Afghanistan]] und dem [[Irak]] der Fall war) geschehen.<ref>Vgl. [[Otfried Höffe]]: ''Wirtschaftsbürger, Staatsbürger, Weltbürger. Politische Ethik im Zeitalter der Globalisierung.'' C.H. Beck, München 2004, S. 10; vgl. auch S. 93.</ref>


=== 18. Jahrhundert ===
Aus der Sicht der [[politikwissenschaft]]lichen Souveränitätstheorie ist die Demokratie ein [[politisches System]], in dem [[Volkssouveränität|das Volk der souveräne Träger]] der Staatsgewalt ist.<ref>[[Peter Graf Kielmansegg]]: ''Volkssouveränität. Eine Untersuchung der Bedingungen demokratischer Legitimität.'' Stuttgart 1977.</ref> Aus dieser Sicht heraus besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Demokratie und parlamentarischer Monarchie, weil dort immer noch der [[Monarch]] das [[Souverän]] darstellt. Dem steht das allgemeine politische Verständnis gegenüber, wonach die Abgrenzung zwischen Demokratie und Nicht-Demokratie oftmals danach entschieden wird, inwiefern ein Volk über seine Staatsform [[Selbstbestimmungsrecht der Völker|selbst entscheiden]] darf, oder sie ihm [[Unterdrückung|aufgezwungen]] wird.<ref>Tobias Friske: ''Staatsform Monarchie. Was unterscheidet eine Monarchie heute noch von einer Republik?''. Magisterarbeit (überarbeitete Fassung), Universität Freiburg 2007 ([http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/3325/ Volltext]).</ref>
[[Nicolas Malebranche]] in Frankreich, der niederländische Philosoph [[Baruch Spinoza]] und der deutsche Universalgelehrte [[Gottfried Wilhelm Leibniz]] und andere entwickelten den cartesianischen Rationalismus weiter und begründeten seine Position als philosophische Hauptströmung an den kontinentaleuropäischen Universitäten des [[Zeitalter der Aufklärung|18. Jahrhunderts]]. Dabei gerieten sie nicht nur in Konflikt mit orthodoxen Positionen aller christlichen Konfessionen, sondern auch mit Anhängern des Materialisten [[Pierre Gassendi]], des Empiristen [[John Locke]] oder etwa den Schülern [[Isaac Newton]]s, wenn auch zum Teil nur aus wissenschaftshistorischen Zufällen (z.&nbsp;B. dem [[Gottfried Wilhelm Leibniz#Prioritätsstreit|Prioritätsstreit]]).


Der [[Empirismus]] stellte die Grundbegriffe der Rationalisten in Frage, gerade weil diese nicht aus der Sinneswahrnehmung stammen sollten. Dem Empiristen zufolge kann – grob gesprochen – aber nur das als Erkenntnis anerkannt werden, was aus Beobachtungen abgeleitet wurde und durch sie bestätigt wird. Der erkenntnistheoretische [[Skeptizismus]] von [[David Hume]] nimmt die Kritikpunkte, die beide Strömungen gegeneinander vorbringen, gleichermaßen auf: empiristische Induktion kann nicht zu streng allgemeingültigen Sätzen führen; die rationalistische Deduktion ruht auf ungewissen Voraussetzungen. Der Rationalismus findet schließlich bei [[Christian Wolff (Philosoph)|Christian Wolff]] zu einem System vom enzyklopädischer Vollständigkeit.
Eine abweichende Auffassung vertritt der [[Kritischer Rationalismus|Kritische Rationalismus]]. Demnach beinhalten die verbreiteten [[Souveränität]]s- und Legitimationstheorien Fehler, die sie anfällig für totalitäre Tendenzen machen. Diese Fehler sind aus der Sicht eines kritischen Rationalismus analog der fehlerhaften erkenntnistheoretischen Frage nach den autoritativen Quellen der Erkenntnis und ihrer Begründung. Sie gründeten letztendlich auf der Ansicht, es sei Ziel der Staatsphilosophie, die Frage „Wer soll herrschen?“ zu beantworten. Die üblichen Demokratietheorien haben diese staatsphilosophische Grundposition als Voraussetzung und behaupten darauf die Antwort „Das Volk soll herrschen“ oder „Die Mehrheit soll herrschen“ geben zu können. Nach [[Karl Popper]], dem Begründer des Kritischen Rationalismus, ist diese Frage falsch gestellt und die Antwort auch falsch, weil weder das Volk noch die Mehrheit, sondern die Regierung in einer Demokratie tatsächlich herrscht oder überhaupt herrschen könne. Diese Frage müsse ersetzt werden durch die bessere Frage, wie eine [[Tyrannis]] vermieden werden kann und wie der Staat so gestaltet und die Gewalten so geteilt und kontrolliert werden können, dass Herrscher keinen zu großen Schaden anrichten können und unblutig abgesetzt werden können. Handlungen von Regierungen sind nach dieser Theorie grundsätzlich nie legitimiert und können sich nicht über die Moral stellen. Weder das Volk, noch die Regierung, sind oder sollten demnach souverän sein; die Regierung müsse Minderheiten auch gegen den Willen von Mehrheiten schützen, und das Volk müsse die Regierung gegen ihren Willen bei Wahlen zur Verantwortung ziehen. Die demokratische Wahl ist nach dieser Sicht keine souveräne Auswahl und Legitimation einer neuen Regierung, die am besten fähig ist, den Willen des Volkes oder der Mehrheit durchzusetzen, sondern sie ist ein Volksgericht über die bestehende Regierung, bei dem Bürger darüber entscheiden, ob sie tüchtig genug ist und ob ihre Handlungen moralisch vertretbar sind. Die Theorie der Mehrheitsherrschaft müsse durch die Theorie der Entlassungsgewalt der Mehrheit ersetzt werden. Daraus zieht Popper auch praktische Konsequenzen, z.&nbsp;B. behauptet er die moralische Überlegenheit des Mehrheitswahlrechts und der Zweiparteiendemokratie gegenüber dem Verhältniswahlrecht und der Mehrparteiendemokratie, während die Souveränitäts- und Legitimationstheorien üblicherweise zu der genau entgegengesetzten Ansicht neigen.<ref>Sir Karl Popper: [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13523345.html ''Zur Theorie der Demokratie''], in: [[Der Spiegel]] 32/1987 vom 3. August 1987.</ref>


[[Immanuel Kant]], auch ein [[Vordenker der Aufklärung]], verstand seine [[Transzendentalphilosophie]] ausdrücklich als eine Vermittlung von Rationalismus und Empirismus. Der deduktiv-rationalistische Aufbau wird unter verschiedenen Vorbehalten auch dann akzeptiert, wenn für Grundbegriffe keine Grundlage aus Wahrnehmungen der Sinne vorliegt, allerdings nur dann, wenn diese Begriffe aus einer Analyse von [[transzendental]]en Strukturen der Vernunft und der Wahrnehmung selbst stammen, also aus einer ''[[Kritik der reinen Vernunft]]''. Die Grundstrukturen der erkennbaren Welt können so in Grundsätzen ausgesprochen werden, die als [[Synthetisches Urteil a priori|synthetische Urteile a priori]] aus der Verbindung der Formen der Sinnlichkeit und des Verstandes hervorgehen. Sinnlichkeit und Vernunft sind für Kant keine separaten Stränge der Erkenntnis, sondern gemeinsam die „Stämme“ der in vernunftmäßige Regeln passenden Erfahrung.
== Wesentliche Merkmale der Demokratie ==
Ein [[Staat]] gilt als demokratisch, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:
* Es gibt einen [[Demos]] (''das [[Volk]]''), welcher politische Entscheidungen in kollektiven Prozeduren ([[Wahl]]en oder Abstimmungen) trifft.
* Das Volk ist der [[Souverän|souveräne Träger]] der [[Staatsgewalt]] (''[[Volkssouveränität]]''). Es gibt sich ''selbst'' (meist durch eine [[Verfassung]]) ein [[politisches System]] (''[[verfassungsgebende Gewalt]]'').
* Es gibt ein Territorium, in dem die Entscheidungen innenpolitisch angewendet werden und in dem der Demos angesiedelt ist: das [[Staatsgebiet]]. Weil dieses im Regelfall mit der Heimat des Demos korrespondiert, stimmen Demos und Reichweite des demokratischen Prozesses überein. [[Kolonie]]n von Demokratien werden selbst nicht als demokratisch betrachtet, wenn sie vom demokratischen Mutterland regiert werden. (Demos und Territorium stimmen nicht überein.)
** Umgekehrt gilt jedoch: Ist die Bevölkerung (auch deutlich) größer als der Demos und somit das Territorium und die Bevölkerung ebenfalls divergieren, wird im Allgemeinen trotzdem von einer Demokratie gesprochen ([[Ausländer]]problematik bei Wahlen).
* Es gibt für politische Normen eine Entscheidungsfindungsprozedur, die entweder direkt (als [[Referendum]]) oder indirekt (über die Wahl eines vertretenden [[Parlament]]es) funktioniert. Diese Prozedur wird vom Demos bereits dadurch als [[Legitimation (Politikwissenschaft)|legitimiert]] betrachtet, dass sein Ergebnis „akzeptiert“ wird. In einer repräsentativen Demokratie wird die politische [[Legitimität]] der Repräsentanten aus der Bereitschaft der Bevölkerung abgeleitet, die Entscheidungen des Staates (auch die der [[Regierung]] und der [[Gericht]]e) entgegen individuellen Vorzügen und Interessen zu akzeptieren oder hinzunehmen. Dies ist deshalb wichtig, weil demokratische Wahlen immer Gewinner und Verlierer haben. Zumindest muss die Prozedur geeignet sein, Regierungswechsel herbeizuführen, sofern eine ausreichende Unterstützung dafür existiert. Scheinwahlen, die ein existierendes Regime nur bestätigen können, sind nicht demokratisch.
* Im Fall von [[Nationalstaat]]en müssen diese [[Souveränität|souverän]] sein: Demokratische Wahlen sind nutzlos, wenn eine Autorität von außen das Ergebnis überstimmen kann. Ausnahmen kann es im Falle der [[Suzeränität]] geben (Beispiel [[Island]]).
* Ein unverzichtbares Merkmal einer Demokratie ist schließlich, dass durch wiederkehrende, verbindlich festgelegte Verfahren die Regierung ohne [[Revolution]] wechseln kann. In vorwiegend [[Direkte Demokratie|direkt-demokratischen]] Systemen entscheidet das Volk zum Beispiel mittels [[Volksentscheid|Volksabstimmungen]] und kooperativer Planung in Sachfragen selbst. In [[Repräsentative Demokratie|repräsentativen Demokratien]] werden hierzu von den [[Bürger]]n [[Repräsentation (Politik)|Repräsentanten]] gewählt (oder in der Vergangenheit auch [[Demarchie|per Los bestimmt]]), die die Herrschaft ausüben sollen.


=== 19. Jahrhundert – Gegenwart ===
Obwohl die [[Staatsform]] der Demokratie dies per Definition nicht unbedingt miteinschließt, wird sie im äußeren, modernen, vor allem westlich geprägten Bild meist mit einer gewissen Form der Rechtsstaatlichkeit verbunden (siehe auch [[#Demokratie und Rechtsstaat|entsprechender Abschnitt]]). Mindestens zu nennen sind dabei:
Rationalistische Positionen sind gegenwärtig Teil in unterschiedlichen [[Erkenntnistheorie]]n, in den überwiegend deutschen [[Diskurstheorie]]n, in ökonomischen Theorien wie der [[Spieltheorie]] und der [[Theorie der rationalen Entscheidung|Rationalen Entscheidungstheorie]] und in überwiegend anglo-amerikanischen Theorien [[Internationale Beziehungen|internationaler Beziehungen]]. Dabei handelt es sich jedoch nicht immer um rationalistische Positionen im engeren Sinne (s.&nbsp;o.), gemeinsam ist ihnen aber, dass sie [[Rationalität]] in Denken und Handeln voraussetzen. Der Unterschied zwischen Rationalismus und Rationalitätstheorien wird jedoch auch von den Gegnern dieser Positionen oft nur unscharf gesehen. Das zeigt sich mit Blick auf den [[Irrationalismus]] der seit der Mitte des 19. Jahrhunderts (in der [[Romantik]]) als Gegenbegriff aufgebaut wurde.
* Garantie der Grundrechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat, gegenüber [[Gesellschaftliche Gruppe|gesellschaftlichen Gruppen]] (insbesondere religiösen Gemeinschaften) und gegenüber anderen Einzelpersonen
* Gewaltenteilung zwischen den [[Staatsorgan]]en Regierung ([[Exekutive]]), Parlament ([[Legislative]]) und Gerichten ([[Judikative]])
* Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit


Im Rahmen der Kulturkritik entfaltete sich eine breite Kritik am Rationalismus, u.&nbsp;a. bei [[Oswald Spengler]] und bei [[Martin Heidegger]], später bei zahlreichen Philosophen der französischen [[Nietzsche-Rezeption#Seit den 1970ern|Nietzsche-Rezeption]] und des [[Poststrukturalismus]] mit recht unterschiedlichen Stoßrichtungen. Gegen diese Positionen und in Bezug auf weitere philosophische Entwicklungen haben sich in verschiedenen systematischen Bereichen rationalistische Neuansätze gewandt, so u.&nbsp;a. moderne Vertreter des [[Theologischer Rationalismus|Theologischen Rationalismus]], der [[Kritischer Rationalismus|Kritische Rationalismus]] im Bereich der [[Wissenschaftstheorie]].
== Die demokratische Entscheidung ==
Damit eine Wahl in repräsentativen Demokratien, bzw. eine [[Abstimmung]] in direkten Demokratien demokratischen Mindeststandards entspricht, müssen neben dem Mehrheits- oder Konsensprinzip weitere Kriterien erfüllt sein. Die konkrete Ausprägung dieser Kriterien hängt vom jeweiligen Wahlverfahren ab.


Dabei kommt es oft zur kritischen Ausdifferenzierungen des Rationalitätsbegriffs. Besonders einflussreich ist die „kommunikative Rationalität“, wie sie von [[Jürgen Habermas]] geprägt und mit [[Karl-Otto Apel]] und vielen anderen Philosophen gemeinsam entwickelt wurde. [[Julian Nida-Rümelin]] vertritt im deutschen Sprachraum prominent eine „strukturelle Rationalität“ auf der sich auch seine „rationalen Ethik“ gründet.<ref>Julian Nida-Rümelin: ''Strukturelle Rationalität. Ein philosophischer Essay über praktische Vernunft'', Ditzingen 2001; Ders.: ''Rationale Ethik''. In: Pieper, Annemarie (Hrsg.), Geschichte der neueren Ethik. Gegenwart. Bd. 2, Francke: Tübingen u.&nbsp;a. (1992), S. 154–172.</ref> In den Arbeiten von [[Herbert Schnädelbach#Vernunftreflexion und Rationalitätstheorie|Herbert Schnädelbach]] werden drei basale Typen der Rationalität benannt, die durch ihn angestoßene Debatte unterscheidet mittlerweile rund fünfzig verschiedene Rationalitätstypen.
* [[Allgemeines Wahlrecht|Allgemeine Wahl]]: Jeder Wahlberechtigte darf an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen ([[aktives Wahlrecht]]) und besitzt ein [[passives Wahlrecht]].
* [[Wahlgleichheit|Gleiche Wahl]]: Jeder Wahlberechtigte hat gleich viele [[Stimme (Wahl)|Stimmen]].
* [[Freie Wahl]]: Es darf kein Zwang auf die [[Wahl|Wähler]] ausgeübt werden.
* Unmittelbare Wahl: Bei einer Personenwahl wird die Stimme unmittelbar einem Kandidaten gegeben.
* [[Wahlgeheimnis|Geheime Wahl]]: Um die freie Wahl zu sichern, wird häufig geheim abgestimmt. Dabei sollte auch hinreichend viel Zeit für die Entscheidung zur Verfügung stehen.


== Siehe auch ==
Als Ergebnis der Freiheit zu kandidieren (passives Wahlrecht) kann es zur Situation kommen, dass nur ein Kandidat zur Wahl steht. Eine echte Entscheidung kann freilich nur getroffen werden, wenn es mehrere Alternativen gibt. Dennoch gilt aber auch eine Abstimmung mit nur einer Alternative als demokratisch, sofern die anderen Demokratiekriterien gewahrt bleiben.


* {{WikipediaDE|Rationalismus|}}
Eine Demokratie setzt die Einhaltung der [[Grundrecht]]e voraus. Insbesondere gilt dies für die
* {{Eisler|Rationalismus}}
* [[Meinungsfreiheit]] und [[Pressefreiheit]]: Der politischen Entscheidung sollte ein freier Austausch der Meinungen und Standpunkte vorausgehen.
* {{Kirchner|Rationalismus}}
* Organisationsfreiheit: Damit ist die Freiheit gemeint, frei Parteien und Organisationen zu bilden.
* [[Rezipientenfreiheit]]: Im Idealfall sollte jeder Teilnehmer wissen und verstehen, was er entscheidet. Da Wissen und Verstehen aber nur schwer überprüfbar sind, gilt als Demokratiekriterium der freie Zugang zu allen Informationen, die für die Entscheidung maßgeblich sind.
 
== Einzelnachweise ==
 
<references/>


== Literatur ==
== Literatur ==
: Für Literatur zu Rationalitätsbegriff und -theorien siehe dort.
#Rudolf Steiner: ''Erziehung zum Leben. Selbsterziehung und pädagogische Praxis.'', [[GA 297a]] (1998), ISBN 3-7274-2975-5 {{Vorträge|297a}}
* Laurence BonJour: ''In Defense of Pure Reason'', Cambridge University Press, Cambridge, U.K. 1998.
* Laurence BonJour: ''A Rationalist Manifesto'', in: Canadian Journal of Philosophy Supp. 18 (1992), S. 53–88.
* John Cottingham: ''Rationalism'', Paladin, London 1984.
* John Cottingham: ''The Rationalists'', Oxford University Press, Oxford 1988.
* Willis Doney: ''Rationalism'', in: Southern Journal of Philosophy Supp. 21 (1983), S. 1–14.
* Anthony Kenny (Hrsg.): ''Rationalism, Empiricism and Idealism'', Oxford University Press, Oxford 1986.
* Louis E. Loeb: ''From Descartes to Hume'', Continental Metaphysics and the Development of Modern Philosophy, Cornell University Press, Ithaca, New York 1981.
* Alan Nelson (Hrsg.): ''A Companion to Rationalism'', Blackwell, Oxford 2005.
* Christopher Peacocke: ''Three Principles of Rationalism'', in: European Journal of Philosophy 10 (2002), S. 375–397.
* Rainer Specht (Hrsg.): ''Rationalismus'' (Geschichte der Philosophie in Text und Darstellung (hg. Rüdiger Bubner), Bd. 5), Reclam, Stuttgart <sup>1</sup>1979, Neuausgabe 2002. Eine Auswahl repräsentativer Quellentexte mit einführenden Erläuterungen.
* [[Rudolf Steiner]]: ''Der menschliche und der kosmische Gedanke'', [[GA 151]] (1990), ISBN 3-7274-1510-X {{Vorträge|151}}


{{GA}}
{{GA}}


== Weblinks ==
{{wikipedia}}
{{Wikiquote}}
[[Kategorie:Soziales Leben]][[Kategorie:Recht]]
* Guy Longworth: [http://www2.warwick.ac.uk/fac/soc/philosophy/staff/longworth/keyideasrationalismempiricism.pdf ''Rationalism and Empiricism''] (PDF-Datei; 188&nbsp;kB), in: S. Chapman, C. Routledge (Hrsg.): ''Key Ideas in Linguistics and the Philosophy of Language'', Edinburgh University Press, Edinburgh 2009, S. 67–74.
* {{SEP|http://plato.stanford.edu/entries/rationalism-empiricism/|Rationalism vs. Empiricism|Peter Markie}}
* {{SEP|http://plato.stanford.edu/entries/continental-rationalism/|Continental Rationalism|Thomas M. Lennon und Shannon Dea}}
* Rudolf Eisler: Art. [http://www.textlog.de/4978.html „Rationalismus“], in: ''Wörterbuch der philosophischen Begriffe'', 1904.
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
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Version vom 29. April 2013, 00:05 Uhr

Die Wahl bzw. Abstimmung – der zentrale Prozess einer Demokratie
Anstehen für das Volksbegehren gegen Studiengebühren in München (2013)

Demokratie (griech. Δημοκρατία, von δῆμος [dēmos], „Volk“, und κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. -kratie; wörtlich: „Herrschaft des Volkes“) ist ein politisches System, bei dem das Volk eine wesentliche mitbestimmende Funktion einnimmt. Typische Merkmale einer Demokratie sind freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, die Respektierung politischer Opposition, Verfassungsmäßigkeit und Schutz der Grundrechte (bzw. nur den Staatsbürgern vorbehaltenen Bürgerrechten).

Demokratie und soziale Dreigliederung

Demokratische Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip bilden die Grundlage des Staatslebens; untauglich sind sie hingegen zur Gestaltung der Wirtschaft und des freien Geisteslebens.

"In bezug auf das geistige Leben und das wirtschaftliche Leben sind Majoritätsbeschlüsse ein Unding; da muß alles aus Sach- und Fachtüchtigkeit heraus sich entwickeln, Majoritätsbeschlüsse, eigentliche Demokratie ist nur möglich für diejenigen Angelegenheiten, in denen jeder Mensch kompetent ist. Es ist ein weites Feld von politisch-rechtlichen Angelegenheiten, die dann übrig bleiben zwischen einem freien Geistesleben und dem auf das Assoziations- Prinzip gestellten Wirtschaftsleben. Es sind alle diejenigen Angelegenheiten, in denen jeder mündig gewordene Mensch dem anderen als ein gleicher im parlamentarischen Leben gegenübersteht, wo alle die Fragen entschieden werden, die dann schon von selbst übrig bleiben aus dem Wirtschaftsleben, aus dem Geistesleben." (Lit.: GA 297a, S. 69)

Grundlagen

Das Wort „Demokratie“ ist im antiken Griechenland entstanden und bedeutete dort die direkte Volksherrschaft. Der Begriff „Volk“ wurde in jener Zeit sehr eng gefasst, da mit diesem nur einer äußerst begrenzten Gruppe von Bürgern politische Partizipationsrechte eingeräumt wurden. So konnten in einer griechischen Polis nur freie Männer an Volksversammlungen teilnehmen. Die Entartung des Grundgedankens der Demokratie wurde Ochlokratie („Herrschaft des Pöbels“) genannt. In der heutigen Zeit sind die meisten Demokratien zugleich Republiken, was der antiken Verwendung des Wortes entspricht.

Die Demokratie ist in den meisten demokratischen Ländern formell ein tragendes Verfassungsprinzip, so in Deutschland durch den (Art. 20 Abs. 1 GG), Österreich (Artikel 1 B-VG) und der Schweiz (Präambel der schweizerischen Bundesverfassung). Dies ist auch in vielen Staaten der Fall, deren demokratischer Charakter umstritten ist, wie beispielsweise im vorrevolutionären Libyen durch das Grüne Buch (dort: „Die Lösung des Demokratie-Problems“, 1975).

Moderne Monarchien sind dem Demokratiebegriff in vielerlei Hinsicht vereinbar geworden – so haben sich neue Staatsformen, wie die parlamentarische Monarchie herausgebildet, die ebenfalls entscheidende Elemente einer Demokratie in sich vereinen.

Demokratietheorien

Hauptartikel: Demokratietheorie

Zweck und Funktionsweise der Demokratie werden in verschiedenen Demokratietheorien diskutiert, die jeweils eine bestimmte Vorstellung von Demokratie beinhalten und unterschiedliche Demokratieformen befürworten, so die direkte Demokratie, repräsentative Demokratie, Demarchie, Radikaldemokratie oder Basisdemokratie.

Nach der Legitimationstheorie ist die Demokratie das Ideal einer durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger und deren Beteiligung legitimierten Regierungsform, der „Volksherrschaft“. Die Demokratie in diesem modernen Sinne hat sich im westlich geprägten Verständnis als die einzige natürlich legitimierte staatliche Grundordnung durchgesetzt (siehe auch Demokratismus).[1] Oft wird dabei Demokratie (obwohl staatstheoretisch nicht direkt damit verbunden und de facto auch häufig nicht der Fall) automatisch mit Rechtsstaatlichkeit gleichgesetzt.[2] Die Überzeugung der Demokratie als die „(einzig) richtige Staatsform“ hat in der heutigen Zeit zu dem sogenannten Demokratisierungsprozess geführt.[3] Dabei wird unterschieden zwischen der Demokratisierung von „oben“ und von „unten“; das heißt, die Demokratie wird entweder durch eine Revolution des Volkes von innen heraus eingeführt, oder aber das Land wird durch eine fremde Macht von außen „demokratisiert“.[4] Letzteres kann als abgeschwächte Form zum Beispiel durch Demokratieförderung, oder aber auch durch die gewaltsame „Befreiung“ eines Landes (wie es bspw. bei der Entnazifizierung, oder in Afghanistan und dem Irak der Fall war) geschehen.[5]

Aus der Sicht der politikwissenschaftlichen Souveränitätstheorie ist die Demokratie ein politisches System, in dem das Volk der souveräne Träger der Staatsgewalt ist.[6] Aus dieser Sicht heraus besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Demokratie und parlamentarischer Monarchie, weil dort immer noch der Monarch das Souverän darstellt. Dem steht das allgemeine politische Verständnis gegenüber, wonach die Abgrenzung zwischen Demokratie und Nicht-Demokratie oftmals danach entschieden wird, inwiefern ein Volk über seine Staatsform selbst entscheiden darf, oder sie ihm aufgezwungen wird.[7]

Eine abweichende Auffassung vertritt der Kritische Rationalismus. Demnach beinhalten die verbreiteten Souveränitäts- und Legitimationstheorien Fehler, die sie anfällig für totalitäre Tendenzen machen. Diese Fehler sind aus der Sicht eines kritischen Rationalismus analog der fehlerhaften erkenntnistheoretischen Frage nach den autoritativen Quellen der Erkenntnis und ihrer Begründung. Sie gründeten letztendlich auf der Ansicht, es sei Ziel der Staatsphilosophie, die Frage „Wer soll herrschen?“ zu beantworten. Die üblichen Demokratietheorien haben diese staatsphilosophische Grundposition als Voraussetzung und behaupten darauf die Antwort „Das Volk soll herrschen“ oder „Die Mehrheit soll herrschen“ geben zu können. Nach Karl Popper, dem Begründer des Kritischen Rationalismus, ist diese Frage falsch gestellt und die Antwort auch falsch, weil weder das Volk noch die Mehrheit, sondern die Regierung in einer Demokratie tatsächlich herrscht oder überhaupt herrschen könne. Diese Frage müsse ersetzt werden durch die bessere Frage, wie eine Tyrannis vermieden werden kann und wie der Staat so gestaltet und die Gewalten so geteilt und kontrolliert werden können, dass Herrscher keinen zu großen Schaden anrichten können und unblutig abgesetzt werden können. Handlungen von Regierungen sind nach dieser Theorie grundsätzlich nie legitimiert und können sich nicht über die Moral stellen. Weder das Volk, noch die Regierung, sind oder sollten demnach souverän sein; die Regierung müsse Minderheiten auch gegen den Willen von Mehrheiten schützen, und das Volk müsse die Regierung gegen ihren Willen bei Wahlen zur Verantwortung ziehen. Die demokratische Wahl ist nach dieser Sicht keine souveräne Auswahl und Legitimation einer neuen Regierung, die am besten fähig ist, den Willen des Volkes oder der Mehrheit durchzusetzen, sondern sie ist ein Volksgericht über die bestehende Regierung, bei dem Bürger darüber entscheiden, ob sie tüchtig genug ist und ob ihre Handlungen moralisch vertretbar sind. Die Theorie der Mehrheitsherrschaft müsse durch die Theorie der Entlassungsgewalt der Mehrheit ersetzt werden. Daraus zieht Popper auch praktische Konsequenzen, z. B. behauptet er die moralische Überlegenheit des Mehrheitswahlrechts und der Zweiparteiendemokratie gegenüber dem Verhältniswahlrecht und der Mehrparteiendemokratie, während die Souveränitäts- und Legitimationstheorien üblicherweise zu der genau entgegengesetzten Ansicht neigen.[8]

Wesentliche Merkmale der Demokratie

Ein Staat gilt als demokratisch, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:

  • Es gibt einen Demos (das Volk), welcher politische Entscheidungen in kollektiven Prozeduren (Wahlen oder Abstimmungen) trifft.
  • Das Volk ist der souveräne Träger der Staatsgewalt (Volkssouveränität). Es gibt sich selbst (meist durch eine Verfassung) ein politisches System (verfassungsgebende Gewalt).
  • Es gibt ein Territorium, in dem die Entscheidungen innenpolitisch angewendet werden und in dem der Demos angesiedelt ist: das Staatsgebiet. Weil dieses im Regelfall mit der Heimat des Demos korrespondiert, stimmen Demos und Reichweite des demokratischen Prozesses überein. Kolonien von Demokratien werden selbst nicht als demokratisch betrachtet, wenn sie vom demokratischen Mutterland regiert werden. (Demos und Territorium stimmen nicht überein.)
    • Umgekehrt gilt jedoch: Ist die Bevölkerung (auch deutlich) größer als der Demos und somit das Territorium und die Bevölkerung ebenfalls divergieren, wird im Allgemeinen trotzdem von einer Demokratie gesprochen (Ausländerproblematik bei Wahlen).
  • Es gibt für politische Normen eine Entscheidungsfindungsprozedur, die entweder direkt (als Referendum) oder indirekt (über die Wahl eines vertretenden Parlamentes) funktioniert. Diese Prozedur wird vom Demos bereits dadurch als legitimiert betrachtet, dass sein Ergebnis „akzeptiert“ wird. In einer repräsentativen Demokratie wird die politische Legitimität der Repräsentanten aus der Bereitschaft der Bevölkerung abgeleitet, die Entscheidungen des Staates (auch die der Regierung und der Gerichte) entgegen individuellen Vorzügen und Interessen zu akzeptieren oder hinzunehmen. Dies ist deshalb wichtig, weil demokratische Wahlen immer Gewinner und Verlierer haben. Zumindest muss die Prozedur geeignet sein, Regierungswechsel herbeizuführen, sofern eine ausreichende Unterstützung dafür existiert. Scheinwahlen, die ein existierendes Regime nur bestätigen können, sind nicht demokratisch.
  • Im Fall von Nationalstaaten müssen diese souverän sein: Demokratische Wahlen sind nutzlos, wenn eine Autorität von außen das Ergebnis überstimmen kann. Ausnahmen kann es im Falle der Suzeränität geben (Beispiel Island).
  • Ein unverzichtbares Merkmal einer Demokratie ist schließlich, dass durch wiederkehrende, verbindlich festgelegte Verfahren die Regierung ohne Revolution wechseln kann. In vorwiegend direkt-demokratischen Systemen entscheidet das Volk zum Beispiel mittels Volksabstimmungen und kooperativer Planung in Sachfragen selbst. In repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern Repräsentanten gewählt (oder in der Vergangenheit auch per Los bestimmt), die die Herrschaft ausüben sollen.

Obwohl die Staatsform der Demokratie dies per Definition nicht unbedingt miteinschließt, wird sie im äußeren, modernen, vor allem westlich geprägten Bild meist mit einer gewissen Form der Rechtsstaatlichkeit verbunden (siehe auch entsprechender Abschnitt). Mindestens zu nennen sind dabei:

Die demokratische Entscheidung

Damit eine Wahl in repräsentativen Demokratien, bzw. eine Abstimmung in direkten Demokratien demokratischen Mindeststandards entspricht, müssen neben dem Mehrheits- oder Konsensprinzip weitere Kriterien erfüllt sein. Die konkrete Ausprägung dieser Kriterien hängt vom jeweiligen Wahlverfahren ab.

  • Allgemeine Wahl: Jeder Wahlberechtigte darf an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen (aktives Wahlrecht) und besitzt ein passives Wahlrecht.
  • Gleiche Wahl: Jeder Wahlberechtigte hat gleich viele Stimmen.
  • Freie Wahl: Es darf kein Zwang auf die Wähler ausgeübt werden.
  • Unmittelbare Wahl: Bei einer Personenwahl wird die Stimme unmittelbar einem Kandidaten gegeben.
  • Geheime Wahl: Um die freie Wahl zu sichern, wird häufig geheim abgestimmt. Dabei sollte auch hinreichend viel Zeit für die Entscheidung zur Verfügung stehen.

Als Ergebnis der Freiheit zu kandidieren (passives Wahlrecht) kann es zur Situation kommen, dass nur ein Kandidat zur Wahl steht. Eine echte Entscheidung kann freilich nur getroffen werden, wenn es mehrere Alternativen gibt. Dennoch gilt aber auch eine Abstimmung mit nur einer Alternative als demokratisch, sofern die anderen Demokratiekriterien gewahrt bleiben.

Eine Demokratie setzt die Einhaltung der Grundrechte voraus. Insbesondere gilt dies für die

  • Meinungsfreiheit und Pressefreiheit: Der politischen Entscheidung sollte ein freier Austausch der Meinungen und Standpunkte vorausgehen.
  • Organisationsfreiheit: Damit ist die Freiheit gemeint, frei Parteien und Organisationen zu bilden.
  • Rezipientenfreiheit: Im Idealfall sollte jeder Teilnehmer wissen und verstehen, was er entscheidet. Da Wissen und Verstehen aber nur schwer überprüfbar sind, gilt als Demokratiekriterium der freie Zugang zu allen Informationen, die für die Entscheidung maßgeblich sind.

Einzelnachweise

  1. Dalibor Truhlar: Demokratismus – Philosophie der demokratischen Weltanschauung. Peter Lang, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-631-55818-X.
  2. Gregor Husi/Marcel Meier Kressig: Der Geist des Demokratismus. Modernisierung als Verwirklichung von Freiheit, Gleichheit und Sicherheit. Westfälisches Dampfboot, Münster 1998, ISBN 3-89691-440-5.
  3. Wilhelm Hennis: Demokratisierung. Zur Problematik eines Begriffs. In: Martin Greiffenhagen: Demokratisierung in Staat und Gesellschaft, München 1973, S. 61.
  4. Fritz Vilmar: Strategien der Demokratisierung. 1973, Band I, S. 102.
  5. Vgl. Otfried Höffe: Wirtschaftsbürger, Staatsbürger, Weltbürger. Politische Ethik im Zeitalter der Globalisierung. C.H. Beck, München 2004, S. 10; vgl. auch S. 93.
  6. Peter Graf Kielmansegg: Volkssouveränität. Eine Untersuchung der Bedingungen demokratischer Legitimität. Stuttgart 1977.
  7. Tobias Friske: Staatsform Monarchie. Was unterscheidet eine Monarchie heute noch von einer Republik?. Magisterarbeit (überarbeitete Fassung), Universität Freiburg 2007 (Volltext).
  8. Sir Karl Popper: Zur Theorie der Demokratie, in: Der Spiegel 32/1987 vom 3. August 1987.

Literatur

  1. Rudolf Steiner: Erziehung zum Leben. Selbsterziehung und pädagogische Praxis., GA 297a (1998), ISBN 3-7274-2975-5 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com.
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