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Nach Ende des Zweiten Weltkriegs gab es sowohl in der DDR wie auch in Westdeutschland eine Kontinuität nationalsozialistischer Naturschützer, auch der Mitarbeiter des [[Generalplan Ost]] wie [[Konrad Meyer]] oder [[Heinrich Wiepking-Jürgensmann]].<ref>Vgl. N. Franke, Uwe Pfenning (Hrsg.): ''Kontinuitäten im Naturschutz. Zur Kontinuität von Machteliten des Naturschutzes 1945 bis 1970.'' Baden-Baden 2014. ISBN 978-3-8487-0556-6.</ref>
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs gab es sowohl in der DDR wie auch in Westdeutschland eine Kontinuität nationalsozialistischer Naturschützer, auch der Mitarbeiter des [[Generalplan Ost]] wie [[Konrad Meyer]] oder [[Heinrich Wiepking-Jürgensmann]].<ref>Vgl. N. Franke, Uwe Pfenning (Hrsg.): ''Kontinuitäten im Naturschutz. Zur Kontinuität von Machteliten des Naturschutzes 1945 bis 1970.'' Baden-Baden 2014. ISBN 978-3-8487-0556-6.</ref>
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In der DDR änderten sich die politische Einbindung und Zielsetzung des Naturschutzes. Die einflussreichsten Planer wie [[Georg Pniower]] oder [[Reinhold Lingner]] waren politisch unbelastet und der SED gegenüber loyal. Mit dem Aufbau eines sozialistischen Staates sollte gerechtere Gesellschaft verbunden werden. An der praktischen Arbeit der Landschaftsplanung änderte dies jedoch wenig. Die Aufgaben blieben dieselben, Leitbild war weiterhin die Intensivierung der Landnutzung. Personell wurde dabei auf Fachkräfte aus der Zeit des Nationalsozialismus, auch auf ehemalige Mitglieder der NSDAP, zurückgegriffen; vielfach stammten diese aus dem Umfeld [[Alwin Seifert]]s.<ref>Andreas Dix: ''Nach dem Ende der 'Tausend Jahre': Landschaftsplanung in der Sowjetischen Besatzungszone und frühen DDR.'' In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.): ''Naturschutz und Nationalsozialismus.'' [[Campus-Verlag]], Frankfurt/ New York 2003, S. 359 f.</ref>
In der DDR änderten sich die politische Einbindung und Zielsetzung des Naturschutzes. Die einflussreichsten Planer wie [[Georg Pniower]] oder [[Reinhold Lingner]] waren politisch unbelastet und der SED gegenüber loyal. Mit dem Aufbau eines sozialistischen Staates sollte gerechtere Gesellschaft verbunden werden. An der praktischen Arbeit der Landschaftsplanung änderte dies jedoch wenig. Die Aufgaben blieben dieselben, Leitbild war weiterhin die Intensivierung der Landnutzung. Personell wurde dabei auf Fachkräfte aus der Zeit des Nationalsozialismus, auch auf ehemalige Mitglieder der NSDAP, zurückgegriffen; vielfach stammten diese aus dem Umfeld [[Alwin Seifert]]s.<ref>Andreas Dix: ''Nach dem Ende der 'Tausend Jahre': Landschaftsplanung in der Sowjetischen Besatzungszone und frühen DDR.'' In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.): ''Naturschutz und Nationalsozialismus.'' [[Campus-Verlag]], Frankfurt/ New York 2003, S. 359 f.</ref>
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2019, 03:15 Uhr

Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Natur, wobei sich drei Zielsetzungen unterscheiden lassen:

  • Die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft und Wildnis (ästhetisch-kulturelle Gründe; Natur als Sinnbild),
  • die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wobei eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen angestrebt wird (Natur als Ressource und Dienstleister), sowie
  • die Erhaltung von Natur, insbesondere von Biodiversität auf der Artebene, aufgrund ihres eigenen Wertes (Natur als Selbstwert/Moralobjekt).[1]

Methodisch lässt sich der Naturschutz in den Biotopschutz und den Artenschutz gliedern, wobei beide eng verschränkt sind.

Ziele des Naturschutzes

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Naturschutz ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem in Art. 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel. In der Schweiz wird es durch Art. 78 Verfassung und das auf den Verfassungsartikel basierende Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) geregelt. Viele Menschen, die im Naturschutz arbeiten oder dessen Arbeit unterstützen, verbinden damit auch weitergehende Erwartungen und Motive, die sich aus der geistesgeschichtlichen Herkunft des Naturschutzes ergeben. Dazu gehören z. B. ethische Gründe (Tierschutz) oder emotionale (Heimatverbundenheit). Als gesellschaftliche Bewegung wird Naturschutz stark vom Ehrenamt getragen, andererseits ist Naturschutz über Kulturlandschaftsprogramme, Flächenplanung und die Umsetzung von Projekten auch ein Beruf.

Aus dem Wissen heraus, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft dramatische und katastrophale Folgen für den Siedlungsstandort, die Gesundheit und die Nahrungsmittelerzeugung des Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhaltung und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

Argumente für den Naturschutz

Die Botanikerin Otti Wilmanns formuliert fünf Argumente für den Naturschutz:[2]

  1. Ethisches Argument: Da der Mensch über Sein oder Nichtsein aller anderen Arten entscheiden kann, hat er aus ethischen Gründen das Recht aller Organismen auf Leben zu achten.
  2. Theoretisch-wissenschaftliches Argument: Einzelne Arten, Biozönosen und Landschaften sind Gegenstand unseres Erkenntnisstrebens. Sehr viele Zusammenhänge können prinzipiell nur in ungestörten Lebensräumen studiert werden. Nur aus den entsprechenden Forschungsergebnissen können auch heutige und künftige Probleme der Menschheit gelöst werden.
  3. Pragmatisches Argument: Da der Mensch Naturgüter für sein Überleben benötigt, muss er sie für die Gegenwart und für kommende Generationen erhalten. So sollen Wildformen oder Landsorten von Kulturpflanzen für Resistenzzüchtungen erhalten werden. Pflanzen bzw. deren Inhaltsstoffe können für künftige Generationen pharmazeutisch von Bedeutung werden.
  4. Anthropobiologisches Argument: Der Mensch benötigt die Natur als Ausgleich und Anregung. Die Bindung zu einer Heimatlandschaft gehört zum Identitätsbewusstsein eines jeden Individuums.
  5. Historisch-kulturelles Argument: Naturschutz bezieht sich auf Landschaftsteile, die durch jahrhundertelange bäuerliche Nutzung entstanden sind. Diese Landschaften sind Dokumente der menschlichen Kultur und deshalb ähnlich Kunstwerken erhaltenswert.

Schutzgüter des Naturschutzes

Zum Naturhaushalt gehören abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes, sowie deren Wechselwirkungen. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Meere (Meeresschutz), Klima, Luft, Biotope, sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Vegetation. Wechselwirkungen laufen zwischen den Bestandteilen als komplizierte Interaktionen ab (Landschaftsökologie). Die einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems des Naturhaushaltes sind zu schützen, weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Eingeschränkte oder verlorene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Menschen haben. Funktionen des Naturhaushaltes für den Menschen sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), Erholung, Gesundheit.

Praktischer Naturschutz: Zur Wiederansiedlung von Fledermäusen bringt die Waldjugend entsprechende Holzkästen an.

Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Naturlandschaften und Kulturlandschaften, Naturdenkmäler u. a. Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Biotope, in ihren Ökosystemen und mit ihren Standorten. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit den Standortfaktoren: Bodenschutz, Mikroklima, Luftreinhaltung und Lärmschutz sowie anderen potenziell schädlichen Einflüssen wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb menschlicher Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.

Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet. Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes sind allerdings in vielen Ländern auf nationaler Ebene verankert. Innerhalb der Europäischen Union gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung (z. B. Natura 2000,[3] oder auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die indirekt große Auswirkungen auf den Naturschutz haben wird). Innerhalb des Naturschutzes gibt es unterschiedliche Strömungen/Bewegungen. Dies zeigt sich z. B. daran, dass sich eine Mehrheit für die Erreichung einer maximal möglichen Artenvielfalt durch Förderung einer reichgestaltigen Landnutzung/Landschaftspflege einsetzt, nicht wenige aber kompromisslos für den Prozessschutz kämpfen, der unter mitteleuropäischen Bedingungen zur Entwicklung natürlicher Wälder führt, die aber je nach Vegetationstyp relativ artenarm sein können. Unterschiedliche Interessensschwerpunkte der Naturschützer haben nicht selten gravierende Zielkonflikte zur Folge, denn Maßnahmen, die bestimmten Vegetationstypen dienen, können ggf. ungünstig für einen Teil der angestammten Vogelwelt sein.

Der Paradigmenwechsel in der wissenschaftlichen Ökologie, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Vorstellung vom ökologischen Gleichgewicht aufgab und ein dynamisches Verständnis von Natur im Rahmen der Störungsökologie entwickelte, hatte auch Auswirkungen auf die Grundlagen des Naturschutzes.[4] Die Vorstellung einer sich ständig anpassenden Natur schien im Gegensatz zur Bewahrung im Sinne des Biotopschutzes zu stehen. Einflussreich war auch die Entwicklung der Umweltgeschichte als wissenschaftlicher Disziplin, die einen längerfristigen Betrachtungsrahmen einführte.

Als vermittelnde Position wird im 21. Jahrhundert zunehmend das Konzept der Resilienz vertreten.[4] Naturschutz hat demzufolge die Aufgabe, die Resilienz von Ökosystemen zu erhöhen oder das Ausmaß von Störungen so zu begrenzen, dass die Dynamik des Systems unterhalb seiner Widerstandskraft gegen Störungen liegt. Das Konzept wurde schon in den 1970er Jahren von Crawford Stanley Holling begonnen und seither weiter entwickelt.

Folgen für die lokale Bevölkerung

Die Folgen der Einrichtung von Großschutzgebieten auf die lokale Bevölkerung werden unterschiedlich eingeschätzt. Der Auffassung, dass Großschutzgebiete den Bewohnern ihre wirtschaftliche Grundlage entziehen,[5] steht die Auffassung entgegen, dass ihre Einrichtung sich positiv auf die wirtschaftliche Lage der Bevölkerung auswirke. Negative Folgen für die lokale Bevölkerung werden in Nutzungsbeschränkungen, Umsiedlungen bis hin zu Vertreibungen aus bestimmten Schutzzonen und in der damit verbundenen Auflösung traditioneller Wirtschaftsweisen und Sozialstrukturen gesehen. Reste traditioneller Lebensweisen würden durch die touristische Erschließung der Schutzgebiete zur exotischen Staffage.[6] Insgesamt würden durch die Schutzmaßnahmen autarke Strukturen durch die Abhängigkeit von externen Faktoren z. B. internationale Fördermittel ersetzt. Dagegen werden positive Folgen darin gesehen, dass Großschutzgebiete wirtschaftlich attraktiv seien, so dass an ihrem Rand ein etwa doppelt so hohes Bevölkerungswachstum stattfinde, wie im Durchschnitt der Großregion, der das Schutzgebiet angehört. Als Gründe gelten die Fördermittel, die die internationale Gemeinschaft für die Einrichtung von Schutzgebieten zur Verfügung stellt und durch die die Infrastruktur und die Sicherheitslage verbessert werde, sowie Einkünfte aus dem Tourismus.[7]

Unterschied zum Umweltschutz

Der Naturschutz betrachtet alle Nutzungen von Böden und Gewässern, die seine Belange beeinträchtigen können; dies können auch solche sein, die für Menschen uninteressant sind (z. B. bei Ödland). Der Umweltschutz betrachtet alle Aktivitäten des Menschen, die mit einer Gefahr für Ökosysteme und die Artenvielfalt verbunden sein könnten. Während der Naturschutz seinen Blick auf den Naturhaushalt als Ganzes richtet und schädliche menschliche Einflüsse am Ort ihres Einwirkens bekämpfen möchte, zielt der Umweltschutz eher darauf ab, die menschlichen Aktivitäten, die die Ursache von Umweltschäden sind, zu bekämpfen.

  • Beim Klima geht es dem Naturschutz meistens um das Mikroklima/Bestandsklima und dessen Erhalt als wichtige Größe in Ökosystemen. Der Klimaschutz des Umweltschutzes beschäftigt sich hingegen mit dem Großklima. Bei der Frage, ob Kleinwasserkraftwerke oder Windkraftanlagen die Umwelt eher schonen oder ihr eher schaden, gibt es häufig Meinungsverschiedenheiten zwischen Umwelt- und Naturschützern.
  • Während der Umweltschutz versucht, das Waldsterben durch Luftreinhaltung zu bremsen, versucht der Naturschutz, die geschädigten Wälder wiederherzustellen und zu erhalten. Besonders im letzten Fall wird deutlich: Der Naturschutz muss dabei lokal agieren, um Landbesitzer, Land- und Forstwirte von den Vorhaben zu überzeugen; er muss geeignete Pflanzen auswählen, die den veränderten Umweltbedingungen gerecht werden, er muss auch durch andere Maßnahmen die Folgeschäden des Waldsterbens bekämpfen.

Rechtliche Instrumente des Naturschutzes

In Deutschland ist die Grundlage für den Naturschutz im Grundgesetz Art. 20a verankert[8]. In Folge ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Vor der Föderalismusreform besaß der Bund nur eine Kompetenz zur Rahmengesetz­gebung, aufgrund derer er das Bundesnaturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene Landesnaturschutzgesetze, die das früher als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst haben. Heute hat der Bund zwar die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Naturschutzes, doch haben die Länder eine Abweichungskompetenz (Art. 72 Abs. 3 GG). Zu den nationalen Regelungen treten zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme und einzelne Richtlinien der Europäischen Union. Die zentrale wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz ist das Bundesamt für Naturschutz.

In der Schweiz besteht im Bereich des Landschaftsschutzes eine geteilte Zuständigkeit von Bund und Kantonen (Art. 78 Abs. 1 und 2 BV); im Bereich des eigentlichen Naturschutzes (Biotop- und Artenschutz) hat der Bund dagegen eine umfassende Gesetzgebungskompetenz (Art. 78 Abs. 4 und 5 BV), welche er auch weitgehend ausgeschöpft hat (Art. 18 ff. des Natur- und Heimatschutzgesetzes).

Schild Naturschutzgebiet in Deutschland

Naturschutz als Studium und Beruf

Die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes ist Aufgabe eines Landschaftsplaners. In den Fachbehörden arbeiten Absolventen der Landschaftsplanung oder „verwandter Studiengänge“. Darunter fällt insbesondere Biologie und Forstwissenschaft.

Wie auch in vielen anderen staatlichen Bereichen üblich, werden die nicht-hoheitlichen Aufgaben des Naturschutzes überwiegend außerhalb der Behörden bearbeitet. Für die meisten fachlichen Aufgaben, wie z. B. Pflegepläne (Managementpläne) für Naturschutzgebiete, beauftragen die Behörden in der Regel Externe, meist freiberuflich tätige Landschaftsplaner bzw. Biologen oder entsprechende Fachbüros. Aufgrund der begrenzten Finanzmittel, die dem Naturschutz zur Verfügung stehen, ist für diese Berufsfelder die Tätigkeit direkt für den Naturschutz meist nur ein geringer Anteil ihres Tätigkeitsfeldes. Wichtiger sind in der Regel die planerische Bewältigung von Eingriffsfolgen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen, landschaftspflegerischen Begleitplänen, der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz oder Umweltberichten (nach Baugesetzbuch). Ein großer Teil der praktischen Naturschutzarbeit wird unbezahlt und ehrenamtlich von Naturschutzverbänden geleistet. Teilweise haben diese im Rahmen der Professionalisierung ihrer Arbeit damit begonnen, hauptamtliche Kräfte einzustellen. Auch andere Träger öffentlich geförderter Naturschutzprojekte wie z. B. Naturparkvereine, Gebietskörperschaften u. ä. stellen für diese Zwecke Fachpersonal ein.

Der einzige nicht-akademische Beruf mit staatlicher Anerkennung im Naturschutz ist der „Natur- und Landschaftspfleger/in“,[11] der meistens als „Ranger“ bezeichnet wird.

Geschichte des Naturschutzes in Deutschland

Drachenfels und Wolkenburg (um 1880)

Die Geschichte des Naturschutzes in Deutschland lässt sich nicht auf einen Ursprung reduzieren, da der Naturschutzgedanke im 18. und 19. Jahrhundert von mehreren geisteswissenschaftlichen Strömungen wie dem Utilitarismus oder dem Naturalismus, aber auch von Religionen und Ästhetik, beeinflusst wurde. Als einer der ersten Förderer wird der Naturforscher und Forstwissenschaftler Johann Matthäus Bechstein (1757–1822) gesehen. Prägend war der Naturforscher Alexander von Humboldt (1769–1859), der mit seinem Werk Kosmos große Popularität erlangte und auf den der Begriff des Naturdenkmals zurückgeführt wird. Er übertrug in seinen Beschreibungen die um 1800 formulierte Idee des kulturhistorischen Monuments auf Objekte der Natur.[12] Als erster Akt des praktischen Naturschutzes in Deutschland wird der Ankauf des Drachenfels im Siebengebirge im Jahr 1836 unter dem preußischen König Friedrich Wilhelm III. gesehen, wodurch der weitere Abbau des Drachenfels-Trachyts für den Bau des Kölner Doms verhindert wurde. Es wurde dazu jedoch bemerkt, dass die Beweggründe dabei vor allem den Erhalt eines „romantisch aufgeladenen National-Symbols“ betrafen. Offiziell unter Schutz gestellt wurde der Drachenfels mitsamt der Burganlage erst im Jahr 1922.[13]

Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wuchs – parallel zur Nutzbarmachung und Beanspruchung der natürlichen Ressourcen durch technischen Fortschritt, Industrialisierung und Verstädterung – das gesellschaftliche Bewusstsein für die Schutzwürdigkeit der Natur.

Die von Ernst Rudorff vor der Abholzung gerettete Eichen-Allee hinter der Knabenburg im Weserbergland;
Kolorierte Ansichtskarte um 1900

Der Naturforscher Philipp Leopold Martin verwendete 1871 in seiner Aufsatzreihe „Das deutsche Reich und der internationale Thierschutz“ als Erster den Begriff „Naturschutz“ in seiner heutigen Bedeutung; diese Publikation kann zudem als erste deutschsprachige programmatische Naturschutzschrift angesehen werden.[14]

Als im Jahr 1886 die jahrhundertealte Eichen-Allee am Fuß des Krähenberges hinter der Knabenburg im Weserbergland für eine Flurbereinigung gefällt werden sollte, kaufte der Berliner Komponist Ernst Rudorff, der Ende des 19. Jahrhunderts die Knabenburg häufig als Sommersitz nutzte, die gesamte Allee kurzerhand dem zuständigen Magistrat in Lauenstein ab, um die Bäume vor der Abholzung zu retten. Diese Handlung „stellt eine der frühesten zivilgesellschaftlichen Naturschutzaktionen dar.“[15]

Im 19. Jahrhundert entstanden auch die ersten Naturschutzvereine in Deutschland. Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert setzten Naturschützer sich für größere Schutzflächen, über den Artenschutz hinausgehende großräumige Landschaftspflege ein und stellten Forderungen nach gesetzlichen Regelungen. Das Jahr 1906 gilt mit der Gründung der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen als Anfang für den staatlichen Naturschutz in Deutschland. Während der Weimarer Republik gelangten naturschutzrechtliche Gedanken zwar mit Art. 150 WRV in die Verfassung, konnten aufgrund von Streitigkeiten um Eigentums- und Länder-versus-Zentralstaatsfragen jedoch keine weitere Ausgestaltung erfahren. Erst 1934 mit dem Reichsjagdgesetz und 1935 mit dem Reichsnaturschutzgesetz setzte sich das NS-Regime zentralistisch gegen die Länderbelange durch.

Bau des KdF-Heims auf dem ehemals bewaldeten und unter Naturschutz stehenden Höhenzug Prora auf Rügen (1937)

Der Naturschutz im Nationalsozialismus wurde zunächst geprägt durch das 1935 erlassene Reichsnaturschutzgesetz, eine umfassende gesetzliche Neuregelung, das als großer Fortschritt galt. Es war als klar nationalsozialistisches Gesetz angelegt und insbesondere von Hans Klose, einem der wichtigsten Naturschützer der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und der frühen Bundesrepublik beeinflusst. Dieser wiederum war Nationalsozialist.[16] Ebenso – wenn auch noch mehr Rassist - ist Walther Schoenichen einzuordnen, der bis 1938 die Reichsstelle für Naturschutz führte.[17] Auch die führenden Naturschutzverbände wie der Reichsbund für Vogelschutz und der Bund für Naturschutz in Bayern schlossen sich bereitwillig dem Nationalsozialismus an.[18] Ebenso nah stand Alwin Seifert, der sogenannte Reichslandschaftsanwalt, der Staatsspitze des Nationalsozialismus. Er arbeitete eng mit Fritz Todt und Albert Speer zusammen. Dabei ging es zunächst um die Begrünung und Eingliederung der Reichsautobahnen in die Landschaft, dann aber auch um die Grüntarnung des Westwall. Die mit ihm eng verbundenen Landschaftsanwälte bekamen durch ihren Kontakt zu Wehrmacht und SS die Aufgabe weitere Wehrbauten wie Kasernen oder auch die Führerhauptquartiere A. Hitlers zu tarnen.[19] Ihre Kompetenz floss in die Schaffung von „deutschen Wehrlandschaften“ in Osteuropa ein, in den sogenannten Generalplan Ost.[20] Hierbei handelte es sich um verbrecherische Planungen, die teilweise auch umgesetzt wurden. Landschaftsanwälte waren auch in Auschwitz tätig und begrünten u. a. die Umgebung der Konzentrationslager im Sinne von einem grünen Sichtschutz.[21] Die Konkurrenz zwischen den einzelnen Zweigen des nationalsozialistischen Naturschutzes führte 1942 zu einer Absteckung der Einflusssphären. Während die Naturschützer das sogenannte Altreich als Aufgabe gestellt bekamen, sollten die Landschaftspfleger die von Wehrmacht und SS besetzten Gebiete insbesondere in Osteuropa neugestalten.[22] Wissenschaftlich hat insbesondere Reinhold Tüxen die Pflanzensoziologie mit Hilfe der Nationalsozialisten durch einen guten Kontakt zu Fritz Todt als eine Grundlage des Naturschutzes zum Durchbruch gebracht.[23] Dementsprechend war der Nationalsozialismus eine „Achsenzeit“ des Naturschutzes, und zwar nicht nur die Jahre 1935–1939, die Klose noch 1957 als „hohe Zeit“ bezeichnete.[24] Demgegenüber standen die Effekte der nationalsozialistischen Modernisierung und der Kriegswirtschaft auf Natur und Landschaft.

Durch Intensivierung von Boden- und Waldnutzung, Trockenlegung von Mooren sowie durch industrielle und, insbesondere militärische Eingriffe kam es zu massiven Naturzerstörungen. Auch direkte Zerstörungen von bereits ausgewiesenen Schutzflächen für monumentale Bauten wurden vorgenommen, so zum Beispiel 1936 beim Bau des Kdf-Heims in Prora auf Rügen, durch den wesentliche Teile des Naturschutzgebiets Schmale Heide zerstört wurden.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs gab es sowohl in der DDR wie auch in Westdeutschland eine Kontinuität nationalsozialistischer Naturschützer, auch der Mitarbeiter des Generalplan Ost wie Konrad Meyer oder Heinrich Wiepking-Jürgensmann.[25]

In der DDR änderten sich die politische Einbindung und Zielsetzung des Naturschutzes. Die einflussreichsten Planer wie Georg Pniower oder Reinhold Lingner waren politisch unbelastet und der SED gegenüber loyal. Mit dem Aufbau eines sozialistischen Staates sollte gerechtere Gesellschaft verbunden werden. An der praktischen Arbeit der Landschaftsplanung änderte dies jedoch wenig. Die Aufgaben blieben dieselben, Leitbild war weiterhin die Intensivierung der Landnutzung. Personell wurde dabei auf Fachkräfte aus der Zeit des Nationalsozialismus, auch auf ehemalige Mitglieder der NSDAP, zurückgegriffen; vielfach stammten diese aus dem Umfeld Alwin Seiferts.[26]

In Westdeutschland kam es nur vereinzelt zu Entnazifizierungsverfahren, führende Personen aus der Zeit des Nationalsozialismus wie Heinrich Wiepking-Jürgensmann, Konrad Meyer oder Erhard Mäding hatten auch nach 1945 wieder hohe Positionen inne. Das Reichsnaturschutzgesetz galt bis zum Erlass des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 1976 als Landesrecht weiter.

Schweiz

Der Naturschutz ist in der Schweiz rechtlich im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) auf Bundesebene geregelt. Im Bereich des eigentlichen Naturschutzes (Biotop- und Artenschutz) hat der Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz (Art. 78 Abs. 4 und 5 BV), welche er auch weitgehend ausgeschöpft hat (Art. 18 ff. des Natur- und Heimatschutzgesetzes). Teilregelungen existieren zudem in der Wald- und Landwirtschafts-Gesetzgebung von Bund und Kantonen. Im Bereich des Landschaftsschutzes besteht eine geteilte Zuständigkeit von Bund und Kantonen (Art. 78 Abs. 1 und 2 BV).

Private Organisationen des einheimischen Naturschutzes sind etwa Pro Natura oder der Schweizer Vogelschutz.

Siehe auch

Portal
Portal
 Wikipedia:Portal: Umwelt- und Naturschutz – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Umwelt- und Naturschutz

Literatur

Wissenschaftliche Literatur

  • Michael Succow, Hans Dieter Knapp, Lebrecht Jeschke (alle Hrsg.): Naturschutz in Deutschland: Rückblicke – Einblicke – Ausblicke. Chr. Links-Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-86153-686-4.
  • Arne Andersen: Heimatschutz. Naturschutzbewegung. In: F.-J. Brüggemeier, Th. Rommelspacher (Hrsg.): Besiegte Natur. Geschichte der Umwelt im 19. und 20. Jahrhundert. Beck, München 1986, S. 143–157.
  • Otti Wilmanns: Naturschutz. Mitt. bad. Landesver. In: Naturkunde u. Naturschutz. N. F. 14(2), 1987, S. 477–481.
  • Harald Plachter: Naturschutz. Gustav Fischer, Stuttgart/ Jena 1991, ISBN 3-437-20456-4.
  • Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-593-37354-8.
  • Friedemann Schmoll: Erinnerung an die Natur. Die Geschichte des Naturschutzes im deutschen Kaiserreich. Campus, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-593-37355-6.
  • Hans Mattern: Dichter der Schwäbischen Romantik als Vorläufer des Naturschutzgedankens. In: Stuttgarter Arbeiten zur Germanistik. Band 423, Stuttgart 2004, ISBN 3-88099-428-5, S. 307–317.
  • John Alexander Williams: Protecting Nature Between Democracy and Dictatorship: The Changing Ideology of the Bourgeois Conservationist Movement, 1925–1935. In: Thomas Lekan, Thomas Zeller (Hrsg.): Germany’s Nature: New Approaches to Environmental History. Rutgers University Press, New Brunswick 2005, S. 183–206.
  • Hans Werner Frohn, Friedemann Schmoll (Hrsg.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006. Landwirtschaftsverlag, Münster 2006, ISBN 3-7843-3935-2.
  • Reinhard Piechocki: Genese der Schutzbegriffe: 3. – Naturschutz (1888). In: Natur und Landschaft. 82(3), 2007, S. 110–111
  • Oliver Kersten: Die Naturfreundebewegung in der Region Berlin-Brandenburg 1908–1989/90. Kontinuitäten und Brüche. Naturfreunde-Verlag Freizeit und Wandern, Berlin 2007, ISBN 978-3-925311-31-4, S. 40 f., 51 f., 88 f., 131 f., 234 f.; Abb, S. 184. (Zugl. Diss. Freie Universität Berlin 2004)
  • Klaus-Dieter Hupke: Naturschutz. Ein kritischer Ansatz. Springer Spektrum, Heidelberg 2015, ISBN 978-3-662-46903-3.

Populärwissenschaftliche Literatur

  • Wolf-Eberhard Barth: Naturschutz: Das Machbare. Praktischer Umwelt- und Naturschutz für alle. Ein Ratgeber. Paul Parey, Hamburg 1995, ISBN 3-490-11418-3.
  • Uwe Wegener: Naturschutz in der Kulturlandschaft: Schutz und Pflege von Lebensräumen. Spektrum Akademischer Verlag, 1998, ISBN 3-8274-0877-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. § 1 des Bundesnaturschutzgesetz; Reinhard Piechocki: Landschaft – Heimat – Wildnis. Schutz der Natur – aber welcher und warum? Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-54152-0, zusammenfassend, S. 31–39.
  2. O. Wilmanns (1987)
  3. europa.eu
  4. 4,0 4,1 Liam Heneghan: Out of kilter, Aeon Magazine, 9. Oktober 2012.
  5. Klaus Pedersen: Naturschutz und Profit. Menschen zwischen Vertreibung und Naturzerstörung. Unrast-Verlag, Münster 2008. Einleitung
  6. Helga Jäger: Naturparke und Raumplanung. Arbeitsberichte des Fachbereichs Stadtplanung und Landschaftsplanung, Heft 77. Kassel 1988, S. 90 ff.
  7. George Wittemyer, Justin S. Brashares u. a.: Accelerated Human Population Growth at Protected Area Edges. In: Science, 2008/321, S. 123 ff.
  8. Art 20a: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
  9. Richtlinie 92/43/EWG
  10. Richtlinie 79/409/EWG Vogelschutzrichtlinie
  11. Natur- und Landschaftspfleger/in, berufenet.de
  12. Zur gemeinsamen historischen Entwicklung des Schutzes von Natur- und Kulturdenkmalen
  13. Bundesamt für Naturschutz: Hundert Jahre staatlicher Naturschutz in Deutschland (PDF; 88 kB), abgerufen am 19. April 2010.
  14. Gerhard Hachmann und Rainer Koch (Hrsg.): Wider die rationelle Bewirthschaftung! Texte und Quellen zur Entstehung des deutschen Naturschutzes. Aus Anlass des 200. Geburtstags von Philipp Leopold Martin (1815–1885). Bonn (Bundesamt für Naturschutz) 2015. (= BfN-Skripten, 417). 89 + 279 Seiten, ISBN 978-3-89624-152-8; (PDF; 68 MB), 30. Januar 2017.
  15. Astrid Schwarz, Angela Krewani, Jutta Weisel (Ansprechpartner): Bildkulturen ökologischer Forschung / 2. Eichenallee auf der Seite Bildkulturen der Ökologischen Forschung der Technischen Universität Darmstadt in Kooperation mit der Philipps-Universität Marburg, mit dem vergrößerbaren Digitalisat (Vorderseite) einer kolorierten Ansichtskarte um 1900 aus dem Museum für Geschichte des Naturschutzes
  16. Vgl. z. B. M. Klein: Naturschutz im Dritten Reich. Mainz, 1999. S. 311–314. Zu H. Klose auch: Der Schutz der Landschaft nach §5 des Reichsnaturschutzgesetzes. In: Reichsstelle für Naturschutz (Hrsg.): Der Schutz der Landschaft nach dem Reichsnaturschutzgesetz. Vorträge auf der Ersten Reichstagung für Naturschutz in Berlin am 14. November 1936 von Dr. Hans Klose, Professor Hans Schwenkel, Professor Dr. Werner Weber. Berlin, 1937. S. 5–20. Er bezeichnete sich selbst auf S. 16 als Nationalsozialist. Außerdem sorgte er persönlich für die Verdrängung jüdischer Naturschützer aus dem Volksbund für Naturschutz. Vgl. Landesarchiv Berlin A. Pr. Br. Rep. 030-04. Nr. 1780/ H. Eissing, Wer verfasste die „Grüne Charta von der Mainau“? Einflüsse nationalsozialistischen Gedankengutes. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (8), 2014, S. 247–252. ISSN 0940-6808
  17. Vgl. z. B. M. Klein: Naturschutz im Dritten Reich. Mainz 1999. S. 304–311
  18. Nils Franke: Naturschutz als völkische Aufgabe. In: Michael Fahlbusch et al. (Hrsg.): Handbuch der völkischen Wissenschaften. 2. Auflage. Berlin, De Gruyter 2017, S. 1073–1079
  19. Vgl. N. Franke: Der Westwall in der Landschaft. Aktivitäten des Naturschutzes in der Zeit des Nationalsozialismus und seine Akteure. Mainz 2015. ISBN 978-3-00-049532-8.
  20. J. Wolschke-Bulmahn, G. Gröning: Zum Verhältnis von Landschaftsplanung und Nationalsozialismus. Dargestellt an Entwicklungen während des Zweiten Weltkrieges in den „eingegliederten Ostgebieten“. In: Stiftung Naturschutzgeschichte (Hrsg.): Naturschutz hat Geschichte. Eröffnung des Museums zur Geschichte des Naturschutzes. Fachtagung „Naturschutz hat Geschichte“. (Veröffentlichungen des Stiftung Naturschutzgeschichte Bd. 4). Essen 2003. S. 163–172.
  21. Vgl. Nils Franke: Bäume für Auschwitz: Die unheilvolle Allianz zwischen Naturschützern und Nationalsozialisten. In: Zeit-Geschichte. Heft 1/2016. S. 66–71.
  22. N. Franke: Die Rolle des Naturschutzes bei Planung und Bau des Westwalls. In: N. Franke, K. Werk: Naturschutz am ehemaligen Westwall. NS-Großanlagen im Diskurs. (Geisenheimer Beiträge zur Kulturlandschaft Bd. 1). Geisenheim 2016. S. 42. ISBN 978-3-934742-72-7.
  23. N. Franke: Die Rolle des Naturschutzes bei Planung und Bau des Westwalls. In: N. Franke, K. Werk: Naturschutz am ehemaligen Westwall. NS-Großanlagen im Diskurs. (Geisenheimer Beiträge zur Kulturlandschaft Bd. 1). Geisenheim 2016. S. 34, ISBN 978-3-934742-72-7.
  24. Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Fünfzig Jahre Staatlicher Naturschutz. Ein Rückblick auf den Weg der deutschen Naturschutzbewegung. Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege – Reichsstelle für Naturschutz – Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege. Bearb. v. H. Klose. Gießen 1957. S. 34.
  25. Vgl. N. Franke, Uwe Pfenning (Hrsg.): Kontinuitäten im Naturschutz. Zur Kontinuität von Machteliten des Naturschutzes 1945 bis 1970. Baden-Baden 2014. ISBN 978-3-8487-0556-6.
  26. Andreas Dix: Nach dem Ende der 'Tausend Jahre': Landschaftsplanung in der Sowjetischen Besatzungszone und frühen DDR. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus-Verlag, Frankfurt/ New York 2003, S. 359 f.


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