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Die volkswirtschaftliche '''Lohnleitlinie''' ist die kostenniveauneutrale [[Arbeitsentgelt|Lohnerhöhung]], d. h. eine Lohnerhöhung, die sich an der Entwicklung der [[Arbeitsproduktivität]] orientiert.
 
In der [[Tarifpolitik]] wird die Vorgabe einer solchen Leitlinie für die Tarifverhandlungen regelmäßig diskutiert. Die Arbeitnehmerseite ([[Gewerkschaft]]en, [[Kaufkraft (Konsum)|Kaufkraft]]-orientierte Ökonomen) argumentiert, dass die Leitlinie einen stärkeren Lohnanstieg zur Steigerung der Kaufkraft beinhalten sollte. Die Arbeitgeberseite argumentiert, dass ein Unterschreiten der Lohnleitlinie, d. h. Lohnzurückhaltung mittel- und langfristig zu einer Erhöhung der [[Beschäftigung]] führe.
 
Die kostenniveauneutrale Lohnerhöhung berücksichtigt neben der Entwicklung der [[Arbeitsproduktivität]] auch die Außenhandelspreise, sowie die gesetzlichen und freiwilligen Sozialleistungen.
 
[[Kategorie:Soziale Fünfgliederung|K]]
[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]
 
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Version vom 6. August 2019, 02:57 Uhr

Die volkswirtschaftliche Lohnleitlinie ist die kostenniveauneutrale Lohnerhöhung, d. h. eine Lohnerhöhung, die sich an der Entwicklung der Arbeitsproduktivität orientiert.

In der Tarifpolitik wird die Vorgabe einer solchen Leitlinie für die Tarifverhandlungen regelmäßig diskutiert. Die Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften, Kaufkraft-orientierte Ökonomen) argumentiert, dass die Leitlinie einen stärkeren Lohnanstieg zur Steigerung der Kaufkraft beinhalten sollte. Die Arbeitgeberseite argumentiert, dass ein Unterschreiten der Lohnleitlinie, d. h. Lohnzurückhaltung mittel- und langfristig zu einer Erhöhung der Beschäftigung führe.

Die kostenniveauneutrale Lohnerhöhung berücksichtigt neben der Entwicklung der Arbeitsproduktivität auch die Außenhandelspreise, sowie die gesetzlichen und freiwilligen Sozialleistungen.


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