Zweites Vatikanisches Konzil

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Zweites Vatikanisches Konzil
Datum 11. Oktober 1962 – 8. Dezember 1965
Akzeptiert von Römisch-katholische Kirche
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Einberufen von Papst Johannes XXIII.
Präsidium Papst Johannes XXIII., Papst Paul VI.
Beteiligung Insgesamt 3044 Teilnehmer (davon 2498 Konzilsväter)
Diskussionsthemen Kirchenreform: Beziehung der Kirche zur modernen Welt sowie Antwort und Anpassung der Kirche an die moderne Welt, Ökumenismus, nichtchristliche Religionen, Liturgie
Konzilsdokumente 16 Dokumente (4 Konstitutionen, 9 Dekrete, 3 Erklärungen)
Liste ökumenischer Konzilien
Vor einer Papstmesse auf dem Konzil; Bereich zwischen Papstaltar und Apsis/Kathedraaltar, davor der Sitz des Papstes
Tribüne mit Konzilsvätern und Empore der Sekretäre
Konzilsväter, im Vordergrund der Liturgiewissenschaftler Aimé-Georges Martimort
Konzilsväter

Das Zweite Vatikanische Konzil (kurz auch II. Vatikanum bzw. II. Vaticanum oder Vatikanum II bzw. Vaticanum II), das von der römisch-katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird, fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Es wurde von Papst Johannes XXIII. mit dem Auftrag zu pastoraler und ökumenischer „instauratio“ (Erneuerung, ital.aggiornamento) einberufen.

Der Papst wies in der lateinischen Eröffnungsansprache Gaudet Mater Ecclesia („Es freut sich die Mutter Kirche“) ausdrücklich darauf hin, dass eine gewisse Aktualisierung dogmatischer Sätze im Sinne ihrer Orientierung auf das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters möglich und notwendig sei. Denn das eine sei das ewige Dogma, die bleibende Wahrheit, ein anderes die Ausdrucksweise der jeweiligen Zeit.

Nach dem Tod Papst Johannes’ XXIII. im Jahr 1963 wurde das Konzil durch Papst Paul VI. fortgesetzt und 1965 beendet. Es entschied zugunsten der Religionsfreiheit in der bürgerlichen Staatsordnung und für verstärkten Dialog mit Anders- oder Nichtgläubigen.

Unter den Teilnehmern waren auch die späteren Päpste Johannes Paul I., Johannes Paul II. und Benedikt XVI.

Vorgeschichte

Einberufung

Der Gedanke eines neuen Konzils geht, nach Angaben Johannes’ XXIII., auf eine Unterhaltung mit Kardinal Alfredo Ottaviani (1890–1979) zurück, die am zweiten Tag des Konklaves geführt wurde, das ihn 1958 zum Papst wählte. Pius XII. soll bereits gegenüber dem Jesuitenprediger Riccardo Lombardi angedeutet haben, dass er damit rechne, dass sein Nachfolger ein Konzil einberufe. Die Päpste Pius XI. und Pius XII. hatten beide jeweils die Fortführung des I. Vatikanums prüfen lassen. Papst Johannes plante von Anfang an ein Konzil, das die Kirche auf die Gegenwart ausrichten sollte; möglicherweise reichen die Motive bis in die Jugendzeit Roncallis zurück (schrieb Lambert Beauduin). Dieses Anliegen beschrieb Johannes XXIII. als „Aggiornamento“ (als „Verheutigung“ oder „Heutigwerden“ übersetzt). Am 25. Januar 1959 gab er dann vor 17 Kardinälen im Kapitelsaal der Patriarchalbasilika St. Paul vor den Mauern überraschend bekannt, dass er ein Konzil für die Weltkirche einzuberufen beabsichtige, dessen Ziel die „Erneuerung“, „größere Klarheit im Denken“ und „Stärkung des Bandes der Einheit“ sein solle.

Die Nachricht der Einberufung des Konzils wurde weltweit mit großer Aufmerksamkeit und teils enthusiastisch aufgenommen. Nicht begeistert von den Plänen bzw. von inhaltlichen Vorgaben war ein Teil der Kurienkardinäle.[1] Mit der Apostolischen Konstitution Humanae salutis vom 25. Dezember 1961 wurde das Zweite Vatikanische Konzil für 1962 einberufen.

Vorbereitung

Am 17. Mai 1959 trat die Kommission zur Ingangsetzung der Vorbereitung, die Commissio antepraeparatoria, erstmals zusammen. Sie stand unter Vorsitz des Kardinalstaatssekretärs Domenico Tardini. Sie forderte weltweit 3500 Bischöfe, Ordensobere und theologische Fakultäten auf, Vorschläge für das Beratungsprogramm der Vorbereitungskommissionen einzureichen. So kamen 2812 Postulate zusammen, die von der Commissio gesichtet und ausgearbeitet wurden.[2] Danach begann die eigentliche Vorbereitungsphase, eingeleitet durch das Motu proprio Superno Dei nutu vom 5. Juni 1960.

Dazu wurden zehn Vorbereitungskommissionen (Commissiones praeparatoriae)[2] gegründet. Im Gegensatz zu früheren Konzilien, bei denen solche Kommissionen vor allem mit Theologen und Kanonisten besetzt gewesen waren, die auf dem Konzil selbst gar kein Stimmrecht besaßen, waren die Vorbereitungskommissionen des Zweiten Vatikanums etwa zur Hälfte mit Bischöfen und Ordensoberen besetzt. Grundsätzlich wiesen sie aber eine große Nähe zum Kurienapparat auf,[3] der so den entscheidenden Einfluss auf den Konzilsverlauf zu nehmen versuchte.

Der Papst konnte daher einige seiner eigenen Anliegen, vor allem die Ökumene, nur gegen Widerstände in die Vorbereitungen einbringen. Doch über die Inhalte, die das Konzil prägen sollten, hatte sich längst ein weltweiter Dialog entwickelt. Der aus der Schweiz stammende und in Tübingen lehrende Theologe Hans Küng forderte in seinem Buch „Konzil und Wiedervereinigung“ 1960 wirkliche Bemühungen in Richtung Ökumene, eine Reform der Kurie, einen interreligiösen Dialog und die Abschaffung des Index Librorum Prohibitorum. Er fasste damit zusammen, was viele Theologen auch dachten. Diese auch von vielen Laien unterstützten Ziele wurden teilweise auch erreicht.

Um die Federführung der Kurie bei der Vorbereitung auszugleichen, richtete der Papst 1960 das Sekretariat für die Förderung der Einheit der Christen ein, zu dessen Leiter er den deutschen Kardinal Augustin Bea SJ ernannte, vormals Beichtvater von Pius XII. Dieses Sekretariat, und nicht die von der Kurie beeinflussten Kommissionen, denen es gleichgestellt war,[4] war fortan für die Ökumenefragen zuständig. Dieses Vorgehen wurde von anderen christlichen Gemeinschaften begrüßt, da ihnen der Umgang mit der römischen Kurie wenig behagte.

Im Sommer 1961 traten die Vorbereitungen in ihre Schlussphase. Geklärt werden musste vor allem noch der organisatorische Ablauf und genauer, welcher Kreis von Teilnehmern eingeladen werden sollte. Fest stand bis dahin nur, dass die amtliche Sprache des Konzils Latein sein sollte, ohne Rücksicht auf die damals bereits grassierende „Lateinschwäche“ in erheblichen Teilen des Episkopats. Im Frühjahr 1962 lagen 69 Entwürfe zu den unterschiedlichsten Themen vor.[4] Sie waren insgesamt sehr langatmig geraten und in typisch römischem Stil verfasst, schwerfälliger sogar als die Enzykliken der Vorgängerpäpste. Nur die Liturgiekommission präsentierte ein konkretes Konzept, die anderen Vorschläge liefen vor allem darauf hinaus, dass das Konzil mehr bewahren und „festschreiben“ als erneuern sollte. Diese Richtung aber wollten die Vertreter der Ortskirchen nicht einschlagen, was erstmals zeigte, dass die Kurie gegenüber den Bischöfen an Einfluss verloren hatte.

Johannes XXIII. verzichtete darauf, zu den Vorschlägen der 69 Entwürfe konkret Stellung zu nehmen. Auch gab er nicht vor, was der Schwerpunkt des Konzils sein sollte. Er wollte einem freien und selbstständigen Konzil (ohne Tabufragen) zumindest eine Chance geben. Allerdings dachte er wohl an eine zügige „Abwicklung“ desselben. Es entwickelte sich jedoch eine Eigendynamik hin zu dem Ziel eines „neuen Pfingstens“ für die Kirche.

Zielsetzung

„aggiornamento“

Der pastorale Methodenwechsel, den Papst Johannes XXIII. als Aggiornamento einleitete und den Paul VI. mit il Dialogo überschrieb (Enzyklika Ecclesiam suam, 1964), hat seinen Ursprung bereits in den Tagen des Ersten Weltkrieges. Benedikt XV. hatte in seiner Enzyklika Ad beatissimi Apostolorum principis zwar die Verurteilung des theologischen Modernismus bekräftigt, schwächte den Ton nach den erbitterten Auseinandersetzungen unter seinem Vorgänger Pius X. aber ab: Er verurteilte auch den integralistischen Antimodernismus, um die „Einheit der Kirche“ als supranationale Instanz zu retten. Papst Pius XI. hatte gleichfalls die fundamental neue Lage der „Welt von heute“ in ihren Umrissen erkannt und daher den „Frieden Christi im Reiche Christi“ zum Programm seines Pontifikats gemacht. Unter seinem Nachfolger Pius XII. gab es eine Weiterentwicklung in der Weltgeltung ad extra sowie hinsichtlich des katholischen Programms.

„approfondimento“

Dieser geistliche Begriff der Kirche umfasst Treue zur Tradition sowie jeweilige Anpassung an die Gegenwart. Neben der Intransigenz, also einer Kompromisslosigkeit im Wesentlichen, gibt es also auch die Fähigkeit zu angemessener Erneuerung im Horizont der Zeit, also eine Modernität.

Eröffnung und Verlauf

Prozession der Konzilsväter
Konzilsväter

Das Konzil begann am 11. Oktober 1962. In einer großen Prozession zogen die 2498 Konzilsväter in den Petersdom der Vatikanstadt ein. Dabei trug Johannes XXIII. nicht die päpstliche Tiara als Zeichen der Macht, sondern eine Mitra, und demonstrierte sich somit als Hirte, und nicht als Herrscher. Auch nutzte er den päpstlichen Tragesessel nur auf dem Petersplatz, um besser gesehen werden zu können. In der Peterskirche ließ er anhalten, stieg herab und ging den Rest zu Fuß. Bischöfe aus 133 Ländern waren anwesend. Das Innere des Petersdoms selbst war zu einer gigantischen Konzilsaula umgebaut worden. Im Mittelschiff fanden sich auf beiden Seiten 90 Meter lange, ansteigende Tribünen, von denen aus debattiert wurde.

Der Verhandlungsverlauf des Konzils ist in vier Sitzungsperioden zu gliedern.

Erste Sitzungsperiode

Schon die ersten Sitzungen – genannt allgemeine Kongregationen (Zusammenkünfte) – deuteten darauf hin, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen den „Erneuerern“ und „Bewahrern“ kommen werde. Die Kurie wollte das Konzil maßgeblich bestimmen und versuchte, auf die Besetzung der wichtigsten Positionen und auf die Tagesordnung entscheidenden Einfluss zu nehmen. Erste „Nagelprobe“ war dabei die Besetzung der zehn Konzilskommissionen am 13. Oktober 1962.

Die zehn Konzilskommissionen entsprachen in Zahl und Aufgabenbereich den zehn Vorbereitungskommissionen. Sie hatten die Aufgabe, die Ergebnisse der Beratungen über die Schemata in der Generalversammlung einzuarbeiten und das überarbeitete Schema dann erneut der Generalversammlung vorzulegen. Die Kommissionen sollten aus je 24 Mitgliedern bestehen, wobei 16 von den Konzilsvätern gewählt, die übrigen acht durch den Papst ernannt werden sollten.[5] Das Generalsekretariat des Konzils ließ zu den Wahlzetteln Listen austeilen, auf denen 16 Namen von Konzilsvätern verzeichnet waren, die schon der entsprechenden Vorbereitungskommission angehört hatten. Diese aber waren demnach Kandidaten der Kurie.[6] Die anwesenden Bischöfe verlangten daraufhin, die Mitglieder der Kommissionen selbst bestimmen zu können und beantragten eine Vertagung, um sich genauer mit den Kandidaten auf der Liste befassen zu können. Als versucht wurde, dies zu ignorieren, ergriffen die Kardinäle Achille Liénart und Josef Frings das Wort[6] und setzten im Namen der Konzilsväter deren Vorstellungen durch. Die Wahl wurde vertagt. Diese Sitzung wurde später als der eigentliche Aufbruch des Konzils bezeichnet, da deutlich wurde, dass sich die anwesenden Bischöfe als „das Konzil“ verstanden und sich nicht den Vorschlägen der Kurie fügen wollten.

Nach der Vertagung wurden vor allem von deutschen und französischen Konzilsvätern neue Listen ausgearbeitet. Das Konzil erhielt die Eigendynamik. Der bereits schwer kranke Papst Johannes XXIII. billigte das „Sicheinlaufen“ des Konzils und hielt sich zurück; er hatte nicht die Absicht, in konkrete Entscheidungen einzugreifen.[7] Die entstandene Dynamik war jedoch anfangs noch nicht auf ein klares Ziel ausgerichtet. Auch diese Zielbestimmung hatte der Papst dem Konzil überlassen, das hiermit jedoch zunächst überfordert war. Erst der Erzbischof von Mailand, Kardinal Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., schlug in einem elfseitigen Brief an den Papst die Konzeption der doppelten Thematik der Kirche ecclesia ad intra und ad extra vor. Er plädierte nach außen für eine Ausweitung des vom Papst selbst initiierten ökumenischen Dialogs, nach innen für eine Befassung mit dem Wesen der Kirche und ihrer Reform sowie die Einteilung des Konzils in drei Sitzungsperioden. Das Konzil nahm diese bereits vom belgischen Kardinal Léon-Joseph Suenens unter Bezugnahme auf eine Papstansprache vom 11. September 1962 vorformulierten Gedanken[8] mit großer Zustimmung an, was für die von Ottaviani vertretene Kongregation für die Glaubenslehre, damals noch Heiliges Offizium genannt, einen ersten „Machtverlust“ bedeutete. Die Richtung des Konzils war damit vorgegeben. Eine weitere unvorhergesehene Entwicklung wurde durch die Ablehnung des Schemas De Ecclesia initiiert. Daraufhin wurde vom Generalsekretär des Konzils, Pericle Felici, der Vorschlag unterbreitet, Alternativschemata einzureichen, was den Einfluss der Bischöfe und Bischofskonferenzen auf den von der Vollversammlung des Konzils zu behandelnden Text deutlich vergrößerte.[9]

Am 8. Dezember 1962 endete die erste Sitzungsperiode.

Die Arbeit in der Konzilskommission sollte aber in der Sessionspause weitgergehen. Johannes XXIII. änderte seine Meinung in Bezug auf seine anfängliche Zurückhaltung und wollte in der zweiten Sitzungsperiode „′seinen Platz einnehmen′ als ′wirklicher Präsident′, wenn auch mit Diskretion.“[10] Das Fortschreiten des Konzils erlebte Papst Johannes jedoch nicht mehr, er starb am 3. Juni 1963.

Zweite Sitzungsperiode

Papst Paul VI.

Die zweite Sitzungsperiode wurde am 29. September 1963 von Papst Paul VI. eröffnet. Dieser war am 21. Juni desselben Jahres zum Nachfolger des inzwischen verstorbenen Johannes XXIII. gewählt worden. Die Sitzungsperiode sollte zu den ersten Dokumenten, und damit zu den ersten greifbaren Ergebnissen führen. Sie war dabei weiter vom Gegensatz zwischen konservativen und progressiven Kräften bestimmt (vgl. Coetus Internationalis Patrum). Das Konzil diskutierte unter anderem, welche Rolle den Bischöfen in Zukunft zukommen solle. Progressive Kräfte befürworteten eine größere Gemeinschaft, wenn auch nicht an Stelle eines Unterordnungsverhältnisses gegenüber dem Primat des Papstes, der ja ebenfalls zuerst Bischof ist. Diesen Gedanken der Gemeinschaftlichkeit (Kollegialität, Kirche als communio) versuchten die konservativen Kräfte zu unterbinden. Am 8. November 1963 kam es daher zu einer historisch gewordenen Protestrede. Der Kölner Kardinal Josef Frings – eine der prägendsten Figuren des gesamten Konzils – protestierte gegen eine Kampagne konservativer Kräfte und wandte sich schließlich gegen die Institution des Heiligen Offiziums und seines Sekretärs, Kardinal Ottaviani. Das Offizium, so Frings, verkörpere Methoden und lege ein Verhalten an den Tag, das nicht dem geistigen und geistlichen Rang von Bischöfen und Theologen entspreche. Denn das Offizium entschied nach Aktenlage, ohne Verfahrensgarantien, und musste seine Entscheidungen nicht begründen. Assistiert von seinem Peritus, dem jungen Theologieprofessor Joseph Ratzinger, sprach sich Frings für eine „Reform des Offiziums“ aus,[11] die von Paul VI. bereits 1965 durchgeführt wurde. Erster Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, so der neue Name des reformierten Hl. Offiziums, wurde Kardinal Ottaviani (bis 1968).

Zwei Dokumente konnten verabschiedet werden. Am 4. Dezember 1963 beschloss das Konzil die Konstitution über die Liturgie: Sacrosanctum Concilium. Auf ihrer Grundlage sollte später die Liturgie reformiert werden. Mit diesem Beschluss und der Verabschiedung von Inter mirifica, dem Dekret über die Massenmedien am 4. Dezember 1963, endete die zweite Sitzungsperiode. Unter dem Pseudonym Michael Serafian veröffentlichte Malachi Martin SJ anschließend das Buch Der Pilger, in dem er hellsichtig analysierte, dass Papst Paul VI. bereits in einen Gegensatz zu seinem Vorgänger getreten war, indem er der „Partei“ der Kurie wieder stärker entsprach. Diese Beobachtung bestätigte sich nach Meinung seiner Kritiker in der Folgezeit. Konzilsberater Joseph Ratzinger wertete in einem differenziert verfassten Buch über die zweite Sitzungsperiode die Bestätigungsformel von Papst Paul VI. zu beiden Konzilsdekreten als konkrete Erneuerung des Kirchenbegriffes: „Das Bedeutsame liegt in dem zweimaligen ›una cum‹ – gemeinsam mit den Konzilsvätern. Papst Paul hat damit einen neuen Typ konziliaren Rechts geschaffen, der in der Sache einen präzisen Ausdruck für den vom Konzil verhandelten Gedanken der bischöflichen Kollegialität ist.“[12] Die lateinische Bestätigungsformel aller Dokumente lautet: „Paulus episcopus servus servorum Dei una cum Concilii Patribus“.

Dritte und vierte Sitzungsperiode

Die dritte Sitzungsperiode begann am 14. September 1964.[13] Am 19. November 1964 sollte das Dekret zur Religionsfreiheit verabschiedet werden. Das Konzil geriet in eine Krise, als die Sitzung, in welcher der Beschluss gefasst werden sollte, kurzfristig vertagt wurde.[14] Im Vorschlag war eine Abkehr vom alten Anspruch der katholischen Staatslehre vorgesehen, dass der Kirche als Vertreterin der wahren Religion der Vorrang vor „dem Irrtum“ auch im gesellschaftlichen Zusammenleben einzuräumen sei. Trotz einer Mehrheit, die sich für eine Abstimmung über das Dekret aussprach, entsprach der Papst dem Wunsch der Konservativen, die um eine Vertagung gebeten hatten. Erst 1965 wurde diese Korrektur des katholischen Absolutheitsanspruchs mit dem ausgereifteren Dokument Dignitatis humanae beschlossen.

Nachdem klar geworden war, dass die konservativen Kräfte der Kurie auf dem Konzil nicht nur in der Minderheit waren, sondern auch ihren Einfluss nur noch partiell geltend machen konnten, wurden die Dokumente der dritten und vierten Sitzungsperiode, obgleich von den 3–5 % „Bewahrern“ weiter heftig kritisiert, geräuschloser verabschiedet als in der vorangegangenen zweiten Sitzungsperiode. Zu gravierenden Konflikten kam es jedoch noch im Vorfeld der Verabschiedung von Lumen gentium am 14. November 1964, als der Papst, erneut mit großer Rücksicht auf die kleine, konservative Minderheit, die Beifügung einer erläuternden Vorbemerkung (Nota explicativa praevia) zur Interpretation des Begriffs „Kollegium (der Bischöfe)“ zugunsten des päpstlichen Primats verfügte.[15]

Die Integration der Minderheit wurde zu seinem wichtigsten Anliegen, die auch zu päpstlichen Korrekturen des Ökumene-Dokuments, von Dei verbum und der Erklärung zur Religionsfreiheit führte. Wichtigste Dokumente waren neben Lumen gentium über die Kirche und Dei verbum über die Göttliche Offenbarung auch Nostra aetate zu den nichtchristlichen Religionen und Dignitatis humanae über die Religionsfreiheit. Die pastorale Konstitution Gaudium et spes weitet den kirchlichen Weltauftrag aus, indem sie sich breit zu Fragen der Wissenschaft, Kultur, Politik, Familie und zum Weltfrieden äußert. Die vierte Sitzungsperiode wurde dann, aufgrund des Willens der Mehrheit der Konzilsteilnehmer, durch den Papst anberaumt, um einen sinnvollen Abschluss des Konzils zu ermöglichen, als sich während der dritten Periode die große Zeitknappheit abzeichnete.

Das Konzil schloss am 8. Dezember 1965 mit besonderen Botschaften an die Welt, u. a. an die Regierenden, die Arbeiter, die Intellektuellen, die Frauen und die Jugend. Noch während das Konzil tagte, hatte sich seine Dynamik in eine Eigendynamik des Klerus und der Theologie vor Ort übertragen, die um 1968 in eine offene Autoritätskrise ausbrach (vgl. Humanae Vitae).

Dokumente

Das Konzil formulierte und veröffentlichte 16 Dokumente:

Erste Sitzungsperiode

In der ersten Sitzungsperiode (11. Oktober bis 8. Dezember 1962) wurden keine Dokumente verabschiedet.

Zweite Sitzungsperiode

In der zweiten Sitzungsperiode (29. September bis 4. Dezember 1963) wurden folgende Dokumente verabschiedet:

Dritte Sitzungsperiode

In der dritten Sitzungsperiode (14. September bis 21. November 1964) wurden folgende Dokumente verabschiedet:

Vierte Sitzungsperiode

Die vierte Sitzungsperiode (14. September bis 8. Dezember 1965) hatte folgende Dokumente zum Ergebnis:

  • Perfectae caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens; 28. Oktober 1965
  • Nostra aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen; 28. Oktober 1965
  • Optatam totius: Dekret über die Ausbildung der Priester; 28. Oktober 1965
  • Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche; 28. Oktober 1965
  • Gravissimum educationis: Erklärung über die christliche Erziehung; 28. Oktober 1965
  • Dei verbum: Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung; 18. November 1965
  • Apostolicam actuositatem: Dekret über das Laienapostolat; 18. November 1965
  • Presbyterorum ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester; 7. Dezember 1965
  • Ad gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche; 7. Dezember 1965
  • Dignitatis humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit; 7. Dezember 1965
  • Gaudium et spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute; 7. Dezember 1965

Zusammenfassung

Konzilsväter

Zu den wichtigsten Beschlüssen zählen folgende Punkte

  • Liturgie: Im Zuge der Konstitution über die Liturgie Sacrosanctum Concilium. fanden zwei Liturgiereformen statt: Im 1965 promulgierten (in Kraft gesetzten) Missale Romanum waren die ersten Reformschritte umgesetzt, mit Ausnahme der Forderung der Konstitution, den Gläubigen in der Messe eine größere Anzahl von Bibeltexten zu erschließen. Das 1969 promulgierte Missale berücksichtigte diese Forderung mit einer völlig neuen Leseordnung (Perikopenordnung). Schon vor dieser weiteren Reform verdrängte die Volkssprache das Latein weitgehend als Liturgiesprache, was von der Liturgiekonstitution nicht vorgesehen war. Dadurch verfehlte der Plan, die Liturgie stufenweise zu reformieren, sein Ziel.
  • Kollegialität der Bischöfe. Das Konzil stärkte den Weltepiskopat, und damit auch die Ortskirche. In der Kirchenkonstitution wird die Unfehlbarkeit auch auf die Bischöfe erweitert. Zusammen mit dem Papst können sie „authentisch in Glaubens- und Sittensachen lehren und eine bestimmte Lehre übereinstimmend als endgültig verpflichtend vortragen.“ (LG 25) In der Vorbemerkung (Nota previa explicativa) zu Lumen gentium wird deutlich, dass die Kollegialität nie gegen den Primat des Papstes verwendet werden kann.[16]
  • Verhältnis zu anderen Religionen. Eine Entwicklung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrifft das Verhältnis der katholischen Kirche zu anderen Religionen. Die Kirche „lehnt nichts von alledem ab, was in diesen Religionen wahr und heilig ist.“ (Nostra aetate 2) Dabei lobt der Konzilstext den Monotheismus des Islams (vgl. NA 3) und bekennt erneut das Hervorgehen der Kirche aus dem Judentum (vgl. NA 4). Mit der innerchristlichen Ökumene beschäftigt sich das Dekret Unitatis redintegratio.
  • Im „Dekret über die Religionsfreiheit“ (Dignitatis humanae) heißt es: „Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten“ (DH 1). Gleichzeitig verbietet das Konzil allen Zwang in Hinsicht auf den Glauben und stärkt das Gewissen (vgl. DH 2).
  • Verhältnis der Kirche zum Staat. Das Konzil gibt den (spätestens seit der Reformation nicht mehr durchsetzbaren) Anspruch der katholischen Kirche auf, dass die Öffentlichkeit und alle staatlichen Gliederungen nach katholischen Grundsätzen handeln müssen. Dies hat zur Folge, dass der Absolutheitsanspruch der katholischen Religion nur mehr rein geistlich definiert ist, also nicht mit totalitären Ideologien verwechselt werden kann.

Theologie des Konzils

Unzweifelhaft hat das II. Vatikanische Konzil neue Akzente gesetzt:

  • Der pastorale Ansatz des Konzils, also Bekräftigung des pastoralen Amtes der Kirche gegenüber der Theologie (Das Konzil hat sich nicht in die Streitigkeiten der einzelnen theologischen Schulen verwickeln lassen, sondern wollte den Glauben für das christliche Leben fruchtbar machen.)
  • Historischer Ansatz (Einsichten der historischen Forschung werden verstärkt berücksichtigt.)
  • Biblischer Ansatz (Die Bibel ist bleibender Bezugspunkt des Glaubens.)
  • Patristischer Ansatz (Die Kirchenväter sind privilegierte Zeugen der Tradition und interpretieren das biblische Zeugnis.)
  • Ökumenische Öffnung (Nicht-Katholiken waren als Beobachter eingeladen.)
  • Öffnung zur Welt (vgl. Gaudium et spes)
  • Dialog mit den Nichtchristen (Anerkennung ethischer und religiöser Werte außerhalb der Kirche)
  • Neuer, dialogorientierter Stil der Verkündigung (Anstelle von Anathema-Formeln werden Lehraussagen in positiver Weise formuliert.)

Verbindlichkeit

Die vier Konstitutionen des Konzils werden mit „vier Säulen“ verglichen, welche die 16 Verlautbarungen des Konzils „stützen und tragen“.[17] Aber auch für sie gilt bloß Verbindlichkeit, aber keine Unfehlbarkeit, denn das Konzil wollte nicht dogmatisch, sondern pastoral lehren. Die übrigen Dokumente sind nicht als Konstitutionen verfasst und stehen im Rang unter diesen. Zweifel an der Verbindlichkeit des Konzils kamen in der Rezeptionsphase aufgrund der von der Tradition abweichenden pastoralen Lehrweise immer wieder auf. Das Konzil selbst jedoch gibt (in der nota praevia zu Lumen gentium und in der Fußnote zu Gaudium et spes) Richtlinien zur Rezeption vor. Zudem kann auf eine Erklärung des Generalsekretärs des Konzils Pericle Felici in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964 verwiesen werden, worin es heißt: „Unter Berücksichtigung des konziliaren Verfahrens und der pastoralen Zielsetzung des gegenwärtigen Konzils definiert das Konzil nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt. Was aber das Konzil sonst vorlegt, müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt“.[18]

Siehe auch

Literatur

Gesamtdarstellungen

  • Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium. 35. Auflage. Herder, Freiburg i. Br. 2008, ISBN 978-3-451-27735-1.
  • Peter Hünermann (Hrsg.): Die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. Konstitutionen, Dekrete, Erklärungen Lateinisch-deutsche Studienausgabe. (HThK.Vat.II) Herder, Freiburg i. Br. 2004, ISBN 3-451-28530-4.
  • Acta synodalia. Sacrosancti Concilii Oecumenici Vaticani II, Typis Polyglottis Vaticanis, 1970–1999.
  • Sintesi dei Documenti Conciliari (ital.), In: Insegnamenti di Paolo VI. Bd. III (1965), S. 765–770.
  • Walther Kampe (Hrsg.): Das Konzil im Spiegel der Presse. Bd. 1, Echter-Verlag, Würzburg 1963.
  • Joseph Ratzinger Gesammelte Schriften, Band 7: Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils. Herder, Freiburg/ Basel/ Wien 2012, ISBN 978-3-451-34124-3.
  • Joseph Ratzinger: Die erste Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils. Ein Rückblick. J.P. Bachem Verlag, Köln 1963. Vortrag an der Universität Bonn vom 18. Januar 1963, ergänzt mit einem Vorwort.
  • Joseph Ratzinger: Das Konzil auf dem Weg – Rückblick auf die zweite Sitzungsperiode. J.P. Bachem, Köln 1964.
  • Joseph Ratzinger: Ergebnisse und Probleme der dritten Konzilsperiode. J.P. Bachem, Köln 1965.
  • Manfred Plate: Weltereignis Konzil. Darstellung – Sinn – Ergebnis. Herder, Freiburg/ Basel/ Wien 1966.
  • Giuseppe Alberigo, Klaus Wittstadt (Hrsg.): Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1959–1965). 5 Bde., Grünewald, Mainz; Peeters, Leuven 1997 ff, ISBN 3-7867-1946-2.
  • Otto Hermann Pesch: Das Zweite Vatikanische Konzil – Vorgeschichte, Verlauf, Ergebnisse, Nachgeschichte. Echter Verlag, Würzburg 1993, ISBN 3-429-01533-2; Topos plus, Kevelaer 2001, ISBN 3-7867-8393-4.
  • Knut Wenzel: Kleine Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils. Herder Verlag, Freiburg/ Basel/ Wien 2005, ISBN 3-451-28612-2.
  • Martin Leitgöb: Dem Konzil begegnen. Prägende Persönlichkeiten des II. Vatikanischen Konzils. Mit einem Vorwort von Herbert Vorgrimler. topos plus, Kevelaer 2012, ISBN 978-3-8367-0815-9.
  • Helmut Krätzl: Das Konzil – ein Sprung vorwärts. Ein Zeitzeuge zieht Bilanz. 50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil. Tyrolia, Innsbruck 2012, ISBN 978-3-7022-3199-6.

Einzeldarstellungen

  • Elmar Klinger, Rolf Zerfaß (Hrsg.): Die Kirche der Laien. Eine Weichenstellung des Konzils. Echter, Würzburg 1987.
  • Elmar Klinger: Armut – Eine Herausforderung Gottes. Der Glaube des Konzils und die Befreiung des Menschen. Benziger, Zürich 1990.
  • Helmut Krätzl: Im Sprung gehemmt – Was mir nach dem Konzil noch alles fehlt. 4. Auflage. Verlag St. Gabriel, Mödling 1999, ISBN 3-85264-567-0.
  • Luigi Bettazzi: Das Zweite Vatikanum – Pfingsten unserer Zeit. Mit einem Vorwort von Elmar Klinger, aus dem Italienischen von Barbara Häussler. Echter, Würzburg 2002.
  • Luigi Bettazzi: Das Zweite Vatikanum – Neustart der Kirche aus den Wurzeln des Glaubens. Aus dem Italienischen von Barbara Häussler. Echter, Würzburg 2012, ISBN 978-3-429-03531-0.
  • Franz Xaver Bischof, Stephan Leimgruber (Hrsg.): Vierzig Jahre II. Vatikanum – zur Wirkungsgeschichte der Konzilstexte. Echter Verlag, Würzburg 2004, ISBN 3-429-02605-9.
  • Günther Wassilowsky (Hrsg.): Zweites Vatikanum – vergessene Anstöße, gegenwärtige Fortschreibungen. (QD 207) Herder, Freiburg i. B. 2004.
  • Michael Bredeck: Das Zweite Vatikanum als Konzil des Aggiornamento. Zur hermeneutischen Grundlegung einer theologischen Konzilsinterpretation. (Paderborner theologische Studien, 48) Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2007, ISBN 978-3-506-76317-4.
  • Ralf van Bühren: Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils. (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen) Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-76388-4.
  • Wolfgang Spindler: „Humanistisches Appeasement“? Hans Barions Kritik an der Staats- und Soziallehre des Zweiten Vatikanischen Konzils. Duncker & Humblot 2011, ISBN 978-3-428-13588-2.
  • Philipp Thull (Hrsg.): Ermutigung zum Aufbruch. Eine kritische Bilanz des Zweiten Vatikanischen Konzils. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013, ISBN 978-3-534-26312-7.
  • Eva Huttenlauch: Die Porta della Morte an St. Peter von Giacomo Manzù und der Wandel päpstlicher Kunstpolitik durch das Zweite Vatikanische Konzil. Regensburg 2014, ISBN 978-3-7954-2799-3.

Weblinks

Commons: Zweites Vatikanisches Konzil - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1.  Giuseppe Alberigo: 'Vatikanische Konzilien B. Vaticanum II. I. Ankündigung und Vorbereitung'. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche (LThK). 3. Auflage. Band 10, Herder, Freiburg im Breisgau 2001, Sp. 561–566., 561.
  2. 2,0 2,1 Jedin: Kleine Konziliengeschichte. 1959, S. 132.
  3. Jedin: Kleine Konziliengeschichte. 1959, S. 132f.
  4. 4,0 4,1 Hubert Jedin: Kleine Konziliengeschichte. Herder, Freiburg/Br. 1959, S. 133.
  5. Jedin: Kleine Konziliengeschichte. 1959, S. 136.
  6. 6,0 6,1 Jedin: Kleine Konziliengeschichte. 1959, S. 140.
  7. Vgl. Giuseppe Alberigo: Johannes XXIII., Leben und Wirken des Konzilspapstes, Mainz 2000, 214.
  8.  Leon-Joseph Suenens: Aux origines du Concile Vatican II. 107 (1985), S. 3-21, hier 11-18.
  9.  Konzilsakten: Acta Synodalia sacrosancti concilii oecumenici Vaticani II, 6 vol., in 32 partibus, Typis Pol. Vaticanis, 1970–1999. Bd. I/4, S. 366.
  10. zitiert nach: Giuseppe Alberigo: Johannes XXIII., Leben und Wirken des Konzilspapstes, Mainz 2000, 219.
  11. Jedin: Kleine Konziliengeschichte. 1959, S. 152.
  12. Joseph Ratzinger: Das Konzil auf dem Weg − Rückblick auf die zweite Sitzungsperiode. J.P. Bachem Verlag, Köln 1964.
  13. Jedin: Kleine Konziliengeschichte. 1959, S. 157.
  14. Jedin: Kleine Konziliengeschichte. 1959, S. 163f.
  15. Jedin: Kleine Konziliengeschichte. 1959, S. 163.
  16. Vgl. Thomas Großbölting: Der verlorene Himmel. Glaube in Deutschland seit 1945. Bonn 2013 (Lizenzausgabe für die bpb), S. 153.
  17. So Karl Lehmann in Karl Lehmann, Ralf Rothenbusch (Hrsg.): Gottes Wort in Menschenwort. Die eine Bibel als Fundament der Theologie (Quaestiones disputatae 266), Freiburg/Br. 2014, S. 25.
  18. Lumen gentium: Text – IntraText CT. Website intratext.com. Abgerufen am 26. Februar 2012.



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